In Januar 2021 hat die Fachkommission Integrationsfähigkeit des BMI die Kategorie „Migrationshintergrund“ in Frage gestellt und als Alternative vorgeschlagen von „Eingewanderten und ihren direkten Nachkommen“ zu sprechen. Damit nähert sich die Kommission Konzepten an, unter anderem der in den USA gebräuchlichen Definition der „foreign-born population”, die international durchaus weiter verbreitet sind, als der um 2005 als statistische Kategorie eingeführte „Migrationshintergrund“. Die Fachkommission selbst verweist in ihrem Abschlussbericht auf solche Bezüge.
Vor rund 15 Jahren hat die Politik in Deutschland auf ein statistisches Defizit reagiert, das wie wenige andere Konstruktionen auf den Punkt gebracht hat, wie Migration gedacht wurde. Stets hatte bis dahin die amtliche Statistik “Ausländer/innen” gezählt und nach Nationalitäten unterschieden. Tatsächlich aber hatte die de-facto Einwanderung schon über Jahrzehnte eine zunehmend diverse Gesellschaft entstehen lassen, in der immer mehr zugewanderte Menschen auch Staatsbürger/innen waren. Die Kategorie “Ausländer” mit ihren Unterteilungen bzw. eine Zählung nach “Staatsbürgerschaft” bildete die Wirklichkeit dieser Migrationsgesellschaft schon lange nicht mehr ab.
Geschaffen wurde der “Migrationshintergrund”. Diese Kategorie definiert das Statistische Bundesamt folgendermaßen:
Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Diese Setzung konstruiert Migration vordergründig und noch immer an Staatsangehörigkeiten und nicht notwendiger Weise an die eigentliche Mobilität der Gezählten und Kategorisierten. Zugleich schreibt sie den “Migrationshintergrund” eine Generation über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit fort. Mit den so implizierten In- und Exklusionen hat der “Migrationshintergrund” mancherlei Folgen für die statistische bzw. diskursive Produktion von Migration in Deutschland hervorgebracht und zahlreiche Diskussionen ausgelöst.
Von Bedeutung für diese Betrachtung soll der Umstand sein, dass der “Migrationshintergrund” in einem Land eingeführt wurde, in dem sich der Zugang zur Staatsbürgerschaft bis vor wenigen Jahren für Zugewanderte, die sich nicht auf eine deutsche Abstammung berufen konnten, ausgesprochen schwer gestaltete.
Da sich nun auch der “Migrationshintergrund” über die Staatsbürgerschaft bestimmt – und nicht etwa durch die Geburt “im Ausland” -, ist es nicht selten, dass etwa noch die Urenkel von Migrant/innen, die zum Beispiel im Zuge der Anwerbung so genannter “Gastarbeiter/innen” nach Deutschland gekommen sind, noch einen “Migrationshintergrund” zugeschreiben erhalten – auch wenn diese Urenkel mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Zuwanderung ihrer Urgroßenkel nach Deutschland in Deutschland als Kinder von in Deutschland geborenen Eltern, die ihrerseits bereits Kinder in Deutschland geborener Eltern sind, zur Welt kommen. Die Markierung von Migration über die Staatsbürgerschaft sorgt dafür, dass sich ein “Migrationshintergrund” derzeit über durchaus vier – oder mehr – Generationen einer Familie fortschreibt.
Auf weitere Paradoxien des “Migrationshintergrundes” verweist etwa der Umstand, dass deutsche “Flüchtlinge- und Vertriebene”, auch wenn sie vor 1945 nicht auf dem Territorium des Deutschen Reiches in seinen Vorkriegsgrenzen gelebt und keine deutsche Staatsbürgerschaft besessen hatten, definitorisch aus der Kategorie herausreklamiert werden. Ähnlich wirkt sich der “Migrationshintergrund” auf Menschen aus, die aus der DDR nach Westdeutschland gekommen sind: als Flüchtlinge wurden sie anerkannt, ein “Migrationshintergrund” wurde ihnen nicht zugeschrieben (Wolff 2019). Jana Hensel und Naika Foroutan (2020) greifen aktuell solche Beobachtungen auf, um Identitätskonstruktionen der deutschen Migrationsgesellschaft in der Gegenwart zu hinterfragen.
