„Heimatlose Ausländer“ in Osnabrück. Zur Aushandlung von Teilhabe und Anerkennung

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 5 von 5.

Linda Ennen-Lange, Lukas Hennies,

Sebastian Huhn, Christoph Rass

Das im April 1951 in Kraft getretene „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ (HAuslG) war nicht zuletzt das Ergebnis des verständlichen Misstrauens der Alliierten gegenüber dem ehemaligen Kriegsgegner Deutschland, dem Land der besiegten Nationalsozialisten.

Der Gesetzesentwurf des HAuslG wurde in einer ersten Beratung im Bundestag am 18. Oktober 1950 von Hans Lukaschek (CDU), dem Bundesminister für Vertriebene, als „Dokument der Bereitschaft zu einer völkerverbundenen Humanität mit dem Ziel, die Freiheit und die materielle Existenz aller derjenigen zu sichern, die eines der wertvollsten irdischen Güter hergeben mussten, nämlich ihre Heimat“ etikettiert (Linda Ennen-Lange 2020). Zeitgleich stand für ihn und andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages fest, dass es angesichts der Schwierigkeiten der Nachkriegszeit keine Bevorzugung der verbliebenen Displaced Persons (DPs) geben solle, sondern diese – ungeachtet des von ihnen unter dem NS-System erlittenen Unrechts – die schwierige Phase des Wiederaufbaus ebenso mitzutragen hätten (Simon Hellbaum 2021), wobei diese Sichtweise sogar übersah, dass die DPs allein schon dadurch benachteiligt waren, dass sie weder einen Anspruch auf Wiedergutmachungs- noch auf Lastenausgleichszahlungen hatten.

Die auf diesem Blog in der letzten Woche veröffentlichten Beiträge können die Verabschiedung des Gesetzes angesichts des 70. Jahrestags nicht als Jubiläum der „der Bereitschaft zu einer völkerverbundenen Humanität“ würdigen. Vielmehr zeigen der Umgang mit den DPs und späteren “Heimatlosen Ausländern” nicht zuletzt die in der deutschen Gesellschaft vorherrschende defizitäre Auseinandersetzung mit der eigenen Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus und ihre euphemistischen Deutungsansätze des Holocaust, des menschenverachtenden Faschismus in Deutschland und seiner Folgen für viele Millionen Menschen. Es ist nicht davon auszugehen, dass ohne den Druck und die Vorgaben der Alliierten Besatzungsmächte ein solches Gesetz allein aus eigenem Antrieb der deutschen Gesellschaft überhaupt entstanden wäre. Hierauf hat bereits der erste Beitrag der Reihe von Simon Hellbaum mit dem Blick auf den legislativen Diskurs verwiesen. In diesem Beitrag gehen wir den damit angezeigten Fragen anhand von Fallbeispielen weiter nach.

Mit der Rückübertragung der Souveränität von der alliierten Militärregierung an die Regierungen der Länder und der Bundesrepublik stellte sich nicht zuletzt die Frage, was mit den in Westdeutschland verbleibenden ehemaligen NS-Zwangsarbeiter:innen sowie denjenigen hilfesuchenden Menschen geschehen würde, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus der Sowjetunion nach Westdeutschland geflohen waren. Die International Refugee Organization (IRO) versuchte zwar, noch möglichst vielen dieser als DPs und Flüchtlinge geführten Menschen eine Auswanderung aus Deutschland zu ermöglichen, aber bereits vor Ende des resettlement-Programms im Dezember 1951, schätzte die IRO, dass insgesamt etwa 100.000 von ihnen in Deutschland zurückbleiben würden. Die Alliierte Hohe Kommission (AHK) hatte vor diesem Hintergrund die Verabschiedung eines Gesetzes zur Regelung des Verbleibs und des Status‘ der in Westdeutschland zurückbleibenden DPs und Flüchtlinge mit Blick auf deren Rechtsstellung und ihrer Versorgung explizit an den zukünftigen Verzicht der alliierten Vorbehaltsrechte geknüpft.

Mit dem HAuslG verpflichtete sich die Bundesregierung nun, den DPs und nicht-deutschen Flüchtlingen einen würdigen und abgesicherten Neuanfang in Deutschland zu ermöglichen. Das Gesetz regelte den rechtlichen Status der nun in „Heimatlose Ausländer“ umtitulierten Menschen in Bereichen wie dem Aufenthalts- und Wohnrecht, dem Recht auf Arbeit, der Einbürgerung und bürgerlichen Rechtsstellung, den Modalitäten einer Ausweisung oder Auslieferung, der Freizügigkeit und Personenstandsfragen, der Besteuerung und der Sozialfürsorge.

Wolfgang Jacobmeyer attestierte dem Gesetz, dass es durchaus weit über das damals geltende Flüchtlingsrecht hinausging und den DPs und Flüchtlingen schließlich vergleichsweise umfängliche Rechte einräumte (Wolfgang Jacobmeyer 1985, S. 229). Dieser zunächst großzügig anmutende normative Rahmen sagt jedoch wenig über die konkrete Anwendung des Gesetztes und die so gerahmte Gestaltung der Lebenswirklichkeit der „Heimatlosen Ausländer“ aus. Wurden den „Heimatlosen Ausländern“ die im HAusIG formulierten Rechte letztlich auch gewährt, oder wurden ihnen im Aushandlungsprozess um Anerkennung und Teilhabe vielmehr Steine in den Weg gelegt, die es mit Blick auf die Geschichte der „Heimatlosen Ausländer“ in der Rückschau zu benennen gilt? Um diese Frage zu beantworten, ist es nötig, das Gesetz nicht nur positivistisch an seinem Inhalt zu bemessen, sondern den Blick auf seine lokale Umsetzung zu richten.

Bemerkenswert ist diesem Zusammenhang zunächst die Feststellung, dass die Gegenstandsbereiche des Gesetzes sehr unterschiedlicher Natur waren. Während einige ortsunabhängig und als unendliche Ressource vorhanden waren, waren andere ortsabhängig und knapp. Die bürgerliche Rechtsstellung, Personenstandsfragen oder Einbürgerung hatten keinen lokal-räumlichen Aspekt und es gab keine Limitierung in diesen Bereichen. Wohnen und Arbeit hingegen waren ganz deutlich an konkrete Orte gebunden und von allgemeinem Mangel gekennzeichnet. Hier gab es also eine grundsätzliche Konkurrenz zwischen allen Menschen an einem Ort. Wurde den „Heimatlosen Ausländern“ hier also die Chancengleichheit gewährt, die ihnen das HAusIG zusicherte?

Angesichts dieser Konkurrenzverhältnisse waren die Machtressourcen unter den beiden zentral beteiligten Gruppen sehr unterschiedlich verteilt: der „alteingesessenen“ deutschen Mehrheitsgesellschaft auf der einen und den nun mit neuen Rechten ausgestatteten „Heimatlosen Ausländern“ auf der anderen Seite. Diese erhielten zwar durch das HAusIG ein Recht auf Wohnen und Arbeit, die Wohnungen oder Wirtschaftsbetriebe gehörten aber deutschen Eigentümer:innen und im Wohnungs- und Arbeitsamt arbeiteten vor allem deutsche Beamt:innen.

Diese deutschen Gatekeeper:innen wiederum hatten Anfang der 1950er Jahre ihre nationalsozialistische Ideologie mitnichten alle abgelegt. Die Geschichtswissenschaft hat anhand zahlreicher Beispiele – von Politik über Behörden bis zum Bildungsbereich – bekanntlich auf das Problem hingewiesen, dass zahlreiche Menschen noch viele Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus keineswegs entnazifiziert waren und ihre Ideologie in Machtpositionen auch in der Bundesrepublik weiter eine Rolle spielte. Der deutsche Gesetzgeber hatte den Alliierten und der Welt mit dem HAusIG zwar zeigen wollen, dass sich das Land „zum Guten“ gewandt habe und man bereit sei, sich um die Opfer von NS-Verbrechen zu kümmern. Die BRD verband damit aber nicht zuletzt die strategische Hoffnung, schnell einen Schlussstrich ziehen und als demokratische Bundesrepublik zukünftig anders wahrgenommen werden zu können. Wie eine lokale Bevölkerung jedoch auf ihre unter ihnen lebenden ehemaligen Opfer und diejenigen Menschen blickte und mit ihnen umging, die man wenige Jahre zuvor vielfach noch als osteuropäische „Untermenschen“ betrachtet hatte, ist eine andere Frage, die mit Blick auf die nun rechtlich festgeschriebene Integration der „Heimatlosen Ausländer“ eine wichtige Rolle spielt.

Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die Stadt Osnabrück und wollen anhand von zwei Beispielen aufzeigen, wie wichtig eine lokale Perspektive und der Blick auf Integration als einem Aushandlungsprozess über Teilhabe und Anerkennung sind, wenn wir die Bedeutung des vor siebzig Jahren erlassenen HAusIG und die Aushandlung von Anerkennung und Teilhabe der „Heimatlosen Ausländer“ geschichtswissenschaftlich und erinnerungspolitisch bewerten wollen. 

DPs und nicht-deutsche Flüchtlinge in Osnabrück

Im November 1950 Jahre wurden alle in Osnabrück lebenden “Ausländer”, darunter auch die DPs, durch das Einwohnermeldeamtes systematisch erfasst. Unter den über 1.000 erfassten Personen befanden sich ca. 700 Personen, die nachfolgend durch die Stadtverwaltung als “Heimatlose Ausländer” kategorisiert wurden. In der Ausländermeldekartei, die in der Stadt Osnabrück getrennt von der Einwohnermeldekartei geführt wurde, versah die Verwaltung die erfasste Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen mit dem Zusatz „ungeklärt“. Der neue Status als “Heimatloser Ausländer” wurde sowohl in der Ausländermeldekartei als auch in den Ausweispapieren der betreffenden Personen eingetragen. Nicht alle dieser “Heimatlosen Ausländer” blieben vor dem Hintergrund der allgemeinen Nachkriegsmobilität dauerhaft in Osnabrück, zumal sich einige noch in laufenden resettlement-Verfahren in aufnahmebereite Drittstaaten befanden. Weiterhin hatte die in Niedersachsen sukzessive Räumung von ‘DP-Lagern’ – wie etwa 1955/56 im Raum Oldenburg oder auch in Lingen – zur Folge, dass der Weg anderer “Heimatlose Ausländer” diese nach Osnabrück führte. Auch die Zusammenführung oder Neugründung von Familien, die Beschäftigung im lokalen Arbeitsmarkt, die erhoffte Zuweisung einer Wohnung oder die Einbindung in bestehende ethnische oder religiöse Gemeinschaften vor Ort konnten Gründe für einen Zuzug und die Niederlassung sein.

Die Wahrnehmung dieser Menschen in Deutschland veränderte sich vor dem Hintergrund der nach wie vor gesellschaftlich wirksamen Residuen rassistischer sowie antisemitischer Ressentiments ab 1951 nicht durch ein Gesetz, das den „Heimatlosen Ausländern“ einen Aufenthalts- und Rechtstitel zusprach. Dies zeigte sich bereits 1950, kurz nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an die Bundesregierung, als sich das Niedersächsische Innenministerium warnend an die Polizeichefs in Niedersachsen wandte, dass sich “durch den Fortfall der Sonderbetreuung und die Angleichung der Insassen der ‘DP-Lager’ an die Lebensbedingungen der übrigen Bevölkerung” die wirtschaftliche Lage der DPs verschlechtern könne, “die ggf. die Ergreifung von Selbsthilfemaßnahmen dieser Personenkreise befürchten lassen”. Weshalb eine entsprechende Vorsorge “durch Verstärkung der Polizeikräfte in der Umgebung der ‘DP-Lager’, eine vermehrte Streifentätigkeit und dergleichen unumgänglich” sei. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich der Umgang der deutschen Behörden, deren Akteur:innen als Gatekeeper:innen (vgl. z. B. Peter Gatrell 2017) fungierten, mit den ungewollten, als “Heimatlose Ausländer” kategorisierten Personen in Osnabrück gestaltete. Mit Blick auf die Wohnsituation und die Integration in den Arbeitsmarkt soll dieser Umgang nachfolgend beispielhaft skizziert werden.

Die Frage des Wohnraums

Die Wohnverhältnisse in Osnabrück waren insgesamt auch in den 1950er Jahren noch problematisch, da die Stadt nicht nur die Unterbringung der “Heimatlosen Ausländer”, sondern auch der deutschen Flüchtlinge und Vertriebene sowie der in Osnabrück stationierten britischen Streitkräfte und ihrer Familien organisieren musste. Zwar regelten die Maßnahmen der eingeführten Wohnungszwangsbewirtschaftung unter anderem die Festlegung der Miethöhen sowie die Zuteilung des vorhandenen Wohnraums, aber den eigentlichen Wohnungsmangel konnten sie nicht beseitigen. Erst mit der Verabschiedung des ersten Wohnungsbaugesetzes 1950 erfuhr der Wohnungsbau massive Förderung (vgl. für Niedersachsen z. B. Adelheid von Saldern 1999, darin Holger Lüning; ders. 2005). Bereits das von der AHK 1946 erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 18, das die Zuteilung des vorhandenen Wohnraums durch deutsche Behörden legitimierte, verwies auf die Gleichbehandlung von “Ausländern” und deutschen Staatsangehörigen. Die „Satzung über die Grundsätze der Wohnraumzuteilung“ aus dem Jahre 1949 sollte die bevorzugte Berücksichtigung von NS-Geschädigten oder NS-Widerständigen, sowie die nachfolgende Berücksichtigung anderer Gruppen, wie „Flüchtlingen“ und entlassenen Kriegsgefangenen, regeln.

