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Vilnius Depesche 4 | Hin und wieder zurück.

Sonntag, der 8. Dezember 2024, ist der Rückreisetag der NGHM-Exkursion nach Vilnius und wir sind beeindruckt von der Qualität und dem reibungslosen Service des ÖPNV-Systems in der Stadt.

Wir verlassen Litauen mit einem ganzen Bündel spannender und auch irritierender Erfahrungen und Eindrücke. Der Besuch der Museen bzw. Gedenkstätten in Kaunas (Fort IX) und Vilnius (Ponary) an zwei der größten Vernichtungsorte der Shoah im Baltikum hat uns bestürzend mit dem Leiden der Opfer und der unmenschlichen Radikalität der Täter konfrontiert.

Zugleich haben wir wahrnehmen können, wie die Geschichte der Shoah aktuell in eine neue Erzählung litauischer Nationalgeschichte eingeordnet wird und – zumindest aus der Perspektive deutscher Historiker:innen – an Sichtbarkeit verliert. Auch der unterschiedliche Umgang mit den namenlos bleibenden litauisch-jüdischen Opfern der Shoah und der starken Sichtbarkeit der durch die Täter gut dokumentierten westeuropäischen Opfer hat uns, wie schon bei Besuchen an ähnlichen Orten, nachdenklich gestimmt.

Verstärkt hat sich unser Eindruck sich verschiebender Schwerpunkte und Wertungen historischer Narrative beim Besuch des Genocide and Resistance Center of Lithuania im ehemaligen KGB- und zuvor Gestapo-Hauptquartier von Vilnius. Die dortige Ausstellung widmet sich dem Kontinuum von Besatzungsherrschaft und Widerstand in Litauen. Die Shoah wird ausschließlich in einem Raum abgesondert vom überspannenden Narrativ thematisiert.

Beeindruckend war während der Tage in Vilnius unser Zusammentreffen und die Zusammenarbeit mit Wissenschaftler:innen und Studierenden der belarusischen Exiluniversität European Humanities University in Vilnius. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung konnten wir die Ergebnisse des gemeinsamen Projekts Mapping the Co-Presence of Violence and Memory in Belarus vorstellen, das wir in Förderung durch die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) umgesetzt haben. Ähnlich eindrücklich ist die Eröffnung der Fotoausstellung von Alexander Litin und Ida Schenderowitsch Orte und Erinnerung über die Shoah in Belarus im belarussischen Museum Ivan Lutskievič.

Die Verbindung unserer transnationalen Arbeit zur Erinnerungskultur im Kontext von Shoah, Besatzungsherrschaft und Vernichtungskrieg in Belarus und der Auseinandersetzung mit der Repräsentation der Geschichte der Shoah in Litauen regt zum Nachdenken an über nationalgeschichtliche und internationale Perspektiven auf die Geschichte von Krieg, Gewalt und Genozid im 20. Jahrhundert.

Unterwegs konnten wir an vielen der besuchten Orte Daten sammeln und vor allem die Geschichtsorte mit 360°-Aufnahmen und durch dreidimensionalen Scans von Objekten dokumentieren, die zu einem multimedialen Bericht über die Exkursion weiter verarbeitet werden können.

Abflug von Vilnius nach eindrücklichen Tagen in Litauen (Foto: Christoph Rass)

Sollte also am heutigen Sonntag eine Intervention der Deutschen Bahn ausbleiben, fährt die NGHM-Exkursion Mapping the Co-Presence of Violence and Memory in Belarus einer glücklichen Heimkehr nach Osnabrück entgegen.

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Ein großer Dank für die Fotos geht an Lea Horstmann, Imke Selle, Bjarne Groß, Ahmet Celikten & Annika Heyen.

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Epilog: Ankunft in Osnabrück dank pünktlicher Züge mit Deutschlandticket und Streckenoptimierung durch Hannah Spille!

Vilnius Depesche 3 | MAPPING THE CO-PRESENCE OF VIOLENCE. Spuren jüdischer Kultur und die Shoah in Kaunas.

Am dritten Tag der von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft geförderten Vilnius-Exkursion „Vernichtungskrieg, Besatzung und der Holocaust in der regionalen Erinnerungskultur Ost-Mitteleuropas“ ging es für die Teilnehmenden nach Kaunas, wo einerseits das Fort IX besichtigt und andererseits Spuren der jüdischen Geschichte der Stadt entdeckt werden konnten. Zurück in Vilnius wurde im Ivan Lutskievič Belarusian Museum die bereits im März in Osnabrück gezeigte Fotoausstellung „Orte und Erinnerung“ von Alexander Litin und Ida Schenderowitsch eröffnet.

Der dritte Tag der Exkursion begann mit einer Fahrt in das etwa 100km von Vilnius entfernte Fort IX in Kaunas. Von 1941 bis 1944 nutzten die deutschen Besatzer die ab dem späten 19. Jahrhundert zur Verteidigung der Außengrenzen des russischen Zarenreichs errichtete Militäranlage als Erschießungsstätte. Sie erschossen, verbrannten und vergruben mehr als 50.000 Menschen, darunter etwa 30.000 Jüdinnen und Juden aus Kaunas, aber auch aus ganz West- und Mitteleuropa Deportierte.

Ein Blick auf das Außengelände des Museums Fort IX in Kaunas mit dem zentralen Mahnmal (Foto: Imke Selle und Lea Horstmann)

Die Ausstellung deckt zwar die gesamte Geschichte der Festungsanlage ab, legt aber einen starken Fokus auf die Opfer der Shoah. Die Exkursionsteilnehmenden konnten beobachten, wie für verschiedene Gruppen von Opfern unterschiedlich starke Sichtbarkeit hergestellt wird – die aus West-und Mitteleuropa Deportierten werden namentlich aufgeführt, während die jüdischen Opfer aus Litauen selbst fast ausnahmslos anonym bleiben. Die Diskussion unserer Erfahrungen in der Ausstellung kreiste um die Frage, wer, wann Gedenken und Aufarbeitung initiiert hat und welche Akteure dabei die Agency besitzen, Sichtbarkeit zu reklamieren.

Auf der Rückfahrt nach Vilnius konnte bei einem Abstecher in die Altstadt von Kaunas ein Blick auf das Gebiet des ehemaligen ‘Ghettos‘ der Stadt im Slobotka Viertel und auf das Haus des Japanischen Konsuls Chiune Sugihara geworfen werden, der gemeinsam mit dem niederländischen Konsul Jan Zwartendijk durch das Ausstellen von Transitvisa über Japan nach Curaçao mehr als 6.000 Jüdinnen und Juden die Flucht vor dem nationalsozialistischen Regime ermöglichte. Wie auch schon in Vilnius fiel auf, dass die jüdische Vergangenheit und auch das Schicksal der Jüdinnen und Juden während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im öffentlichen Raum nur wenig thematisiert werden.

Am Nachmittag wohnten die Exkursionsteilnehmenden der Eröffnung der Fotoausstellung „Orte und Erinnerung“ im Ivan Lutskievič Belarusian Museum bei, die im März erstmals in Osnabrück gezeigt worden war. Mit anwesend: zwei Vertreter des litauischen Fernsehens, die Prof. Dr. Christoph Rass nach seiner gemeinsamen Einführung in die Ausstellung mit Museumsdirektor Sjarhej Haraeuski zum Projekt befragten.

Ein Blick in den Ausstellungsraum des belarussischen Hauses in Vilnius mit den Bildern von Alexander Litin (Foto: Imke Selle und Lea Horstmann)

Die Ausstellung zeigt Fotografien von Alexander Litin und Texte von Ida Schenderowitsch zu teilweise bekannten, teilweise unbekannten Gewalt- bzw. Erinnerungsorten in Belarus. Anders als im März konnten beide nicht persönlich anreisen, sodass es leider nicht zu einem Wiedersehen mit dem Osnabrücker Team kam.

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Der große Dank des Tages geht an unsere unermüdlichen Kollegen Dr. Aliaksandr Dalhouski von der Geschichtswerkstatt Leonid Levin in Minsk.

Vilnius Depesche 2 | Mapping the co-presence of violence. NGHM-Exkursion nach Vilnius, 5.-8. Dezember 2024

Am 6. Dezember besuchten die Teilnehmer:innen der von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) geförderten Vilnius-Exkursion „Vernichtungskrieg, Besatzung und der Holocaust in der regionalen Erinnerungskultur Ost-Mitteleuropas“ die Gedenkstätte Ponariai sowie das Museum Genocide and Resistance Centre of Lithuania und diskutierten gemeinsam mit ihren Kolleg:innen der European Humanities University (EHU) die im Verlauf der vergangenen Monate gemeinsam erstellten digitalen Erinnerungskulturellen Produkte.

Der zweite Tag der NGHM-Exkursion nach Vilnius begann bei zwei Grad unter Null mit einer Führung über das Gelände der Gedenkstätte Paneriai, etwas außerhalb von Vilnius. Zwischen 1941 und 1943 ermordeten die deutschen Besatzer und ihre Kollaborateure hier zwischen 50.000 und 70.000 Menschen, vor allem Jüdinnen und Juden aus Vilnius und der umliegenden Region und verscharrten die Toten in von der Roten Armee als Öldepots angelegten Gruben. Zwecks Spurenbeseitigung ließen die Täter gegen Ende des Zweiten Weltkrieges ihre Opfer von Zwangsarbeitern exhumieren und verbrennen.

Wo heute der Parkplalatz der Gedenkstätte liegt, befand sich während des Krieges der Eingang zum Vernichtungsort Paneriai. Am Nachmittag finden wir im Keller des Genocide and Resistance Centre of Lithuania einen Raum, der sich mit der Geschichte dieses Vernichtungsortes der Shoah befasst (Fotos: Lea Horstmann & Imke Selle)

Insgesamt erinnern neun Mahnmale an die brutale, massenhafte Ermordung von Jüdinnen und Juden, Pol:innen, Litauer:innen, Sowjetbürger:innen und Rom:nja. Die Exkursionsteilmehmer:innen setzten sich vor Ort mit der physischen und erinnerungskulturellen Transformation dieses Gewaltortes seit den 1940er Jahren auseinander und diskutierten mit ihren belarusischen Kolleg:innen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu Orten wie Maly Trascjanec bei Minsk.

