Nach einer längeren und mehrere Höhenmeter überwindenden Anreise begann am 21. Mai die in der Georg-von-Vollmar-Akademie für politische Bildung gemeinsam von Dr. Sebastian Musch und Prof. Dr. Cornelia Wilhelm (Abt. für Jüdische Geschichte und Kultur, LMU München) organisierte Tagung The Holocaust and Migration: Beyond Flight and Displacement. Mehr als fünfzehn internationale Vortragende aus den USA, Polen, England, der Schweiz und Deutschland führen in Kochel am See Erkenntnisse aus der Holocaust- und Migrationsforschung zusammen. NGHM war mit Sebastian Musch sowie Annika Heyen, Jessica Wehner und Gero Leege vertreten.
Die Osnabrücker Delegation vor dem Kochelsee (v.l.n.r. Gero Leege, Sebastian Musch, Annika Heyen und Jessica Wehner). Copyright: Gero Leege
Die Tagung nahm ihren Anfang mit der Begrüßung durch Kilian Hauptmann im Namen der Georg-von-Vollmar-Akademie, der die Vortragenden begrüßte. Nach einer inhaltlichen Einführung in das Thema der Tagung durch Sebastian Musch, überbrachte der Leiter der Geschäftsstelle Ulrich Fritz, ein Grußwort von Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister a.D., Mitglied des bayrischen Landtags und Beauftragter der Bayrischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungskultur und geschichtliches Erbe, der die Schirmherrschaft über die Tagung innehat.
Damit war der erste formellere Teil abgeschlossen und nach einer Stärkung mit Kaffee und Kuchen konnten die Teilnehmenden einen kleinen Abstecher zum Kochelsee und zum nahe gelegenen Franz-Marc-Museum machen. Die dortige herausragende Sammlung expressionistischer Malerei bot eine geistige Erfrischung, bevor es Zeit für das erste Panel “The Holocaust, Forced Migrations and Global Reactions” war.
Das Panel “The Holocaust, Forced Migrations and Global Reactions.” (v.l.n.r.: Zofia Trębacz, Cornelia Wilhelm, Susanne Heim und Annika Heyen), Copyright: Gero Leege
In ihrem Vortrag “‘…to prevent the accumulation of undeportable aliens’: International Reactions to the Refugee Crisis of the 1930ies” bot Susanne Heim vom Institut für Zeitgeschichte München-Berlin eine weitreichende und gleichzeitig detaillierte Analyse der Hürden, mit denen jüdische Flüchtlinge aus Nazideutschland in den verschiedenen europäischen Ländern konfrontiert waren.
In dem zweiten Vortrag des Panels untersuchte Zofia Trębacz vom Jewish Historical Institute in Warschau “Polish Plans of Forced Jewish Emigration on the Eve of World War II.” Wie Trębacz zeigte, spielte in den Überlegungen, Ziele für die jüdische Emigration aus Polen zu finden, Palästina oftmals nur eine untergeordnete Rolle, während bei vielen Plänen Afrika und Lateinamerika im Fokus standen.
Das Panel fand seine Abschluss mit dem Vortrag “A great disappointment, a woeful failure: The 1943 Bermuda Conference and the World Jewish Congress” von Annika Heyen. Annika aus dem NGHM-Team untersuchte in ihrem Vortrag die Arbeit des World Jewish Congress im Kontext der britisch-amerikanischen Flüchtlingskonferenz, die im April 1943 auf Bermuda stattfand.
Nach diesen facettenreichen Vorträgen fand der Tag auf der sonnengetränkten Terrasse der Vollmar-Akademie über dem pittoresken Kochelsee seinen Ausklang. Wir freuen uns auf den zweiten Tag der Konferenz. Das Programm ist hier einzusehen.
Heute vor achtzig Jahren – am 19. April 1943 – begann die sogenannte Bermuda-Konferenz, die seit einigen Jahren im Fokus unserer Forschung zu Flucht und Verfolgung im Kontext des Zweiten Weltkriegs steht. An diesem Tag trafen sich auf der atlantischen Hochseeinsel Delegierte der USA und Großbritannien, um über Flucht- und Rettungsoptionen für die von dem nationalsozialistischen Regime und seinen Verbündeten verfolgten Juden und Jüdinnen Europas zu verhandeln.
Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.
Die Delegierten diskutieren die nächsten zehn Tage über die Aufnahme von Gesprächen mit Nazi-Deutschland, mögliche Ausreiserouten, Transportmöglichkeiten und Aufnahmeländer, sowie das Freikaufen von Flüchtlingskontingenten durch Devisenzahlungen an das nationalsozialistische Regime. Doch keines der beiden Länder zeigte sich bereit, Änderungen an der eigenen restriktiven Visa- und Einreisepolitik vorzunehmen, oder auch, kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Flüchtlingen einzusetzen. Anstelle eines großen Rettungsplans – wie er in der US-amerikanischen und britischen Öffentlichkeit sowie vor allem auch von jüdischen NGOs gefordert und erwartet wurde – konnten sich die Delegationen beider Länder nur auf kleinteilige Maßnahmen einigen. Alle Ideen für Rettungsaktionen oder Verhandlungen mit Nazi-Deutschland, wie sie vor allem jüdische NGOs im Vorfeld in Form von Pamphleten an das Foreign Office und das State Department herangetragen hatten, wurden begraben und man betonte, dass nur ein schnelles Kriegsende das Leiden der europäischen Juden und Jüdinnen beenden könne. Das eigentliche Ergebnis – dreizehn Empfehlungen an die Regierungen in Washington, D.C. und London, die sich auf eine begrenzte Anzahl an Flüchtlingen – der größte Teil von ihnen war nicht jüdisch – bezogen, die bereits aus dem nationalsozialistischen Machtbereich geflohen waren und nun in neutralen Ländern ausharrten, sowie die Empfehlung, das Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), ein bisher ineffektives Überbleibsel der Évian-Konferenz von 1938, mit erweiterten Befugnissen und erhöhtem Budget zu reaktivieren – wurden vorerst nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und blieben außerdem weit hinter den Erwartungen der Öffentlichkeit an die Konferenz zurück.
Das öffentliche Echo in den USA und Großbritannien war und blieb verheerend. Bis heute steht die Bermuda-Konferenz für das Versagen, den verfolgten Juden und Jüdinnen Europas zu Hilfe zu kommen. Obwohl 1943 ein globales Ereignis, hat die Geschichtswissenschaft bisher der “gescheiterten” Bermuda-Konferenz nur geringe Aufmerksamkeit gewidmet.
Seit Februar 2022 forschen in dem – großzügig von der Gerda Henkel Stiftung geförderten – Forschungsprojekt „Die Bermuda-Konferenz 1943. Die Verhandlungen über die Rettung jüdischer Flüchtlinge und ihr Scheitern” Dr. Sebastian Musch, Alfred Landecker Lecturer am Historischen Seminar und dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) und Annika Heyen, M.A., Stipendiatin der Gerda Henkel Stiftung und Doktorandin an der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung (Prof. Dr. Christoph Rass) zu der Konferenz, ihrer Geschichte, ihrer Wirkung und ihrer Rezeption. Das Projekt ist Teil der Forschungsgruppe Negotiating Migration, die sich mit der Aushandlung von Flucht und (Zwangs-)Migration im Kontext des Zweiten Weltkrieges und Holocausts sowie in der Nachkriegszeit befasst.
Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits in den National Archives des Vereinigten Königreichs Unterlagen zur Bermuda-Konferenz gesichtet hat, ergänzt Annika Heyen die britische Perspektive derzeit um die US-amerikanische: In den National Archives in College Park bei Washington, D.C. konnte sie bereits behördeninterne Nachrichtenverläufe zur Planung der Konferenz, Telegramme und Protokolle direkt aus dem Kontext der Versammlung sowie interne Abschlussberichte von Angehörigen des State Departments einsehen.
Archivrecherchen in College Park: Einblicke in die originalen Protokolle der US-Delegation auf Bermuda. (Foto: Annika Heyen)
Zusätzlich stehen Recherchebesuche in der Library of Congress und dem United States National Holocaust Memorial Museum auf dem Plan. Im Anschluss an den Aufenthalt in Washington D.C. geht es weiter nach Hamilton, Bermuda, um dort im lokalen Archiv und direkt am Ort der Konferenz zu forschen.
(Foto: Annika Heyen)
Auch wenn viele Fragen noch unbeantwortet und weitere Archivrecherchen notwendig sind, können Sebastian Musch und Annika Heyen zum 80. Jahrestag der Bermuda-Konferenz erste Ergebnisse und Einschätzungen präsentieren.
In einem Interview mit L.I.S.A., dem Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung, gibt Sebastian Musch Einblick in das Forschungsprojekt.
Auf den 19. April 1943 fiel nicht nur der Beginn der Bermuda-Konferenz, sondern auch der Aufstand im Warschauer Ghetto, bei dem sich bewaffnete Juden gegen die deutsche Besatzungsmacht erhoben. Der Aufstand im Warschauer Ghetto steht im Zentrum einer dreitägigen internationalen Tagung am Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – “Simon Dubnow” in Leipzig. Am Morgen des 19. April 2023 wird Sebastian Musch in seinem Vortrag „The Warsaw Ghetto Uprising and the Bermuda Conference on Refugees: Global Connections of Two Events in April 1943“ Verbindungen und Parallelen zwischen dem Aufstand im Warschauer Ghetto und der Bermuda-Konferenz erkunden. Das Programm ist hier einsehbar und es ist zudem möglich der Veranstaltung live zu folgen.
