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“Millions of unwanted persons”: “Flüchtlinge” vor 80 Jahren – und heute? Gedanken zum Weltflüchtlingstag 2023

Seit 2001 wird am 20. Juni der Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen zu Ehren und zur Erinnerung an geflüchtete Menschen begangen. In diesem Jahr steht das „Recht auf Schutz“ im Fokus des Aktionstages und gibt Anlass, dieses Thema nicht nur aus aktueller, sondern auch aus historischer Perspektive zu betrachten. Bereits vor 80 Jahren wurde im Kontext der Bermuda-Konferenz darüber diskutiert, wer als Flüchtling kategorisiert und in das Mandat der Konferenz aufgenommen werden, wer die Möglichkeit erhalten sollte, Schutz zu suchen.

Seit 1948 bestimmt der 14. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass jeder Mensch das Recht hat, in einem anderen Land Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu genießen. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 definiert darüber hinaus, dass eine Person, die aus Furcht vor Verfolgung ihr Herkunftsland verlässt und damit nicht mehr den Schutz dieses Landes in Anspruch nehmen kann, als Flüchtling dennoch bestimmte Rechte genießt. Sowohl die Allgemeinen Menschenrechte, inklusive das Recht auf Asyl, als auch die Definition grundlegender Rechte für Flüchtlinge im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention sind Lehren, die die Staatengemeinschaft aus den Verbrechen des NS-Regimes zogen: aus der Entrechtung, Entmenschlichung, Entwurzelung und Ermordung von Millionen Menschen, die mangels williger Aufnahmeländer nirgends Schutz suchen konnten (Huhle 2008).

Eleanor Roosevelt hält die Allegemeine Erklärung der Menschenrechte in spanischer Sprache in ihren Händen. Quelle: UN.

Als Beispiel für das Versagen der Staatengemeinschaft, den bedrohten Menschen Schutz zu bieten, diente und dient in der geschichtswissenschaftlichen Forschung zum Nationalsozialismus, zum Zweiten Weltkrieg und zur Shoah oft die Bermuda-Konferenz im April 1943. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass in Kontinentaleuropa täglich tausende Menschen – insbesondere Jüdinnen und Juden – dem systematischen Massenmord der Nationalsozialisten zum Opfer fielen. Der öffentliche Druck auf die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs veranlasste das US State Department und das britische Foreign Office zur Einberufung einer gemeinsamen Konferenz über das – wie sie es nannten – “europäische Flüchtlingsproblem”. Obwohl es bereits vor 1943 internationale Abkommen gegeben hatte, die den Status und die Rechte von Flüchtlingen definierten, existierte zum Zeitpunkt der Bermuda-Konferenz noch keine allgemeine und in internationales Recht eingebettete Definition für den Begriff Flüchtling, eine Lücke, die nur wenige Jahre später durch die GFK gefüllt werden sollte. Vor diesem Hintergrund stellen die auf Bermuda geführten Diskussionen eine Momentaufnahme der Entwicklung des Flüchtlingsregimes der Nachkriegszeit dar und werfen die Frage auf: Wer waren die Flüchtlinge der Bermuda-Konferenz? Wer hatte in den Augen der Delegierten ein “Recht auf Schutz”?