Das Untergeschoss des ehemaligen KGB- und Gestapo-Hauptquartiers, in dem sich das Gefängnis des Geheimdienstes befand. Heute ist hier die Ausstellung zu den Haftbedingungen und Verhörmethoden untergebracht (Foto Annika Heyen).

Im Museum Genocide and Resistance Centre of Lithuania erhielten die Exkursionsteilnehmenden die Möglichkeit zu reflektieren, wie der Holocaust, aber auch andere nationale Traumata, wie etwa die schwerpunktmäßig in der Ausstellung behandelte sowjetische Besetzung Litauens, aus verschiedenen Blickwinkeln erzählt und je national spezifische Formen von Erinnerungskultur ausgebildet werden. Dabei galt es auch, das in Litauen nicht unumstrittene Narrativ des in der ehemaligen Zentrale des Geheimdienstes KGB – unter den Nationalsozialisten der Gestapo -untergebrachten Museums kritisch zu reflektieren und dadurch eine differenzierende Perspektive auf eigene Geschichtskonstruktionen zu gewinnen.

Am Abend präsentierte Prof. Dr. Christoph Rass zusammen mit belarusischen Kolleg:innen in der European Humanities University die digitalen Produkte, die im Rahmen der Akademiewoche „Mapping the co-presence of Violence in Belarus“ im März 2024 in Osnabrück entstanden sind und die über die seither vergangenen Monate hinweg weiter ausgearbeitet und verfeinert wurden. Diese Produkte wurden mit einfach zu bedienenden und kostengünstigen bzw. kostenfreien Werkzeugen erstellt, einerseits, um die erzählte Geschichte auf neue Art und Weise einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, andererseits, um die Produktion von Geschichte gegenüber Studierenden und Initiativen zu öffnen.

Eines dieser digitalen Produkte ist der Blog „Ozarichi – Azaryčy“ zu einem der größten Kriegsverbrechen der Wehrmacht. Im März 1944 deportierten Truppen der 9. Armee etwa 50.000 von ihnen als „unnütze Esser“ eingestufte Menschen in Lager nahe der Frontlinie, wo sie als „menschliche Schutzschilde“ beim eigenen Rückzug dienen sollten. Etwa 9.000 Menschen starben. Noch ist der Blog leer, doch im März 2025, wenn sich die Deportationen zum 81. Mal jähren, sollen parallel zu den historischen Ereignissen Quellenmaterial und seine historische Einordnung hochgeladen und so sichtbar gemacht werden, wann und wie das Verbrechen seit 1944 in Belarus, in der Sowjetunion und in Deutschland erzählt wurde und wird.

Ein digitaler Rundgang entstand zur Geschichte der jüdischen Gemeinde in Mogilew unter deutscher Besatzung von 1941 bis 1944. Dieser Rundgang verbindet anhand der vorgestellten Orte Aspekte der jüdischen Geschichte des Ortes mit der Zerstörung der Gemeinschaft durch Entrechtung, Ghettoisierung und Ermordung ihrer Mitglieder. Bei der Erstellung konnte die aus belarusischen und deutschen Studierenden, Historiker:innen und Kulturschaffenden bestehende Projektgruppe auf die Erinnerung der Historiker:innen und Fotograf:innen Alexander Litin und Ida Schenderowitsch sowie umfangreiches Quellenmaterial in Archiven zurückgreifen.

Die Website zu Gewaltorten der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg und der Shoah in der Umgebung von Minsk hat eine Arbeitsgruppe um Maria Ivanova erarbeitet.

Darüber hinaus entstand eine 360-Grad-Tour, die Erinnerungsorte in Minsk, darunter die Gewaltorte Maly Trascjanec, Blahaǔščyna und das Gebiet des Minsker Ghettos, aus der Ferne erlebbar macht. Ziel dieser Anwendung war, die zum Teil kaum bekannten Gewaltorte sichtbar zu machen. In die hochauflösenden 360-Grad-Aufnahmen sind Hintergrundinformationen und Medieninhalte eingebettet. Letztere bestehen aus Quellenmaterial und Expert:inneninterviews mit Historiker:innen, aber auch Architekt:innen, die kontextualisieren, warum die Orte auf eine bestimmte Art gestaltet wurden. Aufbauend auf den Erfahrungen, die bei der Erstellung des Minsker Rundgangs gesammelt werden konnten, entstand bereits ein zweites Projekt zum „Stalag 352“.

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Der große Dank des Tages geht an unsere reisende Chefredakteurin Annika Heyen.

Out now | Dokumentationsfilm über die Prospektion der NGHM in Karya online

Tödliche Zwangsarbeit in Karya 1943: Filmdokumentation der NS-Verbrechen in Griechenland

Eine Filmdokumentation der Universität Osnabrück gibt Einblicke in Feldforschungen zur Aufarbeitung eines Zwangsarbeitseinsatzes im Kontext der Shoah. Im Rahmen des Projekts “Tödliche Zwangsarbeit in Karya. Deutsche Besatzung und der Holocaust in Griechenland” führte die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften der Universität Osnabrück vom 30. März bis zum 6. April 2023 eine historisch-geoarchäologische Prospektion an der Bahnstation Karya in Griechenland durch. 

Der Film wurde von Timos Zdoupas vom Zentrum für Digitale Lehre, Campus-Management und Hochschuldidaktik (virtUOS) gedreht und ist auf dem YouTube-Channel der Universität unter https://youtu.be/LX1htpk2Qck zu finden. 

„Unser Ziel war es, Spuren der Zwangsarbeit jüdischer Männer aus Thessaloniki während des Zweiten Weltkriegs zu dokumentieren und zu analysieren“ erklärt der Osnabrücker Historiker Prof. Dr. Christoph Rass. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeit flossen in die deutsch-griechische Wanderausstellung “Karya 1943 – Zwangsarbeit und Holocaust” ein, die am 4. September 2024 im Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin eröffnet wurde und auch in einer Online-Version zugänglich unter https://karya1943.eu/ ist. Zur Umsetzung dieses internationalen Projekts haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Osnabrück mit dem Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit, dem Dokumentationszentrum Topographie des Terrors, der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und dem Jüdischen Museum Griechenlands in Athen kooperiert. Gefördert wurde die gemeinsame Arbeit von der Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft. 

Die Ausstellung beleuchtet das Schicksal der etwa 300 jüdischen Männer, die 1943 von den deutschen Besatzern aus Thessaloniki deportiert und zur Zwangsarbeit an der Bahnstrecke nach Athen gezwungen wurden. Zur Vertiefung der Dokumentation hat die Osnabrücker Arbeitsgruppe bereits einen 360-Grad-Rundgang erstellt. Dieser virtuelle Rundgang dokumentiert den Schauplatz Karya, die Spuren des Verbrechens und die Arbeit der Osnabrücker Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei den Feldforschungen. Der Rundgang ist in deutscher und griechischer Sprache unter https://tour.panoee.net/karya verfügbar.

Zusätzlich vermittelt ein Forschungsbericht zur Prospektion in Karya Einblicke in die dabei angewandten Methoden, die erhobenen Befunde und die ersten Erkenntnisse der Untersuchung (https://nghm.hypotheses.org/26715). Weitere Informationen über die Feldforschungen in Karya bietet auch der Wissenschaftsblog der Professur Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück (https://nghm.hypotheses.org). 

Weitere Informationen für die Medien: 
Prof. Dr. Christoph Rass
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften 
chrass@uos.de

Vilnius Depesche 1 | Mapping the co-presence of violence. NGHM-Exkursion nach Vilnius, 5.-8. Dezember 2024

Am 5. Dezember sind Mitglieder des NGHM-Teams um Prof. Dr. Christoph Rass gemeinsam mit Studierenden des Historischen Seminars nach Vilnius aufgebrochen. Im Rahmen des internationalen, von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) finanzierten Workshops „Vernichtungskrieg, Besatzung und der Holocaust in der regionalen Erinnerungskultur Ost-Mitteleropas“ treffen sich die Osnabrücker Historiker:innen mit Kolleg:innen aus Litauen und Belarus, um gemeinsam Ansätze des gemeinsamen Erinnerns an Opfer von Verfolgung, Entrechtung und massenhafter Vernichtung zu diskutierenden.

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Unsere Exkursion nach Vilnius beginnt nach einer plötzlichen Intervention der Deutschen Bahn in unsere Reisepläne mit Krisenmanagement. Der Zug zum Flughafen fällt aus, für benachbarte Zugverbindungen gibt es kurz vor Abfahrt keine Gruppentickets mehr. Rasch organisiert das NGHM-Team Fahrzeuge für die Exkursionsgruppe und wir brechen mit leichter Verspätung auf in Richtung Flughafen Dortmund.

Das Programm der nächsten Tage ist einer transnationalen und interdisziplinären Auseinandersetzung mit Gewaltorten des Zweiten Weltkrieges und der Shoah mit Blick auf die Erinnerungskulturen im Baltikum und in Belarus gewidmet. Unsere Reise schließt ein von der Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunfg (EVZ) gefördertes Projekt ab, das im Frühjahr 2024 belarusische, israelische und deutsche Historiker:innen sowie zivilgesellschaftliche Akteur:innen in Osnabrück zusammen geführt hat, um gemeinsam die Potentiale digitaler Werkzeuge für die Gestaltung kritisch reflektierter Geschichts- und Erinnerungskultur zu erkunden.

Ankunft in Vilnius (Foto: Ahmet Celikten).

In den nächsten Tagen sind wir bei unseren Kolleg:innen an der European Humanitarian University (EHU) in Vilnius zu Gast, um die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit vorzustellen und zu diskutieren. Daneben umfasst das Programm einen Besuch im Museum und in der Gedenkstätte Ponary, im Museum Genocide and Resistance Centre of Lithuania sowie in der Gedenkstätte und im Museum Fort IX in Kaunas.

Ins Belarusische Museum Ivan Lutskievič bringen wir die Fotoausstellung Orte und Erinnerung von Alexander Litin und Ida Schenderowitsch, die Gewaltorte der Shoah in Belarus dokumentiert und im März 2024 zum überhaupt ersten Mal im Studierendenzentrum der Universität Osnabrück gezeigt worden ist.

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Großer Dank am Abend des Reisetages geht an Andre Jepsen für die perfekte Vorbereitung und Organisation von Transfer und Unterkunft sowie an Lukas Hennies, Jessica Wehner und Frank Wobig für das schnelle und effiziente Krisenmanagement.