Weitere Erkenntnisse wird Annika Heyen in ihrem Vortrag zum Einfluss jüdischer NGOs auf die Ereignisse um und auf Bermuda am Beispiel des World Jewish Congress auf der internationalen Tagung The Holocaust and Migration: Beyond Flight und Displacement, die Sebastian Musch gemeinsam mit Prof. Dr. Cornelia Wilhelm (LMU München) und der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel am See organisiert. Für Interessierte ist das Programm – mit starker Beteiligung von NGHM – online einsehbar.
Woher eigentlich kommt der Begriff “Displacement” und wie ist er zum bedeutungstragenden Element der Kategorie “Displaced Person” geworden, die bereits im, vor allem aber unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg zentral für die Regulierung gewaltinduzierter Mobilität und ihrer Folgewanderungen wurde und bis heute in der Figur der “Internally Displaced Person” (IDP) nachhallt?
Dieser Frage gehen Sebastian Huhn und Christoph Rass in einem soeben im Jahrbuch für Exilforschung erschienenen Beitrag nach, der im Sinne des translational turn Übersetzungsprozessen im Kontext von Begriffsbildung und Bedeutungsproduktion nachgeht und damit zugleich Forschungsergebnisse der Osnabrücker Arbeitsgruppe Negotiating Migration vorlegt.
Der 40. Band des Jahrbuchs, herausgegeben von Burcu Dogramaci, Bettina Bannasch und Doerte Bischoff, versteht sich als eine begriffsgeschichtlichen Anthologie, die interdisziplinär für “die Implikationen von Begriffen und Narrativen (…) sensibilisieren” will.
Sebastian Huhn/Christoph Rass: Displacement und Displaced Persons, in: Exil, Flucht, Migration. Konfligierende Begriffe, vernetzte Diskurse?, Jahrbuch für Exilforschung (40/2022), S. 38-49.
In der niedersächsischen Kleinstadt Varel gab es in den 1950er Jahren das größte „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und „Refugees“. Fast 1.000 Menschen aus mindestens dreizehn Ländern lebten hier. Dieser geschichtswissenschaftlich bislang kaum beachtete und in der öffentlichen Erinnerung weitgehend vergessene Ort in der niedersächsischen Provinz ist aus lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Perspektive geschichtswissenschaftlich bedeutsam für die Flüchtlingspolitik in Deutschland und Niedersachsen nach Ende des Zweiten Weltkriegs, für den Umgang mit Flüchtlingen – und hier vor allem auch mit älteren Flüchtlingen – in der frühen bundesrepublikanischen Geschichte und für die heutige Erinnerung an die ersten nach dem Krieg in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Viele Fragen sind jedoch offen.
Am 30. Juni 1950 übergaben die USA, Großbritannien und Frankreich die Verantwortung für die sich noch in Westdeutschland aufhaltenden sogenannten „Displaced Persons“ (DPs) und „Refugees“ an die Bundesrepublik Deutschland. Etwa 100.000 bis 200.000 von ihnen würden, so die damaligen Schätzungen der Alliierten und der International Refugee Organization (IRO), in Westdeutschland verbleiben müssen, wenn die IRO im darauffolgenden Jahr das Resettlement-Programm einstellen würde, durch das DPs und „Refugees“ zwischen 1946 und 1951/ 1952 weltweit ein sicheres zukünftiges Zuhause vermittelt wurde.
„Displaced Persons“ und „Refugees“ nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
Gerald Daniel Cohen zufolge hatten sich nach dem Sieg der Alliierten über das NS-Regime zunächst noch über acht Millionen nicht-deutsche vertriebene, verschleppte und geflohene Menschen in Westeuropa aufgehalten (Cohen 2011: 5), unter ihnen Überlebende der Shoah, befreite Zwangsarbeiter*innen, aber auch eine immer weiter wachsende Zahl osteuropäischer Flüchtlinge, die in den letzten Kriegs- und den ersten Nachkriegsjahren – häufig aus Angst vor politischer Verfolgung – aus der Sowjetunion nach Westeuropa flohen. Diese Menschen wurden von den Alliierten, der 1943 gegründeten United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und ab 1946/ 47 von der IRO als „Displaced Persons“ und „Refugees“ bezeichnet beziehungsweise gelabelt. Obwohl UNRRA, IRO und Alliierte definitorisch zwischen „Displaced Persons“ und „Refugees“ unterschieden, wurden beide Gruppen für gewöhnlich – und dem schließt sich dieser Beitrag der Einfachheit halber an – unter dem Titel DPs subsummiert (zur Definition und der Genese und politischen Problematik dieser Kategorien siehe Huhn/ Rass 2022).
Die Alliierten verfolgten zunächst eine strikte Politik der Repatriierung. Bis Ende 1946 wurden rund sieben Millionen Menschen in ihre osteuropäischen Ursprungskontexte repatriiert, häufig auch unter Zwang und gegen ihren expliziten Willen. Auf der Konferenz von Jalta war – gefordert von Stalin – verabredet worden, dass NS-Opfer und Flüchtlinge mit Nationalität oder Staatsbürgerschaft eines mittlerweile zur Sowjetunion gehörenden Landes auf jeden Fall in die Sowjetunion zurückzukehren hätten, ob sie wollten oder nicht (siehe z.B. Reinisch 2017). Die UNRRA betreute und versorgte die Menschen bis zu ihrer Repatriierung durch das alliierte Militär.
Verschiedene Diskussionen zwischen Humanismus und Kaltem Krieg führten bei den Westalliierten zu zunehmenden Skrupeln gegenüber der (Zwangs-)Repatriierungen (siehe dazu Salomon 1991 und Cohen 2011). Gegen den Einspruch der Sowjetunion wurde daher 1946 im Rahmen der Vereinten Nationen die IRO gegründet, mit dem Ziel, den DPs von nun an zu helfen, in einem anderen Land ein sicheres zukünftiges Zuhause zu finden. Zwischen 1947 und 1951/ 1952 vermittelte die IRO rund einer Million Menschen weltweit einen neuen Ort zum Leben (siehe z.B. Huhn 2022).
Da die Aufnahmestaaten des Resettlement-Programms DPs vor allem nach „Nützlichkeitskriterien“ als Einwanderer auswählten, in der Regel als Arbeitsmigrant*innen, schafften es bis zur Einstellung des IRO-Programms Ende 1951/ Anfang 1952 nicht zuletzt kranke und alte Menschen häufig nicht, Westdeutschland beziehungsweise Westeuropa mit Hilfe der IRO zu verlassen; zehntausende kranke und alte DPs würden so in Deutschland bleiben müssen. Ab dem 30. Juni 1950 sollte nun die BRD die Verantwortung für diese Menschen übernehmen und ein Jahr später, im April 1951, verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“, das den rechtlichen Status der nun also als „Heimatlose Ausländer“ erneut mit einem neuen Namen beziehungsweise Label versehenen Menschen in Westdeutschland regelte.
Lageeinschätzung und Planungen in Niedersachsen
Die Alliierten und die IRO hatten den 30. Juni 1950 jedoch nicht einfach kommen lassen, im Vertrauen, dass Westdeutschland die unter ihrem Schutz stehenden DPs zukünftig ebenso engagiert und wohlwollend versorgen würde, wie bisher UNRRA und IRO. Im Gegenteil: zwar wollten die Alliierten die Verantwortung langsam übergeben, die IRO auflösen und sich mittelfristig aus Deutschland zurückziehen, den deutschen staatlichen Akteur*innen vertrauten sie dabei aber kaum. So wurde zum Beispiel älteren DPs noch Wochen vor der Übergabe der Verantwortung an Deutschland geraten, das Land – wenn möglich – noch zu verlassen. „We are using all our powers to remind the old people”, schrieb das Department of Care and Maintenance der IRO am 10.5.1950 über ihr Werben für ein französisches Aufnahmeprogramm für ältere DPs, “that we have no guarantee of what will happen in Germany after we have left, whereas we do know that France has a fine record with regard to its treatment of refugees.”[1]
Niedersachsen galt dabei in den Augen der IRO als besonders strukturschwach. „Land Niedersachsen“, stellte ein IRO-Bericht vom Juli 1950 fest, „may be regarded as one of the distressed or ‚underdeveloped‘ areas of Germany.”[2] Gemeinsam mit den nichtstaatlichen Partner*innen – wie etwa der Inneren Mission und dem Caritasverband – würde man die Situation auch zukünftig im Auge behalten müssen um eventuellen Tendenzen einer schlechten Behandlung der DPs durch die deutsche Administration entgegenwirken zu können:
„The system of supervision outlined allows us to counteract where necessary any tendency of the German Administration to discriminate against the DPs. […] The plans made are considered good and we will do our utmost to cope with the situation in Land Niedersachsen, which is the least satisfactory.”[3]
Quelle: IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
Ende Juni lebten in Niedersachsen rund 30.000 DPs dauerhaft und fast 16.000 zusätzliche Personen hielten sich zudem temporär im Land auf. Den alliierten Planungen zufolge sollten am Ende 25.000 DPs in Niedersachsen unter deutscher Verantwortung verbleiben, die übrigen Menschen würden in andere Bundesländer umgesiedelt werden.[4]
Die britische Control Commission for Germany (CCG) und die IRO schufen nun – wenige Monate vor dem 30. Juni 1950 – in Niedersachsen (wie auch anderenorts) Fakten, unter anderem, indem sie Wohneinrichtungen für kranke und ältere DPs errichteten, die die deutsche Verwaltung dann zu übernehmen hätte. Dadurch sollte zumindest sichergestellt werden, dass ein guter Grundstein für das Weiterleben der DPs unter deutscher Verwaltung gelegt war.
