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History@SFB: Team T-Projekt scannt den Schlossinnenhof

Das Transferprojekt “Reflexive Migrationsforschung im Museum. Potenziale und Perspektiven virtueller Realitäten” des Sonderforschungsbereichs 1604 startete am 6. September einen ersten Testlauf für das “Place Changer”-Modul. Dabei dient der Hof des Osnabrücker Schlosses als Vorlage für die Erstellung einer Virtual Reality-Umgebungen, in der bei der Entwicklung unseres ersten Prototypen ein migrationsgesellschaftliches Denkmal aufgestellt werden soll. Künftig werden zivilgesellschaftliche Gruppen in der Lage sein, gemeinsam mit dem T-Projekt erinnerungskulturelle Interventionen zum Gedächtnis der Migrationsgesellschaft mit Hilfe des “Place Changers” selbstbestimmt zu entwickeln.

Das Transferprojekt unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass, Prof:in Dr:in Lale Yildirim, Prof:in Dr:in Julia Becker und Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (TU Dortmund) untersucht, inwiefern der Einsatz digitaler VR-Tools bei der Produktion der Geschichte der Migrationsgesellschaft in Deutschland katalytisch wirken und Agency hin zu migrantisierten Akteuren verlagern kann. Das Projekt entwickelt dazu zwei Werkzeuge: Der “Exhibition Builder” soll es zivilgesellschaftlichen Gruppen ermöglichen ihre eigene Geschichte in virtuellen Ausstellungen zu erzählen. Der “Place Changer” dagegen arbeitet mit real existierenden Orten, die in einem Zusammenhang mit der Geschichte der Migrationsgesellschaft der Nachkriegszeit stehen. Die Erstellung digitaler Zwillinge dieser Orte erlaubt Gedankenexperimente, wie sich ihre Bedeutung beispielsweise durch die Erinnerung an Opfer rassistischer Gewaltverbrechen in Form eines Denkmals verändert.

Bevor sich das Team T-Projekt mit diesem Vorhaben in den öffentlichen Raum begibt werden die Arbeitsabläufe erprobt und getestet. Dazu wird ein Prototyp des “Place Changers” an der Universität Osnabrück entwickelt. Im nächsten Schritt werden digitale Zwillinge von öffentlichen Orten erstellt, an denen unsere Projektpartner:innen in erinnerungskulturelle Prozesse intervenieren wollen.

Das Gebäudemanagement der Universität Osnabrück hat nun die Digitalisierung des Schlossinnenhofes durch einen LiDAR Scan genehmigt, sodass Marcel Storch von der Arbeitsgruppe für Fernerkundung und Digitale Bildverarbeitung mit Unterstützung durch Johanna Schweppe, Johannes Pufahl und Annika Heyen vom NGHM-Team einen ersten Testdurchlauf starten konnte.

Dabei kam ein terrestrischer LiDAR-Scanner – kurz für Light Detection and Range – zum Einsatz. Dieser Scanner sendet dem Infrarotbereich nahe Laserstrahlen aus und erfasst, wie und aus welcher Entfernung diese auf das Gerät zurückgeworfen werden. Dadurch entstehen Punktwolken, die die Geometrie eines Ortes sehr genau abbilden. Zusammengesetzt ergeben die Scans ein 3D-Modell, das mithilfe von parallel aufgenommenen Fotos eingefärbt und mit Textur versehen werden kann. Unsere Kooperationspartner von der Arbeitsgruppe Didaktik der Informatik übernehmen diese Daten im Anschluss und wandeln diese in ein VR-fähiges dreidimensionales Modell des Schlossinnenhofes um, das in einer VR-Umgebung weiter bearbeitet wird. Diese Anwendung ist so flexibel, dass wir rasch unterschiedliche Szenographien erinnerungskultureller Interventionen simulieren können.

Prototypen des Place Changers und des Exhibition Builders sollen im Rahmen der ersten internationalen Tagung des SFB 1604 “Production of Migration: Figures, Infrastructures and Spaces” (23. bis 25. Oktober 2024) gezeigt werden. Die erste Anwendung des Exhibition Builders stützt sich auf Materialien des SFB Partners DoMiD (Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland ). Am 17. September geht es für das T-Team mit Johanna Schweppe, Johannes Pufahl und Annika Heyen nach Köln, um digitale 3D-Modelle von Objekten aus der Sammlung des DOMiD herzustellen.

History@SFB 1604: Workshop und Vortrag „Forced Migrants, Agency and the Production of Migration

Am 27. und 28. Juni waren beim NGHM-Team Kolleg:innen aus Wien, Graz und Nottingham zu einem SFB 1604-Workshop unter dem Titel „Forced Migrants, Agency and the Production oder Migration“ zu Gast. Nachdem bereits im April bei einem ersten Meeting gegenwärtige Agency-Modelle und historische Perspektiven auf die Handlungsmacht von Geflüchteten und Zwangsmigrant:innen diskutiert worden waren, diente dieses zweitägige Treffen unter Leitung von Prof. Dr. Kerstin von Lingen (Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien) und Prof Dr. Christoph Rass (Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien & SFB 1604 der Universität Osnabrück) einem vertieften Austausch über die Konzeptualisierung von Agency bei der Produktion von (Zwangs-)Migration im Kontext des Zweiten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit.

Die gemeinsame Tagung der Arbeitsgruppen aus Wien und Osnabrück spiegelt eine enge Kooperation im geteilten Forschungsfeld der globalen Displacement-Krise im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Möglich wurde das Treffen durch Unterstützung seitens der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Österreichischen Fonds für Wissenschaft und Forschung, der ERC Research Group GLORE (Wien) sowie des SFB 1604 (Osnabrück).

Den Aufschlag machte Dr. Philipp Strobl (Universität Wien) am Donnerstag Abend, 27. Juni, mit seinem öffentlichen Gastvortrag „Navigating Through Refugee Agency: Methodological Considerations from a Historical Perspective“. Am Beispiel jüdischer Flüchtlinge in Australien von den 1930ern bis in die 1950er Jahre ging er der Frage nach, wie verschiedene Konzepte von Agency in der historischen Fluchtforschung zum Einsatz kommen können. Seine Fallstudie zeigte die individuelle, kollektive und „Proxy“-Dimension der Agency von Geflüchteten bei der Aushandlung ihres (Aufenthalts-)Status und ihrer weiteren Lebensperspektiven auf.

Dr. Philipp Strobl während seiner Guest Lecture “Navigating Through Refugee Agency: Methodological Considerations from a Historical Perspective” (Foto Jessica Wehner)

Am Freitag, 28. Juni, lag der Fokus auf der Diskussion von Beiträgen für eine gemeinsam geplante Special Issue, die von Prof. Dr. Kerstin von Lingen, Dr. Philip Strobl (beide Universität Wien) sowie Prof. Dr. Christoph Rass herausgegeben wird. Nach einer kurzen Begrüßung durch Prof. Dr. Kerstin von Lingen und Prof. Dr. Christoph Rass, eröffnete letzterer den Tag mit einem Beitrag zu „Conceptualizing the Agency of Forced Migrants Past and Present: A Dialogue across Disciplines“. Im Anschluss erhielt Annika Heyen mit ihrem Vortrag „Production of non-action as an Expression of Agency within the emerging Modern Refugee Regime: The Bermuda Conference“ die Möglichkeit zu zeigen, dass Agency nicht nur in Handlung, sondern auch in dem bewusstem Unterlassen bzw. Vermeiden von Handeln sichtbar werden kann.

Franziska Lamp (Universität Wien) untersuchte in ihrem Vortrag „Negotiating Different Layers of Agency in DP-Camps in Post-war Austria: The Interactions between Displaced Persons and UNRRA/IRO-Staff“, wie DPs als „DP-Workers“ Einfluss auf ihre Lebensumstände nehmen konnten. Jessica Wehner schloss sich mit der Vorstellung der Biographie des in Osnabrück lebenden als muslimisch gelesenen DP Abdulkhalik Aleskerow an, dem es über Veränderungen seines Narrativs über seine Herkunft und seine Überlebensstrategie während des Krieges – Kollaboration als mit dem NS-Regime – gelungen war, sich in den 1950ern gegen seine Abschiebung aus Deutschland zu wehren und sich Bleibeperspektiven zu erstreiten („Disputed (non)Belonging: Migrant Agency in the European Displacement Crisis 1945 to 1956“).

Im Gegensatz dazu zeigte sich der Versuch von Akteur:innen, durch widersetzliches Handeln und eigenständige Mobilität Einfluss auf ihre Lebensverläufe zu nehmen, in Samantha Knaptons (University of Nottingham) Fallstudie zu „Voting with their Feet: The (attempted) Return of Polish Displaced Children to UNRRA camps in Occupied Germany“.

In ihrem Beitrag „Jewish Refugees and Trafficking in Girls After 1945“ unternahm Susanne Korbel (Universität Graz) den Versuch, rekurrierende, antisemitisch gefärbte Topoi über “Mädchenhändler” mit der Präsenz jüdischer Flüchtlinge in Österreich zu verknüpfen. Jiayi Tao (Universität Wien) brachte eine außereuropäische Perspektive in die Diskussion ein, indem sie in ihrem Vortrag „From Patriots to Unwanted Refugees: Strategies of Displaced Non-Elite Chinese in Second World War China“ die Agency chinesischer Displaced Persons in der Aushandlung von Kategorien und Kategorisierungspraktiken aufzeigte.

Konstantin Schischka (Universität Wien) schloss mit seinem Beitrag „The Interwar Legacy: A Spatial Perspective on Shifting Borders, Displacement, Refuge, and Resettlement“ die Vorträge des Workshops ab. Mit einer datengestützten Visualisierung diskutierte sein Vortrag Zusammenhänge zwischen den Herkunftsorten von Displaced Persons im Territorium des vormaligen Österreichisch-Ungarischen Imperiums, ihren Wegen durch das DP-Lagersystem nach 1945 und den Ambiguitäten ihrer Kategorisierung in diesem Migrationsregime.

In der abschließenden Diskussion arbeiteten die Teilnehmenden als Bilanz der beiden Workshoptage die zentrale Erkenntnis heraus, dass die die Agency von Akteur:innen in der Produktion von (erzwungener) Migration verschiedene und zum Teil unerwartete Formen annehmen kann. Ausgangspunkt sind nicht selten erfolgreiche Versuche durch Handeln, Verweigerung oder Resilienz und ein Lesen der Organisationen und kollektiven Akteure in Migrationsregimen durch die forced migrants navigieren. Der Dialog zwischen klassischen Agency-Modellen, neueren Perspektiven der Flucht- und Flüchtlingsforschung sowie en Perspektiven der Historischen Migrationsforschung erweist sich bei der Analyse dieser Zusammenhänge durchaus als produktiv. Als Desiderate für kommende Workshops zeigten sich einerseits ein schärferer Fokus auf die in Organisationen der Mobilitätsregulierung arbeitenden Individuen, andererseits eine eingehendere Reflexion von Kategorien und Sprache in multilingualen Migrationsverhältnissen und einer internationalisierten Migrationsforschung.

Guest Lecture & Workshop “Forced Migrants, Agency and the Production of Migration”

Am 27. und 28. Juni laden Prof. Dr. Christoph Rass (Universität Osnabrück) und Prof.in Dr.in Kerstin von Lingen (Universität Wien) zu einer Guest Lecture und einem Workshop zur Konzeptionalisierung von Agency von Zwangsmigrant:innen in historischer Perspektive nach Osnabrück ein.

Mit dabei sind Historiker:innen aus Wien, Osnabrück, Graz und Nottingham, die die Bedeutung von Agency in ihren aktuellen Forschungsprojekten diskutieren.

Die Guest Lecture am 27. Juni wird von Dr. Philipp Strobl (Universität Wien) gehalten. Unter dem Titel “Navigating Through Refugee Agency. Methodological Considerations from a Historical Perspective” diskutiert er seine Überlegungen zu Refugee Agency.
Die Guest Lecture findet von 18 bis 19.30 Uhr (Raum 15/130) statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Am 28. Juni findet dann der Workshop “Forced Migrants, Agency, and the Production of Migration” statt, bei dem in acht Beiträgen sowohl Konzeptionalisierungsideen als auch Analysen der Agency in historischer Perspektive diskutiert werden.

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Die Zeit seit dem Ersten Weltkrieg wird oft als “ein Jahrhundert der Flüchtlinge” bezeichnet. Nicht nur gab es immer wieder unermessliches Leid von Zwangsmigrant*innen, sondern auch ständige – und oft fehlgeschlagene – Versuche, durch nationales und internationales Recht sowie durch zahllose Organisationen Hilfe zu organisieren. Die öffentlichen und politischen Diskurse sowie die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema Zwangsmigration sind daher so alt wie das Phänomen selbst.

Die reflexive Wende in der Migrationsforschung mahnt an, die Produktion und Koproduktion von Definitionen, Kategorien, Konzepten und Darstellungen von Migration durch die Wissenschaften selbst zu erkennen und kritisch zu untersuchen. Gleichzeitig – und oft im Gleichschritt mit reflexiven Ansätzen – plädiert der Ansatz der Autonomie der Migration für eine andere Perspektive in Bezug auf die Agency von Zwangsmigrant*innen bei der Aushandlung ihrer Mobilität. Diesen Impuls nimmt am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien der Universität Osnabrück ab April 2024 der Sonderforschungsbereich (SFB) 1604 Produktion von Migration auf.

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Programm

History@SFB1604: T-Projekt meets DOMiD

Das Transferprojekt “Reflexive Migrationsforschung im Museum. Potenziale und Perspektiven virtueller Realitäten” des Sonderforschungsbereichs 1604 “Produktion von Migration” hat seine Arbeit aufgenommen. Am 6. Mai trafen sich die Osnabrücker Projektbeteiligten digital und in großer Runde mit ihren Partner:innen vom Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland e.V. (DOMiD), am 15. Mai folgte ein Ortsbesuch einer kleineren Osnabrücker Delegation in Köln. Die ersten Gespräche dienten dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Austausch über Ziele für und Anforderungen an das Projekt beider Seiten sowie Einblicken in die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten.

Das Transferprojekt des SFB 1604 wird geleitet von Prof. Dr. Christoph Rass, Prof.*in Dr.*in Lale Yildirim, Prof.*in Dr.*in Julia Becker und Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani. Das DOMiD, das bis 2029 das Migrationsmuseum “Haus der Einwanderungsgesellschaft” in Köln bauen wird, ist zugleich externer Anwendungspartner im Projekt und Bindeglied zur Öffentlichkeit. Denn das Transferprojekt versucht, mithilfe digitaler Werkzeuge, Perspektiven der reflexiven Migrationsforschung in Virtual-Reality-Formaten in den musealen Kontext zu integrieren.

Der Einsatz partizipativer, digitaler Anwendungen soll Agency in der Erinnerungskultur der Migrationsgesellschaft verändern bzw. hin zu Vertreter:innen von als migrantisch gelesenen, marginalisierten Gruppen verschoben werden, indem sie die Möglichkeit erhalten, im digitalen Raum ihre eigene Geschichte zu erzählen.

V.l.n.r.: Die vier PIs des Transferprojekts “Reflexive Migrationsforschung im Museum. Potenziale und Perspektiven virtueller Realitäten” des Sonderforschungsbereichs 1604 “Produktion von Migration” Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani, Prof.*in Dr.*in Julia Becker, Prof.*in Dr.*in Lale Yildirim und Prof. Dr. Christoph Rass. (Fotos: Universität Osnabrück)

Dabei sollen zwei verschiedene Werkzeuge zum Einsatz kommen: Der “Place Changer” basiert auf digitalen Zwillingen real existierender Orte, die Nutzer:innen nach ihren Vorstellungen umgestalten und beispielsweise Denkmäler für die Opfer rassistischer Gewalttaten errichten können, die in der analogen Welt nicht existieren. Hingegen soll beim “Exhibition Builder” ein mehr oder weniger leerer virtueller Raum bereitgestellt werden, in dem Vertreter:innen migrantisch gelesener Gruppen über dreidimensionale digitale Modelle von im DOMiD archivierten oder auch selbst mitgebrachten Gegenstände eigene Narrative rund um das Leben in der Einwanderungsgesellschaft entwerfen können. Beide Tools wurden in Kooperation zwischen den Professuren für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung, für Didaktik der Geschichte, für Fernerkundung und Digitale Bildverarbeitung und für Didaktik der Informatik entwickelt.

Dr. Robert Fuchs zeigt beim Rundgang durch die Magazine des DOMiD einige der seit 1990 gesammelten Objekte, hier ein Demonstrationsplakat, das mitunter noch heute zum Einsatz kommt (Foto: Annika Heyen)

Ein digitales Meeting am 6. Mai bot die Möglichkeit, alle Projektbeteiligten und ihre Rollen im Projekt kennenzulernen. Julia Becker gab erste Einblicke in die geplante Begleitforschung zum Transferprojekt, in deren Rahmen untersucht werden soll, inwiefern der Einsatz digitaler Tools zu einer Verschiebung von Agency hin zu migrantisch gelesenen Gruppen führt. Mit dabei waren neben den Osnabrücker SFBler:innen und Vertreter:innen des DOMiDs auch Prof. Dr. Michael Brinkmeier, Thorsten Kirmess und Marcel Storch, die Kollegen aus der Informatik, die das Projekt auf der technischen Ebene umsetzen werden, und beantworteten erste Fragen zur Herstellung und Nutzung der VR-Umgebungen.

Diesen Austausch vertiefte eine kleinere Gruppe von Projektbeteiligten am 15. Mai in Köln. Christoph Rass, Lale Yildirim, Marcel Storch, Annika Heyen und Thorsten Kirmess waren zu Gast beim DOMiD in Köln. Kirmess hatte gleich zwei VR-Brillen im Gepäck und demonstrierte anhand der im vergangenen Jahr maßgeblich von Studierenden erstellten VR-Ausstellung “Das Denkmal >> In Bewegung” den Gebrauch der technischen Geräte. Christoph Rass und Lale Yildirim berichteten zudem aus ihrer Arbeit mit den Studierenden und stellten gemeinsam mit den Gastgeber:innen vom DOMiD – Dr. Robert Fuchs, Bebero Lehmann, Sandra Vacca, Yordanos Asghedom und Maria Segat – erste Überlegungen dazu an, wie die Denkmal-Ausstellung als Blaupause für das T-Projekt dienen könnte.

Bei einem Rundgang durch die Magazine des DOMiDs erläuterte Robert Fuchs das Sammlungsprinzip des Zentrums und die enge Beziehung zu den Spender:innen bzw. Leihgeber:innen. Christoph Rass nutzte die Gelegenheit, um den Projektpartner:innen zu zeigen, wie mithilfe von kostengünstigen bis kostenlosen Anwendungen auf mobilen Endgeräten in kurzer Zeit qualitativ hochwertige dreidimensionale Modelle von Objekten und sogar ganzen Räumen erstellt werden können; ein Vorgehen, das bereits in der Arbeit mit den Studierenden erprobt wurde und das im T-Projekt in der Arbeit mit zivilgesellschaftlichen, migrantisch gelesenen Gruppen verfolgt werden wird.

Welche Möglichkeiten sich durch den Einsatz kostspieligerer Technologien eröffnen, demonstrierte Marcel Storch bei einem Besuch in der Halle 70 in Köln Kalk, in der bis 2029 das “Haus der Einwanderungsgesellschaft” entstehen wird. Mithilfe des von ihm mitgebrachten terrestrischen Laserscanners führte Storch einen Probescan der alten Industriehalle durch. Einerseits sollte auf diese Weise veranschaulicht werden, wie das Vorgehen beim Einscannen historische aufgeladener Orte und das Erstellen ihrer “digitalen Zwillinge” aussehen wird. Andererseits diente der Scan dazu, festzustellen, ob die Halle als Kulisse für die geplante VR-Anwendung überhaupt geeignet wäre.

Tagungstelegramm: “Negotiating Global Migrations, 1944-1959” – Konferenz des DACH-Projekts “Norms, Regulations and Refugee Agency. Negotiating the Regime” an der Uni Wien, April 2024.

Am 15. und 16 April fand in Wien die Tagung Negotiating Global Migrations, 1944-1959 statt ausgerichtet als wichtiger Meilenstein des von der DFG und dem FWF geförderten DACH-Projekts Norms, Regulation and Refugee Agency. Negotiating the Migration Regime von Prof. Dr. Kerstin von Lingen (Universität Wien) sowie Prof. Dr. Christoph Raß und PD Dr. Frank Wolff (IMIS @ Universität Osnabrück).

Als Teil des Tagungsprogramms haben mit Jessica Wehner, Frank Wolff und Christoph Rass auch Wissenschaftler:innen der Arbeitsgruppe Historische Migrationsforschung aus Osnabrück ihre Forschungsergebnisse und -perspektiven zur Diskussion gestellt; Dr. Sebastian Huhn musste seine Teilnahme kurzfristig absagen, um den überraschend aber zeitbegrenzt gewährten Zugang zum Archiv des venezolanischen Außenministeriums in Carascas zu nutzen, wo für sein Projekt zum DP-Resettlement nach Lateinamerika wichtige Quellen liegen.

Die Teilnehmer:innen der Tagung “Negotiating global Migrations” im April 2024 in Wien

Den Eröffnungsvortrag nutzte Christoph Rass, um den Titel und Themenschwerpunkt der Tagung in den Forschungszusammenhang der Kooperation zwischen dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück einzuordnen. Beide Standorte forschen gemeinsam zur Aushandlung des Migrationsregimes zur Regulierung der globalen Displacement-Krise nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, dies eingebettet in ein wachsendes Netz mit diesem Forschungsgegenstand verbundener Projekte. In Wien konnte Kerstin von Lingen durch ihr über einen ERC-Grant finanziertes Projekt Global Resettlement eine breite Verankerung im Feld der historischen Forced Migration Studies aufbauen. In Osnabrück gibt neben den Arbeitsgruppen zum Holocaust Migration Regime (Dr. Sebastian Musch) sowie Negotiating Migration (Dr. Sebastian Huhn) vor allem der neue Sonderforschungsbereich 1604 Produktion von Migration wichtige Impulse und Rahmungen.

Kasia Nowak, Jessica Wehner, Franziska Lamb, Rachel Blumenthal

Jessica Wehner thematisierte in ihren Beitrag aktuelle Ergebnisse aus ihrem Dissertationsprojekt “Normen, Praktiken und Marginalität. Aushandlungen an den Rändern des Displacement-Managements der International Refugee Organization (1946-1952)”. Zentral dabei ist die Bedeutung von Whiteness in verschiedenen Aushandlungen im Migrationsregime der Nachkriegszeit, bei denen forced migrants durch Statuszuweisungen kategorisiert werden sollten. Anhand von Beispielen als “muslimisch” bzw. “asiatisch” gelesener Personen innerhalb der Großkategorie “Displaced Persons” diskutierte Jessica Wehner, welche Agency die Migrant:innen selbst in diesem Prozess entfalten konnten und wie die Ergebnisse der Aushandlung Mobilitätschancen öffneten oder verschlossen.

Frank Wolffs Vortrag „The Ambiguities of European Unification between Peacebuilding, Cold War Bordering, and Coloniality“ blickte die Rolle des europäischen Einigungsprozesses innerhalb der Aushandlung von Migration nach dem Zweiten Weltkrieg. Dies verband das Konferenzthema, die Formierung des Nachkriegsmigrationsregimes, mit jenen Fragen, die er aktuell in der von ihm mit geleiteten Forschungsgruppe „Internalizing Borders“ am Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld verfolgt.

Das DACH-Projektteam nach der ertragreichen Tagung: Dr. Philipp Strobl, Jessica Wehner, Franziska Lamp, Prof. Dr. Kerstin von Lingen, PD Dr. Frank Wolff (v.l.n.r.; nicht im Bild, Prof. Dr. Chistoph Rass; Foto: Johannes Glack).

Er stellte dabei dar, wie die Debatten um Displacement und Nachkriegsmigration nicht nur zeitgleich mit den Diskussionen um den politischen, territorialen und  kulturellen Charakter des sich einenden Europas stattfanden, sondern das dies ineinander verflochtene Debatten und Praktiken waren. Sein Augenmerk lag dabei auf der Frage der Kolonialität, die dreifach eine Rolle spielte: Erstens als Abgrenzung gegen die zunehmend als Imperium gedachte Sowjetunion und ihrer Satelittenstaaten und dem gegenüber zweitens als Modus der Inklusion aktiver westlicher Kolonialstaaten und ihrer Territorialinteressen in das werdende Europa. Dazu kam drittens die Inszenierung einer „Stunde Null“ der Römischen Verträge, die das werdende Europa gefühlt von jeder imperialen Implikation befreite und gerade dadurch koloniales Handeln ermöglicht(e). Diese Debatten waren eng verbunden mit der Frage, welche Migration als legitim oder gar wünschenswert erachtet wurde und welche unterbunden werden sollte, was wiederum sehr stark in heutige Konzeptionen von legitimer Arbeits- und Fluchtmigration hineinwirkt.

Im Juni 2024 setzt das Projekt die Serie seiner Workshops und Tagungen mit einem Meeting am IMIS in Osnabrück fort, bei dem es um die Potentiale von Agency-Konzepten für die Analyse von Zwangsmigration in historischer Perspektive gehen wird.

