Teilprojekt A3 des SFB 1604 interessiert sich für die historische Semantik von Begriffen und Konzepten, mit denen Gesellschaften die Bedeutung von “Migration” ausdrücken. Im Mittelpunkt steht für uns die Produktion von Figuren, mit deren Hilfe strukturelle Positionen in der sozialen Ordnung von Migrationsgesellschaften hergestellt und zugewiesen werden.
Inzwischen gilt als gut belegt, dass das deutsche Wort „Gastarbeiter“ eine Wortschöpfung von Max Weber ist. Rekonstruiert ist auch, wie die Vokabel ihre erste Konjunktur in der NS-Zeit durchlief, um dann in den 1960er Jahren in Westdeutschland zu einem Leitbegriff der Aushandlung von sozialer Ordnung in einer sich verleugnenden Migrationsgesellschaft zu avancieren und über mannigfaltige Translationen eine globale Karriere zu durchlaufen.
Im Orbit dieses Prozesses rangiert ein zweiter Begriff, „Gastarbeitnehmer“, der im Englischen vor dem Zweiten Weltkrieg als erste Bedeutung von „guest worker“ eine Entsprechung fand. In Frankreich aber lautete der korrespondierende Begriff “Stagiaire” also “Praktikant”. Auch in Deutschland betonten Politik und Verwaltung Anfang der 1930er Jahre, als erste bilaterale Verträge für diese Art von Arbeitsmarkt- bzw. Bildungsmobilität verhandelt wurden, dass es dabei vor allem um die Möglichkeit zur “beruflichen und sprachlichen” Weiterbildung ging. Die Kategorie “Gastarbeitnehmer” verortet sich damit im Kontext transnationaler Mobilität mit Arbeitsmarktbezug zur Qualifikation bestimmter Berufsgruppen – von Kaufleuten über Hotelpersonal bis zu Wissenschaftler:innen.
Parallel zur Anwerbung von Arbeitskräften auf Grundlage bilateraler Abkommen in Europa seit Ende des Ersten Weltkrieges entwickelte sich daraus ein zweites Vertragsnetz, das den Austausch kleiner Kontingente solcher „Gastarbeitnehmer“ rahmte. Vergleichbare Mobilitätsoptionen haben sich bis in die Gegenwart erhalten.
Als Anfang der 1950er Jahre in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen der deutschen und der französischen Regierung über den Status deutscher Arbeitsmigrant:innen in Frankreich geführt wurden, bediente sich der Bundesminister für Arbeit, Anton Storch, in den Kabinettssitzungen vom 31. August bzw. vom 5. September 1950 – vielleicht ganz intuitiv – allerdings der Vokabel “Gastarbeiter“. Einer Bezeichnung also, die nur wenige Jahre zuvor in Propaganda und Medien des NS-Staates als euphemistische Bezeichnung für Zwangsarbeiter:innen starke Präsenz entfaltet hatte.
Lässt sich diese Wortverwendung als Indiz für die unterschwellige aber kontinuierliche Präsenz des Begriffs im Vokabular der deutschen Politik während der frühen Nachkriegszeit lesen, die indes noch nicht zu einer öffentlichen Wiederbelebung der Kategorie “Gastarbeiter” führte?
Tatsächlich meinten Storch und mit ihm das Kabinett Adenauer natürlich “Gastarbeitenehmer”, also eine gänzlich anders verfasste Kategorie arbeitsmarktbezogener Mobilität. Und selbstverständlich stand im amtlichen Text der entsprechenden Entwürfe und Gesetze, als zwischen 1950 und Anfang der 1960er Jahre entsprechende Abkommen mit einer ganzen Reihe europäischer Staaten unterzeichnet wurden, die den Austausch von “Gastarbeitnehmern” regelten und wenig mit der parallel wieder anlaufenden staatlich regulierten Anwerbung von Arbeitskräften in Europa zu tun hatten, stets die korrekte Bezeichnung; so auch im Entwurf über ein “Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitenehmer vom 10. Juli 1950″, auf den Anton Storch Bezug genommen hatte und über den im Oktober 1950 der deutsche Bundestag beriet.
Als die Regierung Adenauer im Dezember 1955 das erste deutsche Anwerbeabkommen der Nachkriegszeit mit Italien unterzeichnete, fand sich indes weder im Titel noch im Text der “Deutsch-italienischen Vereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung italienischer Arbeitskräfte” ein Kompositum, das den Bestandteil “Gast” enthielt.
Populär wurde die Figur des “Gastarbeiters” erst wieder ab 1961, als Autoren wie Ludwig Kroeber-Keneth oder Werner Höfer den Begriff in westdeutschen Medien aufleben ließen.
Eine Fußnote mag es wert sein, dass die Herausgeber:innen der Kabinettsprotokolle in einer Anmerkung zur Sitzung vom 14. Dezember 1954, in der es um die Vorbereitung des deutsch-italienischen Anwerbeabkommens ging und in der Bundeskanzler Adenauer eine “gemeinsame Sprachregelung wegen des Einsatzes italienischer Arbeitskräfte” forderte, davon sprachen “dass Storch in der Ablehnung der Gastarbeiter mit dem DGB” übereinstimme.
Anfang der 1990er Jahre, als der 1993 publizierte siebte Band der Kabinettsprotokolle vorbereitet wurde, war das Sprechen über Migration und Gesellschaft in Deutschland noch nicht reflektiert genug, um die Reproduktion von migrationspolitischen Figuren wie der des “Gastarbeiters” zu erkennen. So projizierten also die Herausgebenden im Jahr 1993 unbedacht die Begriffsverwendung ins Jahr 1954 zurück und unterstrichen – ganz unbewusst – eine nicht unproblematische Kontinuitätslinie der Produktion von Migration und der Reproduktion ihrer sozialen Ordnung in Politik und Wissenschaft.