In Niedersachsen gründeten die britische CCG und die IRO drei „Altersheime“ für DPs: das Bodenteich Old People’s Home bei Uelzen mit einer Kapazität für 240 Menschen, das Adrian Marshall Home in Goslar mit Platz für 119 Personen und schließlich das Varel Old People’s Home in der friesischen Kleinstadt Varel, dass zukünftig fast 1.000 DPs höheren Alters ein Zuhause bieten sollte. Die Leitung der Heime in Uelzen und Goslar wurde mit der evangelischen Inneren Mission verabredet, das Vareler Heim sollte von der Inneren Mission und dem katholischen Caritasverband gemeinsam geleitet werden.[5] Auch hier vertrauten die Alliierten und die IRO kirchlichen Akteur*innen mehr als dem deutschen Staat.
Quelle: IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
Das „Altersheim“ für DPs und Refugees in Varel
Das „Altersheim“ in Varel gründeten CCG und IRO als Provisorium und Übergangslösung:
„In earlier discussions with you we indicated that we were all concerned about the size of the Varel Home. Including staff, it will accommodate 1,000 persons. Both the Caritas and Innere Mission have stated that they hope in the course of time to transfer the old people in this home into smaller homes now operated by them as vacancies become available.”[6]
Entgegen dieser Vorstellung blieb das Vareler Heim jedoch die gesamten 1950er Jahre lang Europas größtes „Altersheim“ für DPs. Das kleinere Heim in Uelzen wurde hingegen bereits 1951 aufgelöst, die Bewohner*innen nach Varel verlegt (Grabe 2016: 178). Auch in den Folgejahren fanden ältere DPs nach Schließungen von DP-Lagern und -Einrichtungen immer wieder in Varel ein neues Zuhause (Grabe 2016: 179). Viele Bewohner*innen des großen Vareler Heims lebten Indizien zufolge dabei sogar gerne dort. Bereits im Mai 1950 hatte die IRO eine entsprechende Zufriedenheit beobachtet:
“In the meantime, however, Varel is in excellent condition and will be reasonably well suited for the purpose. All reports from the old people transferred to these installations state that the old people are happy in their new surroundings.”[7]
Die Zusammensetzung der Bewohner*innenschaft änderte sich im allerdings Laufe der 1950er Jahre: Menschen zogen weg, starben und neue Bewohner*innen kamen hinzu. Die Altersgrenze, um als Erwachsene*r im Heim leben zu dürfen, lag bei 60 Jahren.[8]
Am Ende waren es nicht Bemühungen der Caritas und der Inneren Mission, den Menschen ein Zuhause in kleineren Einrichtungen zu ermöglichen, die zur Auflösung des Heims führten. Die im November 1955 gegründete Bundeswehr bekundete bereits 1956 Interesse am ehemaligen SS-Kasernenkomplex, der nun das „Altersheim“ für DPs war. Im Frühjahr 1960 wurde das Heim daher letztlich aufgelöst, um auf dem Gelände ein Panzergrenadierbataillon der Bundeswehr zu stationieren. Die Zahl der Bewohner*innen lag Ende 1959 noch bei 460 Menschen, die nun auf andere Heime verteilt werden sollten.[9]
In den 1950er Jahren war Varel somit ein Ort, an dem circa jeder fünfzehnte dort lebende Mensch DP war. Die Einwohner*innenzahl der friesischen Kleinstadt lag 1950 bei etwa 14.000-16.000 Menschen[10], die fast 1.000 DPs im „Altersheim“ machten also einen durchaus signifikanten Bevölkerungsanteil aus.
Das Zusammenleben der Menschen im Varel der 1950er Jahre ist bisher weitgehend unerforscht. Indizien sprechen aber dafür, dass es diverser war, als die Forschung über DPs in Deutschland häufig impliziert. Im Anschluss an Wolfgang Jacobmeyers Pionierstudie „Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer“ (1985) hat die Geschichtswissenschaft bei diesem Thema erstens immer sehr stark auf Konflikte zwischen „deutscher Bevölkerung“ und DPs geschaut und Akteursgruppen dabei zweitens teils sehr holzschnittartig gezeichnet. Noch 2022 stellten Markus Nesselrodt und Marcus Velke-Schmidt in einer Bestandsaufnahme über die DP-Forschung in Deutschland fest: „Insgesamt ist eine deutliche Dominanz und Nachwirkung der Pionierstudie von Jacobmeyer festzustellen und damit verbunden die Weitertradierung seines einseitig-negativen DP-Bildes.“ (Nesselrodt/ Velke-Schmidt 2022).
Varel kann nicht zuletzt wegen der hohen Zahl der dort in den 1950er Jahren lebenden ausländischen Menschen als ein frühes und lokales Beispiel des Aushandelns einer „Migrationsgesellschaft“ beziehungsweise als ein lokales Migrationsregime (Oltmer 2018) betrachtet werden. Inwiefern Varel zu dieser Zeit primär von Konflikten zwischen den dort lebenden Menschen aus unterschiedlichen Herkunftskontexten geprägt war oder gleichzeitig auch von einem weniger konfliktbeladenen Zusammenleben, bedarf künftig eines genaueren Blicks, der die Gesellschaft nicht leichtfertig in „Deutsche“ und „Ausländer*innen“, in ein „Wir“ und „die Anderen“ teilt. Wenn wir davon ausgehen, dass sich zwei Bevölkerungsgruppen gegenüberstanden – die Vareler „Mehrheitsgesellschaft“ und die DPs – greift diese Vorstellung zu kurz. Angesichts herrschender Ressentiments und Rassismen sowie der erst kurz zurückliegenden NS-Herrschaft wurde DPs aus dem Baltikum in Varel zum Beispiel vielleicht positiver begegnet als denen aus Polen oder Russland und lokale Händler, die das Heim mit Lebensmitteln belieferten beziehungsweise zu deren Kund*innen die bis zu 1.000 DPs zählten oder die zahlreichen Vareler*innen, die im Heim arbeiteten, sahen dessen Bewohner*innen vermutlich mit anderen Augen als andere Menschen in Varel.
Bereits ein explorativer Blick in die Ausgaben der lokalen Nordwest-Zeitung (NWZ) deutet auf eine Gleichzeitigkeit von einerseits Ressentiments und Klischees und andererseits empathischeren Betrachtungen und Kontakten in Varel hin. Am 30. Juni 1951 veröffentlichte die NWZ einen Artikel mit dem Titel „DP-Problem auch ein deutsches Problem“, der die Geschichtsvergessenheit sechs Jahre nach dem Sieg über NS-Deutschland und genau ein Jahr nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an Deutschland auf regelrecht bedrückende Weise offenbart. Die Schuld an der Feindschaft zwischen „Deutschen“ und den in Deutschland lebenden „Heimatlosen Ausländern“ liege – so die Autorin oder der Autor – „fraglos auf beiden Seiten“. Eine „egoistische, gewinnsüchtige Haltung manches heimatlosen Ausländers trennte die Menschen der osteuropäischen Völker von denen der Bundesrepublik. […] Der DP – einst ‚Terrorist, Schwarzhändler und Bettler‘ in den Augen vorschnell Urteilender – wurde zum Schicksalsgenossen, der, gleich zahllosen Deutschen, alles verloren hat.“[11] NS-Terror, die Konzentrationslager, der Holocaust, Zwangsarbeit und der deutsche Krieg in Osteuropa blieben in diesem larmoyanten, selbstgerechten und alle Schuld ignorierenden Text unerwähnt. Die oben erwähnten Sorgen und Befürchtungen der IRO und der Alliierten über die Zukunft der DPs in Deutschland sind mit Blick auf solche Aussagen aus heutiger Sicht mehr als angemessen.