“Millions of unwanted persons”: “Flüchtlinge” vor 80 Jahren – und heute? Gedanken zum Weltflüchtlingstag 2023

Seit 2001 wird am 20. Juni der Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen zu Ehren und zur Erinnerung an geflüchtete Menschen begangen. In diesem Jahr steht das „Recht auf Schutz“ im Fokus des Aktionstages und gibt Anlass, dieses Thema nicht nur aus aktueller, sondern auch aus historischer Perspektive zu betrachten. Bereits vor 80 Jahren wurde im Kontext der Bermuda-Konferenz darüber diskutiert, wer als Flüchtling kategorisiert und in das Mandat der Konferenz aufgenommen werden, wer die Möglichkeit erhalten sollte, Schutz zu suchen.

Seit 1948 bestimmt der 14. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass jeder Mensch das Recht hat, in einem anderen Land Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu genießen. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 definiert darüber hinaus, dass eine Person, die aus Furcht vor Verfolgung ihr Herkunftsland verlässt und damit nicht mehr den Schutz dieses Landes in Anspruch nehmen kann, als Flüchtling dennoch bestimmte Rechte genießt. Sowohl die Allgemeinen Menschenrechte, inklusive das Recht auf Asyl, als auch die Definition grundlegender Rechte für Flüchtlinge im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention sind Lehren, die die Staatengemeinschaft aus den Verbrechen des NS-Regimes zogen: aus der Entrechtung, Entmenschlichung, Entwurzelung und Ermordung von Millionen Menschen, die mangels williger Aufnahmeländer nirgends Schutz suchen konnten (Huhle 2008).

Eleanor Roosevelt hält die Allegemeine Erklärung der Menschenrechte in spanischer Sprache in ihren Händen. Quelle: UN.

Als Beispiel für das Versagen der Staatengemeinschaft, den bedrohten Menschen Schutz zu bieten, diente und dient in der geschichtswissenschaftlichen Forschung zum Nationalsozialismus, zum Zweiten Weltkrieg und zur Shoah oft die Bermuda-Konferenz im April 1943. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass in Kontinentaleuropa täglich tausende Menschen – insbesondere Jüdinnen und Juden – dem systematischen Massenmord der Nationalsozialisten zum Opfer fielen. Der öffentliche Druck auf die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs veranlasste das US State Department und das britische Foreign Office zur Einberufung einer gemeinsamen Konferenz über das – wie sie es nannten – “europäische Flüchtlingsproblem”. Obwohl es bereits vor 1943 internationale Abkommen gegeben hatte, die den Status und die Rechte von Flüchtlingen definierten, existierte zum Zeitpunkt der Bermuda-Konferenz noch keine allgemeine und in internationales Recht eingebettete Definition für den Begriff Flüchtling, eine Lücke, die nur wenige Jahre später durch die GFK gefüllt werden sollte. Vor diesem Hintergrund stellen die auf Bermuda geführten Diskussionen eine Momentaufnahme der Entwicklung des Flüchtlingsregimes der Nachkriegszeit dar und werfen die Frage auf: Wer waren die Flüchtlinge der Bermuda-Konferenz? Wer hatte in den Augen der Delegierten ein “Recht auf Schutz”?

Kein rein jüdisches Problem

Obwohl die Jüdinnen und Juden die Hauptleidtragenden der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik waren und die Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen und einzelnen Politiker:innen in Kongress und Parlament vor allem auf ihre Rettung abzielten, sollte sich die Bermuda-Konferenz nach Meinung der Organisatoren nicht nur mit ihnen beschäftigen, sondern die Diskussionen auf einer allgemeineren Ebene führen (Wyman 2007, S. 105; Schubert 2003, S. 184). Damit verfolgten die Organisatoren der Konferenz den sehr modernen Ansatz, dass der Flüchtlingsbegriff nicht mehr situativ enggeführt wurde, wie es noch in den internationalen Abkommen beispielsweise zu den russischen Revolutionsflüchtlingen der 1920er Jahre der Fall gewesen war (United Kingdom Delegates 1943). Dahinter stand jedoch nicht die Absicht, sich von den starren Flüchtlingsbegriffen der Vergangenheit abzugrenzen, sondern vielmehr pragmatische Gründe. Abgesehen davon, dass auf entscheidenden Positionen des State Departments und das Foreign Offices Antisemiten saßen (vgl. Wasserstein 1999, S. 34; Breitman 1985, S. 148; Marrus 199, S. 322) waren die Organisatoren der Konferenz darauf bedacht, nicht der deutschen antijüdischen Propaganda in die Hände zu spielen, laut der sich die Welt in einem Krieg befand, der vom “Weltjudentum” orchestriert wurde (Musch 2018, S. 577). Gleichzeitig vermerkten sie, dass man befürchtete Proteste und antisemitische Ausschreitungen auszulösen und den Nationalsozialisten in die Hände zu spielen, wenn man kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Juden und Jüdinnen einzusetze anstatt zur Versorgung der eigenen Bevölkerung oder zur schnellen Beendigung des Krieges. (ebd.). Vor allem die britische Regierung hatte darüber hinaus ein Interesse daran, die verfolgten Jüdinnen und Juden nicht pauschal als Flüchtlinge zu deklarieren, um das explosive Thema der jüdischen Einwanderung nach Mandatspalästina nicht anschneiden zu müssen (Sir Bernard Reilly 1943). Die Verfolgung der Jüdinnen und Juden unter dem vermeintlich allgemeineren Begriff “Refugee Problem” zu subsumieren ermöglichte es den Delegierten also, potentiell unbequemen Debatten aus dem Weg zu gehen.

Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.

Mögliche und tatsächliche Flüchtlinge

Diesen Trend aus der Vorbereitungsphase der Bermuda-Konferenz behielten die Delegierten auch während der Debatten bei. Richard K. Law, der Vorsitzende der britischen Delegation, definierte am 20. April 1943, dem ersten offiziellen Verhandlungstag, das Mandat der Konferenz als

the 15,000 or 20,000 refugees in Spain, about one half of which are Jews and one half non-Jews. There are also children that we are trying to get out of the Balkans. There are the refugees in Persia and Greek refugees in Cyprus.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 77

“Refugees” waren nach dieser Definition Menschen, die bereits hatten aus Nazi-Deutschland und den deutschbesetzten Gebieten hatten fliehen können. Das bereits Ende der 1930er Jahre vorgebrachte Argument jüdischer Organisationen, die in Deutschland und Österreich lebenden Jüdinnen und Juden seien durch ihre Entrechtung und Entmenschlichung durch das Regime bereits zu de facto-Flüchtlingen geworden, fiel hier nicht ins Gewicht. Und in Verhandlungen mit dem NS-Regime über die Entlassung der verfolgten Jüdinnen aus seinem Einflussbereich zu treten, kam für die Delegierten nicht infrage. Richard K. Law äußerte die Befürchtung, dass

… if Hitler accepted a proposal to release perhaps millions of unwanted persons, we might find ourselves in a very difficult position. For one thing, Hitler might send a large number of picket agents which we would be forced to take into our own countries. On the other hand, he might say, ‘Alright, take a million or two million.’ Then because of the shipping problem, we should be made to look exceedingly foolish.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 78.

Ein weiteres Mitglied der britischen Delegation gab zu Bedenken, dass

… the question of potential refugees should be thoroughly discussed. Many of the potential refugees are empty mouths for which Hitler has no use. [T]here must be 20 or 30 million people who are really a liability rather than an advantage to Hitler and whom he would therefore be glad to get rid of.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 80.

Die nach Schätzungen der Delegierten 20 oder 30 Millionen “potential refugees” – also die Menschen, die noch immer in den deutschbesetzten Gebieten festsaßen – stellten ein starkes Argument für die Teilnehmer der Bermuda-Konferenz dar, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die Richard K. Law als “refugees” definierte, denn auf diese Weise fielen weitaus weniger Menschen, nämlich etwa 56.100, in ihr Mandat – zynisch gesprochen: eine händelbare Anzahl.

Infobox: Wer sind die 56.100 Flüchtlinge?

Laut den Protokollen der Bermuda-Konferenz sowie dem Abschlussbericht beider Delegationen an ihre Regierungen fallen folgende Gruppen in das Mandat der Bermuda-Konferenz und später in die des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR): ca. 12.300 in Persien gestrandete polnische Zivilist:innen, 16.500 Griech:innen, 4.000 in Bulgarien festsitzende Kinder in Begleitung von 500 Erwachsenen sowie 20.000 bis 22.000 Flüchtlinge in Spanien inklusive 14.000 Französinnen und Franzosen, 800 Angehöriger anderer alliierter Staaten und 6.000 bis 8.000 Zentraleuropäer:innen, von denen die meisten nach Angaben der Delegierten Jüdinnen und Juden waren.

(Vgl. Wyman 1990, S. 77; Delegates to the Bermuda Conference 1943)

Exklusiv Europäisch

So begrenzt die Anzahl der Personen war, die die Konferenz als in ihrem Mandat befindlich ansah, so begrenzt waren auch ihre Lösungsansätze für diese Gruppe. Die einzige handfeste Maßnahme, die die Delegierten nach zehn Verhandlungstagen beschlossen, war die Wiederbelebung des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), das bereits 1938 im Rahmen der Konferenz von Évian gegründet worden war, um Verhandlungen mit potentiellen Aufnahmestaaten für Flüchtlinge und zumindest damals auch noch mit Nazi-Deutschland über ein geordnetes Emigrationsverfahren zu führen. Mit erweiterten Kompetenzen sowie vergrößertem Budget und Personalstamm sollte es erneut in Kontakt vor allem mit neutralen Staaten treten, um die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch ihren Transport an Bord neutraler Schiffe sicherzustellen. Anhand der Diskussionen um mögliche Mitgliedstaaten des Komitees bekräftigt eine weitere Facette des im Kontext der Konferenz gebräuchlichen Flüchtlingsbegriffs, auf den der thematische Zuschnitt “the European Refugee Problem” verweist:

The question of inviting China was discussed as well as Spain and Portugal. As regards China the British delegates thought that since the refugee problem was European in so far as regards the point of origin of the refugees that it might complicate the matter and bring refugees from the Far East to the picture if China were invited.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 22. April 1943, in: Wyman 1990, S. 131.

Obwohl es zeitgleich mit dem “European Refugee Problem” vor allem in China zu Fluchtbewegungen kam, die selbst die Zahl der potentiellen Flüchtlinge in Europa überstieg, und obwohl sich die Delegierten dieses Umstandes bewusst waren, wurden außereuropäische Flüchtlinge bewusst vom Mandat der Konferenz und auch des IGCR ausgeschlossen.

Fazit

Ins Mandat der Bermuda-Konferenz fielen aus Europa stammende Menschen, die aus Furcht vor Verfolgung aus den von Nazi-Deutschland kontrollierten Gebieten geflohen waren. Der Flüchtingsbegriff der Konferenz war, anders als noch in den 1920er und 1930er Jahren, nicht an eine bestimmte Nationalität oder andere Form der kollektiven Identität gebunden. Daraus lassen sich zweierlei Schlüsse ableiten. Erstens begegnen uns viele dieser Eigenschaften acht Jahre später in der Genfer Flüchtlingskonvention wieder, deren Begriffe und Kategorien selbstredend nicht einfach vom Himmel fielen, sondern einerseits das Resultat der unmittelbar zuvor gesammelten Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und der Shoah und andererseits aber auch das Ergebnis bereits jahrzehnte andauernder Aushandlungsprozesse waren. Zweitens führen die Diskussionen im Rahmen der Bermuda-Konferenz vor Augen, dass das Bilden von Kategorien immer auch eine exkludierende Wirkung hat: Die Delegierten suchten nach Lösungen für 56.100 Menschen, die sich bereits in relativer Sicherheit außerhalb des deutschen Einflussbereichs befanden, während nach ihren Schätzungen 20 bis 30 Millionen potentielle Flüchtlinge außerhalb des Mandats standen und keine Hilfe dabei erhielten, in anderen Ländern Schutz zu suchen.


Literatur:

  • Breitman, Richard (Jan. 1985): “The Allied War Effort and the Jews, 1942-1943”. In: Journal of Contemporary History 20 (1), pp. 135-156.
  • Huhle, Rainer (2008): Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Online in: Bundeszentrale für Politische Bildung, URL: https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/38643/kurze-geschichte-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte/ [20.06.2023, 11:38].
  • Marrus, Michael (1999): Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse.
  • Musch, Sebastian (2018): Zwischen Bermuda und Palästina. Arieh Tartakowers und Kurt R. Grossmanns Suche nach Rettung für jüdische Flüchtlinge 1944. In: Zeithistorische Forschung/Studies in Contemporary History 15, pp. 576-582, p. 577.
  • Schubert, Günter (2003): Der Fleck auf Uncle Sams weißer Weste. Amerika und die jüdischen Flüchtlinge 1938-1945. Frankfurt a.M.: Campus.
  • Wasserstein, Bernard (1999): Britain and the Jews of Europe, 1939-1945. London: Leicester University Press.
  • Wyman, David (2007): The Abandonment of the Jews. America and the Holocaust, 1941-1945. New York, London: New Press.
  • Wyman, David (1990): America and the Holocaust. A thirteen volume set documenting the editor’s book The Abandonment of the Jews. Volume 3, The Mock Rescue Conference: Bermuda. New York: Garland.

Quellen:

  • Directive to Sir Bernard Reilly: Palestine”, March 30, 1943. The National Archives(U.K.), CO 323/1846/12.
  • United Kingdom Delegates: Bermuda Conference, Final Report, April 29 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.
  • Delegates to the Bermuda Conference. “Internal report on the Bermuda Conference on the Refugee Problem for
    the U.S. and U.K. governments”, May 3, 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.

Auftakt der internationalen Konferenz “The Holocaust and Migration: Beyond Flight and Displacement” 

Nach einer längeren und mehrere Höhenmeter überwindenden Anreise begann am 21. Mai die in der Georg-von-Vollmar-Akademie für politische Bildung gemeinsam von Dr. Sebastian Musch und Prof. Dr. Cornelia Wilhelm (Abt. für Jüdische Geschichte und Kultur, LMU München) organisierte Tagung The Holocaust and Migration: Beyond Flight and Displacement. Mehr als fünfzehn internationale Vortragende aus den USA, Polen, England, der Schweiz und Deutschland führen in Kochel am See Erkenntnisse aus der Holocaust- und Migrationsforschung zusammen. NGHM war mit Sebastian Musch sowie Annika Heyen, Jessica Wehner und Gero Leege vertreten. 

Die Osnabrücker Delegation vor dem Kochelsee (v.l.n.r. Gero Leege, Sebastian Musch, Annika Heyen und Jessica Wehner). Copyright: Gero Leege

Die Tagung nahm ihren Anfang mit der Begrüßung durch Kilian Hauptmann im Namen der Georg-von-Vollmar-Akademie, der die Vortragenden begrüßte. Nach einer inhaltlichen Einführung in das Thema der Tagung durch Sebastian Musch, überbrachte der Leiter der Geschäftsstelle Ulrich Fritz, ein Grußwort von Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister a.D., Mitglied des bayrischen Landtags und Beauftragter der Bayrischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungskultur und geschichtliches Erbe, der die Schirmherrschaft über die Tagung innehat.

Damit war der erste formellere Teil abgeschlossen und nach einer Stärkung mit Kaffee und Kuchen konnten die Teilnehmenden einen kleinen Abstecher zum Kochelsee und zum nahe gelegenen Franz-Marc-Museum machen.  Die dortige herausragende Sammlung expressionistischer Malerei bot eine geistige Erfrischung, bevor es Zeit für das erste Panel “The Holocaust, Forced Migrations and Global Reactions” war.

Das Panel “The Holocaust, Forced Migrations and Global Reactions.” (v.l.n.r.: Zofia Trębacz, Cornelia Wilhelm, Susanne Heim und Annika Heyen), Copyright: Gero Leege

In ihrem Vortrag “‘…to prevent the accumulation of undeportable aliens’: International Reactions to the Refugee Crisis of the 1930ies” bot Susanne Heim vom Institut für Zeitgeschichte München-Berlin eine weitreichende und gleichzeitig detaillierte Analyse der Hürden, mit denen jüdische Flüchtlinge aus Nazideutschland in den verschiedenen europäischen Ländern konfrontiert waren.

In dem zweiten Vortrag des Panels untersuchte Zofia Trębacz vom Jewish Historical Institute in Warschau “Polish Plans of Forced Jewish Emigration on the Eve of World War II.” Wie Trębacz zeigte, spielte in den Überlegungen, Ziele für die jüdische Emigration aus Polen zu finden, Palästina oftmals nur eine untergeordnete Rolle, während bei vielen Plänen Afrika und Lateinamerika im Fokus standen. 

Das Panel fand seine Abschluss mit dem Vortrag “A great disappointment, a woeful failure: The 1943 Bermuda Conference and the World Jewish Congress” von Annika Heyen. Annika aus dem NGHM-Team untersuchte in ihrem Vortrag die Arbeit des World Jewish Congress im Kontext der britisch-amerikanischen Flüchtlingskonferenz, die im April 1943 auf Bermuda stattfand. 

Nach diesen facettenreichen Vorträgen fand der Tag auf der sonnengetränkten Terrasse der Vollmar-Akademie über dem pittoresken Kochelsee seinen Ausklang. Wir freuen uns auf den zweiten Tag der Konferenz. Das Programm ist hier einzusehen.

On this day: Vor achtzig Jahren begann auf Bermuda die britische-amerikanische Flüchtlingskonferenz


Heute vor achtzig Jahren – am 19. April 1943 – begann die sogenannte Bermuda-Konferenz, die seit einigen Jahren im Fokus unserer Forschung zu Flucht und Verfolgung im Kontext des Zweiten Weltkriegs steht. An diesem Tag trafen sich auf der atlantischen Hochseeinsel Delegierte der USA und Großbritannien, um über Flucht- und Rettungsoptionen für die von dem nationalsozialistischen Regime und seinen Verbündeten verfolgten Juden und Jüdinnen Europas zu verhandeln. 

Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.

Die Delegierten diskutieren die nächsten zehn Tage über die Aufnahme von Gesprächen mit Nazi-Deutschland, mögliche Ausreiserouten, Transportmöglichkeiten und Aufnahmeländer, sowie das Freikaufen von Flüchtlingskontingenten durch Devisenzahlungen an das nationalsozialistische Regime. Doch keines der beiden Länder zeigte sich bereit, Änderungen an der eigenen restriktiven Visa- und Einreisepolitik vorzunehmen, oder auch, kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Flüchtlingen einzusetzen. Anstelle eines großen Rettungsplans – wie er in der US-amerikanischen und britischen Öffentlichkeit sowie vor allem auch von jüdischen NGOs gefordert und erwartet wurde – konnten sich die Delegationen beider Länder nur auf kleinteilige Maßnahmen einigen. Alle Ideen für Rettungsaktionen oder Verhandlungen mit Nazi-Deutschland, wie sie vor allem jüdische NGOs im Vorfeld in Form von Pamphleten an das Foreign Office und das State Department herangetragen hatten, wurden begraben und man betonte, dass nur ein schnelles Kriegsende das Leiden der europäischen Juden und Jüdinnen beenden könne. Das eigentliche Ergebnis – dreizehn Empfehlungen an die Regierungen in Washington, D.C. und London, die sich auf eine begrenzte Anzahl an Flüchtlingen – der größte Teil von ihnen war nicht jüdisch – bezogen, die bereits aus dem nationalsozialistischen Machtbereich geflohen waren und nun in neutralen Ländern ausharrten, sowie die Empfehlung, das Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), ein bisher ineffektives Überbleibsel der Évian-Konferenz von 1938, mit erweiterten Befugnissen und erhöhtem Budget zu reaktivieren – wurden vorerst nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und blieben außerdem weit hinter den Erwartungen der Öffentlichkeit an die Konferenz zurück.

Das öffentliche Echo in den USA und Großbritannien war und blieb verheerend. Bis heute steht die Bermuda-Konferenz für das Versagen, den verfolgten Juden und Jüdinnen Europas zu Hilfe zu kommen. Obwohl 1943 ein globales Ereignis, hat die Geschichtswissenschaft bisher der “gescheiterten” Bermuda-Konferenz nur geringe Aufmerksamkeit gewidmet. 

Seit Februar 2022 forschen in dem – großzügig von der Gerda Henkel Stiftung geförderten – Forschungsprojekt „Die Bermuda-Konferenz 1943. Die Verhandlungen über die Rettung jüdischer Flüchtlinge und ihr Scheitern” Dr. Sebastian Musch, Alfred Landecker Lecturer am Historischen Seminar und dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) und Annika Heyen, M.A., Stipendiatin der Gerda Henkel Stiftung und Doktorandin an der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung (Prof. Dr. Christoph Rass) zu der Konferenz, ihrer Geschichte, ihrer Wirkung und ihrer Rezeption. Das Projekt ist Teil der Forschungsgruppe Negotiating Migration, die sich mit der Aushandlung von Flucht und (Zwangs-)Migration im Kontext des Zweiten Weltkrieges und Holocausts sowie in der Nachkriegszeit befasst. 

Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits in den National Archives des Vereinigten Königreichs Unterlagen zur Bermuda-Konferenz gesichtet hat, ergänzt Annika Heyen die britische Perspektive derzeit um die US-amerikanische: In den National Archives in College Park bei Washington, D.C. konnte sie bereits behördeninterne Nachrichtenverläufe zur Planung der Konferenz, Telegramme und Protokolle direkt aus dem Kontext der Versammlung sowie interne Abschlussberichte von Angehörigen des State Departments einsehen.

Archivrecherchen in College Park: Einblicke in die originalen Protokolle der US-Delegation auf Bermuda. (Foto: Annika Heyen)

Zusätzlich stehen Recherchebesuche in der Library of Congress und dem United States National Holocaust Memorial Museum auf dem Plan. Im Anschluss an den Aufenthalt in Washington D.C. geht es weiter nach Hamilton, Bermuda, um dort im lokalen Archiv und direkt am Ort der Konferenz zu forschen.

(Foto: Annika Heyen)

Auch wenn viele Fragen noch unbeantwortet und weitere Archivrecherchen notwendig sind, können Sebastian Musch und Annika Heyen zum 80. Jahrestag der Bermuda-Konferenz erste Ergebnisse und Einschätzungen präsentieren. 

  • In einem Interview mit L.I.S.A., dem Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung, gibt Sebastian Musch Einblick in das Forschungsprojekt.
  • Auf den 19. April 1943 fiel nicht nur der Beginn der Bermuda-Konferenz, sondern auch der Aufstand im Warschauer Ghetto, bei dem sich bewaffnete Juden gegen die deutsche Besatzungsmacht erhoben. Der Aufstand im Warschauer Ghetto steht im Zentrum einer dreitägigen internationalen Tagung am Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – “Simon Dubnow” in Leipzig. Am Morgen des 19. April 2023 wird Sebastian Musch in seinem Vortrag „The Warsaw Ghetto Uprising and the Bermuda Conference on Refugees: Global Connections of Two Events in April 1943“ Verbindungen und Parallelen zwischen dem Aufstand im Warschauer Ghetto und der Bermuda-Konferenz erkunden. Das Programm ist hier einsehbar und es ist zudem möglich der Veranstaltung live zu folgen.
  • Weitere Erkenntnisse wird Annika Heyen in ihrem Vortrag zum Einfluss jüdischer NGOs auf die Ereignisse um und auf Bermuda am Beispiel des World Jewish Congress auf der internationalen Tagung The Holocaust and Migration: Beyond Flight und Displacement, die Sebastian Musch gemeinsam mit Prof. Dr. Cornelia Wilhelm (LMU München) und der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel am See organisiert. Für Interessierte ist das Programm – mit starker Beteiligung von NGHM – online einsehbar.

Dr. Sebastian Musch

Annika Heyen, M.A.

„Im übrigen schickt man die Alten und Gebrechlichen nach Varel“

Sebastian Huhn

In der niedersächsischen Kleinstadt Varel gab es in den 1950er Jahren das größte „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und „Refugees“. Fast 1.000 Menschen aus mindestens dreizehn Ländern lebten hier. Dieser geschichtswissenschaftlich bislang kaum beachtete und in der öffentlichen Erinnerung weitgehend vergessene Ort in der niedersächsischen Provinz ist aus lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Perspektive geschichtswissenschaftlich bedeutsam für die Flüchtlingspolitik in Deutschland und Niedersachsen nach Ende des Zweiten Weltkriegs, für den Umgang mit Flüchtlingen – und hier vor allem auch mit älteren Flüchtlingen – in der frühen bundesrepublikanischen Geschichte und für die heutige Erinnerung an die ersten nach dem Krieg in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Viele Fragen sind jedoch offen.

Am 30. Juni 1950 übergaben die USA, Großbritannien und Frankreich die Verantwortung für die sich noch in Westdeutschland aufhaltenden sogenannten „Displaced Persons“ (DPs) und „Refugees“ an die Bundesrepublik Deutschland. Etwa 100.000 bis 200.000 von ihnen würden, so die damaligen Schätzungen der Alliierten und der International Refugee Organization (IRO), in Westdeutschland verbleiben müssen, wenn die IRO im darauffolgenden Jahr das Resettlement-Programm einstellen würde, durch das DPs und „Refugees“ zwischen 1946 und 1951/ 1952 weltweit ein sicheres zukünftiges Zuhause vermittelt wurde.