Der allgemeine Wohnraummangel führte aber zu Konkurrenzsituationen und lokale oder individuelle Handlungsspielräume der Behörden bedingten nicht selten die Benachteiligung der „Heimatlosen Ausländer“. So lag es im Ermessen der Osnabrücker Behörden, ob es sich bei Wohnungsinteressent:innen um “zumutbare Mieter” handle oder wann ihnen welche Wohnungen zugewiesen wurden. Rassistische und antisemitische Ressentiments und Vorurteile der Entscheidungsträger:innen haben dabei eine Rolle gespielt. Dies zeigt exemplarisch der Fall des aus Polen stammenden Leon J., der mit seiner Ehefrau – die durch die Heirat ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatte – und den beiden Kindern in der direkten Nachkriegszeit zunächst unter anderem im ‘DP-Lager’ Fernblick in Osnabrück lebte. In Folge der Auflösung des ‘DP-Lagers’ fand die Familie 1949 zunächst als Untermieter Unterkunft bei einem deutschen Mieter in der Martinistraße.

Um die Wohnsituation der Familie zu verbessern, stellte Leon J. wenige Monate später einen Antrag beim Wohnungsamt zwecks Zuteilung einer Wohnung. Dieser Antrag blieb lange unberücksichtigt und erst Anfang 1960, nachdem der Hauptmieter der Wohnung verstorben war, griff das Wohnungsamt den Fall wieder auf. In der Zwischenzeit war die Familie 1953 eingebürgert worden, was laut der Bedingungen für eine Einbürgerung auf ‘geordnete wirtschaftliche Verhältnisse‘ schließen lässt, aber auch im Zusammenhang mit der im HAuslG verankerten erleichterten Einbürgerung für “Heimatlose Ausländer” steht. Die deutsche Vermieterin der Wohnung wandte sich nun Hilfe suchend an die Stadt, da sie diese an einen anderen, deutschen Mieter vergeben wollte. Ein direkter Mietvertrag mit Leon J., der zu diesem Zeitpunkt nicht bestand, schien für sie nicht in Frage zu kommen. Leon J. erklärte sich allerdings nur zur Räumung bereit, wenn ihm und seiner Familie eine andere Wohnung zugewiesen werden würde. Die Gesetzeslage hätte ihm im Fall einer Räumung bei diesem Anliegen durchaus zur Seite gestanden, da laut Wohnbewirtschaftungsgesetz auch Untermieter Vollstreckungsschutz genossen, weshalb im Fall einer Räumungsanordnung die anderweitige, “angemessene” oder “ausreichende” Unterbringung gesichert sein musste. Unabhängig von seinem Status hätte Leon J. vor dem Vollstreckungsgericht die Einstellung einer drohenden Zwangsvollstreckung der Räumung beantragen können. Vor diesem Hintergrund befand er sich mit seiner Forderung nach Zuweisung einer anderen Wohnung durchaus im Recht.

Um den Aufwand einer Räumungsklage zu vermeiden, schlug der Stadtkämmerer dem Wohnungsamt eine Art Ringtausch vor. Infolgedessen sollte Leon J., der “kein angenehmer Mieter” sei, in “irgendeine städtische Wohnung” eingewiesen werden, damit der vorgesehene andere, deutsche Mieter die Wohnung in der Martinistraße beziehen könne, während ein “gute[r] Mieter aus einer städtischen Wohnung” dann die freiwerdende Wohnung dieses Mieters in der Rheiner Landstraße beziehen könne.

Die Benachteiligung zeigt sich in diesem Fall gleich in mehrfacher Weise. Zum einen durch die fehlende Berücksichtigung des Antrags beim Wohnungsamt 1950, die sich mit Blick auf den Zeitraum von zehn Jahren auch angesichts der starken Nachfrage und der zeitweise bestehenden Überlastung des Wohnungsamtes nicht erklärt. Zum anderen durch die alternativlos geplante Umquartierung in “irgendeine städtische Wohnung”, die scheinbar lediglich damit begründet wurde, dass Leon J. als “kein[en] angenehm[en] Mieter” eingeschätzt wurde. Grundlage des Behördenvorgangs war also nicht das HAusIG, sondern ressentimentbeladene subjektive Beurteilungen, die über die Gesetzeslage gestellt wurden.

Versuche der Integration in den Arbeitsmarkt

Nicht nur auf dem Wohnungsmarkt, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt standen die als „Heimatlose Ausländer“ kategorisierten Menschen in Konkurrenz zur eingesessenen lokalen Bevölkerung und zu deutschen „Vertriebenen“ und „Flüchtlingen“. Für die Aufnahme in die bundesdeutsche bzw. in die lokale Gesellschaft, aber auch hinsichtlich der Anerkennung sowie des möglicherweise implementierten sozialen Aufstiegs spielte die ökonomische Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine bedeutende Rolle (vgl. Angelika Eder 2002), die den „Heimatlosen Ausländern“ im HAuslG rechtlich zugestanden worden war. Auch diese Integration verlief jedoch nicht immer reibungslos.

Die Handlungsmacht beziehungsweise -ohnmacht der „Heimatlosen Ausländer“ bezüglich ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt verdeutlicht exemplarisch der Aushandlungsprozess zwischen dem gelernten Schneider Franz. D. und Akteuren der Handwerkskammer sowie des Gewerbeamtes der Stadt Osnabrück. Franz D. wurde 1941 aus der ehemaligen Tschechoslowakei für den “Arbeitseinsatz in Deutschland” deportiert. Er begann bei einem Schneidermeister in Osnabrück zu arbeiten, bei dem er über das Kriegsende hinweg noch bis 1946 beschäftigt war – dies jedoch mit einer Unterbrechung: 1943 war er aufgrund des „Abhörens eines ausländischen Senders“ von der Gestapo verhaftet und bis 1944 im Landesgefängnis Hannover gefangen gesetzt worden.

Das Melderegister des Einwohnermeldeamtes der Stadt Osnabrück, das ihn als „freiwilligen Arbeiter“ klassifizierte, ließ Ende der 1940er Jahre zunächst Zweifel daran aufkommen, ob er überhaupt von der IRO anzuerkennender DP sei. Sein Fall wurde Anfang 1949 vom Review Board der IRO geprüft, woraufhin er als „eligible for legal and political protection only“ eingestuft wurde. Seit 1946 wohnte er zusammen mit seiner Ehefrau, die vor der Heirat deutsche Staatsangehörige gewesen war, sowie dem ersten gemeinsamen Kind am Schölerberg in Osnabrück.

Um die Versorgung seiner Familie gewährleisten zu können, wandte sich Franz D. bezüglich der Ausstellung einer sogenannten Handwerkskarte und der Genehmigung und Anmeldung zur Ausübung eines Gewerbes als selbstständiger Schneider mehrfach an die Handwerkskammer und das Gewerbeamt der Stadt Osnabrück. Nach ersten Schwierigkeiten hatte er bereits die britische Militärregierung der Stadt informiert, woraufhin sein Fall von den Behörden bevorzugt geprüft werden sollte. Aufgrund der fehlenden Meisterprüfung erhielt D. jedoch wiederholt eine Ablehnung, zumal es laut der Handwerkskammer keinen Bedarf für eine weitere Herrenschneiderei am gewünschten Niederlassungsort in Osnabrück gäbe. Franz D. wiederum reichte mehrfach Einsprüche ein und erklärte unter anderem, dass er sich die Meisterprüfung nicht leisten könne und zunächst mit einem Geschäft das Geld verdienen müsse, um die Prüfung ablegen zu können. 

Seine wiederholten Einsprüche gegen diesen Bescheid zeigten schließlich Wirkung, sodass er im April 1948 erfolgreich – wenn auch unter „Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs“ bis zum 1. Mai 1949 – den Eintrag in die Handwerksrolle als Inhaber einer Herrenschneiderei erhielt. Ihm wurde allerdings ein Stichtag gesetzt, bis zu dem er die Meisterprüfung nachzuweisen habe.

Da er diese laut eigener Aussage aus finanziellen Gründen in den Folgejahren nicht ablegen konnte, meldete er seinen Gewerbebetrieb 1953 ab. Zwei Monate später versuchte er seinen Betrieb zur Herstellung von “Kleidung in Konfektion” mit dem Zusatz “kein Handwerksbetrieb” erneut anzumelden. Das Gewerbeamt erteilte ihm für den Konfektionsbetrieb, der als Industrieunternehmen gewertet wurde, zunächst eine Genehmigung. Allerdings intervenierte die Kreishandwerkerschaft der Stadt Osnabrück, da sie keine Veranlassung sah, für den eigentlichen Handwerksbetrieb die Gewerbegenehmigung “auf Umwegen” zu erteilen. Aus der nachfolgenden Überprüfung des Geschäfts von Franz D. durch den Obermeister der Schneiderinnung und Außenbeamten des Gewerbeamtes resultierte die erneute Schließung.

Franz D. reagierte wieder mit Einspruch und kritisierte die Überprüfung, bei der der Obermeister der Schneiderinnung seine Kleidung keiner Prüfung unterzogen und nur abschätzig gesagt habe, dass er “ihn und seine Arbeit” kenne. Erneut verwies er in dem Schreiben darauf, dass er “nicht dem Staat zur Last” und seine Familie als “Arbeitsloser nicht verelenden lassen” wolle. In einer abschließenden Verfügung des Gewerbeamtes wurde D. die Fortsetzung seines Betriebes mit Verweis auf ein mögliches Bußgeld bis zu 1.000 DM bei Zuwiderhandlung untersagt. Die Anmeldung als Konfektionsbetrieb wurde vom Gewerbeamt als Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen gewertet.

In seiner darauffolgenden Beschwerde an die nächsthöhere Instanz – den Regierungspräsidenten von Osnabrück – schilderte Franz D., dass er als “Fremdarbeiter” nach Osnabrück gekommen und “anerkannter Naziverfolgter” sei und verwies nicht nur auf die für ihn zu hohen Kosten der Meisterprüfung. Einer Stellungnahme des Gewerbeamtes an den Regierungspräsidenten von Osnabrück ist zwar zu entnehmen, dass D. “fachlich und leistungsmäßig die Fähigkeiten eines Schneidermeisters” besäße, aber die Fortführung seines Betriebs angesichts bestehender gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich sei.

In einem Schreiben des Regierungspräsidenten vom März 1954 wurde D. noch einmal freigestellt, sich nach abgelegter Meisterprüfung erneut in die Handwerksrolle einschreiben zu lassen; überhaupt seien die Kosten für eine Meisterprüfung geringer als D. behaupte. Franz D. wollte gegen diese Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, bereits im April 1954 meldete der Regierungspräsident jedoch, dass seine Entscheidung betreffend der Beschwerde von D. Rechtskraft erlangt habe.

Laut Osnabrücker Ausländermeldekartei ist D. 1956 mit seiner Frau und den beiden Kindern letztlich nach Kanada auswandert. Sein gescheiterter Versuch einer beruflichen Etablierung entspricht sicherlich nicht den Erfahrungen aller „Heimatlosen Ausländer“ in Osnabrück. Vielen mag eine recht reibungslose berufliche Integration gelungen sein. Die Geschichte von Franz D. verweist aber auf Probleme der Umsetzung des HAuslG, die erst in der lokalhistorischen Perspektive sichtbar werden und die wiederum damit zusammenhängen, dass die lokale Verwaltung und „alteingesessene“ Gatekeeper:innen das HAusIG problemlos mit subjektiven Argumenten aushebeln konnten.

Auch wenn das Gesetz den „Heimatlosen Ausländern“ eine “Integration” rechtlich ermöglichte und hier, wie Jacobmeyer feststellt, über das damals geltende Flüchtlingsrecht hinausging, so standen diese auf lokaler Ebene, an den konkreten Orten, an denen sie sich niederlassen wollten, Hürden gegenüber. Eine dieser Hürden bestand darin, dass Deutsche lokal häufig nicht mit einem Bewußtsein für das nur wenig zurück liegende NS-Unrecht und mit Wohlwollen gegenüber den „Heimatlosen Ausländern“ agierten, sondern umgekehrt die Privilegien der Mehrheitsgesellschaft gegen eine formal zu schützende Minderheit auf dem Rücken ebenjener Minderheit verteidigten. Der „Schlussstrich“ war im Kopf vieler bereits gezogen und begangenes Unrecht spielte beim neuerlangten Recht, wieder verwalten zu dürfen, kaum noch eine Rolle.

Siebzig Jahre HAusIG

Die hier angerissenen Aspekte der Wohnungssituation “Heimatloser Ausländer” und des Zugangs zum Arbeitsmarkt stehen sicherlich nicht stellvertretend für die Situation aller Menschen, die vor siebzig Jahren unter diesem Rechtstitel gefasst wurden. Sie waren aber für viele Menschen Realität und müssen in die geschichtswissenschaftliche Bewertung des HAusIG einfließen.

Die britischen Truppen in Osnabrück waren bis 1951 letzte Entscheidungsinstanz in Fragen, die die nicht-deutschen “Displaced Persons” und Flüchtlinge betrafen. Mit der Gründung der Bundesrepublik, der schrittweisen Wiedererlangung staatlicher Souveränität und schließlich dem am 25. April 1951 im deutschen Bundestag verabschiedeten HAusIG zogen sich die Besatzungsmächte aus diesen Bereichen zurück. Damit veränderte sich auch der sozio-ökonomische und gesellschaftliche Rahmen, in dem die von diesen Änderungen betroffenen Menschen lebten.

