“Gastarbeiter”. Neue Fundstücke zur Geschichte eines Unworts.

Die lange Geschichte des Begriffs “Gastarbeiter” in der deutschen Migrationspolitik und im Diskurs über Migration, Zugehörigkeit und Diversität in der deutschen Gesellschaft ist bereits seit einiger Zeit Gegenstand der Historischen Migrationsforschung.

Die Begriffsbildung durch Max Weber zu Beginn der Zwischenkriegszeit und die Ausformung, Bedeutungsaufladung und Verwendung der Bezeichnung von der Weimarer Republik durch die NS-Zeit in die Bundesrepublik Deutschland bis in unsere Gegenwart sind gut dokumentiert.

Die Verwendung dieses Quellenbegriffs bleibt, wie nicht zuletzt aktuelle Medienbeiträge zum Jahrestag des 1961 zwischen der BRD und der Türkei abgeschlossenen Anwerbeabkommens zeigen, bisweilen wenig reflektiert und reproduziert die im soziohistorischen Prozess hervorgebrachten Zuschreibungen: temporäre Präsenz zur Verrichtung minderer Arbeiten ohne die Option auf Zugehörigkeit.

Das Ende Oktober 2021 freigeschaltete Deutsche Zeitungsportal bietet nun Zugriff auf einige neue Fundstücke zur Verwendung des Begriffs “Gastarbeiter” im “Dritten Reich”.

So publizierte die Zeitung “Der Führer. Das Zentralorgan der NSDAP im Gau Baden” am 26. Februar 1941 – auf dem Höhepunkt der militärischen Erfolge des NS-Staates – einen Beitrag unter dem Titel “Italiener als Arbeitssoldat unserer Heimat“. Ein – wahrscheinlich fiktiver – Arbeitsmigrant aus Italien, angeworben im Rahmen der seit 1936 zwischen Italien und Deutschland existierenden Verträge, schreibt in dem Artikel einen Brief an seine deutschen Kollegen.

“Der Führer” vom 21. Februar 1941.

Er bedankt sich – in geschliffener NS-Diktion “nach einem halben Jahr Gastarbeit” bei seinen deutschen Kollegen, der Zechenverwaltung des Bergwerks, in dem er gearbeitet hat, und den Behörden, für ihre Mühen, den “italienischen Gastarbeitern” ihren Aufenthalt in Deutschland und die Trennung von ihren Familien so leicht wie möglich gemacht zu haben.

Propaganda, die demonstrieren soll, dass das Deutsche Reich seinen Verpflichtungen aus dem Anwerbevertrag mit Italien nachkommt und möglicher Weise schon Vorzeichen für Versuche, weitere Anwerbeverträge zu initiieren, und den deutschen Leser:innen signalisiert, dass ausländische Arbeitskräfte – die 1941 zahlreicher in Deutschland wurden – tatsächlich temporäre “Gäste” der “Volksgemeinschaft” waren.

Drei Jahre später hatten sich die Verhältnisse gewandelt: in Deutschland und den vom “Dritten Reich” besetzten Gebieten stützte sich eine auf Hochtouren gebrachte Kriegswirtschaft auf Millionen von Zwangs- und Sklavenarbeiter:innen, für die das NS-Regime eine ganze Wolke hierarchisierter Bezeichnungen eingeführt hatte. “Gastarbeiter” bediente dabei die euphemistische Perspektive der NS-Propaganda auf ein unter deutscher Führung gegen den “Kommunismus” kämpfendes “Europa”.

Den output dieser Propaganda nahm auch die deutsche Exilpresse wahr, wenn etwa die “Die Zeitung” in London in der Ausgabe vom 31. März 1944 aus der NS-Presse Sentenzen darüber zitierte, dass sich nur noch “ein beschränktes Kontingent von Ungarn” bei der Millionen-Armee von “Gastarbeitern” befände.

1944 und noch hinein bis in die letzten Wochen des Krieges orchestrierte das NS-Regime eine ganze Flut pan-europäischer Propaganda, die sich nicht zuletzt an die Hunderttausenden Arbeitskräfte aus Nord- und Westeuropa in der deutschen Kriegswirtschaft richtete, die in dem verzweifelten Versuch, Loyalität zu erzeugen, noch immer als “Gastarbeiter” adressiert wurden. 

An der Schnittstelle zwischen Propaganda und praktischem “Ausländereinsatz” finden sich dabei allerdings auch bereits Hinweise auf die Ausprägung von Konzepten effizienter Sprachvermittlung – als flankierende Maßnahme einer Arbeitsmigration, die sich diskursiv als freiwillige Mobilität auf feinem internationalen Arbeitsmarkt im deutschen Machtbereich produzierte, deren Realität indes ein brutales Regime der Zwangsmigration und der Zwangsarbeit war. Wenige Jahrzehnte später sollten sich solche Konzepte zur Sprachvermittlung an Arbeitsmigrant:innen in Westdeutschland durchaus wieder finden, als mit den “Anwerbeabkommen” nach 1955 erneut eine internationale Arbeitsmigration nach Deutschland begann.