„Displaced Persons“ und „Refugees“ nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs

Gerald Daniel Cohen zufolge hatten sich nach dem Sieg der Alliierten über das NS-Regime zunächst noch über acht Millionen nicht-deutsche vertriebene, verschleppte und geflohene Menschen in Westeuropa aufgehalten (Cohen 2011: 5), unter ihnen Überlebende der Shoah, befreite Zwangsarbeiter*innen, aber auch eine immer weiter wachsende Zahl osteuropäischer Flüchtlinge, die in den letzten Kriegs- und den ersten Nachkriegsjahren – häufig aus Angst vor politischer Verfolgung – aus der Sowjetunion nach Westeuropa flohen. Diese Menschen wurden von den Alliierten, der 1943 gegründeten United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und ab 1946/ 47 von der IRO als „Displaced Persons“ und „Refugees“ bezeichnet beziehungsweise gelabelt. Obwohl UNRRA, IRO und Alliierte definitorisch zwischen „Displaced Persons“ und „Refugees“ unterschieden, wurden beide Gruppen für gewöhnlich – und dem schließt sich dieser Beitrag der Einfachheit halber an – unter dem Titel DPs subsummiert (zur Definition und der Genese und politischen Problematik dieser Kategorien siehe Huhn/ Rass 2022).

Die Alliierten verfolgten zunächst eine strikte Politik der Repatriierung. Bis Ende 1946 wurden rund sieben Millionen Menschen in ihre osteuropäischen Ursprungskontexte repatriiert, häufig auch unter Zwang und gegen ihren expliziten Willen. Auf der Konferenz von Jalta war – gefordert von Stalin – verabredet worden, dass NS-Opfer und Flüchtlinge mit Nationalität oder Staatsbürgerschaft eines mittlerweile zur Sowjetunion gehörenden Landes auf jeden Fall in die Sowjetunion zurückzukehren hätten, ob sie wollten oder nicht (siehe z.B. Reinisch 2017). Die UNRRA betreute und versorgte die Menschen bis zu ihrer Repatriierung durch das alliierte Militär.

Verschiedene Diskussionen zwischen Humanismus und Kaltem Krieg führten bei den Westalliierten zu zunehmenden Skrupeln gegenüber der (Zwangs-)Repatriierungen (siehe dazu Salomon 1991 und Cohen 2011). Gegen den Einspruch der Sowjetunion wurde daher 1946 im Rahmen der Vereinten Nationen die IRO gegründet, mit dem Ziel, den DPs von nun an zu helfen, in einem anderen Land ein sicheres zukünftiges Zuhause zu finden. Zwischen 1947 und 1951/ 1952 vermittelte die IRO rund einer Million Menschen weltweit einen neuen Ort zum Leben (siehe z.B. Huhn 2022).

Da die Aufnahmestaaten des Resettlement-Programms DPs vor allem nach „Nützlichkeitskriterien“ als Einwanderer auswählten, in der Regel als Arbeitsmigrant*innen, schafften es bis zur Einstellung des IRO-Programms Ende 1951/ Anfang 1952 nicht zuletzt kranke und alte Menschen häufig nicht, Westdeutschland beziehungsweise Westeuropa mit Hilfe der IRO zu verlassen; zehntausende kranke und alte DPs würden so in Deutschland bleiben müssen. Ab dem 30. Juni 1950 sollte nun die BRD die Verantwortung für diese Menschen übernehmen und ein Jahr später, im April 1951, verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“, das den rechtlichen Status der nun also als „Heimatlose Ausländer“ erneut mit einem neuen Namen beziehungsweise Label versehenen Menschen in Westdeutschland regelte.

Lageeinschätzung und Planungen in Niedersachsen

Die Alliierten und die IRO hatten den 30. Juni 1950 jedoch nicht einfach kommen lassen, im Vertrauen, dass Westdeutschland die unter ihrem Schutz stehenden DPs zukünftig ebenso engagiert und wohlwollend versorgen würde, wie bisher UNRRA und IRO. Im Gegenteil: zwar wollten die Alliierten die Verantwortung langsam übergeben, die IRO auflösen und sich mittelfristig aus Deutschland zurückziehen, den deutschen staatlichen Akteur*innen vertrauten sie dabei aber kaum. So wurde zum Beispiel älteren DPs noch Wochen vor der Übergabe der Verantwortung an Deutschland geraten, das Land – wenn möglich – noch zu verlassen. „We are using all our powers to remind the old people”, schrieb das Department of Care and Maintenance der IRO am 10.5.1950 über ihr Werben für ein französisches Aufnahmeprogramm für ältere DPs, “that we have no guarantee of what will happen in Germany after we have left, whereas we do know that France has a fine record with regard to its treatment of refugees.[1]

Niedersachsen galt dabei in den Augen der IRO als besonders strukturschwach. „Land Niedersachsen“, stellte ein IRO-Bericht vom Juli 1950 fest, „may be regarded as one of the distressed or ‚underdeveloped‘ areas of Germany.”[2] Gemeinsam mit den nichtstaatlichen Partner*innen – wie etwa der Inneren Mission und dem Caritasverband – würde man die Situation auch zukünftig im Auge behalten müssen um eventuellen Tendenzen einer schlechten Behandlung der DPs durch die deutsche Administration entgegenwirken zu können:

The system of supervision outlined allows us to counteract where necessary any tendency of the German Administration to discriminate against the DPs. […] The plans made are considered good and we will do our utmost to cope with the situation in Land Niedersachsen, which is the least satisfactory.[3]

Quelle: IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

Ende Juni lebten in Niedersachsen rund 30.000 DPs dauerhaft und fast 16.000 zusätzliche Personen hielten sich zudem temporär im Land auf. Den alliierten Planungen zufolge sollten am Ende 25.000 DPs in Niedersachsen unter deutscher Verantwortung verbleiben, die übrigen Menschen würden in andere Bundesländer umgesiedelt werden.[4]

Die britische Control Commission for Germany (CCG) und die IRO schufen nun – wenige Monate vor dem 30. Juni 1950 – in Niedersachsen (wie auch anderenorts) Fakten, unter anderem, indem sie Wohneinrichtungen für kranke und ältere DPs errichteten, die die deutsche Verwaltung dann zu übernehmen hätte. Dadurch sollte zumindest sichergestellt werden, dass ein guter Grundstein für das Weiterleben der DPs unter deutscher Verwaltung gelegt war.

In Niedersachsen gründeten die britische CCG und die IRO drei „Altersheime“ für DPs: das Bodenteich Old People’s Home bei Uelzen mit einer Kapazität für 240 Menschen, das Adrian Marshall Home in Goslar mit Platz für 119 Personen und schließlich das Varel Old People’s Home in der friesischen Kleinstadt Varel, dass zukünftig fast 1.000 DPs höheren Alters ein Zuhause bieten sollte. Die Leitung der Heime in Uelzen und Goslar wurde mit der evangelischen Inneren Mission verabredet, das Vareler Heim sollte von der Inneren Mission und dem katholischen Caritasverband gemeinsam geleitet werden.[5] Auch hier vertrauten die Alliierten und die IRO kirchlichen Akteur*innen mehr als dem deutschen Staat.

Quelle: IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

Das „Altersheim“ für DPs und Refugees in Varel

Das „Altersheim“ in Varel gründeten CCG und IRO als Provisorium und Übergangslösung: 

In earlier discussions with you we indicated that we were all concerned about the size of the Varel Home. Including staff, it will accommodate 1,000 persons. Both the Caritas and Innere Mission have stated that they hope in the course of time to transfer the old people in this home into smaller homes now operated by them as vacancies become available.[6]

Entgegen dieser Vorstellung blieb das Vareler Heim jedoch die gesamten 1950er Jahre lang Europas größtes „Altersheim“ für DPs. Das kleinere Heim in Uelzen wurde hingegen bereits 1951 aufgelöst, die Bewohner*innen nach Varel verlegt (Grabe 2016: 178). Auch in den Folgejahren fanden ältere DPs nach Schließungen von DP-Lagern und -Einrichtungen immer wieder in Varel ein neues Zuhause (Grabe 2016: 179). Viele Bewohner*innen des großen Vareler Heims lebten Indizien zufolge dabei sogar gerne dort. Bereits im Mai 1950 hatte die IRO eine entsprechende Zufriedenheit beobachtet:

In the meantime, however, Varel is in excellent condition and will be reasonably well suited for the purpose. All reports from the old people transferred to these installations state that the old people are happy in their new surroundings.[7]

Die Zusammensetzung der Bewohner*innenschaft änderte sich im allerdings Laufe der 1950er Jahre: Menschen zogen weg, starben und neue Bewohner*innen kamen hinzu. Die Altersgrenze, um als Erwachsene*r im Heim leben zu dürfen, lag bei 60 Jahren.[8]

Am Ende waren es nicht Bemühungen der Caritas und der Inneren Mission, den Menschen ein Zuhause in kleineren Einrichtungen zu ermöglichen, die zur Auflösung des Heims führten. Die im November 1955 gegründete Bundeswehr bekundete bereits 1956 Interesse am ehemaligen SS-Kasernenkomplex, der nun das „Altersheim“ für DPs war. Im Frühjahr 1960 wurde das Heim daher letztlich aufgelöst, um auf dem Gelände ein Panzergrenadierbataillon der Bundeswehr zu stationieren. Die Zahl der Bewohner*innen lag Ende 1959 noch bei 460 Menschen, die nun auf andere Heime verteilt werden sollten.[9]

Quelle: Nordwest-Zeitung, 3.7.1959 (Copyright: Nordwest-Zeitung)

Ein diverser Ort in den 1950er Jahren

In den 1950er Jahren war Varel somit ein Ort, an dem circa jeder fünfzehnte dort lebende Mensch DP war. Die Einwohner*innenzahl der friesischen Kleinstadt lag 1950 bei etwa 14.000-16.000 Menschen[10], die fast 1.000 DPs im „Altersheim“ machten also einen durchaus signifikanten Bevölkerungsanteil aus.

Das Zusammenleben der Menschen im Varel der 1950er Jahre ist bisher weitgehend unerforscht. Indizien sprechen aber dafür, dass es diverser war, als die Forschung über DPs in Deutschland häufig impliziert. Im Anschluss an Wolfgang Jacobmeyers Pionierstudie „Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer“ (1985) hat die Geschichtswissenschaft bei diesem Thema erstens immer sehr stark auf Konflikte zwischen „deutscher Bevölkerung“ und DPs geschaut und Akteursgruppen dabei zweitens teils sehr holzschnittartig gezeichnet. Noch 2022 stellten Markus Nesselrodt und Marcus Velke-Schmidt in einer Bestandsaufnahme über die DP-Forschung in Deutschland fest: „Insgesamt ist eine deutliche Dominanz und Nachwirkung der Pionierstudie von Jacobmeyer festzustellen und damit verbunden die Weitertradierung seines einseitig-negativen DP-Bildes.“ (Nesselrodt/ Velke-Schmidt 2022).

Varel kann nicht zuletzt wegen der hohen Zahl der dort in den 1950er Jahren lebenden ausländischen Menschen als ein frühes und lokales Beispiel des Aushandelns einer „Migrationsgesellschaft“ beziehungsweise als ein lokales Migrationsregime (Oltmer 2018) betrachtet werden. Inwiefern Varel zu dieser Zeit primär von Konflikten zwischen den dort lebenden Menschen aus unterschiedlichen Herkunftskontexten geprägt war oder gleichzeitig auch von einem weniger konfliktbeladenen Zusammenleben, bedarf künftig eines genaueren Blicks, der die Gesellschaft nicht leichtfertig in „Deutsche“ und „Ausländer*innen“, in ein „Wir“ und „die Anderen“ teilt. Wenn wir davon ausgehen, dass sich zwei Bevölkerungsgruppen gegenüberstanden – die Vareler „Mehrheitsgesellschaft“ und die DPs – greift diese Vorstellung zu kurz. Angesichts herrschender Ressentiments und Rassismen sowie der erst kurz zurückliegenden NS-Herrschaft wurde DPs aus dem Baltikum in Varel zum Beispiel vielleicht positiver begegnet als denen aus Polen oder Russland und lokale Händler, die das Heim mit Lebensmitteln belieferten beziehungsweise zu deren Kund*innen die bis zu 1.000 DPs zählten oder die zahlreichen Vareler*innen, die im Heim arbeiteten, sahen dessen Bewohner*innen vermutlich mit anderen Augen als andere Menschen in Varel.

Bereits ein explorativer Blick in die Ausgaben der lokalen Nordwest-Zeitung (NWZ) deutet auf eine Gleichzeitigkeit von einerseits Ressentiments und Klischees und andererseits empathischeren Betrachtungen und Kontakten in Varel hin. Am 30. Juni 1951 veröffentlichte die NWZ einen Artikel mit dem Titel „DP-Problem auch ein deutsches Problem“, der die Geschichtsvergessenheit sechs Jahre nach dem Sieg über NS-Deutschland und genau ein Jahr nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an Deutschland auf regelrecht bedrückende Weise offenbart. Die Schuld an der Feindschaft zwischen „Deutschen“ und den in Deutschland lebenden „Heimatlosen Ausländern“ liege – so die Autorin oder der Autor – „fraglos auf beiden Seiten“. Eine „egoistische, gewinnsüchtige Haltung manches heimatlosen Ausländers trennte die Menschen der osteuropäischen Völker von denen der Bundesrepublik. […] Der DP – einst ‚Terrorist, Schwarzhändler und Bettler‘ in den Augen vorschnell Urteilender – wurde zum Schicksalsgenossen, der, gleich zahllosen Deutschen, alles verloren hat.[11] NS-Terror, die Konzentrationslager, der Holocaust, Zwangsarbeit und der deutsche Krieg in Osteuropa blieben in diesem larmoyanten, selbstgerechten und alle Schuld ignorierenden Text unerwähnt. Die oben erwähnten Sorgen und Befürchtungen der IRO und der Alliierten über die Zukunft der DPs in Deutschland sind mit Blick auf solche Aussagen aus heutiger Sicht mehr als angemessen.

Quelle: Nordwest-Zeitung, 30.6.1951 (Copyright: Nordwest-Zeitung)

Gleichwohl wäre es eine voreilige Interpretation, die Gruppenkonstruktionen solcher Quellen einfach mit umgekehrter Interpretation oder Empathie zu reproduzieren. Artikel der NWZ aus den 1950er Jahren zeugen auch von differenzierteren Kontakten. So gab es offensichtlich ökumenische Arbeitskreise an denen Bewohner*innen des „Altersheims“ ebenso beteiligt waren, wie andere in Varel und Umgebung lebende Menschen[12], wenn Schüler*innen des lokalen Gymnasiums in der Weihnachtszeit Lieder eingeübt hatten, gestalteten sie auch einen Adventsnachmittag im „Altersheim“ für DPs[13] und die NWZ nahm auch durchaus positiv Kenntnis von den zahlreichen kulturellen Events, die es während der gesamten 1950er Jahre an diesem sicherlich trans- und internationalsten Ort in der friesischen Provinz gab, wie zum Beispiel einem „internationalen Schallplattenkonzert“ im Juni 1957 (eine aus heutiger Sicht sehr schöne Formulierung dafür, dass ein DJ aufgelegt hatte).[14]

Ob und inwiefern sich heute noch Stimmen und Sichtweisen der damaligen Bewohner*innen des Heims rekonstruieren lassen, bleibt offen. So wichtig es ist, auch sie als Akteur*innen mit agency und voice geschichtswissenschaftlich in den Blick zu nehmen, so unklar ist, ob sie Quellen hinterlassen haben beziehungsweise solche Quellen in Varel irgendwo aufbewahrt wurden. Dass sich die Bewohner*innen des „Altersheims“ nicht immer als eine Einheit betrachteten, sondern es zu „nationalen ‚Differenzen‘“ kam, ist in Quellen belegbar (siehe dazu Grabe 2016: 271). Möglich ist angesichts der europäischen (Vor-)Geschichte auch, dass einzelne Heimbewohner*innen sich ihrerseits wegen Ressentiments und Rassismus Vareler*innen außerhalb des Heims verbundener fühlten als ihren Mitbewohner*innen. All diese Facetten gilt es möglichst differenziert zu erforschen, ohne dabei einer reflexartigen Vorstellung von zwei „natürlichen“ Gruppen zu verfallen: deutschen Vareler*innen und Vareler DPs.

In gewisser Weise war das Heim sicherlich eine Art Enklave, seine Bewohner*innen waren aber freie und vielfach vermutlich auch sehr mobile Menschen, die in Varel einkauften, ins Kino oder zum Friseur gingen, vielleicht in die Kirche oder zu Ärzt*innen. Vielleicht waren DPs auch mit anderen Vareler Einwohner*innen befreundet oder man teilte Hobbies. Mit seinen bis zu 1.000 Bewohner*innen war das Heim schließlich sicherlich ein lokaler Wirtschaftsfaktor.

Ein wichtiger Ort für die Flüchtlingspolitik der 1950er Jahre

Das Vareler „Altersheim“ für DPs ist aus mindestens drei geschichtswissenschaftlichen Perspektiven ein wichtiger historischer Ort. Aus der Perspektive der Forschung über die Gruppe der „Displaced Persons“ und „Refugees“ im Niedersachsen, Deutschland beziehungsweise sogar Europa der Nachkriegszeit kann das Vareler Heim eine besondere Fallstudie sein, die unser Bild dieser immer noch sehr untererforschten und öffentlich vielerorts vergessenen Vergangenheit zu vervollständigen hilft, auch mit Blick auf eine bisher wenig beachtete Gruppe unter den DPs: ältere Menschen. Im Gegensatz zu anderen historischen Orten, die in der Forschung bislang Beachtung erhielten, wie den DP-Lagern in Bergen-Belsen oder dem DP-Lager im Bayrischen Wildflecken, befand sich das Vareler Heim beispielsweise in einer anderen Region Deutschlands und beheimatete nicht nur Menschen einer nationalen Herkunftsregion, wie es beispielsweise im polnischen Camp in Bergen-Belsen der Fall war, sondern aus den unterschiedlichsten Ländern. Ältere DPs und Flüchtlinge stellen zudem eine besonders vulnerable Gruppe dar, für die die Gesellschaft dauerhaft Verantwortung übernehmen musste, weil sie im Gegensatz zu vielen jüngeren Flüchtlingen nicht durch Auswanderung oder Arbeitsaufnahme als Gegenstand von Politik und Fürsorge einfach verschwanden. Die Aushandlung ihrer Anerkennung und Teilhabe ist daher eine Besonderheit.

Aus der Perspektive niedersächsischer Regionalgeschichte und deutscher Nachkriegsgeschichte kann das Vareler Heim daher sowohl auf der politisch-administrativen als auch der alltagsgeschichtlichen Ebene viel über die Verfasstheit der niedersächsischen und der deutschen Gesellschaft in den 1950er Jahren aussagen.

Aus migrationshistorischer Perspektive handelte es sich bei den DPs schließlich um die ersten Flüchtlinge im Nachkriegsdeutschland, Varel war somit ein früher Fall eines lokalen Migrationsregimes (Oltmer 2018) nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Debatten über Flucht werden auch in Deutschland immer wieder von vorne, meist geschichtsvergessen und ideologisch höchst aufgeladen beziehungsweise instrumentalisiert geführt. Dies war in den Jahren 2014/15 so und gilt gegenwärtig für die Diskussionen über die Aufnahme und den Schutz ukrainischer Flüchtlinge. Der geschichtswissenschaftliche Blick auf die ersten in Deutschland lebenden Flüchtlinge, die Anfänge deutscher Flüchtlingspolitik und auf die Geschichte des Umgangs mit Flüchtlingen in den 1950er Jahren ist daher hoch aktuell und wichtig.

Der 30. Juni 1950 markierte dabei zwar einen Bruch in der Verantwortung für die DPs, die 1950er Jahre sollten aber als eine Übergangsphase verstanden werden, die es zu untersuchen gilt. Das Vareler „Altersheim“ zum Beispiel wurde vor diesem Datum von den Alliierten und der IRO errichtet, um den Bruch des 30. Juni zu überdauern und internationale Akteur*innen behielten es auch nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an Deutschland weiter im Blick. Das Heim war somit in den 1950er Jahren ein Ort, an dem lokale, regionale, nationale und internationale Akteur*innen über den Umgang mit Flüchtlingen, oder, je nach Sichtweise, auch mit NS-Opfern oder ganz allgemein mit Ausländer*innen verhandelten. Diese multiplen Akteurskonstellationen und die gleichzeitig lokale, regionale, nationale und internationale Bedeutung von Europas größtem „Altersheims“ für DPs sollte zukünftig geschichtswissenschaftliche Aufmerksamkeit erhalten.

Quelle: Nordwest-Zeitung, 31.12.1955 (Copyright: Nordwest-Zeitung)

Epilog

In Varel und in der niedersächsischen Landesgeschichte geriet das Varel Old People’s Home nach den 1950er Jahren anscheinend immer mehr in Vergessenheit. Erst seit kurzem bemühen sich Vareler*innen, öffentlich an den Ort und die Zeit zu erinnern, als Varel das größte „Altersheim“ für NS-Opfer und osteuropäische Flüchtlinge beheimatete. Der Lokalhistoriker Holger Frerichs veröffentlicht demnächst eine einhundertseitige Dokumentation über das Heim und eine Initiative hat sich jüngst für die Restaurierung der noch auf dem Vareler Friedhof übrigen 63 Gräber ehemaliger Heimbewohner*innen eingesetzt. Dort entsteht derzeit ein „Erinnerungspark“.[15]

Auch mit Blick auf Public History gilt es aber, Europas größtes „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und osteuropäische Flüchtlinge wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, auch über Varel und die lokale Erinnerung hinaus.

In der Arbeitsgruppe Negotiating Migration der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung an der Universität Osnabrück wird aktuell in sechs Forschungsprojekten zum Flüchtlingsregime während und nach dem Zweiten Weltkrieg geforscht. Der Autor plant im Rahmen dieser Arbeitsgruppe, zukünftig auch zu Varel und dem dortigen „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und Flüchtlinge zu forschen. Das Projektvorhaben soll Landes- und Lokalgeschichte mit internationaler Geschichte verbinden, um die multiplen Akteurskonstellationen der Aushandlungen einer Migrationsgesellschaft zu erfassen. Mit Blick auf das Vareler Heim soll dabei zudem der Umgang mit vulnerablen Flüchtlingen jenseits von Diskussionen über „Nützlichkeit“ in den Blick genommen werden. Auch die Geschichtsvermittlung durch Public History soll wichtiger Bestandteil des Projektvorhabens sein.

Literatur:

Cohen, Gerald Daniel: In War’s Wake. Europe’s Displaced Persons in the Postwar Order. New York 2011.

Grabe, Nina: Grabe: Die stationäre Versorgung alter Menschen in Niedersachsen 1945-1975, Stuttgart 2016.

Huhn, Sebastian/ Rass, Christoph: Displacement und Displaced Persons, in: Bannasch, Bettina/ Bischoff, Doerte/ Dogramaci, Burcu (Hrsg.): Exil, Flucht, Migration. Konfligierende Begriffe, vernetzte Diskurse? Band 40 der Reihe Exilforschung, Berlin/ Boston 2022, S. 38-49.

Huhn, Sebastian: Rethinking the Post-War International Migration Regime from the Global South: Venezuela in a Global History of White Immigration, in: Itinerario 46:2 (2022), S. 214-232.

Jacobmeyer, Wolfgang: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer, Göttingen 1985.

Nesselrodt, Markus / Velke-Schmidt, Marcus: Vergessene Jubiläen, neue Perspektiven – Displaced Persons-Forschung in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in: Hagen, Nikolaus/ Nesselrodt, Markus/ Strobl, Philipp/ Velke-Schmidt, Marcus (Hrsg.): Displaced Persons-Forschung in Deutschland und Österreich: Eine Bestandsaufnahme zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Berlin 2022, S. 11-34.

Oltmer, Jochen: Einführung: Migrationsregime vor Ort und lokales Aushandeln von Migration, in: Oltmer, Jochen (Hrsg.): Migrationsregime vor Ort und lokales Aushandeln von Migration, Wiesbaden 2018, S. 1-12.

Reinisch, Jessica: Old wine in new bottles? UNRRA and the midcentury world of refugees, in: Reinisch, Jessica/ Frank, Matthew (Hrsg.): Refugees in Europe, 1919-1959: A Forty Years’ Crisis?, London, S. 147-175.

Salomon, Kim: Refugees in the Cold War. Towards a New International Refugee Regime in the Early Postwar Era, Lund 1991.

Beim Titel dieses Beitrags handelt es sich um ein Zitat aus einer „Niederschrift über die Aussprache mit den Vertretern der Länder der britischen Zone über Fragen der Betreuung der heimatlosen Ausländer in Düsseldorf am 20.11.1951“, Bundearchiv, Koblenz, B/106/9918.

Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus einer Akte des IRO-Bestands in den Archives nationales in Paris, AJ43/792.


[1] IRO/ Department of Care and Maintenance: Institutional Cases. British Zone of Germany, Lemgo, 10.5.1950, S. 2, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

[2] IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

[3] Ibid.

[4] Ibid.

[5] Ibid.

[6] IRO/ Department of Care and Maintenance: Institutional Cases. British Zone of Germany, Lemgo, 10.5.1950, S. 2, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

[7] Ibid.

[8] Nordwest-Zeitung, 13.2.1950.

[9] Nordwest-Zeitung, 7.8.1959.

[10] https://www.varel.de/portal/seiten/geschichte-900000061-20860.html.

[11] Nordwest-Zeitung, 30.6.1951.

[12] Nordwest-Zeitung, 31.5.1955.