Out Now | 360-Grad Rundgang zur Ausstellung ‘Karya 1943. Zwangsarbeit und Holocaust’.

Vollbildmodus

Im Verbundprojekt “Tödliche Zwangsarbeit in Karya” hat die Arbeitsgruppe Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück als Teil der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass vom 30. März bis zum 6. April 2023 die Bahnstation Karya (Griechenland) im Rahmen einer Prospektion untersucht und dokumentiert.


Im Jahr 1943 mussten an der Bahnstation Karya jüdische Männer aus Thessaloniki für die deutschen Besatzer Zwangsarbeit leisten. Das Schicksal der meisten Opfer bleibt bis heute ungeklärt.


Als Erweiterung der Ausstellung Karya 1943. Zwangsarbeit und Holocaust stellt die Osnabrücker Arbeitsgruppe nun einen 360-Grad Rundgang auf der Plattform Panoee zur Verfügung, der den Schauplatz Karya und die Spuren des Verbrechens dokumentiert und Einblicke in die Feldforschung der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften gibt.

Der Rundgang liegt in deutscher und griechischer Sprache vor.

Hier geht es zur 360-Grad-Tour im Vollbildmodus

Der Multimedia-Rundgang lässt sich mit jedem gängigen Internetbrowser öffnen, kann aber auch als immersives Erlebnis über eine VR Brille genutzt werden. Die Ansteuerung der WebVR-fähigen Onlinetour erfolgt über den Browser der VR-Brille. Das Umschalten in den VR-Modus kann an jeder Station innerhalb der Tour vorgenommen werden. Weitere Informationen und eine Kurzanleitung findet sich im Tutorial zur Online-Tour.


Jüdische Männer aus Thessaloniki als Zwangsarbeiter an der Bahnstrecke nach Athen, 1943 © Sammlung Andreas Assael).

Erst vor wenigen Jahren wurde der Zwangsarbeitereinsatz bei Karya als Verbrechen im Kontext von Besatzung und Holocaust in Griechenland durch den Fund eines Fotoalbums bekannt, das der griechische Sammler und Forscher Andreas Assael, selbst Sohn eines Holocaust-Überlebenden aus Thessaloniki, erwerben konnte und der Forschung zur Verfügung gestellt hat.  

Ziel der Prospektion war es, die ehemalige Bahnstation, sowie die (geo-) archäologischen und historischen Spuren und Überreste des Zwangsarbeitereinsatzes interdisziplinär zu erforschen und für Öffentlichkeit und Forschung zu dokumentieren. Die Ergebnisse der Arbeit des Osnabrücker Teams sind eine Grundlage der deutsch-griechische Wanderausstellung „Karya 1943 – Zwangsarbeit und Holocaust“, die aktuel in Berlin und Athen gezeigt wird.

Im Verbundprojekt haben sich zur Aufarbeitung der Ereignisse in Karya unter Leitung der Stiftung Topographie des Terrors/Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit, die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, das Jüdische Museum Griechenlands in Athen und die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften der Universität Osnabrück gemeinsam mit weiteren Partnern in Griechenland zusammengeschlossen.

Das Projekt wurde von 2022 bis 2024 in der Bildungsagenda NS-Unrecht von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) gefördert.


Während der Prospektion haben wir regelmäßig auf unserem Blog über unsere Prospektion in Karya berichtet. Alle Blogbeiträge zum Thema Karya finden sich hier.


Mit der Ausstellungseröffnung „Tödliche Zwangsarbeit Karya 1943“ am 16. Oktober 2024 im Jüdischen Museum in Athen endet auch für das Osnabrücker Team nach zwei Jahren intensiver Forschung das Projekt.

Unser Dank gilt unseren Projektpartnern, Kolleg:innen, Mitarbeiter:innen und Studierenden für engagierte Mit- und Zusammenarbeit an diesem wichtigen Projekt.

Das Karya – Prospektionsteam der Universität Osnabrück (Bildquelle: NGHM 2023).

Projektleitung (UOS)
Prof. Dr. Christoph Rass

Projektkoordination
Andre Jepsen, Lukas Hennies

Studierende und studentische Mitarbeiter:innen der Universtität Osnabrück
David Krull, Johanna Schweppe, Björn Pust, Jonathan Roters, Ella Malin Visse, Simon Hellbaum, Marlene Schurig, Lea Horstmann, Johannes Pufahl, Nele Wichert, Gero Leege, Hannah Wessels, Florian Tegtmeier, Don Jansen

Aufnahmetechnik & Makerspace: virtUOS & DigiLab der Universität Osnabrück
Timos Zdoupas

Wissenschaftliche Beratung
Dr. Dr. Valentin Schneider

Projektpartner

Maly Trascjanec digital erinnern – now in English

Seit gut zwei Jahren stehen unsere digitalen Ausstellungen zum Vernichtungsort Maly Trascjanec in Belarus online. Nun stehen sie auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Im kleinen Dorf Maly Trascjanec ermordeten nationalsozialistische Täter:innen und ihre Kollaborateur:innen zwischen 1941 und 1944 Zivilist:innen, Insass:innen der Minsker Gefängnisse, Partisan:innen, Mitglieder der einheimischen Inteligenzija sowie tausende einheimische sowie aus Mitteleuropa deportierte Jüdinnen und Juden. Zwar kann nicht eindeutig bestimmt werden, wie viele Menschen hier erschossen oder vergast wurden, doch ist sicher, dass Maly Trascjanec zu den größten Vernichtungsstätten auf dem Gebiet der besetzten Sowjetunion gehörte. Dennoch spielte das Dorf – heute ein Vorort der belarusischen Hauptstadt Minsk – in der deutschen und österreichischen Erinnerungskultur an die Shoah lange keine Rolle und das belarussische Gedenken an den Gewaltort wurde von der Erinnerung an die ermordeten Sowjetbürger:innen dominiert.

Das trinationale, digitale und von der Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft (EVZ) geförderte Ausstellungsprojekt der Universitäten Osnabrück und Wien sowie der Geschichtswerkstatt “Leonid Levin” unter dem Titel “Virtueller Rundgang zur multiperspektivischen Erschließung des Gedenkortes Maly Trascjanec” hatte zum Ziel, einerseits zur Verankerung des lange vernachlässigten Schauplatzes der Shoah im öffentlichen Gedächtnis beizutragen, und andererseits die internationalen Verflechtungen und gemeinsame Geschichte der drei beteiligten Länder sichtbar zu machen.

Auch 3D- und Geländemodelle sind in die digitalen Ausstellungen eingebunden

Am Ende des gemeinsamen Weges standen sechs digitale Ausstellungen, die die Erinnerungskultur an Maly Trascjanec, die Transformation des Vernichtungsortes, die Opfer der hier begangenen Verbrechen, aber auch die ausführenden Täter:innen thematisieren. Erstellt wurden diese Ausstellungen unter Pandemiebedingungen von Studierenden in den drei beteiligten Ländern unter Betreuung von Dr. Aliaksandr Dalhouski (Geschichtswerkstatt “Leonid Levin” Minsk), sowie Prof. Dr. Christoph Rass (Universität Osnabrück), Prof. Dr. Kerstin von Lingen und der historischen Archäologin Prof. Dr. Claudia Theune (beide Universität Wien).

Strafprozess gegen fünf ehemalige SS-Angehörige am Landgericht Osnabrück – Studierende stellten Ergebnisse aus mehrmonatiger Archivarbeit vor

Unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass befasst sich das Forschungsseminar „Osnabrück im ‚Dritten Reich‘: Ereignishorizont und Geschichte, Erinnerung und Aufarbeitung“ im Wintersemester 2023/24 mit der juristischen Aufarbeitung von NS-Gewaltverbrechen.

Ein auch für die Osnabrücker Geschichte besonders einschlägiges Beispiel der in den 1960er Jahren verteilt auf ganz unterschiedliche Gerichtsstandorte stattfindenden Kriegsverbrecherprozesse ist ein Verfahren am Osnabrücker Landgericht gegen den früheren SS-Hauptsturmführer Hans Röhwer sowie weitere Angehörige der “Leibstandarte SS Adolf Hitler”.

Auf der Grundlage der kürzlich freigegebenen Prozessakten in der Osnabrücker Abteilung des Niedersächsischen Landesarchives konnten Studierende nun zu diesem Strafprozess forschen, bei dem es um die juristische Aufarbeitung eines Massakers an jüdischen Zivilisten am norditalienischen Lago Maggiore im Jahr 1943 ging.

Diese Aufarbeitung begann schon in den 1950er Jahren mit (erfolglosen) Prozessen in Österreich und Italien. In Deutschland nahm darauf die “Zentrale Stelle” in Ludwigsburg Vorermittlungen auf, die schließlich zu Ermittlungen, einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück und dann einem Prozess führte.

Dabei konnten nur noch wenige Angehörige dieser Division bzw. der unmittelbar an dem Massaker beteiligten Einheiten ausfindig gemacht werden. Aus diesem Personenkreis wurden im Jahr 1967 fünf ehemalige SS-Männer aufgrund entsprechender Beweislage von der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt. Darunter befanden sich die wegen Mordes beschuldigten Kompanieführer Hans Röhwer, Herbert Schnelle und Hans Krüger sowie die Unteroffiziere Ludwig Leithe und Oskar Schulz, die aufgrund einer mutmaßlichen mittelbaren Tatbeteiligung wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht standen.

Nach ursprünglicher Verurteilung der Angeklagten durch das Landgericht Osnabrück hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Revisionsverfahren auf. Ursache hierfür war eine waghalsige Konstruktion von Verjährungsfristen auf Grundlage der Annahme, ein Gericht der Waffen-SS habe in der Sache bereits ermittelt, die dafür gesorgt hat, dass Kriegsverbrecher auf freien Fuß gesetzt wurden.  

Der 20.000-seitige Bestand befand sich während der Archivarbeiten auf einem eigenen Archivwagen im Lesesaal des Niedersächsischen Landesarchivs Osnabrück

Durch unsere Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Osnabrück konnten sich die Studierenden nun ein Semester lang auf Grundlage des knapp 20.000 Seiten umfassenden Aktenbestandes eingehend mit dem Prozess beschäftigen. Im Anschluss an die Einarbeitung in den Ereignishorizont der Tat und den historischen Kontext des Prozesses begannen ab Ende November die Arbeiten im Archiv. Dabei wurden größere Teile der von Staatsanwaltschaft und Landgericht produzierten Akten gesichtet, ausgewertet und eigene Zugänge zum Material entwickelt. 