In diesem Zusammenhang berichtete noch im Oktober 1944 die Zeitung “Das Hakenkreuzbanner” aus Mannheim unter der Überschrift “Deutsch im Blick”, die auf den Titel eines neuen Sprachvermittlungsprogramms Bezug nahm:

“Das Hakenkreuzbanner” vom 11. Oktober 1944

“Das Volksbildungswerk der Deutschen Arbeitsfront veranstaltet für Ausländer einen neuartigen Sprachunterricht, der ohne grammatische Lehrbücher erteilt wird. Als Unterrichtsmittel werden auch Bildtafeln verwendet. Unter dem Titel „Stätten deutscher Arbeit“ wird ein Thema geschlossen dargestellt. Die Bilder sind farbig, so daß der Schüler ein lebendiges Bild etwa von ihrem „Fabrikhof“, dem „Haushalt“ oder den Situationen „Beim Kaufmann“ erhält. Damit wird dem Gastarbeiter das für seinen Arbeitseinsatz in Deutschland unerlässliche Sprachgut vermittelt und er lernt zugleich den deutschen Alltag kennen. Bisher nahmen 800.000 Ausländer an diesen Sprachkursen teil.“

DFG und FWF fördern Neues Projekt zum Umgang mit „Displacement“ nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland und Österreich

Gemeinsam werden Historiker:innen der Universität Wien und der Universität Osnabrück ab Februar 2022 für drei Jahre erforschen, wie nach dem Zweiten Weltkrieg in Österreich und Deutschland mit den Folgen der durch den Zweiten Weltkrieg und die Shoah induzierten Mobilität umgegangen wurde, wie also die „Displacement-Krise“ der späten 1940er und 1950er Jahre verlaufen ist.

In drei Teilprojekten wird das Entstehen eines internationalen Flüchtlingsregimes untersucht. Der Blick richtet sich dabei insbesondere auf die Rolle internationaler Organisationen und Expert:innen, der Interaktion dieser Akteur:innen mit lokalen und staatlichen Akteur:innen, sowie die Agency der Opfer gewaltinduzierter Mobilität selbst in einer Vielzahl von Aushandlungsprozessen. Schwerpunkte bilden bei Fragen nach der Kategorisierung unterschiedlicher Gruppen von „refugees“ oder „displaced persons“ und deren Statusübergängen, nach Aspekten von Gesundheits- und Biopolitik in den Lagern für Flüchtlinge und Displaced Persons, sowie nach dem Umgang mit marginalen Gruppen unter ihnen.

Möglich wird dieses internationale Forschungsprojekt, das gezielt Ansätze der Migrationsforschung und Perspektiven der Geschichtswissenschaft zusammen führt aufgrund der Bewilligung des DACH-Projekts „Normen, Flucht, Agency: Aushandlung eines Migrationsregimes“ durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung (FWF).

Das Osnabrücker Teilprojekt „Norms and Marginality: Practices of recognition as a DP” thematisiert unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass und PD Dr. Frank Wolff den Zugang von Personen zu den Bahnen des Flüchtlingsregimes und die damit verbundene Statusaushandlung.

Das am IMIS angesiedelte Teilprojekt ist in die Arbeitsgruppe Negotiating Migration der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung eingebettet. Diese befasst sich in nun sechs Forschungsprojekten mit Folgemigrationen des Zweiten Weltkrieges. Das durch den neuen Verbund hinzukommende Vorhaben vergleicht die Muster der Statusaushandlung einerseits bei Gruppen von „Displaced Persons“, die durch die bei ihnen geltenden standardisierten Anerkennungsverfahren zu norm cases wurden, mit andererseits dem Umgang mit marginalisierten Gruppen unter den Opfern gewaltinduzierter Mobilität , die sich um die Zuerkennung des Status einer „displaced person“ bemühten. Solche fringe cases entstanden durch die Wahrnehmung, Konstruktion und Normativierung von Merkmalen wir gender, class, age oder race, denen in der Praxis der Statusaushandlung entscheidende Bedeutung zugeschrieben werden konnte.  

Eng verbunden mit dieser Perspektive wenden sich die Wiener Teilprojekte unter Leitung von Prof. Dr. Kerstin von Lingen erstens den Aushandlungsprozessen zwischen Institutionen und Individuen im Flüchtlingsregime und zweitens dem Übergang dieser Personen in die aufnehmenden Gesellschaften zu. Im Verbund bildet das Gesamtprojekt damit Aushandlungsprozesse beim Zugang zu einem Migrationsregime ab, in dessen Bahnen und an der Schnittstelle zwischen Migrationsregime und Aufnahmegesellschaften.

Erste Weichenstellungen für den Projektstart erfolgen im Oktober 2021 im Kontext der Tagung Labeling and the Management of Displacement, die von der Osnabrücker Arbeitsgruppe als 5. Tagung des Displaced Persons Research Netzwork organisiert.