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„Im übrigen schickt man die Alten und Gebrechlichen nach Varel“

Sebastian Huhn

In der niedersächsischen Kleinstadt Varel gab es in den 1950er Jahren das größte „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und „Refugees“. Fast 1.000 Menschen aus mindestens dreizehn Ländern lebten hier. Dieser geschichtswissenschaftlich bislang kaum beachtete und in der öffentlichen Erinnerung weitgehend vergessene Ort in der niedersächsischen Provinz ist aus lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Perspektive geschichtswissenschaftlich bedeutsam für die Flüchtlingspolitik in Deutschland und Niedersachsen nach Ende des Zweiten Weltkriegs, für den Umgang mit Flüchtlingen – und hier vor allem auch mit älteren Flüchtlingen – in der frühen bundesrepublikanischen Geschichte und für die heutige Erinnerung an die ersten nach dem Krieg in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Viele Fragen sind jedoch offen.

Am 30. Juni 1950 übergaben die USA, Großbritannien und Frankreich die Verantwortung für die sich noch in Westdeutschland aufhaltenden sogenannten „Displaced Persons“ (DPs) und „Refugees“ an die Bundesrepublik Deutschland. Etwa 100.000 bis 200.000 von ihnen würden, so die damaligen Schätzungen der Alliierten und der International Refugee Organization (IRO), in Westdeutschland verbleiben müssen, wenn die IRO im darauffolgenden Jahr das Resettlement-Programm einstellen würde, durch das DPs und „Refugees“ zwischen 1946 und 1951/ 1952 weltweit ein sicheres zukünftiges Zuhause vermittelt wurde.

„Displaced Persons“ und „Refugees“ nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs

Gerald Daniel Cohen zufolge hatten sich nach dem Sieg der Alliierten über das NS-Regime zunächst noch über acht Millionen nicht-deutsche vertriebene, verschleppte und geflohene Menschen in Westeuropa aufgehalten (Cohen 2011: 5), unter ihnen Überlebende der Shoah, befreite Zwangsarbeiter*innen, aber auch eine immer weiter wachsende Zahl osteuropäischer Flüchtlinge, die in den letzten Kriegs- und den ersten Nachkriegsjahren – häufig aus Angst vor politischer Verfolgung – aus der Sowjetunion nach Westeuropa flohen. Diese Menschen wurden von den Alliierten, der 1943 gegründeten United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und ab 1946/ 47 von der IRO als „Displaced Persons“ und „Refugees“ bezeichnet beziehungsweise gelabelt. Obwohl UNRRA, IRO und Alliierte definitorisch zwischen „Displaced Persons“ und „Refugees“ unterschieden, wurden beide Gruppen für gewöhnlich – und dem schließt sich dieser Beitrag der Einfachheit halber an – unter dem Titel DPs subsummiert (zur Definition und der Genese und politischen Problematik dieser Kategorien siehe Huhn/ Rass 2022).

Die Alliierten verfolgten zunächst eine strikte Politik der Repatriierung. Bis Ende 1946 wurden rund sieben Millionen Menschen in ihre osteuropäischen Ursprungskontexte repatriiert, häufig auch unter Zwang und gegen ihren expliziten Willen. Auf der Konferenz von Jalta war – gefordert von Stalin – verabredet worden, dass NS-Opfer und Flüchtlinge mit Nationalität oder Staatsbürgerschaft eines mittlerweile zur Sowjetunion gehörenden Landes auf jeden Fall in die Sowjetunion zurückzukehren hätten, ob sie wollten oder nicht (siehe z.B. Reinisch 2017). Die UNRRA betreute und versorgte die Menschen bis zu ihrer Repatriierung durch das alliierte Militär.

Verschiedene Diskussionen zwischen Humanismus und Kaltem Krieg führten bei den Westalliierten zu zunehmenden Skrupeln gegenüber der (Zwangs-)Repatriierungen (siehe dazu Salomon 1991 und Cohen 2011). Gegen den Einspruch der Sowjetunion wurde daher 1946 im Rahmen der Vereinten Nationen die IRO gegründet, mit dem Ziel, den DPs von nun an zu helfen, in einem anderen Land ein sicheres zukünftiges Zuhause zu finden. Zwischen 1947 und 1951/ 1952 vermittelte die IRO rund einer Million Menschen weltweit einen neuen Ort zum Leben (siehe z.B. Huhn 2022).

Da die Aufnahmestaaten des Resettlement-Programms DPs vor allem nach „Nützlichkeitskriterien“ als Einwanderer auswählten, in der Regel als Arbeitsmigrant*innen, schafften es bis zur Einstellung des IRO-Programms Ende 1951/ Anfang 1952 nicht zuletzt kranke und alte Menschen häufig nicht, Westdeutschland beziehungsweise Westeuropa mit Hilfe der IRO zu verlassen; zehntausende kranke und alte DPs würden so in Deutschland bleiben müssen. Ab dem 30. Juni 1950 sollte nun die BRD die Verantwortung für diese Menschen übernehmen und ein Jahr später, im April 1951, verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“, das den rechtlichen Status der nun also als „Heimatlose Ausländer“ erneut mit einem neuen Namen beziehungsweise Label versehenen Menschen in Westdeutschland regelte.

Lageeinschätzung und Planungen in Niedersachsen

Die Alliierten und die IRO hatten den 30. Juni 1950 jedoch nicht einfach kommen lassen, im Vertrauen, dass Westdeutschland die unter ihrem Schutz stehenden DPs zukünftig ebenso engagiert und wohlwollend versorgen würde, wie bisher UNRRA und IRO. Im Gegenteil: zwar wollten die Alliierten die Verantwortung langsam übergeben, die IRO auflösen und sich mittelfristig aus Deutschland zurückziehen, den deutschen staatlichen Akteur*innen vertrauten sie dabei aber kaum. So wurde zum Beispiel älteren DPs noch Wochen vor der Übergabe der Verantwortung an Deutschland geraten, das Land – wenn möglich – noch zu verlassen. „We are using all our powers to remind the old people”, schrieb das Department of Care and Maintenance der IRO am 10.5.1950 über ihr Werben für ein französisches Aufnahmeprogramm für ältere DPs, “that we have no guarantee of what will happen in Germany after we have left, whereas we do know that France has a fine record with regard to its treatment of refugees.[1]

Niedersachsen galt dabei in den Augen der IRO als besonders strukturschwach. „Land Niedersachsen“, stellte ein IRO-Bericht vom Juli 1950 fest, „may be regarded as one of the distressed or ‚underdeveloped‘ areas of Germany.”[2] Gemeinsam mit den nichtstaatlichen Partner*innen – wie etwa der Inneren Mission und dem Caritasverband – würde man die Situation auch zukünftig im Auge behalten müssen um eventuellen Tendenzen einer schlechten Behandlung der DPs durch die deutsche Administration entgegenwirken zu können:

The system of supervision outlined allows us to counteract where necessary any tendency of the German Administration to discriminate against the DPs. […] The plans made are considered good and we will do our utmost to cope with the situation in Land Niedersachsen, which is the least satisfactory.[3]

Quelle: IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

Ende Juni lebten in Niedersachsen rund 30.000 DPs dauerhaft und fast 16.000 zusätzliche Personen hielten sich zudem temporär im Land auf. Den alliierten Planungen zufolge sollten am Ende 25.000 DPs in Niedersachsen unter deutscher Verantwortung verbleiben, die übrigen Menschen würden in andere Bundesländer umgesiedelt werden.[4]

Die britische Control Commission for Germany (CCG) und die IRO schufen nun – wenige Monate vor dem 30. Juni 1950 – in Niedersachsen (wie auch anderenorts) Fakten, unter anderem, indem sie Wohneinrichtungen für kranke und ältere DPs errichteten, die die deutsche Verwaltung dann zu übernehmen hätte. Dadurch sollte zumindest sichergestellt werden, dass ein guter Grundstein für das Weiterleben der DPs unter deutscher Verwaltung gelegt war.

In Niedersachsen gründeten die britische CCG und die IRO drei „Altersheime“ für DPs: das Bodenteich Old People’s Home bei Uelzen mit einer Kapazität für 240 Menschen, das Adrian Marshall Home in Goslar mit Platz für 119 Personen und schließlich das Varel Old People’s Home in der friesischen Kleinstadt Varel, dass zukünftig fast 1.000 DPs höheren Alters ein Zuhause bieten sollte. Die Leitung der Heime in Uelzen und Goslar wurde mit der evangelischen Inneren Mission verabredet, das Vareler Heim sollte von der Inneren Mission und dem katholischen Caritasverband gemeinsam geleitet werden.[5] Auch hier vertrauten die Alliierten und die IRO kirchlichen Akteur*innen mehr als dem deutschen Staat.

Quelle: IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

Das „Altersheim“ für DPs und Refugees in Varel

Das „Altersheim“ in Varel gründeten CCG und IRO als Provisorium und Übergangslösung: 

In earlier discussions with you we indicated that we were all concerned about the size of the Varel Home. Including staff, it will accommodate 1,000 persons. Both the Caritas and Innere Mission have stated that they hope in the course of time to transfer the old people in this home into smaller homes now operated by them as vacancies become available.[6]

Entgegen dieser Vorstellung blieb das Vareler Heim jedoch die gesamten 1950er Jahre lang Europas größtes „Altersheim“ für DPs. Das kleinere Heim in Uelzen wurde hingegen bereits 1951 aufgelöst, die Bewohner*innen nach Varel verlegt (Grabe 2016: 178). Auch in den Folgejahren fanden ältere DPs nach Schließungen von DP-Lagern und -Einrichtungen immer wieder in Varel ein neues Zuhause (Grabe 2016: 179). Viele Bewohner*innen des großen Vareler Heims lebten Indizien zufolge dabei sogar gerne dort. Bereits im Mai 1950 hatte die IRO eine entsprechende Zufriedenheit beobachtet:

In the meantime, however, Varel is in excellent condition and will be reasonably well suited for the purpose. All reports from the old people transferred to these installations state that the old people are happy in their new surroundings.[7]

Die Zusammensetzung der Bewohner*innenschaft änderte sich im allerdings Laufe der 1950er Jahre: Menschen zogen weg, starben und neue Bewohner*innen kamen hinzu. Die Altersgrenze, um als Erwachsene*r im Heim leben zu dürfen, lag bei 60 Jahren.[8]

Am Ende waren es nicht Bemühungen der Caritas und der Inneren Mission, den Menschen ein Zuhause in kleineren Einrichtungen zu ermöglichen, die zur Auflösung des Heims führten. Die im November 1955 gegründete Bundeswehr bekundete bereits 1956 Interesse am ehemaligen SS-Kasernenkomplex, der nun das „Altersheim“ für DPs war. Im Frühjahr 1960 wurde das Heim daher letztlich aufgelöst, um auf dem Gelände ein Panzergrenadierbataillon der Bundeswehr zu stationieren. Die Zahl der Bewohner*innen lag Ende 1959 noch bei 460 Menschen, die nun auf andere Heime verteilt werden sollten.[9]

Quelle: Nordwest-Zeitung, 3.7.1959 (Copyright: Nordwest-Zeitung)

Ein diverser Ort in den 1950er Jahren

In den 1950er Jahren war Varel somit ein Ort, an dem circa jeder fünfzehnte dort lebende Mensch DP war. Die Einwohner*innenzahl der friesischen Kleinstadt lag 1950 bei etwa 14.000-16.000 Menschen[10], die fast 1.000 DPs im „Altersheim“ machten also einen durchaus signifikanten Bevölkerungsanteil aus.

Das Zusammenleben der Menschen im Varel der 1950er Jahre ist bisher weitgehend unerforscht. Indizien sprechen aber dafür, dass es diverser war, als die Forschung über DPs in Deutschland häufig impliziert. Im Anschluss an Wolfgang Jacobmeyers Pionierstudie „Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer“ (1985) hat die Geschichtswissenschaft bei diesem Thema erstens immer sehr stark auf Konflikte zwischen „deutscher Bevölkerung“ und DPs geschaut und Akteursgruppen dabei zweitens teils sehr holzschnittartig gezeichnet. Noch 2022 stellten Markus Nesselrodt und Marcus Velke-Schmidt in einer Bestandsaufnahme über die DP-Forschung in Deutschland fest: „Insgesamt ist eine deutliche Dominanz und Nachwirkung der Pionierstudie von Jacobmeyer festzustellen und damit verbunden die Weitertradierung seines einseitig-negativen DP-Bildes.“ (Nesselrodt/ Velke-Schmidt 2022).

Varel kann nicht zuletzt wegen der hohen Zahl der dort in den 1950er Jahren lebenden ausländischen Menschen als ein frühes und lokales Beispiel des Aushandelns einer „Migrationsgesellschaft“ beziehungsweise als ein lokales Migrationsregime (Oltmer 2018) betrachtet werden. Inwiefern Varel zu dieser Zeit primär von Konflikten zwischen den dort lebenden Menschen aus unterschiedlichen Herkunftskontexten geprägt war oder gleichzeitig auch von einem weniger konfliktbeladenen Zusammenleben, bedarf künftig eines genaueren Blicks, der die Gesellschaft nicht leichtfertig in „Deutsche“ und „Ausländer*innen“, in ein „Wir“ und „die Anderen“ teilt. Wenn wir davon ausgehen, dass sich zwei Bevölkerungsgruppen gegenüberstanden – die Vareler „Mehrheitsgesellschaft“ und die DPs – greift diese Vorstellung zu kurz. Angesichts herrschender Ressentiments und Rassismen sowie der erst kurz zurückliegenden NS-Herrschaft wurde DPs aus dem Baltikum in Varel zum Beispiel vielleicht positiver begegnet als denen aus Polen oder Russland und lokale Händler, die das Heim mit Lebensmitteln belieferten beziehungsweise zu deren Kund*innen die bis zu 1.000 DPs zählten oder die zahlreichen Vareler*innen, die im Heim arbeiteten, sahen dessen Bewohner*innen vermutlich mit anderen Augen als andere Menschen in Varel.

Bereits ein explorativer Blick in die Ausgaben der lokalen Nordwest-Zeitung (NWZ) deutet auf eine Gleichzeitigkeit von einerseits Ressentiments und Klischees und andererseits empathischeren Betrachtungen und Kontakten in Varel hin. Am 30. Juni 1951 veröffentlichte die NWZ einen Artikel mit dem Titel „DP-Problem auch ein deutsches Problem“, der die Geschichtsvergessenheit sechs Jahre nach dem Sieg über NS-Deutschland und genau ein Jahr nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an Deutschland auf regelrecht bedrückende Weise offenbart. Die Schuld an der Feindschaft zwischen „Deutschen“ und den in Deutschland lebenden „Heimatlosen Ausländern“ liege – so die Autorin oder der Autor – „fraglos auf beiden Seiten“. Eine „egoistische, gewinnsüchtige Haltung manches heimatlosen Ausländers trennte die Menschen der osteuropäischen Völker von denen der Bundesrepublik. […] Der DP – einst ‚Terrorist, Schwarzhändler und Bettler‘ in den Augen vorschnell Urteilender – wurde zum Schicksalsgenossen, der, gleich zahllosen Deutschen, alles verloren hat.[11] NS-Terror, die Konzentrationslager, der Holocaust, Zwangsarbeit und der deutsche Krieg in Osteuropa blieben in diesem larmoyanten, selbstgerechten und alle Schuld ignorierenden Text unerwähnt. Die oben erwähnten Sorgen und Befürchtungen der IRO und der Alliierten über die Zukunft der DPs in Deutschland sind mit Blick auf solche Aussagen aus heutiger Sicht mehr als angemessen.

Quelle: Nordwest-Zeitung, 30.6.1951 (Copyright: Nordwest-Zeitung)

Gleichwohl wäre es eine voreilige Interpretation, die Gruppenkonstruktionen solcher Quellen einfach mit umgekehrter Interpretation oder Empathie zu reproduzieren. Artikel der NWZ aus den 1950er Jahren zeugen auch von differenzierteren Kontakten. So gab es offensichtlich ökumenische Arbeitskreise an denen Bewohner*innen des „Altersheims“ ebenso beteiligt waren, wie andere in Varel und Umgebung lebende Menschen[12], wenn Schüler*innen des lokalen Gymnasiums in der Weihnachtszeit Lieder eingeübt hatten, gestalteten sie auch einen Adventsnachmittag im „Altersheim“ für DPs[13] und die NWZ nahm auch durchaus positiv Kenntnis von den zahlreichen kulturellen Events, die es während der gesamten 1950er Jahre an diesem sicherlich trans- und internationalsten Ort in der friesischen Provinz gab, wie zum Beispiel einem „internationalen Schallplattenkonzert“ im Juni 1957 (eine aus heutiger Sicht sehr schöne Formulierung dafür, dass ein DJ aufgelegt hatte).[14]

Ob und inwiefern sich heute noch Stimmen und Sichtweisen der damaligen Bewohner*innen des Heims rekonstruieren lassen, bleibt offen. So wichtig es ist, auch sie als Akteur*innen mit agency und voice geschichtswissenschaftlich in den Blick zu nehmen, so unklar ist, ob sie Quellen hinterlassen haben beziehungsweise solche Quellen in Varel irgendwo aufbewahrt wurden. Dass sich die Bewohner*innen des „Altersheims“ nicht immer als eine Einheit betrachteten, sondern es zu „nationalen ‚Differenzen‘“ kam, ist in Quellen belegbar (siehe dazu Grabe 2016: 271). Möglich ist angesichts der europäischen (Vor-)Geschichte auch, dass einzelne Heimbewohner*innen sich ihrerseits wegen Ressentiments und Rassismus Vareler*innen außerhalb des Heims verbundener fühlten als ihren Mitbewohner*innen. All diese Facetten gilt es möglichst differenziert zu erforschen, ohne dabei einer reflexartigen Vorstellung von zwei „natürlichen“ Gruppen zu verfallen: deutschen Vareler*innen und Vareler DPs.

In gewisser Weise war das Heim sicherlich eine Art Enklave, seine Bewohner*innen waren aber freie und vielfach vermutlich auch sehr mobile Menschen, die in Varel einkauften, ins Kino oder zum Friseur gingen, vielleicht in die Kirche oder zu Ärzt*innen. Vielleicht waren DPs auch mit anderen Vareler Einwohner*innen befreundet oder man teilte Hobbies. Mit seinen bis zu 1.000 Bewohner*innen war das Heim schließlich sicherlich ein lokaler Wirtschaftsfaktor.

Ein wichtiger Ort für die Flüchtlingspolitik der 1950er Jahre

Das Vareler „Altersheim“ für DPs ist aus mindestens drei geschichtswissenschaftlichen Perspektiven ein wichtiger historischer Ort. Aus der Perspektive der Forschung über die Gruppe der „Displaced Persons“ und „Refugees“ im Niedersachsen, Deutschland beziehungsweise sogar Europa der Nachkriegszeit kann das Vareler Heim eine besondere Fallstudie sein, die unser Bild dieser immer noch sehr untererforschten und öffentlich vielerorts vergessenen Vergangenheit zu vervollständigen hilft, auch mit Blick auf eine bisher wenig beachtete Gruppe unter den DPs: ältere Menschen. Im Gegensatz zu anderen historischen Orten, die in der Forschung bislang Beachtung erhielten, wie den DP-Lagern in Bergen-Belsen oder dem DP-Lager im Bayrischen Wildflecken, befand sich das Vareler Heim beispielsweise in einer anderen Region Deutschlands und beheimatete nicht nur Menschen einer nationalen Herkunftsregion, wie es beispielsweise im polnischen Camp in Bergen-Belsen der Fall war, sondern aus den unterschiedlichsten Ländern. Ältere DPs und Flüchtlinge stellen zudem eine besonders vulnerable Gruppe dar, für die die Gesellschaft dauerhaft Verantwortung übernehmen musste, weil sie im Gegensatz zu vielen jüngeren Flüchtlingen nicht durch Auswanderung oder Arbeitsaufnahme als Gegenstand von Politik und Fürsorge einfach verschwanden. Die Aushandlung ihrer Anerkennung und Teilhabe ist daher eine Besonderheit.

Aus der Perspektive niedersächsischer Regionalgeschichte und deutscher Nachkriegsgeschichte kann das Vareler Heim daher sowohl auf der politisch-administrativen als auch der alltagsgeschichtlichen Ebene viel über die Verfasstheit der niedersächsischen und der deutschen Gesellschaft in den 1950er Jahren aussagen.

Aus migrationshistorischer Perspektive handelte es sich bei den DPs schließlich um die ersten Flüchtlinge im Nachkriegsdeutschland, Varel war somit ein früher Fall eines lokalen Migrationsregimes (Oltmer 2018) nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Debatten über Flucht werden auch in Deutschland immer wieder von vorne, meist geschichtsvergessen und ideologisch höchst aufgeladen beziehungsweise instrumentalisiert geführt. Dies war in den Jahren 2014/15 so und gilt gegenwärtig für die Diskussionen über die Aufnahme und den Schutz ukrainischer Flüchtlinge. Der geschichtswissenschaftliche Blick auf die ersten in Deutschland lebenden Flüchtlinge, die Anfänge deutscher Flüchtlingspolitik und auf die Geschichte des Umgangs mit Flüchtlingen in den 1950er Jahren ist daher hoch aktuell und wichtig.

Der 30. Juni 1950 markierte dabei zwar einen Bruch in der Verantwortung für die DPs, die 1950er Jahre sollten aber als eine Übergangsphase verstanden werden, die es zu untersuchen gilt. Das Vareler „Altersheim“ zum Beispiel wurde vor diesem Datum von den Alliierten und der IRO errichtet, um den Bruch des 30. Juni zu überdauern und internationale Akteur*innen behielten es auch nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an Deutschland weiter im Blick. Das Heim war somit in den 1950er Jahren ein Ort, an dem lokale, regionale, nationale und internationale Akteur*innen über den Umgang mit Flüchtlingen, oder, je nach Sichtweise, auch mit NS-Opfern oder ganz allgemein mit Ausländer*innen verhandelten. Diese multiplen Akteurskonstellationen und die gleichzeitig lokale, regionale, nationale und internationale Bedeutung von Europas größtem „Altersheims“ für DPs sollte zukünftig geschichtswissenschaftliche Aufmerksamkeit erhalten.

Quelle: Nordwest-Zeitung, 31.12.1955 (Copyright: Nordwest-Zeitung)

Epilog

In Varel und in der niedersächsischen Landesgeschichte geriet das Varel Old People’s Home nach den 1950er Jahren anscheinend immer mehr in Vergessenheit. Erst seit kurzem bemühen sich Vareler*innen, öffentlich an den Ort und die Zeit zu erinnern, als Varel das größte „Altersheim“ für NS-Opfer und osteuropäische Flüchtlinge beheimatete. Der Lokalhistoriker Holger Frerichs veröffentlicht demnächst eine einhundertseitige Dokumentation über das Heim und eine Initiative hat sich jüngst für die Restaurierung der noch auf dem Vareler Friedhof übrigen 63 Gräber ehemaliger Heimbewohner*innen eingesetzt. Dort entsteht derzeit ein „Erinnerungspark“.[15]

Auch mit Blick auf Public History gilt es aber, Europas größtes „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und osteuropäische Flüchtlinge wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, auch über Varel und die lokale Erinnerung hinaus.