Am Ende dieses Rechercheprozesses stand die Vorstellung erster Ergebnisse aus der Archivarbeit. Anhand von selbst gestalteten Postern stellten die Studierenden des Seminars ihre Konzepte für eine tiefere inhaltliche Auseinandersetzung mit dem gesichteten Material und den von ihnen entwickelten Fragestellungen vor. Ein erstes beachtliches Ergebnis bestand dabei in einer umfangreichen Rekonstruktion der Ereignisse im Kontext der Tat, ersten Versuchen juristischer Aufarbeitung der Massaker in Österreich und Italien in den 1950er-Jahren sowie der Ermittlungen und Gerichtsverhandlung in Osnabrück in Form einer Chronologie. Bezüglich der individuell gewählten Schwerpunkte stieß besonders die öffentliche Wahrnehmung des Prozesses im Sinne eines Indikators für den gesellschaftlichen Umgang mit der NS-Vergangenheit in der jungen Bundesrepublik auf das Interesse der Studierenden. Gleich mehrere Mitwirkende behandelten sowohl die nicht-öffentlichen Reaktionen der Öffentlichkeit mittels privater Zuschriften an das Gericht als auch die öffentliche Reaktion anhand von diskursiven Quellen.

Interessierte aus der Studierendenschaft und Angehörige des Historischen Seminars konnten zusätzlich Präsentationen zu den verschiedenen Akteuren des Prozesses (z.B. Zeugen, Ankläger oder Verteidiger), den Strafverfahren der 1950er-Jahre oder auch dem Revisionsverfahren beim BGH beiwohnen und die von den Studierenden erarbeiteten Fragestellungen mit der Arbeitsgruppe kritisch diskutieren.

In der vorlesungsfreien Zeit werden die Studierenden nun ihre ersten Konzepte weiterentwickeln und sich in Form von wissenschaftlichen Arbeiten tiefergehend mit den eigens gewählten Themen beschäftigen.

“Millions of unwanted persons”: “Flüchtlinge” vor 80 Jahren – und heute? Gedanken zum Weltflüchtlingstag 2023

Seit 2001 wird am 20. Juni der Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen zu Ehren und zur Erinnerung an geflüchtete Menschen begangen. In diesem Jahr steht das „Recht auf Schutz“ im Fokus des Aktionstages und gibt Anlass, dieses Thema nicht nur aus aktueller, sondern auch aus historischer Perspektive zu betrachten. Bereits vor 80 Jahren wurde im Kontext der Bermuda-Konferenz darüber diskutiert, wer als Flüchtling kategorisiert und in das Mandat der Konferenz aufgenommen werden, wer die Möglichkeit erhalten sollte, Schutz zu suchen.

Seit 1948 bestimmt der 14. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass jeder Mensch das Recht hat, in einem anderen Land Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu genießen. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 definiert darüber hinaus, dass eine Person, die aus Furcht vor Verfolgung ihr Herkunftsland verlässt und damit nicht mehr den Schutz dieses Landes in Anspruch nehmen kann, als Flüchtling dennoch bestimmte Rechte genießt. Sowohl die Allgemeinen Menschenrechte, inklusive das Recht auf Asyl, als auch die Definition grundlegender Rechte für Flüchtlinge im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention sind Lehren, die die Staatengemeinschaft aus den Verbrechen des NS-Regimes zogen: aus der Entrechtung, Entmenschlichung, Entwurzelung und Ermordung von Millionen Menschen, die mangels williger Aufnahmeländer nirgends Schutz suchen konnten (Huhle 2008).

Eleanor Roosevelt hält die Allegemeine Erklärung der Menschenrechte in spanischer Sprache in ihren Händen. Quelle: UN.

Als Beispiel für das Versagen der Staatengemeinschaft, den bedrohten Menschen Schutz zu bieten, diente und dient in der geschichtswissenschaftlichen Forschung zum Nationalsozialismus, zum Zweiten Weltkrieg und zur Shoah oft die Bermuda-Konferenz im April 1943. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass in Kontinentaleuropa täglich tausende Menschen – insbesondere Jüdinnen und Juden – dem systematischen Massenmord der Nationalsozialisten zum Opfer fielen. Der öffentliche Druck auf die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs veranlasste das US State Department und das britische Foreign Office zur Einberufung einer gemeinsamen Konferenz über das – wie sie es nannten – “europäische Flüchtlingsproblem”. Obwohl es bereits vor 1943 internationale Abkommen gegeben hatte, die den Status und die Rechte von Flüchtlingen definierten, existierte zum Zeitpunkt der Bermuda-Konferenz noch keine allgemeine und in internationales Recht eingebettete Definition für den Begriff Flüchtling, eine Lücke, die nur wenige Jahre später durch die GFK gefüllt werden sollte. Vor diesem Hintergrund stellen die auf Bermuda geführten Diskussionen eine Momentaufnahme der Entwicklung des Flüchtlingsregimes der Nachkriegszeit dar und werfen die Frage auf: Wer waren die Flüchtlinge der Bermuda-Konferenz? Wer hatte in den Augen der Delegierten ein “Recht auf Schutz”?

Kein rein jüdisches Problem

Obwohl die Jüdinnen und Juden die Hauptleidtragenden der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik waren und die Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen und einzelnen Politiker:innen in Kongress und Parlament vor allem auf ihre Rettung abzielten, sollte sich die Bermuda-Konferenz nach Meinung der Organisatoren nicht nur mit ihnen beschäftigen, sondern die Diskussionen auf einer allgemeineren Ebene führen (Wyman 2007, S. 105; Schubert 2003, S. 184). Damit verfolgten die Organisatoren der Konferenz den sehr modernen Ansatz, dass der Flüchtlingsbegriff nicht mehr situativ enggeführt wurde, wie es noch in den internationalen Abkommen beispielsweise zu den russischen Revolutionsflüchtlingen der 1920er Jahre der Fall gewesen war (United Kingdom Delegates 1943). Dahinter stand jedoch nicht die Absicht, sich von den starren Flüchtlingsbegriffen der Vergangenheit abzugrenzen, sondern vielmehr pragmatische Gründe. Abgesehen davon, dass auf entscheidenden Positionen des State Departments und das Foreign Offices Antisemiten saßen (vgl. Wasserstein 1999, S. 34; Breitman 1985, S. 148; Marrus 199, S. 322) waren die Organisatoren der Konferenz darauf bedacht, nicht der deutschen antijüdischen Propaganda in die Hände zu spielen, laut der sich die Welt in einem Krieg befand, der vom “Weltjudentum” orchestriert wurde (Musch 2018, S. 577). Gleichzeitig vermerkten sie, dass man befürchtete Proteste und antisemitische Ausschreitungen auszulösen und den Nationalsozialisten in die Hände zu spielen, wenn man kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Juden und Jüdinnen einzusetze anstatt zur Versorgung der eigenen Bevölkerung oder zur schnellen Beendigung des Krieges. (ebd.). Vor allem die britische Regierung hatte darüber hinaus ein Interesse daran, die verfolgten Jüdinnen und Juden nicht pauschal als Flüchtlinge zu deklarieren, um das explosive Thema der jüdischen Einwanderung nach Mandatspalästina nicht anschneiden zu müssen (Sir Bernard Reilly 1943). Die Verfolgung der Jüdinnen und Juden unter dem vermeintlich allgemeineren Begriff “Refugee Problem” zu subsumieren ermöglichte es den Delegierten also, potentiell unbequemen Debatten aus dem Weg zu gehen.

Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.

Mögliche und tatsächliche Flüchtlinge

Diesen Trend aus der Vorbereitungsphase der Bermuda-Konferenz behielten die Delegierten auch während der Debatten bei. Richard K. Law, der Vorsitzende der britischen Delegation, definierte am 20. April 1943, dem ersten offiziellen Verhandlungstag, das Mandat der Konferenz als

the 15,000 or 20,000 refugees in Spain, about one half of which are Jews and one half non-Jews. There are also children that we are trying to get out of the Balkans. There are the refugees in Persia and Greek refugees in Cyprus.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 77

“Refugees” waren nach dieser Definition Menschen, die bereits hatten aus Nazi-Deutschland und den deutschbesetzten Gebieten hatten fliehen können. Das bereits Ende der 1930er Jahre vorgebrachte Argument jüdischer Organisationen, die in Deutschland und Österreich lebenden Jüdinnen und Juden seien durch ihre Entrechtung und Entmenschlichung durch das Regime bereits zu de facto-Flüchtlingen geworden, fiel hier nicht ins Gewicht. Und in Verhandlungen mit dem NS-Regime über die Entlassung der verfolgten Jüdinnen aus seinem Einflussbereich zu treten, kam für die Delegierten nicht infrage. Richard K. Law äußerte die Befürchtung, dass

… if Hitler accepted a proposal to release perhaps millions of unwanted persons, we might find ourselves in a very difficult position. For one thing, Hitler might send a large number of picket agents which we would be forced to take into our own countries. On the other hand, he might say, ‘Alright, take a million or two million.’ Then because of the shipping problem, we should be made to look exceedingly foolish.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 78.

Ein weiteres Mitglied der britischen Delegation gab zu Bedenken, dass

… the question of potential refugees should be thoroughly discussed. Many of the potential refugees are empty mouths for which Hitler has no use. [T]here must be 20 or 30 million people who are really a liability rather than an advantage to Hitler and whom he would therefore be glad to get rid of.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 80.

Die nach Schätzungen der Delegierten 20 oder 30 Millionen “potential refugees” – also die Menschen, die noch immer in den deutschbesetzten Gebieten festsaßen – stellten ein starkes Argument für die Teilnehmer der Bermuda-Konferenz dar, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die Richard K. Law als “refugees” definierte, denn auf diese Weise fielen weitaus weniger Menschen, nämlich etwa 56.100, in ihr Mandat – zynisch gesprochen: eine händelbare Anzahl.

Infobox: Wer sind die 56.100 Flüchtlinge?