Kein rein jüdisches Problem

Obwohl die Jüdinnen und Juden die Hauptleidtragenden der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik waren und die Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen und einzelnen Politiker:innen in Kongress und Parlament vor allem auf ihre Rettung abzielten, sollte sich die Bermuda-Konferenz nach Meinung der Organisatoren nicht nur mit ihnen beschäftigen, sondern die Diskussionen auf einer allgemeineren Ebene führen (Wyman 2007, S. 105; Schubert 2003, S. 184). Damit verfolgten die Organisatoren der Konferenz den sehr modernen Ansatz, dass der Flüchtlingsbegriff nicht mehr situativ enggeführt wurde, wie es noch in den internationalen Abkommen beispielsweise zu den russischen Revolutionsflüchtlingen der 1920er Jahre der Fall gewesen war (United Kingdom Delegates 1943). Dahinter stand jedoch nicht die Absicht, sich von den starren Flüchtlingsbegriffen der Vergangenheit abzugrenzen, sondern vielmehr pragmatische Gründe. Abgesehen davon, dass auf entscheidenden Positionen des State Departments und das Foreign Offices Antisemiten saßen (vgl. Wasserstein 1999, S. 34; Breitman 1985, S. 148; Marrus 199, S. 322) waren die Organisatoren der Konferenz darauf bedacht, nicht der deutschen antijüdischen Propaganda in die Hände zu spielen, laut der sich die Welt in einem Krieg befand, der vom “Weltjudentum” orchestriert wurde (Musch 2018, S. 577). Gleichzeitig vermerkten sie, dass man befürchtete Proteste und antisemitische Ausschreitungen auszulösen und den Nationalsozialisten in die Hände zu spielen, wenn man kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Juden und Jüdinnen einzusetze anstatt zur Versorgung der eigenen Bevölkerung oder zur schnellen Beendigung des Krieges. (ebd.). Vor allem die britische Regierung hatte darüber hinaus ein Interesse daran, die verfolgten Jüdinnen und Juden nicht pauschal als Flüchtlinge zu deklarieren, um das explosive Thema der jüdischen Einwanderung nach Mandatspalästina nicht anschneiden zu müssen (Sir Bernard Reilly 1943). Die Verfolgung der Jüdinnen und Juden unter dem vermeintlich allgemeineren Begriff “Refugee Problem” zu subsumieren ermöglichte es den Delegierten also, potentiell unbequemen Debatten aus dem Weg zu gehen.

Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.

Mögliche und tatsächliche Flüchtlinge

Diesen Trend aus der Vorbereitungsphase der Bermuda-Konferenz behielten die Delegierten auch während der Debatten bei. Richard K. Law, der Vorsitzende der britischen Delegation, definierte am 20. April 1943, dem ersten offiziellen Verhandlungstag, das Mandat der Konferenz als

the 15,000 or 20,000 refugees in Spain, about one half of which are Jews and one half non-Jews. There are also children that we are trying to get out of the Balkans. There are the refugees in Persia and Greek refugees in Cyprus.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 77

“Refugees” waren nach dieser Definition Menschen, die bereits hatten aus Nazi-Deutschland und den deutschbesetzten Gebieten hatten fliehen können. Das bereits Ende der 1930er Jahre vorgebrachte Argument jüdischer Organisationen, die in Deutschland und Österreich lebenden Jüdinnen und Juden seien durch ihre Entrechtung und Entmenschlichung durch das Regime bereits zu de facto-Flüchtlingen geworden, fiel hier nicht ins Gewicht. Und in Verhandlungen mit dem NS-Regime über die Entlassung der verfolgten Jüdinnen aus seinem Einflussbereich zu treten, kam für die Delegierten nicht infrage. Richard K. Law äußerte die Befürchtung, dass

… if Hitler accepted a proposal to release perhaps millions of unwanted persons, we might find ourselves in a very difficult position. For one thing, Hitler might send a large number of picket agents which we would be forced to take into our own countries. On the other hand, he might say, ‘Alright, take a million or two million.’ Then because of the shipping problem, we should be made to look exceedingly foolish.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 78.

Ein weiteres Mitglied der britischen Delegation gab zu Bedenken, dass

… the question of potential refugees should be thoroughly discussed. Many of the potential refugees are empty mouths for which Hitler has no use. [T]here must be 20 or 30 million people who are really a liability rather than an advantage to Hitler and whom he would therefore be glad to get rid of.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 80.

Die nach Schätzungen der Delegierten 20 oder 30 Millionen “potential refugees” – also die Menschen, die noch immer in den deutschbesetzten Gebieten festsaßen – stellten ein starkes Argument für die Teilnehmer der Bermuda-Konferenz dar, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die Richard K. Law als “refugees” definierte, denn auf diese Weise fielen weitaus weniger Menschen, nämlich etwa 56.100, in ihr Mandat – zynisch gesprochen: eine händelbare Anzahl.

Infobox: Wer sind die 56.100 Flüchtlinge?