Ganz so einfach, wie die Referenz auf das Merkmal “nicht deutsche Staatsbürgerschaft” es scheinen lässt, ist die Konstruktion des “Migrationshintergrundes” also nicht. Bleiben wir aber beim Marker “Staatsangehörigkeit”, der für die Bestimmung von “Migrationshintergrund” und “foreing-born” eine gewisse Bedeutung hat.
Heute können in Deutschland Personen im Alter von über 16 Jahren, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und einige weitere Bedingungen erfüllen, die Einbürgerung beantragen. In der Vergangenheit hat die Migrationspolitik in Deutschland indes begünstigt, dass Eingewanderte, die nicht als Personen mit deutscher “Abstammung” gesehen wurden, sowie ihre Kinder und Enkel eher keinen Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erhielten. Generationen von Kindern von Zugewanderten wurden in Deutschland geboren, denen durch das ius sanguinis sowie weitere Einbürgerungshemmnisse die deutsche Staatsbürgerschaft verwehrt blieb. Entsprechend lang wirkt der “Migrationshintergrund” als Kategorisierung.
Nicht von ungefähr ist diese perpetuierte Produktion von Migration in zunehmend in Kritik geraten (Bade 2017; Will 2019; Will 2020). Der “Migrationshintergrund” stellt in einer diversen Migrationsgesellschaft generationenübergreifend eine Form von Differenz her, die den mobilitätsinduzierten gesellschaftlichen Wandel dadurch verzerrt, dass Menschen, die bereits Teil einer diversen Gesellschaft, der der hybride Identitäten und vielfältige Herkünfte normal sind, über den Marker “Migrationshintergrund” eine ambivalente Position zugewiesen wird.
Eine andere Pfadabhängigkeit bei der statistischen Zählung und dem der darin repräsentierten Produktion von Zugehörigkeit hat sich in den USA etabliert.
Die dort vor allem im 19. Jahrhunderte dominierende Idee einer Migrationspolitik der “open door”, das damit einher gehende Modell des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch das ius solis sowie einem vergleichbar schnellen Zugang zur Einbürgerung nach der Zuwanderung nach drei bis fünf Jahren legalen Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika hat für gewisse Teile der Bevölkerung die Staatsangehörigkeit schon früh zur Markierung von Diversität obsolet gemacht.
Gleichwohl verbanden sich solche Ideen scheinbar offener Einwanderungspolitik und einer entsprechend offenen Gesellschaft mit drastischen Ausschlussklauseln – vor allem gegenüber der Native Americans und denjenigen Menschen in den USA, die in Afrika versklavt zu Opfern der transatlantischen Gewaltmigration wurden bzw. deren Nachkommen (Nakano-Glenn 2011) sowie – mit wachsender Vielfalt der US-amerikanischen Gesellschaft – gegenüber der hispanoamerikanischen Bevölkerung, Zuwandernden aus Mexiko (Molina 2014), Lateinamerika oder Asien (Ngai 2006/7).
Von der Konstruktion “Weißer” und “nicht-Weißer” Bevölkerungsanteile über die Hierarchisierung auch von Einwandernden aus Europa unterschiedlicher Herkunft bis zur Idee einer “American race”, die kein stets offener “melting-pot” sei (Fairchild 1926), und die Herausbildung einer Vorstellung über deren Vollendung, nach der durch unerwünschte Zuwanderung der Untergang drohe, führt schließlich eine Linie bis zur restriktiven Migrationsgesetzgebung der Jahre 1917, 1921 und 1924, mit denen in den USA eine Quotenregelung für die Selektion erwünschter Zuwanderer institutionalisiert wurde, die unverhohlen eugenischen und rassistischen Motiven folgte (King 2002).