[13] Nordwest-Zeitung, 4.12.1954.

[14] Nordwest-Zeitung, 12.6.1957.

[15] Friesländer Bote, 4.11.2022.

Erzwungene Mobilität im gesellschaftlichen Abseits: Ausweisungen seit dem 19. Jahrhundert – Einleitung zur Blogreihe

von Frank Wolff

Als vor wenigen Tagen die alljährliche Urlaubswelle die deutschen Flughäfen überlastete, schilderten die Medien ausführlich das Leid der vielen Reisenden, die nun ihre Urlaubspläne ändern mussten. Zeitgleich aber von deutlich weniger Aufmerksamkeit begleitet berichteten einige Medien über neue Recherchen, wie insbesondere Charteranbieter ihre Umsätze auch in weniger reiseintensiven Zeiten hoch halten: Der Staat heuert sie als Abschiebeunternehmer an. 

Die taz berichtete über Millionenumsätze des zweitgrößten deutschen Reiseunternehmens DER dank Abschiebungen in Krisengebiete. Den Recherchen nach habe der Konzern zwischen 2017-2019 bei jeder zweiten Abschiebung aus Deutschland mitverdient. Die Initiative Deportation Alarm listet weitere Unternehmen auf, die allein im Jahre 2021 in mindestens 206 Massenabschiebeflügen knapp 5.500 Personen für Gebühren von ungefähr 22 Millionen Euro deportiert haben. Diese Unternehmen operieren dabei auch mit Schutz des Staates möglichst verdeckt, um ihren Ruf als Anbieter von Urlaubsfreuden nicht durch die Realität eines gemischten Geschäftsplans von freiwilliger und erzwungener Mobilität zu besudeln. Solche Meldungen und Initiativen schließen implizit an Initiativen an, die wie die auf die Lufthansa ausgerichtete Deportation Class bereits um die Jahrtausendwende durch Public Shaming das Verhalten von Unternehmen – und das Bewusstsein von Pilot*innen – beeinflussten. Dabei zeigen die Initiativen vor allem eines: Es gibt Gewinner im Abschiebe-Business.

Protestaktion der Intiative Deporation Class bei der Lufthansa Hauptversammlung 2002

Diese Gewinner wollen aber möglichst unsichtbar bleiben, denn sie operieren oft nicht nur in moralischen, sondern auch in normativen Grauzonen. Dies gilt keineswegs nur für Abschiebungen in Krisengebiete. Während NRW und Niedersachsen innereuropäische Dublin-Abschiebungen nach Griechenland aufgrund einer langen Kette entsprechender Gerichtsentscheidungen bis zum Europäischen Gerichtshof ablehnen, setzt Bayern sie derzeit erneut durch. Und immer wieder stellt sich nach verhinderten Abschiebungen heraus, dass sie rechtlich fragwürdig gewesen wären. 2017 fasste die Rechtswissenschaftlerin Dana Schmalz darum die Forderung des Bundesverfassungsgerichts mit “genauer hinschauen” zusammen. Dies gilt Initiativen wie Deportation Alarm folgend nicht nur für die rechtlichen Prozesse, sondern auch für die Praxis der Abschiebung im Gesamten.

Der heutige Begriff der Abschiebung oder Rückschiebung ist dabei eng mit dem modernen Flüchtlingsbegriff verbunden. Im allgemeinen Verständnis wird eine Abschiebung dann möglich, wenn ein Schutzersuchen scheitert. Die Realität ist komplizierter. Der Begriff der Abschiebung – oder noch mehr der der Rückschiebung – ist darum nicht nur ein Euphemismus für einen oft unvermittelt eintreffenden staatlichen Gewaltakt. Er sondert das Spezifische der Deportation von Flüchtlingen auch künstlich von einer wesentlich breiteren Geschichte staatlicher Deportationsakte ab. Denn letztlich gehen den numerisch abbildbaren Gewinnen der Abschiebeunternehmen die erhofften Gewinne von Staaten voraus, die Deportationen nicht nur für ökonomische, sondern auch für andere Zwecke einsetzen. Um die ökonomische Seite zu verstehen, müssen wir also diese anderen Zwecke betrachten.

Ehrlicher ist es deswegen wohl der in der Schweiz gebräuchliche Ausdruck der Ausschaffung. Es geht nicht darum, dass für einen jeden Menschen nach dem Ablehnen eines Schutzersuchens automatisch die die Rückführung in die “Heimat” anstünde. Es geht um ein staatliches Interesse, gewisse Menschen in Akten von ganz spezifischer Sichtbarkeit außer Landes zu schaffen. Dies ist moralisch problematisch und wird rechtlich nach nationalen und internationalen Standards letztlich nur bei Menschen möglich, die einen besonders prekären Status haben – also heutzutage insbesondere nicht anerkannte Flüchtlinge. 

Der Blick in die Geschichte zeigt allerdings, dass dies ein Ergebnis eines langen Prozesses ist, in dem Staaten immer wieder neue schwache Gruppen definierten und mit der Ausschaffung bedrohten. Von Armut über spezifische Ethnizität bis zu oppositionellem Verhalten: In der historischen Praxis der Ausschaffung treffen im Migrationsrecht juristische Prozesse auf externe Wertemuster, die sich oft aus rassistischen, klassistischen oder politisch-normativen Vorstellungen speisen. Berüchtigt sind hierbei insbesondere antisemitische Ausbürgerungen und Vertreibungen.

Sie dienten in Kaiserreich und Weimarer Republik und bekanntermaßen vor allem im nationalsozialistischen Deutschland nicht allein der Vertreibung von Juden, sondern auch zur Konstruktion der nationalen bzw. völkischen Gesellschaft.[1] Während diese Praxis aufgrund ihres expliziten und programmatischen Charakters in der Forschung viel Aufmerksamkeit auf sich zieht, steht eine breitere Forschung zu Deportationen als gesellschaftsformende Zwangspraxis noch aus. Denn während es vordergründig darum geht, Staat und Bevölkerung von angeblichen sozialen “Kostenfaktoren” zu entlasten, stehen im Hintergrund recht konkrete Konzepte darüber, wie Land und Gesellschaft auszusehen hätten – und warum diese Menschen nicht dazugehören.[2] Ausschaffungen sind also keineswegs nur Zwangsmaßnahmen gegen die Betroffenen, sondern auch zur Schaffung von Gesellschaftsvorstellungen. Dies zu analysieren ist komplex und bedarf einer deutlich gesteigerten Aufmerksamkeit sowohl der Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften als auch ganz spezifisch der Migrationsforschung. Denn nicht nur die seit Langem im Zentrum der Migrationsforschung stehende Frage der Integration macht Migration zu einem gesellschaftlichen Querschnittsthema, sondern auch die Praktiken (und Akzeptanz) von Desintegration.

Der Liedermacher Wolf Biermann mit Kind 1977 kurz nach seiner Ausbürgerung aus der DDR (Quelle Wikipedia)

Die Beschäftigung mit diesem Thema nimmt in den letzten Jahren deutlich zu und sie macht auch einen Schwerpunkt der historischen Migrationsforschung der Arbeitsgruppe der Neuesten Geschichte an der Universität Osnabrück aus. Im Laufe der kommenden Woche stellt diese Blogreihe in drei nacheinander erscheinenden Beiträgen einige unserer Gedanken und Arbeiten zum Thema vor. Mit Blick auf Forschungen zu Ausweisungen seit dem 19. Jahrhundert schlägt Christoph Rass in seinem am Montag (1/8/22) erscheinenden Beitrag vor, neuere Ansätze der Forschung zu Migrationsregimen[3] zu nutzen, um unser Verständnis darüber zu verfeinern, wie sich im Ausweisungswesen und der Kriminalisierung von Migrationsformen diverse rechtliche Hintergründe jenseits des Migrationsrechts mit spezifischen Migrationsnormen verschneiden, um das auszuschaffende “delinquent other” überhaupt erst zu produzieren. Die folgenden beiden Essays verdeutlichen dies empirisch. Kommenden Mittwoch (3/8/22) präsentiert Annika Heyen ihre Forschungen zur Ausweisungspraktik des Königreichs Hannover um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Anhand intensiver Archivarbeit kann sie zeigen, welch ungemeine Kreativität das Königreich an den Tag legte, um verarmte Untertanen rechtswidrig in die USA auszuschaffen. Anschließend an den Begriff der crimmigration[4] skizziert sie darum den Begriff der cremigration – die rechtswidrig erzwungene Emigration eigener Staatsangehöriger. Auf diese Praxis blickt am Freitag (5/8/22) abschließend auch Anne Reuther. Sie beleuchtet am Fall der Friedensgemeinschaft Jena, wie die DDR Ausweisungen – oft durch erzwungene Ausreiseersuchen als angeblich freiwillige Akte getarnt – zur Herstellung innerer Ruhe und Ordnung nutzte. In beiden Fällen zeigt sich dabei, wie Staaten mittels Rechtsbeugung und Zwang selbst jene Praktiken an den Tag legen, die sie an anderer Stelle als Schleusung brandmarken.

Die Reihe möchte Deportationen als historisches Forschungsthema, als einen zentralen Ausdruck staatlicher Hoheitsgewalt gegen die eigene Bevölkerung sichtbarer machen. Die Beiträge deuten die Vielfalt der Praktiken und Betroffenen vom 19. Jahrhundert bis in die Zeitgeschichte ebenso an, wie sie sich mit der Verschwiegenheit der Praxis beschäftigen. Denn einerseits besitzen Staaten ein prononciertes Interesse an der Vertraulichkeit der Maßnahmen, während sie andererseits mit deren Durchführung auch eine Botschaft an einen jeweils spezifischen Kreis von Adressaten senden. Die Beiträge beleuchten einige unserer Arbeitsschwerpunkte und wollen weitere Forschung zum Thema inspirieren. Darüber hinaus möchte die Reihe mittels drei kleiner Schlaglichter anregen, intensiver über verbindende Elemente von Deportationen als staatliche Praxis nachzudenken. Sie verdeutlicht einerseits die Bandbreite teils rechtswidriger staatlicher Zwangsmaßnahmen der Deportation. Andererseits reißt sie die Frage nach jenen gesellschaftlichen Konstellationen an, aufgrund derer solche Praktiken möglich sind oder für Staaten als wünschenswert erscheinen – und warum letztere den Protest gegen diese Maßnahmen so zu fürchten scheinen.


[1] Dieter Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen: Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2001); Jochen Oltmer, Migration und Politik in der Weimarer Republik (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2005).

[2] Für ein Reflexion in Bezug auf die jüngere Zeitgeschichte siehe Steinbeis, Maximilian, Ein paar ketzerische Gedanken zur Ausbürgerung. Verfassungsblog, 22. August 2014.

[3] Christoph Rass und Frank Wolff, „What Is In a Migration Regime?“, in Was ist ein Migrationsregime? What Is a Migration Regime?, hg. von Andreas Pott, Christoph Rass, und Frank Wolff (Wiesbaden: Springer VS, 2018), 19–64.

[4] César Cuauhtémoc García Hernández, Deconstructing Crimmigration, UC Davis Law Review 51, Nr. 1 (2018): 197–253.

Der 30. Juni 1947, eine Geburtsstunde des modernen Flüchtlingsregimes

Sebastian Huhn

Heute vor 75 Jahren, am 30. Juni 1947, stellten sowohl das Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR) als auch die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) offiziell ihre Arbeit zur Versorgung von Flüchtlingen und sogenannten Displaced Persons ein und wurden von der im Jahr zuvor gegründeten International Refugee Organization (IRO) abgelöst. Lowell P. Rooks, der letzte Generaldirektor der UNRRA trug morgen vor 75 Jahren, am Dienstag, dem 1. Juli 1947 ebenso nur noch die Verantwortung für die Abwicklung der von ihm geführten Organisation, wie Sir Herbert Emerson, Direktor des IGCR. Sir Arthur Rucker hingegen ging am 1. Juli 1947 als Deputy Director-General der Preparatory Commission der IRO zur Arbeit. Er übernahm die nun allein im Rahmen der Vereinten Nationen verantwortliche Organisation zur Versorgung der sogenannten Displaced Persons vor allem in Europa, aber auch darüber hinaus: die International Refugee Organisation.


Die Auflösung von IGCR und UNRRA ging durchaus mit einem gewissen, nicht unverständlichen Pathos einher. Am 3. Juli 1947 bedankte sich Herbert Emerson, Direktor des IGCR, in einem Telegramm bei Kolleginnen und Kollegen in Europa: „Eve of giving over charge of IGC to preparatory commission I wish personally to thank most warmly you and the members of your staff for your most loyal and devoted work. […] It has been my privilege to work with a splendid band of colleagues and helpers and I shall have the best memories of our association together in a good cause.” The National Archives, London. Signatur: FO 1020/ 2455. 

Das IGCR war im Juli 1938 aus der Konferenz von Évian hervorgegangen, mit der Aufgabe, eine Auswanderungslösung vor allem für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus zu erarbeiten:

„[T]he persons coming within the scope of the activity of the Intergovernmental Committee shall be (1) persons who have not already left their country of origin (Germany (including Austria)), but who must emigrate on account of their political opinions, religious beliefs or racial origin, and (2) persons […] who have already left their country of origin and who have not yet established themselves permanently elsewhere” (Quelle).

Die Weigerung vieler Staaten, jüdische Flüchtlinge aufzunehmen, der Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Holocaust machten den anfänglichen Optimismus der internationalen Staatengemeinschaft schnell zunichte. Gleichwohl bestand das IGCR aber bis Juni 1947 mit immer wieder leicht veränderten Aufgaben fort.

1943 hatte sich die weltpolitische Lage im Vergleich zu 1938 fundamental gewandelt. Nach der deutschen Niederlage in Stalingrad und zwischen den Landungen der Alliierten in Nordafrika, Italien und schließlich in der Normandie zeichnete sich eine Wende ab. Nun schien die Niederlage des „Dritten Reiches“ und auch Japans absehbar. Die Verantwortung für die Überlebenden des Holocausts und die Millionen weiteren Opfer des Nationalsozialismus, Menschen, die von Deutschland in ganz Europa verschleppt worden waren, um in Lagern interniert und/oder Zwangsarbeit zu leisten, wurde zu einer erkennbaren Aufgabe.

In diesem politischen Ambiente gründeten im November 1943 im Weißen Haus in Washington vierundvierzig Staaten die UNRRA, um den überlebenden Opfern sowohl der deutschen als auch der japanischen Barbarei zu helfen, wie Franklin D. Roosevelt es bei der Gründungszeremonie ausdrückte. Die USA und die Sowjetunion gründeten die UNRRA noch gemeinsam als Verbündete im Kampf gegen den deutschen Faschismus. Aufgabe der UNNRA sollte erstens die Versorgung der befreiten Opfer der Deutschen sein, zweitens galt es, ihre schnelle Repatriierung nach Kriegsende vorzubereiten.

Eugene Kulischer ging in seinem kurz vor der Gründung der UNRRA im Auftrag der International Labour Organisation veröffentlichten Buch The Displacement of Population in Europe davon aus, dass dreißig Millionen Menschen in Europa durch nationalsozialistischen Terror und Krieg verschleppt worden oder geflohen waren.

Die UNRRA klassifizierte diese Menschen als Displaced Persons und begann ihre Arbeit in Nordafrika, Asien und Europa im Gefolge der Alliierten Streitkräfte. Ganze Gruppen von Menschen wurden hier gemeinsam von UNRRA und dem Alliierten Militär als Displaced Persons gelabelt und in DP-Lagern untergebracht, um dort versorgt zu werden. Aus unterschiedlichen Gründen sollte verhindert werden, dass sich diese Menschen eigenständig und individuell auf den Weg zu ihrem alten Zuhause oder an neue Orte machten (zu diesem Thema erscheint in der nächsten Ausgabe des Jahrbuchs Exilforschung ein Beitrag von Sebastian Huhn und Christoph Rass).

Sobald der Krieg gewonnen war, begannen das Alliierte Militär und die UNRRA in Europa mit der Repatriierung der überwiegend aus Osteuropa kommenden Menschen, freiwillig aber auch unter Zwang. Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 hatten Roosevelt und Churchill Stalin zugestanden, dass alle aus dem jetzigen Gebiet der Sowjetunion verschleppten oder geflohenen Menschen in die Sowjetunion zurück repatriiert würden, auch gegen ihren Willen.

Die westlichen Alliierten erkannten in der alternativlosen Repatriierung jedoch schnell ein Problem. Sie hatten Menschen als Opfer des Nationalsozialismus befreit und brachte sie nun trotz vielfach vorgebrachter berechtigter Angst vor politischer Verfolgung zurück in die Sowjetunion oder beispielsweise auch ins nach wie vor faschistisch regierte Spanien.

Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde daher im April 1946 – nun gegen den Willen und ohne die Beteiligung der Sowjetunion – die IRO gegründet. Die Politik der (erzwungenen) Repatriierung sollte durch eine Politik des Resettlements abgelöst werden. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1952 würde die IRO über einer Million Menschen geholfen haben, über den gesamten Globus verstreut ein neues Zuhause und eine sichere Zukunftsaussicht gefunden zu haben.

Es begann also ab Mitte 1946 eine Phase des fließenden Übergangs zwischen den Aktivitäten von IGCR und UNRRA auf der einen und der IRO auf der anderen Seite. Dieser fließende Übergang erreichte am 30. Juni 1947, heute vor 75 Jahren mit der offiziellen Ablösung von UNRRA und IGCR durch die IRO sein Ende.


Erste Seite des Vertrags zwischen UNRRA und IRO über die Übergabe der Verantwortung für die Displaced Persons Operations am 30. Juni 1947, unterzeichnet am 29. Juni 1947 von Lowell W. Rooks, dem Director General der UNRRA und A. J. Altmeyer, dem Executive Secretary der Preparatory Commission for the International Refugee Organization. United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: S-1129-0000-0044.

Mindestens auf drei Ebenen markiert der 30. Juni 1947 damit einen fundamentalen Wandel im Flüchtlingsregime der Nachkriegszeit und markiert den Beginn des bis heute bestehenden internationalen Flüchtlingsregimes.

Auf politischer und diplomatischer Ebene begann erstens der Kalte Krieg den Zweiten Weltkrieg als Kontext von Flüchtlingspolitik abzulösen. Bei den Menschen, für die die IRO bis 1952 zuständig werden sollte, handelte es sich nicht mehr nur um Opfer des Nationalsozialismus, sondern auch und in der Mehrzahl um Menschen, die in den Nachkriegsjahren aus Angst vor politischer Verfolgung in der Sowjetunion immer weiter aus Ost- nach Westeuropa flohen.

Während die Sowjetunion zweitens weiter die Repatriierung dieser Menschen verlangte, erkannten die Vereinten Nationen sie im Rahmen des IRO-Programms als Flüchtlinge an und die IRO unterstützte sie durch das Resettlement-Programm dabei, sich an einem sicheren Ort außerhalb der Sowjetunion ein neues Leben aufzubauen. Das 1933 erstmals in der Convention Relating to the International Status of Refugees verankerte Non-Refoulement-Prinzip setzte sich somit in der internationalen Flüchtlingspolitik durch, auch wenn in der Praxis bis in die Gegenwart immer wieder auf schändliche Art und Weise mit ihm gebrochen wird.

Drittens markiert der 30. Juni 1947 den Moment, in dem Individuen zum Subjekt von Flüchtlingspolitik wurden, statt wie zuvor Gruppen. Seit der „Entdeckung“ von Flüchtlingen nach der Russischen Revolution und den geopolitischen Folgen des Ersten Weltkriegs waren immer ganze Gruppen von Menschen – gewollt oder ungewollt – zu Flüchtlingen und damit zum Gegenstand von Flüchtlingspolitik erklärt worden. Griechenland und die Türkei hatten 1923 Gruppen von Menschen aufgrund von Religion und vermeintlicher ethnischer Zugehörigkeit unter Zwang untereinander „ausgetauscht“. Die Aufteilung des Osmanischen Reichs nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hatte dazu geführt, dass ganze Gruppen von Menschen zu Flüchtlingen geworden waren. Und auch die UNRRA hatte – wie bereits erwähnt – nicht Individuen zu Flüchtlingen oder Displaced Persons erklärt, sondern ganze Gruppen von Menschen, die real oder vermeintlich eine gemeinsame ethnische, religiöse oder nationale Identität teilten, unabhängig davon, ob diese Menschen Flüchtlinge oder Displaced Persons sein wollten beziehungsweise sich selbst so wahrnahmen und unabhängig davon, ob sie sich der Gruppe, der sie zugeschrieben wurden, überhaupt zugehörig fühlten.


Das Vorgehen der UNRRA beim Labeling von Menschen als Displaced Persons zum Zweck ihrer schnellen Repatriierung wird in vielen Dokumenten deutlich. Hier ein Dokument der UNRRA vom Oktober 1944 mit dem Titel Registration of Displaced Persons in an Assembly Centre: „Speedy and accurate registration of all displaced persons in a certain area is one of the most important requirements for carrying out their quick repatriation and assumed services pending repatriation.” United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: S-1451-0000-0072-00002.

Bei der IRO mussten Menschen nun als Individuen einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling oder Displaced Person stellen, um versorgt und untergebracht zu werden und um optimalerweise im Resettlement-Programm berücksichtigt werden zu können. Ihr subjektives Schicksal und ihre individuelle Angst vor politischer Verfolgung sollten völlig unabhängig von möglichen Gruppenzugehörigkeiten zum Grund für Anerkennung oder Ablehnung als Flüchtlinge oder Displaced Persons durch die IRO werden.

Mit dem Non-Refoulement-Prinzip und einem individualisierten Flüchtlingsverständnis waren zwei zentrale Säulen des modernen Flüchtlingsregimes entstanden. Die UNHCR, die ab 1951 die IRO ersetzen sollte, behielt dieses individuelle Flüchtlingsbild und das Non-Refoulement-Prinzip ebenso bei, wie viele bürokratische Mechanismen zur Anerkennung von Menschen als Flüchtlingen.

Heute vor 75 wurde somit ein Grundstein für das moderne Flüchtlingsregime gelegt.

(Titelbild: Auszug aus einem Brief von Irving Posner an Mr. Orear. United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: 1277-0000-0076)

‚A friend of Emigrants‘. Mary E. Hurlbutt, eine Pionierin der Verbindung von Sozialer Arbeit und Migrationsforschung.

von Sharleen Miebach, Jana Reuleke & Simon Hellbaum

Sharleen Miebach studiert seit 2018 an der Universität Osnabrück die Fächer Geschichte und Biologie mit dem Studienziel Gymnasiallehramt. Ihre Interessenschwerpunkte liegen in der Botanik und der Neusten Geschichte. In ihrer Freizeit engagiert sich die gebürtige Bramscherin bei der Osnabrücker Tafel.

Jana Reulecke hat an der Universität Osnabrück Germanistik und Geschichte im Bachelor studiert. Sie arbeitet nun für das Kunstmuseum Schloss Derneburg, während sie parallel ihre Bachelorarbeit zum Thema “Weibliche Migration des Resettlements nach 1945” schreibt.

Simon Hellbaum hat als Sozialarbeiter (B.A.) in den Bereichen Wohnungslosenhilfe und Migrationsberatung gearbeitet. Durch die dort gemachten Erfahrungen motiviert, studierte er an der Universität Osnabrück Politik- und Geschichtswissenschaften mit den Schwerpunkten Wissensgeschichte, Migration und Geschichte marginalisierter Gruppen. Neben seinem Masterstudium der Neusten Geschichte ist er aktuell als Hilfskraft am Institut für Neuste Geschichte und Historische Migrationsforschung und als freiberuflicher Museumspädagoge tätig.

Einleitung


Ob Corona-Pandemie, Klimawandel oder Migrationspolitik: in nahezu allen aktuellen politischen Debatten melden sich auch regelmäßig Wissenschaftler:innen und Praktiker:innen der jeweiligen Disziplinen zu Wort, um ihre Expertise aus Forschung und Praxis in die öffentlichen Debatten einzubringen. Das Spektrum der am Diskurs Beteiligten reicht dabei von einigen sehr prominenten Namen über eine „zweite Reihe” von Fachleuten, die meistens aber der breiten Öffentlichkeit weniger bekannt sind, bis hin zu Praktiker:innen, die sich häufig nur in der Rolle des ‚normalen Menschen von der Basis‘ Gehör verschaffen können. Die Motivation zu diesem Engagement kann dabei ganz verschiedene Wurzeln haben: von eigennützigen Motiven wie dem Steigern des eigenen Bekanntheitsgrades oder der Buchverkaufszahlen abgesehen, wird das Engagement der Meisten häufig von religiös, politisch oder ethisch begründeten Werten angetrieben. Zusätzlich kann auch eine spezifische Berufsethik einen Handlungsauftrag begründen, beispielsweise bei Mediziner:innen oder Sozialarbeiter:innen. Die Grenzen zum Aktivismus sind dabei fließend bzw. variieren je nach Begriffsdefinition.[1]

Im Zentrum der personengeschichtlichen Forschung stehen meistens die prominenten Individuen, denen eine zentrale Bedeutung im Kontext historischer Ereignisse oder Prozesse zugesprochen wird. In diesem Essay soll herausgearbeitet werden, dass durch eine multiperspektivische Herangehensweise auch anhand einer Person der „zweiten Reihe” – der Sozialarbeiterin und Aktivistin Mary E. Hurlbutt – historische Prozesse zusammengeführt und so in ihrem wechselseitigen Zusammenspiel analysiert werden können. In der Betrachtung ihrer Person kumulieren sich verschiedene spannende Aspekte: sie bewegte sich als Frau in einem männerdominierten Wissenschaftsbetrieb, gehörte einer gerade neu entstandenen Profession, der Sozialen Arbeit, an und setzte sich aktivistisch für eine damals wie heute diskriminierte und marginalisierte Personengruppe, Migrant:innen in den USA, ein.

