Am 25. April jährte sich das Inkrafttreten des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ im Jahr 1951. Als „Heimatlose Ausländer“ kategorisierte der Gesetzgeber Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg als sogenannte „Displaced Persons“ von der International Refugee Organization (IRO) betreut worden waren, aber weder in ihre Heimatländer repatriiert werden konnten noch für das Resettlement in aufnahmebereiten Drittstaaten in Frage kamen.
Die Verantwortung für die Anfang der 1950er Jahre in Westdeutschland verbliebenen „Displaced Persons“ und ihre Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland ging zum 30. Juni 1950 von der IRO auf die bundesdeutschen Behörden über. Verbunden damit war die Forderung der Alliierten nach Einführung eines Gesetzes, das diesen Menschen – unter ihnen vor allem Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, Deportation und Verschleppung – Schutz vor erneuter Diskriminierung und umfassende Rechte zusicherte.
Mit dem 1951 verabschiedeten Gesetz erhielten diese Menschen den neuen Rechts- und Aufenthaltstitel „Heimatlose Ausländer“. Dieser hierzu in der Ministerialbürokratie eigens erfundene Begriff sollte eine inhaltliche Abgrenzung herbeiführen und keine Verbindung zur nationalsozialistischen Terrorherrschaft sowie zu der damit verbundenen deutschen Verantwortung für die Situation dieser Menschen signalisieren. Rechtlich wurden „Heimatlose Ausländer“ in den meisten Bereichen mit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, womit das Gesetz über das internationale Flüchtlingsrecht hinausging und somit die Forderungen der Alliierten widerspiegelte. Die Regelungen schlossen die „Heimatlosen Ausländer“ im Gegensatz zu Flüchtlingen oder Vertriebenen aber gleichzeitig von möglichen Entschädigungsleistungen oder einem Lastenausgleich seitens des Westdeutschen Staates aus.
Hans Lukaschek (CDU), seinerzeit Bundesminister für Vertriebene, lobte den Gesetzesentwurf in einer ersten Beratung im Bundestag am 18. Oktober 1950 als „den ersten formalen Schritt in die Völkergemeinschaft“ sowie als „Dokument der Bereitschaft zu einer völkerverbundenen Humanität mit dem Ziel, die Freiheit und die materielle Existenz aller derjenigen zu sichern, die eines der wertvollsten irdischen Güter hergeben mussten, nämlich ihre Heimat“ und erntete lebhaften Beifall.
Der negierte Bezug zu den NS-Verbrechen in der Terminologie des Gesetzes, die damalige Betrachtung der „Displaced Persons“ als gesellschaftliches und finanzielles Problem sowie das Fortbestehen von Stereotypen und Ressentiments aus der NS-Zeit in der Nachkriegszeit blieben indes gesellschaftliche Realität. Entsprechend langwierig gestaltete sich die Integration der sich nun in Deutschland niederlassenden „Heimatlosen Ausländer“. Auch Jahrzehnte nach Ende des Krieges sahen sie sich vielfach mit Diskriminierung und schlechten Lebensbedingungen konfrontiert.
Die Kategorisierung der „Displaced Persons“ als „Heimatlose Ausländer“, ihre Aufnahme und Integration in die deutsche Gesellschaft untersuchen wir in einem Projekt an der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück. Linda Ennen arbeitet im Forschungsprojekt „Prozesse gewaltinduzierter Mobilität. ‚Displaced Persons‘ zwischen Repatriierung, Resettlement und Integration in niedersächsischen Kommunen nach dem Zweiten Weltkrieg“ an einer Fallstudie zur Stadt Osnabrück, in der neben Fallakten der International Refugee Organization aus den Arolsen Archives, Dokumenten der IRO aus Archiven in Genf, Paris und New York sowie zahlreichen Verwaltungsakten aus den Beständen des Niedersächsischen Landesarchivs, erstmals auch die Daten der (historischen) Osnabrücker „Ausländermeldekartei“ Berücksichtigung finden können. Diese wird parallel im Forschungsprojekt „Massendatenbasierte Langzeitmodelle migrationsinduziert wachsender Diversität im urbanen Kontext: Ausländermeldekarteien als Kulturgut und Grundlage reflexiver Migrationsforschung“ digitalisiert und ausgewertet.
Gleichzeitig ist das Forschungsvorhaben zu „Heimatlosen Ausländern“ Bestandteil eines Forschungsprogramms zum Umgang mit mass-displacement im Kontext des Zweiten Weltkrieges, mit dem das Team der Professur Beiträge zum Verständnis von Gewaltmigration und ihrer Folgen leisten möchte.