In der Arbeitsgruppe Negotiating Migration der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung an der Universität Osnabrück wird aktuell in sechs Forschungsprojekten zum Flüchtlingsregime während und nach dem Zweiten Weltkrieg geforscht. Der Autor plant im Rahmen dieser Arbeitsgruppe, zukünftig auch zu Varel und dem dortigen „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und Flüchtlinge zu forschen. Das Projektvorhaben soll Landes- und Lokalgeschichte mit internationaler Geschichte verbinden, um die multiplen Akteurskonstellationen der Aushandlungen einer Migrationsgesellschaft zu erfassen. Mit Blick auf das Vareler Heim soll dabei zudem der Umgang mit vulnerablen Flüchtlingen jenseits von Diskussionen über „Nützlichkeit“ in den Blick genommen werden. Auch die Geschichtsvermittlung durch Public History soll wichtiger Bestandteil des Projektvorhabens sein.

Literatur:

Cohen, Gerald Daniel: In War’s Wake. Europe’s Displaced Persons in the Postwar Order. New York 2011.

Grabe, Nina: Grabe: Die stationäre Versorgung alter Menschen in Niedersachsen 1945-1975, Stuttgart 2016.

Huhn, Sebastian/ Rass, Christoph: Displacement und Displaced Persons, in: Bannasch, Bettina/ Bischoff, Doerte/ Dogramaci, Burcu (Hrsg.): Exil, Flucht, Migration. Konfligierende Begriffe, vernetzte Diskurse? Band 40 der Reihe Exilforschung, Berlin/ Boston 2022, S. 38-49.

Huhn, Sebastian: Rethinking the Post-War International Migration Regime from the Global South: Venezuela in a Global History of White Immigration, in: Itinerario 46:2 (2022), S. 214-232.

Jacobmeyer, Wolfgang: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer, Göttingen 1985.

Nesselrodt, Markus / Velke-Schmidt, Marcus: Vergessene Jubiläen, neue Perspektiven – Displaced Persons-Forschung in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in: Hagen, Nikolaus/ Nesselrodt, Markus/ Strobl, Philipp/ Velke-Schmidt, Marcus (Hrsg.): Displaced Persons-Forschung in Deutschland und Österreich: Eine Bestandsaufnahme zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Berlin 2022, S. 11-34.

Oltmer, Jochen: Einführung: Migrationsregime vor Ort und lokales Aushandeln von Migration, in: Oltmer, Jochen (Hrsg.): Migrationsregime vor Ort und lokales Aushandeln von Migration, Wiesbaden 2018, S. 1-12.

Reinisch, Jessica: Old wine in new bottles? UNRRA and the midcentury world of refugees, in: Reinisch, Jessica/ Frank, Matthew (Hrsg.): Refugees in Europe, 1919-1959: A Forty Years’ Crisis?, London, S. 147-175.

Salomon, Kim: Refugees in the Cold War. Towards a New International Refugee Regime in the Early Postwar Era, Lund 1991.

Beim Titel dieses Beitrags handelt es sich um ein Zitat aus einer „Niederschrift über die Aussprache mit den Vertretern der Länder der britischen Zone über Fragen der Betreuung der heimatlosen Ausländer in Düsseldorf am 20.11.1951“, Bundearchiv, Koblenz, B/106/9918.

Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus einer Akte des IRO-Bestands in den Archives nationales in Paris, AJ43/792.


[1] IRO/ Department of Care and Maintenance: Institutional Cases. British Zone of Germany, Lemgo, 10.5.1950, S. 2, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

[2] IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

[3] Ibid.

[4] Ibid.

[5] Ibid.

[6] IRO/ Department of Care and Maintenance: Institutional Cases. British Zone of Germany, Lemgo, 10.5.1950, S. 2, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.

[7] Ibid.

[8] Nordwest-Zeitung, 13.2.1950.

[9] Nordwest-Zeitung, 7.8.1959.

[10] https://www.varel.de/portal/seiten/geschichte-900000061-20860.html.

[11] Nordwest-Zeitung, 30.6.1951.

[12] Nordwest-Zeitung, 31.5.1955.

[13] Nordwest-Zeitung, 4.12.1954.

[14] Nordwest-Zeitung, 12.6.1957.

[15] Friesländer Bote, 4.11.2022.

Der 30. Juni 1947, eine Geburtsstunde des modernen Flüchtlingsregimes

Sebastian Huhn

Heute vor 75 Jahren, am 30. Juni 1947, stellten sowohl das Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR) als auch die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) offiziell ihre Arbeit zur Versorgung von Flüchtlingen und sogenannten Displaced Persons ein und wurden von der im Jahr zuvor gegründeten International Refugee Organization (IRO) abgelöst. Lowell P. Rooks, der letzte Generaldirektor der UNRRA trug morgen vor 75 Jahren, am Dienstag, dem 1. Juli 1947 ebenso nur noch die Verantwortung für die Abwicklung der von ihm geführten Organisation, wie Sir Herbert Emerson, Direktor des IGCR. Sir Arthur Rucker hingegen ging am 1. Juli 1947 als Deputy Director-General der Preparatory Commission der IRO zur Arbeit. Er übernahm die nun allein im Rahmen der Vereinten Nationen verantwortliche Organisation zur Versorgung der sogenannten Displaced Persons vor allem in Europa, aber auch darüber hinaus: die International Refugee Organisation.


Die Auflösung von IGCR und UNRRA ging durchaus mit einem gewissen, nicht unverständlichen Pathos einher. Am 3. Juli 1947 bedankte sich Herbert Emerson, Direktor des IGCR, in einem Telegramm bei Kolleginnen und Kollegen in Europa: „Eve of giving over charge of IGC to preparatory commission I wish personally to thank most warmly you and the members of your staff for your most loyal and devoted work. […] It has been my privilege to work with a splendid band of colleagues and helpers and I shall have the best memories of our association together in a good cause.” The National Archives, London. Signatur: FO 1020/ 2455. 

Das IGCR war im Juli 1938 aus der Konferenz von Évian hervorgegangen, mit der Aufgabe, eine Auswanderungslösung vor allem für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus zu erarbeiten:

„[T]he persons coming within the scope of the activity of the Intergovernmental Committee shall be (1) persons who have not already left their country of origin (Germany (including Austria)), but who must emigrate on account of their political opinions, religious beliefs or racial origin, and (2) persons […] who have already left their country of origin and who have not yet established themselves permanently elsewhere” (Quelle).

Die Weigerung vieler Staaten, jüdische Flüchtlinge aufzunehmen, der Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Holocaust machten den anfänglichen Optimismus der internationalen Staatengemeinschaft schnell zunichte. Gleichwohl bestand das IGCR aber bis Juni 1947 mit immer wieder leicht veränderten Aufgaben fort.

1943 hatte sich die weltpolitische Lage im Vergleich zu 1938 fundamental gewandelt. Nach der deutschen Niederlage in Stalingrad und zwischen den Landungen der Alliierten in Nordafrika, Italien und schließlich in der Normandie zeichnete sich eine Wende ab. Nun schien die Niederlage des „Dritten Reiches“ und auch Japans absehbar. Die Verantwortung für die Überlebenden des Holocausts und die Millionen weiteren Opfer des Nationalsozialismus, Menschen, die von Deutschland in ganz Europa verschleppt worden waren, um in Lagern interniert und/oder Zwangsarbeit zu leisten, wurde zu einer erkennbaren Aufgabe.

In diesem politischen Ambiente gründeten im November 1943 im Weißen Haus in Washington vierundvierzig Staaten die UNRRA, um den überlebenden Opfern sowohl der deutschen als auch der japanischen Barbarei zu helfen, wie Franklin D. Roosevelt es bei der Gründungszeremonie ausdrückte. Die USA und die Sowjetunion gründeten die UNRRA noch gemeinsam als Verbündete im Kampf gegen den deutschen Faschismus. Aufgabe der UNNRA sollte erstens die Versorgung der befreiten Opfer der Deutschen sein, zweitens galt es, ihre schnelle Repatriierung nach Kriegsende vorzubereiten.

Eugene Kulischer ging in seinem kurz vor der Gründung der UNRRA im Auftrag der International Labour Organisation veröffentlichten Buch The Displacement of Population in Europe davon aus, dass dreißig Millionen Menschen in Europa durch nationalsozialistischen Terror und Krieg verschleppt worden oder geflohen waren.

Die UNRRA klassifizierte diese Menschen als Displaced Persons und begann ihre Arbeit in Nordafrika, Asien und Europa im Gefolge der Alliierten Streitkräfte. Ganze Gruppen von Menschen wurden hier gemeinsam von UNRRA und dem Alliierten Militär als Displaced Persons gelabelt und in DP-Lagern untergebracht, um dort versorgt zu werden. Aus unterschiedlichen Gründen sollte verhindert werden, dass sich diese Menschen eigenständig und individuell auf den Weg zu ihrem alten Zuhause oder an neue Orte machten (zu diesem Thema erscheint in der nächsten Ausgabe des Jahrbuchs Exilforschung ein Beitrag von Sebastian Huhn und Christoph Rass).

Sobald der Krieg gewonnen war, begannen das Alliierte Militär und die UNRRA in Europa mit der Repatriierung der überwiegend aus Osteuropa kommenden Menschen, freiwillig aber auch unter Zwang. Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 hatten Roosevelt und Churchill Stalin zugestanden, dass alle aus dem jetzigen Gebiet der Sowjetunion verschleppten oder geflohenen Menschen in die Sowjetunion zurück repatriiert würden, auch gegen ihren Willen.

Die westlichen Alliierten erkannten in der alternativlosen Repatriierung jedoch schnell ein Problem. Sie hatten Menschen als Opfer des Nationalsozialismus befreit und brachte sie nun trotz vielfach vorgebrachter berechtigter Angst vor politischer Verfolgung zurück in die Sowjetunion oder beispielsweise auch ins nach wie vor faschistisch regierte Spanien.

Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde daher im April 1946 – nun gegen den Willen und ohne die Beteiligung der Sowjetunion – die IRO gegründet. Die Politik der (erzwungenen) Repatriierung sollte durch eine Politik des Resettlements abgelöst werden. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1952 würde die IRO über einer Million Menschen geholfen haben, über den gesamten Globus verstreut ein neues Zuhause und eine sichere Zukunftsaussicht gefunden zu haben.

Es begann also ab Mitte 1946 eine Phase des fließenden Übergangs zwischen den Aktivitäten von IGCR und UNRRA auf der einen und der IRO auf der anderen Seite. Dieser fließende Übergang erreichte am 30. Juni 1947, heute vor 75 Jahren mit der offiziellen Ablösung von UNRRA und IGCR durch die IRO sein Ende.


Erste Seite des Vertrags zwischen UNRRA und IRO über die Übergabe der Verantwortung für die Displaced Persons Operations am 30. Juni 1947, unterzeichnet am 29. Juni 1947 von Lowell W. Rooks, dem Director General der UNRRA und A. J. Altmeyer, dem Executive Secretary der Preparatory Commission for the International Refugee Organization. United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: S-1129-0000-0044.

Mindestens auf drei Ebenen markiert der 30. Juni 1947 damit einen fundamentalen Wandel im Flüchtlingsregime der Nachkriegszeit und markiert den Beginn des bis heute bestehenden internationalen Flüchtlingsregimes.

Auf politischer und diplomatischer Ebene begann erstens der Kalte Krieg den Zweiten Weltkrieg als Kontext von Flüchtlingspolitik abzulösen. Bei den Menschen, für die die IRO bis 1952 zuständig werden sollte, handelte es sich nicht mehr nur um Opfer des Nationalsozialismus, sondern auch und in der Mehrzahl um Menschen, die in den Nachkriegsjahren aus Angst vor politischer Verfolgung in der Sowjetunion immer weiter aus Ost- nach Westeuropa flohen.

Während die Sowjetunion zweitens weiter die Repatriierung dieser Menschen verlangte, erkannten die Vereinten Nationen sie im Rahmen des IRO-Programms als Flüchtlinge an und die IRO unterstützte sie durch das Resettlement-Programm dabei, sich an einem sicheren Ort außerhalb der Sowjetunion ein neues Leben aufzubauen. Das 1933 erstmals in der Convention Relating to the International Status of Refugees verankerte Non-Refoulement-Prinzip setzte sich somit in der internationalen Flüchtlingspolitik durch, auch wenn in der Praxis bis in die Gegenwart immer wieder auf schändliche Art und Weise mit ihm gebrochen wird.

Drittens markiert der 30. Juni 1947 den Moment, in dem Individuen zum Subjekt von Flüchtlingspolitik wurden, statt wie zuvor Gruppen. Seit der „Entdeckung“ von Flüchtlingen nach der Russischen Revolution und den geopolitischen Folgen des Ersten Weltkriegs waren immer ganze Gruppen von Menschen – gewollt oder ungewollt – zu Flüchtlingen und damit zum Gegenstand von Flüchtlingspolitik erklärt worden. Griechenland und die Türkei hatten 1923 Gruppen von Menschen aufgrund von Religion und vermeintlicher ethnischer Zugehörigkeit unter Zwang untereinander „ausgetauscht“. Die Aufteilung des Osmanischen Reichs nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hatte dazu geführt, dass ganze Gruppen von Menschen zu Flüchtlingen geworden waren. Und auch die UNRRA hatte – wie bereits erwähnt – nicht Individuen zu Flüchtlingen oder Displaced Persons erklärt, sondern ganze Gruppen von Menschen, die real oder vermeintlich eine gemeinsame ethnische, religiöse oder nationale Identität teilten, unabhängig davon, ob diese Menschen Flüchtlinge oder Displaced Persons sein wollten beziehungsweise sich selbst so wahrnahmen und unabhängig davon, ob sie sich der Gruppe, der sie zugeschrieben wurden, überhaupt zugehörig fühlten.


Das Vorgehen der UNRRA beim Labeling von Menschen als Displaced Persons zum Zweck ihrer schnellen Repatriierung wird in vielen Dokumenten deutlich. Hier ein Dokument der UNRRA vom Oktober 1944 mit dem Titel Registration of Displaced Persons in an Assembly Centre: „Speedy and accurate registration of all displaced persons in a certain area is one of the most important requirements for carrying out their quick repatriation and assumed services pending repatriation.” United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: S-1451-0000-0072-00002.

Bei der IRO mussten Menschen nun als Individuen einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling oder Displaced Person stellen, um versorgt und untergebracht zu werden und um optimalerweise im Resettlement-Programm berücksichtigt werden zu können. Ihr subjektives Schicksal und ihre individuelle Angst vor politischer Verfolgung sollten völlig unabhängig von möglichen Gruppenzugehörigkeiten zum Grund für Anerkennung oder Ablehnung als Flüchtlinge oder Displaced Persons durch die IRO werden.

Mit dem Non-Refoulement-Prinzip und einem individualisierten Flüchtlingsverständnis waren zwei zentrale Säulen des modernen Flüchtlingsregimes entstanden. Die UNHCR, die ab 1951 die IRO ersetzen sollte, behielt dieses individuelle Flüchtlingsbild und das Non-Refoulement-Prinzip ebenso bei, wie viele bürokratische Mechanismen zur Anerkennung von Menschen als Flüchtlingen.

Heute vor 75 wurde somit ein Grundstein für das moderne Flüchtlingsregime gelegt.

(Titelbild: Auszug aus einem Brief von Irving Posner an Mr. Orear. United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: 1277-0000-0076)

Wissenschaftler:innen als Akteure gesellschaftlicher Neuaushandlungen in der Zwischenkriegszeit.

Studierende und Absolvent:innen des Historischen Seminars, Abteilung Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung, berichten aus Ihren Arbeiten.

NGHM, der Blog der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück, ist auch ein Forum für Beiträge aus studentischen Arbeiten . Die Ergebnisse von Abschlussarbeiten, aus Seminaren oder Ausstellungsprojekten veröffentlichen wir in loser Folge und bieten damit unseren Studierenden die Gelegenheit, mit ihren Texten sichtbar zu werden und zugleich erste Erfahrungen mit der Erstellung veröffentlichungsfähiger Manuskripte zu sammeln. Hilfestellung und Anleitung geben dabei als Redaktion Wissenschaftler/innen der Arbeitsgruppe.

Diese Folge führt drei Beiträge zusammen, die eine biografische Perspektive teilen. Im Wintersemester 2020/21 haben sich Studierende im Seminar “Das Ende der Einwanderung? Wissenschaft in der Debatte um Identität und Migration in den USA zwischen 1917 und 1965” mit wissenschaftlicher Wissensproduktion im Kontext der Neuaushandlung von Migrationspolitik und gesellschaftlichem Selbstverständnis als „Einwanderungsland“ in den USA auseinander gesetzt. Im Mittelpunkt dabei standen progressive Wissenschaftler/innen, die über die seit den 1920er Jahren dominierende Abschottungspolitik der „closed door“ hinaus geblickt haben.

Zwei Autor:innenteams des Seminars haben Ihre Beiträge zu Essays für unseren Blog ausgearbeitet:

Den Anfang macht unter dem Titel „EINWANDERUNG“ NEU DENKEN? MAURICE R. DAVIE, HENRY P. FAIRCHILD UND DONALD R. TAFT ALS VERTRETER EINER PROGRESSIVEN MIGRATIONSFORSCHUNG IN DEN USA DER ZWISCHENKRIEGSZEIT Victoria Schneider und Elanur Gayran. Sie befassen sich mit Werk und Rezeption dreier Sozialwissenschaftler, die mit ihren Monographien über die amerikanische Migrationsgesellschaft und ihre Migrationspolitik darauf abzielten, der Debatte ihrer Zeit eine neue Richtung zu geben.

Dann folgt der Beitrag „A FRIEND OF EMIGRANTS“ . MARY E. HURLBUTT, EINE PIONIERIN DER VERBINDUNG VON SOZIALER ARBEIT UND MIGRATIONSFORSCHUNG von Sharleen Miebach, Jana Reuleke & Simon Hellbaum. Die drei Autor:innen widmen sich einer der progressivsten und oft überhörten Stimmen einer Neukonzeption partizipativer Integration von Migrant:innen in den USA zwischen praktischer Sozialer Arbeit und wissenschaftlichem Diskurs.

Als dritter Beitrag schließt eine genderkritische Perspektive auf wissenschaftliche Wissensproduktion, gesellschaftliches Engagement und den Kampf um Agency, den Frauen, hier die Chemikerin und Friedensaktivistin Gertrud Woker, im 20. Jahrhundert geführt haben, diese Serie. Der Essay IM NAMEN DER MENSCHHEIT UND IM NAMEN DER WÜRDE DER WISSENSCHAFT: GERTRUD WOKER ALS AKTEURIN ZWISCHEN WISSENSCHAFT UND AKTIVISMUS IN DER GIFTGASDEBATTE DER ZWISCHENKRIEGSZEIT von Jessica Wehner basiert auf der exzellenten Masterarbeit der Autorin aus dem Jahr 2021.

Abendvortrag von Andreas Nachama – 13. April 2022

Im Rahmen der Woche der Brüderlichkeit wird Prof. Dr. Andreas Nachama am 13. April 2022 sein neues Buch 12 Jahre – 3 Monate – 8 Tage an der Universität Osnabrück vorstellen, welches jüngst bei Hentrich & Hentrich in Berlin erschien. Die Veranstaltung setzt die langjährige Kooperation zwischen der NGHM, dem Arbeitskreis “Geschichte der Juden” der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen und der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Osnabrück fort. Wir laden alle Interessierten herzlich zum Vortrag ein.

Cover 12 Jahre – 3 Monate – 8 Tage, Andreas Nachama, Jüdische Kultur und Zeitgeschichte

12 Jahre – 3 Monate – 8 Tage

Ein „tausendjähriges Reich“, so haben es die Nationalsozialisten gelegentlich propagiert. Tatsächlich waren es nur zwölf Jahre, drei Monate und ein paar Tage. Aber diese kurze Zeitspanne hat die Welt – ganz sicher Europa – verändert. Anhand einer zentralen Quelle, der Berichterstattung der nationalsozialistischen Parteizeitung „Völkischer Beobachter“, geht Andreas Nachama wesentlichen Ereignissen der Jahre 1933 bis 1945 und ihrer medialen Vermittlung nach. Zitate aus Tagebüchern von Zeitgenossen ergänzen den offiziösen Blick. Rabbiner Prof. Andreas Nachama, ist Verfasser des gleichnamigen Buches, aus dem er liest.

13. April 2022, 19:00

Universität Osnabrück, Schloss, Raum 212

Potrait des Referenten Dr. Nachama, er trägt einen Hut und einen Gebetsschal
Prof. D.r Andreas Nachama

Referent: Prof. Andreas Nachama war langjähriger Leiter des Dokumentationszentrums Topographie des Terrors in Berlin, ist Jüdischer Präsident des Deutschen Koordinierungsrates der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit und Vorsitzender der Allgemeinen Rabbinerkonferenz Deutschland.

Einleitung und Vorstellung: Angela Müllenbach-Michel, Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Osnabrück

Moderation: PD Dr. Frank Wolff, Universität Osnabrück

In Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis Geschichte der Juden, Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen“ und der Professur Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück

Der Eintritt ist frei.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Plätze sind begrenzt. Es gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht am Platz.

Vortrag zu Homosexualität im Osnabrück der 1970er Jahre

An der Professur für Neueste Geschichte und historische Migrationsforschung (NGHM) fand zwischen 2017 und 2019 das vom Niedersächsische Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geförderte Projekt “Verfolgung homosexueller Menschen in Osnabrück 1949-1994” statt. In diesem erforschte ein Team um die Projektleiter Prof. Dr. Christoph Rass und PD Dr. Frank Wolff, sowie Nora Schmitz, Dr. Sebastian Weitkamp, Patrick Kiss und Ria Sommer anhand zahlreicher Interviews und erstmals genutzter Quellen die Ausgrenzungs- und Emanzipationsgeschichte homosexueller Menschen in Osnabrück. Erste Einblicke in die Ergebnisse wurden in einer Online-Broschüre veröffentlicht, weitere Publikationen sind im Sammelband zu “Aufbruch & Krise: Osnabrück in den 1970er Jahren” erschienen und derzeit in Arbeit.

Logo der ersten Osnabrücker Homosexuellengruppe “OHA” 1974

Im Rahmen einer gleichnamigen Ausstellung und Vortragsreihe an der VHS Osnabrück wird PD. Dr. Frank Wolff am 17. November 2021 Teilergebnisse dieses Forschungsprojekts vorstellen und mit dem Publikum diskutieren. Wir laden alle Interessierten herzlich dazu ein.