Gleichwohl wäre es eine voreilige Interpretation, die Gruppenkonstruktionen solcher Quellen einfach mit umgekehrter Interpretation oder Empathie zu reproduzieren. Artikel der NWZ aus den 1950er Jahren zeugen auch von differenzierteren Kontakten. So gab es offensichtlich ökumenische Arbeitskreise an denen Bewohner*innen des „Altersheims“ ebenso beteiligt waren, wie andere in Varel und Umgebung lebende Menschen[12], wenn Schüler*innen des lokalen Gymnasiums in der Weihnachtszeit Lieder eingeübt hatten, gestalteten sie auch einen Adventsnachmittag im „Altersheim“ für DPs[13] und die NWZ nahm auch durchaus positiv Kenntnis von den zahlreichen kulturellen Events, die es während der gesamten 1950er Jahre an diesem sicherlich trans- und internationalsten Ort in der friesischen Provinz gab, wie zum Beispiel einem „internationalen Schallplattenkonzert“ im Juni 1957 (eine aus heutiger Sicht sehr schöne Formulierung dafür, dass ein DJ aufgelegt hatte).[14]
Ob und inwiefern sich heute noch Stimmen und Sichtweisen der damaligen Bewohner*innen des Heims rekonstruieren lassen, bleibt offen. So wichtig es ist, auch sie als Akteur*innen mit agency und voice geschichtswissenschaftlich in den Blick zu nehmen, so unklar ist, ob sie Quellen hinterlassen haben beziehungsweise solche Quellen in Varel irgendwo aufbewahrt wurden. Dass sich die Bewohner*innen des „Altersheims“ nicht immer als eine Einheit betrachteten, sondern es zu „nationalen ‚Differenzen‘“ kam, ist in Quellen belegbar (siehe dazu Grabe 2016: 271). Möglich ist angesichts der europäischen (Vor-)Geschichte auch, dass einzelne Heimbewohner*innen sich ihrerseits wegen Ressentiments und Rassismus Vareler*innen außerhalb des Heims verbundener fühlten als ihren Mitbewohner*innen. All diese Facetten gilt es möglichst differenziert zu erforschen, ohne dabei einer reflexartigen Vorstellung von zwei „natürlichen“ Gruppen zu verfallen: deutschen Vareler*innen und Vareler DPs.
In gewisser Weise war das Heim sicherlich eine Art Enklave, seine Bewohner*innen waren aber freie und vielfach vermutlich auch sehr mobile Menschen, die in Varel einkauften, ins Kino oder zum Friseur gingen, vielleicht in die Kirche oder zu Ärzt*innen. Vielleicht waren DPs auch mit anderen Vareler Einwohner*innen befreundet oder man teilte Hobbies. Mit seinen bis zu 1.000 Bewohner*innen war das Heim schließlich sicherlich ein lokaler Wirtschaftsfaktor.
Ein wichtiger Ort für die Flüchtlingspolitik der 1950er Jahre
Das Vareler „Altersheim“ für DPs ist aus mindestens drei geschichtswissenschaftlichen Perspektiven ein wichtiger historischer Ort. Aus der Perspektive der Forschung über die Gruppe der „Displaced Persons“ und „Refugees“ im Niedersachsen, Deutschland beziehungsweise sogar Europa der Nachkriegszeit kann das Vareler Heim eine besondere Fallstudie sein, die unser Bild dieser immer noch sehr untererforschten und öffentlich vielerorts vergessenen Vergangenheit zu vervollständigen hilft, auch mit Blick auf eine bisher wenig beachtete Gruppe unter den DPs: ältere Menschen. Im Gegensatz zu anderen historischen Orten, die in der Forschung bislang Beachtung erhielten, wie den DP-Lagern in Bergen-Belsen oder dem DP-Lager im Bayrischen Wildflecken, befand sich das Vareler Heim beispielsweise in einer anderen Region Deutschlands und beheimatete nicht nur Menschen einer nationalen Herkunftsregion, wie es beispielsweise im polnischen Camp in Bergen-Belsen der Fall war, sondern aus den unterschiedlichsten Ländern. Ältere DPs und Flüchtlinge stellen zudem eine besonders vulnerable Gruppe dar, für die die Gesellschaft dauerhaft Verantwortung übernehmen musste, weil sie im Gegensatz zu vielen jüngeren Flüchtlingen nicht durch Auswanderung oder Arbeitsaufnahme als Gegenstand von Politik und Fürsorge einfach verschwanden. Die Aushandlung ihrer Anerkennung und Teilhabe ist daher eine Besonderheit.
Aus der Perspektive niedersächsischer Regionalgeschichte und deutscher Nachkriegsgeschichte kann das Vareler Heim daher sowohl auf der politisch-administrativen als auch der alltagsgeschichtlichen Ebene viel über die Verfasstheit der niedersächsischen und der deutschen Gesellschaft in den 1950er Jahren aussagen.
Aus migrationshistorischer Perspektive handelte es sich bei den DPs schließlich um die ersten Flüchtlinge im Nachkriegsdeutschland, Varel war somit ein früher Fall eines lokalen Migrationsregimes (Oltmer 2018) nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Debatten über Flucht werden auch in Deutschland immer wieder von vorne, meist geschichtsvergessen und ideologisch höchst aufgeladen beziehungsweise instrumentalisiert geführt. Dies war in den Jahren 2014/15 so und gilt gegenwärtig für die Diskussionen über die Aufnahme und den Schutz ukrainischer Flüchtlinge. Der geschichtswissenschaftliche Blick auf die ersten in Deutschland lebenden Flüchtlinge, die Anfänge deutscher Flüchtlingspolitik und auf die Geschichte des Umgangs mit Flüchtlingen in den 1950er Jahren ist daher hoch aktuell und wichtig.
Der 30. Juni 1950 markierte dabei zwar einen Bruch in der Verantwortung für die DPs, die 1950er Jahre sollten aber als eine Übergangsphase verstanden werden, die es zu untersuchen gilt. Das Vareler „Altersheim“ zum Beispiel wurde vor diesem Datum von den Alliierten und der IRO errichtet, um den Bruch des 30. Juni zu überdauern und internationale Akteur*innen behielten es auch nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an Deutschland weiter im Blick. Das Heim war somit in den 1950er Jahren ein Ort, an dem lokale, regionale, nationale und internationale Akteur*innen über den Umgang mit Flüchtlingen, oder, je nach Sichtweise, auch mit NS-Opfern oder ganz allgemein mit Ausländer*innen verhandelten. Diese multiplen Akteurskonstellationen und die gleichzeitig lokale, regionale, nationale und internationale Bedeutung von Europas größtem „Altersheims“ für DPs sollte zukünftig geschichtswissenschaftliche Aufmerksamkeit erhalten.
In Varel und in der niedersächsischen Landesgeschichte geriet das Varel Old People’s Home nach den 1950er Jahren anscheinend immer mehr in Vergessenheit. Erst seit kurzem bemühen sich Vareler*innen, öffentlich an den Ort und die Zeit zu erinnern, als Varel das größte „Altersheim“ für NS-Opfer und osteuropäische Flüchtlinge beheimatete. Der Lokalhistoriker Holger Frerichs veröffentlicht demnächst eine einhundertseitige Dokumentation über das Heim und eine Initiative hat sich jüngst für die Restaurierung der noch auf dem Vareler Friedhof übrigen 63 Gräber ehemaliger Heimbewohner*innen eingesetzt. Dort entsteht derzeit ein „Erinnerungspark“.[15]
Auch mit Blick auf Public History gilt es aber, Europas größtes „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und osteuropäische Flüchtlinge wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, auch über Varel und die lokale Erinnerung hinaus.
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In der Arbeitsgruppe Negotiating Migration der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung an der Universität Osnabrück wird aktuell in sechs Forschungsprojekten zum Flüchtlingsregime während und nach dem Zweiten Weltkrieg geforscht. Der Autor plant im Rahmen dieser Arbeitsgruppe, zukünftig auch zu Varel und dem dortigen „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und Flüchtlinge zu forschen. Das Projektvorhaben soll Landes- und Lokalgeschichte mit internationaler Geschichte verbinden, um die multiplen Akteurskonstellationen der Aushandlungen einer Migrationsgesellschaft zu erfassen. Mit Blick auf das Vareler Heim soll dabei zudem der Umgang mit vulnerablen Flüchtlingen jenseits von Diskussionen über „Nützlichkeit“ in den Blick genommen werden. Auch die Geschichtsvermittlung durch Public History soll wichtiger Bestandteil des Projektvorhabens sein.
Literatur:
Cohen, Gerald Daniel: In War’s Wake. Europe’s Displaced Persons in the Postwar Order. New York 2011.
Grabe, Nina: Grabe: Die stationäre Versorgung alter Menschen in Niedersachsen 1945-1975, Stuttgart 2016.
Huhn, Sebastian/ Rass, Christoph: Displacement und Displaced Persons, in: Bannasch, Bettina/ Bischoff, Doerte/ Dogramaci, Burcu (Hrsg.): Exil, Flucht, Migration. Konfligierende Begriffe, vernetzte Diskurse? Band 40 der Reihe Exilforschung, Berlin/ Boston 2022, S. 38-49.
Huhn, Sebastian: Rethinking the Post-War International Migration Regime from the Global South: Venezuela in a Global History of White Immigration, in: Itinerario 46:2 (2022), S. 214-232.
Jacobmeyer, Wolfgang: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer, Göttingen 1985.
Nesselrodt, Markus / Velke-Schmidt, Marcus: Vergessene Jubiläen, neue Perspektiven – Displaced Persons-Forschung in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in: Hagen, Nikolaus/ Nesselrodt, Markus/ Strobl, Philipp/ Velke-Schmidt, Marcus (Hrsg.): Displaced Persons-Forschung in Deutschland und Österreich: Eine Bestandsaufnahme zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Berlin 2022, S. 11-34.