Die deutsche Mehrheitsgesellschaft war in den 1950er Jahren vielfach mehr daran interessiert, die Zeit des Nationalsozialismus, deren Hinterlassenschaften und die daraus resultierende Verantwortungen und Schuld hinter sich zu lassen, als zu reflektieren und aufzuarbeiten. Antisemitismus, Antiziganismus, eine faschistische „Weltanschauung“ und ein Blick auf Menschen aus Osteuropa als “slawischen Untermenschen” war bei vielen Menschen noch lange über das Kriegsende hinaus präsent und bedeutete besonders für diejenigen, denen eine Zugehörigkeit zum Rande der Gesellschaft zugewiesen worden war, dann anhaltende Ausgrenzung, Marginalisierung und Benachteiligung. Andere Aspekte dieser nicht zuletzt auf Selbstgerechtigkeit beruhenden Diskriminierung lassen sich viele finden – die hier aufgezeigten Beispiele sollen vor allem in Erinnerung rufen, dass die Veränderungen, die das HAuslG mit sich brachte, für die betroffenen Menschen nicht immer nur positive Effekte zeigte und mit bekannten, sich wiederholenden Problemen verbunden war.

Aus der Erinnerung der Osnabrücker Stadtgesellschaft sind die DPs und Flüchtlinge beziehungsweise „Heimatlosen Ausländer“ weitgehend verschwunden. Lokalhistorisch und erinnerungspolitisch ist es aber wichtig, an diese Episode regionaler und deutscher Zeitgeschichte auch vor Ort zu erinnern, wenn sich die „Friedenstadt“ mit ihrem eigenen Selbstverständnis von Schuld, Umbruch, Aufarbeitung, Wiedergutmachung und gesellschaftlicher Diversität nach dem Zweiten Weltkrieg befasst.

Die Quellen, anhand derer in diesem Beitrag die Geschichten von Leon J. und Franz D. rekonstruiert wurden, stammen aus dem Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Osnabrück und aus den Arolsen Archives. Da sie sich in diesem Blogbeitrag nicht durch Hyperlinks ausweisen lassen, haben wir auf die entsprechenden Verweise verzichtet. Bei Interesse verweisen wir gerne auf die genannten Quellenbestände.

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Der letzte Akt? Aus Displaced Persons im Stadtwaldlager Bocholt werden „Heimatlose Ausländer“

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 4 von 5.

Marcus Velke-Schmidt

In der im Westmünsterland und nahe der niederländischen Grenze gelegenen Stadt Bocholt befand sich mit dem Stadtwaldlager eine der – historiographisch betrachtet – facettenreichsten Einrichtungen des deutschen Lagerkosmos in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Wie unter einem Brennglas spiegelt sich hier die Gewaltgeschichte dieses Zeitraums.

Das weitläufige Barackenlager befand sich außerhalb des Bocholter Stadtzentrums im Stadtwald, in direkter Nähe einer Bahnlinie. Erbaut wurde es 1935 als einer von mehreren Standorten für Angehörige der „Österreichischen Legion“, einer österreichischen SA-Einheit, die lange vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich einen beständigen Unruhefaktor in den Beziehungen zwischen NS-Deutschland, Österreich und Italien darstellte und aus diesem Grund von der Obersten SA-Führung für einige Jahre nach Nordwestdeutschland verlegt wurde.

Im weiteren Verlauf waren bis 1957 nacheinander und teilweise gleichzeitig Einheiten der Wehrmacht sowie Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zwangsarbeiter:innen aus ganz Europa im Stadtwaldlager untergebracht. Darüber hinaus diente das Lager als Repatriierungseinrichtung für Frauen, die während des Zweiten Weltkriegs einen Niederländer geheiratet hatten, jetzt mit ihren Ehemännern in deren Heimat gehen wollten und sich um eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande zu bewerben hatten. Hinzu kamen die Nutzung als britisches Kriegsgefangenenlager, als Hauptdurchgangslager für DDR-Flüchtlinge, als Einrichtung für Ungar:innen, die im Zuge des gescheiterten Volksaufstands in ihrer Heimat 1956 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen waren und durch die Bundeswehr. Das Lager existiert heute nicht mehr, jedoch erinnert ein Denkmal an dessen wechselvolle Geschichte.

Von 1945 bis 1951 war das Stadtwaldlager außerdem DP-Camp und Unterbringungsort für „Heimatlose Ausländer“. Dabei gehörte es zu den wenigen Einrichtungen seiner Art in der britischen Besatzungszone, die direkt von den Besatzungsbehörden und nicht durch UNRRA und IRO verwaltet wurden. Nahezu alle DP-Nationalitäten und -Gruppen waren in dieser Zeit vertreten – inklusive jüdischer DPs, für die zwischen 1946 und 1948 Bocholt im Rahmen der „Operation Grand National“ zum Tor nach Palästina wurde.

Im Folgenden interessiert nun besonders der vermeintlich letzte Akt der DP-Geschichte – die Übergabe der Bewohner:innen des DP-Lagers im Bocholter Stadtwald in die Zuständigkeit der westdeutschen Verwaltung. Dieser Vorgang ist in den Beständen des Bocholter Stadtarchivs reichhaltig belegt, sodass sich ein deutliches Bild des Übergangs zeichnen lässt.

Vorbereitungen

Das Land Nordrhein-Westfalen richtete angesichts der bevorstehenden Übergabe mit dem in Münster ansässigen „Sozialamt für Ausländer“ Anfang 1950 eine neue Behörde zur Betreuung der DPs ein. Unterstellt war diese Behörde dem NRW-Sozialministerium/ Abteilung Landesflüchtlingsamt. Die bisherigen DP-Lager in Nordrhein-Westfalen wurden nun zu Außenstellen dieses Sozialamtes und erhielten deutsches Leitungspersonal. Als eine der ersten Maßnahmen sollten die Bewohner:innen der „Außenstellen“ mit neuen Ausweisdokumenten ausgestattet werden, während die Organisation der Lager ansonsten zunächst unangetastet blieb. Hinzu kam noch die Einführung eines Taschengeldes von 24 DM für arbeitende DPs und 12 DM für deren Angehörige. Arbeitslose Bewohner:innen und deren Angehörige erhielten die Hälfte dieser Sätze.

Die Übergabe der DP-Lager in Nordrhein-Westfalen sollte nicht an einem Tag, sondern nach und nach erfolgen – ab April 1950 wurde diese in Angriff genommen. Das Stadtwaldlager Bocholt gehörte dabei mit zu den ersten DP-Einrichtungen, die diesen Schritt vollzogen.

Die Übergabe des Stadtwaldlagers an die deutsche Verwaltung wurde für den 12. April 1950 festgesetzt. Die Bocholter Stadtverwaltung war dabei zunächst nur gerüchteweise über die bevorstehenden Veränderungen informiert. Schon seit Dezember 1949 hatte sich die Stadtverwaltung mit DPs auseinanderzusetzen, die von der britischen Militärverwaltung wegen mangelnder Bereitschaft zur Auswanderung im Rahmen des resettlement des Lagers verwiesen worden waren. Die Betroffenen dieser Maßnahme standen nun ohne jede Unterstützung da und wandten sich an die Stadt Bocholt, mit der Bitte um Aufnahme und Versorgung, wozu die Verwaltung jedoch nicht bereit war. Zwar habe man, so ein Schreiben des Oberstadtdirektors an die Militärverwaltung in Borken vom 31.12.1949, in der Vergangenheit DPs aufgenommen, die in Bocholt heimisch geworden seien sowie eine feste Arbeitsstelle und Familienanschluss hatten. Bei den sich nun meldenden Menschen sei die Situation dagegen eine völlig andere: Diese verfügten weder über Bindungen noch eine Arbeitsstelle und sollten doch – so die Bitte an die Militärregierung – in ein eigens für solche Fälle vorgesehenes Lager bei Bielefeld umgeleitet werden. Begründet wurde dies mit der Befürchtung, die Sicherheitslage der Stadt könnte sich verschlechtern, wenn die aus dem Lager verwiesenen DPs sich selbst überlassen im Stadtgebiet verblieben.

Impressionen aus dem Stadtwaldlager, November 1955. Die Aufnahmen wurden von der Stadtbildstelle Bocholt während der Nutzung des Lagers für Flüchtlinge aus der DDR gemacht – Familien „Heimatloser Ausländer“ lebten zu dieser Zeit ebenfalls noch im Lager. Quelle: Stadtarchiv Bocholt, ohne Signatur.

Aber nicht nur um Ruhe und Ordnung sorgte sich die Stadtverwaltung. Auch die städtischen Finanzen schienen durch den Übergang des Stadtwaldlagers in deutsche Zuständigkeit gefährdet zu sein, und zwar insbesondere durch möglicherweise anfallende Sozialkosten für zu betreuende ehemalige DPs. Hier konnte der Oberstadtdirektor beruhigt werden: Von Seiten der Militärbehörden und der übergeordneten deutschen Verwaltungsstellen wurde versichert, dass sämtliche anfallende Kosten vom Land NRW übernommen würden. Lediglich dem Ordnungsamt wurde vorübergehende Mehrarbeit bei der erforderlichen Registrierung der Bewohner:innen des Stadtwaldlagers prognostiziert.

Die Bewohner:innen des Stadtwaldlagers

Die genaue Zahl der Bewohner:innen des Stadtwaldlagers zu DP-Zeiten ließ sich bislang nicht exakt rekonstruieren – um die 2000 bis 3000 Personen wurden dort regelmäßig untergebracht. Immer wieder scheint das Lager auch überbelegt gewesen zu sein. 1948 wurde die Einrichtung offenbar in ein reines Familienlager umgewandelt, wobei Familien aus anderen Einrichtungen ganz gezielt nach Bocholt verlegt wurden.

Zum Zeitpunkt der Umwandlung in ein Lager für „Heimatlose Ausländer“ waren noch ca. 1600 bis 1700 Menschen vor Ort. Die Mehrheit stellten DPs aus Polen und Jugoslawien, gefolgt von Menschen aus der Ukraine und den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen. Est:innen bildeten in dieser Gruppe die Mehrheit. All diese Menschen wurden nun zur Wohnbevölkerung Bocholts hinzugezählt. Nur etwa 150 von ihnen verfügten anscheinend über eine Arbeitsstelle; die Übrigen bezogen Arbeitslosen- oder Sozialhilfe. Viele waren alters- und krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig und litten unter folgenden Erkrankungen:

FrauenMänner
allgemeine Nervositätallgemeine Körperschwäche
Lähmung der ExtremitätenLähmungen der Extremitäten
nicht näher spezifizierte Herz- und BluterkrankungenLähmungen durch Schusswunden
rheumatische Erkrankungenrheumatische Erkrankungen
TuberkuloseTuberkulose
Taubheitmultiple Verletzungen als Folge von Bombenangriffen
ständiges Taumeln
Magengeschwüre
Gastritis
Lungenschäden als Folge von Bombenexplosionen
Herzinfarkt

Vor allem der Wohlfahrtsausschuss der Stadt Bocholt zeigte sich angesichts des Gesundheitszustandes der Neubürger:innen besorgt. Hinzu kamen noch Verständigungsschwierigkeiten, da viele nur wenig Deutsch sprachen.

Das Bocholter Ordnungsamt sah sich mit der Herausforderung konfrontiert, dass ein Teil der Lagerinsass:innen nur wenig oder gar nicht schreiben konnte – ein bemerkenswerter Befund, da doch in allen DP-Lagern Grund- und weiterführende Schulen eingerichtet worden waren, in denen auf der Basis der Curricula der Herkunftsländer unterrichtet wurde. Auch im Stadtwaldlager hatte es ein allgemeines Lagergymnasium sowie nationenspezifische Kindergärten und Schulen gegeben.

Das Ordnungsamt erfasste nun zunächst die persönlichen Daten der Lagerbewohner:innen mittels Anmeldescheinen, die aufgrund der mangelnden Schreibfähigkeiten oftmals von der Lagerleitung ausgefüllt wurden. Die IRO sollte dann in einem zweiten Schritt die dabei erhobenen Daten mit ihrem Datenbestand abgleichen und Fehler korrigieren, bevor anschließend die bisherigen DP-Ausweispapiere durch die Ausgabe westdeutscher Dokumente ersetzt wurden. Zusätzlich sollten die ehemaligen DPs bei der Bocholter Polizei in einer „Ausländerkartei“ erfasst werden. Hierzu sollten diese bei der Übergabe des Lagers an Mitarbeitenden der Polizei vorbeidefilieren, die Fotos anfertigten und Fingerabdrücke nahmen – eine Prozedur, die viele Betroffene an ihre Zeit als Zwangsarbeitende im NS-Deutschland erinnert haben dürfte. Zusätzlich sollten Vertreter:innen des Bocholter Arbeits- und Wohlfahrtsamtes bereitstehen, die bei Bedarf sofort entsprechende Antragsformulare für Hilfsleistungen mit den jetzt „Heimatlosen Ausländern“ ausfüllen sollten.

Der bisherige britische Lagerkommandant wurde durch einen deutschen Verwalter abgelöst. Während der Übergabephase herrschte zusätzliches munteres Kommen und Gehen im Stadtwaldlager, da Bewohner:innen von bereits geschlossenen Lagern zumindest vorübergehend nach Bocholt verlegt wurden, um von hier aus unter Betreuung der IRO im Rahmen des resettlement in die ganze Welt weiterzuziehen. Dabei war das Stadtwaldlager ein Zentrum für Anwerbungen nach Australien, wie die Stadtchronik zu berichten weiß: Überall im Lager habe es Plakate gegeben, die zur Emigration auf den fünften Kontinent aufriefen.