Laut den Protokollen der Bermuda-Konferenz sowie dem Abschlussbericht beider Delegationen an ihre Regierungen fallen folgende Gruppen in das Mandat der Bermuda-Konferenz und später in die des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR): ca. 12.300 in Persien gestrandete polnische Zivilist:innen, 16.500 Griech:innen, 4.000 in Bulgarien festsitzende Kinder in Begleitung von 500 Erwachsenen sowie 20.000 bis 22.000 Flüchtlinge in Spanien inklusive 14.000 Französinnen und Franzosen, 800 Angehöriger anderer alliierter Staaten und 6.000 bis 8.000 Zentraleuropäer:innen, von denen die meisten nach Angaben der Delegierten Jüdinnen und Juden waren.

(Vgl. Wyman 1990, S. 77; Delegates to the Bermuda Conference 1943)

Exklusiv Europäisch

So begrenzt die Anzahl der Personen war, die die Konferenz als in ihrem Mandat befindlich ansah, so begrenzt waren auch ihre Lösungsansätze für diese Gruppe. Die einzige handfeste Maßnahme, die die Delegierten nach zehn Verhandlungstagen beschlossen, war die Wiederbelebung des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), das bereits 1938 im Rahmen der Konferenz von Évian gegründet worden war, um Verhandlungen mit potentiellen Aufnahmestaaten für Flüchtlinge und zumindest damals auch noch mit Nazi-Deutschland über ein geordnetes Emigrationsverfahren zu führen. Mit erweiterten Kompetenzen sowie vergrößertem Budget und Personalstamm sollte es erneut in Kontakt vor allem mit neutralen Staaten treten, um die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch ihren Transport an Bord neutraler Schiffe sicherzustellen. Anhand der Diskussionen um mögliche Mitgliedstaaten des Komitees bekräftigt eine weitere Facette des im Kontext der Konferenz gebräuchlichen Flüchtlingsbegriffs, auf den der thematische Zuschnitt “the European Refugee Problem” verweist:

The question of inviting China was discussed as well as Spain and Portugal. As regards China the British delegates thought that since the refugee problem was European in so far as regards the point of origin of the refugees that it might complicate the matter and bring refugees from the Far East to the picture if China were invited.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 22. April 1943, in: Wyman 1990, S. 131.

Obwohl es zeitgleich mit dem “European Refugee Problem” vor allem in China zu Fluchtbewegungen kam, die selbst die Zahl der potentiellen Flüchtlinge in Europa überstieg, und obwohl sich die Delegierten dieses Umstandes bewusst waren, wurden außereuropäische Flüchtlinge bewusst vom Mandat der Konferenz und auch des IGCR ausgeschlossen.

Fazit

Ins Mandat der Bermuda-Konferenz fielen aus Europa stammende Menschen, die aus Furcht vor Verfolgung aus den von Nazi-Deutschland kontrollierten Gebieten geflohen waren. Der Flüchtingsbegriff der Konferenz war, anders als noch in den 1920er und 1930er Jahren, nicht an eine bestimmte Nationalität oder andere Form der kollektiven Identität gebunden. Daraus lassen sich zweierlei Schlüsse ableiten. Erstens begegnen uns viele dieser Eigenschaften acht Jahre später in der Genfer Flüchtlingskonvention wieder, deren Begriffe und Kategorien selbstredend nicht einfach vom Himmel fielen, sondern einerseits das Resultat der unmittelbar zuvor gesammelten Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und der Shoah und andererseits aber auch das Ergebnis bereits jahrzehnte andauernder Aushandlungsprozesse waren. Zweitens führen die Diskussionen im Rahmen der Bermuda-Konferenz vor Augen, dass das Bilden von Kategorien immer auch eine exkludierende Wirkung hat: Die Delegierten suchten nach Lösungen für 56.100 Menschen, die sich bereits in relativer Sicherheit außerhalb des deutschen Einflussbereichs befanden, während nach ihren Schätzungen 20 bis 30 Millionen potentielle Flüchtlinge außerhalb des Mandats standen und keine Hilfe dabei erhielten, in anderen Ländern Schutz zu suchen.


Literatur:

  • Breitman, Richard (Jan. 1985): “The Allied War Effort and the Jews, 1942-1943”. In: Journal of Contemporary History 20 (1), pp. 135-156.
  • Huhle, Rainer (2008): Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Online in: Bundeszentrale für Politische Bildung, URL: https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/38643/kurze-geschichte-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte/ [20.06.2023, 11:38].
  • Marrus, Michael (1999): Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse.
  • Musch, Sebastian (2018): Zwischen Bermuda und Palästina. Arieh Tartakowers und Kurt R. Grossmanns Suche nach Rettung für jüdische Flüchtlinge 1944. In: Zeithistorische Forschung/Studies in Contemporary History 15, pp. 576-582, p. 577.
  • Schubert, Günter (2003): Der Fleck auf Uncle Sams weißer Weste. Amerika und die jüdischen Flüchtlinge 1938-1945. Frankfurt a.M.: Campus.
  • Wasserstein, Bernard (1999): Britain and the Jews of Europe, 1939-1945. London: Leicester University Press.
  • Wyman, David (2007): The Abandonment of the Jews. America and the Holocaust, 1941-1945. New York, London: New Press.
  • Wyman, David (1990): America and the Holocaust. A thirteen volume set documenting the editor’s book The Abandonment of the Jews. Volume 3, The Mock Rescue Conference: Bermuda. New York: Garland.

Quellen:

  • Directive to Sir Bernard Reilly: Palestine”, March 30, 1943. The National Archives(U.K.), CO 323/1846/12.
  • United Kingdom Delegates: Bermuda Conference, Final Report, April 29 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.
  • Delegates to the Bermuda Conference. “Internal report on the Bermuda Conference on the Refugee Problem for
    the U.S. and U.K. governments”, May 3, 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.

Auftakt der internationalen Konferenz “The Holocaust and Migration: Beyond Flight and Displacement” 

Nach einer längeren und mehrere Höhenmeter überwindenden Anreise begann am 21. Mai die in der Georg-von-Vollmar-Akademie für politische Bildung gemeinsam von Dr. Sebastian Musch und Prof. Dr. Cornelia Wilhelm (Abt. für Jüdische Geschichte und Kultur, LMU München) organisierte Tagung The Holocaust and Migration: Beyond Flight and Displacement. Mehr als fünfzehn internationale Vortragende aus den USA, Polen, England, der Schweiz und Deutschland führen in Kochel am See Erkenntnisse aus der Holocaust- und Migrationsforschung zusammen. NGHM war mit Sebastian Musch sowie Annika Heyen, Jessica Wehner und Gero Leege vertreten. 

Die Osnabrücker Delegation vor dem Kochelsee (v.l.n.r. Gero Leege, Sebastian Musch, Annika Heyen und Jessica Wehner). Copyright: Gero Leege

Die Tagung nahm ihren Anfang mit der Begrüßung durch Kilian Hauptmann im Namen der Georg-von-Vollmar-Akademie, der die Vortragenden begrüßte. Nach einer inhaltlichen Einführung in das Thema der Tagung durch Sebastian Musch, überbrachte der Leiter der Geschäftsstelle Ulrich Fritz, ein Grußwort von Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister a.D., Mitglied des bayrischen Landtags und Beauftragter der Bayrischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungskultur und geschichtliches Erbe, der die Schirmherrschaft über die Tagung innehat.

Damit war der erste formellere Teil abgeschlossen und nach einer Stärkung mit Kaffee und Kuchen konnten die Teilnehmenden einen kleinen Abstecher zum Kochelsee und zum nahe gelegenen Franz-Marc-Museum machen.  Die dortige herausragende Sammlung expressionistischer Malerei bot eine geistige Erfrischung, bevor es Zeit für das erste Panel “The Holocaust, Forced Migrations and Global Reactions” war.

Das Panel “The Holocaust, Forced Migrations and Global Reactions.” (v.l.n.r.: Zofia Trębacz, Cornelia Wilhelm, Susanne Heim und Annika Heyen), Copyright: Gero Leege

In ihrem Vortrag “‘…to prevent the accumulation of undeportable aliens’: International Reactions to the Refugee Crisis of the 1930ies” bot Susanne Heim vom Institut für Zeitgeschichte München-Berlin eine weitreichende und gleichzeitig detaillierte Analyse der Hürden, mit denen jüdische Flüchtlinge aus Nazideutschland in den verschiedenen europäischen Ländern konfrontiert waren.

In dem zweiten Vortrag des Panels untersuchte Zofia Trębacz vom Jewish Historical Institute in Warschau “Polish Plans of Forced Jewish Emigration on the Eve of World War II.” Wie Trębacz zeigte, spielte in den Überlegungen, Ziele für die jüdische Emigration aus Polen zu finden, Palästina oftmals nur eine untergeordnete Rolle, während bei vielen Plänen Afrika und Lateinamerika im Fokus standen. 

Das Panel fand seine Abschluss mit dem Vortrag “A great disappointment, a woeful failure: The 1943 Bermuda Conference and the World Jewish Congress” von Annika Heyen. Annika aus dem NGHM-Team untersuchte in ihrem Vortrag die Arbeit des World Jewish Congress im Kontext der britisch-amerikanischen Flüchtlingskonferenz, die im April 1943 auf Bermuda stattfand. 

Nach diesen facettenreichen Vorträgen fand der Tag auf der sonnengetränkten Terrasse der Vollmar-Akademie über dem pittoresken Kochelsee seinen Ausklang. Wir freuen uns auf den zweiten Tag der Konferenz. Das Programm ist hier einzusehen.

Die ‘Emslandlager’. Erinnerungsarbeit, interdisziplinäre Forschung und digitale Public History

Drei digitale Ausstellungen des Projektes “Boden|Spuren” online:

Passend zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai und zu zahlreichen Gedenktagen, die im April an die Befreiung von Lagern des NS-Staates durch die Alliierten markiert haben, gehen drei digitale Ausstellungen des Projektes „Boden|Spuren. Gewaltorte als Konfliktlandschaften in der Erinnerungskultur“ online.

Über drei Jahre haben die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften der UOS und die Gedenkstätte Esterwegen gemeinsam zu gewaltüberformten Orten im Kontext der “Emslandlager” geforscht und diese gemeinsam mit Studierenden erkundet und dokumentiert. Nun sind die online-Ausstellungen zum Lager “Aschendorfermoor”, der Kriegsgräberstätte Dalum und der “Schießbahn” des Lagers Esterwegen fertig und online online verfügbar.