An diesen spezifischen Aspekten orientiert sich der Aufbau dieses Beitrages, der die Ergebnisse unserer Forschung im Seminar “Das Ende der ‘Einwanderung’? Wissenschaft in der Debatte um Identität und Migration in den USA zwischen 1917 und 1965” unter Leitung von Prof. Christoph Raß zdusammenfasst. Aus einer Genderperspektive analysiert Jana Reulecke die Rolle von Hurlbutt und Frauen in der Sozialen Arbeit und den Sozialwissenschaften am Ende des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Eine wissenschaftstheoretische Herangehensweise verfolgt Simon Hellbaum. Selbst Sozialarbeiter mit Berufserfahrung in Migrationsberatung und Wohnungslosenhilfe, untersucht er den Professionalisierungsprozess Sozialer Arbeit in den USA am Beispiel der Karriere von Mary E. Hurlbutt als Fachwissenschaftlerin. Sharleen Miebach blickt im Kontext der Migrationspolitik und -debatten in den USA auf Hurlbutt als Migrationsforscherin und politische Aktivistin, die sich für die Anliegen von Migrant:innen engagierte.


Biographie

Mary Emerson Hurlbutt (*1888 in Greenwich, Connecticut, † 29.03.1980 in Gwynedd, Pennsylvania)[2] war eine US-amerikanische Sozialarbeiterin, Sozialarbeitswissenschaftlerin und Aktivistin. Im Anschluss an ihr 1912 abgeschlossenes Studium am Vassar College absolvierte Hurlbutt einen zweijährigen Kurs an der New York School of Social Work der Columbia University, den sie 1914 beendete.[3] Nachdem sie 1914 für das Rote Kreuz in Prag gearbeitet und 1919/20 dort an einer Studie zur Wirtschaftslage der Tschechoslowakei mitgewirkt hatte, folgten Aufenthalte in Wien, London, Paris und Italien. Hurlbutt war als engagierte Christin Mitglied der Young Women’s Christian Association (Y. W. C. A.) und dort 1919 als World Immigration Secretary der Y. W. C. A. London tätig, 1922 als Direktorin des Immigrant Service Bureaus der Y. W. C. A. New York.[4] Von 1924 bis 1930 hatte Hurlbutt die internationale Direktion des American International Migration Service inne. 1930 kehrte sie an ihre Ausbildungsstätte, die New York School of Social Work, zurück, wo sie ab 1937 auch als Dozentin für einen fächerübergreifenden Masterstudiengang tätig war. 1940 wurde Hurlbutt zum Assistant Professor für Social Work und 1951, zwei Jahre vor ihrer Pensionierung, zur Professorin ernannt.[5] Schwerpunkt sowohl ihrer praktischen Tätigkeit, ihrer Lehrtätigkeit als auch ihrer Forschung war die Arbeit mit Migrant:innen bzw. „foreign-born” in den USA sowie die Untersuchung von Migrationsbewegungen aus Europa sowie Mexiko in die USA.


Portrait Hurlbutts neben dem von ihr verfassten Artikel “Migrants en Route put in Distress by Quota. Countries in Which American Law Has Marooned Them Are Anxious Over Social Problems Resulting – Philanthropic Effort to Guard the Children” in der New York Times am 19.04.1925.

Hurlbutt als Frau in der Sozialwissenschaft

Mit einem Blick auf die Autor:innen wissenschaftlicher Veröffentlichungen der vergangenen Jahrhunderte zeigt sich, dass die Wissenschaft kein von jeher diverser Arbeitsbereich war. Die Öffnungen sowohl amerikanischer als auch deutscher Universitäten und – damit verbunden – der akademischen Laufbahn für Frauen liegen bereits über ein Jahrhundert zurück. Dennoch habe sich das Bild des männlichen Wissenschaftlers laut der Soziologin Tanja Paulitz bis in die Gegenwart gehalten.[6] Wissenschaft wurde in den USA wie in Deutschland bis zur Zulassung von Frauen an Universitäten nahezu ausschließlich von Männern betrieben und geschrieben.

Betrachtet man die Etablierung der Frau als bezahlte und geschätzte Arbeitskraft um die Jahrhundertwende, verlief die Entwicklung zunächst schleppend. Trotz der Öffnung einiger weniger Bildungsinstitutionen für Frauen in den USA bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert blieb die Vorbereitung von jungen Frauen zur Bewerbung auf universitäre Ausbildungsberufe bescheiden. Es fehlte nicht nur an schulischen Qualifikationen, da Schülerinnen häufig das Erlangen des nötigen Schulabschlusses verwehrt blieb, auch der Wille zur Förderung weiblichen Intellekts bestand nicht uneingeschränkt. Ob sie für ein Studium zugelassen wurden oder nicht, entschied sich letztlich mit der Anerkennung der Kandidatinnen vorab durch die Professoren. Durch finanzielle Anreize gelangte vor allem in der amerikanischen Bildungslandschaft der weibliche Einfluss an private Hochschulen. Die Historikerin Patricia Mazón führt die John Hopkins University als Beispiel für eine der Universitäten an, die sich „von einer Wohltäterin ›bestechen‹“ lassen habe, „Frauen 1893 das Medizinstudium zu erlauben“[7]. In Deutschland war das zu dieser Zeit nicht möglich. Die Öffnung des Studiums für Frauen galt zudem nur für wenige Fächer. Der erreichbare akademische Horizont einer Frau blieb also vorerst auf wenige Disziplinen und Arbeitsfelder begrenzt. Nach damaliger Auffassung qualifizierte der den Frauen zugeschriebene Maternalismus, der inhärente Instinkt einer Mutter, sie lediglich für mit dieser Theorie konforme Studienbereiche und Arbeitsfelder. Das Feld der Care-Arbeit, die alles umfasst von Alten-, Kranken- und Kinderpflege bis hin zu der Betreuung der aufgrund von Ethnizität, Religion oder ihrer Erfahrungen marginalisierter Gruppen, ist dabei Paradebeispiel der Ökonomisierung des mütterlichen Umsorgens von Bedürftigen. Frauen durften in diesem Bereich tätig werden, da er ihrem gesellschaftlichen Rollenbild entsprach. Gleichzeitig bot er für die Frau des 19. Jahrhunderts einen der ersten Wege in die hausferne Berufstätigkeit.

Auch der Weg des Care-Arbeitsfelds in die Wissenschaft spiegelt dies wider. Dadurch, dass junge Frauen vermehrt die Berufstätigkeit anstrebten, begann die Verschulung des Sozialarbeitsberufs zur Schaffung von Ausbildungsprogrammen. Die akademische Aufarbeitung führte zu qualitativer Begutachtung und Weiterentwicklung von Arbeitsabläufen und Methoden. Mit der zunehmenden Professionalisierung wurden Sozialarbeiter:innen zu einer Wissensgemeinschaft, die ihren Platz auch an Hochschulen einforderte. Eine dieser um die Jahrhundertwende entstehenden Institutionen war die New York School of Social Work, ein Zweig der Columbia University. Durch die Entstehung solch spezialisierter Hochschulen öffnete sich für Frauen nicht nur die Möglichkeit zur professionellen Ausbildung praktischer Fähigkeiten und somit der Weg in die unabhängige Erwerbstätigkeit, sondern auch die Möglichkeit höherer Bildung. Durch die Verwissenschaftlichung der Sozialarbeit wurde nicht nur das Ansehen der Disziplin gestärkt, sondern überhaupt eine akademische Laufbahn für Frauen ermöglicht.

Mary E. Hurlbutt war Absolventin des New Yorker Instituts. Ihre Biografie steht exemplarisch für die (Sozialarbeits)Wissenschaftlerin ihrer Zeit, weil sie zum einen ein Produkt einer progressiven Frauen-Universität ist. Zum anderen kam Hurlbutt aus der Praxis der Arbeit mit Migrant:innen in die Wissenschaft. Dort arbeitete sie sich hoch, erst als Dozentin für Cultural Studies, dann als Professorin für Social Work an der New York School of Social Work. Ihr Werdegang und der vieler weiterer Frauen in der Wissenschaft gestaltet die Etablierung von Wissenschaftlerinnen an Universitäten maßgeblich mit. Die Liberalisierung der universitären Laufbahn sowie die voranschreitende Emanzipation der Frau korrelieren mit der Erlangung höheren akademischen Ansehens. Obwohl sie für lange Zeit und anders als viele ihrer männlichen Kollegen, die wesentlich schneller an eine Professur gelangten, nur Assistenzprofessorin war, erreichten mit den voranschreitenden 1930er und 1940er Jahren dennoch nun Frauen wie Mary E. Hurlbutt höhere Positionen an Universitäten. Häufig entschieden aber weiterhin primär Männer darüber, ob und wann Frauen Professuren erhielten.

Hurlbutts Beitrag zum Forschungsdiskurs durch ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist gemessen an der Zahl ihrer Veröffentlichungen zwar überschaubar geblieben,[8] aber nicht insignifikant aus heutiger Sicht, da sie eine empirische und praxisnahe Perspektive auf ein häufig theoretisch diskutiertes Feld wie der Migrationsforschung bietet. Hierbei ist anzumerken, dass sich in der verfügbaren Literatur kaum Rezeptionen ihrer Arbeit finden. Die genderspezifische Betrachtung bietet sich hierfür als Erklärungsansatz an, denn auch Hurlbutt war nur eine Frau in der Wissenschaft und wurde womöglich deshalb nicht rezipiert.

Bei der Betrachtung ihrer wissenschaftlichen Texte wird deutlich, dass sie mehr Verständnis und Menschlichkeit für die Subjekte ihrer Arbeit mitbrachte und sie sich weniger auf das Rechtswesen und die rein theoretische Forschung konzentrierte. In den folgenden Absätzen wird der Inhalt ihrer Arbeit näher erläutert. Die Migrationshistorikerin Donna R. Gabaccia schreibt über die Berichte von Migrant:innen, dass sie Sozialarbeiterinnen für “the more sensitive interpreters of immigrant cultures, subjectivities and experiences”[9] gehalten hätten, womit sich Hurlbutt auch in dieser Hinsicht in die zugeschriebene Rolle einer Frau in der Sozialwissenschaft fügt und sie maßgeblich mit formte.


Hurlbutt als Sozialarbeiterin

Die Wurzeln moderner (westlicher) Sozialfürsorge werden meist in der christlichen Caritas und kirchlichen Armenfürsorge des Mittelalters verortet. Ab dem 17. Jahrhundert übernahmen schrittweise die Kommunen und später auch der Staat entsprechende Aufgaben, die dann erstmals und in zunehmendem Maße auch von Kontroll- und Disziplinierungsmaßnahmen flankiert wurden. Der Terminus Soziale Arbeit dagegen umfasst nicht jede Form von Wohltätigkeit oder Armenfürsorge, sondern ist als wissenschaftliche und praktische Profession zu verstehen, deren Arbeits- und Forschungsbereich auch, aber nicht ausschließlich, die Arbeit mit und für Arme und Bedürftige bzw. präziser als arm und bedürftig konstruierte Menschen beinhaltet.[10]

Als Ursprung der heutigen Profession Soziale Arbeit wird unter anderem die Tätigkeit der Pionier:innen Mary Richmond und Jane Addams in den USA im späten 19. Jahrhundert angesehen. Im Kontext ihrer Arbeit sowie der anderer Pionier:innen in Europa und Nordamerika entstanden zeitgleich die Termini social work, sociale Arbeit sowie travial social in den 1880er bzw. 1890er Jahren und setzt sich schnell als Berufs- bzw. Professionsbezeichnungen durch. Sowohl Richmond als auch Addams hatten weder eine formale Ausbildung noch praktische Vorerfahrungen in diesem Feld, sondern begannen ihre Tätigkeit als Quereinsteigerinnenin den damals noch ausschließlich durch private Spenden finanzierten und primär durch Ehrenamtliche betriebenen Fürsorgeeinrichtungen in den großen Städten des US-amerikanischen Nordostens. So stieg beispielsweise Richmond 1891 zur Geschäftsführerin der Baltimore Charity Organisation Society (COS) auf, einer Organisation, die als Erste mit wissenschaftlichen Methoden, konkret dem Erheben von Informationen zu den Lebensumständen der Hilfesuchenden zur Ermittlung von Hilfebedarfen anstelle von subjektiven Tests oder von Moralvorstellungen beeinflusste Vorannahmen arbeitete.

Im Kontext ihrer praktischen Arbeit entwickelten Richmond, Addams und andere unabhängig voneinander weitere Konzepte fachlicher Sozialarbeit, die – in weiterentwickelter Form – bis heute als grundlegend für die Soziale Arbeit angesehen werden. So entwickelte Mary Richmond die Methode der individuellen Fallarbeit (Casework) und Jane Addams die der sozialräumlichen Sozialarbeit. Im Zuge dieser Verwissenschaftlichung kamen sie zu der Überzeugung, dass guter Charakter und Wille nicht für die sozialarbeiterische Tätigkeit ausreichen würde. Ebenso wie Ärzt:innen bei der Behandlung medizinischer Krankheiten bräuchten die Helfer:innen bei der Behandlung„sozialer Krankheiten” eine entsprechende fachliche Ausbildung in Theorie und Praxis für eine kompetente Arbeit. Das sei vor allem wichtig, um die Lebenssituation der Adressat:innen zu verstehen. Dieses Verständnis sei dann zur Grundlage der Hilfe zu machen. Vorschnelle subjektive Meinungsbildung ließen sich so vermeiden. Hierfür initiierte beispielsweise Mary Richmond im Sommer 1898 die Gründung der Summer School of Philantropy, aus der sich dann die New York School of Social Work der Columbia University entwickelte, an der unter anderem auch Mary Hurlbutt studierte und lehrte. Durch diese Ausbildungsmöglichkeiten zusammen mit einem stetig wachsenden Korpus an Fachliteratur und Zeitschriften schritt die Professionalisierung der Sozialarbeit voran. Grundlagen für die fachwissenschaftlichen Publikationen waren sowohl die Erfahrungen aus der praktischen Arbeit wie auch Einflüsse aus anderen Disziplinen, vor allem aus der Soziologie. So stand Addams in engem Austausch mit den Soziolog:innen der University of Chicago („Chicago School“) und verstand Sozialarbeit als Form der angewandten Soziologie. Im Zuge der Professionalisierung der Sozialen Arbeit in den folgenden Jahrzehnten lässt sich ein allmählicher Emanzipationsprozess der Profession sowie ein wachsendes Selbstbewusstsein der Sozialen Arbeit beobachten. Beispielhaft für diese Entwicklung beschreibt Wolfgang Müller den Werdegang von Jane Addams als den einer „sozial engagierten Soziologin zur soziologisch gebildeten Sozialarbeiterin.“[11]

Diese Entwicklung im Professionsselbstverständnis lässt sich auch bei Mary Hurlbutt als Angehörige der zweiten Generation, die bereits auf den erwähnten Schulen auf Basis der von den autodidaktischen Pionier:innen erarbeiteten Theorie ausgebildet wurde, erkennen. In ihrem Aufsatz „The Rise of Social Work“ aus dem Jahr 1934[12] beschäftigt sie sich explizit mit der Professionsgeschichte und verortet die Entstehung der Sozialen Arbeit als Beruf im späten 19. Jahrhundert. Ihre Darstellung der noch jungen Berufsgeschichte ist dabei weitgehend deckungsgleich mit denen moderner fachwissenschaftlicher Publikationen. Auch heute noch aktuelle Konzepte, Theorien und Kontroversen der Sozialen Arbeit finden sich bei Hurlbutt in den 1920er und 1930er Jahren bereits klarer ausformuliert als noch bei Richmond und Addams wieder.

So setzte sie sich unter anderem mit dem Spannungsfeld, in dem sich Sozialarbeiter:innen bewegen, auseinander. Laut Hurlbutt gebe es für Angehörige alter Professionen (sie nennt hier Priester, Anwälte und Ärzte) in ihrer Tätigkeit einen Konflikt zwischen der Loyalität zu ihren Klient:innen auf der einen und den Ansprüchen von Gesellschaft und Staat auf der anderen Seite. Dieser Konflikt bestehe auch für Sozialarbeiter:innen, wobei sich diese vor allem mit dem Auftrag (Mandate) ihrer Klient:innen identifizieren. Neben dem Klient:innenmandat und den Erwartungen bzw. Aufträgen der Gesellschaft an die Soziale Arbeit gebe es aber noch ein drittes Mandat: das der Menschlichkeit („humanity“[13]). Anders als bei dem heutigen Konzept des Triplemandats der Sozialen Arbeit, laut diesem Konzept nach Silvia Staub-Bernasconi[14] sind Sozialarbeiter:innen ihren Klient:innen, dem Staat und ihrer Fachlichkeit verpflichtet, ergibt sich dieses bei Hurlbutt jedoch nicht aus dem Professionsselbstverständnis von Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession, sondern aus einer humanitären, bei ihr vor allem durch christliche Werte geprägten Grundhaltung. Das dritte Mandat der humanity steht bei Hurlbutt in enger Verbindung zum ersten Mandat der Klient:innen, aus dem das Prinzip der Parteinahme der Sozialen Arbeit für die Klient:innen folgt. Dieses taucht in Hurlbutts Publikationen mehrmals, häufig indirekt, auf. In ihrem Aufsatz zu den Problemen europäischer und arabischer Migrant:innen im Transit angesichts der US-Einwanderungsrestriktionen 1921 bezeichnete sie sich selbst, ihr Forschungsinteresse begründend, indirekt als „friend of emigrants“[15]. Diese Motivation, den Klient:innen der Sozialen Arbeit, in ihrem Fall Migrant:innen bzw. foreign-born zu helfen, stand im Zentrum ihrer Forschung und Berufspraxis. Hier sind deutliche Parallelen zum heutigen Selbstverständnis erkennbar, die unter anderem in der Definition der International Federation of Social Workers (IFSW) so beschrieben wird: „In solidarity with those who are disadvantaged, the profession strives to alleviate poverty, liberate the vulnerable and oppressed, and promote social inclusion and social cohesion.“[16]

In diesem Zusammenhang beschäftigte sie sich beispielsweise in ihrem Aufsatz „The Invisible Environment“[17] im Jahr 1923 mit der auch heute noch kontrovers diskutierten Frage, ob Sozialarbeiter:innen angesichts einer „tragic human situation“ Gesetze, hier konkret die US-Einwanderungsgesetze, unterlaufen dürfen. In dieser Frage positioniert sie sich nicht eindeutig. Einerseits bezeichnet sie es als unethisch („unethical“), Gesetze zu brechen. Andererseits äußert sie Verständnis dafür, dass Angehörige unterdrückter Minderheiten aus Ländern mit schlechter Regierung („bad and stupid government“, konkret geht es hier um Armenier in der Türkei) eine andere Einstellung zur Achtung von staatlichen Gesetzen haben und es in diesen Fällen sogar aus ethisch-moralischen Gründen geboten sein kann, diese zu missachten. Quasi in Vorwegnahme der modernen IFSW-Definition leitet Hurlbutt aus ihren Forschungen konkrete politische Forderungen ab. Diese beinhalteten sowohl umfassendere soziale Unterstützungsleistungen in Form von Sozialer Arbeit, entsprechende Änderungen staatlicher Regelungen wie z.B. den restriktiven Migrationsgesetzen sowie dem Abbau von Rassismus, mangelnder interkultureller Kompetenz (bspw. bei Lehrkräften) und Segregation in der US-amerikanischen Gesellschaft.[18]

Auf Basis ihrer Publikationen kann also davon ausgegangen werden, dass für Hurlbutt, wie bereits für Addams und Richmond, das erste Mandat der Klient:innen in enger Verbindung mit der Ethikdimension des dritten Mandats handlungsleitend für ihre sozialarbeiterische Praxis war. Im Unterschied zum modernen Konzept von Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession basierte ihre Ethik aber noch primär auf christlichen Werten. Das Selbstbewusstsein der noch jungen Sozialen Arbeit, einen eigenen professionsimmanenten Handlungsauftrag zu entwickeln und nach außen zu vertreten, war also noch nicht im heutigen Umfang ausgeprägt. Weiterhin spielte das zweite Mandat von Staat bzw. Gesellschaft bei den Pionier:innen sowie bei Hurlbutt eine nachgeordnete Rolle. Auch hier sind bei Hurlbutt noch stark die Wurzeln und Traditionen der amerikanischen Sozialarbeit in privaten, meist christlich geprägten Wohlfahrtsorganisationen erkennbar; Ansätze staatlicher Hilfen entwickelten sich in den USA langsam ab den 1920er Jahren. In ihrem Berufsselbstverständnis sowie in der Herangehensweise ihrer Auseinandersetzungen mit Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit dagegen entsprach Mary Hurlbutt bereits in den 1920er Jahren in hohem Maße den heutigen wissenschaftlichen und professionsimmanenten Standards der Sozialen Arbeit. Hier wird deutlich, wie weit der Professionalisierungsprozess Sozialer Arbeit bereits wenige Jahrzehnte nach Gründung der ersten Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter:innen fortgeschritten war.


Ein Portrait Hurlbutts in der New York Times anlässlich ihrer Emeritierung im Jahr 1953.

Hurlbutt als Migrationsforscherin und Aktivistin

Es wurde bereits herausgestellt, dass Hurlbutt als Wissenschafterin eine von Verständnis und Menschlichkeit geprägte Herangehensweise verfolgte. Als Akteurin der Sozialarbeit legte sie besonderen Wert auf das dritte Mandat, der humanity. Diese Eigenschaften und Einstellungen von Hurlbutt spiegeln sich auch in ihren Publikationen[19] zum Migrationsdiskurs wider. Hurlbutt hatte als Frau und als Sozialarbeiterin einen spezifischen Blickwinkel auf Migration und unterschied sich damit von den vorherrschenden Meinungen zur amerikanischen Migration.

Die USA werden gemeinhin als ein klassisches Einwanderungsland angesehen. Ab Mitte des 17. Jahrhunderts bis Anfang des 18. Jahrhunderts förderten zunächst die Kolonialmächte die Besiedlung Amerikas, um unter anderem das Land zu erschließen und ökonomisch rentabel zu machen.[20] Seit Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in den USA aber auch immer mehr Ressentiments von alteingesessenen Amerikaner:innen gegenüber neu Zuwandernden. Diese Ablehnung wurde durch ökonomische Ängste der bereits in den USA Lebenden hervorgerufen sowie durch Spannungen aufgrund von empfundenen Religions-, Nationalitäts- und Kulturunterschieden verstärkt. Die Bevölkerung forderte Regelungen zur Eindämmung der Einwanderung. Nachdem ab 1820 die Einwandernden erfasst und gezählt wurden, gab es 1875 mit dem Immigration Act die ersten Restriktionsmaßnahmen u.a. gegen Personen aus Asien. Es folgten weitere Gesetze, die die Einwanderung von bestimmten Bevölkerungsgruppen und Nationalitäten unterbinden sollten. Mit dem Ersten Weltkrieg verschärfte sich die Migrationspolitik der USA weiter und es wurden zunehmend mehr Restriktionen für Migrant:innen eingeführt. In der amerikanischen Gesellschaft verstärkte sich der Nationalismus und die Ausländerfeindlichkeit. Die Quotenregelung von 1921 sollte die Zuwanderung weiter beschränken.[21] Die Festlegung, welche Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen in die USA einwandern durften, hing von mehreren Faktoren ab. Das wichtigste Kriterium war die Herkunft der Migrant:innen. Diese Komponente war vom nationalen Selbstverständnis des Einwanderungslandes beeinflusst: Welchen Nationalitäten wurde zugeschrieben sich schneller und besser zu assimilieren und waren deshalb erwünschter? Anfang des 20. Jahrhunderts kamen die unerwünschten, nicht zum ethnisch als “weiß” konstruierten Selbstbild der USA passenden Einwanderer:innen aus Süd- und Osteuropa sowie aus Asien. Deutlich willkommener waren hingegen die Nord- und Westeuropäer:innen. Diese Einteilung und damit verbundene Ausgrenzung bestimmter Nationalitäten wurde von rassistischen und eugenischen Argumenten gestützt und befördert.[22] Das zweite Kriterium beschäftigte sich mit der Frage nach dem wirtschaftlichen Nutzen der Migrant:innen. In einem cost-benefit calculus wägte das Einwanderungsland ab, ob sich die Migration lohnen würde. Dieser Abwägung lagen allerdings ebenfalls rassistische Stereotypen zugrunde.[23]

Hurlbutt unterschied nicht zwischen den Migrant:innen und ihrer Herkunft. Sie nahm keine Abwägungen vor, welche Nationalitäten am nützlichsten für die Wirtschaft wären oder wer sich am besten in die amerikanische Gesellschaft assimilieren könne. Ihr ging es darum die Auswirkungen der amerikanischen Migrationspolitik aufzuzeigen und dabei appellierte sie an das menschliche Mitgefühl der Leser:innen. Dazu veranschaulichte sie die Lebenssituationen der Migrant:innen. Bei ihren empirischen Recherchen suchte sie den direkten Kontakt zu den Einwanderer:innen und Sozialarbeiter:innen. Die Eingewanderten hätten in den USA unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen, schlechten Unterbringungsverhältnissen und einer mangelhaften Gesundheitsversorgung zu leiden.[24] Die Gefahren auf dem Weg in die USA bestünden vor allem in Ausbeutung, Dokumentenverlust und Krankheiten. Die Belastungen für Familien und unbegleitete Minderjährige seien hoch. Ein weiteres Problem sei die Fehlinformation der Migrant:innen. Sie würden sich mit unrealistischen Erwartungen auf den Weg in die USA machen, obwohl sie keine Chance auf Einbürgerung hätten.[25] Hurlbutt berichtete darüber hinaus auch von den negativen Auswirkungen der Migrationsbewegungen auf die Herkunfts- und Transitländer. Sie erachtete eine internationale Zusammenarbeit als unabdingbar, um die Probleme der Migration sowohl in den USA als auch in den von der Migration in die USA betroffenen Ländern angehen zu können.[26]

Die allgemeine Berichterstattung über die Migrationssituation der USA unterschied sich deutlich von Hurlbutts Berichten. Zeitungsartikel erweckten den Eindruck einer „Migrationskrise“[27]. In der Los Angeles Times wurde 1922 vor einer „horde of undesirable aliens“[28] gewarnt, die versuchen würde, illegal in die USA zu gelangen. Auf diese angstschürenden Prognosen folgten laute Forderungen nach einer restriktiven Migrationspolitik. Die Darstellung der Migration in den Medien wich nicht nur von Hurlbutts Berichten ab, sondern auch von der tatsächlichen Migrationssituation. Die Beschreibungen und Vorhersagen der Medien von hohen Einwanderungszahlen deckten sich nicht mit der Realität.[29] Die migrationspolitischen Maßnahmen richteten sich allerdings eher nach der Wahrnehmung der Migration als ‘Migrationskrise’ und nicht nach den realen Einwanderungszahlen. Die Gründe der Migration, der wirtschaftliche Nutzen für die USA und die Lebenssituationen der Migrant:innen wurden in den meisten Berichten außer Acht gelassen. In diesem Diskurs war Hurlbutt also eine der wenigen, die über die Lebenssituationen der Migrant:innen berichtete und stand damit der Mehrheit gegenüber, die die Migration als Gefahr ansah und dementsprechend Beschränkungen forderte.