Mittwoch, 17. November, 19:30 Uhr

Homosexuelles Leben in Osnabrück – die 70er Jahre“

Vortrag von PD Dr. Frank Wolff

Volkshochschule der Stadt Osnabrück (Vortragssaal, Bergstraße 8)

Nach der Abmilderung des §175 im Herbst 1969 entstand in der Bundesrepublik eine lebendige und politisch aktive Homosexuellenbewegung. Neben der allgemeinen rechtlichen Gleichheit forderte sie auch ein selbstbewusstes Auftreten Homosexueller ein. Dies zeigte sich sehr konkret in Osnabrück, denn nun konnten sich erst kleine und heterogene Gruppen finden, aus denen wiederum ein Kampf für die Sichtbarkeit homosexuellen Lebens in der Stadt entstand. Wie sich dieser zwischen sexueller Selbsterkundung, Klassenkampf und Feminismus entwickelte und auf welche teils massiven Widerstände er traf, erkundet dieser Vortrag.

Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der VHS Osnabrück.

“Eine Geschichte des Frieden-Machens”: Fundstücke aus der Osnabrücker Universitätsgeschichte.

Während sich die Arbeitsgruppe “Negotiating Migration” der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück bei ihren Forschungsprojekten zur den Folgeprozessen der durch Zweiten Weltkrieg und Holocaust ausgelösten Gewaltmigrationen – auch in einer Landes- und Stadtgeschichtlichen Perspektive – befasst, und dabei die Bestände des Archivs der Vereinten Nationen auswertet, tauchen immer wieder Aktenfunde auf, die andere Aspekte der Geschichte von Osnabrück berühren.

So zum Beispiel der Text eines “Toasts”, den der Generalsekretär der Vereinten Nationen Javier Perez de Cuéllar am 10. Juli 1986 anlässlich eines Abendessens auf Einladung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück ausgebracht hat. Bei gleichem Anlass wurde Perez de Cuéllar die Ehrendoktorwürde der Universität Osnabrück verliehen.

Die Zeitschrift der Vereinten Nationen berichtete 1986 ausführlich über den Deutschlandbesuch des Generalsekretärs und druckte auch den Text seiner Rede anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch den Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Prof. Mummendorf, ab. Weniger bekannt ist der kurze Redebeitrag des UN-Generalsekretärs beim Abendessen.

Das Dokument selbst gibt den Text der Ansprache in drei Versionen wieder: einem ersten Entwurf mit handschriftlichen Korrekturen, einer überarbeiteten Version, in der die Korrekturen maschinenschriftlich übernommen werden, und einem endgültigen Text, der wahrscheinlich im Rahmen der Veranstaltung vorgetragen wurde.

Der Generalsekretär bezieht sich in seiner Rede auf das “Internationale Friedensjahr” der Vereinten Nationen, zu dem das Jahr 1986 erklärt worden war, die historische Bedeutung der “Friedensstadt” Osnabrück, die pazifistische Qualität des Werks von Erich Maria Remarque – aber auch auf eine mögliche Rolle der noch neuen Universität für die Entwicklung einer Friedensforschung mit Blick auf die Geschichte der Herstellung von Frieden.

In der letzten Textversion heißt es dazu:

“Your city and your university are modest in size. We are not talking of Millions here, but of 150.000 inhabitants. Yours is not a monster university. But a place where learned faculty members and about 7.000 Students find room to live, to learn and to add to knowledge.

It is perhaps from cities like Osnabrück that we should learn to achieve a sense of perspective and proportion. To build up a sens of “Juste Millieu” and moderation. Coupled with an eye for perfection. […]

Earlier this day I called Osnabrück a historic City of Peace-Making. I also mentioned Erich-Maria Remarque who was born in this city at the turn of the century and whose novel “All quiet on the Western Front” still remains one of the most convincing testimonies against war. I also suggested that it might be high time to finally write a history of Peace-Making. Analyzing past examples and learning from them for the present and future. I believe that it would be especially appropriate. In the current International Year of Peace, for Universities and other learned institutions to initiate such research. To be successful, this exploration into the history and the conditions of peace-making would have to be an inter-disciplinary effort, involving perhaps even military experts.
[…]
What I have seen, heard and witnessed today, encourages me to believe that the ideals and basic goals of the United Nations are shared here, in the city and at the University of Osnabrück to a remarkable degree.”

[UN Archives | Item S-1022-0029-19-00001 – Europe – toast given at dinner hosted by Dean of Law, University of Osnabrueck]

Die gut hörbare Anregung des UN-Generalsekretärs, an der Universität der “Friedensstadt” Osnabrück eine interdisziplinäre Friedensforschung mit starkem geschichtswissenschaftlichen Zweig zu etablieren, ist nicht unmittelbar aufgegriffen worden.

Allerdings hat das Ende der 1990er Jahre gegründete Institut für die Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit (IKFN) eines seiner zentralen Arbeitsfelder in der Historischen Friedensforschung entwickelt, seit 2000 ist in nächster Nachbarschaft der Universität die Deutsche Stiftung Friedensforschung etabliert und 35 Jahre nach dem Impuls des Jahres 1986 hat das Fach Politikwissenschaften im Institut für Sozialwissenschaften 2021 den Masterstudiengang Conflict Studies and Peace-Building eingerichtet.

Zu den im UN-Archiv in diesem Kontext überlieferten Dokumenten zählen auch Entwürfe und Text der Ansprache des Generalsekretärs anlässlich des Empfangs durch die Oberbürgermeisterin der Stadt, Ursula Flick, um die Mittagszeit des gleichen Tages, Entwurf und Text der von Perez de Cuéllar anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch den Präsident der Universität und einige weitere Unterlagen, die teilweise digitalisiert und online verfügbar sind, teils im Original im UN-Archiv eingesehen werden können.

“Historical Responsibility” as a Scholarly Challenge

Forum weltoffene Geschichtswissenschaft – Historical Scholarship in Pluralistic Societies
2. Session
5. Juli 2021

17:00-18:30, online per BBB

“Historical responsibility” associates knowledge with function and expectation. As a legitimizing yet evasive concept it can emerge out of historical research, it can be set as a moral frame, and it can eventually distort findings and interpretations. In any case „historical responsibility“ serves as a terminological  transmission belt between history, memory, and politics. But what does it mean within historical scholarship? Should we think of it as a duty, a conclusion, a diversion, a hindrance, or yet something else?

In this event we want to continue our reflection of historical scholarship in pluralistic societies by discussing the meaning of “historical responsibility” for historians. While it certainly is a bridge to politics, we want to ask what it means when we develop new scholarly approaches, when we reflect our individual or collective positionality, and when we act in different settings from the public podium to the classroom and the archives.

We will be joined by two excellent researchers whose work on Eastern European history and the post-communist transition (PD Dr. Friederike Kind-Kovács; HAIT, TU Dresden) and colonial history as well as post-genocidal processes (Prof. Dr. Ralf Futselaar; NIOD, Amsterdam) continuously encounters such questions. The event will be opened by Prof. Dr. Christoph Rass and moderated by PD Dr. Frank Wolff (both IMIS, Osnabrück University) and lead up to a public discussion with the audience.

The participants are

Friederike Kind-Kovács, senior researcher at the Hannah Arendt Institute for Totalitarianism Studies at TU Dresden and Privatdozentin for Modern History and (South-)Eastern European History at Regensburg University. PD Dr. Kind-Kovács is the author of Written Here, Published There: How Underground Literature Crossed the Iron Curtain (CEU Press, 2014) which won the University of Southern California Book Prize in Cultural and Literary Studies at ASEEES in 2015. Her second monograph Budapest’s Children: Humanitarian Relief in the Aftermath of the Great War is based on her habilitation for which she won the “Regensburg Prize for Women in Academia and the Arts” will be published by Indiana University Press in spring 2022. Kind-Kovács held among others a fellowship at the Imre Kertész Kolleg in Jena and a Senior Botstiber Fellowship in Transatlantic Relationships at the Institute for Advanced Study in Budapest.

Ralf Futselaar, senior researcher at the NIOD Institute for War, Holocaust and Genocide Studies in Amsterdam as well as Professor in the Social History of War, Mass Violence and Genocide at Erasmus University Rotterdam. He has published on the history of prisons, forced labour, crime, hunger, war trauma’s, genocide, infectious diseases and child mortality. He nevertheless remains a fairly cheerful individual. Although an inept programmer, he is currently active in the field of digital humanities, most notably the application of word embedding models to large historical datasets. 

Christoph Rass, Professor for Modern History and Historical Migration Research at Osnabrück University and a board member of the IMIS.

Frank Wolff, Privatdozent for Modern and Contemporary History at Osnabrück University and a board member of the IMIS. Momentarily he is also a visiting lecturer and research associate on Racism and Antisemitism Studies at Bard College Berlin.

Join our discussion!

Members of Osnabrück University can register for the series and join each session through StudIP. External guest are welcome and can participate in the event with their real name by following this link. As for other online events, the netiquette of Osnabrück University applies.

Michael Rothberg im Gespräch

Im Februar 2021 ist die deutsche Übersetzung von Michael Rothbergs Buch Multidirectional Memory. Remembering the Holocaust in the Age of Decolonization unter dem Titel Multidirektionale Erinnerung. Holocaustgedenken im Zeitalter der Dekolonisierung im Metropol Verlag erschienen. In seiner Studie untersucht Rothberg, Professor für Holocaust Studies an der University of California in Los Angeles, das Verhältnis von verschiedenen Gewalterinnerungen, besonders im Bezug auf Holocaust und Kolonialismus und plädiert für eine sich wechselseitig inspirierende, globale, solidarische Erinnerungskultur. Rothbergs Buch gilt als Standardwerk der Memory Studies und der Geschichte des Umgangs mit dem Holocaust mit besonderen Implikationen für die Reflexion der deutschen Zeitgeschichte. Rothberg hat teilweise heftigen Widerspruch erfahren (hierhier und hier), aber auch viel Zuspruch (hierhier und hier) und hat selber mehrfach in deutschsprachigen Medien Stellung bezogen (hierhier und hier).

In der Rezeption von Rothbergs Buch trat mitunter mehr Polemik hervor, als einer offenen, aber kritischen Debatte gutgetan hat. Es war daher wohltuend, dass sich Anfang April 2021 am Bard College Berlin die Gelegenheit bot, in einer betont unaufgeregten Diskussion Rothberg selbst zu hören und zu befragen. Im Rahmen eines Vortrags und eines ausführlichen Gesprächs mit PD Dr. Frank Wolff am Bard College Berlin erwies sich Rothberg als eloquenter Anwalt seiner Thesen, der einigermaßen perplex auf die widersprüchliche Rezeption in den deutschsprachigen Medien schaut. Wiederholt plädierte er für neue Wege in der Erinnerungskultur, gerade auch in Deutschland. Diese skizzierte er, wobei sich auch zahlreiche offene Fragen für die Möglichkeiten und Herausforderungen einer multidirektionalen Erinnerung in Deutschland stellten. 

Diskussionswürdigen sind Rothbergs Thesen allemal; zu Widerspruch reizen sie auch. Es sei daher empfohlen, sich abseits der Aufgeregtheit feuilletonistischer Debatten einmal mit Rothbergs Idee einer multidirektionalen Erinnerung vertraut zu machen. Das Gespräch mit Michael Rothberg ist hier zu finden: https://www.facebook.com/bardcollegeberlin/videos/vb.557959967626317/543539573707424/?type=2&theater

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte. Das „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“

Am 25. April 2021 jährte sich zum siebzigsten Mal das Inkrafttreten des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“. Das Gesetz definierte die zukünftigen Rechte der zu diesem Zeitpunkt nach wie vor in der Bundesrepublik lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter:innen und der osteuropäischen Flüchtlinge, die bis Anfang der 1950er Jahre aus Angst vor Verfolgung in der Sowjetunion nach Westdeutschland geflohen waren.

Anlässlich des Jahrestags haben wir an dieser Stelle eine Reihe von Beiträgen veröffentlicht, die sich mit unterschiedlichen Facetten der Geschichte der „Heimatlosen Ausländer“ in Deutschland befassen.

1. Sebastian Huhn: Einleitung. Zum siebzigsten Jahrestag des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“

2. Simon Hellbaum: Displaced Persons in den Bundestagsdebatten der ersten Legislaturperiode 1949-1953

3. Jessica Wehner & Lukas Hennies: Krieg – Psyche – Trauma. Displaced Persons zwischen Elektroschock und Vermittlung ins Resettlement

4. Marcus Velke-Schmidt: Der letzte Akt? Aus Displaced Persons im Stadtwaldlager Bocholt werden „Heimatlose Ausländer“

5. Linda Ennen-Lange, Lukas Hennies, Sebastian Huhn und Christoph Rass: „Heimatlose Ausländer“ in Osnabrück. Zur Aushandlung von Teilhabe und Anerkennung

„Heimatlose Ausländer“ in Osnabrück. Zur Aushandlung von Teilhabe und Anerkennung

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 5 von 5.

Linda Ennen-Lange, Lukas Hennies,

Sebastian Huhn, Christoph Rass

Das im April 1951 in Kraft getretene „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ (HAuslG) war nicht zuletzt das Ergebnis des verständlichen Misstrauens der Alliierten gegenüber dem ehemaligen Kriegsgegner Deutschland, dem Land der besiegten Nationalsozialisten.

Der Gesetzesentwurf des HAuslG wurde in einer ersten Beratung im Bundestag am 18. Oktober 1950 von Hans Lukaschek (CDU), dem Bundesminister für Vertriebene, als „Dokument der Bereitschaft zu einer völkerverbundenen Humanität mit dem Ziel, die Freiheit und die materielle Existenz aller derjenigen zu sichern, die eines der wertvollsten irdischen Güter hergeben mussten, nämlich ihre Heimat“ etikettiert (Linda Ennen-Lange 2020). Zeitgleich stand für ihn und andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages fest, dass es angesichts der Schwierigkeiten der Nachkriegszeit keine Bevorzugung der verbliebenen Displaced Persons (DPs) geben solle, sondern diese – ungeachtet des von ihnen unter dem NS-System erlittenen Unrechts – die schwierige Phase des Wiederaufbaus ebenso mitzutragen hätten (Simon Hellbaum 2021), wobei diese Sichtweise sogar übersah, dass die DPs allein schon dadurch benachteiligt waren, dass sie weder einen Anspruch auf Wiedergutmachungs- noch auf Lastenausgleichszahlungen hatten.

Die auf diesem Blog in der letzten Woche veröffentlichten Beiträge können die Verabschiedung des Gesetzes angesichts des 70. Jahrestags nicht als Jubiläum der „der Bereitschaft zu einer völkerverbundenen Humanität“ würdigen. Vielmehr zeigen der Umgang mit den DPs und späteren “Heimatlosen Ausländern” nicht zuletzt die in der deutschen Gesellschaft vorherrschende defizitäre Auseinandersetzung mit der eigenen Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus und ihre euphemistischen Deutungsansätze des Holocaust, des menschenverachtenden Faschismus in Deutschland und seiner Folgen für viele Millionen Menschen. Es ist nicht davon auszugehen, dass ohne den Druck und die Vorgaben der Alliierten Besatzungsmächte ein solches Gesetz allein aus eigenem Antrieb der deutschen Gesellschaft überhaupt entstanden wäre. Hierauf hat bereits der erste Beitrag der Reihe von Simon Hellbaum mit dem Blick auf den legislativen Diskurs verwiesen. In diesem Beitrag gehen wir den damit angezeigten Fragen anhand von Fallbeispielen weiter nach.

Mit der Rückübertragung der Souveränität von der alliierten Militärregierung an die Regierungen der Länder und der Bundesrepublik stellte sich nicht zuletzt die Frage, was mit den in Westdeutschland verbleibenden ehemaligen NS-Zwangsarbeiter:innen sowie denjenigen hilfesuchenden Menschen geschehen würde, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus der Sowjetunion nach Westdeutschland geflohen waren. Die International Refugee Organization (IRO) versuchte zwar, noch möglichst vielen dieser als DPs und Flüchtlinge geführten Menschen eine Auswanderung aus Deutschland zu ermöglichen, aber bereits vor Ende des resettlement-Programms im Dezember 1951, schätzte die IRO, dass insgesamt etwa 100.000 von ihnen in Deutschland zurückbleiben würden. Die Alliierte Hohe Kommission (AHK) hatte vor diesem Hintergrund die Verabschiedung eines Gesetzes zur Regelung des Verbleibs und des Status‘ der in Westdeutschland zurückbleibenden DPs und Flüchtlinge mit Blick auf deren Rechtsstellung und ihrer Versorgung explizit an den zukünftigen Verzicht der alliierten Vorbehaltsrechte geknüpft.

Mit dem HAuslG verpflichtete sich die Bundesregierung nun, den DPs und nicht-deutschen Flüchtlingen einen würdigen und abgesicherten Neuanfang in Deutschland zu ermöglichen. Das Gesetz regelte den rechtlichen Status der nun in „Heimatlose Ausländer“ umtitulierten Menschen in Bereichen wie dem Aufenthalts- und Wohnrecht, dem Recht auf Arbeit, der Einbürgerung und bürgerlichen Rechtsstellung, den Modalitäten einer Ausweisung oder Auslieferung, der Freizügigkeit und Personenstandsfragen, der Besteuerung und der Sozialfürsorge.

Wolfgang Jacobmeyer attestierte dem Gesetz, dass es durchaus weit über das damals geltende Flüchtlingsrecht hinausging und den DPs und Flüchtlingen schließlich vergleichsweise umfängliche Rechte einräumte (Wolfgang Jacobmeyer 1985, S. 229). Dieser zunächst großzügig anmutende normative Rahmen sagt jedoch wenig über die konkrete Anwendung des Gesetztes und die so gerahmte Gestaltung der Lebenswirklichkeit der „Heimatlosen Ausländer“ aus. Wurden den „Heimatlosen Ausländern“ die im HAusIG formulierten Rechte letztlich auch gewährt, oder wurden ihnen im Aushandlungsprozess um Anerkennung und Teilhabe vielmehr Steine in den Weg gelegt, die es mit Blick auf die Geschichte der „Heimatlosen Ausländer“ in der Rückschau zu benennen gilt? Um diese Frage zu beantworten, ist es nötig, das Gesetz nicht nur positivistisch an seinem Inhalt zu bemessen, sondern den Blick auf seine lokale Umsetzung zu richten.

Bemerkenswert ist diesem Zusammenhang zunächst die Feststellung, dass die Gegenstandsbereiche des Gesetzes sehr unterschiedlicher Natur waren. Während einige ortsunabhängig und als unendliche Ressource vorhanden waren, waren andere ortsabhängig und knapp. Die bürgerliche Rechtsstellung, Personenstandsfragen oder Einbürgerung hatten keinen lokal-räumlichen Aspekt und es gab keine Limitierung in diesen Bereichen. Wohnen und Arbeit hingegen waren ganz deutlich an konkrete Orte gebunden und von allgemeinem Mangel gekennzeichnet. Hier gab es also eine grundsätzliche Konkurrenz zwischen allen Menschen an einem Ort. Wurde den „Heimatlosen Ausländern“ hier also die Chancengleichheit gewährt, die ihnen das HAusIG zusicherte?

Angesichts dieser Konkurrenzverhältnisse waren die Machtressourcen unter den beiden zentral beteiligten Gruppen sehr unterschiedlich verteilt: der „alteingesessenen“ deutschen Mehrheitsgesellschaft auf der einen und den nun mit neuen Rechten ausgestatteten „Heimatlosen Ausländern“ auf der anderen Seite. Diese erhielten zwar durch das HAusIG ein Recht auf Wohnen und Arbeit, die Wohnungen oder Wirtschaftsbetriebe gehörten aber deutschen Eigentümer:innen und im Wohnungs- und Arbeitsamt arbeiteten vor allem deutsche Beamt:innen.

Diese deutschen Gatekeeper:innen wiederum hatten Anfang der 1950er Jahre ihre nationalsozialistische Ideologie mitnichten alle abgelegt. Die Geschichtswissenschaft hat anhand zahlreicher Beispiele – von Politik über Behörden bis zum Bildungsbereich – bekanntlich auf das Problem hingewiesen, dass zahlreiche Menschen noch viele Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus keineswegs entnazifiziert waren und ihre Ideologie in Machtpositionen auch in der Bundesrepublik weiter eine Rolle spielte. Der deutsche Gesetzgeber hatte den Alliierten und der Welt mit dem HAusIG zwar zeigen wollen, dass sich das Land „zum Guten“ gewandt habe und man bereit sei, sich um die Opfer von NS-Verbrechen zu kümmern. Die BRD verband damit aber nicht zuletzt die strategische Hoffnung, schnell einen Schlussstrich ziehen und als demokratische Bundesrepublik zukünftig anders wahrgenommen werden zu können. Wie eine lokale Bevölkerung jedoch auf ihre unter ihnen lebenden ehemaligen Opfer und diejenigen Menschen blickte und mit ihnen umging, die man wenige Jahre zuvor vielfach noch als osteuropäische „Untermenschen“ betrachtet hatte, ist eine andere Frage, die mit Blick auf die nun rechtlich festgeschriebene Integration der „Heimatlosen Ausländer“ eine wichtige Rolle spielt.

Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die Stadt Osnabrück und wollen anhand von zwei Beispielen aufzeigen, wie wichtig eine lokale Perspektive und der Blick auf Integration als einem Aushandlungsprozess über Teilhabe und Anerkennung sind, wenn wir die Bedeutung des vor siebzig Jahren erlassenen HAusIG und die Aushandlung von Anerkennung und Teilhabe der „Heimatlosen Ausländer“ geschichtswissenschaftlich und erinnerungspolitisch bewerten wollen. 

DPs und nicht-deutsche Flüchtlinge in Osnabrück

Im November 1950 Jahre wurden alle in Osnabrück lebenden “Ausländer”, darunter auch die DPs, durch das Einwohnermeldeamtes systematisch erfasst. Unter den über 1.000 erfassten Personen befanden sich ca. 700 Personen, die nachfolgend durch die Stadtverwaltung als “Heimatlose Ausländer” kategorisiert wurden. In der Ausländermeldekartei, die in der Stadt Osnabrück getrennt von der Einwohnermeldekartei geführt wurde, versah die Verwaltung die erfasste Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen mit dem Zusatz „ungeklärt“. Der neue Status als “Heimatloser Ausländer” wurde sowohl in der Ausländermeldekartei als auch in den Ausweispapieren der betreffenden Personen eingetragen. Nicht alle dieser “Heimatlosen Ausländer” blieben vor dem Hintergrund der allgemeinen Nachkriegsmobilität dauerhaft in Osnabrück, zumal sich einige noch in laufenden resettlement-Verfahren in aufnahmebereite Drittstaaten befanden. Weiterhin hatte die in Niedersachsen sukzessive Räumung von ‘DP-Lagern’ – wie etwa 1955/56 im Raum Oldenburg oder auch in Lingen – zur Folge, dass der Weg anderer “Heimatlose Ausländer” diese nach Osnabrück führte. Auch die Zusammenführung oder Neugründung von Familien, die Beschäftigung im lokalen Arbeitsmarkt, die erhoffte Zuweisung einer Wohnung oder die Einbindung in bestehende ethnische oder religiöse Gemeinschaften vor Ort konnten Gründe für einen Zuzug und die Niederlassung sein.