Entlang dieses Weges wurde in den USA die Einteilung der Bevölkerung nach “Rassen”, deren Konstruktion und Neukonstruktion sowie deren Hierarchisierung vom statistischen System (Lee 1993) bis in die Gesetzgebung (Ngai 1999)und schließlich die soziale Praxis immer wichtiger (Saito 1997). Diese Klassifizierung nach “Rassen” wurde früh und parallel zur Kategorie “foreign-born” eingeführt und beide Markierungen reichen auf ihre jeweils eigene Art und Weise über die Einbürgerung hinaus.
Als “foreign-born” werden in den US-amerikanischen Statistiken selbst Zugewanderte gezählt. Darüber hinaus werden über den Marker “foreign-born parents” in den USA geborene Kinder mit im Ausland geborenen Eltern bzw. einem im Ausland geborenen Elternteil gekennzeichnet. Spätestens aber die Kinder zweier in den USA geborener Eltern verlieren ihre statistische Sichtbarkeit als Migrant/innen – werden dann aber über ihre Kategorisierung nach “Rasse” oder “Ethnie” entlang von daran geknüpften Zugehörigkeitsvorstellungen oder Ausschlussklauseln verortbar (Hochschild 2008; Kraut 2014).
Aus der Kategorie “foreign-born” ergibt sich also, ursprünglich angelehnt an die Idee des “melting-pot”, ein Drei-Generationen-Modell: die erste Generation besteht aus “foreign-born” Zugewanderten – unabhängig von einer möglichen bzw. bei vielen Gruppen von Einwandernden geradezu wahrscheinlichen Einbürgerung. Die zweite Generation ist durch ein oder zwei “foreign-born” Elternteile – und selbst durch ius solis staatsangehörig – als auf dem Weg zur Integration gekennzeichnet (Stella 1924). Die dritte Generation sollen als Kinder von im Land geborenen Staatsbürger/innen jegliche statistische Markierung, die Migration in ihrer Familiengeschichte sichtbar macht, verlieren. Die gesellschaftliche Wirklichkeit lässt sich indes nur sehr unzureichend beschreiben. Vielmehr handelt es sich um eine in der statistischen Kategorisierung abgebildete Vorstellung von Zugehörigkeit.
Dieses spezifisch US-amerikanische Integrationsmodell, das nicht zuletzt die Chicagoer Schule in den 1930er Jahren prominent machte (Hansen 1938), wurde im Übrigen ohne grundlegende Reflexion zunächst auch auf die deutschen Migrationsverhältnisse übertragen. Inzwischen wird nicht nur das Modell, sondern auch diese Form der Aneignung von Konzepten in der Wissenschaft und ihre verallgemeinernde Übertragung kritisch hinterfragt (Aumüller 2010).
“Foreign-born” als Markierung von der ersten bis in die zweite Generation und die Idee, von “Einwanderern und ihren direkten Nachfahren” als Nachfolgekategorie des “Migrationshintergrundes” zu sprechen, die ebenfalls zwei Generationen adressiert, sind sich also in der Tat nicht unähnlich.
Es kann also umgekehrt interessant sein, in die Debatten und Diskurse über die Kategorie “foreign-born”, die sich in den USA bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen lassen, weiter zu verfolgen. Dabei wird rasch deutlich, dass die Kategorisierung nach “parental birthplace”, die dem statistischen Konzept “foreign-born” zugrunde liegt, immer wieder in Richtung einer weiteren oder engeren Erfassung von Herkunft und Abstammung in die Kritik geriet.
Die wissenschaftlich-statistische Produktion von “Fremdheit” – foreignness – entlang dieser statistischen Kategorie nahm in der USA als ein wissenschaftliches Projekt nicht zuletzt mit den “Überfremdungsdebatten” des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts ihren Ausgang.