Hurlbutt berichtete aber nicht nur über die Situation und das Leid der Migrant:innen, sondern hatte auch konkrete Forderungen an die Politik. Durch leicht zugängliche Informationen und Beratungsangebote, wollte sie den teilweise falsch informierten Migrant:innen eine reelle Vorstellung der Auswanderung geben und ihnen damit Eigenständigkeit ermöglichen. Dies könne durch Präventionsmaßnahmen wie Informationsbereitstellung vor der Abreise, Unterstützungsangeboten von sozialen Diensten, bis zu staatlichen Maßnahmen in Form von Gesetzen und Kontrollen reichen. Sie forderte u.a. den Schutz der Auswanderer:innen auf dem Weg nach Amerika. Dabei ging es neben Hygiene- und Unterbringungskonzepten auch um die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen. Hurlbutts Arbeit beschränkte sich nicht auf die Kritik an der Migrationspolitik. Indem sie von den Lebenssituationen der Migrant:innen berichtete und auf Missstände aufmerksam machte, half Hurlbutt nicht nur den Einwandernden, sondern auch den Migrant:innen, die schon eine längere Zeit in den USA lebten. Den Leser:innen wurde durch Hurlbutts Schilderungen ein emotionaler, menschlicher Bezug zu der Migrationssituation ermöglicht. In ihren Publikationen thematisierte sie die Menschen, die hinter den in anderen Zeitungen beschriebenen Migrationszahlen steckten. Sie rief die amerikanische Bevölkerung auf, sich mit den Folgen der amerikanischen Migrationspolitik auseinanderzusetzen und warb für soziale Organisationen, die die Migrant:innen unterstützten. Es war ihr ein wichtiges Anliegen auf Fehlvorstellungen hinzuweisen und Vorurteile aus dem Weg zu räumen.

Hurlbutts Publikationen unterscheiden sich damit von den zeitgenössisch vorherrschenden Beiträgen zum US-amerikanischen Migrationsdiskurs. Sie zeichnete sich dadurch aus, dass sie Missstände aufzeigte, Lösungsvorschläge anbot sowie zur Zusammenarbeit aufrief. Sie forderte die Migrant:innen aber keinesfalls zu illegalen Handlungen auf, kritisierte keine Entscheidungsträger:innen direkt oder verlangte fundamentale Veränderungen.In einem ihrer Texte sprach sie vom „friend of emigrants”[30], dieser versuche die Gründe der Auswanderung zu verstehen, die Probleme zu fassen und den Migrant:innen zu helfen.[31] Auch Hurlbutt könnte man in zwei Hinsichten als „friend of emigrants“ bezeichnen. Zum einen verfolgte Hurlbutt, wie bereits erwähnt, in der Rolle der Sozialarbeiterin eine professionelle Solidarität mit den Migrant:innen. Zum anderen macht auch ihr aktivistisches Eintreten für die Belange der Migrant:innen sie nach ihrer eigenen Definition zum friend of emigrants. Mit ihren Texten, in denen sie die Situationen der Migrant:innen schilderte und über Fehlvorstellungen der amerikanischen Bevölkerung aufklärte, setzte sie einen Akzent gegen die angstschürenden Artikel einiger Medien und die Wahrnehmung der Migrationssituation als Migrationskrise. In diesem Migrationsdiskurs vertrat sie also einen deutlich unterrepräsentierten Standpunkt, welcher sie vor dem Hintergrund ihres Geschlechts zu einer noch interessanteren Persönlichkeit werden lässt.


Fazit

Zur Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert wurden langsam erste wissenschaftliche (Teil-)Disziplinen für das Studium von Frauen geöffnet. Insbesondere die Soziale Arbeit und ihre Institute wiesen bedingt durch die zeitgenössischen genderspezifischen Zuschreibungen an Frauen einen hohen Frauenanteil aus. An der Biographie Mary Hurlbutts zeigt sich, dass Frauen dennoch, insbesondere beim Aufstieg in Führungspositionen, strukturell benachteiligt waren. In ihrem professionsbezogenen Selbstverständnis als Sozialarbeiterin wirken ihre Standpunkte schon sehr modern. Ein Großteil ihrer Sichtweisen auf Soziale Arbeit und ihre Adressat:innen könnten sich leicht umformuliert auch in heutigen Fachpublikationen wiederfinden. Auch wird deutlich, dass sich Hurlbutt, wie vermutlich viele ihrer zeitgenössischen Berufskolleg:innen, in einigen Aspekten noch nicht von den prä-professionellen Wurzeln der Sozialen Arbeit gelöst hatte und stark von dem sie umgebenden System der US-amerikanischen Sozialfürsorge in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geprägt war. Ebenfalls sehr modern mutet ihr aktivistischer Einsatz in Politik und Öffentlichkeit für ihre Adressat:innen, vor allem Migrant:innen und foreign-born, an. Im Fokus ihres Einsatzes stand die konkrete Verbesserung der Lebenssituation der Migrant:innen sowie der Abbau von Vorurteilen in der Mehrheitsgesellschaft im Sinne progressiver Reformen. Strukturelle Systemkritik findet sich bei Hurlbutt dagegen nicht.

Die Methodik dieser Arbeit zur Person Mary E. Hurlbutts macht weiterhin deutlich, dass eine Reduktion historischer Personen auf eine bestimmte Rolle („Frau“, „Sozialarbeiterin“, „Aktivistin“/„Reformerin” etc.) zwangsläufig zu einem verkürzten und einseitigen Blick auf diese führt. Ein multiperspektivischer Blick auf die eine Person umgebenden Strukturen und Prozesse eröffnet uns als Historiker:innen die Chance, innerhalb eines mehrere Jahrzehnte umfassenden zeitlichen Rahmens breite Forschungsperspektiven über z.T. scheinbar nur lose verbundene Entwicklungen und Ereignisse anhand dieser Person zu entwickeln, obwohl nur vergleichsweise wenig Quellenmaterial von und über diese selbst verfügbar ist. Dies gibt uns als Historiker:innen die Möglichkeit, uns in der biographischen Arbeit von den „großen Persönlichkeiten“ lösen zu können und Personen der „zweiten Reihe“ in den Blick zu nehmen und damit ein diverseres Spektrum an Persönlichkeiten und Meinungen abzubilden. Außerdem können unterschiedliche Themenbereiche (hier konkret „Frauen in der Wissenschaft“, „Wissenschaftsgeschichte der Sozialen Arbeit“, „Aktivismus und Migrationspolitik in den USA“) am Beispiel eines einzelnen Menschen miteinander in Verbindung gesetzt und entsprechend analysiert werden. So konnten wir in diesem Beitrag aufzeigen, dass es in den USA im frühen 20. Jahrundert mit ihrem männerdominierten Wissenschaftsbetrieb und ihrer isolationistischen und einwanderungsfeindlichen Gesellschaft Frauen wie Mary E. Hurlbutt gab, die in einer neuen Wissenschaftsdisziplin, der Sozialen Arbeit, Karriere machten und sich dabei wissenschaftlich als Forscherin, politisch als Aktivistin sowie praktisch und unmittelbar vor Ort als Sozialarbeiterin für Migrant:innen einsetzte.

Die Zeitschrift “Foreign-Born”, in der auch Hurlbutt mehrfach publizierte, erschien ab 1919 alle zwei Monate als Fachzeitschrift des “Committee on Work for Foreign-Born Women” der YWCA. Inhalte waren u.a. Nachrichten über aktuelle Migrationsbewegungen und -probleme, Berichte aus der sozialarbeiterischen Praxis, Hinweise zur aktuellen US-amerikanischen Gesetzeslage für Einwanderungswillige und foreign-born sowie Rezensionen der neuesten Fachliteratur.

Publikationsverzeichnis Mary E. Hurlbutt

 HESS, Fjeril/ HURLBUTT, Mary E./ PLATT, Philip S./ SMITH, Ann R. (Hrsg.): The Prague social welfare survey, Prague, Czecho-Slovakia 1919.

 HURLBUTT, Mary E.: Emigration Routes in Europe, in: Foreign-born: A Bulletin of International Service, 2. 1921, 9 August-September, S. 269–270.

 HURLBUTT, Mary E.: Mexican Immigration. An International Problem, in: Foreign-born: A Bulletin of International Service, 3. 1922, 9 August-September, S. 201–202.

 HURLBUTT, Mary E.: The Invisible Environment of an Immigrant, in: N.N. (Hrsg.): Proceedings of the National Conference of Social Work. Formerly National Conference of Charities and Correcation at the Fiftieth Anniversary Session Held in Washington, D.C. 1923, S. 309–314.

 HURLBUTT, Mary E.: Migrants en Route put in Distress by Quota. Countries in Which American Law Has Marooned Them Are Anxious Over Social Problems Resulting – Philanthropic Effort to Guard the Children, in: The New York Times. 19.04.1925.

 HURLBUTT, Mary E.: The Rise of Social Work, in: The ANNALS of the American Academy of Political and Social Science, 176. 1934, H. 1, S. 1–13.

 HURLBUTT, Mary E.: New Americans in Allegheny County. A Cultural Study, New York: Columbia University Press 1937.

 HURLBUTT, Mary E.: Review: Admission and Resettlement of Displaced Persons in the United States by Frank Auerbach, in: Social Work Journal, 30. 1949, H. 2, S. 95–96.

“New Americans in Allegheny County” von Mary E. Hurlbutt: eine umfassende qualitative und quantitative Studie zur ökonomischen und sozialen Situation von Migrant:innen in Pittsburg 1937.

[1] Vgl. u.a. ISOPP, Bernhard: The Perils, Politics, and Promises of Activist Science, in: BENCZE, Larry / ALSOP, Steve (Hrsg.): Activist Science and Technology Education, Dordrecht: Springer Netherlands 2014, S. 307-321; WILHOLT, Thorsten: Die Freiheit der Forschung 2012, S. 277.

[2] N.N.: Obituary 1. Mary E. Hurlbutt, in: The New York Times. 02.04.1980, Section S, S. 23.

[3] N.N.: College News, in: The Vassar Miscellany. 01.06.1912, 41, S. 850-871, S. 850, 857, N.N.: Bulletin of the New York School of Social Work Januar 1919, S. 42-45.

[4] Ebd., HESS, Fjeril/ HURLBUTT, Mary E./ PLATT, Philip S./ SMITH, Ann R. (Hrsg.): The Prague social welfare survey, Prague, Czecho-Slovakia 1919.

[5] N.N.: Yale Group Excels Without Ph. D. Aim. Progress of General Studies Division of Graduate School Aided by 14 Fellowships, in: New York Times. 07.11.1937, S. 4, N.N.: Faculty Posts Given to 26 by Columbia. New Appointees Are on Stadd of School of Social Work, in: New York Times. 23.10.1940, Vgl. N.N.: Branch Y. W. C. A. Now Independent. International Institute in East 17th St. Will Aid War Brides and Displaced Persons, in: New York Times. 18.06.1946, S. 22, N.N.: More Social Work Over World Seen. Prof. Mary Hurlbutt, Retiring at New York School, Urges Wider Aid to Migrants, in: New York Times. 14.05.1953, S. 35, N.N.: Columbia Fills Bronfman Chair. W. H. Newman Is Appointed Professor in Democratic Business Enterprise, in: New York Times. 6.07.1951. S. 20.

[6] Vgl. PAULITZ, Tanja: Geschlechter der Wissenschaft, in: MAASEN et al. (Hrsg.): Handbuch Wissenschaftssoziologie, Wiesbaden: Springer VS 2012, S. 163–176, S. 163.

[7] MAZÓN, Patricia: Die erste Generation von Studentinnen und die Zulassung der “besseren Elemente” 1890-1914, in: AUGA et al. (Hrsg.): Das Geschlecht der Wissenschaften. Zur Geschichte von Akademikerinnen im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main: Campus-Verl. 2010, S. 113–125, S. 121.

[8] Vgl. hierzu die obenstehende Bibliographie.

[9] GABACCIA, Donna R.: Time and Temporality in Migration Studies, in: BRETELL, Caroline B. / HOLLIFELD, James F. (Hrsg.): Migration Theory. Talking Across Disciplines, New York/ London: Routledge 2015³, S. 37–66, S. 41.

[10] Vgl. hierzu die Definition des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) unter https://www.dbsh.de/profession/definition-der-sozialen-arbeit/deutsche-fassung.html (abgerufen am 28.02.2022)

[11] MÜLLER, Wolfgang: Wie Helfen zum Beruf wurde 2006, S. 51. Vgl. hierzu auch EBERHART, Cathy: Jane Addams 1995, S. 144–148, DEEGAN, Mary Jo: Jane Addams and the Chicago School 1990, S. 309–327.

[12] HURLBUTT, Mary E.: The Rise of Social Work, in: The Annals of the American Academy of Political and Social Science, 176. 1934, H. 1, S. 1–13.

[13] Ebd. S. 3.

[14] Das Konzept des „Triplemandats” definiert in der heutigen Sozialen Arbeit das Verhältnis zwischen Klient:in, Staat und Fachlichkeit in der sozialarbeiterischen Praxis. Vgl. hierzu grundlegend u.a. STAUB-BERNASCONI, Silvia: Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft. Soziale Arbeit auf dem Weg zu kritischer Professionalität, Opladen, Toronto, Leverkusen: Verlag Barbara Budrich; UTB 2018.

[15] HURLBUTT, Mary E.: Emigration Routes in Europe, in: Foreign-born: A Bulletin of International Service, 2. 1921, 9, S. 269–270.

[16] International Federation of Social Workers: Global Definition of Social Work. 2021, https://www.ifsw.org/what-is-social-work/global-definition-of-social-work/ (abgerufen am 08.03.2021).

[17] HURLBUTT, Mary E.: The Invisible Environment of an Immigrant, in: N.N. (Hrsg.): Proceedings of the National Conference of Social Work. Formerly National Conference of Charities and Correcation at the Fiftieth Anniversary Session Held in Washington, D.C. 1923, S. 309–314.

[18] U.a. auch ausführlich in der Studie HURLBUTT, Mary E.: New Americans in Allegheny County. A Cultural Study, New York: Columbia University Press 1937.

[19] HURLBUTT, Mary E.: Emigration Routes 1921, S. 269-270, HURLBUTT, Mary E.: Mexican Immigration. An International Problem, in: Foreign-born: A Bulletin of International Service, 3. 1922, 9, S. 201–202, HURLBUTT, Mary E.: Migrants en Route put in Distress by Quota. Countries in Which American Law Has Marooned Them Are Anxious Over Social Problems Resulting – Philanthropic Effort to Guard the Children, in: The New York Times. 19.04.1925. S. 10.

[20] Vgl. DEPKAT, Volker: Geschichte Nordamerikas. Eine Einführung, Köln: Böhlau, 2008, S. 82-84.

[21] Vgl. HECK, Gerda: “Illegale Einwanderung”. Eine umkämpfte Konstruktion in Deutschland und den USA, Münster: Unrast-Verlag 2008, S. 157-163.

[22] Vgl. HERRMANN, Dietrich: Der “ideale Staatsbürger”. Diskurse um die Amerikanisierung von Einwanderern zu Beginn des 20. Jahrhunderts, in: VORLÄNDER/ HERRMANN (Hrsg.): Nationale Identität und Staatsbürgerschaft in den USA. Der Kampf um Einwanderung, Bürgerrechte und Bildung in einer multikulturellen Gesellschaft, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden 2001, S. 181–202, S. 195.

[23] Vgl. BORJAS, George J.: Eingangstür zum Wohlfahrtsstaat. Auswirkungen der Einwanderung von Arbeitskräften auf die Wirtschaft der USA und einwanderungspolitische Implikationen, in: HAN (Hrsg.): Theorien zur internationalen Migration. Ausgewählte interdisziplinäre Migrationstheorien und deren zentralen Aussagen, Konstanz, München: UVK Verlagsgesellschaft mbH, UVK/Lucius 2018, S. 195–209, S. 195.

[24] Vgl. HURLBUTT: Emigration Routes 1921, S. 269-270.

[25] Vgl. HURLBUTT: Migrants en Route put in Distress by Quota 1925, S. 10.

[26] Vgl. HURLBUTT: Mexican Immigration 1922, S. 201–202.

[27] RASS, Christoph: Migrationsforschung und ‘Migrationskrise’. Eine Debatte aus den USA der 1930er Jahre. Antrittsvorlesung anlässlich der Berufung auf die Professur für Neuste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück, 21.06.2016., in: IMIS Working Paper 02, Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück: IMIS. 2018, S. 4.

[28] N.N.: Expected flow of Immigrants, in: Los Angeles Times, 04.06.1922.

[29] BADE, Klaus J.: Sozialhistorische Migrationsforschung. Eine autobiografische Perspektive, Göttingen: V & R unipress 2004, S. 313.

[30] HURLBUTT: Emigration Routes 1921, S. 269.

[31] Vgl. Ebd. S. 269 f.

„Einwanderung“ neu denken? Maurice R. Davie, Henry P. Fairchild und Donald R. Taft als Vertreter einer progressiven Migrationsforschung in den USA der Zwischenkriegszeit.

Victoria Schneider und Elanur Gayran

Victoria Schneider hat an der Universität Osnabrück Geschichte und Germanistik studiert und im November 2021 ihr Master-Studium abgeschlossen. Sie strebt nun das Lehramtsreferendariat an und interessiert sich besonders für die neueste Geschichte und Migrationsforschung.

Elanur Gayran studiert an der Universität Osnabrück Lehramt mit den Fächern Geschichte und Islamische Religion im Bachelor. Ihre Interessenschwerpunkte liegen im Bereich der historischen Migrationsforschung. Ehrenamtlich ist sie im Fachschaftsrat des Instituts für Islamische Theologie tätig.

Hintergrund

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde der Charakter der Einwanderung in den USA neu gedacht. Während der Kolonialzeit und während der ersten Jahrzehnte nach der Unabhängigkeit war die Einwanderung aus Europa nur sehr wenigen Beschränkungen unterworfen. Gleichzeitig machten sich Mitte des 19. Jahrhunderts auch in den Vereinigten Staaten fremdenfeindliche Strömungen bemerkbar. Ende des 19. Jahrhunderts kam es dann erstmals zu einer gesetzlichen Beschränkung von Einwanderung: Bestimmte Gruppen von Menschen (Zuwanderer aus China und Menschen die als eine „Last für die Allgemeinheit“ angesehen wurden) wurden aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Merkmale von der Einwanderung ausgeschlossen.

Mit dem Immigration Act von 1882 wurde die Einreise an medizinische Bedingungen bzw. eine Gesundheitsprüfung geknüpft. Menschen mit psychischen Erkrankungen und mutmaßliche Fürsorgeempfänger (“persons likely to become a public charge“)[1] wurden die Einwanderung verweigert. Im gleichen Jahr trat der Chinese Exclusion Act in Kraft, welcher die Zuwanderung aus China aus rassistischen Motiven stoppte.

In den folgenden Jahrzehnten verschärfte sich die Debatte um die Einwanderung weiter, vor allem mit Blick auf die Herkunft von Migrant:innen. Im Jahr 1921 trat dann der Emergency Quota Act in Kraft. Von nun an durften aus jedem Herkunftsland nur noch drei Prozent der Gesamtbevölkerung einer ethnischen Gruppe anreisen, die 1910 in den USA gelebt hatten. Mit dem Immigration Act von 1924 wurde das Gesetz weiter verschärft und verstetigt. Die Quote beschränkte die Einwanderung für jede Herkunftsgruppe aus der westlichen Hemisphäre nun auf zwei Prozent der im Zensus der USA von 1890 erfassten Wohnbevölkerung der entsprechenden Gruppe.[2]

An diese Neuordnung der Einwanderungsgesetzgebung knüpften sich auch wissenschaftliche Debatten und ein wachsendes Interesse von Wissenschaftler:innen an Migration und gesellschaftlichem Wandel. Im Hinblick auf den wissenschaftlichen Diskurs lässt sich feststellen, dass der Mainstream durchaus restriktiven, ablehnenden und nicht zuletzt rassistischen Denkmustern folgte. Migration wurde als Gefahr dargestellt und bestimmte Gruppen von Migrant:innen als fremd konstruiert.[3] In der Zwischenkriegszeit finden sich in diesem Kontext nur wenige progressive Stimmen, die Migration differenziert betrachten und sie als globales Phänomen anerkennen.

Allerdings stechen in historischer Perspektive drei Autoren heraus, die in diesem Kontext  Bücher zu Fragen der Migration veröffentlichten und darin neue bzw. andere Perspektiven aufzeigten: Henry P. Fairchild, Maurice R. Davie und Donald R. Taft.  

1913 publizierte Fairchild die erste Ausgabe seiner 500-seitigen Monographie „Immigration – A World Movement and its American Significance“. 1925 folgte eine überarbeitete Version. Davies Werk „World Immigration – With Special References to the United States“ erschien 1936. Im selben Jahr veröffentlichte schließlich Taft seine Monographie „Human Migration – A Study of International Movement“.

Die drei Autoren vertraten, durchaus ungewöhnlich im US-amerikanischen Diskurs über Migration ihrer Zeit, die Auffassung, dass sich Migration nur als ein globales Phänomen verstehen ließe, bei dem allerdings den Vereinigten Staaten von Amerika durchaus eine Sonderrolle zukäme. Sie vertraten damit in den USA der 1920er und 1930er Jahre vergleichsweise  aufgeschlossene Sichtweisen, die vielfach noch mit gegenwärtigen Debatten zu Migration und Integration korrespondieren.

In wie weit konnten allerdings Davie, Fairchild und Taft ihren progressiven Ansprüchen tatsächlich gerecht werden und wie wurden ihre Ideen aufgenommen? Zur Beantwortung dieser Fragen diskutieren wir die Monographien dieser drei Migrationsforscher und deren zeitgenössische Rezeption in den USA.

Forschungskarrieren

Maurice Rea Davie (geboren Januar 1893, gestorben November 1964) wurde in Toronto geboren und wuchs in Cleveland, Ohio, auf, wo er seine Kindheit und Jugend verbrachte. Davie siedelte also – wahrscheinlich mit seinen Eltern als Kind – von Kanada in die USA über und wies somit eigene Migrationserfahrungen auf. Er studierte an der Yale University, an der er 1932 zum Professor für Soziologie ernannt wurde. Neben seiner Tätigkeit als Professor bekleidete Davie viele Positionen in gemeinnützigen Organisationen, im Ehrenamt und bei staatlichen Institutionen. Schwerpunkte seiner Forschungen und Publikationen waren die Themenbereiche Minderheiten, Einwanderung, Kindeswohl und Urbanisierung. Im Jahr 1936 veröffentlichte Davie “World Immigration: With Special Reference to the United States”. In diesem Buch untersuchte er globale Migrationsprozesse, wobei sein Hauptaugenmerk auf der Einwanderung in die USA lag. Der Autor betrachtete dabei die Einwanderung sowohl aus Sicht der Herkunftsländer als auch aus Sicht der Aufnahmeländer bzw. der USA.