Die Wahrnehmung dieser Menschen in Deutschland veränderte sich vor dem Hintergrund der nach wie vor gesellschaftlich wirksamen Residuen rassistischer sowie antisemitischer Ressentiments ab 1951 nicht durch ein Gesetz, das den „Heimatlosen Ausländern“ einen Aufenthalts- und Rechtstitel zusprach. Dies zeigte sich bereits 1950, kurz nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an die Bundesregierung, als sich das Niedersächsische Innenministerium warnend an die Polizeichefs in Niedersachsen wandte, dass sich “durch den Fortfall der Sonderbetreuung und die Angleichung der Insassen der ‘DP-Lager’ an die Lebensbedingungen der übrigen Bevölkerung” die wirtschaftliche Lage der DPs verschlechtern könne, “die ggf. die Ergreifung von Selbsthilfemaßnahmen dieser Personenkreise befürchten lassen”. Weshalb eine entsprechende Vorsorge “durch Verstärkung der Polizeikräfte in der Umgebung der ‘DP-Lager’, eine vermehrte Streifentätigkeit und dergleichen unumgänglich” sei. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie sich der Umgang der deutschen Behörden, deren Akteur:innen als Gatekeeper:innen (vgl. z. B. Peter Gatrell 2017) fungierten, mit den ungewollten, als “Heimatlose Ausländer” kategorisierten Personen in Osnabrück gestaltete. Mit Blick auf die Wohnsituation und die Integration in den Arbeitsmarkt soll dieser Umgang nachfolgend beispielhaft skizziert werden.

Die Frage des Wohnraums

Die Wohnverhältnisse in Osnabrück waren insgesamt auch in den 1950er Jahren noch problematisch, da die Stadt nicht nur die Unterbringung der “Heimatlosen Ausländer”, sondern auch der deutschen Flüchtlinge und Vertriebene sowie der in Osnabrück stationierten britischen Streitkräfte und ihrer Familien organisieren musste. Zwar regelten die Maßnahmen der eingeführten Wohnungszwangsbewirtschaftung unter anderem die Festlegung der Miethöhen sowie die Zuteilung des vorhandenen Wohnraums, aber den eigentlichen Wohnungsmangel konnten sie nicht beseitigen. Erst mit der Verabschiedung des ersten Wohnungsbaugesetzes 1950 erfuhr der Wohnungsbau massive Förderung (vgl. für Niedersachsen z. B. Adelheid von Saldern 1999, darin Holger Lüning; ders. 2005). Bereits das von der AHK 1946 erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 18, das die Zuteilung des vorhandenen Wohnraums durch deutsche Behörden legitimierte, verwies auf die Gleichbehandlung von “Ausländern” und deutschen Staatsangehörigen. Die „Satzung über die Grundsätze der Wohnraumzuteilung“ aus dem Jahre 1949 sollte die bevorzugte Berücksichtigung von NS-Geschädigten oder NS-Widerständigen, sowie die nachfolgende Berücksichtigung anderer Gruppen, wie „Flüchtlingen“ und entlassenen Kriegsgefangenen, regeln.

Der allgemeine Wohnraummangel führte aber zu Konkurrenzsituationen und lokale oder individuelle Handlungsspielräume der Behörden bedingten nicht selten die Benachteiligung der „Heimatlosen Ausländer“. So lag es im Ermessen der Osnabrücker Behörden, ob es sich bei Wohnungsinteressent:innen um “zumutbare Mieter” handle oder wann ihnen welche Wohnungen zugewiesen wurden. Rassistische und antisemitische Ressentiments und Vorurteile der Entscheidungsträger:innen haben dabei eine Rolle gespielt. Dies zeigt exemplarisch der Fall des aus Polen stammenden Leon J., der mit seiner Ehefrau – die durch die Heirat ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatte – und den beiden Kindern in der direkten Nachkriegszeit zunächst unter anderem im ‘DP-Lager’ Fernblick in Osnabrück lebte. In Folge der Auflösung des ‘DP-Lagers’ fand die Familie 1949 zunächst als Untermieter Unterkunft bei einem deutschen Mieter in der Martinistraße.

Um die Wohnsituation der Familie zu verbessern, stellte Leon J. wenige Monate später einen Antrag beim Wohnungsamt zwecks Zuteilung einer Wohnung. Dieser Antrag blieb lange unberücksichtigt und erst Anfang 1960, nachdem der Hauptmieter der Wohnung verstorben war, griff das Wohnungsamt den Fall wieder auf. In der Zwischenzeit war die Familie 1953 eingebürgert worden, was laut der Bedingungen für eine Einbürgerung auf ‘geordnete wirtschaftliche Verhältnisse‘ schließen lässt, aber auch im Zusammenhang mit der im HAuslG verankerten erleichterten Einbürgerung für “Heimatlose Ausländer” steht. Die deutsche Vermieterin der Wohnung wandte sich nun Hilfe suchend an die Stadt, da sie diese an einen anderen, deutschen Mieter vergeben wollte. Ein direkter Mietvertrag mit Leon J., der zu diesem Zeitpunkt nicht bestand, schien für sie nicht in Frage zu kommen. Leon J. erklärte sich allerdings nur zur Räumung bereit, wenn ihm und seiner Familie eine andere Wohnung zugewiesen werden würde. Die Gesetzeslage hätte ihm im Fall einer Räumung bei diesem Anliegen durchaus zur Seite gestanden, da laut Wohnbewirtschaftungsgesetz auch Untermieter Vollstreckungsschutz genossen, weshalb im Fall einer Räumungsanordnung die anderweitige, “angemessene” oder “ausreichende” Unterbringung gesichert sein musste. Unabhängig von seinem Status hätte Leon J. vor dem Vollstreckungsgericht die Einstellung einer drohenden Zwangsvollstreckung der Räumung beantragen können. Vor diesem Hintergrund befand er sich mit seiner Forderung nach Zuweisung einer anderen Wohnung durchaus im Recht.

Um den Aufwand einer Räumungsklage zu vermeiden, schlug der Stadtkämmerer dem Wohnungsamt eine Art Ringtausch vor. Infolgedessen sollte Leon J., der “kein angenehmer Mieter” sei, in “irgendeine städtische Wohnung” eingewiesen werden, damit der vorgesehene andere, deutsche Mieter die Wohnung in der Martinistraße beziehen könne, während ein “gute[r] Mieter aus einer städtischen Wohnung” dann die freiwerdende Wohnung dieses Mieters in der Rheiner Landstraße beziehen könne.

Die Benachteiligung zeigt sich in diesem Fall gleich in mehrfacher Weise. Zum einen durch die fehlende Berücksichtigung des Antrags beim Wohnungsamt 1950, die sich mit Blick auf den Zeitraum von zehn Jahren auch angesichts der starken Nachfrage und der zeitweise bestehenden Überlastung des Wohnungsamtes nicht erklärt. Zum anderen durch die alternativlos geplante Umquartierung in “irgendeine städtische Wohnung”, die scheinbar lediglich damit begründet wurde, dass Leon J. als “kein[en] angenehm[en] Mieter” eingeschätzt wurde. Grundlage des Behördenvorgangs war also nicht das HAusIG, sondern ressentimentbeladene subjektive Beurteilungen, die über die Gesetzeslage gestellt wurden.

Versuche der Integration in den Arbeitsmarkt

Nicht nur auf dem Wohnungsmarkt, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt standen die als „Heimatlose Ausländer“ kategorisierten Menschen in Konkurrenz zur eingesessenen lokalen Bevölkerung und zu deutschen „Vertriebenen“ und „Flüchtlingen“. Für die Aufnahme in die bundesdeutsche bzw. in die lokale Gesellschaft, aber auch hinsichtlich der Anerkennung sowie des möglicherweise implementierten sozialen Aufstiegs spielte die ökonomische Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine bedeutende Rolle (vgl. Angelika Eder 2002), die den „Heimatlosen Ausländern“ im HAuslG rechtlich zugestanden worden war. Auch diese Integration verlief jedoch nicht immer reibungslos.

Die Handlungsmacht beziehungsweise -ohnmacht der „Heimatlosen Ausländer“ bezüglich ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt verdeutlicht exemplarisch der Aushandlungsprozess zwischen dem gelernten Schneider Franz. D. und Akteuren der Handwerkskammer sowie des Gewerbeamtes der Stadt Osnabrück. Franz D. wurde 1941 aus der ehemaligen Tschechoslowakei für den “Arbeitseinsatz in Deutschland” deportiert. Er begann bei einem Schneidermeister in Osnabrück zu arbeiten, bei dem er über das Kriegsende hinweg noch bis 1946 beschäftigt war – dies jedoch mit einer Unterbrechung: 1943 war er aufgrund des „Abhörens eines ausländischen Senders“ von der Gestapo verhaftet und bis 1944 im Landesgefängnis Hannover gefangen gesetzt worden.

Das Melderegister des Einwohnermeldeamtes der Stadt Osnabrück, das ihn als „freiwilligen Arbeiter“ klassifizierte, ließ Ende der 1940er Jahre zunächst Zweifel daran aufkommen, ob er überhaupt von der IRO anzuerkennender DP sei. Sein Fall wurde Anfang 1949 vom Review Board der IRO geprüft, woraufhin er als „eligible for legal and political protection only“ eingestuft wurde. Seit 1946 wohnte er zusammen mit seiner Ehefrau, die vor der Heirat deutsche Staatsangehörige gewesen war, sowie dem ersten gemeinsamen Kind am Schölerberg in Osnabrück.

Um die Versorgung seiner Familie gewährleisten zu können, wandte sich Franz D. bezüglich der Ausstellung einer sogenannten Handwerkskarte und der Genehmigung und Anmeldung zur Ausübung eines Gewerbes als selbstständiger Schneider mehrfach an die Handwerkskammer und das Gewerbeamt der Stadt Osnabrück. Nach ersten Schwierigkeiten hatte er bereits die britische Militärregierung der Stadt informiert, woraufhin sein Fall von den Behörden bevorzugt geprüft werden sollte. Aufgrund der fehlenden Meisterprüfung erhielt D. jedoch wiederholt eine Ablehnung, zumal es laut der Handwerkskammer keinen Bedarf für eine weitere Herrenschneiderei am gewünschten Niederlassungsort in Osnabrück gäbe. Franz D. wiederum reichte mehrfach Einsprüche ein und erklärte unter anderem, dass er sich die Meisterprüfung nicht leisten könne und zunächst mit einem Geschäft das Geld verdienen müsse, um die Prüfung ablegen zu können. 

Seine wiederholten Einsprüche gegen diesen Bescheid zeigten schließlich Wirkung, sodass er im April 1948 erfolgreich – wenn auch unter „Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs“ bis zum 1. Mai 1949 – den Eintrag in die Handwerksrolle als Inhaber einer Herrenschneiderei erhielt. Ihm wurde allerdings ein Stichtag gesetzt, bis zu dem er die Meisterprüfung nachzuweisen habe.

Da er diese laut eigener Aussage aus finanziellen Gründen in den Folgejahren nicht ablegen konnte, meldete er seinen Gewerbebetrieb 1953 ab. Zwei Monate später versuchte er seinen Betrieb zur Herstellung von “Kleidung in Konfektion” mit dem Zusatz “kein Handwerksbetrieb” erneut anzumelden. Das Gewerbeamt erteilte ihm für den Konfektionsbetrieb, der als Industrieunternehmen gewertet wurde, zunächst eine Genehmigung. Allerdings intervenierte die Kreishandwerkerschaft der Stadt Osnabrück, da sie keine Veranlassung sah, für den eigentlichen Handwerksbetrieb die Gewerbegenehmigung “auf Umwegen” zu erteilen. Aus der nachfolgenden Überprüfung des Geschäfts von Franz D. durch den Obermeister der Schneiderinnung und Außenbeamten des Gewerbeamtes resultierte die erneute Schließung.

Franz D. reagierte wieder mit Einspruch und kritisierte die Überprüfung, bei der der Obermeister der Schneiderinnung seine Kleidung keiner Prüfung unterzogen und nur abschätzig gesagt habe, dass er “ihn und seine Arbeit” kenne. Erneut verwies er in dem Schreiben darauf, dass er “nicht dem Staat zur Last” und seine Familie als “Arbeitsloser nicht verelenden lassen” wolle. In einer abschließenden Verfügung des Gewerbeamtes wurde D. die Fortsetzung seines Betriebes mit Verweis auf ein mögliches Bußgeld bis zu 1.000 DM bei Zuwiderhandlung untersagt. Die Anmeldung als Konfektionsbetrieb wurde vom Gewerbeamt als Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen gewertet.

In seiner darauffolgenden Beschwerde an die nächsthöhere Instanz – den Regierungspräsidenten von Osnabrück – schilderte Franz D., dass er als “Fremdarbeiter” nach Osnabrück gekommen und “anerkannter Naziverfolgter” sei und verwies nicht nur auf die für ihn zu hohen Kosten der Meisterprüfung. Einer Stellungnahme des Gewerbeamtes an den Regierungspräsidenten von Osnabrück ist zwar zu entnehmen, dass D. “fachlich und leistungsmäßig die Fähigkeiten eines Schneidermeisters” besäße, aber die Fortführung seines Betriebs angesichts bestehender gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich sei.

In einem Schreiben des Regierungspräsidenten vom März 1954 wurde D. noch einmal freigestellt, sich nach abgelegter Meisterprüfung erneut in die Handwerksrolle einschreiben zu lassen; überhaupt seien die Kosten für eine Meisterprüfung geringer als D. behaupte. Franz D. wollte gegen diese Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, bereits im April 1954 meldete der Regierungspräsident jedoch, dass seine Entscheidung betreffend der Beschwerde von D. Rechtskraft erlangt habe.

Laut Osnabrücker Ausländermeldekartei ist D. 1956 mit seiner Frau und den beiden Kindern letztlich nach Kanada auswandert. Sein gescheiterter Versuch einer beruflichen Etablierung entspricht sicherlich nicht den Erfahrungen aller „Heimatlosen Ausländer“ in Osnabrück. Vielen mag eine recht reibungslose berufliche Integration gelungen sein. Die Geschichte von Franz D. verweist aber auf Probleme der Umsetzung des HAuslG, die erst in der lokalhistorischen Perspektive sichtbar werden und die wiederum damit zusammenhängen, dass die lokale Verwaltung und „alteingesessene“ Gatekeeper:innen das HAusIG problemlos mit subjektiven Argumenten aushebeln konnten.

Auch wenn das Gesetz den „Heimatlosen Ausländern“ eine “Integration” rechtlich ermöglichte und hier, wie Jacobmeyer feststellt, über das damals geltende Flüchtlingsrecht hinausging, so standen diese auf lokaler Ebene, an den konkreten Orten, an denen sie sich niederlassen wollten, Hürden gegenüber. Eine dieser Hürden bestand darin, dass Deutsche lokal häufig nicht mit einem Bewußtsein für das nur wenig zurück liegende NS-Unrecht und mit Wohlwollen gegenüber den „Heimatlosen Ausländern“ agierten, sondern umgekehrt die Privilegien der Mehrheitsgesellschaft gegen eine formal zu schützende Minderheit auf dem Rücken ebenjener Minderheit verteidigten. Der „Schlussstrich“ war im Kopf vieler bereits gezogen und begangenes Unrecht spielte beim neuerlangten Recht, wieder verwalten zu dürfen, kaum noch eine Rolle.

Siebzig Jahre HAusIG

Die hier angerissenen Aspekte der Wohnungssituation “Heimatloser Ausländer” und des Zugangs zum Arbeitsmarkt stehen sicherlich nicht stellvertretend für die Situation aller Menschen, die vor siebzig Jahren unter diesem Rechtstitel gefasst wurden. Sie waren aber für viele Menschen Realität und müssen in die geschichtswissenschaftliche Bewertung des HAusIG einfließen.

Die britischen Truppen in Osnabrück waren bis 1951 letzte Entscheidungsinstanz in Fragen, die die nicht-deutschen “Displaced Persons” und Flüchtlinge betrafen. Mit der Gründung der Bundesrepublik, der schrittweisen Wiedererlangung staatlicher Souveränität und schließlich dem am 25. April 1951 im deutschen Bundestag verabschiedeten HAusIG zogen sich die Besatzungsmächte aus diesen Bereichen zurück. Damit veränderte sich auch der sozio-ökonomische und gesellschaftliche Rahmen, in dem die von diesen Änderungen betroffenen Menschen lebten.

Die deutsche Mehrheitsgesellschaft war in den 1950er Jahren vielfach mehr daran interessiert, die Zeit des Nationalsozialismus, deren Hinterlassenschaften und die daraus resultierende Verantwortungen und Schuld hinter sich zu lassen, als zu reflektieren und aufzuarbeiten. Antisemitismus, Antiziganismus, eine faschistische „Weltanschauung“ und ein Blick auf Menschen aus Osteuropa als “slawischen Untermenschen” war bei vielen Menschen noch lange über das Kriegsende hinaus präsent und bedeutete besonders für diejenigen, denen eine Zugehörigkeit zum Rande der Gesellschaft zugewiesen worden war, dann anhaltende Ausgrenzung, Marginalisierung und Benachteiligung. Andere Aspekte dieser nicht zuletzt auf Selbstgerechtigkeit beruhenden Diskriminierung lassen sich viele finden – die hier aufgezeigten Beispiele sollen vor allem in Erinnerung rufen, dass die Veränderungen, die das HAuslG mit sich brachte, für die betroffenen Menschen nicht immer nur positive Effekte zeigte und mit bekannten, sich wiederholenden Problemen verbunden war.

Aus der Erinnerung der Osnabrücker Stadtgesellschaft sind die DPs und Flüchtlinge beziehungsweise „Heimatlosen Ausländer“ weitgehend verschwunden. Lokalhistorisch und erinnerungspolitisch ist es aber wichtig, an diese Episode regionaler und deutscher Zeitgeschichte auch vor Ort zu erinnern, wenn sich die „Friedenstadt“ mit ihrem eigenen Selbstverständnis von Schuld, Umbruch, Aufarbeitung, Wiedergutmachung und gesellschaftlicher Diversität nach dem Zweiten Weltkrieg befasst.

Die Quellen, anhand derer in diesem Beitrag die Geschichten von Leon J. und Franz D. rekonstruiert wurden, stammen aus dem Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Osnabrück und aus den Arolsen Archives. Da sie sich in diesem Blogbeitrag nicht durch Hyperlinks ausweisen lassen, haben wir auf die entsprechenden Verweise verzichtet. Bei Interesse verweisen wir gerne auf die genannten Quellenbestände.

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Der letzte Akt? Aus Displaced Persons im Stadtwaldlager Bocholt werden „Heimatlose Ausländer“

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 4 von 5.

Marcus Velke-Schmidt

In der im Westmünsterland und nahe der niederländischen Grenze gelegenen Stadt Bocholt befand sich mit dem Stadtwaldlager eine der – historiographisch betrachtet – facettenreichsten Einrichtungen des deutschen Lagerkosmos in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Wie unter einem Brennglas spiegelt sich hier die Gewaltgeschichte dieses Zeitraums.

Das weitläufige Barackenlager befand sich außerhalb des Bocholter Stadtzentrums im Stadtwald, in direkter Nähe einer Bahnlinie. Erbaut wurde es 1935 als einer von mehreren Standorten für Angehörige der „Österreichischen Legion“, einer österreichischen SA-Einheit, die lange vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich einen beständigen Unruhefaktor in den Beziehungen zwischen NS-Deutschland, Österreich und Italien darstellte und aus diesem Grund von der Obersten SA-Führung für einige Jahre nach Nordwestdeutschland verlegt wurde.

Im weiteren Verlauf waren bis 1957 nacheinander und teilweise gleichzeitig Einheiten der Wehrmacht sowie Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zwangsarbeiter:innen aus ganz Europa im Stadtwaldlager untergebracht. Darüber hinaus diente das Lager als Repatriierungseinrichtung für Frauen, die während des Zweiten Weltkriegs einen Niederländer geheiratet hatten, jetzt mit ihren Ehemännern in deren Heimat gehen wollten und sich um eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande zu bewerben hatten. Hinzu kamen die Nutzung als britisches Kriegsgefangenenlager, als Hauptdurchgangslager für DDR-Flüchtlinge, als Einrichtung für Ungar:innen, die im Zuge des gescheiterten Volksaufstands in ihrer Heimat 1956 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen waren und durch die Bundeswehr. Das Lager existiert heute nicht mehr, jedoch erinnert ein Denkmal an dessen wechselvolle Geschichte.

Von 1945 bis 1951 war das Stadtwaldlager außerdem DP-Camp und Unterbringungsort für „Heimatlose Ausländer“. Dabei gehörte es zu den wenigen Einrichtungen seiner Art in der britischen Besatzungszone, die direkt von den Besatzungsbehörden und nicht durch UNRRA und IRO verwaltet wurden. Nahezu alle DP-Nationalitäten und -Gruppen waren in dieser Zeit vertreten – inklusive jüdischer DPs, für die zwischen 1946 und 1948 Bocholt im Rahmen der „Operation Grand National“ zum Tor nach Palästina wurde.

Im Folgenden interessiert nun besonders der vermeintlich letzte Akt der DP-Geschichte – die Übergabe der Bewohner:innen des DP-Lagers im Bocholter Stadtwald in die Zuständigkeit der westdeutschen Verwaltung. Dieser Vorgang ist in den Beständen des Bocholter Stadtarchivs reichhaltig belegt, sodass sich ein deutliches Bild des Übergangs zeichnen lässt.

Vorbereitungen

Das Land Nordrhein-Westfalen richtete angesichts der bevorstehenden Übergabe mit dem in Münster ansässigen „Sozialamt für Ausländer“ Anfang 1950 eine neue Behörde zur Betreuung der DPs ein. Unterstellt war diese Behörde dem NRW-Sozialministerium/ Abteilung Landesflüchtlingsamt. Die bisherigen DP-Lager in Nordrhein-Westfalen wurden nun zu Außenstellen dieses Sozialamtes und erhielten deutsches Leitungspersonal. Als eine der ersten Maßnahmen sollten die Bewohner:innen der „Außenstellen“ mit neuen Ausweisdokumenten ausgestattet werden, während die Organisation der Lager ansonsten zunächst unangetastet blieb. Hinzu kam noch die Einführung eines Taschengeldes von 24 DM für arbeitende DPs und 12 DM für deren Angehörige. Arbeitslose Bewohner:innen und deren Angehörige erhielten die Hälfte dieser Sätze.

Die Übergabe der DP-Lager in Nordrhein-Westfalen sollte nicht an einem Tag, sondern nach und nach erfolgen – ab April 1950 wurde diese in Angriff genommen. Das Stadtwaldlager Bocholt gehörte dabei mit zu den ersten DP-Einrichtungen, die diesen Schritt vollzogen.