Damit ist sind Auswertung und Dokumentation des dreijährigen Kooperationsprojekts zwischen der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück und der Gedenkstätte Esterwegen, das im Programm “Jugend erinnert” von der Bundeskulturstiftung gefördert wurde, einsehbar. Mit Jugend erinnert wird bundesweit die Aufarbeitung der NS-Geschichte sowie die Bildungs- und Vermittlungsarbeit junger Menschen gefördert.

Im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit stand die historische Aufarbeitung von ‘Bodenspuren’, also von materiellen Überresten der ehemaligen Konzentrations- und Strafgefangenenlager im Emsland bzw. der Grafschaft Bentheim, aber auch von diskursiven Spuren, die sich in den Narrativen zu den historischen Orten bis heute ausdrücken. Die nun frei geschalteten digitalen Ausstellungen bilden einen neuen Baustein innovativer Bildungs- und Forschungsarbeit von Gedenkstätte Esterwegen und Universität Osnabrück im Sinne der Digital Public History.

Im Projekt haben drei große Feldforschungskampagnen stattgefunden, an denen jeweils auch Gruppen von Studierenden gemeinsam mit den Wissenschaftler:innen der Universität Osnabrück und der Gedenkstätte Esterwegen beteiligt waren. Im Jahr 2020 hat das Projekt den ehemaligen Lagerstandort Lager II Aschendorfermoor bearbeitet, im Jahr darauf (2021) wurde die Kriegsgräberstätte Dalum’ erforscht, im vergangenen Jahr (2022) widmete sich das Projekt dem ehemaligen Lagerstandort Lager VII Esterwegen. Wichtige Zielsetzung war dabei die Verschränkung von interdisziplinärer Forschung mit wissenschaftlicher Ausbildung und partizipativer Erinnerungsarbeit.

Studierende scannen während der Herbstschule 2022 ein ‘Zeitfenster’ der Gedenkstätte Esterwegen mit einem mobilen LiDAR-Scanner, dessen Daten zur Erstellung von 3D-Scans genutzt werden können.

Daher thematisieren die Ausstellungen auch nicht allein wissenschaftliche Befunde und Erkenntnisse, sondern dokumentieren ganz bewußt auch den gemeinsamen Arbeits- und Lernprozess des interdisziplinären Osnabrücker Teams mit der Gedenkstättenpädagogik und Studierenden sowie auch FSJler:innen der Gedenkstätte, die an allen Phasen der Feldforschung, der Dokumentation und der Auswertung bis zur Gestaltung der online-Ausstellungen beteiligt waren.

Einblick in den 360°-Rundweg über die Kriegsgräberstätte Dalum.

Neben den Ausstellungen, die im Open Source-Tool Omeka des Roy Rosenzweig Center for History and New Media der George Mason University in Washington D.C. angelegt wurden, vermittelt ein digitaler Rundgang mit der App Digiwalk die vom Projekt erarbeiteten Perspektiven auf Gewaltorte im Emsland, hinzu kommen 360°-Rundwege in der App panoee, in den auch einige 3-D Modelle eingebunden sind, immersive online-Zugänge. Im Sinne einer Digital Public History sollen so Ergebnisse und zukünftige Forschungsfragen öffentlich geteilt werden und zur weiteren Auseinandersetzungen mit dem Ereignishorizont und der Erinnerungskultur im Kontext der “Emslandlager“ anregen.

Mit der Publikation der drei Ausstellungen gelangt unser Projekt an sein Ende. Wir bedanken uns bei allen Studierenden für ihre Mitarbeit und ihr Interesse – nur so ist das Projekt “Boden|Spuren” möglich geworden. Zugleich gilt der Dank des gesamten Projektteams allen Archiven, Institutionen und Personen, die uns bei unseren Recherchen und Feldforschungen unterstützt haben. Besonderer Dank gilt schließlich dem Team der studentischen Hilfskräfte im Projekt, die wesentlich die digitale Umsetzung der Ausstellungen mitgetragen haben.

On this day: Vor achtzig Jahren begann auf Bermuda die britische-amerikanische Flüchtlingskonferenz


Heute vor achtzig Jahren – am 19. April 1943 – begann die sogenannte Bermuda-Konferenz, die seit einigen Jahren im Fokus unserer Forschung zu Flucht und Verfolgung im Kontext des Zweiten Weltkriegs steht. An diesem Tag trafen sich auf der atlantischen Hochseeinsel Delegierte der USA und Großbritannien, um über Flucht- und Rettungsoptionen für die von dem nationalsozialistischen Regime und seinen Verbündeten verfolgten Juden und Jüdinnen Europas zu verhandeln. 

Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.

Die Delegierten diskutieren die nächsten zehn Tage über die Aufnahme von Gesprächen mit Nazi-Deutschland, mögliche Ausreiserouten, Transportmöglichkeiten und Aufnahmeländer, sowie das Freikaufen von Flüchtlingskontingenten durch Devisenzahlungen an das nationalsozialistische Regime. Doch keines der beiden Länder zeigte sich bereit, Änderungen an der eigenen restriktiven Visa- und Einreisepolitik vorzunehmen, oder auch, kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Flüchtlingen einzusetzen. Anstelle eines großen Rettungsplans – wie er in der US-amerikanischen und britischen Öffentlichkeit sowie vor allem auch von jüdischen NGOs gefordert und erwartet wurde – konnten sich die Delegationen beider Länder nur auf kleinteilige Maßnahmen einigen. Alle Ideen für Rettungsaktionen oder Verhandlungen mit Nazi-Deutschland, wie sie vor allem jüdische NGOs im Vorfeld in Form von Pamphleten an das Foreign Office und das State Department herangetragen hatten, wurden begraben und man betonte, dass nur ein schnelles Kriegsende das Leiden der europäischen Juden und Jüdinnen beenden könne. Das eigentliche Ergebnis – dreizehn Empfehlungen an die Regierungen in Washington, D.C. und London, die sich auf eine begrenzte Anzahl an Flüchtlingen – der größte Teil von ihnen war nicht jüdisch – bezogen, die bereits aus dem nationalsozialistischen Machtbereich geflohen waren und nun in neutralen Ländern ausharrten, sowie die Empfehlung, das Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), ein bisher ineffektives Überbleibsel der Évian-Konferenz von 1938, mit erweiterten Befugnissen und erhöhtem Budget zu reaktivieren – wurden vorerst nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und blieben außerdem weit hinter den Erwartungen der Öffentlichkeit an die Konferenz zurück.

Das öffentliche Echo in den USA und Großbritannien war und blieb verheerend. Bis heute steht die Bermuda-Konferenz für das Versagen, den verfolgten Juden und Jüdinnen Europas zu Hilfe zu kommen. Obwohl 1943 ein globales Ereignis, hat die Geschichtswissenschaft bisher der “gescheiterten” Bermuda-Konferenz nur geringe Aufmerksamkeit gewidmet. 

Seit Februar 2022 forschen in dem – großzügig von der Gerda Henkel Stiftung geförderten – Forschungsprojekt „Die Bermuda-Konferenz 1943. Die Verhandlungen über die Rettung jüdischer Flüchtlinge und ihr Scheitern” Dr. Sebastian Musch, Alfred Landecker Lecturer am Historischen Seminar und dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) und Annika Heyen, M.A., Stipendiatin der Gerda Henkel Stiftung und Doktorandin an der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung (Prof. Dr. Christoph Rass) zu der Konferenz, ihrer Geschichte, ihrer Wirkung und ihrer Rezeption. Das Projekt ist Teil der Forschungsgruppe Negotiating Migration, die sich mit der Aushandlung von Flucht und (Zwangs-)Migration im Kontext des Zweiten Weltkrieges und Holocausts sowie in der Nachkriegszeit befasst. 

Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits in den National Archives des Vereinigten Königreichs Unterlagen zur Bermuda-Konferenz gesichtet hat, ergänzt Annika Heyen die britische Perspektive derzeit um die US-amerikanische: In den National Archives in College Park bei Washington, D.C. konnte sie bereits behördeninterne Nachrichtenverläufe zur Planung der Konferenz, Telegramme und Protokolle direkt aus dem Kontext der Versammlung sowie interne Abschlussberichte von Angehörigen des State Departments einsehen.

Archivrecherchen in College Park: Einblicke in die originalen Protokolle der US-Delegation auf Bermuda. (Foto: Annika Heyen)

Zusätzlich stehen Recherchebesuche in der Library of Congress und dem United States National Holocaust Memorial Museum auf dem Plan. Im Anschluss an den Aufenthalt in Washington D.C. geht es weiter nach Hamilton, Bermuda, um dort im lokalen Archiv und direkt am Ort der Konferenz zu forschen.

(Foto: Annika Heyen)

Auch wenn viele Fragen noch unbeantwortet und weitere Archivrecherchen notwendig sind, können Sebastian Musch und Annika Heyen zum 80. Jahrestag der Bermuda-Konferenz erste Ergebnisse und Einschätzungen präsentieren. 

  • In einem Interview mit L.I.S.A., dem Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung, gibt Sebastian Musch Einblick in das Forschungsprojekt.
  • Auf den 19. April 1943 fiel nicht nur der Beginn der Bermuda-Konferenz, sondern auch der Aufstand im Warschauer Ghetto, bei dem sich bewaffnete Juden gegen die deutsche Besatzungsmacht erhoben. Der Aufstand im Warschauer Ghetto steht im Zentrum einer dreitägigen internationalen Tagung am Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – “Simon Dubnow” in Leipzig. Am Morgen des 19. April 2023 wird Sebastian Musch in seinem Vortrag „The Warsaw Ghetto Uprising and the Bermuda Conference on Refugees: Global Connections of Two Events in April 1943“ Verbindungen und Parallelen zwischen dem Aufstand im Warschauer Ghetto und der Bermuda-Konferenz erkunden. Das Programm ist hier einsehbar und es ist zudem möglich der Veranstaltung live zu folgen.
  • Weitere Erkenntnisse wird Annika Heyen in ihrem Vortrag zum Einfluss jüdischer NGOs auf die Ereignisse um und auf Bermuda am Beispiel des World Jewish Congress auf der internationalen Tagung The Holocaust and Migration: Beyond Flight und Displacement, die Sebastian Musch gemeinsam mit Prof. Dr. Cornelia Wilhelm (LMU München) und der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel am See organisiert. Für Interessierte ist das Programm – mit starker Beteiligung von NGHM – online einsehbar.