Zunächst geht Davie in seinem Buch auf die verschiedenen Formen der Migration ein und skizziert grob deren Eigenschaften und Verlaufsmuster. In mehreren folgenden Kapiteln beschäftigte er sich dann mit den „Auswandernden“ aus europäischen Regionen. Er beschrieb die Einwanderung der Migrant:innen in die USA und differenzierte dabei stets nach Herkunftsländern. Auch die Einwanderung aus anderen amerikanischen Ländern und aus Asien findet in seinen Untersuchungen Berücksichtigung. Der Soziologe betrachtete die Ursachen der Migration, die Transportbedingungen, das Sozialprofil der Einwandernden (Alter, Geschlecht, Familienstand etc.) und auch die Reaktionen der amerikanischen Bevölkerung gegenüber den Neuankömmlingen. Im letzten Drittel seines Buches wechselt der Autor dann die Perspektive und diskutiert ausführlich die Einwanderungspolitik der USA, Probleme bei der Eingewöhnung der Einwanderer, die so genannte Amerikanisierungsbewegung, die Einbürgerung in den USA und letztlich Faktoren der „Assimilation“. Davie kommt zu dem Schluss, dass Migration ein Phänomen der sozialen Mittelschicht sei, da die Einwanderer größtenteils aus der Mittelschicht kämen und in jene Länder gingen, die ebenjener sozialen Klasse die besten Chancen böten. Außerdem werde für Länder mit einer stark restriktiven Migrationspolitik das Problem der Zukunft weitgehend zu einem Problem der „Assimilation“, nicht mehr der Zuwanderung. Die „Assimilation“ sieht er schließlich als einen natürlichen Prozess, der mit möglichst wenig Restriktionen und Vorgaben am besten zu bewältigen sei.

„World Immigration – With Special References to the United States“ wurde nach Erscheinen in unterschiedlichen Fachzeitschriften rezensiert.[4] Die Rezensionen stammen überwiegend von Wirtschaftswissenschaftler:innen und Soziolog:innen und fallen generell positiv aus. Davie, so der Tenor der Besprechungen, gelänge es durchaus, eine große Menge an Daten und Fakten auf eine leichte und verständliche Weise zu vermitteln. Vor allem sein enzyklopädischer Ansatz, die ausführlichen bibliographischen Angaben und die neue Perspektive Davies, dass nicht allein die Migrant:innen für ihre erfolgreiche Integration verantwortlich seien, sondern sich die amerikanische Gesellschaft der Integration von Migrant:innen öffnen müsse, mache sein Werk zu einem Gewinn.

Potrait Maurice Davie, vermutlich um 1910 (https://de.findagrave.com/memorial/16313259/maurice-rea-davie#source)
Campus der Yale University vermutlich zwischen den Jahren 1900-1915 (https://lostnewengland.com/2019/07/old-campus-new-haven-connecticut/)
Rezension zu Davie „World Immigration“ von 1936 (https://www.journals.uchicago.edu/doi/10.1086/217865)

Ähnlich wie Davie geht auch Henry Pratt Fairchild (geboren August 1880, gestorben Oktober 1956) in seinem Werk „Immigration – A World Movement and its American Significance“ zunächst auf die Migrationsgeschichte der USA ein. Fairchild stammte aus einem linksorientierten, intellektuellen amerikanischen Elternhaus und wurde ins akademische Milieu hineingeboren; sein Vater lehrte als Professor am Doane-College in Crete, Nebraska. Nachdem Fairchild im Jahre 1909, wie Davie, an der Yale University promovierte und dort einige Jahre gelehrt hatte, ging er als Professor für Soziologie an die New York University.[5] Er beschäftigte sich dort mit Themen wie Migrationspolitik, Nationalismus, Rassismus, Demographie und Geburtenkontrolle. Wissenschaftlich orientierte er sich an marxistischen Perspektiven und veröffentlichte eine Vielzahl von Publikationen, die durchaus auch zu Kontroversen führten. In seiner knapp 500-seitigen Monographie aus dem Jahr 1925 zu Migration in Gegenwart und Geschichte befasst sich Fairchild mit den Gründen, Effekten und Problemen der Wanderungsbewegungen, die in der Debatte der Zwischenkriegszeit kritisch diskutiert wurden. Er setzt sich ausführlich mit der Idee von „Assimilation“ und der „Amerikanisierung“ auseinander, betrachtete das weltweite Migrationsgeschehen und erklärt, welche Rolle Amerika in diesem Kontext einnehme.

Auch Fairchilds Werk wurde im Allgemeinen positiv bewertet. Die Rezensent:innen würdigten seinen Band als eine „willkommene Ergänzung der Immigrationsliteratur“.[6] Sie honorierten die breite Perspektive, die systematische Analyse und die Verwendung von neuen Daten und bezeichneten sein Werk als „Lehrbuch für jedermann“.

Potrait von Fairchild, vermutlich zwischen den Jahren 1910 und 1915 (https://www.loc.gov/pictures/item/2014696319/)
New York University vermutlich 1891 (https://greenwichvillagehistory.wordpress.com/2015/10/05/a-handsome-institution-of-this-kind-for-themselves-women-in-the-university-building/)
Rezension zu Fairchilds „Immigration A World Movement and Its American Significance“ von 1913 (https://www.jstor.org/stable/1817386?seq=1)

Anders als Davie und Fairchild wählte Donald Reed Taft (geboren November 1886, gestorben September 1970), ebenfalls Soziologie und Wirtschaftswissenschaftler, in seinem 600-seitigen Buch „Human Migration – A Study of International Movement“, das 1936 auf den Markt kam, eine anthropologische und ethische Betrachtung von Migration. Taft promovierte an der Columbia University in New York und lehrte anschließend an verschiedenen Hochschulen. Von 1928 bis 1955 war er schließlich Professor für Soziologie an der University of Illinois. In seinem o.g. Buch folgt nach seiner anthropologischen und ethischen Betrachtung von Migration eine Auseinandersetzung mit der Migrationsgeschichte Amerikas. Daran anknüpfend beschäftigte er sich mit dem „Hintergrund der modernen Migration“ und diskutiert, welche Auswirkungen die Migration auf die Wirtschaft und die Bevölkerung im Auswanderungs- und Einwanderungsland haben. Im weiteren Verlauf seines Buchs skizzierte er die Entwicklung der amerikanischen Migrationsgesetzgebung und schilderte die Folgen, die aus den Regulationsmaßnahmen resultieren. Im letzten Teil ging der Autor näher auf die internationalen Regulationsmechanismen ein und veranschaulichte anhand von polnischer Migration nach Frankreich die Möglichkeiten und Effekte bilateraler, staatlicher Regulierung von temporärer Migration. Dies ist bemerkenswert, denn Taft ist somit einer von nur wenigen Autor:innen, der sich zu dieser Zeit überhaupt mit bilateraler Migrationspolitik so umfangreich beschäftigt. Auch Tafts Buch wird von den zeitgenössischen Rezensent:innen sehr positiv bewertet. Sie betonten seine sachliche und rationale Auseinandersetzung mit dem Thema und lobten seinen Fokus auf Internationalität, welcher im Vergleich zu den vergleichbaren Werken im klarem Kontrast stehe.[7]

University of Illinois vermutlich 1919 (https://archives.library.illinois.edu/slc/research-education/timeline/1920-1929/)
Rezension zu Taft „Human Migration – A Study of International Movements“ von 1936 (https://fr.art1lib.org/book/37847398/f65ca2)

Eine globale Betrachtung?

Die drei hier diskutierten Autoren implizieren durch die Titel ihrer Bücher das weltweite Migrationsgeschehen zu betrachten und die besondere Rolle der USA in diesen Zusammenhang einordnen zu wollen. Bereits ein Blick in die Inhaltsverzeichnisse genügt jedoch, um zu erkennen, dass sie den Fokus gleichwohl auf die amerikanischen Wanderungsverhältnisse legen. Vor allem Fairchild und Davie, die bereits ab dem zweiten Kapitel die Migrationsgeschichte Amerikas darstellen und von dort aus in ihre weitere Untersuchung gehen, fokussieren somit deutlich auf die USA. Taft befasst sich mit der Migrationsgeschichte der USA zwar erst im vierten Kapitel, sie nimmt aber auch bei ihm einen großen Teil seines Buches ein. Bei allen drei Autoren erscheinen des weiteren Kapitel, die Gründe und Auswirkungen der Migration behandeln. Auch hier konzentrieren sich die Autoren auf die USA, denn wenn es um den rechtlichen Status von Einwanderern geht, wird dieser ausschließlich mit Blick auf die USA behandelt. Alle drei Autoren begründen diesen Fokus mit dem zahlenmäßig höchsten Aufkommen von Migrant:innen in den USA und versuchen dies anhand von Statistiken und Zählungen zu belegen.

Dennoch beziehen die drei Wissenschaftler andere Gesellschaften in ihre Betrachtungen mit ein. Fairchild und Taft diskutieren sogar über die Möglichkeiten einer internationalisierten Migrationspolitik, um das globale Wanderungsgeschehen zu beobachten und zu regulieren. Mit dieser Idee schließen die beiden Autoren an einen wichtigen Trend ihrer Zeit an, der vor allem in Europa diskutiert wurde. Zugleich werden bis heute internationale Abkommen zur Regulierung von Migration als Voraussetzung für gute Migrationspolitik gewertet.[8] Davie diskutiert eine solche Politik zwar nicht, zeigt aber die Einwanderungszahlen weiterer Länder auf und stellt sie deren Landesgrößen, Abwanderungs- und Einwohnerzahlen gegenüber. Trotz dieser Ansätze einer globalen Auffassung wird die asiatische Migration ausschließlich in Bezug auf die Migration in die USA betrachtet. Die umfangreiche kontinentale Binnenmigration Asiens findet bei keinem der Autoren eine Erwähnung. Auch der Kontinent Afrika wird bei keinem Autor einbezogen, höchstens in Bezug auf die Geschichte der Sklaverei.

Cover von Davies „World Immigration: With Special Reference to the United States“ 1949 (https://archive.org/details/worldimmigration0000davi/page/n5/mode/2up)
Cover von Fairchilds „Immigration – A World Movement and its American Significance“ 1913 (https://openlibrary.org/works/OL5681276W/Immigration)

„Assimilation“ als Integration der Migrant:innen?

Ein zentrales Thema, das alle drei Autoren in ihren Büchern umfangreich behandeln, ist die „Assimilation“ der Migrant:innen. Damit ist die Anpassung der Einwander:innen an das neue Land und dessen Kultur gemeint. Der Stellenwert dieses Ansatzes ist nicht unmittelbar mit heutigen Vorstellungen von Integration vergleichbar. Bei diesem Prozess wird eine außenstehende Gruppe in eine bestehende aufgenommen, muss sich dafür aber nicht vollkommen angleichen. „Assimilation“ hingegen fordert die vollständige Anpassung der einen sozialen Gruppe (den Einwandernden) an eine andere (die Mehrheitsgesellschaft). Um vollständig zu assimilieren sollten die Einwander:innen ihre kulturellen Eigenschaften aus dem Herkunftsland aufgeben und die des Ankunftslandes annehmen. Besonders Fairchild betont diese Wechselseitigkeit des Assimilationsprozesses und folgert, dass es nicht möglich sei, zwei Identitäten miteinander zu verbinden. Er befürchtet, dass die amerikanische Identität verloren gehen könne, wenn keine vollständige Assimilation erfolge, und damit verbunden auch die Loyalität der Bürger gegenüber dem Staat.

Davie und Taft vertreten hingegen eine progressive Haltung und betrachten das Ablegen der „Herkunftsidentität“ als einen Verlust. Sie schreiben, dass auch das Ankunftsland, speziell die USA, von den kulturellen Einflüssen der Migrant:innen profitieren könne und deshalb die Traditionen der Herkunftsgesellschaften nicht vollständig abgelegt werden müssen. Vielmehr solle man aus allem das Beste bewahren, um den Staat und die Gesellschaft weiterzuentwickeln.

Der Anpassung wurde Anfang des 20. Jahrhunderts eine besonders große Bedeutung zugesprochen. Geprägt wurde es durch die „Chicago School“, die die leitende sozialwissenschaftliche Strömung in der Zwischenkriegszeit war. Der Soziologe Robert E. Park (geb. Februar 1864, gest. Februar 1944) und seine Kollegen forschten zu urbanen Strukturen und erkannten, dass beständige Muster entstehen, als mehrere Male Zuwanderer unterschiedlicher Herkunft nach Chicago gebracht wurden.[9]

Alle drei Autoren sehen die Assimilation von Einwanderern durch äußere Faktoren sowohl positiv als auch negativ beeinflusst. Die amerikanische Politik hatte nach dem Ersten Weltkrieg eine Reihe von sogenannten „Amerikanisierungsprogrammen“ eingeführt, die durch Sprach- und Geschichtskurse Assimilation fördern sollten. Diese Programme betrachteten alle drei Autoren kritisch. Die Assimilation betrachten sie eher als einen natürlichen Prozess, der lediglich unterstützt, aber nicht von außen erzwungen werden könne. Fairchild kritisiert zudem, dass die amerikanische Gesellschaft sich auf diesen Programmen ausruhe und ihre eigene Verantwortung im Assimilationsprozess nicht mehr wahrnehme. Jeder Amerikaner müsse stets vorbildhaft leben, um den Einwanderern stets einen musterhaften Eindruck von der amerikanischen Kultur zu geben. Fairchild und Taft erkennen darüber hinaus Schwächen innerhalb der Programme. Die Kurse seien nicht für alle Einwanderer zugänglich und vor allem Frauen und Kinder würden nicht ausreichend berücksichtigt werden. Außerdem würde der Zwang zur Anpassung eigentlich dazu beitragen, dass die erwünschte Assimilation gehemmt werde, weil die Assimilation ein natürlicher Prozess sei, der von jeder Person selbst initiiert werden müsse. In diesem Punkt führt Davie seine Kontroverse am weitesten aus, denn für ihn stehen die Amerikanisierungsprogramme für Unterdrückung und Gewalt, da die Einwanderer nicht selbst entscheiden könnten, wann sie sich wie weit anpassten.[10]

Als wichtigsten hemmenden Faktor für die Assimilation sehen alle drei Autoren eine wachsende ablehnende Haltung in der amerikanischen Gesellschaft gegenüber Migrant:innen. Fairchild betont dabei vor allem die Vorbildfunktion der amerikanischen Gesellschaft und dass ein freundlicher Umgang mit den Einwanderern von Nöten sei, damit diese mit echten Amerikaner:innen in Kontakt kämen. Sowohl Davie als auch Taft diagnostizieren, dass sich in der amerikanischen Gesellschaft eine zunehmend rassistische Haltung entwickle. Durch die ablehnende Haltung innerhalb der amerikanischen Gesellschaft, könnten sich Einwanderer nicht vollständig assimilieren, da Exklusion Anpassung verhindere. Davie folgert daraus, dass das Migrationsproblem der USA „largely a problem of the American mind“[11] sei.

Auf politischer Ebene schlagen die drei Autoren recht unterschiedliche Lösungen vor. Fairchild spricht sich für eine internationale Kontrollpolitik von Migration aus. Die unkontrollierte Einwanderung ist für ihn Hauptursache der Probleme der amerikanischen Gesellschaft und er befürwortet strenge Restriktionen, um Migrationsbewegungen einzuschränken. Taft argumentiert konträr zu Fairchild. Er befürwortet den offenen Zustrom und fordert vielmehr politische Maßnahmen vor allem zum Schutz der Migrant:innen. Restriktionen und restriktive Politik führen in seinen Augen vor allem dazu, dass die Assimilationsprozesse gehemmt würden. Davie scheint sich in diesem Punkt zwischen den beiden anderen zu positionieren. Er lehnt strenge Restriktionen ab, doch ist die kulturelle Vielfalt der Einwanderer in seinen Augen ein Hindernis für deren Assimilation, weshalb er eine kontrollierte Zuwanderung empfiehlt, um bestimmte Herkunftskulturen zu bevorzugen.

Pfadabhängigkeiten moderner Migrationsforschung?

Der Blick in die zeitgenössische Wissenschaft zur Migration in die USA während der Zwischenkriegszeit zeigt, wie kontrovers über Migration geschrieben und diskutiert wurde und, dass schon damals ähnliche Argumentationsmuster wie heute existierten. Durch die Lektüren von Davie, Fairchild und Taft zur Migrationsgeschichte gelingt uns zugleich eine Annäherung an die Anfänge moderner Migrationsforschung. Alle drei Autoren verfassten Publikationen zur globalen Migration bzw. Migrationsgeschichte in einer Umbruchsituation, die von ihrem wissenschaftlichen Umfeld positiv aufgenommen wurden. Trotz ihres Anspruches einer globalen Perspektive, wird aber bei genauerer Betrachtung deutlich, dass keiner der Autoren sich von einer US-zentrierten Position vollumfänglich löste. Eine globale Perspektive gewinnen die hier betrachteten Monographien auch nicht, da die Autoren andere Länder in ihre Betrachtungen mit einbeziehen. Es handelt sich somit eher um einen eurozentristischen Blickwinkel, denn die Kontinente Asien und Afrika bleiben außenvor und werden nicht eingeordnet.

In der Debatte zur Assimilierung der Einwanderer lassen sich einige progressive Ansätze bei den Autoren erkennen. Alle drei Autoren sind sich einig, dass Zwang nicht der richtige Weg ist und Davie und Taft befürworten den Erhalt der Herkunftskulturen der Einwander:innen, da sie die aufnehmende Gesellschaft positiv beeinflussen können.

Obwohl Fairchild in einigen Punkten weniger progressiv als seine Kollegen wirkt, lassen sich in allen drei Werken moderne Argumentationsmuster erkennen. Fairchild, Davie und Taft gehören zu den oft übersehenen Pionieren der sozialwissenschaftlichen Migrationsforschung und ein Blick in ihre Bücher zeigt uns, dass heute diskutierte Thesen bereits in der Zwischenkriegszeit in den USA diskutiert wurden. Dreht sich die Migrationsforschung seit 100 Jahren im Kreis und findet vor allem immer neue Begriffe, mit denen die gleichen Probleme diskutiert werden?




[1] URL: https://www.uscis.gov/about-us/our-history/history-office-and-library/featured-stories-from-the-uscis-historyoffice-and-library/public-charge-provisions-of-immigration-law-a-brief-historical-background

[2] Vgl. Herrmann, Dietrich: Mitgliedschaft in den USA: Debatten um Einwanderung, Staatsbürgerschaft und Wahlrecht, in: Hans Vorländer & Dietrich Herrmann (Hrsg.): Nationale Identität und Staatsbürgerschaft in den USA. Der Kampf um Einwanderung, Bürgerrechte und Bildung in einer multikulturellen Gesellschaft, Wiesbaden 2001. Vorländer, Hans und Herrmann, Dietrich: Nationale Identität und Staatsbürgerschaft in den USA. Der Kampf um Einwanderung, Bürgerrechte und Bildung einer multikulturellen Gesellschaft, Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2001.

[3] Vgl. Rass, Christoph: Migrationsforschung und ‚Migrationskrise‘. Eine Debatte aus den USA der 1930er Jahre. Antrittsvorlesung anlässlich der Berufung auf die Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück, 21. Juni 2016. In: Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (Hrsg.): IMIS Working Papers. 02/2018.


[4] URL: https://www.journals.uchicago.edu/doi/10.1086/217865

      URL: https://www.jstor.org/stable/2278702?refreqid=excelsior%3A1dc7dd909d54d3aa331ff6d417bdb62f

      URL: https://fr.art1lib.org/book/46754420/f8dbfc

[5] URL: https://www.asanet.org/about/governance-and-leadership/council/presidents/henry-p-fairchild

[6] URL: https://www.jstor.org/stable/1817386?seq=1#metadata_info_tab_contents

[7] URL: https://fr.art1lib.org/book/37847398/f65ca2

[8] Vgl. Policy Brief des SVR-Forschungsbereichs 2016-3: Global Migration Governance: Deutschland als Mitgestalter internationaler Migrationspolitik. Online abrufbar unter: Studie_IB_Global_Migration_Governance_2016_SVR.pdf (bertelsmann-stiftung.de).

[9] Vgl. Feldmeyer, Ben: The Classical Assimilation Model: A Controversial Canon. In: Ventura Miller, Holly; Peguero Anthony (Hrsg.): Routledge Handbook on Immigration and Crime. London 2015. S. 35 ff.

[10] Davie, Maurice R.: World immigration. With special reference to the United States, New York: The Macmillan Company 1936, S.500-502.

[11] Davie, Maurice R.: World immigration. With special reference to the United States, S. 562.

Negotiating Resettlement – Zur Aushandlung von Mobilitätschancen nach dem Zweiten Weltkrieg

Sebastian Huhn

In der öffentlichen Debatte und auch in wissenschaftlichen Studien werden mit Blick auf Flucht, Migration und Asyl meist Fragen der Ge- oder Verwehrung von Mobilitätsoptionen und der Legitimität entsprechender Entscheidungen in den Mittelpunkt gestellt. Welche Migrationspolitik verfolgen Staaten, Staatengemeinschaften oder internationale Akteure? Wem werden Zuwanderungsmöglichkeiten ge- und verwehrt? Wem wird ein Flüchtlingsstatus zuerkannt, bzw. wem ist dieser zuzuerkennen? Wie und mit welchen Mitteln werden Grenzen geschützt? Etc.

Demgegenüber wird in der (Historischen) Migrationsforschung in jüngerer Zeit immer häufiger nach der Agency, also der Handlungsmacht und den Handlungsoptionen migrierender und flüchtender Menschen selbst gefragt, einer Handlungsmacht, die sie im Migrationsregime (Christoph Rass/ Frank Wolff 2018) Gesetzen, Vorschriften, Vereinbarungen, bürokratischen Prozessen, rechtlichen und gesellschaftlichen Normzuschreibungen und letztlich den Gatekeepern der Migrationsregime entgegenbringen können (vgl. z.B. Peter Gatrell 2017). Mobilitätsoptionen, so die Feststellung, werden auf der Mikroebene von Migrationsregimen nicht einfach ge- oder verwehrt – und dies schon gar nicht entsprechend der Intentionen auf der Makroeben (etwa Politik und Diplomatie) oder der Mesoebene (etwa Gerichte und Bürokratie) -, sondern ausgehandelt zwischen denjenigen, die ihr Leben an einem neuen Ort fortsetzen möchten oder müssen und den Gatekeepern des Migrationsregimes, zum Beispiel in der Person von Mitarbeiter_innen von Hilfsorganisationen, von Einwanderungsbehörden oder Grenzschützer_innen.

Das Resettlement-Projekt der IRO

Das Resettlement-Projekt der International Refugee Organization (IRO) stellt die formative Phase (vgl. Christoph Rass 2020) des heutigen internationalen und globalen Migrationsregimes dar. Millionen Menschen befanden sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs fernab derjenigen Orte, an denen sie sich vor und während des Krieges aufgehalten hatten; unter ihnen Zwangsarbeiter_innen, Verfolgte und Verschleppte des NS-Regimes, überlebende Opfer des Holocaust, aber auch Menschen, die vor der Roten Armee gen Westen geflohen waren. Hatten die Alliierten zunächst den Plan verfolgt, diese Menschen so schnell wie möglich in ihre „Heimat“ zurückzuführen, stellten sie Mitte der 1940er Jahre fest, dass viele von ihnen nirgendwohin zurückkehren wollten oder konnten. Länder hatten aufgehört zu existieren und waren in der Sowjetunion aufgegangen, Heimatorte und Besitz waren im Krieg zerstört, Angehörige umgebracht worden, in der Sowjetunion mussten Menschen politische Verfolgung fürchten und Pogrome an Jüd_innen, wie in der polnischen Stadt Kielce im Juli 1946 machten deutlich, dass Antisemitismus nicht zusammen mit dem NS-Regime untergegangen war (vgl z.B. Michael Marrus 1985; Mark Wyman 1998; Philipp Ther 2017, 220-235; David Nasaw 2020).

Die jungen Vereinten Nationen gründeten 1946 die IRO, um primär die sogenannte Europäische Flüchtlingskrise nach dem Zweiten Weltkrieg zu lösen (wobei die IRO auch in Asien tätig wurde). Die politische Motivation reichte dabei vom Humanismus einzelner Akteur_innen, wie der US-amerikanischen Präsidentengattin Eleanor Roosevelt (z.B. Gerald Daniel Cohen 2017 (2011), 58-78), bis zu strategischen Erwägungen, Westeuropa angesichts des aufkommenden Kalten Krieges so schnell wie möglich zu stabilisieren (z.B. Kim Salomon 1991).

Zwischen 1946 und 1952 vermochte die IRO, rund eine Million dieser Menschen – der sogenannten Flüchtlinge und Displaced Persons (DPs) – zu versorgen und provisorisch zu beheimaten, sie zu schulen und zu beraten und ihnen letztlich zu ermöglichen, sich in neuen Ländern eine neue Zukunft aufzubauen; in Europa, in den USA, in Australien, in Israel/ Palästina oder in Lateinamerika (zur kritischen Auseinandersetzung mit den Kategorien „Flüchtling“ und „Displaced Person“ siehe Christoph Rass 2020). Die Registrierung der DPs und die Verhandlung mit potentiellen Aufnahmestaaten war dabei bereits zuvor durch die IRO-Vorgängerorganisation UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration) erfolgt und diejenigen Flüchtlinge und DPs, die bis Anfang 1952 nicht „vermittelt“ werden konnten, wurden in Europa entweder ihrem eigenen Schicksal überlassen oder in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des 1951 erlassenen „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ angesiedelt; ob sie dabei jemals wirklich in die bundesdeutsche Gesellschaft integriert wurden, ist eine andere Frage (vgl. z.B. Linda Ennen Lange 2020).