Die Berechnung etwa des Anteils der “foreign population” unter den “Weißen” in den USA, dessen Anwachsen, so die Überlegungen seinerzeit, durch die Einwanderung in den letzten Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg zur Bedrohung geworden war, machte diese Bedrohung scheinbar sichtbar, in Zahlen fassbar. Die gleichzeitige Berechnung eines Bevölkerungsanteils wirklicher Amerikaner/innen, der von den Weißen “Anglo-Saxon”-Einwanderern der Kolonialzeit abstammte (dazu auf interessante Weise früh kritisch Detweiler 1938), erlaubte es, einen eigentlichen Kern amerikanischer Gesellschaft zu konstruieren (Carpenter 1920). Auf diese Art und Weise statistisch hergestellte “Amerikaner”, Träger einer amerikanischen “Kultur” und “Rasse” konnten so “Fremden”, die als nur bedingt integrationsfähig oder sogar für “Kultur” und “Rasse” gefährlich galten, gegenübergestellt werden, um entsprechende Handlungsbedarfe abzuleiten.
Positionen im Diskus reichten damals von den rassetheoretischen Einlassungen eines Madison Grant bis zu pseudowissenschaftlichen Nachweisen eines “Rassenselbstmordes” (“race suicide”). Erfolgreiche “Assimilation” in der zweiten Generation wurde allenfalls “Weißen” Zuwandernden zugestanden (Butler 1920). Es finden sich aber zeitgleich auch Autoren, die ein deutliches Hinterfragen der Sinnhaftigkeit jeder konstruierten Unterscheidung zwischen “Amerikanern” und “Einwanderern” in den USA anregen (Hart 1930). Durchgesetzt hat sich gleichwohl, spätestens mit dem Johnson Reed Act von 1924, die radikale Position, die einerseits eine Rassenhierarchie aufrecht erhielt, sich andererseits die Möglichkeit verschaffte, auch innerhalb der einwandernden bzw. eingewanderten “Weißen” Europäer/innen zwischen erwünschten und unerwünschten Zuwanderern zu unterscheiden (Ngai 2014).
Der Abbau der damit eingeführten rassistischen Selektivität in der Einwanderungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika hat erst mit dem Einwanderungsgesetz von 1965 begonnen, das seinerseits mit der Kategorie der “worthyness” deutliche ökonomische Präferenzen im Wettbewerb um die “best and brightest” als Selektionskriterium einführte (Keyes 2014).
Auf einer anderen Ebene finden sich – ebenfalls bereits in der Zwischenkriegszeit – jedoch bereits sozialwissenschaftliche Studien, die ihrerseits Aspekte sozialer Mobilität über Generationen in kleineren samples im Rückblick auf die Herkunft aller vier Großeltern untersuchen (Bloom Wessels 1929) und also unabhängig von den Festlegungen des Zensus Daten erhoben, die differenziertere Betrachtungen zuließen. Einwanderungsstatus und Herkunftskultur der Großeltern wurden in diesem Kontext für einen relevanten Marker gehalten, um die relative Position der Enkel in der US-amerikanischen Gesellschaft zu verstehen. Der Marker “foreign-born” wurde dazu indes nicht als ausreichend erachtet.
In der Tat gab es immer wieder Versuche, die statistische Erfassung der Abstammung mit Blick auf Einwanderung über die Herkunft der Eltern hinaus auszuweiten. Allerdings hat sich in den 1970er Jahren in den Zensuserhebungen in den USA das Gegenteil durchgesetzt, als die Frage nach dem Geburtsort der Eltern durch eine Frage zur ethnischen Abstammung bzw. Selbstidentifikation ersetzt wurde. An dieser kategorialen Veränderung hat sich inzwischen einige Kritik entzündet, die vor allem auf den Wechsel von einer scheinbar objektiven zu einer scheinbar subjektiven Kategorie zielt (Massey 2018).
Daran knüpft Forschung an, die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft der USA nicht mehr vor allem durch unterschiedlichen Ethnien zugeschriebenen Merkmale oder die Erhebung unterschiedlicher Ausstattungen mit Humankapital erklärt (Alba 2001), sondern vielmehr systematisch und über mehrere Generationen auch die Folgen von gesellschaftlicher In- und Exklusion durch Differenzproduktion in den Blick nimmt. Damit geht es um das Erfassen einer Differenzproduktion, die sich nicht zuletzt an Herkunftszuschreibungen sowie deren Perpetuierung festmachen lässt – und zugleich auf die Effekte einer Privilegierung durch die Zugehörigkeit zu dominanten Gruppen verweist (Duncan 2018).