Die Übergabe des Stadtwaldlagers an die deutsche Verwaltung wurde für den 12. April 1950 festgesetzt. Die Bocholter Stadtverwaltung war dabei zunächst nur gerüchteweise über die bevorstehenden Veränderungen informiert. Schon seit Dezember 1949 hatte sich die Stadtverwaltung mit DPs auseinanderzusetzen, die von der britischen Militärverwaltung wegen mangelnder Bereitschaft zur Auswanderung im Rahmen des resettlement des Lagers verwiesen worden waren. Die Betroffenen dieser Maßnahme standen nun ohne jede Unterstützung da und wandten sich an die Stadt Bocholt, mit der Bitte um Aufnahme und Versorgung, wozu die Verwaltung jedoch nicht bereit war. Zwar habe man, so ein Schreiben des Oberstadtdirektors an die Militärverwaltung in Borken vom 31.12.1949, in der Vergangenheit DPs aufgenommen, die in Bocholt heimisch geworden seien sowie eine feste Arbeitsstelle und Familienanschluss hatten. Bei den sich nun meldenden Menschen sei die Situation dagegen eine völlig andere: Diese verfügten weder über Bindungen noch eine Arbeitsstelle und sollten doch – so die Bitte an die Militärregierung – in ein eigens für solche Fälle vorgesehenes Lager bei Bielefeld umgeleitet werden. Begründet wurde dies mit der Befürchtung, die Sicherheitslage der Stadt könnte sich verschlechtern, wenn die aus dem Lager verwiesenen DPs sich selbst überlassen im Stadtgebiet verblieben.

Impressionen aus dem Stadtwaldlager, November 1955. Die Aufnahmen wurden von der Stadtbildstelle Bocholt während der Nutzung des Lagers für Flüchtlinge aus der DDR gemacht – Familien „Heimatloser Ausländer“ lebten zu dieser Zeit ebenfalls noch im Lager. Quelle: Stadtarchiv Bocholt, ohne Signatur.

Aber nicht nur um Ruhe und Ordnung sorgte sich die Stadtverwaltung. Auch die städtischen Finanzen schienen durch den Übergang des Stadtwaldlagers in deutsche Zuständigkeit gefährdet zu sein, und zwar insbesondere durch möglicherweise anfallende Sozialkosten für zu betreuende ehemalige DPs. Hier konnte der Oberstadtdirektor beruhigt werden: Von Seiten der Militärbehörden und der übergeordneten deutschen Verwaltungsstellen wurde versichert, dass sämtliche anfallende Kosten vom Land NRW übernommen würden. Lediglich dem Ordnungsamt wurde vorübergehende Mehrarbeit bei der erforderlichen Registrierung der Bewohner:innen des Stadtwaldlagers prognostiziert.

Die Bewohner:innen des Stadtwaldlagers

Die genaue Zahl der Bewohner:innen des Stadtwaldlagers zu DP-Zeiten ließ sich bislang nicht exakt rekonstruieren – um die 2000 bis 3000 Personen wurden dort regelmäßig untergebracht. Immer wieder scheint das Lager auch überbelegt gewesen zu sein. 1948 wurde die Einrichtung offenbar in ein reines Familienlager umgewandelt, wobei Familien aus anderen Einrichtungen ganz gezielt nach Bocholt verlegt wurden.

Zum Zeitpunkt der Umwandlung in ein Lager für „Heimatlose Ausländer“ waren noch ca. 1600 bis 1700 Menschen vor Ort. Die Mehrheit stellten DPs aus Polen und Jugoslawien, gefolgt von Menschen aus der Ukraine und den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen. Est:innen bildeten in dieser Gruppe die Mehrheit. All diese Menschen wurden nun zur Wohnbevölkerung Bocholts hinzugezählt. Nur etwa 150 von ihnen verfügten anscheinend über eine Arbeitsstelle; die Übrigen bezogen Arbeitslosen- oder Sozialhilfe. Viele waren alters- und krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig und litten unter folgenden Erkrankungen:

FrauenMänner
allgemeine Nervositätallgemeine Körperschwäche
Lähmung der ExtremitätenLähmungen der Extremitäten
nicht näher spezifizierte Herz- und BluterkrankungenLähmungen durch Schusswunden
rheumatische Erkrankungenrheumatische Erkrankungen
TuberkuloseTuberkulose
Taubheitmultiple Verletzungen als Folge von Bombenangriffen
ständiges Taumeln
Magengeschwüre
Gastritis
Lungenschäden als Folge von Bombenexplosionen
Herzinfarkt

Vor allem der Wohlfahrtsausschuss der Stadt Bocholt zeigte sich angesichts des Gesundheitszustandes der Neubürger:innen besorgt. Hinzu kamen noch Verständigungsschwierigkeiten, da viele nur wenig Deutsch sprachen.

Das Bocholter Ordnungsamt sah sich mit der Herausforderung konfrontiert, dass ein Teil der Lagerinsass:innen nur wenig oder gar nicht schreiben konnte – ein bemerkenswerter Befund, da doch in allen DP-Lagern Grund- und weiterführende Schulen eingerichtet worden waren, in denen auf der Basis der Curricula der Herkunftsländer unterrichtet wurde. Auch im Stadtwaldlager hatte es ein allgemeines Lagergymnasium sowie nationenspezifische Kindergärten und Schulen gegeben.

Das Ordnungsamt erfasste nun zunächst die persönlichen Daten der Lagerbewohner:innen mittels Anmeldescheinen, die aufgrund der mangelnden Schreibfähigkeiten oftmals von der Lagerleitung ausgefüllt wurden. Die IRO sollte dann in einem zweiten Schritt die dabei erhobenen Daten mit ihrem Datenbestand abgleichen und Fehler korrigieren, bevor anschließend die bisherigen DP-Ausweispapiere durch die Ausgabe westdeutscher Dokumente ersetzt wurden. Zusätzlich sollten die ehemaligen DPs bei der Bocholter Polizei in einer „Ausländerkartei“ erfasst werden. Hierzu sollten diese bei der Übergabe des Lagers an Mitarbeitenden der Polizei vorbeidefilieren, die Fotos anfertigten und Fingerabdrücke nahmen – eine Prozedur, die viele Betroffene an ihre Zeit als Zwangsarbeitende im NS-Deutschland erinnert haben dürfte. Zusätzlich sollten Vertreter:innen des Bocholter Arbeits- und Wohlfahrtsamtes bereitstehen, die bei Bedarf sofort entsprechende Antragsformulare für Hilfsleistungen mit den jetzt „Heimatlosen Ausländern“ ausfüllen sollten.

Der bisherige britische Lagerkommandant wurde durch einen deutschen Verwalter abgelöst. Während der Übergabephase herrschte zusätzliches munteres Kommen und Gehen im Stadtwaldlager, da Bewohner:innen von bereits geschlossenen Lagern zumindest vorübergehend nach Bocholt verlegt wurden, um von hier aus unter Betreuung der IRO im Rahmen des resettlement in die ganze Welt weiterzuziehen. Dabei war das Stadtwaldlager ein Zentrum für Anwerbungen nach Australien, wie die Stadtchronik zu berichten weiß: Überall im Lager habe es Plakate gegeben, die zur Emigration auf den fünften Kontinent aufriefen.

Schädlingsbekämpfung

In der gesamten Bundesrepublik Deutschland versuchten Schädlingsbekämpfungsfirmen Profit aus der Übergabe der DP-Lager in deutsche Hand zu schlagen. Aus Hamburg erreichte die Stadt Bocholt ein Angebot der Firma M. Pauer und Co., die aus der Tagespresse von der Auflösung der Camps und deren Nutzung für „deutsche Wohnzwecke“ erfahren hatte:

„Da dieselben vorher einer gründlichen Entwesung und Desinfektion gegen Ungeziefer aller Art unterzogen werden, gestatten wir uns darauf aufmerksam zu machen, daß wir diese Arbeiten im neuzeitlichen Spritzverfahren, vor oder auch nach einer Renovierung, ohne Verlegung evtl. vorhandener Bewohner, ausführen. […] Wir möchten noch bemerken, daß der imprägnierende Spritzbelag farb- und geruchslos ist und eine imprägnierende Wirkung bis zu 6 Monaten besitzt, in welchem Zeitraum alles Ungeziefer, einschließlich Larven, welches mit diesem Belag in Berührung kommt, restlos abstirbt.“

Ob die Stadt Bocholt dieses Angebot annahm, ist nicht überliefert. Aus Münster ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass eine Firma die Reinigung der dortigen DP-Lager mit Zyklon B anbot –dem gleichen Giftstoff, mit dem unter anderem im deutschen Vernichtungslager Auschwitz der Massenmord im Rahmen des Holocaust vollzogen worden war. Die vor allem aus Osteuropa stammenden neuen Mitbürger:innen wurden also – wie schon in der NS-Zeit – erneut mit Schmutz und Ungeziefer in Verbindung gebracht und es wurde ernsthaft in Erwägung gezogen, deren „Unrat“ mit einem Mittel zu beseitigen, das von Deutschen nur wenige Jahre zuvor noch zum bestialischen Massenmord eingesetzt worden war.

Weitere Betreuung der „Heimatlosen Ausländer“

Ein Erlass vom Juli 1950 legte fest, dass alle „Heimatlosen Ausländer“ bis auf Weiteres in ihren aktuellen „Wohnstätten“, also in den Lagern, verbleiben sollten. Dort wurde ihnen – wie bisher auch – Verpflegung und ein Taschengeld gewährt. Hinzukommen sollten bei Bedarf einmalige Beihilfen für Bekleidung, sofern dieser Bedarf nachgewiesen wurde. Die in den Lagern bestehenden Schulen, Kindergärten und Gotteshäuser sollten vorerst weiterbetrieben werden.

Von ihrem Taschengeld sollten die Bewohner:innen 1 bis 2 DM pro Tag als Beitrag zur Bestreitung der Unterhaltskosten abführen. Arbeitslose erhielten entsprechende finanzielle Unterstützung, die ihnen jedoch nicht persönlich, sondern den Lagerleitungen auszuzahlen war. Wer Arbeit hatte, sollte in vollem Umfang für Unterkunft und Verpflegung in den Lagern aufkommen.

Unruhe und Ängste

Der Übergang in die deutsche Verwaltung löste bei den Bewohner:innen der Lager in NRW Unruhe und Ängste aus. Das Stadtwaldlager in Bocholt entwickelte sich dabei zu einem besonderen Schwerpunkt, wie aus einem Geheimbericht der britischen Besatzungsbehörden hervorgeht. Vor allem die Verpflichtung, für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen, sorgte für Verärgerung. Hinzu kamen immer stärker reduzierte Möglichkeiten zur Auswanderung im Rahmen des resettlement: Viele potentielle Aufnahmeländer hatten ihre Zuwanderungsregeln verschärft und erschwerten den Zuzug kinderreicher Familien, von denen es in Bocholt besonders viele gab. Außerdem gingen Gerüchte um, in anderen Bundesländern sei die Versorgung „Heimatloser Ausländer“ deutlich besser als in NRW. Besondere Unruhe soll dabei unter den polnischen Bewohner:innen geherrscht haben. Vereinzelt, so der Geheimbericht, sei es sogar zu Übergriffen auf diejenigen Lagerbewohner:innen gekommen, die mit der deutschen Leitung zusammenarbeiteten.

Impressionen aus dem Stadtwaldlager, November 1955. Quelle: Stadtarchiv Bocholt, ohne Signatur.

Einzelne Bewohner:innen des Stadtwaldlagers wandten sich in ihrer oftmals bedrückenden finanziellen Lage nach Übergabe in die deutsche Verwaltung an das NRW-Sozialministerium, um Hilfe zu erhalten – so auch ein polnischer „Heimatloser Ausländer“, der in einer Eingabe an das Ministerium vom Dezember 1950 mitteilte:

„Herr Minister! Bitte um Prüfung unserer Zustände hier im Lager. Ich bin arbeitslos und bekomme für meine Frau und fünf Kinder in der Woche 23,10 DM. Von diesem Gelde verpflege ich mich und meine Familie selbst. Aber das ist doch zu wenig. Der Direktor des Arbeitsamtes hat Herrn Bellen [dem Leiter des Stadtwaldlagers; MVS] eine Bescheinigung bringen lassen, daß mir noch 53 DM Wohlfahrtsgeld zustehen. Herr Bellen hat es abgelehnt. Würden Sie, Herr Minister, bitte die Sache regeln. Wir sind doch auch freie Menschen und keine Gefangenen mehr.“

Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Gefühlswelt der „Heimatlosen Ausländer“. Zumindest einzelne fühlten sich immer noch auf Gedeih und Verderb den Deutschen und ihrer Verwaltung ausgeliefert, die im Einzelfall die ihnen aus ihrer Sicht zustehenden Sozialleistungen vorzuenthalten schien und sie weiterhin – trotz Ende des „Dritten Reiches“ – wie Gefangene behandelte. Auch wenn die genauen Hintergründe im hier geschilderten Fall nicht bekannt sind, so ist er doch einer von vielen Belegen, dass es die junge Bundesrepublik Deutschland durchaus an Sensibilität im Umgang mit den „Heimatlosen Ausländern“ fehlen ließ. In den Augen des Bocholter Stadtdirektors war das Stadtwaldlager, wie er es im Dezember 1950 in einem Schreiben an das Wohlfahrt-, das Ordnungs- und das Bauverwaltungsamt formulierte, „ein Problem, das stets überschaut werden muss.“

Begehung des Stadtwaldlagers im September 1950

Im September erfolgte eine Begehung des Stadtwaldlagers durch das Bocholter Gesundheitsamt. Etwa 1560 Menschen lebten zu dieser Zeit noch im Lager, darunter vor allem Frauen und Kinder. Der im Stadtarchiv Bocholt erhalten gebliebene Begehungsbericht macht deutlich, unter welchen Bedingungen ehemalige DPs in der BRD zumindest anfänglich leben mussten.

Die Barracken befanden sich laut Bericht in schlechtem baulichem Zustand und seien verwanzt. In Abhängigkeit von der Nationalität der Bewohner:innen lasse Sauberkeit und Ordnung sehr zu wünschen übrig. Badebarracke und Aborte seien in besonders beklagenswertem baulichem und hygienischem Zustand; in den Duschräumen seien das Holz in Decken und Wänden teilweise verfault und die WC-Spülungen defekt:

„Es fehlt vor allem an genügender Tagesbeleuchtung, die Voraussetzung ist, um den Schmutz, dessen Beseitigung nötig ist, überhaupt sehen zu können. Es darf nicht vorkommen, daß, wie es der Fall war, man bei der Besichtigung Fäkalien an seine Schuhe bekommt.“

Impressionen aus dem Stadtwaldlager, November 1955. Quelle: Stadtarchiv Bocholt, ohne Signatur.

Auch die hygienischen Zustände in der Lagerküche wurden beanstandet. Zudem herrschte eine Rattenplage, als deren Verursachende die Lagerbewohner:innen ausgemacht wurden: diese entsorgten den Müll nicht vorschriftsmäßig und hielten zudem Kleinvieh, wodurch die Beseitigung der Rattenplage zusätzlich erschwert werde. Die medizinischen Barracken des Lagers wiesen ebenfalls Mängel auf: Im Medikamentenschrank seien abgelaufene Impfstoffe entdeckt worden, und das Personal sei nur unzureichend geschult im Umgang mit sehr stark wirksamen Medikamenten oder solchen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fielen. Nur der Lagerkindergarten, die Lebensmittelausgabe und die Kantine gaben keinen Anlass zu Beanstandungen.

Wie sind diese Missstände zu erklären? In den Augen des Bocholter Gesundheitsamtes musste sich die Lage doch so darstellen, dass alles, was in der NS-Zeit propagandistisch über die „slawischen Untermenschen“ verbreitet worden war, der Wahrheit entsprach. Offenbar hatte es die britische Lagerverwaltung zuletzt nicht mehr für notwendig gehalten, die erforderlichen Investitionen zum Erhalt des Lagers zu tätigen. Vor dem Hintergrund, dass die Militärbehörden in Westdeutschland bis zuletzt alles daran setzten, die noch verbliebenen DPs zur Auswanderung zu bewegen, scheint es daher nur folgerichtig gewesen zu sein, die Lager so wie in Bocholt verkommen zu lassen.

Der letzte Akt?

Ende August 1951 wurde das „Ausländerlager“ im Bocholter Stadtwald endgültig aufgelöst. Aus den bisherigen „Außenstellen“ des „Sozialamtes für Ausländer“ wurden „Wohnstätten für Ausländer“. In Bocholt blieben lediglich 20 bis 30 Familien zurück, deren Mitglieder Arbeitsstellen in der Stadt hatten und ab sofort als dort lebende Einzelfamilien angesehen wurden. Für die Weiternutzung der Gebäude im Lager zahlten sie nun Miete. Die übrigen Bewohner:innen waren in andere „Wohnstätten“ verlegt worden. Für die noch vor Ort lebenden Familien sollte mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen neuer Wohnraum geschaffen werden. Damit scheinen sich ihre Spuren zu verlieren.

Mit diesem Befund darf sich zukünftige Forschung zu „Heimatlosen Ausländern“ jedoch nicht zufrieden geben. Vielmehr muss sie genau an dieser Stelle ansetzen und nachzeichnen, ob und inwieweit diese sich integrierten und ihr weiteres Leben gestalteten. Die Übergabe der DPs in die Verwaltung der jungen Bundesrepublik kann somit keinesfalls als letzter Akt der DP-Geschichte betrachtet werden.

Dieser Beitrag beruht auf zwei Aufsätzen des Autors zum Stadtwaldlager Bocholt, in denen sich Quellen- und Literaturangaben finden lassen:

Marcus Velke, „Wir sind doch auch freie Menschen und keine Gefangenen mehr.“ Das Stadtwaldlager Bocholt als Displaced Persons-Lager 1945-1951, in: Stadt Bocholt (Hg.), Geschichte des Bocholter Stadtwaldlagers, Neustadt an der Aisch 2015, S. 161-208 (Bocholter Quellen und Beiträge 14). Der Sammelband enthält Aufsätze zu allen im Artikel genannten Epochen der Nutzung des Stadtwaldlagers.

Marcus Velke, „…endlich den Staub Deutschlands von ihren Füßen abschütteln.“ Das Palestine Transit Camp im DP-Lager Bocholt 1946-1948, in: nurinst (2018). Beiträge zur deutschen und jüdischen Geschichte. Schwerpunktthema: Flucht, Vertreibung, neue Heimat, S. 89-104.

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Krieg – Psyche – Trauma. Displaced Persons zwischen Elektroschock und Vermittlung ins Resettlement

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 3 von 5.

Jessica Wehner & Lukas Hennies

“lt was not long before […] the IRO staff, began to realize that a process of selection was taking place among refugees wishing resettlement. The most enterprising among them – those possessing skills, the young and those in the prime of life, those who seemed self-supporting or capable of becoming so […] – such as these seemed to be having little difficulty in attaining resettlement” (Dresden-Lane 1952)

Eines der am stärksten vernachlässigten Themen im Kontext der Übergabe der Displaced Persons (DPs) in die Hand der deutschen Verwaltung 1950/ 1951 und der Verabschiedung des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ war die Frage nach der physischen und psychischen Gesundheit der DPs.

In der Übergangsphase wurde davon ausgegangen, dass letztlich vor allem alte und kranke DPs in Deutschland würden bleiben müssen, während die International Refugee Organisation (IRO) daran arbeitete, noch möglichst vielen Menschen eine Auswanderung aus dem Land der ehemaligen Nationalsozialisten und Kriegsgegner zu ermöglichen. Die IRO, die Alliierten Besatzungsmächte und DP-Organisationen befürchteten, die medizinische und soziale Versorgung würde nach der Übergabe der Verantwortung an die Deutschen nachlassen, während die Bundes- und Landesregierungen darüber stritten, wer nach Verabschiedung des Gesetzes die Kosten für die DPs zu tragen habe. Dieser Beitrag widmet sich im Folgenden anhand eines Beispiels der Vorgeschichte dieser Diskussionen und der Auswirkungen eines Streits über Verantwortung und Kosten für die betroffenen Menschen.  

Der Weg zur Anerkennung psychischer Belastungen durch Krieg und andere traumatisierende Ereignisse war und ist langwierig und wurde unter anderem durch die psychiatrischen und gesellschaftlichen Entwicklungen während und nach dem Zweiten Weltkrieg ermöglicht. Die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus ihren Heimatkontexten entrissenen Menschen wurden im ehemaligen Deutschen Reich ab 1945 von der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und ab 1947 von ihrer Nachfolgeorganisation IRO unter Anlegung strenger Kriterien mit dem Status der “Displaced Person” versehen, versorgt und betreut. Die Bundesrepublik Deutschland übernahm 1951 die Fürsorgepflicht für die auf ihrem Staatsgebiet verbliebenen DPs, indem sie den Rechtstitel der “Heimatlosen Ausländer” schuf. Viele dieser Personen haben während des Krieges nicht nur ihren Wohnort aufgeben müssen, sondern wurden misshandelt und haben Angehörige und Freunde verloren. Sie waren vielfach nicht nur körperlich, sondern auch psychisch aufgezehrt und traumatisiert, was die Krankenakten dokumentieren, die in der Nachkriegszeit durch die IRO oder psychiatrische Anstalten angelegt wurden. 

In diesem Beitrag soll exemplarisch gezeigt werden, wie DPs in den psychiatrischen Krankenakten der Osnabrücker Heil- und Pflegeanstalt und den IRO-Akten in der Zeit bis zum 30. April 1951 konstruiert wurden, da die Versorgung durch die IRO ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben war. Sowohl die lokalen Einrichtungen der medizinischen Versorgung als auch die IRO verfolgten spezifische Interessen, in deren Rahmen sie die von ihnen betreuten Personen beurteilten. Durch die Betrachtung von Dokumenten derselben Person bei verschiedenen Institutionen lassen sich deren eigene, sich oftmals widersprechende Perspektiven offenlegen. Da die in den Arolsen Archives verwahrten IRO-Akten anderen Schutzfristen unterliegen, als die im NLA archivierten Krankenakten, wurden personenbezogene Daten in diesem Beitrag anonymisiert.

Zustand und Versorgung der Displaced Persons in der Nachkriegszeit

Obwohl 1945 in den Lagern und Städten die Versorgung der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen und Gefangenen des nationalsozialistischen Deutschlands durch die Alliierten sofort einsetzte, starben z.B. in Bergen-Belsen in den ersten zwölf Wochen nach der Befreiung des Lagers noch über 14.000 Menschen (Rahe 2014). Hungerdurchfall, Auszehrung, Apathie, Typhus und Fleckfieber waren nur einige der Krankheitserscheinungen, die die Überlebenden und Zwangsarbeiter:innen aufwiesen (Geis 2012). Die UNRRA übernahm die Fürsorge für die DPs und bemühte sich an erster Stelle darum, weitere Todesfälle zu vermeiden. Dabei stand die Bekämpfung ansteckender Krankheiten, Seuchen und Epidemien wie Typhus und Fleckfieber z.B. mit Impfungen und Schutzmaßnahmen im Vordergrund (Harding 1997).