Laut den Protokollen der Bermuda-Konferenz sowie dem Abschlussbericht beider Delegationen an ihre Regierungen fallen folgende Gruppen in das Mandat der Bermuda-Konferenz und später in die des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR): ca. 12.300 in Persien gestrandete polnische Zivilist:innen, 16.500 Griech:innen, 4.000 in Bulgarien festsitzende Kinder in Begleitung von 500 Erwachsenen sowie 20.000 bis 22.000 Flüchtlinge in Spanien inklusive 14.000 Französinnen und Franzosen, 800 Angehöriger anderer alliierter Staaten und 6.000 bis 8.000 Zentraleuropäer:innen, von denen die meisten nach Angaben der Delegierten Jüdinnen und Juden waren.

(Vgl. Wyman 1990, S. 77; Delegates to the Bermuda Conference 1943)

Exklusiv Europäisch

So begrenzt die Anzahl der Personen war, die die Konferenz als in ihrem Mandat befindlich ansah, so begrenzt waren auch ihre Lösungsansätze für diese Gruppe. Die einzige handfeste Maßnahme, die die Delegierten nach zehn Verhandlungstagen beschlossen, war die Wiederbelebung des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), das bereits 1938 im Rahmen der Konferenz von Évian gegründet worden war, um Verhandlungen mit potentiellen Aufnahmestaaten für Flüchtlinge und zumindest damals auch noch mit Nazi-Deutschland über ein geordnetes Emigrationsverfahren zu führen. Mit erweiterten Kompetenzen sowie vergrößertem Budget und Personalstamm sollte es erneut in Kontakt vor allem mit neutralen Staaten treten, um die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch ihren Transport an Bord neutraler Schiffe sicherzustellen. Anhand der Diskussionen um mögliche Mitgliedstaaten des Komitees bekräftigt eine weitere Facette des im Kontext der Konferenz gebräuchlichen Flüchtlingsbegriffs, auf den der thematische Zuschnitt “the European Refugee Problem” verweist:

The question of inviting China was discussed as well as Spain and Portugal. As regards China the British delegates thought that since the refugee problem was European in so far as regards the point of origin of the refugees that it might complicate the matter and bring refugees from the Far East to the picture if China were invited.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 22. April 1943, in: Wyman 1990, S. 131.

Obwohl es zeitgleich mit dem “European Refugee Problem” vor allem in China zu Fluchtbewegungen kam, die selbst die Zahl der potentiellen Flüchtlinge in Europa überstieg, und obwohl sich die Delegierten dieses Umstandes bewusst waren, wurden außereuropäische Flüchtlinge bewusst vom Mandat der Konferenz und auch des IGCR ausgeschlossen.

Fazit

Ins Mandat der Bermuda-Konferenz fielen aus Europa stammende Menschen, die aus Furcht vor Verfolgung aus den von Nazi-Deutschland kontrollierten Gebieten geflohen waren. Der Flüchtingsbegriff der Konferenz war, anders als noch in den 1920er und 1930er Jahren, nicht an eine bestimmte Nationalität oder andere Form der kollektiven Identität gebunden. Daraus lassen sich zweierlei Schlüsse ableiten. Erstens begegnen uns viele dieser Eigenschaften acht Jahre später in der Genfer Flüchtlingskonvention wieder, deren Begriffe und Kategorien selbstredend nicht einfach vom Himmel fielen, sondern einerseits das Resultat der unmittelbar zuvor gesammelten Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und der Shoah und andererseits aber auch das Ergebnis bereits jahrzehnte andauernder Aushandlungsprozesse waren. Zweitens führen die Diskussionen im Rahmen der Bermuda-Konferenz vor Augen, dass das Bilden von Kategorien immer auch eine exkludierende Wirkung hat: Die Delegierten suchten nach Lösungen für 56.100 Menschen, die sich bereits in relativer Sicherheit außerhalb des deutschen Einflussbereichs befanden, während nach ihren Schätzungen 20 bis 30 Millionen potentielle Flüchtlinge außerhalb des Mandats standen und keine Hilfe dabei erhielten, in anderen Ländern Schutz zu suchen.