Oltmer, Jochen: Einführung: Migrationsregime vor Ort und lokales Aushandeln von Migration, in: Oltmer, Jochen (Hrsg.): Migrationsregime vor Ort und lokales Aushandeln von Migration, Wiesbaden 2018, S. 1-12.
Reinisch, Jessica: Old wine in new bottles? UNRRA and the midcentury world of refugees, in: Reinisch, Jessica/ Frank, Matthew (Hrsg.): Refugees in Europe, 1919-1959: A Forty Years’ Crisis?, London, S. 147-175.
Salomon, Kim: Refugees in the Cold War. Towards a New International Refugee Regime in the Early Postwar Era, Lund 1991.
Beim Titel dieses Beitrags handelt es sich um ein Zitat aus einer „Niederschrift über die Aussprache mit den Vertretern der Länder der britischen Zone über Fragen der Betreuung der heimatlosen Ausländer in Düsseldorf am 20.11.1951“, Bundearchiv, Koblenz, B/106/9918.
Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus einer Akte des IRO-Bestands in den Archives nationales in Paris, AJ43/792.
[1] IRO/ Department of Care and Maintenance: Institutional Cases. British Zone of Germany, Lemgo, 10.5.1950, S. 2, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
[2] IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
[6] IRO/ Department of Care and Maintenance: Institutional Cases. British Zone of Germany, Lemgo, 10.5.1950, S. 2, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
Von 19.-22. Oktober 2022 findet an der Jagiellonischen Universität Krakau der 4. Internationale Kongress für polnische Geschichte statt. Das Oberthema der großen internationalen Tagung ist “Cultural Encounters”.
Frank Wolff ist Mitglied des Programmkomitees der alle fünf Jahre stattfindenden Tagung und hat gemeinsam mit Paweł Sękowski (Jagiellonische Universität Krakau) den Konferenzstream From Poland into the World: Cultural Encounters Between Migrants/Refugees and Local Populations organisiert. Der Stream verteilt sich auf drei Panels und eine gemeinsame Abschlussdiskussion mit international renommierten Historiker:innen zur Migrationsgeschichte Polens. Das komplette Programm der Konferenz und weitere Informationen sind hier verfügbar.
Das offizielle Programm des Streams zur Migrationsgeschichte umfasst folgende Referent:innen und Vortragsthemen:
From Poland into The World: Cultural Encounters between Migrants / Refugeesand Local Populations Chairs: Paweł Sękowski, Frank Wolff
19. Oktober, 14-18 Uhr 1ST SESSION: The Political Dimension
Dariusz Stola (Poland), The Challenges of Polish Migration Policies, 1945 to the Present: From Outmigration to Immigration Control Samantha Knapton (United Kingdom), “Every Pole has not only a right, but the duty to return to his country”: Post-War Polish Repatriation from British-Occupied Germany
2ND SESSION: The Social Dimension
Catherine Gousseff (France), Polish-Ukrainian Population Exchange (1944-46): People’s Experiences between “Repatriation” and “Deportation” Katarzyna Nowak (Poland / United Kingdom), Displaced Persons and Western Aid Workers in Post-WWII Europe. Encounters and Cultural Exchange Renata Vickrey & Ben Tyson (USA), Determinants of Polish Identity: A Comparative Study of Polish Immigrants to the United States and New Zealand
20. Oktober, 9-13 Uhr 3RD SESSION: The Cultural Dimension
Jeffrey Lesser (USA), Medical Police and Medicalised Poles. Rethinking the Integration of Polish Jews in Sao Paulo, 1920-1940 Claire Clouet (France I Poland), Seasonal Migrations between Poland and France: A Literary Anthropology of Belonging John Radzilowski (USA), Migrants into Ethnics: Cultural Identities in Transition among Polish, Slovak and Rusyn Migrants in North America, 19th to 20th Centuries
DISCUSSION SESSION
FINAL ROUND-TABLE with all chairs and all presenters
Soeben erschienen im Heft (1/2022) der Zeithistorischen Forschungen ist ein Beitrag von Henning Borggräfe, Lukas Hennies und Christoph Rass, der am Beispiel gemeinsamer Forschungsprojekte die Nutzung Geografischer Informationssysteme in der Geschichtswissenschaft exemplarisch aber zugleich aus methodischer Perspektive diskutiert.
Im Mittelpunkt stehen dabei gemeinsame Forschungsarbeiten der Arbeitsgruppen People on the move sowie der digital history bzw. Social-GIS AGs der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück. So zeigt eine GIS-gestützte Visualisierung des Lebensweges des Malers Felix Nussbaum und der Wege, die seine Bilder zurückgelegt haben, die Potentiale von Werkverzeichnissen für geo- und zeitkodierte Analyse. Ein Projekt über die Verfolgungswege so genannter “Asozialer” im System der NS-Konzentrationslager verdeutlicht Möglichkeiten, aus einzelnen Datenpunkten biografische Stationen zu rekonstruieren und die Schicksale marginalisierter (Opfer-)Gruppen zu beforschen. Eine Auswertung des Totenbuches des Konzentrationslagers Mittelbau Dora, die nicht auf den Todesorte der Opfer, sondern deren Herkunftsorte fokussiert, generiert ein neues Bild der Dynamiken von Verfolgung, Ausbeutung und Mord im NS-Zwangsarbeitssystem. Ein Vorhaben schließlich, dass die Gruppe People on the move mit den Arolsen Archives umgesetzt haben, visualisiert in einem interaktivem Mapping-Portal die Lebenswege späterer “Displaced Persons” und erlaubt es, die Bewegungsmuster unterschiedlicher Gruppen von Überlebenden zu vergleichen.
GIS-System zur Analyse der “Wege” von Bildern des Malers Felix Nussbaum.
Ein wesentlicher Beitrag, den Geoinformationssysteme zur geschichtswissenschaftlichen Arbeit leisten, ist die Möglichkeit, historische Prozesse anhand von personen- oder objektbezogenen Daten dynamisch zu modellieren, so wie in den hier diskutieren Beispielen etwa im Kontext gewaltinduzierter Mobilität und Migration. Die wachsende Zahl maschinenlesbarer Datensätze öffnet immer weitere Themenbereiche solchen Anwendungen, die über eine reine Kartographie hinaus weisen. Dies erfordert allerdings eine kritische methodische Reflexion, die sich für die Gefahr wirkmächtiger Vereindeutigungen meist unvollständiger und stets in sich konstruierter Daten sensibilisiert. Mit kritischem Bewusstsein aber für Möglichkeiten und Grenzen Geografischer Informationssysteme in der Geschichtswissenschaft, lassen sich die Potentiale diese für uns noch recht neuen Werkzeugs explorativer Forschung produktiv nutzen.
On September 20 from 10-11 a.m. CET (4-5 p.m. SET), Dr Albert Manke (Osnabrück University) will present his research in a virtual lecture at the National University of Singapore’s Asia Research Institute.
Title: Chinese Migration to the Americas during an Era of Racial Exclusion: Secret Societies, Transpacific Networks, and Coping Strategies Chairperson: Dr Stefan Huebner, Asia Research Institute, National University of Singapore
REGISTRATION and more information about the lecture and the speaker here. Admission is free. We would greatly appreciate if you complete the form to RSVP and the organizers will email you prior to the event for the Zoom webinar link
In jedem akademischen Jahr vergibt die University of Oregon die Benjamin and Louise Carroll Visiting Professorship in Urban Studies, gestiftet von der Historikerin Louise Carroll-Wade, die Wissenschaftler/innen aus Politik- und Geschichtswissenschaft sowie Geographie zu interdisziplinärer Arbeit nach Eugene führt.
2022 Carroll Lecture.
Im Sommersemester 2022 hat Prof. Dr. Christoph Rass, Universität Osnabrück, die Einladung in den Nordwesten der USA angenommen, um seine Kooperation mit Prof. Dr. Julie Weise zu policy learning und Translationsprozessen im Bereich der Migrationspolitik zwischen Mexiko, den USA und Europa fortzusetzen.
Als Carroll Professor of History hat Christoph Rass am 12. April 2022 eine öffentliche Vorlesung unter dem Titel Two Tales of a German City. Big Data and Urban History from the Nazis to the ‘Economic Miracle’ gehalten, in der er aus Projekten seiner Arbeitsgruppe berichten konnte.
Im Zentrum standen dabei Forschungen auf der Grundlage der Osnabrücker Gestapokartei sowie der Osnabrücker Ausländermeldekartei, die innovative Methoden datengestützter Geschichtswissenschaft erproben.
Inzwischen hat die UO die Vorlesung online zur Verfügung gestellt:
Christoph Rass: Two Tales of a German City, 2022 Carroll Lecture.
Research on the merger of criminal law and migration law continues to fuel current debates that are both new and old to historians specializing in migration and migration control (de Koster & Reinke 2017; García Hernández 2017; Graebsch 2019; van der Woude et al. 2017; Walburg 2016). Crimmigration can be described as an act of migrating in illegal(ized) settings, and as a research method that focuses on the nexus between criminal law and migration law. As the latter, it highlights linkages between norms and policies installed to sanction behavior deemed as delinquent and the policing of “foreigners” and “migrants”, thus regulating their mobility across space and time.