Schädlingsbekämpfung

In der gesamten Bundesrepublik Deutschland versuchten Schädlingsbekämpfungsfirmen Profit aus der Übergabe der DP-Lager in deutsche Hand zu schlagen. Aus Hamburg erreichte die Stadt Bocholt ein Angebot der Firma M. Pauer und Co., die aus der Tagespresse von der Auflösung der Camps und deren Nutzung für „deutsche Wohnzwecke“ erfahren hatte:

„Da dieselben vorher einer gründlichen Entwesung und Desinfektion gegen Ungeziefer aller Art unterzogen werden, gestatten wir uns darauf aufmerksam zu machen, daß wir diese Arbeiten im neuzeitlichen Spritzverfahren, vor oder auch nach einer Renovierung, ohne Verlegung evtl. vorhandener Bewohner, ausführen. […] Wir möchten noch bemerken, daß der imprägnierende Spritzbelag farb- und geruchslos ist und eine imprägnierende Wirkung bis zu 6 Monaten besitzt, in welchem Zeitraum alles Ungeziefer, einschließlich Larven, welches mit diesem Belag in Berührung kommt, restlos abstirbt.“

Ob die Stadt Bocholt dieses Angebot annahm, ist nicht überliefert. Aus Münster ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass eine Firma die Reinigung der dortigen DP-Lager mit Zyklon B anbot –dem gleichen Giftstoff, mit dem unter anderem im deutschen Vernichtungslager Auschwitz der Massenmord im Rahmen des Holocaust vollzogen worden war. Die vor allem aus Osteuropa stammenden neuen Mitbürger:innen wurden also – wie schon in der NS-Zeit – erneut mit Schmutz und Ungeziefer in Verbindung gebracht und es wurde ernsthaft in Erwägung gezogen, deren „Unrat“ mit einem Mittel zu beseitigen, das von Deutschen nur wenige Jahre zuvor noch zum bestialischen Massenmord eingesetzt worden war.

Weitere Betreuung der „Heimatlosen Ausländer“

Ein Erlass vom Juli 1950 legte fest, dass alle „Heimatlosen Ausländer“ bis auf Weiteres in ihren aktuellen „Wohnstätten“, also in den Lagern, verbleiben sollten. Dort wurde ihnen – wie bisher auch – Verpflegung und ein Taschengeld gewährt. Hinzukommen sollten bei Bedarf einmalige Beihilfen für Bekleidung, sofern dieser Bedarf nachgewiesen wurde. Die in den Lagern bestehenden Schulen, Kindergärten und Gotteshäuser sollten vorerst weiterbetrieben werden.

Von ihrem Taschengeld sollten die Bewohner:innen 1 bis 2 DM pro Tag als Beitrag zur Bestreitung der Unterhaltskosten abführen. Arbeitslose erhielten entsprechende finanzielle Unterstützung, die ihnen jedoch nicht persönlich, sondern den Lagerleitungen auszuzahlen war. Wer Arbeit hatte, sollte in vollem Umfang für Unterkunft und Verpflegung in den Lagern aufkommen.

Unruhe und Ängste

Der Übergang in die deutsche Verwaltung löste bei den Bewohner:innen der Lager in NRW Unruhe und Ängste aus. Das Stadtwaldlager in Bocholt entwickelte sich dabei zu einem besonderen Schwerpunkt, wie aus einem Geheimbericht der britischen Besatzungsbehörden hervorgeht. Vor allem die Verpflichtung, für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen, sorgte für Verärgerung. Hinzu kamen immer stärker reduzierte Möglichkeiten zur Auswanderung im Rahmen des resettlement: Viele potentielle Aufnahmeländer hatten ihre Zuwanderungsregeln verschärft und erschwerten den Zuzug kinderreicher Familien, von denen es in Bocholt besonders viele gab. Außerdem gingen Gerüchte um, in anderen Bundesländern sei die Versorgung „Heimatloser Ausländer“ deutlich besser als in NRW. Besondere Unruhe soll dabei unter den polnischen Bewohner:innen geherrscht haben. Vereinzelt, so der Geheimbericht, sei es sogar zu Übergriffen auf diejenigen Lagerbewohner:innen gekommen, die mit der deutschen Leitung zusammenarbeiteten.

Impressionen aus dem Stadtwaldlager, November 1955. Quelle: Stadtarchiv Bocholt, ohne Signatur.

Einzelne Bewohner:innen des Stadtwaldlagers wandten sich in ihrer oftmals bedrückenden finanziellen Lage nach Übergabe in die deutsche Verwaltung an das NRW-Sozialministerium, um Hilfe zu erhalten – so auch ein polnischer „Heimatloser Ausländer“, der in einer Eingabe an das Ministerium vom Dezember 1950 mitteilte:

„Herr Minister! Bitte um Prüfung unserer Zustände hier im Lager. Ich bin arbeitslos und bekomme für meine Frau und fünf Kinder in der Woche 23,10 DM. Von diesem Gelde verpflege ich mich und meine Familie selbst. Aber das ist doch zu wenig. Der Direktor des Arbeitsamtes hat Herrn Bellen [dem Leiter des Stadtwaldlagers; MVS] eine Bescheinigung bringen lassen, daß mir noch 53 DM Wohlfahrtsgeld zustehen. Herr Bellen hat es abgelehnt. Würden Sie, Herr Minister, bitte die Sache regeln. Wir sind doch auch freie Menschen und keine Gefangenen mehr.“

Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Gefühlswelt der „Heimatlosen Ausländer“. Zumindest einzelne fühlten sich immer noch auf Gedeih und Verderb den Deutschen und ihrer Verwaltung ausgeliefert, die im Einzelfall die ihnen aus ihrer Sicht zustehenden Sozialleistungen vorzuenthalten schien und sie weiterhin – trotz Ende des „Dritten Reiches“ – wie Gefangene behandelte. Auch wenn die genauen Hintergründe im hier geschilderten Fall nicht bekannt sind, so ist er doch einer von vielen Belegen, dass es die junge Bundesrepublik Deutschland durchaus an Sensibilität im Umgang mit den „Heimatlosen Ausländern“ fehlen ließ. In den Augen des Bocholter Stadtdirektors war das Stadtwaldlager, wie er es im Dezember 1950 in einem Schreiben an das Wohlfahrt-, das Ordnungs- und das Bauverwaltungsamt formulierte, „ein Problem, das stets überschaut werden muss.“

Begehung des Stadtwaldlagers im September 1950

Im September erfolgte eine Begehung des Stadtwaldlagers durch das Bocholter Gesundheitsamt. Etwa 1560 Menschen lebten zu dieser Zeit noch im Lager, darunter vor allem Frauen und Kinder. Der im Stadtarchiv Bocholt erhalten gebliebene Begehungsbericht macht deutlich, unter welchen Bedingungen ehemalige DPs in der BRD zumindest anfänglich leben mussten.

Die Barracken befanden sich laut Bericht in schlechtem baulichem Zustand und seien verwanzt. In Abhängigkeit von der Nationalität der Bewohner:innen lasse Sauberkeit und Ordnung sehr zu wünschen übrig. Badebarracke und Aborte seien in besonders beklagenswertem baulichem und hygienischem Zustand; in den Duschräumen seien das Holz in Decken und Wänden teilweise verfault und die WC-Spülungen defekt:

„Es fehlt vor allem an genügender Tagesbeleuchtung, die Voraussetzung ist, um den Schmutz, dessen Beseitigung nötig ist, überhaupt sehen zu können. Es darf nicht vorkommen, daß, wie es der Fall war, man bei der Besichtigung Fäkalien an seine Schuhe bekommt.“

Impressionen aus dem Stadtwaldlager, November 1955. Quelle: Stadtarchiv Bocholt, ohne Signatur.

Auch die hygienischen Zustände in der Lagerküche wurden beanstandet. Zudem herrschte eine Rattenplage, als deren Verursachende die Lagerbewohner:innen ausgemacht wurden: diese entsorgten den Müll nicht vorschriftsmäßig und hielten zudem Kleinvieh, wodurch die Beseitigung der Rattenplage zusätzlich erschwert werde. Die medizinischen Barracken des Lagers wiesen ebenfalls Mängel auf: Im Medikamentenschrank seien abgelaufene Impfstoffe entdeckt worden, und das Personal sei nur unzureichend geschult im Umgang mit sehr stark wirksamen Medikamenten oder solchen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fielen. Nur der Lagerkindergarten, die Lebensmittelausgabe und die Kantine gaben keinen Anlass zu Beanstandungen.

Wie sind diese Missstände zu erklären? In den Augen des Bocholter Gesundheitsamtes musste sich die Lage doch so darstellen, dass alles, was in der NS-Zeit propagandistisch über die „slawischen Untermenschen“ verbreitet worden war, der Wahrheit entsprach. Offenbar hatte es die britische Lagerverwaltung zuletzt nicht mehr für notwendig gehalten, die erforderlichen Investitionen zum Erhalt des Lagers zu tätigen. Vor dem Hintergrund, dass die Militärbehörden in Westdeutschland bis zuletzt alles daran setzten, die noch verbliebenen DPs zur Auswanderung zu bewegen, scheint es daher nur folgerichtig gewesen zu sein, die Lager so wie in Bocholt verkommen zu lassen.

Der letzte Akt?

Ende August 1951 wurde das „Ausländerlager“ im Bocholter Stadtwald endgültig aufgelöst. Aus den bisherigen „Außenstellen“ des „Sozialamtes für Ausländer“ wurden „Wohnstätten für Ausländer“. In Bocholt blieben lediglich 20 bis 30 Familien zurück, deren Mitglieder Arbeitsstellen in der Stadt hatten und ab sofort als dort lebende Einzelfamilien angesehen wurden. Für die Weiternutzung der Gebäude im Lager zahlten sie nun Miete. Die übrigen Bewohner:innen waren in andere „Wohnstätten“ verlegt worden. Für die noch vor Ort lebenden Familien sollte mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen neuer Wohnraum geschaffen werden. Damit scheinen sich ihre Spuren zu verlieren.

Mit diesem Befund darf sich zukünftige Forschung zu „Heimatlosen Ausländern“ jedoch nicht zufrieden geben. Vielmehr muss sie genau an dieser Stelle ansetzen und nachzeichnen, ob und inwieweit diese sich integrierten und ihr weiteres Leben gestalteten. Die Übergabe der DPs in die Verwaltung der jungen Bundesrepublik kann somit keinesfalls als letzter Akt der DP-Geschichte betrachtet werden.

Dieser Beitrag beruht auf zwei Aufsätzen des Autors zum Stadtwaldlager Bocholt, in denen sich Quellen- und Literaturangaben finden lassen:

Marcus Velke, „Wir sind doch auch freie Menschen und keine Gefangenen mehr.“ Das Stadtwaldlager Bocholt als Displaced Persons-Lager 1945-1951, in: Stadt Bocholt (Hg.), Geschichte des Bocholter Stadtwaldlagers, Neustadt an der Aisch 2015, S. 161-208 (Bocholter Quellen und Beiträge 14). Der Sammelband enthält Aufsätze zu allen im Artikel genannten Epochen der Nutzung des Stadtwaldlagers.

Marcus Velke, „…endlich den Staub Deutschlands von ihren Füßen abschütteln.“ Das Palestine Transit Camp im DP-Lager Bocholt 1946-1948, in: nurinst (2018). Beiträge zur deutschen und jüdischen Geschichte. Schwerpunktthema: Flucht, Vertreibung, neue Heimat, S. 89-104.

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Krieg – Psyche – Trauma. Displaced Persons zwischen Elektroschock und Vermittlung ins Resettlement

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 3 von 5.

Jessica Wehner & Lukas Hennies

“lt was not long before […] the IRO staff, began to realize that a process of selection was taking place among refugees wishing resettlement. The most enterprising among them – those possessing skills, the young and those in the prime of life, those who seemed self-supporting or capable of becoming so […] – such as these seemed to be having little difficulty in attaining resettlement” (Dresden-Lane 1952)

Eines der am stärksten vernachlässigten Themen im Kontext der Übergabe der Displaced Persons (DPs) in die Hand der deutschen Verwaltung 1950/ 1951 und der Verabschiedung des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ war die Frage nach der physischen und psychischen Gesundheit der DPs.

In der Übergangsphase wurde davon ausgegangen, dass letztlich vor allem alte und kranke DPs in Deutschland würden bleiben müssen, während die International Refugee Organisation (IRO) daran arbeitete, noch möglichst vielen Menschen eine Auswanderung aus dem Land der ehemaligen Nationalsozialisten und Kriegsgegner zu ermöglichen. Die IRO, die Alliierten Besatzungsmächte und DP-Organisationen befürchteten, die medizinische und soziale Versorgung würde nach der Übergabe der Verantwortung an die Deutschen nachlassen, während die Bundes- und Landesregierungen darüber stritten, wer nach Verabschiedung des Gesetzes die Kosten für die DPs zu tragen habe. Dieser Beitrag widmet sich im Folgenden anhand eines Beispiels der Vorgeschichte dieser Diskussionen und der Auswirkungen eines Streits über Verantwortung und Kosten für die betroffenen Menschen.  

Der Weg zur Anerkennung psychischer Belastungen durch Krieg und andere traumatisierende Ereignisse war und ist langwierig und wurde unter anderem durch die psychiatrischen und gesellschaftlichen Entwicklungen während und nach dem Zweiten Weltkrieg ermöglicht. Die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus ihren Heimatkontexten entrissenen Menschen wurden im ehemaligen Deutschen Reich ab 1945 von der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und ab 1947 von ihrer Nachfolgeorganisation IRO unter Anlegung strenger Kriterien mit dem Status der “Displaced Person” versehen, versorgt und betreut. Die Bundesrepublik Deutschland übernahm 1951 die Fürsorgepflicht für die auf ihrem Staatsgebiet verbliebenen DPs, indem sie den Rechtstitel der “Heimatlosen Ausländer” schuf. Viele dieser Personen haben während des Krieges nicht nur ihren Wohnort aufgeben müssen, sondern wurden misshandelt und haben Angehörige und Freunde verloren. Sie waren vielfach nicht nur körperlich, sondern auch psychisch aufgezehrt und traumatisiert, was die Krankenakten dokumentieren, die in der Nachkriegszeit durch die IRO oder psychiatrische Anstalten angelegt wurden. 