Literatur:

  • Breitman, Richard (Jan. 1985): “The Allied War Effort and the Jews, 1942-1943”. In: Journal of Contemporary History 20 (1), pp. 135-156.
  • Huhle, Rainer (2008): Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Online in: Bundeszentrale für Politische Bildung, URL: https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/38643/kurze-geschichte-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte/ [20.06.2023, 11:38].
  • Marrus, Michael (1999): Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse.
  • Musch, Sebastian (2018): Zwischen Bermuda und Palästina. Arieh Tartakowers und Kurt R. Grossmanns Suche nach Rettung für jüdische Flüchtlinge 1944. In: Zeithistorische Forschung/Studies in Contemporary History 15, pp. 576-582, p. 577.
  • Schubert, Günter (2003): Der Fleck auf Uncle Sams weißer Weste. Amerika und die jüdischen Flüchtlinge 1938-1945. Frankfurt a.M.: Campus.
  • Wasserstein, Bernard (1999): Britain and the Jews of Europe, 1939-1945. London: Leicester University Press.
  • Wyman, David (2007): The Abandonment of the Jews. America and the Holocaust, 1941-1945. New York, London: New Press.
  • Wyman, David (1990): America and the Holocaust. A thirteen volume set documenting the editor’s book The Abandonment of the Jews. Volume 3, The Mock Rescue Conference: Bermuda. New York: Garland.

Quellen:

  • Directive to Sir Bernard Reilly: Palestine”, March 30, 1943. The National Archives(U.K.), CO 323/1846/12.
  • United Kingdom Delegates: Bermuda Conference, Final Report, April 29 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.
  • Delegates to the Bermuda Conference. “Internal report on the Bermuda Conference on the Refugee Problem for
    the U.S. and U.K. governments”, May 3, 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.

Der 30. Juni 1947, eine Geburtsstunde des modernen Flüchtlingsregimes

Sebastian Huhn

Heute vor 75 Jahren, am 30. Juni 1947, stellten sowohl das Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR) als auch die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) offiziell ihre Arbeit zur Versorgung von Flüchtlingen und sogenannten Displaced Persons ein und wurden von der im Jahr zuvor gegründeten International Refugee Organization (IRO) abgelöst. Lowell P. Rooks, der letzte Generaldirektor der UNRRA trug morgen vor 75 Jahren, am Dienstag, dem 1. Juli 1947 ebenso nur noch die Verantwortung für die Abwicklung der von ihm geführten Organisation, wie Sir Herbert Emerson, Direktor des IGCR. Sir Arthur Rucker hingegen ging am 1. Juli 1947 als Deputy Director-General der Preparatory Commission der IRO zur Arbeit. Er übernahm die nun allein im Rahmen der Vereinten Nationen verantwortliche Organisation zur Versorgung der sogenannten Displaced Persons vor allem in Europa, aber auch darüber hinaus: die International Refugee Organisation.


Die Auflösung von IGCR und UNRRA ging durchaus mit einem gewissen, nicht unverständlichen Pathos einher. Am 3. Juli 1947 bedankte sich Herbert Emerson, Direktor des IGCR, in einem Telegramm bei Kolleginnen und Kollegen in Europa: „Eve of giving over charge of IGC to preparatory commission I wish personally to thank most warmly you and the members of your staff for your most loyal and devoted work. […] It has been my privilege to work with a splendid band of colleagues and helpers and I shall have the best memories of our association together in a good cause.” The National Archives, London. Signatur: FO 1020/ 2455. 

Das IGCR war im Juli 1938 aus der Konferenz von Évian hervorgegangen, mit der Aufgabe, eine Auswanderungslösung vor allem für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus zu erarbeiten:

„[T]he persons coming within the scope of the activity of the Intergovernmental Committee shall be (1) persons who have not already left their country of origin (Germany (including Austria)), but who must emigrate on account of their political opinions, religious beliefs or racial origin, and (2) persons […] who have already left their country of origin and who have not yet established themselves permanently elsewhere” (Quelle).

Die Weigerung vieler Staaten, jüdische Flüchtlinge aufzunehmen, der Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Holocaust machten den anfänglichen Optimismus der internationalen Staatengemeinschaft schnell zunichte. Gleichwohl bestand das IGCR aber bis Juni 1947 mit immer wieder leicht veränderten Aufgaben fort.

1943 hatte sich die weltpolitische Lage im Vergleich zu 1938 fundamental gewandelt. Nach der deutschen Niederlage in Stalingrad und zwischen den Landungen der Alliierten in Nordafrika, Italien und schließlich in der Normandie zeichnete sich eine Wende ab. Nun schien die Niederlage des „Dritten Reiches“ und auch Japans absehbar. Die Verantwortung für die Überlebenden des Holocausts und die Millionen weiteren Opfer des Nationalsozialismus, Menschen, die von Deutschland in ganz Europa verschleppt worden waren, um in Lagern interniert und/oder Zwangsarbeit zu leisten, wurde zu einer erkennbaren Aufgabe.