In der nordwestdeutschen Stadt Osnabrück, die Anfang April 1945 von britischen Truppen eingenommen wurde, war die Versorgungslage mit den notwendigen Medikamenten aber noch im Sommer angespannt:

„A letter from the Osnabrück health office of July 1945 stated that no medicines existed for the treatment of contagious diseases, while other indispensable drugs were not available in the town. A report from the following year described the medical supply situation as ‚catastrophic‘.“
(Panayi 2007)

Der generelle schlechte Gesundheitszustand in den westlichen Besatzungszonen hielt an, denn die medizinische Versorgung für eine weitere Rehabilitation der DPs konnte durch das spärlich vorhandene medizinische Personal kaum geleistet werden. Über Maßnahmen der UNRRA zur Verbesserung der psychischen Gesundheit ist allerdings nur wenig bekannt (Shepard 2011; Lembeck 1997). 

Als 1947 die IRO die Verantwortung für die DPs übernahm, wurden Emigration und Neuansiedlung (Resettlement) in aufnahmebereiten Drittstaaten zum maßgeblichen Hilfsangebot (International Refugee Organization 1950). Die Aufnahmeländer hatten bei der Auswahl der aufzunehmenden Menschen das Auswahlrecht, weshalb vor allem junge, alleinstehende und gesunde Menschen zur Einwanderung in Länder wie die USA, Kanada oder Australien zugelassen wurden (Pegel 1997). Die Auswahl unterlag also einem Produktivitäts- und Nützlichkeitsparadigma, weswegen DPs unter anderem in “Language und Vocational Training”-Kursen auf ihre Emigration vorbereitet wurden (Cohen 2012). Dem Kriterium der Gesundheit wurde dabei die höchste Wichtigkeit zugesprochen. Die IRO sah die medizinische Versorgung daher als essentiellen Bestandteil, um ein Resettlement überhaupt erst zu ermöglichen (Harding 1997). Bevor das Resettlement ablaufen konnte, musste eine die Emigration anstrebende Person zahlreiche medizinische Untersuchungen durchlaufen und einen guten Gesundheitszustand nachweisen können (Harding 1997; Gregg 1950).

Auch unter der IRO wurden psychische Erkrankungen der DPs nur spärlich in den Blick genommen. Harry Viteles, ein Mitarbeiter des American Jewish Joint Distribution Committee, diagnostizierte 1946 den DPs, denen er auf seinen Reisen begegnete, schwere psychische Schäden, ein geschwächtes Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen und wenig Interesse an ihrer Umgebung. Außerdem sollen sie einen Mangel an emotionaler Kontrolle und Reizbarkeit gezeigt haben (Geis 2012). Unter den 1951 noch ca. 130.000 bis 150.000 in Deutschland verbleibenden Personen, die nicht die Möglichkeit des Resettlement bekommen hatten, waren nicht nur psychisch erkrankte, sondern auch chronisch kranke, erwerbsunfähige oder behinderte Menschen sowie sehr kinderreiche Familien (Jacobmeyer 1985; Pegel 1997). 

Psychiatrische Standpunkte und Methoden der Nachkriegszeit

Viele der heute gängigen Begriffe wie Trauma, Depression oder posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) waren in den Nachkriegsjahren noch keine bekannten Krankheitsbilder. Soldaten, DPs, aber auch Zivilist:innen waren von den seelischen Folgen des Krieges – z.B. Gewalterfahrungen,  Verlust, Heimatlosigkeit oder Trauma – betroffen. Erkannt und behandelt wurden die entsprechenden Symptome jedoch überwiegend nicht (Bohleber 2017).

Wie kam es dazu, dass die Ärzt:innen und Pfleger:innen der Nachkriegszeit die mentalen Beschwerden der DPs infolge des Krieges nicht anerkannten, obwohl Symptome einer psychischen Beeinträchtigung vorlagen?
Schmitt beschreibt, dass seit Ende des 19. Jahrhunderts vor allem „degenerationstheoretische Vorstellungen“ (Schmitt 2018) den Diskurs über die Entstehung psychischer Erkrankungen bestimmten. Zwar gab bereits die Unterteilung in exogene und endogene Krankheiten, also erstens um solche Erkrankungen, die durch einen äußeren Anlass ausgelöst werden und zweitens solche, die organisch bedingt sind. Kriegserlebnisse, Verschleppung und Zwangsarbeit wurden aber nicht als so schwerwiegend erachtet, als dass sie ein solcher exogener Auslöser hätten sein können (Goltermann 2009).

Wer in Folge des Erlebten an einem Schockerlebnis litt, wurde von den behandelnden Ärzten in der Regel als minderwertig bezeichnet und sei beispielsweise nicht in der Lage die “Schönheit des Krieges zu ertragen”, wie Röder und Kubillus konstatieren (Röder/ Kubillus 1994). Außerdem wurde davon ausgegangen, dass sich die gezeigten Symptome nach kurzer Zeit wieder verflüchtigen und keine längeren Verhaltensstörungen zurückblieben. Bis zur Anerkennung von Traumata und PTBS in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden psychische Leiden in Folge von Kriegserlebnissen als „subjektive Empfindung“, „Willensschwäche“ und „Fehlhaltung gegenüber der Umwelt und dem Leben mit seinen Forderungen und Aufgaben“ betrachtet (Ebd.). Nur wenige Psychiater:innen waren bereits in den 1950er Jahren so aufgeschlossen, dass sie eine gewisse Grenze der menschlichen Belastbarkeit anerkannten, die bei herbeigeführten körperlichen Qualen und entwürdigenden Prozeduren überschritten werde (Thomann/ Rauschmann 2003; Goltermann 2013).

Als ‘Auffangbecken‘ für deviantes Verhalten oder Anzeichen mentaler Krankheit wurde das Krankheitsbild der Schizophrenie genutzt. Die erste Diagnose von Schizophrenie wurde im Jahr 1917 gestellt und setzte sich in den folgenden Jahren in der deutschen Psychiatrie durch (Schmitt 2018). Bis in die 1950er und 1960er Jahre stieg die Verwendung der Diagnose weiterhin an – bis zu einem, laut Remschmidt und Theisen, inflationären Gebrauch (Remschmidt/ Theisen 2011).

Zur Behandlung psychischer Krankheiten kannte die zeitgenössische Psychiatrie vor allem drei gängige Methoden. Dabei handelt es sich erstens um sogenannte Schocktherapien, zweitens um Operationen wie die Lobotomie und drittens um die medikamentöse Behandlung. Weit verbreitet war die Elektroschock- bzw. Elektrokrampftherapie (EKT), die bereits während des Ersten Weltkriegs eingesetzt worden war, um Soldaten mit “Kriegsneurosen” wieder “frontfähig” zu machen (Röder/ Kubillus 1994).

Konstruktion von „Krankheit“ in psychiatrischen Krankenakten der Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück

Über die Anzahl der Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangenen in der Stadt Osnabrück gibt es nur vereinzelt Angaben. Gander und Issmer gehen von 8.709 ausländischen Zwangsarbeiter:innen und 1.662 Kriegsgefangenen aus (Gander/ Issmer 2015). Nach Kriegsende wurden in der Stadt Büros der UNRRA und IRO sowie mehrere Lager für DPs eingerichtet, in denen sich bis Juni 1945 circa 20.000 DPs registrieren ließen (Hennies/ Huhn/ Rass 2018).

Eine in Osnabrück ansässige Einrichtung, die sich mit der Betreuung von Personen mit psychischen Erkrankungen befasste, war die Landes Heil- und Pflegeanstalt (LHPA) Osnabrück, die seit 1886 – heute als Teil der Ameos-Gruppe – besteht.  In den ersten Nachkriegsjahren wurde sie vor allem mit psychisch kranken Zwangsarbeiter:innen, Häftlingen und älteren Menschen belegt (Berger/ Weig 1999). Für den Zeitraum 1946-1951 sind aus der LHPA im Niedersächsischen Landesarchiv Osnabrück (NLA Os) 16 Krankenakten überliefert, die aller Voraussicht nach von DPs stammen könnten (NLA Os, Rep 727, Akz. 13/85). 

Die Verhandlung des Janis C. zwischen IRO und LHPA

Im Folgenden soll exemplarisch das Schicksal eines DPs geschildert werden, die einerseits von der IRO zum Resettlement befähigt werden sollte und andererseits mehrere Monate in der Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück behandelt wurde. Dazu wird auf die IRO-Akte und die Krankenakte der Person zurückgegriffen (Arolsen Archives/ Bestand 3.2.1.1/79002804 sowie NLA Os, Rep 727, Akz. 13/85, Nr 10494). 

Janis C. wurde am 30. Juli 1923 geboren und war lettischer Staatsangehöriger. Er lebte 1949 im DP-Lager Eversburg, als er im November seinen Antrag auf Unterstützung durch die IRO stellte. Er gab an, im Zeitraum von 1938 bis November 1943 in Wolmar in Lettland gelebt zu haben. Bis September 1944 war er laut seiner IRO-Akte „Soldier in German Army/ mobilised“. Das Kriegsende verbrachte Janis C. in verschiedenen Krankenhäusern in Litzmannstadt, Celle und Münster und ab Mai 1945 in britischer Kriegsgefangenschaft. Im Dezember 1946 befand er sich erstmals im DP-Camp Oldenburg/Ohmstede. Danach folgten erneut Krankenhausaufenthalte in Oldenburg/Wehnen und im Mental Hospital Ilten, wo er bis August 1949 untergebracht war. Wann genau er nach Osnabrück kam, kann anhand der Akte nicht festgestellt werden. Sein Entnazifizierungsbescheid war negativ, sodass eine Unterstützung durch die IRO möglich wurde. 

Aus dem Antrag auf IRO-Unterstützung lassen sich zwei wichtige Informationen zur Eligibility der Person entnehmen. Am 3. Mai 1949 wurde von einem IRO-Officer Folgendes in der Akte vermerkt: „In my opinion the a/n [above-named] patient is able to give a correct information“. Damit wurde dem Antragsteller ein klarer Geisteszustand attestiert. 

C. war zum Zeitpunkt seiner Antragstellung auf IRO-Hilfe ein junger, alleinstehender Mann lettischer Nationalität und hätte aufgrund dieser Charakteristika gute Chancen auf ein Resettlement haben können. Zu einer Auswanderung ist es aber nicht gekommen, stattdessen finden wir C. etwa zwei Jahre später in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück wieder.

Der Grund für die Einweisung C.’s in die psychiatrische Anstalt am 9. Januar 1951 wird aus der Krankenakte nicht ersichtlich; der Patient bekam auf seiner Eingangsmeldung die vorläufige Diagnose „Schizophrenie“. Die Aufnahme in die LHPA Osnabrück schien er nur widerwillig über sich ergehen zu lassen:

„Recht widerstrebend bei der Aufnahme will sich nicht ausziehen lassen, will seine Sachen behalten. Macht […]. […] den Hals in würgenden […] zu, bis er ganz blau im Gesicht ist. Läßt sich dann doch zu Bett legen. Vorsicht unter die Decke mit dem Kopf muß sogar zum Essen herausgeholt werden.“

Körperliche oder psychische Befunde wurden nicht dokumentiert und lassen sich auch später nicht in der Krankengeschichte finden. Stattdessen konzentrierten sich die Einträge auf das Verhalten des Patienten. Sie enthalten Hinweise darauf, wie die Diagnose Schizophrenie zustande gekommen ist. Im Eintrag vom 11. Januar 1951 wurde beschrieben, dass der Patient eine Mischung aus Deutsch, Englisch und Lettisch spräche und „unangenehme Erlebnisse“ in seinen Gedanken bereithalte. Die Erfahrungen von Krieg und Gefangenschaft wurden im Zusammenhang mit dem mentalen Zustand des Patienten nicht thematisiert. Es wurde aber geschildert, dass er drohende Bewegungen mache und auf seine Kriegswunden zeige. Er schliefe nur wenig, stände oft auf und gebe „fremdländische Ausdrücke“ von sich.

In den Nachkriegsjahren war bei sehr unruhigen Patienten (Peschke 2005) oder bei der Diagnose „Schizophrenie“ die Elektroschockbehandlung die populärste Behandlungsmethode (Breggin/ Bronder 1980). Am 12. Januar 1951 bekam Janis C. die erste einer solchen “Behandlung”, der eine „[g]ute Verträglichkeit“ attestiert wurde. Nachmittags sei der Patient wieder „wenig verändert“ und es werde „formal […] genauso verfahren wie bisher“. Was danach beschrieben wurde, könnte als Flashback gesehen werden: „Hält sich plötzlich den Mund zu, steht dann auf, […] sein ganzes Bett um. Legt sich schließlich mit den […] an das Fußende.“ Einen Tag später folgte die zweite Schockbehandlung. Diese schien den erhofften Effekt zu haben, denn er sei ruhiger und bliebe im Bett liegen, habe keine Wünsche und würde nur wenig reden. Der dritte Elektroschock erfolgte am 14. Januar 1951 und sorgte dafür, dass der Patient einen „ganz zufriedenstellenden Eindruck“ mache und sofort zu arbeiten begönne. Am 20. Januar dokumentiert die Akte, dass Janis C. nach jedem Behandlungsblock ruhiger sei und sich besser füge. Deshalb „soll [er] mit Elektroschocks weiter behandelt werden.“ Der Eintrag am 27.01. beschreibt hingegen, dass sich der Zustand erneut verschlechtert habe:

„Etwas besser, […] unerfüllbare Wünsche, redet wieder zu[…] und unverständlicher. Erzählt er müsse bald sterben. Dann wiederum verlangt er sofort eine Ziehharmonika zum […]. Später will er Geld haben, 1000.-[…], er brauche unbedingt etwas, er könne sonst nicht leben. Nachts wieder würgende Bewegungen an seinem Hals.“

Erst am 6. März erfolgte ein neuer Eintrag in der Akte. In der Zwischenzeit hatte die IRO bekannt gegeben, dass sie ihre Präsenz in den Städten einstellen und nur noch die zu resettelnden DPs unterstützen würde (Wetzel 2018). Diese Ankündigung führte sofort zu Sorgen bei den Heil- und Pflegeanstalten und den verantwortlichen Bundesländern, da diese nach dem Rückzug der IRO die (finanzielle) Verantwortung für die DPs tragen müssten (Peschke 2005). Erst im April 1951 wurde dann vom 403 IRO Zonal Rehabilitation Centre Osnabrück/ Eversburg ein Schreiben an die DPs selber verschickt. Das Schreiben ist in der Krankenakte des Patienten erhalten. Darin heißt es, dass die Auflösung des Lagers „in kürzester Zeit bevor[stehe]“. Der behandelnde Arzt sollte zu Rate gezogen werden und mit den verbleibenden Patient:innen über die Dauer ihres weiteren Aufenthalts beraten. Die IRO verwies darauf, dass die Insassen von der Lagerliste gestrichen würden, wenn sie über den 30. April in der Anstalt verweilen müssten. Das Krankenhaus müsste sich bei einem längeren Aufenthalt um die Überweisung in ein anderes Lager kümmern. Zuletzt wurde explizit betont, dass die IRO ihre Unterstützung einstelle, darunter: „Verpflegung, Unterkunft, Übernahme von Krankenhauskosten der Patienten die in Krankenhäusern verbleiben, u.s.w.“.

Am 6. März 1951 – in der Zwischenzeit erhielt C. noch mehrere Schock-Behandlungen – wurde in der Krankengeschichte zunächst eine Besserung beschrieben: Der Patient werde konstanter und gebe sich zufrieden. Außerdem helfe er bei der Arbeit, füge sich und sei leicht zu leiten. Mitte März war jedoch erneut eine Verschlechterung festzustellen, denn der Patient sei „still und verschlossen“ und äußere „allerhand unerfüllbare Wünsche“. Einen Tag später, am 17. März, sei die Lage weiterhin recht unverändert und es wurde der Beginn einer erneuten Schockbehandlung vermerkt. Ab dem 22. März setzte dann aus Sicht des Pflegepersonals eine stetige Verbesserung ein: Es sei erneut ein “Dreierblock” beendet worden und der Patient trete nun „wesentlich freier und gelöster“ auf. Auch am 31. März wurde eingetragen, dass C. sich weiter zufrieden zeige. Im April wurde die Krankengeschichte des Patienten nur noch zwei Mal ergänzt: Am 15. April notierte man, dass der Patient nicht auffalle und am letzten Tag des Aprils wurde vermerkt: „Wird nach Rücksprache mit dem Lagerarzt heute ins Lager Eversburg abgeholt.“ Der Gesundheitszustand von Janis C. hatte sich also – gerade passend zum Ende der Kostenübernahme durch die IRO – soweit verbessert, dass er aus der Einrichtung entlassen werden konnte

Am Ende der Krankengeschichte folgt eine Zusammenfassung. An der Diagnose „Schizophrenie“, die das Mental Hospital Ilten gestellt hat, habe man „[a]uch keinen Zweifel.“ Durch die wiederholte Behandlung mit Elektrokrämpfen sei der Zustand aber gebessert worden. Der Patient wirke zwar affektiv etwas flach, stelle aber im jetzigen Zustand keine Bedrohung dar, weswegen er aus der Behandlung entlassen werden könne. Dies steht der letztendlichen Prognose „zweifelhaft“ widersprüchlich gegenüber. Janis C. war über einen Zeitraum von vier Monate in der LHPA Osnabrück in Behandlung. Er wurde insgesamt 18 mal mit der Elektroschocktherapie behandelt und zusätzlich mit Arbeit “therapiert”. Auf die Geschichte und die Erlebnisse des Patienten gingen die Ärzt:innen bei der Diagnose eines Krankheitsbildes nicht weiter ein. Weder seine Zeit als Teil der deutschen Streitkräfte noch die Erfahrung als Kriegsgefangener der Briten spielten in der Krankengeschichte eine signifikante Rolle. Die Beschreibung des Patienten blieb auf einer oberflächlichen, deskriptiven Ebene, hauptsächlich wurden dessen Verhalten und die Reaktion auf die Behandlung mit Elektroschocks geschildert. Obwohl in der Krankengeschichte häufige Rückfälle im Verhaltensmuster beschrieben wurden, wich das Personal der Heil- und Pflegeanstalt nicht von ihrer Behandlung und ihrer letztendlichen Diagnose „Schizophrenie“ ab. 

Trotz verschiedener Krankenhausaufenthalte in den Nachkriegsjahren, versuchte die IRO Janis C. ins  Resettlement zu vermitteln. Nur wenige Monate vor seinem Aufenthalt in der Osnabrücker Anstalt im Juni 1950 wurde im zertifiziert, dass er in „metal working and sales occup.“ getestet und damit als „Locksmith/ Seller“ qualifiziert sei. Sein ursprünglicher Beruf wurde von der IRO als “Kaufmann” angegeben, die Weiterbildung zum Schlosser sollte die Nützlichkeit des DPs für Aufnahmeländer steigern.

Ausschnitt aus der CM1-Akte von Janis C.

Über den weiteren Werdegang von Janis C. wissen wir nur wenig. Da er nicht in der Osnabrücker Ausländermeldekartei geführt ist, kann davon ausgegangen werden, dass er nicht dauerhaft in Osnabrück lebte. Seiner IRO-Akte ist ein Schreiben beigefügt, welches seine Verlegung nach Oldenburg in das nun “Heimatlose Ausländer” beherbergende Lager Ohmstede zum 12. Oktober 1951 durch die Lutherian World Federation angibt.

Aus den untersuchten Akten ist deutlich geworden, dass die IRO trotz mehrerer vorheriger Krankenhausaufenthalte bemüht war, dem jungen Letten die Emigration zu ermöglichen. Sie bescheinigte ihm, dass er durchaus klare Gedanken fassen und korrekte Informationen geben könne und gab ihm die Möglichkeit einer handwerklichen Weiterbildung, um die Chancen für die Aufnahme in eines der Resettlement-Programme zu steigern. In den Akten der Heil- und Pflegeanstalt hingegen wurde Janis C. als widerstrebender Patient beschrieben, der in seinem Verhalten durch Selbststrangulation oder das Umschmeißen des Bettes besonders auffällig sei. Durch die Elektroschockbehandlung wurde er letztlich ruhiger und passte sich schließlich an. Obwohl man an der Diagnose “Schizophrenie” festhielt, wurde er pünktlich zum 30. April 1951 – also mit Beendigung der Kostenübernahme durch die IRO – in das Lager Eversburg überstellt. Weitere Krankenakten aus dem Bestand der Krankenakten belegen, dass auch andere Patienten mit Beendigung  der Unterstützung durch die IRO aus der LHPA Osnabrück entlassen wurden. 

Krieg – Psyche – Trauma. Ein Epilog

C’s Geschichte verweist im Kontext der Betreuung der DPs und der Übergabe der Verantwortung für die dann als „Heimatlose Ausländer“ bezeichneten Menschen an die deutsche Verwaltung auf zwei wichtige Aspekte; je nachdem, wie man das Geschehene liest. Erstens haben deutsche Krankenhäuser – nehmen wir an, die Interpretation der IRO stimmte und C. war nicht maßgeblich erkrankt – in der Nachkriegszeit auf zynische Art und Weise versucht, mit den DPs Geld zu verdienen. Dass C. genau zu dem Zeitpunkt nicht mehr ärztlich versorgt wurde, als dem Krankenhaus die Behandlung nicht mehr bezahlt wurde, spricht eine deutliche Sprache. Zweitens steht C’s Geschichte aber – in diesem Fall vorausgesetzt, dass er unter einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung litt – auch für den Umgang mit psychischen Erkrankungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. 

Der Kampf um Akzeptanz psychischer Krankheiten, die durch Gewalterfahrungen und gewaltbedingte Migration ausgelöst wurden, dauerte noch Jahrzehnte an. Die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung dauerte noch einige Jahrzehnte, denn erst 1980 wurde diese in den USA im Diagnostic Statistical Manual of Mental Disorders und 1992 im Diagnostic and Statistical Classification of Diseases, Injuries and Causes of Death der Weltgesundheitsorganisation aufgenommen (Cohon 1981; Thomann/ Rauschmann 2003). Die Breite an anerkannten mentalen Krankheiten nahm von 1952 bis 2010 stark zu und deutet damit auf ein wachsendes Bewusstsein und ein immer relevanter werdendes gesellschaftliches Thema hin.

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Displaced Persons in den Bundestagsdebatten der ersten Legislaturperiode 1949-1953

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 2 von 5.

Simon Hellbaum

Dem im April 1951 verabschiedeten „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ (HAuslG) gingen verschiedene Debatten im ersten deutschen Bundestag voraus, die ein deutliches Licht darauf werfen, wie die Displaced Persons (DPs) in der deutschen Nachkriegsgesellschaft wahrgenommen wurden.