In diesem Beitrag soll exemplarisch gezeigt werden, wie DPs in den psychiatrischen Krankenakten der Osnabrücker Heil- und Pflegeanstalt und den IRO-Akten in der Zeit bis zum 30. April 1951 konstruiert wurden, da die Versorgung durch die IRO ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben war. Sowohl die lokalen Einrichtungen der medizinischen Versorgung als auch die IRO verfolgten spezifische Interessen, in deren Rahmen sie die von ihnen betreuten Personen beurteilten. Durch die Betrachtung von Dokumenten derselben Person bei verschiedenen Institutionen lassen sich deren eigene, sich oftmals widersprechende Perspektiven offenlegen. Da die in den Arolsen Archives verwahrten IRO-Akten anderen Schutzfristen unterliegen, als die im NLA archivierten Krankenakten, wurden personenbezogene Daten in diesem Beitrag anonymisiert.

Zustand und Versorgung der Displaced Persons in der Nachkriegszeit

Obwohl 1945 in den Lagern und Städten die Versorgung der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen und Gefangenen des nationalsozialistischen Deutschlands durch die Alliierten sofort einsetzte, starben z.B. in Bergen-Belsen in den ersten zwölf Wochen nach der Befreiung des Lagers noch über 14.000 Menschen (Rahe 2014). Hungerdurchfall, Auszehrung, Apathie, Typhus und Fleckfieber waren nur einige der Krankheitserscheinungen, die die Überlebenden und Zwangsarbeiter:innen aufwiesen (Geis 2012). Die UNRRA übernahm die Fürsorge für die DPs und bemühte sich an erster Stelle darum, weitere Todesfälle zu vermeiden. Dabei stand die Bekämpfung ansteckender Krankheiten, Seuchen und Epidemien wie Typhus und Fleckfieber z.B. mit Impfungen und Schutzmaßnahmen im Vordergrund (Harding 1997).

In der nordwestdeutschen Stadt Osnabrück, die Anfang April 1945 von britischen Truppen eingenommen wurde, war die Versorgungslage mit den notwendigen Medikamenten aber noch im Sommer angespannt:

„A letter from the Osnabrück health office of July 1945 stated that no medicines existed for the treatment of contagious diseases, while other indispensable drugs were not available in the town. A report from the following year described the medical supply situation as ‚catastrophic‘.“
(Panayi 2007)

Der generelle schlechte Gesundheitszustand in den westlichen Besatzungszonen hielt an, denn die medizinische Versorgung für eine weitere Rehabilitation der DPs konnte durch das spärlich vorhandene medizinische Personal kaum geleistet werden. Über Maßnahmen der UNRRA zur Verbesserung der psychischen Gesundheit ist allerdings nur wenig bekannt (Shepard 2011; Lembeck 1997). 

Als 1947 die IRO die Verantwortung für die DPs übernahm, wurden Emigration und Neuansiedlung (Resettlement) in aufnahmebereiten Drittstaaten zum maßgeblichen Hilfsangebot (International Refugee Organization 1950). Die Aufnahmeländer hatten bei der Auswahl der aufzunehmenden Menschen das Auswahlrecht, weshalb vor allem junge, alleinstehende und gesunde Menschen zur Einwanderung in Länder wie die USA, Kanada oder Australien zugelassen wurden (Pegel 1997). Die Auswahl unterlag also einem Produktivitäts- und Nützlichkeitsparadigma, weswegen DPs unter anderem in “Language und Vocational Training”-Kursen auf ihre Emigration vorbereitet wurden (Cohen 2012). Dem Kriterium der Gesundheit wurde dabei die höchste Wichtigkeit zugesprochen. Die IRO sah die medizinische Versorgung daher als essentiellen Bestandteil, um ein Resettlement überhaupt erst zu ermöglichen (Harding 1997). Bevor das Resettlement ablaufen konnte, musste eine die Emigration anstrebende Person zahlreiche medizinische Untersuchungen durchlaufen und einen guten Gesundheitszustand nachweisen können (Harding 1997; Gregg 1950).

Auch unter der IRO wurden psychische Erkrankungen der DPs nur spärlich in den Blick genommen. Harry Viteles, ein Mitarbeiter des American Jewish Joint Distribution Committee, diagnostizierte 1946 den DPs, denen er auf seinen Reisen begegnete, schwere psychische Schäden, ein geschwächtes Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen und wenig Interesse an ihrer Umgebung. Außerdem sollen sie einen Mangel an emotionaler Kontrolle und Reizbarkeit gezeigt haben (Geis 2012). Unter den 1951 noch ca. 130.000 bis 150.000 in Deutschland verbleibenden Personen, die nicht die Möglichkeit des Resettlement bekommen hatten, waren nicht nur psychisch erkrankte, sondern auch chronisch kranke, erwerbsunfähige oder behinderte Menschen sowie sehr kinderreiche Familien (Jacobmeyer 1985; Pegel 1997). 

Psychiatrische Standpunkte und Methoden der Nachkriegszeit

Viele der heute gängigen Begriffe wie Trauma, Depression oder posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) waren in den Nachkriegsjahren noch keine bekannten Krankheitsbilder. Soldaten, DPs, aber auch Zivilist:innen waren von den seelischen Folgen des Krieges – z.B. Gewalterfahrungen,  Verlust, Heimatlosigkeit oder Trauma – betroffen. Erkannt und behandelt wurden die entsprechenden Symptome jedoch überwiegend nicht (Bohleber 2017).

Wie kam es dazu, dass die Ärzt:innen und Pfleger:innen der Nachkriegszeit die mentalen Beschwerden der DPs infolge des Krieges nicht anerkannten, obwohl Symptome einer psychischen Beeinträchtigung vorlagen?
Schmitt beschreibt, dass seit Ende des 19. Jahrhunderts vor allem „degenerationstheoretische Vorstellungen“ (Schmitt 2018) den Diskurs über die Entstehung psychischer Erkrankungen bestimmten. Zwar gab bereits die Unterteilung in exogene und endogene Krankheiten, also erstens um solche Erkrankungen, die durch einen äußeren Anlass ausgelöst werden und zweitens solche, die organisch bedingt sind. Kriegserlebnisse, Verschleppung und Zwangsarbeit wurden aber nicht als so schwerwiegend erachtet, als dass sie ein solcher exogener Auslöser hätten sein können (Goltermann 2009).

Wer in Folge des Erlebten an einem Schockerlebnis litt, wurde von den behandelnden Ärzten in der Regel als minderwertig bezeichnet und sei beispielsweise nicht in der Lage die “Schönheit des Krieges zu ertragen”, wie Röder und Kubillus konstatieren (Röder/ Kubillus 1994). Außerdem wurde davon ausgegangen, dass sich die gezeigten Symptome nach kurzer Zeit wieder verflüchtigen und keine längeren Verhaltensstörungen zurückblieben. Bis zur Anerkennung von Traumata und PTBS in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden psychische Leiden in Folge von Kriegserlebnissen als „subjektive Empfindung“, „Willensschwäche“ und „Fehlhaltung gegenüber der Umwelt und dem Leben mit seinen Forderungen und Aufgaben“ betrachtet (Ebd.). Nur wenige Psychiater:innen waren bereits in den 1950er Jahren so aufgeschlossen, dass sie eine gewisse Grenze der menschlichen Belastbarkeit anerkannten, die bei herbeigeführten körperlichen Qualen und entwürdigenden Prozeduren überschritten werde (Thomann/ Rauschmann 2003; Goltermann 2013).

Als ‘Auffangbecken‘ für deviantes Verhalten oder Anzeichen mentaler Krankheit wurde das Krankheitsbild der Schizophrenie genutzt. Die erste Diagnose von Schizophrenie wurde im Jahr 1917 gestellt und setzte sich in den folgenden Jahren in der deutschen Psychiatrie durch (Schmitt 2018). Bis in die 1950er und 1960er Jahre stieg die Verwendung der Diagnose weiterhin an – bis zu einem, laut Remschmidt und Theisen, inflationären Gebrauch (Remschmidt/ Theisen 2011).

Zur Behandlung psychischer Krankheiten kannte die zeitgenössische Psychiatrie vor allem drei gängige Methoden. Dabei handelt es sich erstens um sogenannte Schocktherapien, zweitens um Operationen wie die Lobotomie und drittens um die medikamentöse Behandlung. Weit verbreitet war die Elektroschock- bzw. Elektrokrampftherapie (EKT), die bereits während des Ersten Weltkriegs eingesetzt worden war, um Soldaten mit “Kriegsneurosen” wieder “frontfähig” zu machen (Röder/ Kubillus 1994).

Konstruktion von „Krankheit“ in psychiatrischen Krankenakten der Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück

Über die Anzahl der Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangenen in der Stadt Osnabrück gibt es nur vereinzelt Angaben. Gander und Issmer gehen von 8.709 ausländischen Zwangsarbeiter:innen und 1.662 Kriegsgefangenen aus (Gander/ Issmer 2015). Nach Kriegsende wurden in der Stadt Büros der UNRRA und IRO sowie mehrere Lager für DPs eingerichtet, in denen sich bis Juni 1945 circa 20.000 DPs registrieren ließen (Hennies/ Huhn/ Rass 2018).

Eine in Osnabrück ansässige Einrichtung, die sich mit der Betreuung von Personen mit psychischen Erkrankungen befasste, war die Landes Heil- und Pflegeanstalt (LHPA) Osnabrück, die seit 1886 – heute als Teil der Ameos-Gruppe – besteht.  In den ersten Nachkriegsjahren wurde sie vor allem mit psychisch kranken Zwangsarbeiter:innen, Häftlingen und älteren Menschen belegt (Berger/ Weig 1999). Für den Zeitraum 1946-1951 sind aus der LHPA im Niedersächsischen Landesarchiv Osnabrück (NLA Os) 16 Krankenakten überliefert, die aller Voraussicht nach von DPs stammen könnten (NLA Os, Rep 727, Akz. 13/85). 

Die Verhandlung des Janis C. zwischen IRO und LHPA

Im Folgenden soll exemplarisch das Schicksal eines DPs geschildert werden, die einerseits von der IRO zum Resettlement befähigt werden sollte und andererseits mehrere Monate in der Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück behandelt wurde. Dazu wird auf die IRO-Akte und die Krankenakte der Person zurückgegriffen (Arolsen Archives/ Bestand 3.2.1.1/79002804 sowie NLA Os, Rep 727, Akz. 13/85, Nr 10494). 

Janis C. wurde am 30. Juli 1923 geboren und war lettischer Staatsangehöriger. Er lebte 1949 im DP-Lager Eversburg, als er im November seinen Antrag auf Unterstützung durch die IRO stellte. Er gab an, im Zeitraum von 1938 bis November 1943 in Wolmar in Lettland gelebt zu haben. Bis September 1944 war er laut seiner IRO-Akte „Soldier in German Army/ mobilised“. Das Kriegsende verbrachte Janis C. in verschiedenen Krankenhäusern in Litzmannstadt, Celle und Münster und ab Mai 1945 in britischer Kriegsgefangenschaft. Im Dezember 1946 befand er sich erstmals im DP-Camp Oldenburg/Ohmstede. Danach folgten erneut Krankenhausaufenthalte in Oldenburg/Wehnen und im Mental Hospital Ilten, wo er bis August 1949 untergebracht war. Wann genau er nach Osnabrück kam, kann anhand der Akte nicht festgestellt werden. Sein Entnazifizierungsbescheid war negativ, sodass eine Unterstützung durch die IRO möglich wurde. 

Aus dem Antrag auf IRO-Unterstützung lassen sich zwei wichtige Informationen zur Eligibility der Person entnehmen. Am 3. Mai 1949 wurde von einem IRO-Officer Folgendes in der Akte vermerkt: „In my opinion the a/n [above-named] patient is able to give a correct information“. Damit wurde dem Antragsteller ein klarer Geisteszustand attestiert. 

C. war zum Zeitpunkt seiner Antragstellung auf IRO-Hilfe ein junger, alleinstehender Mann lettischer Nationalität und hätte aufgrund dieser Charakteristika gute Chancen auf ein Resettlement haben können. Zu einer Auswanderung ist es aber nicht gekommen, stattdessen finden wir C. etwa zwei Jahre später in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück wieder.

Der Grund für die Einweisung C.’s in die psychiatrische Anstalt am 9. Januar 1951 wird aus der Krankenakte nicht ersichtlich; der Patient bekam auf seiner Eingangsmeldung die vorläufige Diagnose „Schizophrenie“. Die Aufnahme in die LHPA Osnabrück schien er nur widerwillig über sich ergehen zu lassen:

„Recht widerstrebend bei der Aufnahme will sich nicht ausziehen lassen, will seine Sachen behalten. Macht […]. […] den Hals in würgenden […] zu, bis er ganz blau im Gesicht ist. Läßt sich dann doch zu Bett legen. Vorsicht unter die Decke mit dem Kopf muß sogar zum Essen herausgeholt werden.“

Körperliche oder psychische Befunde wurden nicht dokumentiert und lassen sich auch später nicht in der Krankengeschichte finden. Stattdessen konzentrierten sich die Einträge auf das Verhalten des Patienten. Sie enthalten Hinweise darauf, wie die Diagnose Schizophrenie zustande gekommen ist. Im Eintrag vom 11. Januar 1951 wurde beschrieben, dass der Patient eine Mischung aus Deutsch, Englisch und Lettisch spräche und „unangenehme Erlebnisse“ in seinen Gedanken bereithalte. Die Erfahrungen von Krieg und Gefangenschaft wurden im Zusammenhang mit dem mentalen Zustand des Patienten nicht thematisiert. Es wurde aber geschildert, dass er drohende Bewegungen mache und auf seine Kriegswunden zeige. Er schliefe nur wenig, stände oft auf und gebe „fremdländische Ausdrücke“ von sich.