Dr. Sebastian Musch

Annika Heyen, M.A.

Declaration of December 17, 1942 – ein denkwürdiges Jubiläum

Heute vor 80 Jahren veröffentlichten elf Regierungen und das Französische Nationalkomitee auf Initiative des Vereinigten Königreichs Regierung die “Declaration of December 17, 1942”,[*] in der sie den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas durch das NS-Regime verurteilten. Damit reagierten vor allem die britische und die US-amerikanische Regierung auf den steigenden Druck in der eigenen Bevölkerung und die lauter werdenden Forderungen von Kirchenvertreter:innen, Politiker:innen und vor allem den jüdischen Organisationen nach Maßnahmen zur Rettung der noch überlebenden Jüd:innen in den besetzten Gebieten. Gleichzeitig regte sich aber auch Widerstand gegen eine derartige öffentliche Stellungnahme der Regierungen in den eigenen Reihen. Die “Declaration” steht beispielhaft für die Aushandlung vom Umgang mit Unrecht zwischen den verschiedenen Akteursgruppen – von jüdischen Organisationen bis hin zum State Department – und markiert den Punkt, an dem die Alliierten erstmals öffentlich die bis dahin von offizieller Seite unbestätigten Berichte über die systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas als wahr anerkannten. 80 Jahre “Declaration of December 17, 1942” – ein denkwürdiges Jubiläum.

Wissen – Zweifeln – Glauben

Ende des Jahres 1942 wusste die Welt über den im Rahmen von Hitlers “Endlösung” begangenen Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas Bescheid. Britische Funkaufklärer:innen hatten bereits seit 1941 deutsche Funksprüche aus den besetzten Gebieten in Polen und der Sowjetunion abgefangen, die Schreckliches offenbarten.[1] Augenzeugenberichte von Journalist:innen und Handelsreisenden aus neutralen Staaten sowie Berichte aus der Polnischen Widerstandsbewegung über den Massenmord an den Jüd:innen bestätigten diese Nachrichten und lieferten weitere Details über das schier unvorstellbare Grauen;[2] so unvorstellbar, dass ihnen lange mit Zweifel und Unglauben begegnet wurde.[3] Unsanft war das Erwachen, als im Spätsommer 1942 ein Telegramm aus Genf den Präsidenten des World Jewish Congress (WJC), Rabbi Stephen S. Wise, sowie Sydney Silverman, Mitglied des britischen Parlaments und Chairman des WJC in Großbritannien, erreichte, das bestätigte, dass das NS-Regime tatsächlich das Ziel der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas verfolgte.[4]


Der Historiker David Wyman benennt das Eintreffen des “Riegner-Telegramms” als Wendepunkt in der Wahrnehmung der Geschehnisse in Europa durch die US-Öffentlichkeit.[5] Wise und andere Repräsentant:innen der jüdischen Gemeinschaft – einschließlich radikalerer Fraktionen wie der nach ihrem Anführer benannten “Bergson-Gruppe” – nutzten diese neu aufgeflammte Aufmerksamkeit, um das nun konkretisierte Wissen um den Massenmord an den europäischen Juden weiter zu verbreiten und pochten darauf, dass es das moralische Anliegen der alliierten Mächte als Anführerinnen der freien, demokratischen Welt sein müsse, den bedrängten Jüd:innen nun schnellstens zu helfen. Ihr Engagement rief eine ‚grassroots movement‘ beiderseits des Atlantiks ins Leben, die mit Protestmärschen, öffentlich gesprochenen Gebeten und Schweigeminuten, bei denen sowohl Jüd:innen als auch ihre nicht-jüdischen Kolleg:innen in ihrer Arbeit innehielten, einherging. In Zeitungen, von Kanzeln herunter und auch durch die Exilregierungen von vom NS-Regime besetzten Staaten, wie etwa Polen wurden die Regierungen vor allem der USA und des Vereinigten Königreichs zum Handeln aufgefordert. Gleichzeitig stapelten sich im Weißen Haus und im Außenministerium die Briefe mit nachdrücklichen Forderungen nach Rettungsmaßnahmen für die Jüd:innen.[6]

Quertreiber im State Department

Vor allem im US-amerikanischen Außenministerium saßen allerdings Akteure (in diesem Fall alle männlich), die sich zwar des steigenden Drucks in der Bevölkerung bewusst waren, daraus jedoch nicht unbedingt den Schluss zogen, dass den Forderungen der ’grassroots movement‘ auch nachgekommen werden sollte. Beamte des Außenministeriums hatten sich sogar geweigert, das an Wise gerichtete Telegramm aus Genf überhaupt weiterzuleiten, sodass die Nachricht den Präsidenten des WJC nur über den Umweg über Sydney Silverman in Großbritannien erreicht hatte.[7] Nun stellte man sich taub, was die Rufe nach einem offiziellen Engagement der US-Regierung bei der Rettung der Jüd:innen anging und forderte sogar Rabbi Wise dazu auf, seine Kampagne in dieser Angelegenheit weniger laut und energisch zu führen.[8] Als die britische Regierung – ihrerseits zwar reagierend auf die wachsende Unzufriedenheit in der eigenen Bevölkerung, aber nicht zu viel mehr als einer Geste bereit[9] – die Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung vorschlug, in der die Alliierten den Massenmord an den Jüd:innen Europas durch das NS-Regime verurteilten, reagierte das US-amerikanische Außenministerium abwehrend: Das Schicksal der unterdrückten Völker Europas, so argumentierte etwa der Diplomat Borden Reams, könne nur durch die siegreiche Beendigung des Krieges erleichtert werden. Eine Erklärung der Alliierten zur Verurteilung der Ereignisse in Europa würde nur zu einem noch brutaleren Vorgehen des NS-Regimes gegen die Jüd:innen führen.[10]

Der finale Entwurf der alliierten Erklärung vom 16. Dezember 1942 mit der Anordnung, selbigen erst am nächsten Tag zu veröffentlichen.
Quelle: National Archives & Records Administration

Einem Entwurf der britischen Regierung für eine alliierte Erklärung nahm das State Department seine Schärfe. Seine Mitarbeiter ersetzten beispielsweise die britische Aussage, es bestehe “no room for doubt” an den Verbrechen des NS-Regimes, durch die wesentlich schwammigere Formulierung, es gebe “numerous reports” über selbige. Sie sträubten sich dagegen, die Berichte aus Europa über den Massenmord an den Jüd:innen als wahr anzuerkennen und fürchteten, dass diese Berichte durch eine offizielle Verurteilung der Machenschaften des NS-Regimes als Unrecht in der Öffentlichkeit als bestätigt angesehen werden würden.[11] Trotz dieses von der geschichtswissenschaftlichen Forschung als „antisemitischem Reflex“[12] interpretierten Widerstandes konnten die Beamten des Außenministeriums die Veröffentlichung der Erklärung am 17. Dezember 1942 schließlich jedoch nicht verhindern: Die Regierungen der USA und des Vereinigten Königreichs gaben zumindest in diesem Punkt den Forderungen der grassroots-Bewegung und vor allem auch der polnischen Exilregierung nach.[13]

“Allies” oder “United Nations”?

Die Erklärung, die elf Staaten und das Französische Nationalkomitee unterschrieben, erhielt keinen offiziellen Titel. Bezeichnungen, die heute gebräuchlich sind, lauten beispielsweise „Allied Declaration on the Persecution of the Jews“,[14] „Joint Declaration by Members of the United Nations Against Extermination of the Jews“[15]oder auch neutraler und ohne die Erklärenden mit einem Begriff zu belegen „Declaration on the Persecution of the Jews“.[16] Tatsächlich definierten sich die zeichnenden Nationen in der Erklärung selbst weder als „Allies“ noch als „United Nations“. Eine Erklärung hierfür bietet die Zusammensetzung der beteiligten Staaten: Zwar gehörten alle zwölf mit ihrer Unterschrift zur Deklaration stehenden Staaten zu den Alliierten, doch die Republik China, seit der Arcadia-Konferenz vom 1. Januar 1942 Teil der alliierten Mächte, und andere Verbündete fehlten in diesem Kreis; gleichsam waren nicht alle 26 Unterzeichner der ebenfalls im Rahmen der Arcadia-Konferenz verabschiedeten Deklaration der Vereinten Nationen Teil der Erklärung vom 17. Dezember 1942. Allerdings zählte wiederum das Französische Nationalkomitee zu den Unterzeichnenden der Erklärung vom 17. Dezember 1942, stellte zu diesem Zeitpunkt jedoch keine Regierung eines souveränen Staates dar, der im zurückliegenden Januar seine Bereitschaft zur Mitgründung der „United Nations“ erklärt hätte.[17]

Die Erklärung erschien am 17. Dezember 1942 in 23 Sprachen in den vom NS-Regime besetzten Gebieten und wurde zeitgleich in Washington, Moskau und London verlesen, in letzterem Fall durch Außenminister Anthony Eden. In ihrer Endfassung lautete die Erklärung:[18]

"The attention of the Governments of Belgium, Czechoslovakia, Greece, Luxemberg, the Netherlands, Norway, Poland, the United States of America, the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, the Union of Soviet Socialist Republics and Yugoslavia, and of the French National Committee has been drawn to numerous reports from Europe that the German authorities, not content with denying to persons of Jewish race in all the territories over which their barbarous rule has been extended the most elementary human rights, are now carrying into effect Hitler's oft repeated intention to exterminate the Jewish people in Europe. From all the occupied countries Jews are being transported, in conditions of appalling horror and brutality, to Eastern Europe. In Poland, which has been made the principal Nazi slaughterhouse, the ghettoes established by the German invaders are being systematically emptied of all Jews except a few highly skilled workers required for war industries. None of those taken away are ever heard of again. The able-bodied are slowly worked to death in labour camps. The infirm are left to die of exposure and starvation or are deliberately massacred in mass executions. The number of victims of these bloody cruelties is reckoned in many hundreds of thousands of entirely innocent men, women and children.  