Wie wurde über diese Menschen in der ersten Legislaturperiode von 1949 bis 1953 debattiert, wurden dabei Stereotypen konstruiert oder reproduziert und welche Vorstellungen herrschten im Bundestag darüber vor, wie die die DPs in die bundesdeutsche Gesellschaft zu „integrieren“ seien? Diese Fragen sind vor allem auch vor dem Hintergrund relevant, dass die Westalliierten erhebliche Vorbehalte gegenüber der Bereitschaft und den Möglichkeiten der Bundesrepublik hatten, den Schutz der ehemaligen NS-Opfer und Flüchtlinge aus Osteuropa zu gewährleisten.

Eine Analyse aller Plenarprotokolle der ersten Legislaturperiode des Bundestags verdeutlicht zunächst, dass es insgesamt nur wenige Debatten gab, in denen der Themenkomplex Displaced Persons im Vordergrund stand. In einem Großteil der Debatten ging es primär um andere Gegenstände, die Gruppe der DPs wurde dabei jeweils nur am Rande erwähnt. In den Protokollen können aber trotzdem eindeutige Themenkomplexe identifiziert werden, die sich mit den Schlagworten „Kriminalität“, „‚Belastung‘ aufgrund von Wohnraumbelegung und anderer Kosten, verursacht durch die Anwesenheit der DPs“, „Kollaboration von DPs mit dem Nationalsozialismus“, „Kontextualisierung der DPs in die globalen Flüchtlingssituation sowie der Lage der verschiedenen Opfergruppen des Zweiten Weltkrieges“ und „Motive der bundesdeutschen DP-Politik“ kategorisieren lassen.

Die Erwähnung von DPs im Kontext von Kriminalität findet sich sowohl in Debatten, in denen es auch um DP-Fragen ging, beispielsweise um deren innerdeutsche Verteilung, als auch in Haushaltsdebatten über die Erhebung von Kaffee-, Tee-, oder Tabaksteuern, in denen DPs für Schwarzmarkthandel und Schmuggel verantwortlich gemacht wurden. In den entsprechenden Wortbeiträgen wurden dabei häufig aus der NS-Ideologie stammende Bilder von ‚minderwertigen und kriminellen‘ Osteuropäer*innen genutzt, um diese zu Sündenböcken für die generell grassierende Kriminalität zu machen. Zudem versuchten Parlamentarier, durch nun von ehemaligen Zwangsarbeiter*innen begangene Verbrechen das an ihnen in den Jahren zuvor begangene Unrecht vermeintlich aufzuwägen und so zu relativieren. Besonders deutlich wird dies im Plädoyer von Hermann Etzel (Bayernpartei) zur Wiedereinführung der Todesstrafe 1950, der diese in einem Atemzug sowohl für die „Massenmörder von Buchenwald und anderen Schreckenslagern“ forderte, wie auch für die „ausländische[n], sich aus den Kreisen der sogenannten Verschleppten [den DPs] rekrutierende[n] Mörder“. In den Augen einiger Abgeordneter waren NS-Zwangsarbeit und der Holocaust also schnell wieder vergleichbar mit allen anderen Verbrechen, die in einer Gesellschaft geschahen und die systematischen Verbrechen der Nationalsozialisten wurden mit vereinzelten Racheakten ihrer Opfer in einen Topf geworfen. So wurde im Bundestag aktiv Geschichtsklitterung betrieben.

Ein ebenfalls häufiger im Bundestag diskutierter Aspekt war die Wohnraumbelegung durch DPs (siehe auch) sowie die Haushaltsbelastung durch Sozial- bzw. Unterhaltsleistungen (siehe auch 1, 2, 3) für diese. Vor allem Abgeordnete aus den Bundesländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein plädierten dafür, die ‚Last‘ der DPs sowie der deutschen Flüchtlinge, Heimatvertriebenen und Evakuierten gerecht auf alle Bundesländer zu verteilen. Aber auch andere wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitische Fragen nahmen Raum in den Bundestagsdebatten zur DP-Thematik ein. So wurde unter anderem von verschiedenen Abgeordneten die zahlenmäßig tatsächlich nur in relativ geringem Umfang durchgeführte Beschlagnahmung von Wohnraum durch die Alliierten zur Unterbringung von DPs als mitursächlich für die generelle Wohnraumknappheit erklärt. Durch eine ‚Neiddebatte‘ wurde so Stimmung gegen die ausländischen DPs gemacht; ‚die Anderen‘, ‚Fremden‘ bzw. ‚Ausländer‘ sowie die Besatzungsmächte wurden so für die Wohnraumknappheit verantwortlich gemacht und nicht etwa der durch Deutschland verschuldete Zweite Weltkrieg mit seinen Zerstörungen sowie eine seit vielen Jahrzehnten strukturell defizitäre Wohnungspolitik Deutschlands.

In ihrer Sicht auf die DPs nahmen die Abgeordneten der KPD in den Bundestagsdebatten eine besondere Rolle ein. So zeichneten sich ihre Redner nicht nur durch eine besonders scharfe Rhetorik gegenüber den DPs in puncto Wohnraumbelegung, Unterhaltskosten oder auch Kriminalität aus. Die KPD-Abgeordneten äußerten sich zu einem Aspekt, der von Rednern keiner anderen Partei geteilt wurde: Laut den Parlamentariern der KPD seien die noch in der Bundesrepublik verbliebenen DPs zum Großteil ehemalige Kollaborateur*innen des Nationalsozialismus, die nun in dem sich abzeichnenden Kalten Krieg im Auftrag der Westmächte als fünfte Kolonne des Antikommunismus in Westdeutschland agierten. Dabei wurden drei Argumentationsstränge verfolgt: Erstens handele es sich bei den DPs hauptsächlich um ehemalige NS-Kollaborateur*innen, also Täter*innen, nicht Opfer des Krieges und der NS-Herrschaft. Als solche sollte man sie nicht auch noch mit staatlichen Transferleistungen unterstützen, vielmehr sei ihre Ausweisung anzustreben. Beispielsweise forderte Otto Niebergall (KPD) am 1. Dezember 1949 die Bundesregierung dazu auf, „mit der [Alliierten] Hohen Kommission Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziele, alle sich zur Zeit noch in den Ländern der Bundesrepublik aufhaltenden DPs und Verschleppten aus dem Bundesgebiet zu entfernen.“

Zweitens seien laut der KPD die DPs nicht nur ehemalige NS-Kollaborateur*innen, sondern ständen nun im Dienst der ‚imperialistischen Westmächte‘ bereit, um gegen die UdSSR und die Kommunist*innen in Deutschland ins Feld zu ziehen, die deutsche Arbeiter*innenschaft zu unterdrücken und antikommunistische Propaganda zu verbreiten. Die Abgeordneten der KPD hatten also aus ideologischen Gründen ganz explizite Vorbehalte gegenüber Menschen, die nach dem Krieg nicht freiwillig in die Sowjetunion bzw. ihre nun kommunistisch beherrschten Heimatländer (v.a. Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen) zurückgekehrt waren und zeichneten in Deutschland ein entsprechend negatives Bild von ihnen.

Gemeinsam mit den Parlamentariern anderer Parteien klang schließlich auch bei der KPD eine nationalistisch gefärbte ‚Neiddebatte‘ oder Klientelpolitik an: anstatt Steuergelder und knappe Ressourcen für die ausländischen DPs auszugeben, solle man sich lieber um unsere deutschen Bedürftigen kümmern (siehe auch 1, 2, 3). Selbst bei den KPD-Abgeordneten als Verfolgten des NS-Regimes (zur DP-Thematik äußerten sich die Abgeordneten Niebergall, Rische, Kohl und Müller, die alle während des Nationalsozialismus verfolgt wurden und zum Teil jahrelang im Zuchthaus bzw. KZ inhaftiert waren) überwogen also offenbar politische Argumente vor dem Hintergrund des Kalten Krieges. Solidarität mit den DPs als ebenfalls Opfern des Nationalsozialismus, wurde von ihnen in den Bundestagsdebatten weniger ausgedrückt.

Die DPs und die deutsche Verantwortung ihnen gegenüber hatten aber auch Fürsprecher. Vor allem vor dem Hintergrund des HAuslG sowie in den Debatten, in denen es um Versorgungs-, Sozial- und Unterbringungsleistungen oder Entschädigungen für DPs ging, wurden von den meisten befürwortenden Rednern ähnliche Begründungen angeführt, warum die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Leistungen für diese Personengruppe übernehmen müsse. Neben teilweise geäußerten humanitären Erwägungen standen hier jedoch ebenfalls eigennützig-nationalistische Motive im Vordergrund. Zum einen ging es um die Anerkennung und Wiederaufnahme der jungen Bundesrepublik in die internationale Staatengemeinschaft, zum anderen um den Wunsch nach internationaler Hilfe für die deutschen Vertriebenen. Die Versorgung und Integration der DPs war also primär Mittel zum Zweck, die Bundesrepublik durch eine humanitäre Fassade vom NS-Deutschland abzugrenzen und gleichzeitig selbst mehr humanitäre Hilfsleistungen zu erhalten.

Beispielhaft werden beide Aspekte in einem Statement Josef Trischlers (FDP) vom 19.04.1951 deutlich: „Wir begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes für heimatlose Ausländer, weil uns damit die Möglichkeit geboten war, dem Ausland zu beweisen, wie wir Angehörige anderer Nationen in unserem eigenen Staate zu behandeln gewillt sind, und weil wir uns von der Verabschiedung dieses Gesetzes erhoffen, daß sie wesentlich dazu beitragen wird, die Frage der Internationalisierung unseres Flüchtlingsproblems und des Zuflusses von Mitteln zur Lösung dieses Problems aus dem Ausland zu fördern. Zur Erreichung dieses Zieles hat gerade dieses Gesetz wesentliche Vorarbeit geleistet.“ Die DPs nicht als Gegenstand von ernstgemeinter humanitärer Politik sondern als Mittel zum Zweck zu verstehen, wurde also nicht einmal verschleiert.

Eine besondere Verantwortung Deutschlands für das Schicksal der DPs aufgrund der nationalsozialistischen Vernichtungs-, Kriegs- und Ausbeutungspolitik wurde im Plenarsaal des ersten deutschen Bundestages lediglich von Hermann Brill (SPD) als Berichterstatter in der zweiten und dritten Beratung zum HAuslG indirekt eingestanden. In allen anderen Wortbeiträgen zur DP-Thematik spielte die NS-Vergangenheit und eine daraus erwachsende Schuld und Verantwortung parteiübergreifend ebenso keine Rolle wie humanistische Empathie für Menschen, die nun in Deutschland lebten und deren Wohlergehen entsprechend auch in der Verantwortung des Bundestags lag.

Bei der Bewertung der Auswertung der Protokolle der Sitzungen des ersten deutschen Bundestags sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Insgesamt äußerten sich von den insgesamt 402 Parlamentarier*innen nur 22 überhaupt zur DP-Thematik (vier von der KPD, jeweils drei von BP, CDU, CSU und SPD, zwei von der FDP, jeweils einer von der Fraktion der Föderalistischen Union bzw. der Deutschen Reichspartei/Nationale Rechte), einige davon mehrfach, andere dagegen nur sehr kurz und am Rande. Dementsprechend erlauben die Quellen zwar Rückschlüsse auf Tendenzen im politischen Stimmungsbild, können aber weniger als inhaltlich repräsentativ angesehen werden. Zudem bilden die Bundestagsdebatten natürlich nur einen sehr kleinen Teil des politischen und gesellschaftlichen Diskurses ab.

Es lässt sich aber feststellen, dass die DP-Thematik im parlamentarischen Diskurs bereits ab 1949 keine große Rolle mehr spielte. In den Jahren 1949/ 50 gab es noch einige spezifische Debatten zu diesem Themenkomplex, bei denen es vor allem um ‚praktische Fragen‘ von Verteilung und Versorgung ging. Ansonsten tauchten DPs vor allem in Debatten zu ‚allgemeineren‘ Themen wie Schmuggel, Haushaltsfragen oder Steuern auf und wurden hier gerne als Sündenböcke herangeführt. Größere inhaltliche Kontroversen zwischen den Rednern bezüglich der DPs können dabei kaum identifiziert werden. Vielmehr können die parteiübergreifenden Klagen über die DPs als populistische Stimmungsmache der jeweiligen Abgeordneten gegen eine unliebsame Minderheit interpretiert werden. Das HAuslG wurde 1951 relativ unspektakulär und ohne größere parlamentarische Debatte verabschiedet. Dies stützt die These, dass DP-Politik vor allem als Aufgabe der Exekutive verstanden wurde und dass das Parlament den Menschen, die es nun als „Heimatlose Ausländer“ tituliert hatte, wenig Interesse entgegenbrachte. Nach 1951 traten sie als Gegenstand von Parlamentsdebatten kaum noch in Erscheinung. Hatten die Alliierten dem Wohlergehen der DPs in Deutschland noch eine große Rolle beigemessen, gerieten sie politisch nach Gründung der Bundesrepublik schnell in Vergessenheit.

Dennoch sind in den Debatten sowohl parteipolitische als auch individuelle Unterschiede festzustellen: Vor allem die Abgeordneten der bürgerlich-konservativen Parteien (CDU, CSU, BP) äußerten sich wiederholt negativ über die DPs (wobei es hier deutliche Unterschiede zwischen den Rednern gab: Beispielsweise äußerte sich Franz-Josef Strauß von der CSU besonders negativ und polemisch gegenüber den DPs, während Fritz Schäffer (siehe auch) [ebenfalls CSU] differenziertere Töne anschlug), auch Rechtsaußen Adolf von Thadden sowie die Abgeordneten der KPD machten immer wieder Stimmung gegen die noch verbliebenen DPs in Deutschland.

Die Analysen der Bundestagsprotokolle zeigen also, dass das Bild der DPs in den Bundestagsdebatten überwiegend negativ war. Sie wurden als Hauptverantwortliche für Kriminalität benannt und als Belastung für die (deutsche) Gesellschaft. Bei der empirischen Überprüfung dieser Aussagen lässt sich hingegen feststellen, dass diese Darstellungen stark überzeichnet waren und vor allem die Funktion hatten, DPs für verschiedene Probleme der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft verantwortlich zu machen, deren Ursache vor allem im Nationalsozialismus und dem von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieg zu suchen gewesen wären (v.a. in Bezug auf die Wohnraumproblematik und die schlechte Wirtschaftslage sowie der daraus resultierenden Finanzknappheit des Staates) bzw. an denen auch die deutsche Bevölkerung einen zentralen Anteil hatte (v.a. in Bezug auf Kriminalität und Schmuggel). Die Anwesenheit der DPs wurde somit insgesamt überwiegend als Ärgernis und Belastung dargestellt; eine Belastung, die die deutsche Gesellschaft nun offensichtlich nicht mehr zu tragen bereit war. Das Reden über DPs im ersten deutschen Bundestag offenbart also bereits eine frühe ‚Schlussstrichdebatte‘. Historisch betrachtet hinterlassen diese Ressentiments und die Feindschaft gegenüber DPs nicht zuletzt auch vor dem NS-Hintergrund einiger der genannten Parlamentarier einen bitteren Beigeschmack.

Neben der technokratischen Sachebene und dem populistischen Wähler*innenfang wurden vor der Projektionsfläche der DPs eigentlich zentrale Fragen der bundesdeutschen Nachkriegspolitik und -öffentlichkeit verhandelt, wie die nach der Souveränität des neuen Staates und Fragen zu Kriegsschuld bzw. deutscher Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus. Letztere wurde weitgehend relativiert. Vielmehr konstruierten die Redner eine deutsche Opferrolle im Kontext des Zweiten Weltkriegs. Diese These wird auch dadurch gestützt, dass verschiedentlich DPs zusammen mit deutschen Betroffenen des Zweiten Weltkriegs, beispielsweise den Vertriebenen und Flüchtlingen sowie den Bombenkriegsevakuierten, in einen Topf geschmissen wurden, die alle „Härten dieser Nachkriegszeit“ teilen müssten, wie u.a. der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Hans Lukaschek (CDU) in der ersten Beratung zum HAuslG am 18.10.1950 anmerkte. Einer privilegierten Behandlung der DPs aufgrund des von ihnen erlittenen Unrechts im Dritten Reich, wie noch durch die Alliierten, erteilten er wie auch andere Abgeordnete so eine klare Absage.

Die DPs dienten in den Debatten also vor allem als Projektionsfläche. Zu diesem Bild passt auch, dass – bis auf Hermann Brill (SPD) – bei keinem Abgeordneten weder echte Sorge oder Mitgefühl für das Schicksal der DPs zu erkennen war, noch eine historische Verantwortung Deutschlands gegenüber dieser Personengruppe anklang. Brill stellte in der zweiten und dritten Beratung zum HAuslG eine Ausnahme dar, als er feststellte: [Es] dient dieses Gesetz dazu, eine der schrecklichsten Erscheinungen des Zweiten Weltkrieges zu liquidieren. Diese Erscheinung bestand in der Deportation von rund 9 Millionen ausländischer Arbeiter nach Deutschland und in ihrer völkerrechtswidrigen Verwendung in der deutschen Kriegsindustrie. Man greift im Ausdruck gewiß nicht zu hoch, wenn man sagt, daß diese Maßnahme der Nationalsozialisten ein Versuch zur Wiedereinführung der Sklaverei gewesen ist; denn die Bedingungen, unter denen diese ausländischen Arbeiter in Deutschland tätig gewesen sind, liegen so sehr unter dem niedrigsten sozialen Niveau, das man sich überhaupt vorstellen kann, daß man diese Maßnahme nicht scharf genug verurteilen kann. [Den nun noch in Deutschland verbliebenen Ausländern] eine Rechtsstellung zu geben, die den Grundsätzen der Menschlichkeit und des Rechtes entspricht, ist der Zweck dieses Gesetzentwurfs.“

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Zum siebzigsten Jahrestag des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 1 von 5.

Sebastian Huhn

Ende dieser Woche, am 25. April 2021 jährt sich zum siebzigsten Mal das Inkrafttreten des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ (HAusIG).

Mit dem Gesetz wurde 1951 der rechtliche Rahmen für die noch in Deutschland verbliebenen ausländischen Opfer des Nationalsozialismus sowie für diejenigen Menschen geschaffen, die während des Zweiten Weltkriegs oder im Anschluss aus Angst vor Verfolgung aus der expandierenden Sowjetunion nach Deutschland geflohen waren. Dafür wurde mit dem Gesetz die Kategorie „Heimatloser Ausländer“ geschaffen, mit der die Displaced Persons (DPs) und Flüchtlinge, die unter dem Schutz der Alliierten und der Vereinten Nationen gestanden hatten, nun bezeichnet wurden. Diese Personengruppe umfasste circa 140.000-150.000 Menschen, die sich laut IRO-Statistik 1951 noch in der BRD aufhielten. Für etwa 50.000 dieser Menschen sah die International Refugee Organization (IRO) keine Hoffnung für eine Emigration aus Deutschland, bei den übrigen Menschen, deren genaue Zahl nur geschätzt wurde, war es ungewiss, ob sie letztlich in Deutschland bleiben würden oder müssten.

Seit den späten 1940er Jahren hatten verschiedene Akteur:innen um den Status der DPs und Flüchtlinge in Deutschland gerungen, die es prospektiv nicht schaffen würden, mit Hilfe der resettlement-Programme der IRO auszuwandern, bis diese 1951 eingestellt werden sollten. Die Alliierte Hohe Kommission (AHK) maß der Frage, wie Deutschland mit diesen Menschen umginge, wenn dem Land die staatliche Souveränität übergeben werde, eine große Rolle bei; ein Gesetz zur Regelung ihres Verbleibs, ihrer Rechtsstellung und ihrer Versorgung wurde von der Bundesregierung gefordert und an den zukünftigen Verzicht der alliierten Vorbehaltsrechte geknüpft.

Die IRO, die sich für den Schutz der Flüchtlinge und DPs verantwortlich fühlte, beklagte ihrerseits, in die Verhandlungen zwischen AHK und Bundesregierung nur ungenügend involviert zu sein. Ereignisse in der jüngsten Vergangenheit ließen sie daran zweifeln, dass die ehemaligen Zwangsarbeiter:innen, Opfer des Holocausts oder osteuropäische Flüchtlinge, in Deutschland den Schutz erhalten würden, den sie benötigten. Immer wieder war es zum Beispiel in den vorausgegangenen Jahren zu Gewalt deutscher Polizisten gegenüber Flüchtlingen und DPs gekommen, bis hin zu Tötungen. Der Bundesregierung standen neben der AHK außerdem die Bundesländer gegenüber, die sich weigerten, die Kosten für die Flüchtlinge und DPs zu übernehmen und argumentierten, dies sei Aufgabe des Bundes. Die Frage der Finanzierung spielte nicht zuletzt deshalb eine große Rolle, da viele der DPs und Flüchtlinge als Opfer des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs gesundheitlich stark beeinträchtigt waren.

Schließlich mischten sich auch verschiedene internationale DP-Vertretungen und Verbände wie das American Jewish Joint Distribution Committee in die Verhandlungen ein, um zu erreichen, dass Flüchtlinge und DPs in Deutschland den deutschen „Heimatvertriebenen“ gleichzustellen seien. Die Zahl der Positionen und Akteure zeigt, dass das HAusIG 1950 und 1951 hitzig debattiert und ihm eine große Bedeutung zugemessen wurde.

Am 30. Juni 1950 erklärte die Bundesregierung, die von der AHK geforderte Verantwortung für die Flüchtlinge und DPs wie gefordert übernehmen zu wollen. In dieser Erklärung fiel dabei erstmals der Begriff „Heimatlose Ausländer“. Wolfgang Jacobmeyer weist dabei zurecht auf die Problematik dieses Begriffs hin. Die IRO merkte 1950 zunächst kritisch an, dass die nun als „Heimatlose Ausländer“ titulierte Gruppe nicht deckungsgleich mit der größeren Gruppe der Flüchtlinge in Deutschland sei. Außerdem missinterpretiere der Terminus das eigentliche Wesensmerkmal, dass nicht in einer „Heimatlosigkeit“ bestünde, sondern darin, dass es sich um Flüchtlinge handle. Den Terminus Flüchtling wollte man in der Bundesrepublik aber offensichtlich wiederum für die deutschen Flüchtlinge nutzen, nicht für die Opfer des Nationalsozialismus und die Bundesregierung strebte an, die unter dem Schutz der IRO stehenden Menschen letztendlich rechtlich (und terminologisch) nicht mit den deutschen Flüchtlingen gleichzustellen. Jacobmeyer fügt schließlich noch hinzu, dass der Terminus „Heimatlose Ausländer“ auch historisch stark verharmlosend war, titulierte er doch Verschleppte und Zwangsarbeiter:innen um und verschleierte damit die Gründe für den Aufenthalt dieser Menschen in Deutschland. Diese lagen nicht darin, dass sie keine „Heimat“ hätten oder hatten, sondern im nationalsozialistischen Terror und dem von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieg. Der Begriff spiegelt somit auch den euphemistischen Umgang der deutschen Nachkriegsgesellschaft mit den humanitären Folgen des Faschismus in Deutschland wider.