This essay reflects on migration control and the production of the delinquent other and argues that one can interpret these dynamics over time as cycles of crimmigration. Informed by my research on migration regimes and pejorative ascriptions concomitant with regulating mobility, I will engage with this topic in three steps: I will lay out my theoretical argument, then I will continue with an empirical case study before offering a critical appraisal and some concluding remarks.
[1] How does crimmigration look like through the lens of Migration Regime Analysis (Rass/Wolff 2018)? Migration Regime Analysis aims at understanding how sets of individual and collective actors engage in the negotiation of migration framed by norms, institutions, beliefs, practices, and so forth, interwoven in complex and asymmetrical relations. Our reading of the concept Migration Regime is not one of a consciously constructed mechanism to control migration or a policy that has been planned and implementedstrategically beforehand. We use it as a mode to observe how migration is negotiated in complex scenarios in which no single actor is totally in control. That, for instance, allows us to factor migrant’s agency into this conceptual model rather than reproducing ideas of a top-down execution of policies. The way we see it, some actors that are usually connected to nation-states and their bureaucracies try to regulate migration and build structures accordingly. Other actors, usually migrants and their stakeholders, try to navigate and change such systems, driven mainly by aspirations aiming at some sort of improvement. Migration Regimes evolve in path dependencies that tend to amplify and reproduce dominant choices rather than producing radical change.
What is in a Migration Regime by Christoph Rass & Frank Wolff, 2018.
Nation-states seem to manage the ever-same scenarios regarding migration: the entry of non-nationals into the territory, the terms and conditions of their presence, and their removal if expedient. Through this modus operandi, migrants are constructed as “guestworkers,” “refugees,” “illegal migrants,” etc.. Migration is produced as something “good” or something “bad,” as beneficial or detrimental to the dominant order. At the same time, nation-states have developed structures to regulate deviant behavior and exercise social control. These structures are usually older than institutions in charge of the regulation of migration.
When nation-states began to recognize migration as a phenomenon deserving regulation and started to develop internal and external migration control, they had to choose which of their agents and institutions should be taking responsibility. The police seemed to be a good choice. Specialized administrations and norms targeting migration emerged much later. In German states during the nineteenth century, having the police deal with the regulation of mobility seemed an obvious choice given the broader understanding of policey and the conceptualization of the intruding foreigner as a potential threat. Building on that tradition, criminal law seemed an appropriate place to codify certain aspects concerning the regulation of migration.
We could thus argue that parts of migration law, particularly those parts which do not originate from international relations but from the policing of entry, presence, and removal of “strangers” (‘Fremde’) or “foreigners” (‘Ausländer’) by the nation-state and its agencies, often grew out of police matters and was codified in criminal law.
Migration Regime analysis would support that, indeed, one could expect one of the more longstanding and stable relationships between regime elements like migration law and criminal law because they are kin from a historical perspective –such as administrations charged with policing criminals and those charged with policing migrants. Path dependencies in Migration Regimes tend to maintain such connections that were probably the historical normal in many places. It is the emancipation of migration law from criminal law – not just as a retreat into specialized laws targeting foreigners or (im)migration but as a form of turning away from regulating migration through criminal law – and this should indeed surprise us. If so, studying the relative position of both spheres longitudinally and comparatively – across time and space – could indicate how societies conceptualize migration and its regulation.
This refers to migration control gravitating around conventional betterment or economically-driven mobility. Refugee law took a different path but ended up with tight links to criminal law as well. This might hot have been written into its DNA from the very beginning. But the culturally embedded drive to use crime control for migration control might have contributed to an eventual merger. A cultural history of ideas or an intellectual history of migration control could help us to address this question.
[2] In an earlier study, I looked at where deportation laws originated in the German Federation and in the German Empire (Rass 2018). We know about the connection between becoming a public charge and the production of deportability. During the first half of the nineteenth century, practices of local and statewide expulsions of foreigners were common in the German Federation. After the split of 1866/67, the North German Federation codified the main reasons for the expulsion of foreigners in its newly written criminal law, which was based on the Prussian criminal law and became the criminal code of the German Empire after the unification of German states in 1871. This process introduced banning non-nationals from the entire territory (aka “Reich”) for selected felonies but mainly when they became a public charge. Consequences of social distress were classified as felonies to be treated by criminal courts, and, as a result, deportations were applied as a logical consequence of the sentencing. In time, this became part of the German Ausländergesetz (Aliens Act) but the production of deportability in modern Germany based on an actual law has its roots in the inscription of deportation as Reichsverweisung into criminal law.
Was that a new idea in the 1870s? I was recently looking at Justus Möser, an Early Modern thinker of the German enlightenment from Osnabrück who published – among many other topics – on how to regulate migration in the late eighteenth century – an entire century earlier (Rass 2020).
Christoph Rass, Bewegung in einer kleinen Welt, 2020.
Möser argued that landowners constituted the state while all other inhabitants – to him, all immigrants of some sort – were only to be temporarily tolerated no matter how long they had lived in the territory. If they violated a norm or if they became a social burden, the community of landowners should be allowed to summarily sentence them to expulsion as criminals. His point was that this form of policing administered by the community of landowners and their courts would procure a well-disciplined labor force tailored to the needs of the elites. Justus Möser came up with a model migration policy that predated what would later be written into the criminal code of the German Empire and haunted us well into the post-1945 era. We could probably trace the underlying ideas even further back and find that merging migration control and criminal law is – in fact – deeply embedded in German, European or Western culture.
[3] A critical appraisal of crimmigration begins with this question: Why should we limit the study of mergers between different spheres of law in forming migration policies at the intersection of the criminal code and migration law? The control of migrants seems to be drawing input from almost every part of the ever-differentiating body of modern law, whether centralized in a body of foreigner law or decentralized across different branches.
For example, the production of unfree labor and discriminatory labor market positions of migrants makes use of the law across several fields. An obvious case is the links between labor law, migration law, and criminal law in Canadian temporary work programs during the 1980s, to name one prominent example (Rass 2014). As is often the case in temporary work programs, state-regulated controls of working conditions were suspended, the power to initiate deportation by reporting norm violations was handed to employers, and permanent residence became dependent on a migrant’s clean record and on the ability to stay with one employer for a minimum period. Understanding such systems requires turning from scrutinizing bilateral links – between migration law and criminal law or between migration law and labor law – to analyzing triple or multilateral mergers (Rass 2010).
This brief essay yields three observations:
[1] Using migration regimes as a historically informed analytical framework helps us to understand long-standing connections between criminal law and migration law produced by path dependencies. A growing distance between both of these areas of law should rather surprise us than their merger. Their relative position and the characteristics of their entangledness – as they change over time – are worth studying from a longitudinal and a comparative perspective.
[2] Tracing back ideas of how criminal law and its institutions and the policing of foreigners were conceptualized not only by practitioners, police officers, jurists, and lawmakers but also by intellectuals, philosophers, and academics can broaden our perspective on how crimmigration became culturally embedded and normalized.
[3] Connections between different areas of law in migration control go beyond crimmigration and become more critical as other sections of law differentiate and grow apart. The production of migration, migration control, and its place in the body of law – tending to disguise its sometimes highly discriminatory and abusive character – might strongly depend on such connections, which needs to be pointed out by critical and reflexive migration research.
References:
Cuauhtémoc García Hernández, César: What is Crimmigration Law?, in: Insights on Law and Society, 17. 2017, H. 3, 22 – 25.
De Koster,Margo/Herbert Reinke: Migration as Crime, Migration and Crime, in: Crime, History & Societies, 21. 2017, H. 2, S. 63 – 76.
Graebsch, Christine M.: Krimmigration. Die Verwobenheit strafrechtlicher mit migrationsrechtlicher Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung des Pre-Crime-Rechts für „Gefährder“, in: Kriminologie. Das Online-Journal, 1. 2019, H. 1, S. 75 – 103.
Rass, Christoph: Institutionalisierungsprozesse auf einem internationalen Arbeitsmarkt. Bilaterale Wanderungsverträge in Europa zwischen 1919 und 1974 (Studien zur Historischen Migrationsforschung), Paderborn: Brill 2010.
Rass, Christoph: Unfreie Arbeit und globale Mobilität vom 19. ins 21. Jahrhundert, in: Arbeit und Recht seit 1800. Historisch und vergleichend, europäisch und global, Köln: Vandenhoeck & Ruprecht 2014, S. 229 – 257.
Rass, Christoph: Praktiken der Exklusion. Die Reichsverweisung im Migrationsregime des Deutschen Kaiserreichs 1871/75-1914/18, in: IMIS-Beiträge, 52. 2018, S. 97 – 138.
Rass, Christoph: Bewegung in einer kleinen Welt. Justus Möser als Denker eines frühneuzeitlichen Migrationsregimes, in: Winzer, Ulrich/Tauss, Susanne (Hrsg.): Es hat also jede Sache ihren Gesichtspunct …’. Neue Blicke auf Justus Möser, Münster: Waxmann 2020, S. 85 – 100.
Rass, Christoph/Wolff, Frank: What Is in a Migration Regime? Genealogical Approach and Methodological Proposal Migrationsregime, in: Pott, Andreas/ Rass, Christoph/ Wolff, Frank (Hrsg.): What is a Migration Regime?, Wiesbaden: Springer 2018, S. 19 – 64.