Die IRO stellte den Grundstein nachfolgender internationaler Bestrebungen zum Management internationaler Migration bis in die Gegenwart. Der IRO folgte im Rahmen der Vereinten Nationen die 1950 gegründete Institution des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) oder die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und involvierte Akteur_innen wie der IRO-Direktor J. Donald Kingsley und Sozialwissenschaftler_innen wie Louise Holborn, Eugene M. Kulischer oder Jaques Vernant versuchten im Auftrag internationaler Akteure aus den Erfahrungen der IRO Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung des globalen Migrationsregimes abzuleiten.

Die Aushandlung von Mobilität lässt sich anhand des Resettlement-Projekts der IRO auf mehreren Ebenen untersuchen, der Ebene globaler Diskurse in der Nachkriegszeit, der Ebene der internationalen Politik und Diplomatie (erschließt sich doch nicht auf den ersten Blick, warum sich Länder wie Guatemala oder Venezuela an der Lösung der „Europäischen Flüchtlingskrise“ beteiligten), der Ebene von Gesetzgebung, Finanzierung und Bürokratie und auch der Mikroebene, auf der sich IRO-Mitarbeiter_innen und Antragsteller_innen in dem Büros der IRO gegenübersaßen um auszuhandeln, ob eine Beteiligung am Resettlement-Projekt ge- oder verwehrt wurde, ob und inwiefern Menschen also entweder die Chance ermöglicht wurde, sich ein Leben nach dem Zweiten Weltkrieg aufzubauen und inwiefern sie in der Lage waren, sich diese Option zu erkämpfen (vgl. z.B. Sebastian Huhn 2020).

Anspruch auf Unterstützung durch die IRO

Die Voraussetzung für Unterstützung durch die IRO war eine vorherige Verfolgung durch das NS-Regime aber auch die (berechtigte) Angst vor Verfolgung im Falle einer Repatriierung. Die Satzung der IRO definite den Anspruch auf Hilfe an Flüchtlinge und DPs wie folgt:

„the term “refugee” applies to a person who has left, or who is outside of, his country of nationality or of former habitual residence, and who, whether or not he had retained his nationality, belongs to one of the following categories:

(a) victims of the nazi or fascist regimes or of regimes which took part on their side in the second world war, or of the quisling or similar regimes which assisted them against the United Nations, whether enjoying international status as refugees or not;

(b) Spanish Republicans and other victims of the Falangist regime in Spain, whether enjoying international status as refugees or not;

(c) persons who were considered refugees before the outbreak of the second world war, for reasons of race, religion, nationality or political opinion” […]“The term “displaced person” applies to a person who, as a result of the actions of the authorities of the regimes mentioned in Part I, section A, paragraph 1 (a) of this Annex has been deported from, or has been obliged to leave his country of nationality or of former habitual residence, such as persons who were compelled to undertake forced labour or who were deported for racial, religious or political reasons. Displaced persons will only fall within the mandate of the Organization subject to the provisions of sections С and D of Part I and to the provisions of Part II of this Annex. If the reasons for their displacement have ceased to exist, they should be repatriated as soon as possible in accordance with article 2, paragraph 1 (a) of this Constitution, and subject to the provision of paragraph (c), sub-paragraphs (ii) and (iii) of the General Assembly resolution of 12 February 1946 regarding the problem of refugees” (IRO Constitution).

Vom Hilfsanspruch ausgeschlossen wurden unter anderem „war criminals, quislings and traitors“, Personen, die dem „Feind“ nachweislich bei der Verfolgung der Zivilbevölkerung eines UN-Mitgliedsstaates geholfen hatten, Menschen, die der Armee des „Feindes“ geholfen hatten und „persons of German ethnic origin“, einschließlich Angehöriger deutscher Minderheiten außerhalb Deutschlands. Die Satzung stellte außerdem fest, dass die IRO Menschen vom Hilfsanspruch auszuschließen habe, die nur aus ökonomischen Gründen in ein anderes Land auswandern wollten. Hilfe sollte Menschen schließlich auch dann gewährt werden, wenn sie „in full freedom and after receiving full knowledge of the facts“ bei einer Repatriierung befürchten mussten, aus rassistischen, religiösen, ethnisch-nationalen oder politischen Gründen verfolgt zu werden (zur raschen Wieder- und Wiederdefinition von Flüchtling und DP gerade in den 1940er Jahren aber auch zuvor und anschließend siehe Rass/ Tames 2020).

Ob und inwiefern die IRO diesen Kriterien entsprechend handeln konnte oder handelte, ist ein alter Streit sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch in der Politik. Bereits während der Lebzeit der IRO war den Beteiligten klar, dass man die Angaben der Antragsteller_innen nicht immer würde verifizieren können. So wurde in den USA beispielsweise 1979 ein Office of Special Investigations innerhalb des Immigration and Nationalization Service (INS) gegründet, um auf Betreiben des US-Kongresses rund dreißig Jahre nach der Beendigung des Resettlement-Projekts der Frage nachzugehen, ob nach Kriegsende mit Hilfe der IRO Kriegsverbrecher_innen als Flüchtlinge und DPs in die USA gelangt waren (David Nasaw 2020, 521-532). Die Suche nach NS-Kriegsverbrechern, die es zum Beispiel als DPs getarnt in die USA schafften, läuft nach wie vor (siehe z.B. Deutsche Welle, 5.3.2020).

Die CM/1 Forms im Bestand der Arolsen Archives

Aber zurück zur Aushandlung von Mobilität. Um Hilfs- und Unterstützungsansprüche zu organisieren, schufen die IRO und ihre Vorgängerorganisation UNRRA bürokratische Instrumente, die zum Teil historisch überliefert sind und der Geschichtswissenschaft heute erlauben, das „Negotiating“ des Resettlements, den Aushandlungsprozess, zu rekonstruieren und zu analysieren. Antragsteller_innen mussten ab 1947 ein „Care and Maintenance“ Formular ausfüllen – das „CM/1 Form“ –, um damit einen Antrag auf Hilfe durch die IRO zu stellen. Das Formular beinhaltete Fragen über die Biographie und die persönliche Verfolgungsgeschichte während der NS-Diktatur und in den Nachkriegsjahren als Grundlage für die Gewährung von Unterstützung, sowie Angaben zu Wünschen der zukünftigen Lebensgestaltung. Auf dieser Grundlage sollte in den lokalen Büros der IRO (bzw. zuvor der UNRRA) in Europa entschieden werden, ob Menschen in den Geltungsbereich der IRO-Satzung fielen und damit Anspruch auf Unterstützung hatten; finanziell, medizinisch, mit einer Unterbringung in einem der zahlreichen DP Camps in Deutschland, Österreich oder Italien und mit der Vermittlung ins Resettlement-Programm der IRO.

Diese CM/1 Files sind zum Teil im Bestand der Arolsen Archives (ehemals International Tracing Service) enthalten und stehen dort seit der Öffnung des Archivs im Jahr 2007 der Wissenschaft (und der interessierten Öffentlichkeit) zur Verfügung. Vor 2007 waren diese Quellen unter Verschluss und dienten dem International Tracing Service zur Erfüllung seiner ursprünglichen Aufgabe, der Suche nach der Geschichte und dem Verbleib von NS-Opfern in Europa. Vor kurzem wurde der Bestand der CM/1 Files nun auch im Online-Archiv der Arolsen Archives veröffentlicht.

Den CM/1 Files wurde in der Vergangenheit vereinzelt Aufmerksamkeit in der Forschung über die Europäische Nachkriegsmigration geschenkt (z.B. Diane Afoumado 2014; Suzanne Brown-Fleming 2016; David Nasaw 2020, 329; Henning Borggräfe 2020; Jannis Panagiotidis 2020), vor allem aber als Quelle zur NS-Verfolgung. “The CM/1 forms, as memoirs in miniature,” so Nathaniel Parker Weston in einem im Januar 2021 veröffentlichten Artikel, “present a basic framework of the experiences of thousands of survivors, which illustrates that many details about the Holocaust remain unknown.” Den Lebenswegen von DPs, die sich in den CM/1 Files abzeichnen, widmet sich das Projekt Transnational Remembrance of Nazi Forced Labor and Migration. Die Quellenbestände, die von der IRO in die Arolsen Archives übergingen, bieten aber ebenso einen Quellenfundus, aus dem sich die Aushandlung von Mobilität im Rahmen des Resettlement-Projekts der IRO auf vielfältige Weise darstellt. Nur zwei Beispiele sollen an dieser Stelle abschließend den Wert dieser Quellen für die Untersuchung des „Negotiating Resettlement“ exemplarisch aufzeigen.

Die Aushandlung von Mobilität

Im Mai 1949 füllte der ungarische Pharmazeut Janos Magasrevy in Österreich das Formular „Einzelverzeichnis für Spezialisten zum Zwecke der Wiederansiedlung“ der IRO aus, mit dem er für sich, seine Frau Ilona und den gemeinsamen Sohn Rodolf Hilfe durch die Organisation und Berücksichtigung im Resettlement-Projekt beantragte. Magasrevy hatte während der NS-Zeit in Dresden Pharmazeutik studiert und 1944 eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Dresden angetreten. Im selben Jahr wechselte er an die Universität Budapest, wurde dort aber nach eigenen Angaben wieder entlassen, weil er kein Kommunist war. Magasrevy wendete sich also an die IRO und begründete seinen Antrag wie folgt: “I would appreciate to take over an employment as lecturer for Pharmacy as well as to get a job with a private firm or enterprise. Speaking fair also Spanish I should be very glad to resettle to Venezuela.” Beglaubigte spanischsprachige Kopien seiner deutschsprachigen Zeugnisse brachte Magasrevy mit zur Antragstellung. Magasrevy entsprach zwar (zumindest auf Grundlage seiner bei der IRO vorgebrachten Geschichte) nicht den oben genannten Kriterien für einen Anspruch auf Hilfe durch die IRO, wohl aber den Kriterien, die Venezuela an die Aufnahme von DPs geknüpft hatte (Sebastian Huhn 2020).

Unter den Ländern, die sich als Aufnahmestaaten am Resettlement-Projekt der IRO beteiligten, entstand in den 1940er Jahren eine regelrechte Konkurrenz um diejenigen Europäischen Flüchtlinge und DPs, die sie auf Grundlage ihrer bevölkerungspolitischen Vorstellungen für die geeignetsten Einwanderer hielten, wie junge, arbeitsfähige und belastbare Männer oder Fachleute aus spezifischen Branchen, die in den Aufnahmestaaten auf- oder ausgebaut werden sollten.
Hier das Cover einer in Wien publizierten und von R.G.F. von Schöler verfassten Broschüre aus dem Jahr 1946 mit dem Titel „Venezuela. Land der Zukunft – Zuflucht der Heimatlosen“, Im Weltweiten-Verlag.

Als Experte für die Produktion von Medikamenten und als damals 28-jähriger Europäer zählte er durchaus zu den Menschen, die sich Venezuela als Einwanderer wünschte. Magasrevys Hilfsersuch wurde schnell stattgegeben und im November desselben Jahres befand er sich bereits auf einem Resettlement Schiff nach Venezuela. Aus Magasrevys Akte lassen sich zunächst Rückschlüsse auf die alte Frage ziehen, inwiefern die IRO im Resettlement-Projekt tatsächlich satzungsgemäß nur NS-Opfern und denjenigen Menschen half, die aus Angst vor Verfolgung nicht wieder in das Gebiet der damaligen Sowjetunion zurückkehren konnten.  Beide Kriterien trafen auf Magasrevy nicht oder nur bedingt zu. Die Quelle gibt aber ebenso viele Rückschlüsse auf die Rolle der Agency der Antragsteller_innen für den Erfolg im Resettlement-Projekt. So wagte Magasrevy zunächst grundsätzlich den Versuch, die IRO um Hilfe zu ersuchen, was viele andere Personen ohne Opfer- oder Verfolgungsbiographie vermutlich nicht in Erwägung gezogen haben. Zweitens kam er vorbereitet, mit seinen Zeugnissen ins Spanische übersetzt. Drittens hatte er offensichtlich Kenntnis über die Einwanderungspolitik Venezuelas, war es doch sein Vorschlag, dass man ihn aufgrund seiner Qualifikationen dorthin „vermitteln“ möge. Er war also gut vorbereitet und in der Lage, sich in die Einwanderungspolitik potenzieller Aufnahmestaaten einzuarbeiten. Letztlich scheint er den zuständigen Elegibility Officer der IRO auch im Gespräch überzeugt zu haben, wurde seinem Antrag doch schnell stattgegeben.

Arolsen Archives, Bad Arolsen, 3.2.1.4/ 81084724

Der Fall des ungarisch/ rumänischen Schusters Janos Hajdu, der im Januar 1949 bereits zum zweiten Mal einen CM/1 File ausfüllte, um für sich, seine Frau Maria und den gemeinsamen Sohn Janos Hilfe durch die IRO und Berücksichtigung im Resettlement-Projekt zu beantragen, macht deutlich, dass nicht alle Fälle so reibungslos behandelt wurden, wie der Magasrevys. Auch Hajdus Akte verdeutlicht aber die Rolle von agency und Verhandlung im Resettlement.

Die Frage, warum er nicht mit seiner Familie nach Rumänien zurückkehren wolle, beantwortete Hajdu in seinem CM/1 File folgendermaßen: „Nein, weil ich aus der Armee desertiert bin und mich deshalb und wegen Landesflucht strafbar gemacht habe.“ Hajdu gab also an, im Fall einer Repatriierung politische Verfolgung befürchten zu müssen. Den Elegibility Officer, der den Antrag ablehnte, überzeugte diese Begründung anscheinend nicht. Hajdu blieb hartnäckig und machte von seinem Recht Gebrauch, sich an das Review Board der IRO in Genf zu wenden, bei dem Antragsteller_innen Einspruch gegen negative Entscheidungen durch die Elegibility Officers der IRO einlegen konnten. Am 10. Mai 1949 lehnte jedoch auch das Review Board Hajdus Einspruch ab. „While work conditions are doubtless difficult in Rumania”, hieß es in der Begründung des Boards, “this objection does not conform to IRO Constitutional requirements and petitioner’s desired resettlement in Brazil must therefore classify him as an economic emigrant. Not within the mandate of the Organization. Neither a refugee nor a DP.

Hajdu gab auch diesmal nicht auf. Am 27. Mai 1949, knapp zwei Wochen nach der Ablehnung, stellte er beim Review Board schriftlich einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Falls. „Ich bin ein einfacher Schuster“, eröffnete er sein Plädoyer, „und deshalb kann ich mich nicht so gut ausdruecken, wie die gebildeten Leute und deshalb ist hoech twahrscheinlich zum Missverstaendnis betreffend eine bisherige Taetigkeit gekommen. […] Ich kann leider nicht nach Rumaenien zurueckkommen, da ich gleich eingesperrt und nach Sibierien abtransportiert sein wuerde und nach Ungarn kann ich auch nicht zurueckkehren, da ich kein Ungar bin und solche Auslaender sind nicht geduldet. Aus wirtschaftlichen Gruenden will ich nicht auswandern, da ich als Schuster nirgends eine „Karriere“ machen kann und ich in meiner Heimat bis zum Kommunistischen Umsturze gluecklich gelebt habe.

Brief Janos Hajdus an das Review Board der IRO vom 27.5.1949, Arolsen Archives, Bad Arolsen, 3.2.1.3/80645567

Im Bestand der Arolsen Archives finden sich zwei weitere Dokumente zu Janos Hajdu. Im Mai 1950 lehnte die IRO seinen Antrag auch Hilfe und Resettlement abermals ab. „Final determination of Rev.Board“, heißt es auf einer am 12.5.1950 gestempelten Zusatzseite zu seinem zweiten CM/1 file, „Not within the mandate of I.R.O.“. Einen Monat später findet sich sein Name neben dem seiner Frau und ihrem Sohn schließlich dennoch auf der Passagierliste des Resettlement Schiffs „Protea“, das am 10. Juni 1950 von Genua aus Richtung Südamerika in See stach, mit Paraguay als „final destination“. Der Grund für das letztliche Umlenken der IRO ist aus den Quellen in den Arolsen Archives nicht zu entnehmen.

Auch Hajdus Akte sagt unter anderem viel über die Rolle von Agency und Negotiation im Resettlement-Projekt aus. Verfügte er im Sinne Bourdieus nicht über dasselbe kulturelle Kapital wie Magasrevy, war er also der Bildung wegen nicht gleichermaßen in der Lage, sich im Aushandlungsprozess seines Resettlements zu „verkaufen“, so ließ er sich dennoch nicht davon abbringen, der IRO seine Lage immer und immer wieder zu erklären. Mit dieser Hartnäckigkeit konnte er sich und seine Familie schließlich ins Resettlement-Projekt hineinverhandeln.

Epilog

Im DFG-geförderten Projekt „Negotiating Resettlement“ erforscht der Autor derzeit am Historischen Seminar der Universität Osnabrück und am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) unter anderem den hier skizzierten Aushandlungsprozess des Resettlements mit einem Schwerpunkt auf dem Resettlement in Venezuela.

Die Arbeitsgruppe „Negotiating Migration“ an der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung des Historischen Seminars der Universität Osnabrück plant derzeit als 5. Tagung des Netzwerk Displaced Persons Forschung eine Konferenz zum Thema “Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II”, die vom 28. Bis zum 30. Oktober 2021 an der Universität Osnabrück stattfinden wird (Call for Papers).

Weitere Beispiele der sich in CM/1 Files abzeichnenden Aushandlungsprozesse von Mobilität finden sich in Huhn, Sebastian: Negotiating Resettlement in Venezuela after World War II: An Exploration, in: Historical Social Research, 45. 2020, No. 4., S. 203-225 und in Huhn, Sebastian/ Rass, Christoph: The Post-World War II Resettlement of European Refugees in Venezuela: a Twofold Translation of Migration, in: Pisarz-Ramirez, Gabriele/ Warnecke-Berger, Hannes (Hrsg.): Spatialization Processes in the Americas. Configurations and Narratives, Bern: 2018, S. 243-267.

Mit #everynamecounts haben die Arolsen Archives eine Initiative gestartet, um den Verfolgten des Nationalsozialismus ein digitales Denkmal zu errichten. Als Crowdsourcing-Initiative bietet #everynamecounts einen Weg, sich aktiv mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen und durch die eigene Mitarbeit ein Zeichen für die Erinnerung an die NS-Opfer zu setzen. Einzelpersonen, Universitätsseminare oder Schulklassen können sich an diesem Projekt beteiligen, indem sie helfen, die 30 Millionen Dokumente im Bestand der Arolsen Archives digital zu erfassen.

Titelbild: PCIRO, Decision of the Review Board, Janos Hajdu, 10.5.2021, Arolsen Archives, Bad Arolsen, 3.2.1.3./80645566.

 

Neuer Sammelband zur deutsch-jüdischen Geschichte 1933-1938

Die Frage “Was soll aus uns werden?” einte nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 das heterogene deutsche Judentum. Sie bewegte auch den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (CV), die größte deutsch-jüdische Organisation und organisatorische Stimme des liberalen deutschen Judentums. Mit dem Ziel der vollständigen Gleichberechtigung kämpfte er für die Integration der Juden in die deutsche Gesellschaft. Dieses Projekt stand 1933 vor seiner größten (und letztlich finalen) Krise. In den folgenden Jahren bemühte sich der CV darum, über alle Hindernisse, Gewalt und Verfolgung hinweg jüdisches Leben in Deutschland zu ermöglichen. Diese zu wenig erforschte Geschichte der jüdischen Selbstbehauptungsversuche in einem feindlichen Land nahm sich ein von der Mercator-Stiftung unterstütztes Forschungsprojekt an, dessen Ergebnisse nun im Metropol-Verlag erschienenen Sammelband veröffentlicht wurden.

Die Forscher*innen konnten dabei in Kooperation mit den Central Archives for the History of the Jewish People in Jerusalem auf die im Original in Moskau lagernden Akten des CV zugreifen. Als Teil dieses Projekt widmete sich der Osnabrücker Historiker Frank Wolff der Frage, mit welchen Mitteln der Centralverein versuchte, deutsche Juden und die Idee einer deutsch-jüdischen Kultur angesichts der existentiellen Bedrohung zu retten. Hieraus gingen bereits von ihm organisierte Lehrveranstaltungen, studentische Abschlussarbeiten und Workshops hervor, gefolgt nun von einem Aufsatz, der auch an Wolffs Arbeiten zur Beziehung von Auswanderungsideen und Landwirtschaft anschließt.

Engagierte sich der CV anfangs in der Rechtsberatung und im Kampf gegen die schlimmsten Eingriffe in jüdisches Leben, setzte sich infolge der dramatischen Verschlechterung nach den „Nürnberger Rassegesetzen“ 1935 der Gedanke durch, dass die vorherige Versuche der Selbstbehauptung im feindlichen System scheiterten. Gegen anfangs große interne Widerstände kamen führende Personen des deutschen Judentums wie Max Warburg, Ernst Kantorowicz oder Alfred Hirschberg zusammen, um über das Konzept eines „Kolonialinstituts“ und ein strukturiertes Emigrationsprogramm nachzudenken. Ausgangspunkt war der Gedanke, dass man nicht für alle deutschen Juden, wohl aber für eine klug gewählte Gruppe an Jugendlichen Strukturen für eine geordnete Auswanderung schaffen könne. Aufgrund der Migrationsregulierungen in den meisten potentiellen Einwanderungsstaaten mussten sie in die ihnen allesamt unbekannte Sphäre der landwirtschaftlichen Arbeitswanderung ausweichen. Denn während die die meisten Einwanderungsstaaten in den 1930er Jahren ihre Grenzen für die oft hochgebildeten aber im Arbeitsmarkt nicht benötigten deutschen Juden verschlossen, blieben sie für agrarische Arbeitskräfte offen. Zudem bestand innerhalb des deutschen Judentums bereits eine längere zionistische Tradition der agrarischen Ausbildung zur Auswanderung nach Palästina. Einerseits an solche Projekte anschließend, sich andererseits politisch von ihnen absetzend startete der Centralverein eine Initiative für ein Auswandererlehrgut nach seiner Facon. Das dafür benötigte Gut wurde, wenn auch mit größeren Hindernissen behaftet, im niederschlesischen Groß-Breesen gefunden. Das Programm entwarf der berühmte Pädagoge Curt Bondy, der als Leiter der Einrichtung gewonnen werden konnte. Hier entwickelte sich fortan die sehr besondere Geschichte einer agrarischen Ausbildung mit dem Ziele einer durch den CV organisierten Auswanderung. In diesem Heim wurde nun auch verhandelt, was es denn eigentlich bedeutet innerhalb einer Gesellschaft jüdisch zu sein, die Juden nicht als ihre Bestandteile anerkennt. Was machte nun Judentum aus? Die Religion war vielen Lehrern und Lehrlingen gleichermaßen fern, die deutsch-jüdische Idee zerstört und die rassische Definition des Nationalsozialisten kannte nur das Ziel des Ausschlusses und der Verfolgung. Und wohin konnten oder sollten die Absolventen auswandern? Die Kommunikation mit den großen global operierenden jüdischen Migrationsorganisationen wie ICA oder Emigdirect verlief schleppend, zugesagte Pläne in Brasilien zerschlugen sich und ein eröffneter Zielhof bei Richmond, Virginia scheiterte nach kürzerer Zeit. Von solchen Fragen getrieben und gegen zahlreiche Widerstände kämpfend entstand ein weithin sichtbares Institut welches mehrere Kohorten agrarischer Auswanderer*innen ausbildete. Gerade weil das Auswandererlehrgut Groß-Breesen ideel und praktisch aus den Handlungsrepertoire des CV heraussticht, eignet es sich als ein Prisma, um die Ziele, Wünsche und Selbstbehauptungsstrategien deutscher Juden in den Jahren vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs nachzuvollziehen.

Dies unternimmt Frank Wolffs Beitrag „Der Traum von deutsch-jüdischen Bauern. Das Auswandererlehrgut Groß-Breesen (1935-1938) und die verspätete Emigrationspolitik des Centralvereins“, der den von der Münsteraner Judaistin Regina Grundmann, dem Osnabrücker Rechtshistoriker Bernd Hartmann und dem in Newcastle lehrenden Historiker Daniel Siemens herausgegebenen Sammelband: „‚Was soll aus und werden?‘ Zur Geschichte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im nationalsozialistischen Deutschland“ abschließt. Weitere Beiträge widmen sich der Selbstverortung des CV 1933 bis 1939 (Daniel Siemens), der Wahrnehmung nicht-jüdischer Deutscher im CV (Anna Ulrich), dem anti-antisemitischen Abwehrkampf (Thomas Reuß), der Abwehr nationalsozialischer Angriffe auf den Talmud (Regina Grundmann) und der Jugendpolitik des CV bis 1936 (Martin Herholz).

Wolff, Frank. „Der Traum vom deutsch-jüdischen Bauern: Das Auswandererlehrgut Groß-Breesen (1935-1938) und die verspätete Emigrationspolitik des Centralvereins“. In ‚Was soll aus und werden?‘ Zur Geschichte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im nationalsozialistischen Deutschland, herausgegeben von Regina Grundmann, Bernd Hartmann, und Daniel Siemens, 195–238. Berlin: Metropol, 2020, ISBN 978-3-86331-530-6, 22,- Euro.