Dabei werden inzwischen Datensätze konstruiert, die es erlauben, Familien über bis zu acht Generationen zu untersuchen, um solchen Langzeiteffekten bzw. Pfadabhängigkeiten gesellschaftlicher Rahmenbedingungen auf die Spur zu kommen, die oft auch auf die Bedingtheit ebenso wie auf die Wirksamkeit der Produktion von Migration als einer Form der Differenzproduktion verweisen (Ferrie 2020).
Wenn wir nach solch notwendigerweise kursorischen Betrachtungen zum “Migrationshintergrund” und den “foreign-born” zurück kehren, blicken wir im ersten Fall auf das lange Sichtbarmachen (“Migrationshintergrund”) von Migration und damit verbundenen gesellschaftlichen Zuweisungen entlang des Zugangs zu “Staatsangehörigkeit”. Das Konzept der “forein-born” scheint mit einem festen Drei-Generationen-Modell eine Zuwanderungsgeschichte in Biografie oder Familie vergleichsweise rasch unsichtbar zu machen, paart sich aber im Fall der USA mit weiteren Markern, die sich wesentlich an “Rasse” knüpfen und scharfe Differenzproduktionen über lange Zeiträume ermöglichen. Bei diesen beiden Ausprägungen handelt es sich letztlich um einen Ausdruck der jeweiligen Selbstkonstruktion dominanter Gruppen einer Gesellschaft mit den zugehörigen Fremdkonstruktionen.
Damit bleibt es ein zentrales gesellschaftliches Anliegen, solchen Politiken der Markierung nicht einfach zu folgen, sondern sie stets reflexiv zu beforschen und kritisch zu hinterfragen. Dies nicht zuletzt auf zwei Ebenen: Einmal, um den Konstruktionscharakter solcher Markierungen von ihrer Hervorbringung über die Praktiken der Zuschreibung bis zu ihrer Wirksamkeit zu dekonstruieren. Hierzu gehört auch die Beobachtung von kategorialer Verknüpfungen bei der Produktion und Hierarchisierung von Zugehörigkeit etwa über “Staatsangehörigkeit” oder “race”. Zum anderen um über die reflektierte Erhebung von Daten, die solche Konstruktionen nicht schlicht reproduzieren, die generationenübergreifenden Effekte solcher Zuschreibungen beforschbar zu machen und so die an die Konstruktion von “Migration” geknüpfte Produktion von gesellschaftlicher Ungleichheit besser zu verstehen (Massey 2020).
Helfen kann uns dabei, Debatten und Diskurse in Politik, Öffentlichkeit und Wissenschaft sowie auch die damit korrespondierenden Institutionalisierungsprozesse gerade vor ihren weiten historischen Horizonten zu beobachten, um die Aushandlung der statistischen Markierung und Erfassung der Abzeichnung von “Migration” in Biografie, Generationen und Gesellschaft zu verstehen. Ein Blick auf die eigene, vor allem aber auch auf andere Gesellschaften in Langzeitbeobachtungen sowie im diachronen und synchronen Vergleich bietet dabei Einblicke in ähnliche und unterschiedliche Entwicklungen sowie die teils langen Pfadabhängigkeiten und Verknüpfungen, über die sich scheinbar stets aktuelle Muster ausprägen. Eine solche Umschau verweist auch auf Transfer- und Translationsprozesse bei der Übertragung oder Aneignung von Konzepten und Ideen, wenn derzeit etwa die Nachfolge des “Migrationshintergrundes” diskutiert wird. Hier und da werden die dabei möglichen Beobachtungen bereits Fragen aufscheinen lassen, die wir auch an die nächste, neue statistische Kategorie richten sollten.
Der Autor dankt für eine kluge
Durchsicht des Beitrages und
hilfreiche Kommentare
PD Dr. Frank Wolff.