In den Nachkriegsjahren war bei sehr unruhigen Patienten (Peschke 2005) oder bei der Diagnose „Schizophrenie“ die Elektroschockbehandlung die populärste Behandlungsmethode (Breggin/ Bronder 1980). Am 12. Januar 1951 bekam Janis C. die erste einer solchen “Behandlung”, der eine „[g]ute Verträglichkeit“ attestiert wurde. Nachmittags sei der Patient wieder „wenig verändert“ und es werde „formal […] genauso verfahren wie bisher“. Was danach beschrieben wurde, könnte als Flashback gesehen werden: „Hält sich plötzlich den Mund zu, steht dann auf, […] sein ganzes Bett um. Legt sich schließlich mit den […] an das Fußende.“ Einen Tag später folgte die zweite Schockbehandlung. Diese schien den erhofften Effekt zu haben, denn er sei ruhiger und bliebe im Bett liegen, habe keine Wünsche und würde nur wenig reden. Der dritte Elektroschock erfolgte am 14. Januar 1951 und sorgte dafür, dass der Patient einen „ganz zufriedenstellenden Eindruck“ mache und sofort zu arbeiten begönne. Am 20. Januar dokumentiert die Akte, dass Janis C. nach jedem Behandlungsblock ruhiger sei und sich besser füge. Deshalb „soll [er] mit Elektroschocks weiter behandelt werden.“ Der Eintrag am 27.01. beschreibt hingegen, dass sich der Zustand erneut verschlechtert habe:

„Etwas besser, […] unerfüllbare Wünsche, redet wieder zu[…] und unverständlicher. Erzählt er müsse bald sterben. Dann wiederum verlangt er sofort eine Ziehharmonika zum […]. Später will er Geld haben, 1000.-[…], er brauche unbedingt etwas, er könne sonst nicht leben. Nachts wieder würgende Bewegungen an seinem Hals.“

Erst am 6. März erfolgte ein neuer Eintrag in der Akte. In der Zwischenzeit hatte die IRO bekannt gegeben, dass sie ihre Präsenz in den Städten einstellen und nur noch die zu resettelnden DPs unterstützen würde (Wetzel 2018). Diese Ankündigung führte sofort zu Sorgen bei den Heil- und Pflegeanstalten und den verantwortlichen Bundesländern, da diese nach dem Rückzug der IRO die (finanzielle) Verantwortung für die DPs tragen müssten (Peschke 2005). Erst im April 1951 wurde dann vom 403 IRO Zonal Rehabilitation Centre Osnabrück/ Eversburg ein Schreiben an die DPs selber verschickt. Das Schreiben ist in der Krankenakte des Patienten erhalten. Darin heißt es, dass die Auflösung des Lagers „in kürzester Zeit bevor[stehe]“. Der behandelnde Arzt sollte zu Rate gezogen werden und mit den verbleibenden Patient:innen über die Dauer ihres weiteren Aufenthalts beraten. Die IRO verwies darauf, dass die Insassen von der Lagerliste gestrichen würden, wenn sie über den 30. April in der Anstalt verweilen müssten. Das Krankenhaus müsste sich bei einem längeren Aufenthalt um die Überweisung in ein anderes Lager kümmern. Zuletzt wurde explizit betont, dass die IRO ihre Unterstützung einstelle, darunter: „Verpflegung, Unterkunft, Übernahme von Krankenhauskosten der Patienten die in Krankenhäusern verbleiben, u.s.w.“.

Am 6. März 1951 – in der Zwischenzeit erhielt C. noch mehrere Schock-Behandlungen – wurde in der Krankengeschichte zunächst eine Besserung beschrieben: Der Patient werde konstanter und gebe sich zufrieden. Außerdem helfe er bei der Arbeit, füge sich und sei leicht zu leiten. Mitte März war jedoch erneut eine Verschlechterung festzustellen, denn der Patient sei „still und verschlossen“ und äußere „allerhand unerfüllbare Wünsche“. Einen Tag später, am 17. März, sei die Lage weiterhin recht unverändert und es wurde der Beginn einer erneuten Schockbehandlung vermerkt. Ab dem 22. März setzte dann aus Sicht des Pflegepersonals eine stetige Verbesserung ein: Es sei erneut ein “Dreierblock” beendet worden und der Patient trete nun „wesentlich freier und gelöster“ auf. Auch am 31. März wurde eingetragen, dass C. sich weiter zufrieden zeige. Im April wurde die Krankengeschichte des Patienten nur noch zwei Mal ergänzt: Am 15. April notierte man, dass der Patient nicht auffalle und am letzten Tag des Aprils wurde vermerkt: „Wird nach Rücksprache mit dem Lagerarzt heute ins Lager Eversburg abgeholt.“ Der Gesundheitszustand von Janis C. hatte sich also – gerade passend zum Ende der Kostenübernahme durch die IRO – soweit verbessert, dass er aus der Einrichtung entlassen werden konnte

Am Ende der Krankengeschichte folgt eine Zusammenfassung. An der Diagnose „Schizophrenie“, die das Mental Hospital Ilten gestellt hat, habe man „[a]uch keinen Zweifel.“ Durch die wiederholte Behandlung mit Elektrokrämpfen sei der Zustand aber gebessert worden. Der Patient wirke zwar affektiv etwas flach, stelle aber im jetzigen Zustand keine Bedrohung dar, weswegen er aus der Behandlung entlassen werden könne. Dies steht der letztendlichen Prognose „zweifelhaft“ widersprüchlich gegenüber. Janis C. war über einen Zeitraum von vier Monate in der LHPA Osnabrück in Behandlung. Er wurde insgesamt 18 mal mit der Elektroschocktherapie behandelt und zusätzlich mit Arbeit “therapiert”. Auf die Geschichte und die Erlebnisse des Patienten gingen die Ärzt:innen bei der Diagnose eines Krankheitsbildes nicht weiter ein. Weder seine Zeit als Teil der deutschen Streitkräfte noch die Erfahrung als Kriegsgefangener der Briten spielten in der Krankengeschichte eine signifikante Rolle. Die Beschreibung des Patienten blieb auf einer oberflächlichen, deskriptiven Ebene, hauptsächlich wurden dessen Verhalten und die Reaktion auf die Behandlung mit Elektroschocks geschildert. Obwohl in der Krankengeschichte häufige Rückfälle im Verhaltensmuster beschrieben wurden, wich das Personal der Heil- und Pflegeanstalt nicht von ihrer Behandlung und ihrer letztendlichen Diagnose „Schizophrenie“ ab. 

Trotz verschiedener Krankenhausaufenthalte in den Nachkriegsjahren, versuchte die IRO Janis C. ins  Resettlement zu vermitteln. Nur wenige Monate vor seinem Aufenthalt in der Osnabrücker Anstalt im Juni 1950 wurde im zertifiziert, dass er in „metal working and sales occup.“ getestet und damit als „Locksmith/ Seller“ qualifiziert sei. Sein ursprünglicher Beruf wurde von der IRO als “Kaufmann” angegeben, die Weiterbildung zum Schlosser sollte die Nützlichkeit des DPs für Aufnahmeländer steigern.

Ausschnitt aus der CM1-Akte von Janis C.

Über den weiteren Werdegang von Janis C. wissen wir nur wenig. Da er nicht in der Osnabrücker Ausländermeldekartei geführt ist, kann davon ausgegangen werden, dass er nicht dauerhaft in Osnabrück lebte. Seiner IRO-Akte ist ein Schreiben beigefügt, welches seine Verlegung nach Oldenburg in das nun “Heimatlose Ausländer” beherbergende Lager Ohmstede zum 12. Oktober 1951 durch die Lutherian World Federation angibt.

Aus den untersuchten Akten ist deutlich geworden, dass die IRO trotz mehrerer vorheriger Krankenhausaufenthalte bemüht war, dem jungen Letten die Emigration zu ermöglichen. Sie bescheinigte ihm, dass er durchaus klare Gedanken fassen und korrekte Informationen geben könne und gab ihm die Möglichkeit einer handwerklichen Weiterbildung, um die Chancen für die Aufnahme in eines der Resettlement-Programme zu steigern. In den Akten der Heil- und Pflegeanstalt hingegen wurde Janis C. als widerstrebender Patient beschrieben, der in seinem Verhalten durch Selbststrangulation oder das Umschmeißen des Bettes besonders auffällig sei. Durch die Elektroschockbehandlung wurde er letztlich ruhiger und passte sich schließlich an. Obwohl man an der Diagnose “Schizophrenie” festhielt, wurde er pünktlich zum 30. April 1951 – also mit Beendigung der Kostenübernahme durch die IRO – in das Lager Eversburg überstellt. Weitere Krankenakten aus dem Bestand der Krankenakten belegen, dass auch andere Patienten mit Beendigung  der Unterstützung durch die IRO aus der LHPA Osnabrück entlassen wurden. 

Krieg – Psyche – Trauma. Ein Epilog

C’s Geschichte verweist im Kontext der Betreuung der DPs und der Übergabe der Verantwortung für die dann als „Heimatlose Ausländer“ bezeichneten Menschen an die deutsche Verwaltung auf zwei wichtige Aspekte; je nachdem, wie man das Geschehene liest. Erstens haben deutsche Krankenhäuser – nehmen wir an, die Interpretation der IRO stimmte und C. war nicht maßgeblich erkrankt – in der Nachkriegszeit auf zynische Art und Weise versucht, mit den DPs Geld zu verdienen. Dass C. genau zu dem Zeitpunkt nicht mehr ärztlich versorgt wurde, als dem Krankenhaus die Behandlung nicht mehr bezahlt wurde, spricht eine deutliche Sprache. Zweitens steht C’s Geschichte aber – in diesem Fall vorausgesetzt, dass er unter einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung litt – auch für den Umgang mit psychischen Erkrankungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. 

Der Kampf um Akzeptanz psychischer Krankheiten, die durch Gewalterfahrungen und gewaltbedingte Migration ausgelöst wurden, dauerte noch Jahrzehnte an. Die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung dauerte noch einige Jahrzehnte, denn erst 1980 wurde diese in den USA im Diagnostic Statistical Manual of Mental Disorders und 1992 im Diagnostic and Statistical Classification of Diseases, Injuries and Causes of Death der Weltgesundheitsorganisation aufgenommen (Cohon 1981; Thomann/ Rauschmann 2003). Die Breite an anerkannten mentalen Krankheiten nahm von 1952 bis 2010 stark zu und deutet damit auf ein wachsendes Bewusstsein und ein immer relevanter werdendes gesellschaftliches Thema hin.

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Displaced Persons in den Bundestagsdebatten der ersten Legislaturperiode 1949-1953

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 2 von 5.

Simon Hellbaum

Dem im April 1951 verabschiedeten „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ (HAuslG) gingen verschiedene Debatten im ersten deutschen Bundestag voraus, die ein deutliches Licht darauf werfen, wie die Displaced Persons (DPs) in der deutschen Nachkriegsgesellschaft wahrgenommen wurden.

Wie wurde über diese Menschen in der ersten Legislaturperiode von 1949 bis 1953 debattiert, wurden dabei Stereotypen konstruiert oder reproduziert und welche Vorstellungen herrschten im Bundestag darüber vor, wie die die DPs in die bundesdeutsche Gesellschaft zu „integrieren“ seien? Diese Fragen sind vor allem auch vor dem Hintergrund relevant, dass die Westalliierten erhebliche Vorbehalte gegenüber der Bereitschaft und den Möglichkeiten der Bundesrepublik hatten, den Schutz der ehemaligen NS-Opfer und Flüchtlinge aus Osteuropa zu gewährleisten.

Eine Analyse aller Plenarprotokolle der ersten Legislaturperiode des Bundestags verdeutlicht zunächst, dass es insgesamt nur wenige Debatten gab, in denen der Themenkomplex Displaced Persons im Vordergrund stand. In einem Großteil der Debatten ging es primär um andere Gegenstände, die Gruppe der DPs wurde dabei jeweils nur am Rande erwähnt. In den Protokollen können aber trotzdem eindeutige Themenkomplexe identifiziert werden, die sich mit den Schlagworten „Kriminalität“, „‚Belastung‘ aufgrund von Wohnraumbelegung und anderer Kosten, verursacht durch die Anwesenheit der DPs“, „Kollaboration von DPs mit dem Nationalsozialismus“, „Kontextualisierung der DPs in die globalen Flüchtlingssituation sowie der Lage der verschiedenen Opfergruppen des Zweiten Weltkrieges“ und „Motive der bundesdeutschen DP-Politik“ kategorisieren lassen.

Die Erwähnung von DPs im Kontext von Kriminalität findet sich sowohl in Debatten, in denen es auch um DP-Fragen ging, beispielsweise um deren innerdeutsche Verteilung, als auch in Haushaltsdebatten über die Erhebung von Kaffee-, Tee-, oder Tabaksteuern, in denen DPs für Schwarzmarkthandel und Schmuggel verantwortlich gemacht wurden. In den entsprechenden Wortbeiträgen wurden dabei häufig aus der NS-Ideologie stammende Bilder von ‚minderwertigen und kriminellen‘ Osteuropäer*innen genutzt, um diese zu Sündenböcken für die generell grassierende Kriminalität zu machen. Zudem versuchten Parlamentarier, durch nun von ehemaligen Zwangsarbeiter*innen begangene Verbrechen das an ihnen in den Jahren zuvor begangene Unrecht vermeintlich aufzuwägen und so zu relativieren. Besonders deutlich wird dies im Plädoyer von Hermann Etzel (Bayernpartei) zur Wiedereinführung der Todesstrafe 1950, der diese in einem Atemzug sowohl für die „Massenmörder von Buchenwald und anderen Schreckenslagern“ forderte, wie auch für die „ausländische[n], sich aus den Kreisen der sogenannten Verschleppten [den DPs] rekrutierende[n] Mörder“. In den Augen einiger Abgeordneter waren NS-Zwangsarbeit und der Holocaust also schnell wieder vergleichbar mit allen anderen Verbrechen, die in einer Gesellschaft geschahen und die systematischen Verbrechen der Nationalsozialisten wurden mit vereinzelten Racheakten ihrer Opfer in einen Topf geworfen. So wurde im Bundestag aktiv Geschichtsklitterung betrieben.