In diesem politischen Ambiente gründeten im November 1943 im Weißen Haus in Washington vierundvierzig Staaten die UNRRA, um den überlebenden Opfern sowohl der deutschen als auch der japanischen Barbarei zu helfen, wie Franklin D. Roosevelt es bei der Gründungszeremonie ausdrückte. Die USA und die Sowjetunion gründeten die UNRRA noch gemeinsam als Verbündete im Kampf gegen den deutschen Faschismus. Aufgabe der UNNRA sollte erstens die Versorgung der befreiten Opfer der Deutschen sein, zweitens galt es, ihre schnelle Repatriierung nach Kriegsende vorzubereiten.

Eugene Kulischer ging in seinem kurz vor der Gründung der UNRRA im Auftrag der International Labour Organisation veröffentlichten Buch The Displacement of Population in Europe davon aus, dass dreißig Millionen Menschen in Europa durch nationalsozialistischen Terror und Krieg verschleppt worden oder geflohen waren.

Die UNRRA klassifizierte diese Menschen als Displaced Persons und begann ihre Arbeit in Nordafrika, Asien und Europa im Gefolge der Alliierten Streitkräfte. Ganze Gruppen von Menschen wurden hier gemeinsam von UNRRA und dem Alliierten Militär als Displaced Persons gelabelt und in DP-Lagern untergebracht, um dort versorgt zu werden. Aus unterschiedlichen Gründen sollte verhindert werden, dass sich diese Menschen eigenständig und individuell auf den Weg zu ihrem alten Zuhause oder an neue Orte machten (zu diesem Thema erscheint in der nächsten Ausgabe des Jahrbuchs Exilforschung ein Beitrag von Sebastian Huhn und Christoph Rass).

Sobald der Krieg gewonnen war, begannen das Alliierte Militär und die UNRRA in Europa mit der Repatriierung der überwiegend aus Osteuropa kommenden Menschen, freiwillig aber auch unter Zwang. Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 hatten Roosevelt und Churchill Stalin zugestanden, dass alle aus dem jetzigen Gebiet der Sowjetunion verschleppten oder geflohenen Menschen in die Sowjetunion zurück repatriiert würden, auch gegen ihren Willen.

Die westlichen Alliierten erkannten in der alternativlosen Repatriierung jedoch schnell ein Problem. Sie hatten Menschen als Opfer des Nationalsozialismus befreit und brachte sie nun trotz vielfach vorgebrachter berechtigter Angst vor politischer Verfolgung zurück in die Sowjetunion oder beispielsweise auch ins nach wie vor faschistisch regierte Spanien.

Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde daher im April 1946 – nun gegen den Willen und ohne die Beteiligung der Sowjetunion – die IRO gegründet. Die Politik der (erzwungenen) Repatriierung sollte durch eine Politik des Resettlements abgelöst werden. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1952 würde die IRO über einer Million Menschen geholfen haben, über den gesamten Globus verstreut ein neues Zuhause und eine sichere Zukunftsaussicht gefunden zu haben.

Es begann also ab Mitte 1946 eine Phase des fließenden Übergangs zwischen den Aktivitäten von IGCR und UNRRA auf der einen und der IRO auf der anderen Seite. Dieser fließende Übergang erreichte am 30. Juni 1947, heute vor 75 Jahren mit der offiziellen Ablösung von UNRRA und IGCR durch die IRO sein Ende.


Erste Seite des Vertrags zwischen UNRRA und IRO über die Übergabe der Verantwortung für die Displaced Persons Operations am 30. Juni 1947, unterzeichnet am 29. Juni 1947 von Lowell W. Rooks, dem Director General der UNRRA und A. J. Altmeyer, dem Executive Secretary der Preparatory Commission for the International Refugee Organization. United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: S-1129-0000-0044.

Mindestens auf drei Ebenen markiert der 30. Juni 1947 damit einen fundamentalen Wandel im Flüchtlingsregime der Nachkriegszeit und markiert den Beginn des bis heute bestehenden internationalen Flüchtlingsregimes.