Das am 25. April 1951 in Kraft getretene Gesetz regelte nun den rechtlichen Status dieser Menschen in verschiedensten Bereichen, wie dem Aufenthalts- und Wohnrecht, dem Recht auf Arbeit, der Einbürgerung und bürgerlichen Rechtsstellung, den Modalitäten einer Ausweisung oder Auslieferung, der Freizügigkeit und Personenstandsfragen, der Besteuerung und der Sozialfürsorge. Jacobmeyer attestiert dem Gesetz dabei, dass es durchaus weit über das damals geltende Flüchtlingsrecht hinausging und den DPs und Flüchtlingen schließlich vergleichsweise weitreichende Rechte einräumte.

Das HAusIG stellt damit in mehrerlei Hinsicht eine Zäsur im Migrationsregime der Nachkriegszeit dar, ist dafür aber in der Geschichtswissenschaft bislang vergleichsweise wenig beachtet worden; ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte. Die kurzen Ausführungen an dieser Stelle beziehen sich zum Beispiel auf ein bereits 1985 von Jacobmeyer veröffentlichtes Buch. Daran anschließende geschichtswissenschaftliche Untersuchungen existieren, sind aber bis heute rar.

Anlässlich des siebzigjährigen Bestehens des HAusIG haben wir an dieser Stelle eine Reihe mit vier weiteren Beiträgen veröffentlicht, die sich mit unterschiedlichen Facetten der Geschichte der „Heimatlosen Ausländer“ befassen.

1. Sebastian Huhn: Zum siebzigsten Jahrestag des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“

2. Simon Hellbaum: Displaced Persons in den Bundestagsdebatten der ersten Legislaturperiode 1949-1953

3. Jessica Wehner & Lukas Hennies: Krieg – Psyche – Trauma. Displaced Persons zwischen Elektroschock und Vermittlung ins Resettlement

4. Marcus Velke-Schmidt: Der letzte Akt? Aus Displaced Persons im Stadtwaldlager Bocholt werden „Heimatlose Ausländer“

5. Linda Ennen-Lange, Lukas Hennies, Sebastian Huhn und Christoph Rass: „Heimatlose Ausländer“ in Osnabrück. Zur Aushandlung von Teilhabe und Anerkennung

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.

Grenzgeschichte jenseits des Erinnerungs- Paradigmas: Bodendenkmale und Konfliktland-schaftsforschung am Nationalen Naturmonument “Grünes Band”

PD Dr. Frank Wolff

Kurz nach dem Mauerfall vor etwas mehr als 30 Jahren trafen sich zahlreiche Naturschützer*innen aus Ost und West. Sie hatten festgestellt, dass sich auf dem militarisierten Sperrstreifen der innerdeutschen Grenze eine Flora und Fauna erhalten hatte, die im Umland nicht mehr zu finden war. Der gegen DDR-Flüchtlinge errichtete „Todesstreifen“ war über Jahrzehnte zum Rückzugsraum seltener Arten geworden. 1990 entstand daraus die Initiative Grünes Band, die mittlerweile durch jahrzehntelange Arbeit einen einzigartigen Biotopenverbund geschaffen hat.

Das Grüne Band zieht sich 1393 Kilometer durch Deutschland

Aus dem knapp 1400 Kilometer langen innerdeutschen Grenzstreifen wurde ein Raum des Naturschutzes, gesäumt von zahlreichen historischen Informations- und Bildungsstätten. Ungeachtet derer qualitativer Varianz ist festzustellen, dass sie sich der Grenzgeschichte bis 1989 widmen und die „Nachnutzung“ als Grünes Band bestenfalls am Rande berühren. Dies liegt an den punktuellen Ansätzen bzw. der durch Alleinstellungsmerkmale gekennzeichneten Logik der Gedenkstättenförderung, sowie dem (offiziellen oder selbst gesetzten) Auftrag, eine aus der DDR heraus gedachte Grenz- und Diktaturgeschichte aufzuarbeiten bzw. zu vermitteln. Die Historizität des auf die innerdeutsche Grenze folgenden Grünen Bands liegt damit weitgehend im Kompetenzbereichs der ökologisch Verantwortlichen, also federführend des BUND und anderer Mitstreiter vom Bundesamt für Naturschutz über diverse Landeseinrichtungen, Stiftungen und Initiativen bis zu engagierten Privatpersonen. „Das Grüne Band“, schreibt beispielsweise der BUND Sachen-Anhalt in typischer Art auf der vorstellenden Projektseite, „ist ein lebendiges Denkmal zur friedlich überwundenen Teilung Deutschlands – das Bewahren seiner kulturhistorischen Bedeutung als Erinnerungslandschaft ist unerlässlich.“

Exemplarischer Auszug aus der Webseite des BUND Sachsen-Anhalt zur Vorstellung des Grünen Band

Solche Darstellungen finden sich in allen denkbaren Spielarten von den Broschüren des BUND über parlamentarische Reden bis zu Publikationen des Deutschen Kulturrats. Dieser Grundkonsens der Außendarstellung ist aus geschichtswissenschaftlicher Sicht allerdings bemerkenswert, denn er betont einerseits die historische Basis des Grünen Bands, nutzt andererseits aber spezifische Begriffe der „kulturhistorischen Bedeutung“ synonym zum unspezifischen Aspekt der „Erinnerung“.

Die doppelte Grundstruktur

In den metaphernreichen Charakterisierungen des „lebendigen Denkmals“ Grünes Band schlägt sich auf vielfältige Art dessen doppelte Grundstruktur nieder. Es beruht erstens auf einem erfolgreichen gegenwärtigen Natur- und Artenschutz, der zweitens mit einem räumlich-historischen Argument untrennbar verknüpft ist. Diese feste Verzahnung von Naturschutz und Geschichte hat nicht nur eine an die Öffentlichkeit gerichtete argumentative oder sprachliche, sondern auch eine rechtliche Grundlage. Der historische Schutzwert des Grünen Bands ergibt sich aus seinem Charakter als Kulturerbe, was die UNESCO als Monumente oder Orte „of outstanding universal value from the point of view of history, art or science“ definiert. Daran orientiert sich auch das Bundesnaturschutzgesetz, welches den nur in sehr besonderen Fällen anwendbaren Status des Nationalen Naturmonuments definiert. Ein Nationales Naturmonument besteht nicht allein aufgrund besonderer naturräumlicher Faktoren, sondern es bedarf auch des Schutzes „aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen.“ Dies fordert rechtlich explizit einen spezifischen kulturhistorischen und wissenschaftlichen Wert ein, der in Auszeichnungsprozessen nicht nur erwiesen, sondern nachfolgend auch erhalten und vermittelt werden muss.

Das Grüne Band wird derzeit in zahlreichen Landesinitiativen zum Nationalen Naturmonument erklärt und entsprechend geschützt. Als erstes geschah dies 2018 durch das Thüringer Grüne-Band-Gesetz, welches sich den Auftrag setzt, das Grüne Band „wegen seiner landeskundlichen, wissenschaftlichen und historischen Bedeutung, […] als Erinnerungslandschaft, die ein einzigartiges Zeugnis der deutschen Geschichte darstellt, […] zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln.“ Auf die Feststellung der historischen Bedeutung folgt demnach der Bedarf des Schutzes als eine Erinnerungslandschaft. Hier scheint der Gesetzgeber eine Synonymität anzunehmen, die entsprechend der zugleich erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen allerdings nicht gegeben ist. Auch an anderen Stellen strebt der Wortlauf des Gesetzes nicht auf eine historisch wissenschaftliche Bearbeitung, sondern auf die Förderung der „Erinnerungskultur“ zu. Dabei bleibt die Bedeutung des rechtlichen Zielbegriffs der „Erinnerung“ ambivalent, ja undefiniert.

Erinnerungskonflikte

Blicken wir auf die Praxis des Grünen Bands, können wir mindestens drei parallel existierende Verständnisse von Erinnerung finden. Erstens ist dies ein auf Erleben ausgerichteter Begriff, der auch den historischen Kern der Kampagne „Erlebnis Grünes Band“ bildet. Dies hat touristische Hintergründe und stellt Erinnern als individuelles Erlebnis in den Vordergrund. So fallen im Erlebnisraum Grünes Band individualisierte Erfahrungen direkt mit lokaler Ökonomisierung zusammen. Das ist wichtig für den Erhalt und die gesellschaftliche Akzeptanz des Biotopenverbunds, entwickelt aber keinen wissenschaftlichen Zugriff.

Mario Goldsteins Beststeller aus dem Jahre 2019

Zweitens beruht das Grüne Band als „Erinnerungslandschaft“ der deutschen Teilung und Wiedervereinigung auf Theorien des kulturellen Gedächtnisses. Wie von Aleida Assmann prominent herausgearbeitet, steckt darin aus deutscher Sicht vor allem „die Möglichkeit einer Identitätswende, indem sich eine Nation ausdrücklich von den Verbrechen der eigenen Geschichte distanziert und zu zivilgesellschaftlichen Werten bekennt.“ Ein solcher Erinnerungsbegriff ist ein kollektiver, der in negativer Abgrenzung zur Vergangenheit einem gegenwärtigen Ziel, der demokratischen Identitätsproduktion, dient.

Dem stehen drittens Vertreter der Geschichtsdidaktik wie der ehemalige Leiter der „Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ Volkhard Knigge kritisch gegenüber. Er fordert seit langem nicht weniger als den „Abschied von der Erinnerung“ in der Gedenkstättenarbeit. Denn während Erinnerung als „konventionelle Rechtfertigung negativen Gedenkens“ diene, evoziere ihr Einsatz als Kern von Geschichtsvermittlung einen direkten Zusammenhang zwischen individuellen Wahrnehmungen und nationaler Geschichte, bliebe somit national verharrt und inhaltlich vage. An anderer Stelle führt er aus: „Erinnerung wird gegenwärtig ebenso als Synonym für Zeitzeugenschaft gebraucht wie für außerwissenschaftliche Geschichtsdarstellungen im Allgemeinen.“ Kurzumwunden konstatiert er: „Erinnerungskultur umschreibt […] einen vagen, vieldeutigen Begriff.“ In diesem Verständnis ist Erinnerung eine Ressource der praktischen Arbeit an historischen Bildungsorten, geschichtstheoretisch aber nicht mehr als ein Sammelbecken für hetergene Quellen von der Oral History bis zur Hobbygeschichte.

Je stärker die einzelnen Erinnernden in diesem unspezifischen Nebeneinander die Deutungshoheit über Geschichte beanspruchen, desto unvermeidlicher werden Konflikte, in denen sich individuelle Erfahrungen mit strukturellen, erinnerungspolitischen Ansprüchen mischen. Solche Erinnerungskonflikte reflektierend, ruft Volkhard Knigge nach einer Rückkehr zur historischen Arbeit, die Erinnerung inkludiert, aber nicht auf dieser fußt. „So unerlässlich die Förderung der Arbeit an den historischen, authentischen Orten war und ist, scheint sie gerade davon [historischer Arbeit] auch zu entlasten. Es gibt also keinen Grund zur Selbstzufriedenheit – zumal Erinnerungskonjunktur und tatsächlich vorhandenes historisches Wissen deutlich auseinanderklaffen. […] Förderung von Geschichtsbewusstsein ist das einzige Mittel gegen den Clash of Memories.“

Wo kann Geschichtsbewusstsein entstehen?

Übertragen wir dies auf das Grüne Band, stellt sich die Frage, wo dieses Geschichtsbewusstsein entstehen kann. Einerseits sind die oft sehr professionellen Grenzlandmuseen die primären Anlaufpunkte. Hierauf verweisen auch Akteure und Politiker*innen an entsprechender Stelle immer wieder. Jedoch darf dabei nicht vergessen werden, dass sie als punktuelle „historische, authentische Orte“ (Knigge) nicht nur einzelne Punkte auf einer Strecke von 1393 Kilometern darstellen, sondern dass sie die erweiterte Historizität des Grünen Bands bestenfalls marginal thematisieren und vor allen aufgrund fehlender Kapazitäten und anderer Aufträge nicht historisch erforschen können. Dies wäre von der akademische Geschichtswissenschaft zu erwarten, die sich bislang aber kaum mit der spezifischen Historie des Grünen Bands als zugleich konkreter und weitläufiger ehemaliger Grenzraum beschäftigt hat.

Visuelle Selbstdarstellung des neu überarbeitenden “Grenzhus” in Mecklenburg-Vorpommern

Darum stellt sich die Frage, wie Geschichte auf den langen Strecken voller Wiesen, Auen und Wälder präsent sein kann. Auf vielfältige Art finden sich dies auf der Erinnerungsebene durch Zeitzeugenführungen, Kunstprojekte und diverse Lokalinitiativen. Aber es fehlt eine methodisch durchdachte und wissenschaftlich standfeste Einbindung von Geschichte in die Arbeit am Grünen Band. Dies verdeutlicht ein Blick in die Konzeptionalisierung des Grünen Bands als Modellregion für Nachhaltigkeit. Der entsprechende Abschlussbericht entwickelt eine „Nachhaltigkeitsspinne“ bzw. „Maßnahmenbasismatrix“, in der sich 30 für die Nachhaltigkeitsproduktion des Grünen Bands relevante Kernelemente wiederfinden, die von Fragen der Sicherheit und Mobilität über Ökosysteme und Artenvielfalt bis zu Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit reichen.

„Nachhaltigkeitsspinne“ bzw. „Maßnahmenbasismatrix“, Harteisen, Ulrich, et al. Grünes Band – Modellregion für Nachhaltigkeit: Abschlussbericht des Forschungsvorhabens. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen, 2010, S. 27.

Unter diesen Nachhaltigkeitselementen des Grünen Bands findet sich aber kein in irgendeiner Art historisch deutbares Element (wie z.B. auch Erinnerung o.ä.). Blicken wir in die schriftliche Ausarbeitung dieser Leitgrafik, wird die Historizität des Grünen Bands kurz mit bedacht, jedoch als Unteraspekt der beiden Nachhaltigkeitsschwerpunkte „Tourismus“ und „regionale Identität“. Die im Bundesnaturschutzgesetz benannten „wissenschaftlichen“ und „kulturhistorischen Gründe“ sind konzeptionell zu Unterfunktionen der Identitätsproduktion des kollektiven Gedächtnisses und der Ökonomisierung des Erlebens reduziert worden.

Bodendenkmale des Kalten Kriegs

Das mag augenscheinlich Sinn machen, denn am Grünen Band erblickt der Wanderer in erster Linie Natur, wunderschöne Natur zudem. Doch dass das Grüne Band sich heute zeigt, wie es derzeit auch Briefmarken der Deutschen Post schmückt, liegt nicht nur an einer spezifischen Landschaftspflege, sondern auch an Relikten und Strukturen, die aus der Gewaltgeschichte des Kalten Krieges physisch in die Gegenwart ragen. Tragen wir die in Osnabrück entwickelten Methoden der interdisziplinären Konfliktlandschaftsforschung an das Grüne Band heran, entdecken wir unter dem langen romantischen Streifen vom sächsisch-bayerisch-tschechichen Dreiländereck bis an die Ostseeküste (und mit Sicherheit auch darüber hinaus unter dem „European Green Belt“) und ungeachtet der heutigen Oberflächennutzung als Naturraum oder Ackerfläche die Spuren des Kalten Kriegs.

Sonderbriefmarke “Grünes Band Deutschland”, 2020

Unter Acker, Baum und Gras verbirgt sich das „Archiv des Bodens“ voller eingelagerter Relikte der innerdeutschen Grenze. Dabei sind zwei Sachen bemerkenswert. Erstens sollten wir diese Relikte als schützenswerte Bodendenkmale verstehen. Sie können, wie auf der untenstehenden Abbildung zu sehen, direkt auf dem ehemaligen Todesstreifen liegen und dessen Struktur indizieren, selbst wenn sie nicht mehr mit dem bloßen Auge sichtbar sind. Sie existieren in verschiedener Art und Weise aber ebenso im vorgelagerten Land östlich und westlich der Grenze. Der Kalte Krieg hat sich nicht nur in Mentalitäten, sondern auch in den Boden eingeschrieben und diese Spuren können mithilfe der Konfliktlandschaftsforschung dokumentiert, katalogisiert und didaktisiert werden. Dies ist insbesondere für Auszeichnungsinitiativen des Grünen Bands in westdeutschen Bundesländern von Bedeutung, also in Regionen, in denen „Erinnerung“ die Grenzgeschichte oft gen Osten auslagert und somit keine besondere kulturhistorische Bedeutung erkennt, die aus historischer Sicht anhand von Bodendenkmalen des Kalten Kriegs jedoch unfraglich vorhanden ist. Um diese ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, bedarf es grundlegender historischer Forschung.

Teilergebnisse einer Prospektion der IAK Konfliktlandschaften am Grünen Band im Umland des Grenzlandsmuseums Teistungen; links agrarisch genutztes Land, Grenzverlauf im Bild vertikal, rechts: naturgeschütztes Land, Grenzverlauf im Bild horizontal

Zweitens sind auf den Magnetogrammen Unterschiede der Austragung der Fragmemte erkenntlich. Während das auf der linken Seite gezeigte Gebiet agrarwirtschaftlich genutzt wird, unterliegt das auf der rechten Seite gezeigte Gebiet einem Naturschutzstatus. Das linke Magnetogramm indiziert eine stärkere Zersplitterung und Austragung der Relikte ins weitere Feld, wohingegen die das Bild des geschützten Boden deutlich kompakter ist. Worauf diese Unterschiede zurückzuführen sind bedarf weiterer Untersuchungen, denn jeder Versuch das „Archivs des Bodens“ zu schützen, setzt voraus, dass man es genauer kennt. Dieses Archiv zu sichern, zu erschließen und didaktisch zu nutzen ist ein Auftrag, dem sich Ökologie und Geschichtswissenschaft nur gemeinsam annehmen können.

Aufbruch zu neuen Kooperationen

Vor diesem Hintergrund ist die Lenzener Erklärung des BUND von größter Bedeutung, die dieser 2019 anlässlich des 30. Jahrestag des Falls der Mauer verfasste. Sie fordert, „Modellprojekte dazwischen Naturschutz und Historikern zu fördern“, um „auf Basis einer fundierten historischen Diskussion und Abwägung zu entwickeln, wie Besucher*innen des Grünen Bandes auf lokale historische Elemente und Vorgänge dauerhaft aufmerksam gemacht werden“ können. Diese ermöglicht eine ans Grüne Band übertragene Konfliktlandschaftsforschung, die darüber hinaus nicht nur auf diese historischen Elemente aufmerksam machen, sondern durch neue digitale und didaktische Ansätze eine Beschäftigung mit Geschichte ermöglicht, die lokal verortet aber überregional, ja transnational anschlussfähig ist.

Hieraus ergeben sich geschichtswissenschaftliche Möglichkeiten, die Erinnerung als Element der Arbeit am Grünen Band keineswegs ausschließen, sondern vielmehr auf Basis einer wissenschaftlichen historischen Fundierung die Vielfalt der Erinnerungen betonen. Wichtig wäre es hierbei, von der politischen Frage „Wie erinnern wir richtig?“ zur integrativen und auch in Zukunft relevant bleibenden Frage „Warum erinnern wir unterschiedlich?“ überzugehen. Zudem kann eine solche Zusammenarbeit die gegenseitige Sensibilität für Terminologien und Methoden fördern, um das Grüne Band als einen gemeinsamen historischen und ökologischer Raum zu thematisieren. Und drittens führt dies unweigerlich von der komplementär gedachten, aber nicht integrativen Betonung des „Aufarbeitungsauftrags“ einerseits und des „Befreiungsnarrativs“ andererseits weg. Wir können die Relevanz der Landschaft des Grünen Bands neu entwerfen, wenn wir seine historische Fundierung vom negativen Gedenken lösen und zu einer Grenzgeschichte in Ost und West und über 1989/90 weiterentwickeln. Denn sowohl die Grenzwirkung als auch die Naturschutzgeschichte überschreiten diese räumlichen und zeitlichen Grenzen.

Fünf Ansatzpunkte

So ist in Zukunft auf die Förderung von Projekten zu hoffen, die ökologische und historische Arbeit ernsthaft integrieren, indem sie gesellschaftliche und rechtliche Prozesse zur Sicherung und Weiterentwicklung des Grünen Bands, die Forderungen der Lenzener Erklärung des BUND und die Dokumentation, Katalogisierung und Didaktisierung von Bodendenkmalen, wie es die Konfliktlandschaftsforschung vorschlägt, verbinden. Für eine solche ökologisch ausgerichtete, die Länge und Fläche des Grünen Bands in den Blick nehmende Geschichtsstrategie lassen sich resümierend fünf Ansatzpunkte hervorheben:

  • Die Figur der „Erinnerungslandschaft“ koppelt das Grüne Band an geschichtspolitische Nahtstellen, bietet jedoch eine geringe Nachhaltigkeit im Wandel der Generationen.
  • Ein zukunftssicheres Management des Grünen Bands benötigt nicht nur eine historische Grundierung der „Relevanz“ des Grünen Bands, sondern eine lebendige Auseinandersetzung mit seiner komplexen Historizität.
  • Eine vertiefte Beschäftigung mit der Historizität des Grünes Band bedarf grundlegender Forschung zu Verflechtungen, Erinnerungen und Bodendenkmalen des Kalten Krieges und der Transitionszeit bis heute.
  • Die Geschichtswissenschaft muss ihrerseits integrierende Methoden aus den weiteren Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften ans Grüne Band übertragen, um ihrerseits stärker den Prozess zu unterstützen, in dem die Grenzlandschaft als eine hochgradig anschlussfähige Schnittstelle zwischen historischer Aufarbeitung, Ökologie, Grundlagenforschung und moderner Didaktik konturiert wird.
  • Ein Ansatz wäre hierbei der Aufbau einer lokal verortbaren integrierten Wissensinfrastruktur bestehend aus Text- und Bildquellen, ortsbezogenen ökologischen und historischen Daten sowie Erinnerungen und Wahrnehmungen zur weiteren Vermittlung der Grenzgeschichte, die die großartige Chance bietet, die gegenseitige Bedingtheit ökologischer, didaktischer und historischer Elemente sowohl punktuell als auch strukturell sichtbar zu machen.
Diese Gedanken entstanden anlässlich der „5. Fachtagung: Managment des Nationalen Naturerbes Grünen Band“, die gemeinsam vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 23. März 2021 organisiert wurde. Da sie auf der Tagung zu einer regen und inspirierenden Diskussion über alle Fachgrenzen hinweg führten, werden sie hier in ausgearbeiteter Form veröffentlicht.

Empfohlene Zitationsweise: Frank Wolff: Grenzgeschichte jenseits des Erinnerungsparadigmas: Bodendenkmale und Konfliktlandschaftsforschung am Nationalen Naturmonument Grünes Band, NGHM-Blog (Universität Osnabrück 25. März 2021), https://nghm.hypotheses.org/2753.