Ein ebenfalls häufiger im Bundestag diskutierter Aspekt war die Wohnraumbelegung durch DPs (siehe auch) sowie die Haushaltsbelastung durch Sozial- bzw. Unterhaltsleistungen (siehe auch 1, 2, 3) für diese. Vor allem Abgeordnete aus den Bundesländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein plädierten dafür, die ‚Last‘ der DPs sowie der deutschen Flüchtlinge, Heimatvertriebenen und Evakuierten gerecht auf alle Bundesländer zu verteilen. Aber auch andere wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitische Fragen nahmen Raum in den Bundestagsdebatten zur DP-Thematik ein. So wurde unter anderem von verschiedenen Abgeordneten die zahlenmäßig tatsächlich nur in relativ geringem Umfang durchgeführte Beschlagnahmung von Wohnraum durch die Alliierten zur Unterbringung von DPs als mitursächlich für die generelle Wohnraumknappheit erklärt. Durch eine ‚Neiddebatte‘ wurde so Stimmung gegen die ausländischen DPs gemacht; ‚die Anderen‘, ‚Fremden‘ bzw. ‚Ausländer‘ sowie die Besatzungsmächte wurden so für die Wohnraumknappheit verantwortlich gemacht und nicht etwa der durch Deutschland verschuldete Zweite Weltkrieg mit seinen Zerstörungen sowie eine seit vielen Jahrzehnten strukturell defizitäre Wohnungspolitik Deutschlands.

In ihrer Sicht auf die DPs nahmen die Abgeordneten der KPD in den Bundestagsdebatten eine besondere Rolle ein. So zeichneten sich ihre Redner nicht nur durch eine besonders scharfe Rhetorik gegenüber den DPs in puncto Wohnraumbelegung, Unterhaltskosten oder auch Kriminalität aus. Die KPD-Abgeordneten äußerten sich zu einem Aspekt, der von Rednern keiner anderen Partei geteilt wurde: Laut den Parlamentariern der KPD seien die noch in der Bundesrepublik verbliebenen DPs zum Großteil ehemalige Kollaborateur*innen des Nationalsozialismus, die nun in dem sich abzeichnenden Kalten Krieg im Auftrag der Westmächte als fünfte Kolonne des Antikommunismus in Westdeutschland agierten. Dabei wurden drei Argumentationsstränge verfolgt: Erstens handele es sich bei den DPs hauptsächlich um ehemalige NS-Kollaborateur*innen, also Täter*innen, nicht Opfer des Krieges und der NS-Herrschaft. Als solche sollte man sie nicht auch noch mit staatlichen Transferleistungen unterstützen, vielmehr sei ihre Ausweisung anzustreben. Beispielsweise forderte Otto Niebergall (KPD) am 1. Dezember 1949 die Bundesregierung dazu auf, „mit der [Alliierten] Hohen Kommission Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziele, alle sich zur Zeit noch in den Ländern der Bundesrepublik aufhaltenden DPs und Verschleppten aus dem Bundesgebiet zu entfernen.“

Zweitens seien laut der KPD die DPs nicht nur ehemalige NS-Kollaborateur*innen, sondern ständen nun im Dienst der ‚imperialistischen Westmächte‘ bereit, um gegen die UdSSR und die Kommunist*innen in Deutschland ins Feld zu ziehen, die deutsche Arbeiter*innenschaft zu unterdrücken und antikommunistische Propaganda zu verbreiten. Die Abgeordneten der KPD hatten also aus ideologischen Gründen ganz explizite Vorbehalte gegenüber Menschen, die nach dem Krieg nicht freiwillig in die Sowjetunion bzw. ihre nun kommunistisch beherrschten Heimatländer (v.a. Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen) zurückgekehrt waren und zeichneten in Deutschland ein entsprechend negatives Bild von ihnen.

Gemeinsam mit den Parlamentariern anderer Parteien klang schließlich auch bei der KPD eine nationalistisch gefärbte ‚Neiddebatte‘ oder Klientelpolitik an: anstatt Steuergelder und knappe Ressourcen für die ausländischen DPs auszugeben, solle man sich lieber um unsere deutschen Bedürftigen kümmern (siehe auch 1, 2, 3). Selbst bei den KPD-Abgeordneten als Verfolgten des NS-Regimes (zur DP-Thematik äußerten sich die Abgeordneten Niebergall, Rische, Kohl und Müller, die alle während des Nationalsozialismus verfolgt wurden und zum Teil jahrelang im Zuchthaus bzw. KZ inhaftiert waren) überwogen also offenbar politische Argumente vor dem Hintergrund des Kalten Krieges. Solidarität mit den DPs als ebenfalls Opfern des Nationalsozialismus, wurde von ihnen in den Bundestagsdebatten weniger ausgedrückt.

Die DPs und die deutsche Verantwortung ihnen gegenüber hatten aber auch Fürsprecher. Vor allem vor dem Hintergrund des HAuslG sowie in den Debatten, in denen es um Versorgungs-, Sozial- und Unterbringungsleistungen oder Entschädigungen für DPs ging, wurden von den meisten befürwortenden Rednern ähnliche Begründungen angeführt, warum die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Leistungen für diese Personengruppe übernehmen müsse. Neben teilweise geäußerten humanitären Erwägungen standen hier jedoch ebenfalls eigennützig-nationalistische Motive im Vordergrund. Zum einen ging es um die Anerkennung und Wiederaufnahme der jungen Bundesrepublik in die internationale Staatengemeinschaft, zum anderen um den Wunsch nach internationaler Hilfe für die deutschen Vertriebenen. Die Versorgung und Integration der DPs war also primär Mittel zum Zweck, die Bundesrepublik durch eine humanitäre Fassade vom NS-Deutschland abzugrenzen und gleichzeitig selbst mehr humanitäre Hilfsleistungen zu erhalten.

Beispielhaft werden beide Aspekte in einem Statement Josef Trischlers (FDP) vom 19.04.1951 deutlich: „Wir begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes für heimatlose Ausländer, weil uns damit die Möglichkeit geboten war, dem Ausland zu beweisen, wie wir Angehörige anderer Nationen in unserem eigenen Staate zu behandeln gewillt sind, und weil wir uns von der Verabschiedung dieses Gesetzes erhoffen, daß sie wesentlich dazu beitragen wird, die Frage der Internationalisierung unseres Flüchtlingsproblems und des Zuflusses von Mitteln zur Lösung dieses Problems aus dem Ausland zu fördern. Zur Erreichung dieses Zieles hat gerade dieses Gesetz wesentliche Vorarbeit geleistet.“ Die DPs nicht als Gegenstand von ernstgemeinter humanitärer Politik sondern als Mittel zum Zweck zu verstehen, wurde also nicht einmal verschleiert.

Eine besondere Verantwortung Deutschlands für das Schicksal der DPs aufgrund der nationalsozialistischen Vernichtungs-, Kriegs- und Ausbeutungspolitik wurde im Plenarsaal des ersten deutschen Bundestages lediglich von Hermann Brill (SPD) als Berichterstatter in der zweiten und dritten Beratung zum HAuslG indirekt eingestanden. In allen anderen Wortbeiträgen zur DP-Thematik spielte die NS-Vergangenheit und eine daraus erwachsende Schuld und Verantwortung parteiübergreifend ebenso keine Rolle wie humanistische Empathie für Menschen, die nun in Deutschland lebten und deren Wohlergehen entsprechend auch in der Verantwortung des Bundestags lag.

Bei der Bewertung der Auswertung der Protokolle der Sitzungen des ersten deutschen Bundestags sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Insgesamt äußerten sich von den insgesamt 402 Parlamentarier*innen nur 22 überhaupt zur DP-Thematik (vier von der KPD, jeweils drei von BP, CDU, CSU und SPD, zwei von der FDP, jeweils einer von der Fraktion der Föderalistischen Union bzw. der Deutschen Reichspartei/Nationale Rechte), einige davon mehrfach, andere dagegen nur sehr kurz und am Rande. Dementsprechend erlauben die Quellen zwar Rückschlüsse auf Tendenzen im politischen Stimmungsbild, können aber weniger als inhaltlich repräsentativ angesehen werden. Zudem bilden die Bundestagsdebatten natürlich nur einen sehr kleinen Teil des politischen und gesellschaftlichen Diskurses ab.

Es lässt sich aber feststellen, dass die DP-Thematik im parlamentarischen Diskurs bereits ab 1949 keine große Rolle mehr spielte. In den Jahren 1949/ 50 gab es noch einige spezifische Debatten zu diesem Themenkomplex, bei denen es vor allem um ‚praktische Fragen‘ von Verteilung und Versorgung ging. Ansonsten tauchten DPs vor allem in Debatten zu ‚allgemeineren‘ Themen wie Schmuggel, Haushaltsfragen oder Steuern auf und wurden hier gerne als Sündenböcke herangeführt. Größere inhaltliche Kontroversen zwischen den Rednern bezüglich der DPs können dabei kaum identifiziert werden. Vielmehr können die parteiübergreifenden Klagen über die DPs als populistische Stimmungsmache der jeweiligen Abgeordneten gegen eine unliebsame Minderheit interpretiert werden. Das HAuslG wurde 1951 relativ unspektakulär und ohne größere parlamentarische Debatte verabschiedet. Dies stützt die These, dass DP-Politik vor allem als Aufgabe der Exekutive verstanden wurde und dass das Parlament den Menschen, die es nun als „Heimatlose Ausländer“ tituliert hatte, wenig Interesse entgegenbrachte. Nach 1951 traten sie als Gegenstand von Parlamentsdebatten kaum noch in Erscheinung. Hatten die Alliierten dem Wohlergehen der DPs in Deutschland noch eine große Rolle beigemessen, gerieten sie politisch nach Gründung der Bundesrepublik schnell in Vergessenheit.

Dennoch sind in den Debatten sowohl parteipolitische als auch individuelle Unterschiede festzustellen: Vor allem die Abgeordneten der bürgerlich-konservativen Parteien (CDU, CSU, BP) äußerten sich wiederholt negativ über die DPs (wobei es hier deutliche Unterschiede zwischen den Rednern gab: Beispielsweise äußerte sich Franz-Josef Strauß von der CSU besonders negativ und polemisch gegenüber den DPs, während Fritz Schäffer (siehe auch) [ebenfalls CSU] differenziertere Töne anschlug), auch Rechtsaußen Adolf von Thadden sowie die Abgeordneten der KPD machten immer wieder Stimmung gegen die noch verbliebenen DPs in Deutschland.

Die Analysen der Bundestagsprotokolle zeigen also, dass das Bild der DPs in den Bundestagsdebatten überwiegend negativ war. Sie wurden als Hauptverantwortliche für Kriminalität benannt und als Belastung für die (deutsche) Gesellschaft. Bei der empirischen Überprüfung dieser Aussagen lässt sich hingegen feststellen, dass diese Darstellungen stark überzeichnet waren und vor allem die Funktion hatten, DPs für verschiedene Probleme der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft verantwortlich zu machen, deren Ursache vor allem im Nationalsozialismus und dem von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieg zu suchen gewesen wären (v.a. in Bezug auf die Wohnraumproblematik und die schlechte Wirtschaftslage sowie der daraus resultierenden Finanzknappheit des Staates) bzw. an denen auch die deutsche Bevölkerung einen zentralen Anteil hatte (v.a. in Bezug auf Kriminalität und Schmuggel). Die Anwesenheit der DPs wurde somit insgesamt überwiegend als Ärgernis und Belastung dargestellt; eine Belastung, die die deutsche Gesellschaft nun offensichtlich nicht mehr zu tragen bereit war. Das Reden über DPs im ersten deutschen Bundestag offenbart also bereits eine frühe ‚Schlussstrichdebatte‘. Historisch betrachtet hinterlassen diese Ressentiments und die Feindschaft gegenüber DPs nicht zuletzt auch vor dem NS-Hintergrund einiger der genannten Parlamentarier einen bitteren Beigeschmack.

Neben der technokratischen Sachebene und dem populistischen Wähler*innenfang wurden vor der Projektionsfläche der DPs eigentlich zentrale Fragen der bundesdeutschen Nachkriegspolitik und -öffentlichkeit verhandelt, wie die nach der Souveränität des neuen Staates und Fragen zu Kriegsschuld bzw. deutscher Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus. Letztere wurde weitgehend relativiert. Vielmehr konstruierten die Redner eine deutsche Opferrolle im Kontext des Zweiten Weltkriegs. Diese These wird auch dadurch gestützt, dass verschiedentlich DPs zusammen mit deutschen Betroffenen des Zweiten Weltkriegs, beispielsweise den Vertriebenen und Flüchtlingen sowie den Bombenkriegsevakuierten, in einen Topf geschmissen wurden, die alle „Härten dieser Nachkriegszeit“ teilen müssten, wie u.a. der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Hans Lukaschek (CDU) in der ersten Beratung zum HAuslG am 18.10.1950 anmerkte. Einer privilegierten Behandlung der DPs aufgrund des von ihnen erlittenen Unrechts im Dritten Reich, wie noch durch die Alliierten, erteilten er wie auch andere Abgeordnete so eine klare Absage.