Auf politischer und diplomatischer Ebene begann erstens der Kalte Krieg den Zweiten Weltkrieg als Kontext von Flüchtlingspolitik abzulösen. Bei den Menschen, für die die IRO bis 1952 zuständig werden sollte, handelte es sich nicht mehr nur um Opfer des Nationalsozialismus, sondern auch und in der Mehrzahl um Menschen, die in den Nachkriegsjahren aus Angst vor politischer Verfolgung in der Sowjetunion immer weiter aus Ost- nach Westeuropa flohen.

Während die Sowjetunion zweitens weiter die Repatriierung dieser Menschen verlangte, erkannten die Vereinten Nationen sie im Rahmen des IRO-Programms als Flüchtlinge an und die IRO unterstützte sie durch das Resettlement-Programm dabei, sich an einem sicheren Ort außerhalb der Sowjetunion ein neues Leben aufzubauen. Das 1933 erstmals in der Convention Relating to the International Status of Refugees verankerte Non-Refoulement-Prinzip setzte sich somit in der internationalen Flüchtlingspolitik durch, auch wenn in der Praxis bis in die Gegenwart immer wieder auf schändliche Art und Weise mit ihm gebrochen wird.

Drittens markiert der 30. Juni 1947 den Moment, in dem Individuen zum Subjekt von Flüchtlingspolitik wurden, statt wie zuvor Gruppen. Seit der „Entdeckung“ von Flüchtlingen nach der Russischen Revolution und den geopolitischen Folgen des Ersten Weltkriegs waren immer ganze Gruppen von Menschen – gewollt oder ungewollt – zu Flüchtlingen und damit zum Gegenstand von Flüchtlingspolitik erklärt worden. Griechenland und die Türkei hatten 1923 Gruppen von Menschen aufgrund von Religion und vermeintlicher ethnischer Zugehörigkeit unter Zwang untereinander „ausgetauscht“. Die Aufteilung des Osmanischen Reichs nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hatte dazu geführt, dass ganze Gruppen von Menschen zu Flüchtlingen geworden waren. Und auch die UNRRA hatte – wie bereits erwähnt – nicht Individuen zu Flüchtlingen oder Displaced Persons erklärt, sondern ganze Gruppen von Menschen, die real oder vermeintlich eine gemeinsame ethnische, religiöse oder nationale Identität teilten, unabhängig davon, ob diese Menschen Flüchtlinge oder Displaced Persons sein wollten beziehungsweise sich selbst so wahrnahmen und unabhängig davon, ob sie sich der Gruppe, der sie zugeschrieben wurden, überhaupt zugehörig fühlten.


Das Vorgehen der UNRRA beim Labeling von Menschen als Displaced Persons zum Zweck ihrer schnellen Repatriierung wird in vielen Dokumenten deutlich. Hier ein Dokument der UNRRA vom Oktober 1944 mit dem Titel Registration of Displaced Persons in an Assembly Centre: „Speedy and accurate registration of all displaced persons in a certain area is one of the most important requirements for carrying out their quick repatriation and assumed services pending repatriation.” United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: S-1451-0000-0072-00002.

Bei der IRO mussten Menschen nun als Individuen einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling oder Displaced Person stellen, um versorgt und untergebracht zu werden und um optimalerweise im Resettlement-Programm berücksichtigt werden zu können. Ihr subjektives Schicksal und ihre individuelle Angst vor politischer Verfolgung sollten völlig unabhängig von möglichen Gruppenzugehörigkeiten zum Grund für Anerkennung oder Ablehnung als Flüchtlinge oder Displaced Persons durch die IRO werden.

Mit dem Non-Refoulement-Prinzip und einem individualisierten Flüchtlingsverständnis waren zwei zentrale Säulen des modernen Flüchtlingsregimes entstanden. Die UNHCR, die ab 1951 die IRO ersetzen sollte, behielt dieses individuelle Flüchtlingsbild und das Non-Refoulement-Prinzip ebenso bei, wie viele bürokratische Mechanismen zur Anerkennung von Menschen als Flüchtlingen.

Heute vor 75 wurde somit ein Grundstein für das moderne Flüchtlingsregime gelegt.

(Titelbild: Auszug aus einem Brief von Irving Posner an Mr. Orear. United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: 1277-0000-0076)