The above mentioned Governments and the French National Committee condemn in the strongest possible terms this bestial policy of cold-blooded extermination. They declare that such events can only strengthen the resolve of all freedom loving peoples to overthrow the barbarous Hitlerite tyranny. They re-affirm their solemn resolution to ensure that those responsible for these crimes shall not escape retribution, and to press on with the necessary practical measures to this end." [19]

Zumindest in den USA erhielt die Veröffentlichung der Erklärung Günter Schubert zufolge nicht viel Aufmerksamkeit in den Medien. Immerhin räumte die New York Times ihr einen Platz auf der Titelseite ein, fand “darin aber wenig Nachahmung draußen in den Weiten des Landes.”[20] Die Erklärung vom 17. Dezember 1942 wurde zwar als Bestätigung der Berichte aus Europa durch die unterzeichnenden Regierungen angesehen – was das State Department unbedingt hatte vermeiden wollen -, löste aber keinen Umschwung in der bis dahin praktizierten Flüchtlingspolitik aus.[21] Umfragen unter der US-amerikanischen Bevölkerung vom Beginn des Jahres 1943 ergaben, dass auch nachdem die eigene Regierung den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas öffentlich und in Gemeinschaft mit anderen Regierungen verurteilt hatte, nur 47 Prozent der US-Amerikaner:innen glaubten, dass diese Meldungen wahr waren. 29 Prozent hielten sie weiterhin für Gerüchte und Kriegspropaganda und 24 Prozent der Befragten gaben an, keine „Meinung zum Thema“ zu haben.[22]

Das bedeutete jedoch nicht, dass sich der Druck auf die US-amerikanische und die britische Regierung nach der Erklärung vom 17. Dezember als einer „Geste des Guten Willens“ verringerte. In Großbritannien forderten Vertreter:innen der jüdischen Gemeinschaften, aber auch der Kirchen und Parlamentsangehörige, immer vehementer alliierte Hilfe für die verfolgten und mit dem Tode bedrohten Jüd:innen.[23] Am 20. Januar 1943 äußerten britische Regierungsvertreter deshalb den Vorschlag zu einer anglo-amerikanischen Konferenz, auf der das “refugee problem” besprochen werden sollte.[24]

Die Bermuda-Konferenz 1943 – eine weitere Enttäuschung

Nach einigem Hin und Her und einer Schrecksekunde für Kanada – die USA hatten Ottawa als Tagungsort ins Gespräch gebracht – einigten sich die Regierungen der USA und Großbritanniens auf Bermuda als Tagungsort dieser Konferenz.[25] Abgesehen von der angenehmen Umgebung bot die abgelegene Insel den Vorteil, dass sich die Konferenzteilnehmer hier die Presse und andere lästige Beobachter:innen – namentlich Vertreter:innen der jüdischen Organisationen – vom Halse halten konnten.[26] Obwohl letztere nicht einmal als Beobachter:innen, geschweige denn als Diskussionsteilnehmer:innen, eingeladen worden waren und entgegen der Warnung des britischen Außenministers Anthony Eden, man solle keine allzu hohen Erwartungen an die Konferenz haben, hofften die Vertreter:innen der jüdischen Organisationen, dass auf Bermuda konkrete Schritte zur Rettung der vom NS-Regime verfolgten Jüd:innen beschlossen würden, der Erklärung vom 17. Dezember 1942 also Taten folgten.[27] Die USA und Großbritannien hatten jedoch andere Pläne für ihre Konferenz, nämlich den Druck in der eigenen Bevölkerung zu reduzieren und dabei möglichst keine Änderungen an der eigenen Flüchtlingspolitik oder eine Einschränkung der Kriegsanstrengungen – etwa durch den Einsatz kriegswichtiger Ressourcen zur Rettung von Zivilpersonen – vornehmen zu müssen.[28]

Die Teilnehmer der Bermuda-Konferenz im April 1943, v.l.n.r.: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.

Mit ihren spärlichen Ergebnissen – kurz zusammengefasst der Wiederbelebung und Erweiterung des 1938 auf der Konferenz von Évian gegründeten Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR) und dessen Aufnahme von Verhandlungen mit neutralen Staaten über die Aufnahme von Flüchtlingen und die Bereitstellung von Transportmöglichkeiten – war die Bermuda-Konferenz eine herbe Enttäuschung für die jüdischen Organisationen und nach der Erklärung vom 17. Dezember 1942 nur eine weitere Geste. Aber: um ein Unrecht beseitigen und bestrafen zu können muss selbiges zunächst als solches anerkannt werden. Wenngleich die “Declaration of December 17, 1942” wie die gesamte Flüchtlingspolitik der Alliierten als “zu spät, zu wenig” beschrieben werden kann, markierte sie dennoch einen Kipppunkt: den, an dem die alliierten Mächte die schrecklichen Berichte aus Europa nicht mehr länger ignorieren konnten und sie durch ihr öffentliches Statement zumindest öffentlich anerkannten.

Das 80-jährige Jubiläum der „Declaration of December 17, 1942“ gibt wenig Anlass zum Feiern, ist aber im wahrsten Sinne des Wortes denkwürdig. Es lädt ein, über Deutungshoheiten und der Anerkennung von Unrecht nachzudenken; nicht nur bezogen auf den Mord des NS-Regimes an 6 Millionen Jüd:innen während des Holocausts, sondern zeit- und gruppenübergreifend.


[*] Die Erklärung erhielt keinen Titel. Wie untenstehend näher beleuchtet wird, kursieren verschiedene Bezeichnungen für die Deklaration. Im vorliegenden Beitrag wird nach Vorbild des United States Holocaust Memorial Museum (USHMM) der Begriff “Declaration of December 17, 1942” verwendet. Siehe https://perspectives.ushmm.org/item/declaration-of-december-17-1942.

[1] Abella, Irving und Troper, Harold: None is too many. Canada and the Jews of Europe. Toronto, 1991, S. 127; Fleming, Michael: Knowledge in Britain of the Holocaust During the Second World War. In: Tom Lawson und Andy Pearce (Hg.): The Palgrave Handbook of Britain and the Holocaust, Cham, 2020, S. 115-133.

[2] Schubert, Günther: Der Fleck auf Uncle Sams weißer Weste. Amerika und die jüdischen Flüchtlinge 1938-1945. Frankfurt a.M., 2003, S. 151-154; Bajohr, Frank und Pohl, Dieter: Der Holocaust als offenes Geheimnis. Die Deutschen, die NS-Führung und die Alliierten. München, 2020, S. 85-87; Kushner, Tony: Refugees in an age of genocide. Global, national and local perspectives during the twentieth century. London, 1999, S. 193, S. 195-196.

[3] Gerste, Roland: Roosevelt und Hitler. Todfeindschaft und totaler Krieg. Paderborn, 2011, S. 219-220.

[4] Schubert 2003, S. 155-172; Wallance, Gregory: The World Jewish Congress druing World War II. In: Menachem Z. Rosensaft (Hg.): The World Jewish Congress, 1936-2016. New York, 2017, S. 25-39, S. 26-30.

[5] Wyman, David: The Abandonment of the Jews. America and the Holocaust, 1941-1945. New York, 2007, S. 61.

[6] Schubert 2003, S. 172.

[7] Wallance 2017, S. 27.

[8] Schubert 2003, S. 173; Erbelding, Rebecca: Rescue Board. The Untold Story of America’s Efforts to save the Jews of Europe. New York, 2018,
S. 23.

[9] Bauer, Yehuda: Jüdische Reaktionen auf den Holocaust. Berlin, 2012, S. 105.

[10] Schubert 2003, S. 174-175.

[11] Erbelding 2018, S. 30; Experiencing History. Holocaust Sources in Context: Declaration of December 17, 1942. Online: https://perspectives.ushmm.org/item/declaration-of-december-17-1942 [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].

[12] Schubert 2003, S. 174-175.

[13] Schubert 2003, S. 173-174

[14] Jewish Virtual Library: Allied Declaration on the Persecution of the Jews (December 17, 1942). Online: https://www.jewishvirtuallibrary.org/allied-declaration-on-persecution-of-the-jews [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].

[15] Wikisource: Joint Declaration by Members of the United Nations Against Extermination of the Jews. Online: https://en.wikisource.org/wiki/Joint_Declaration_by_Members_of_the_United_Nations_Against_Extermination_of_the_Jews [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].

[16] Holocaust Memorial Day Trust: 17 December 1942: Declaration on the Persecution of the Jews. Online: https://www.hmd.org.uk/resource/17-december-1942-declaration-on-the-persecution-of-the-jews/ [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].

[17] UK Parliament: United Nations Declaration. HC Deb 17 December 1942 vol 385 cc2082-7. Online: https://api.parliament.uk/historic-hansard/commons/1942/dec/17/united-nations-declaration [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].gl.

[18] Marrus, Michael: Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin, 1999, S. 319.

[19] UK Parliament: United Nations Declaration.

[20] Schubert 2003, S. 177.

[21] Bauer 2012, S. 174-175.

[22] Medoff, Rafael: The Jews should keep quiet. Franklin D. Roosevelt, Rabbi Stephen Wise, and the Holocaust. Lincoln, 2019, S. 148.

[23] Abella und Irving 1991, S. 127.

[24] Patt, Avinoam: No Place for the Displaced: The Jewish Refugee Crisis Before, During and After the Second World War. In. Stephen T. Katz und Juliane Wetzel (Hg.): Refugee Policies from 1933 until today. Challenges and responsibilities. Berlin, 2018, S. 97-121, S. 111-112.

[25] Abella und Irving 1991, S. 130ff..

[26] Medoff 2019, S. 153-154.

[27] Newman, Joanna: Nearly the New World. The British West Indies and the flight from Nazism, 1933-1945. New York, 2019, S. 233, 240.

[28] Marrus 1999, S. 321-322

Vortrag im Rahmenprogramm

Am 28. November 2019 spricht im Rahmenprogramm der Ausstellung “Vernichtungsort Malyi Trostenez” in Osnabrück Dr. Thorsten Heese vom Museumsquartier zum Thema

NS – Gewalt – Gedächtnis. Zum Bildungspotenzial von NS-Geschichte in stadtgeschichtlichen Kontexten

Ort: Museumsquartier Osnabrück, Villa Schlikker, Lotter Straße 2, 49078 Osnabrück

Veranstalter: Universitätsbibliothek, Historisches Seminar, Volkshochschule der Stadt Osnabrück