Die DPs dienten in den Debatten also vor allem als Projektionsfläche. Zu diesem Bild passt auch, dass – bis auf Hermann Brill (SPD) – bei keinem Abgeordneten weder echte Sorge oder Mitgefühl für das Schicksal der DPs zu erkennen war, noch eine historische Verantwortung Deutschlands gegenüber dieser Personengruppe anklang. Brill stellte in der zweiten und dritten Beratung zum HAuslG eine Ausnahme dar, als er feststellte: [Es] dient dieses Gesetz dazu, eine der schrecklichsten Erscheinungen des Zweiten Weltkrieges zu liquidieren. Diese Erscheinung bestand in der Deportation von rund 9 Millionen ausländischer Arbeiter nach Deutschland und in ihrer völkerrechtswidrigen Verwendung in der deutschen Kriegsindustrie. Man greift im Ausdruck gewiß nicht zu hoch, wenn man sagt, daß diese Maßnahme der Nationalsozialisten ein Versuch zur Wiedereinführung der Sklaverei gewesen ist; denn die Bedingungen, unter denen diese ausländischen Arbeiter in Deutschland tätig gewesen sind, liegen so sehr unter dem niedrigsten sozialen Niveau, das man sich überhaupt vorstellen kann, daß man diese Maßnahme nicht scharf genug verurteilen kann. [Den nun noch in Deutschland verbliebenen Ausländern] eine Rechtsstellung zu geben, die den Grundsätzen der Menschlichkeit und des Rechtes entspricht, ist der Zweck dieses Gesetzentwurfs.“

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Zum siebzigsten Jahrestag des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 1 von 5.

Sebastian Huhn

Ende dieser Woche, am 25. April 2021 jährt sich zum siebzigsten Mal das Inkrafttreten des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ (HAusIG).

Mit dem Gesetz wurde 1951 der rechtliche Rahmen für die noch in Deutschland verbliebenen ausländischen Opfer des Nationalsozialismus sowie für diejenigen Menschen geschaffen, die während des Zweiten Weltkriegs oder im Anschluss aus Angst vor Verfolgung aus der expandierenden Sowjetunion nach Deutschland geflohen waren. Dafür wurde mit dem Gesetz die Kategorie „Heimatloser Ausländer“ geschaffen, mit der die Displaced Persons (DPs) und Flüchtlinge, die unter dem Schutz der Alliierten und der Vereinten Nationen gestanden hatten, nun bezeichnet wurden. Diese Personengruppe umfasste circa 140.000-150.000 Menschen, die sich laut IRO-Statistik 1951 noch in der BRD aufhielten. Für etwa 50.000 dieser Menschen sah die International Refugee Organization (IRO) keine Hoffnung für eine Emigration aus Deutschland, bei den übrigen Menschen, deren genaue Zahl nur geschätzt wurde, war es ungewiss, ob sie letztlich in Deutschland bleiben würden oder müssten.

Seit den späten 1940er Jahren hatten verschiedene Akteur:innen um den Status der DPs und Flüchtlinge in Deutschland gerungen, die es prospektiv nicht schaffen würden, mit Hilfe der resettlement-Programme der IRO auszuwandern, bis diese 1951 eingestellt werden sollten. Die Alliierte Hohe Kommission (AHK) maß der Frage, wie Deutschland mit diesen Menschen umginge, wenn dem Land die staatliche Souveränität übergeben werde, eine große Rolle bei; ein Gesetz zur Regelung ihres Verbleibs, ihrer Rechtsstellung und ihrer Versorgung wurde von der Bundesregierung gefordert und an den zukünftigen Verzicht der alliierten Vorbehaltsrechte geknüpft.

Die IRO, die sich für den Schutz der Flüchtlinge und DPs verantwortlich fühlte, beklagte ihrerseits, in die Verhandlungen zwischen AHK und Bundesregierung nur ungenügend involviert zu sein. Ereignisse in der jüngsten Vergangenheit ließen sie daran zweifeln, dass die ehemaligen Zwangsarbeiter:innen, Opfer des Holocausts oder osteuropäische Flüchtlinge, in Deutschland den Schutz erhalten würden, den sie benötigten. Immer wieder war es zum Beispiel in den vorausgegangenen Jahren zu Gewalt deutscher Polizisten gegenüber Flüchtlingen und DPs gekommen, bis hin zu Tötungen. Der Bundesregierung standen neben der AHK außerdem die Bundesländer gegenüber, die sich weigerten, die Kosten für die Flüchtlinge und DPs zu übernehmen und argumentierten, dies sei Aufgabe des Bundes. Die Frage der Finanzierung spielte nicht zuletzt deshalb eine große Rolle, da viele der DPs und Flüchtlinge als Opfer des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs gesundheitlich stark beeinträchtigt waren.

Schließlich mischten sich auch verschiedene internationale DP-Vertretungen und Verbände wie das American Jewish Joint Distribution Committee in die Verhandlungen ein, um zu erreichen, dass Flüchtlinge und DPs in Deutschland den deutschen „Heimatvertriebenen“ gleichzustellen seien. Die Zahl der Positionen und Akteure zeigt, dass das HAusIG 1950 und 1951 hitzig debattiert und ihm eine große Bedeutung zugemessen wurde.

Am 30. Juni 1950 erklärte die Bundesregierung, die von der AHK geforderte Verantwortung für die Flüchtlinge und DPs wie gefordert übernehmen zu wollen. In dieser Erklärung fiel dabei erstmals der Begriff „Heimatlose Ausländer“. Wolfgang Jacobmeyer weist dabei zurecht auf die Problematik dieses Begriffs hin. Die IRO merkte 1950 zunächst kritisch an, dass die nun als „Heimatlose Ausländer“ titulierte Gruppe nicht deckungsgleich mit der größeren Gruppe der Flüchtlinge in Deutschland sei. Außerdem missinterpretiere der Terminus das eigentliche Wesensmerkmal, dass nicht in einer „Heimatlosigkeit“ bestünde, sondern darin, dass es sich um Flüchtlinge handle. Den Terminus Flüchtling wollte man in der Bundesrepublik aber offensichtlich wiederum für die deutschen Flüchtlinge nutzen, nicht für die Opfer des Nationalsozialismus und die Bundesregierung strebte an, die unter dem Schutz der IRO stehenden Menschen letztendlich rechtlich (und terminologisch) nicht mit den deutschen Flüchtlingen gleichzustellen. Jacobmeyer fügt schließlich noch hinzu, dass der Terminus „Heimatlose Ausländer“ auch historisch stark verharmlosend war, titulierte er doch Verschleppte und Zwangsarbeiter:innen um und verschleierte damit die Gründe für den Aufenthalt dieser Menschen in Deutschland. Diese lagen nicht darin, dass sie keine „Heimat“ hätten oder hatten, sondern im nationalsozialistischen Terror und dem von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieg. Der Begriff spiegelt somit auch den euphemistischen Umgang der deutschen Nachkriegsgesellschaft mit den humanitären Folgen des Faschismus in Deutschland wider.

Das am 25. April 1951 in Kraft getretene Gesetz regelte nun den rechtlichen Status dieser Menschen in verschiedensten Bereichen, wie dem Aufenthalts- und Wohnrecht, dem Recht auf Arbeit, der Einbürgerung und bürgerlichen Rechtsstellung, den Modalitäten einer Ausweisung oder Auslieferung, der Freizügigkeit und Personenstandsfragen, der Besteuerung und der Sozialfürsorge. Jacobmeyer attestiert dem Gesetz dabei, dass es durchaus weit über das damals geltende Flüchtlingsrecht hinausging und den DPs und Flüchtlingen schließlich vergleichsweise weitreichende Rechte einräumte.

Das HAusIG stellt damit in mehrerlei Hinsicht eine Zäsur im Migrationsregime der Nachkriegszeit dar, ist dafür aber in der Geschichtswissenschaft bislang vergleichsweise wenig beachtet worden; ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte. Die kurzen Ausführungen an dieser Stelle beziehen sich zum Beispiel auf ein bereits 1985 von Jacobmeyer veröffentlichtes Buch. Daran anschließende geschichtswissenschaftliche Untersuchungen existieren, sind aber bis heute rar.

Anlässlich des siebzigjährigen Bestehens des HAusIG haben wir an dieser Stelle eine Reihe mit vier weiteren Beiträgen veröffentlicht, die sich mit unterschiedlichen Facetten der Geschichte der „Heimatlosen Ausländer“ befassen.

1. Sebastian Huhn: Zum siebzigsten Jahrestag des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“

2. Simon Hellbaum: Displaced Persons in den Bundestagsdebatten der ersten Legislaturperiode 1949-1953

3. Jessica Wehner & Lukas Hennies: Krieg – Psyche – Trauma. Displaced Persons zwischen Elektroschock und Vermittlung ins Resettlement

4. Marcus Velke-Schmidt: Der letzte Akt? Aus Displaced Persons im Stadtwaldlager Bocholt werden „Heimatlose Ausländer“

5. Linda Ennen-Lange, Lukas Hennies, Sebastian Huhn und Christoph Rass: „Heimatlose Ausländer“ in Osnabrück. Zur Aushandlung von Teilhabe und Anerkennung

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Was die Neueste Geschichte nicht einfach ignorieren kann

An der Universität Osnabrück und ihrem Historischen Seminar hat die Einladung von Egon Flaig nicht nur Beifall gefunden, sondern auch Verwunderung, Bestürzung und Kritik hervorgerufen. Das Team der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung teilt diese Kritik.

Wir werden nun Zeugen, wie auf die von Studierenden und deren gewählten Vertreter:innen im AStA mutig und entschieden veröffentlichte Positionierung fern jeder sachlichen und offenen Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Inhalten und Kritikpunkten reagiert wird. Da diese vehementen Angriffe auch im Namen der Wissenschaft vorgetragen werden, möchten wir dem als Geschichtswissenschaftler:innen der betroffenen Universität entgegentreten. Diese Art miteinander umzugehen, die auf Differenz in Macht und Reichweite setzt, widerspricht nicht nur unserem Verständnis des akademischen Gemeinwesens einer Universität, sondern spricht auch dem dabei ertönenden Schrei nach der “Freiheit der Wissenschaft” Hohn.

Wir stehen nicht für eine sich von Kritik abschirmende Wissenschaftskultur. 

Wir nehmen die Studierendenschaft als Diskussionspartner:innen ernst und erachten teils auch hitzig geführte Debatten als elementaren Aspekt universitären Lebens.

Wir verstehen die moderne Universität als einen Raum des offenen Austauschs wissenschaftlicher Argumente, in dem auch der wohlüberlegten Missbilligung von Einladungen und Eingeladenen respektvoll begegnet wird. 

Darum erachten wir es als unsere Aufgabe, eigene Akzente zu setzen, die inhaltlich und strukturell einen Gegenentwurf zur derzeit stattfindenden Scheindebatte ermöglichen. Alle Interessierten laden wir zu unserem öffentlichen Kolloquium Geschichtswissenschaft in demokratischen und pluralen Gesellschaften ein, das am 22. April von 16.00 bis 18.00 Uhr (online) und in Verbindung mit der Professur für die Didaktik der Geschichte stattfindet. In den kommenden Monaten folgen wir dieser Fragestellung weiter, indem wir ein “Forum weltoffene Geschichtswissenschaft” ins Leben rufen. Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie Historiker:innen in verschiedenen Gesellschaften diversitätsbewusste Wissenschaft praktizieren und deren Einschränkungen erleben.

Für das Team der Neuesten Geschichte und
Historischen Migrationsforschung (NGHM)
der Universität Osnabrück 

Mirjam Adam 

Marcel Berlinghoff

Sebastian Bondzio

Linda Ennen-Lange

Lukas Hennies

Sebastian Huhn

Sebastian Musch

Christoph Rass

Frank Wolff

Geschichtswissenschaft in demokratischen und pluralen Gesellschaften

Im Kontext aktueller Debatten am Historischen Seminar der Universität Osnabrück diskutiert am 22. April 2021 das Kolloquium Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung im Verbund mit der Professur für die Didaktik der Geschichte über Potentiale, Defizite und Verantwortungen der Geschichtswissenschaft in demokratischen und pluralen Gesellschaften mit wachsender soziokultureller Diversität.

Termin: Donnerstag, 22. April 2021, 16-18 Uhr [online].

Dabei geht es um Fragen der Kritik an tradierten und institutionalisierten Machtstrukturen zur Herstellung von Teilhabechancen sowie zur Überwindung von Ausgrenzung und Diskriminierung ebenso, wie um die Verteilung von Möglichkeiten und Agency, die eigene Geschichte sichtbar zu machen, um nicht nur in dominanten Geschichtsbildern platziert zu werden.

Moderiert von Professorin Dr. Ulrike Krause sprechen miteinander und mit dem Publikum:

Dr. Caroline Authaler, wiss. Mitarbeiterin der Arbeitsstelle „Geschichte als Beruf“ der Universität Bielefeld und vormalige Projektleiterin bei DOMiD (Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland e.V.) in Köln.

Mario Franz, Mitglied im Vorstand und Sprecher des Niedersächsischen Verbandes deutscher Sinti und Vorsitzender des Vereins Maro Dromm – Sui Generis.

Professorin Dr. Lale Yildirim, Juniorprofessur für die Didaktik der Geschichte am Historischen Seminar der Universität Osnabrück.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich hier.

Rückragen zur Veranstaltung richten Sie bitte an:

Prof. Dr. Christoph Rass
Professur für Neueste Geschichte und
Historische Migrationsforschung
Historische Seminar &
Institut für Migrationsforschung und
Interkulturelle Studien
Universität Osnabrück
chrass@uos.de