Van der Woude, Maartje, Barker, Vanessa, van der Leun, Joanne: Crimmigration in Europe, in: European Journal of Criminology, 14. 2017, H. 1, S. 3 – 6.
Walburg, Christian: „Crimmigration“. Die Ausweisung als Mittel der Migrations- und Kriminalitätskontrolle, in: Neue Kriminalpolitik, 28. 2016, H. 4, S. 378 – 88.
*This essay originates form a talk given at the conference: CRIMMIGRATION. ON THE MERGER OF CRIME CONTROL AND MIGRATION CONTROL @ ZIF, February 2021
Als vor wenigen Tagen die alljährliche Urlaubswelle die deutschen Flughäfen überlastete, schilderten die Medien ausführlich das Leid der vielen Reisenden, die nun ihre Urlaubspläne ändern mussten. Zeitgleich aber von deutlich weniger Aufmerksamkeit begleitet berichteten einige Medien über neue Recherchen, wie insbesondere Charteranbieter ihre Umsätze auch in weniger reiseintensiven Zeiten hoch halten: Der Staat heuert sie als Abschiebeunternehmer an.
Die taz berichtete über Millionenumsätze des zweitgrößten deutschen Reiseunternehmens DER dank Abschiebungen in Krisengebiete. Den Recherchen nach habe der Konzern zwischen 2017-2019 bei jeder zweiten Abschiebung aus Deutschland mitverdient. Die Initiative Deportation Alarm listet weitere Unternehmen auf, die allein im Jahre 2021 in mindestens 206 Massenabschiebeflügen knapp 5.500 Personen für Gebühren von ungefähr 22 Millionen Euro deportiert haben. Diese Unternehmen operieren dabei auch mit Schutz des Staates möglichst verdeckt, um ihren Ruf als Anbieter von Urlaubsfreuden nicht durch die Realität eines gemischten Geschäftsplans von freiwilliger und erzwungener Mobilität zu besudeln. Solche Meldungen und Initiativen schließen implizit an Initiativen an, die wie die auf die Lufthansa ausgerichtete Deportation Class bereits um die Jahrtausendwende durch Public Shaming das Verhalten von Unternehmen – und das Bewusstsein von Pilot*innen – beeinflussten. Dabei zeigen die Initiativen vor allem eines: Es gibt Gewinner im Abschiebe-Business.
Protestaktion der Intiative Deporation Class bei der Lufthansa Hauptversammlung 2002
Diese Gewinner wollen aber möglichst unsichtbar bleiben, denn sie operieren oft nicht nur in moralischen, sondern auch in normativen Grauzonen. Dies gilt keineswegs nur für Abschiebungen in Krisengebiete. Während NRW und Niedersachsen innereuropäische Dublin-Abschiebungen nach Griechenland aufgrund einer langen Kette entsprechender Gerichtsentscheidungen bis zum Europäischen Gerichtshof ablehnen, setzt Bayern sie derzeit erneut durch. Und immer wieder stellt sich nach verhinderten Abschiebungen heraus, dass sie rechtlich fragwürdig gewesen wären. 2017 fasste die Rechtswissenschaftlerin Dana Schmalz darum die Forderung des Bundesverfassungsgerichts mit “genauer hinschauen” zusammen. Dies gilt Initiativen wie Deportation Alarm folgend nicht nur für die rechtlichen Prozesse, sondern auch für die Praxis der Abschiebung im Gesamten.
Der heutige Begriff der Abschiebung oder Rückschiebung ist dabei eng mit dem modernen Flüchtlingsbegriff verbunden. Im allgemeinen Verständnis wird eine Abschiebung dann möglich, wenn ein Schutzersuchen scheitert. Die Realität ist komplizierter. Der Begriff der Abschiebung – oder noch mehr der der Rückschiebung – ist darum nicht nur ein Euphemismus für einen oft unvermittelt eintreffenden staatlichen Gewaltakt. Er sondert das Spezifische der Deportation von Flüchtlingen auch künstlich von einer wesentlich breiteren Geschichte staatlicher Deportationsakte ab. Denn letztlich gehen den numerisch abbildbaren Gewinnen der Abschiebeunternehmen die erhofften Gewinne von Staaten voraus, die Deportationen nicht nur für ökonomische, sondern auch für andere Zwecke einsetzen. Um die ökonomische Seite zu verstehen, müssen wir also diese anderen Zwecke betrachten.
Ehrlicher ist es deswegen wohl der in der Schweiz gebräuchliche Ausdruck der Ausschaffung. Es geht nicht darum, dass für einen jeden Menschen nach dem Ablehnen eines Schutzersuchens automatisch die die Rückführung in die “Heimat” anstünde. Es geht um ein staatliches Interesse, gewisse Menschen in Akten von ganz spezifischer Sichtbarkeit außer Landes zu schaffen. Dies ist moralisch problematisch und wird rechtlich nach nationalen und internationalen Standards letztlich nur bei Menschen möglich, die einen besonders prekären Status haben – also heutzutage insbesondere nicht anerkannte Flüchtlinge.
Der Blick in die Geschichte zeigt allerdings, dass dies ein Ergebnis eines langen Prozesses ist, in dem Staaten immer wieder neue schwache Gruppen definierten und mit der Ausschaffung bedrohten. Von Armut über spezifische Ethnizität bis zu oppositionellem Verhalten: In der historischen Praxis der Ausschaffung treffen im Migrationsrecht juristische Prozesse auf externe Wertemuster, die sich oft aus rassistischen, klassistischen oder politisch-normativen Vorstellungen speisen. Berüchtigt sind hierbei insbesondere antisemitische Ausbürgerungen und Vertreibungen.
Sie dienten in Kaiserreich und Weimarer Republik und bekanntermaßen vor allem im nationalsozialistischen Deutschland nicht allein der Vertreibung von Juden, sondern auch zur Konstruktion der nationalen bzw. völkischen Gesellschaft.[1] Während diese Praxis aufgrund ihres expliziten und programmatischen Charakters in der Forschung viel Aufmerksamkeit auf sich zieht, steht eine breitere Forschung zu Deportationen als gesellschaftsformende Zwangspraxis noch aus. Denn während es vordergründig darum geht, Staat und Bevölkerung von angeblichen sozialen “Kostenfaktoren” zu entlasten, stehen im Hintergrund recht konkrete Konzepte darüber, wie Land und Gesellschaft auszusehen hätten – und warum diese Menschen nicht dazugehören.[2] Ausschaffungen sind also keineswegs nur Zwangsmaßnahmen gegen die Betroffenen, sondern auch zur Schaffung von Gesellschaftsvorstellungen. Dies zu analysieren ist komplex und bedarf einer deutlich gesteigerten Aufmerksamkeit sowohl der Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften als auch ganz spezifisch der Migrationsforschung. Denn nicht nur die seit Langem im Zentrum der Migrationsforschung stehende Frage der Integration macht Migration zu einem gesellschaftlichen Querschnittsthema, sondern auch die Praktiken (und Akzeptanz) von Desintegration.
Der Liedermacher Wolf Biermann mit Kind 1977 kurz nach seiner Ausbürgerung aus der DDR (Quelle Wikipedia)
Die Beschäftigung mit diesem Thema nimmt in den letzten Jahren deutlich zu und sie macht auch einen Schwerpunkt der historischen Migrationsforschung der Arbeitsgruppe der Neuesten Geschichte an der Universität Osnabrück aus. Im Laufe der kommenden Woche stellt diese Blogreihe in drei nacheinander erscheinenden Beiträgen einige unserer Gedanken und Arbeiten zum Thema vor. Mit Blick auf Forschungen zu Ausweisungen seit dem 19. Jahrhundert schlägt Christoph Rass in seinem am Montag (1/8/22) erscheinenden Beitrag vor, neuere Ansätze der Forschung zu Migrationsregimen[3] zu nutzen, um unser Verständnis darüber zu verfeinern, wie sich im Ausweisungswesen und der Kriminalisierung von Migrationsformen diverse rechtliche Hintergründe jenseits des Migrationsrechts mit spezifischen Migrationsnormen verschneiden, um das auszuschaffende “delinquent other” überhaupt erst zu produzieren. Die folgenden beiden Essays verdeutlichen dies empirisch. Kommenden Mittwoch (3/8/22) präsentiert Annika Heyen ihre Forschungen zur Ausweisungspraktik des Königreichs Hannover um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Anhand intensiver Archivarbeit kann sie zeigen, welch ungemeine Kreativität das Königreich an den Tag legte, um verarmte Untertanen rechtswidrig in die USA auszuschaffen. Anschließend an den Begriff der crimmigration[4] skizziert sie darum den Begriff der cremigration – die rechtswidrig erzwungene Emigration eigener Staatsangehöriger. Auf diese Praxis blickt am Freitag (5/8/22) abschließend auch Anne Reuther. Sie beleuchtet am Fall der Friedensgemeinschaft Jena, wie die DDR Ausweisungen – oft durch erzwungene Ausreiseersuchen als angeblich freiwillige Akte getarnt – zur Herstellung innerer Ruhe und Ordnung nutzte. In beiden Fällen zeigt sich dabei, wie Staaten mittels Rechtsbeugung und Zwang selbst jene Praktiken an den Tag legen, die sie an anderer Stelle als Schleusung brandmarken.
Die Reihe möchte Deportationen als historisches Forschungsthema, als einen zentralen Ausdruck staatlicher Hoheitsgewalt gegen die eigene Bevölkerung sichtbarer machen. Die Beiträge deuten die Vielfalt der Praktiken und Betroffenen vom 19. Jahrhundert bis in die Zeitgeschichte ebenso an, wie sie sich mit der Verschwiegenheit der Praxis beschäftigen. Denn einerseits besitzen Staaten ein prononciertes Interesse an der Vertraulichkeit der Maßnahmen, während sie andererseits mit deren Durchführung auch eine Botschaft an einen jeweils spezifischen Kreis von Adressaten senden. Die Beiträge beleuchten einige unserer Arbeitsschwerpunkte und wollen weitere Forschung zum Thema inspirieren. Darüber hinaus möchte die Reihe mittels drei kleiner Schlaglichter anregen, intensiver über verbindende Elemente von Deportationen als staatliche Praxis nachzudenken. Sie verdeutlicht einerseits die Bandbreite teils rechtswidriger staatlicher Zwangsmaßnahmen der Deportation. Andererseits reißt sie die Frage nach jenen gesellschaftlichen Konstellationen an, aufgrund derer solche Praktiken möglich sind oder für Staaten als wünschenswert erscheinen – und warum letztere den Protest gegen diese Maßnahmen so zu fürchten scheinen.
[1] Dieter Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen: Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2001); Jochen Oltmer, Migration und Politik in der Weimarer Republik (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2005).
[3] Christoph Rass und Frank Wolff, „What Is In a Migration Regime?“, in Was ist ein Migrationsregime? What Is a Migration Regime?, hg. von Andreas Pott, Christoph Rass, und Frank Wolff (Wiesbaden: Springer VS, 2018), 19–64.
[4] César Cuauhtémoc García Hernández, Deconstructing Crimmigration, UC Davis Law Review 51, Nr. 1 (2018): 197–253.
Heute vor 75 Jahren, am 30. Juni 1947, stellten sowohl das Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR) als auch die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) offiziell ihre Arbeit zur Versorgung von Flüchtlingen und sogenannten Displaced Persons ein und wurden von der im Jahr zuvor gegründeten International Refugee Organization (IRO) abgelöst. Lowell P. Rooks, der letzte Generaldirektor der UNRRA trug morgen vor 75 Jahren, am Dienstag, dem 1. Juli 1947 ebenso nur noch die Verantwortung für die Abwicklung der von ihm geführten Organisation, wie Sir Herbert Emerson, Direktor des IGCR. Sir Arthur Rucker hingegen ging am 1. Juli 1947 als Deputy Director-General der Preparatory Commission der IRO zur Arbeit. Er übernahm die nun allein im Rahmen der Vereinten Nationen verantwortliche Organisation zur Versorgung der sogenannten Displaced Persons vor allem in Europa, aber auch darüber hinaus: die International Refugee Organisation.
Die Auflösung von IGCR und UNRRA ging durchaus mit einem gewissen, nicht unverständlichen Pathos einher. Am 3. Juli 1947 bedankte sich Herbert Emerson, Direktor des IGCR, in einem Telegramm bei Kolleginnen und Kollegen in Europa: „Eve of giving over charge of IGC to preparatory commission I wish personally to thank most warmly you and the members of your staff for your most loyal and devoted work. […] It has been my privilege to work with a splendid band of colleagues and helpers and I shall have the best memories of our association together in a good cause.” The National Archives, London. Signatur: FO 1020/ 2455.
Das IGCR war im Juli 1938 aus der Konferenz von Évian hervorgegangen, mit der Aufgabe, eine Auswanderungslösung vor allem für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus zu erarbeiten:
„[T]he persons coming within the scope of the activity of the Intergovernmental Committee shall be (1) persons who have not already left their country of origin (Germany (including Austria)), but who must emigrate on account of their political opinions, religious beliefs or racial origin, and (2) persons […] who have already left their country of origin and who have not yet established themselves permanently elsewhere” (Quelle).
Die Weigerung vieler Staaten, jüdische Flüchtlinge aufzunehmen, der Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Holocaust machten den anfänglichen Optimismus der internationalen Staatengemeinschaft schnell zunichte. Gleichwohl bestand das IGCR aber bis Juni 1947 mit immer wieder leicht veränderten Aufgaben fort.
1943 hatte sich die weltpolitische Lage im Vergleich zu 1938 fundamental gewandelt. Nach der deutschen Niederlage in Stalingrad und zwischen den Landungen der Alliierten in Nordafrika, Italien und schließlich in der Normandie zeichnete sich eine Wende ab. Nun schien die Niederlage des „Dritten Reiches“ und auch Japans absehbar. Die Verantwortung für die Überlebenden des Holocausts und die Millionen weiteren Opfer des Nationalsozialismus, Menschen, die von Deutschland in ganz Europa verschleppt worden waren, um in Lagern interniert und/oder Zwangsarbeit zu leisten, wurde zu einer erkennbaren Aufgabe.
In diesem politischen Ambiente gründeten im November 1943 im Weißen Haus in Washington vierundvierzig Staaten die UNRRA, um den überlebenden Opfern sowohl der deutschen als auch der japanischen Barbarei zu helfen, wie Franklin D. Roosevelt es bei der Gründungszeremonie ausdrückte. Die USA und die Sowjetunion gründeten die UNRRA noch gemeinsam als Verbündete im Kampf gegen den deutschen Faschismus. Aufgabe der UNNRA sollte erstens die Versorgung der befreiten Opfer der Deutschen sein, zweitens galt es, ihre schnelle Repatriierung nach Kriegsende vorzubereiten.
Eugene Kulischer ging in seinem kurz vor der Gründung der UNRRA im Auftrag der International Labour Organisation veröffentlichten Buch The Displacement of Population in Europe davon aus, dass dreißig Millionen Menschen in Europa durch nationalsozialistischen Terror und Krieg verschleppt worden oder geflohen waren.
Die UNRRA klassifizierte diese Menschen als Displaced Persons und begann ihre Arbeit in Nordafrika, Asien und Europa im Gefolge der Alliierten Streitkräfte. Ganze Gruppen von Menschen wurden hier gemeinsam von UNRRA und dem Alliierten Militär als Displaced Persons gelabelt und in DP-Lagern untergebracht, um dort versorgt zu werden. Aus unterschiedlichen Gründen sollte verhindert werden, dass sich diese Menschen eigenständig und individuell auf den Weg zu ihrem alten Zuhause oder an neue Orte machten (zu diesem Thema erscheint in der nächsten Ausgabe des Jahrbuchs Exilforschung ein Beitrag von Sebastian Huhn und Christoph Rass).
Sobald der Krieg gewonnen war, begannen das Alliierte Militär und die UNRRA in Europa mit der Repatriierung der überwiegend aus Osteuropa kommenden Menschen, freiwillig aber auch unter Zwang. Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 hatten Roosevelt und Churchill Stalin zugestanden, dass alle aus dem jetzigen Gebiet der Sowjetunion verschleppten oder geflohenen Menschen in die Sowjetunion zurück repatriiert würden, auch gegen ihren Willen.
Die westlichen Alliierten erkannten in der alternativlosen Repatriierung jedoch schnell ein Problem. Sie hatten Menschen als Opfer des Nationalsozialismus befreit und brachte sie nun trotz vielfach vorgebrachter berechtigter Angst vor politischer Verfolgung zurück in die Sowjetunion oder beispielsweise auch ins nach wie vor faschistisch regierte Spanien.
Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde daher im April 1946 – nun gegen den Willen und ohne die Beteiligung der Sowjetunion – die IRO gegründet. Die Politik der (erzwungenen) Repatriierung sollte durch eine Politik des Resettlements abgelöst werden. Bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1952 würde die IRO über einer Million Menschen geholfen haben, über den gesamten Globus verstreut ein neues Zuhause und eine sichere Zukunftsaussicht gefunden zu haben.
Es begann also ab Mitte 1946 eine Phase des fließenden Übergangs zwischen den Aktivitäten von IGCR und UNRRA auf der einen und der IRO auf der anderen Seite. Dieser fließende Übergang erreichte am 30. Juni 1947, heute vor 75 Jahren mit der offiziellen Ablösung von UNRRA und IGCR durch die IRO sein Ende.
Erste Seite des Vertrags zwischen UNRRA und IRO über die Übergabe der Verantwortung für die Displaced Persons Operations am 30. Juni 1947, unterzeichnet am 29. Juni 1947 von Lowell W. Rooks, dem Director General der UNRRA und A. J. Altmeyer, dem Executive Secretary der Preparatory Commission for the International Refugee Organization. United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: S-1129-0000-0044.
Mindestens auf drei Ebenen markiert der 30. Juni 1947 damit einen fundamentalen Wandel im Flüchtlingsregime der Nachkriegszeit und markiert den Beginn des bis heute bestehenden internationalen Flüchtlingsregimes.
Auf politischer und diplomatischer Ebene begann erstens der Kalte Krieg den Zweiten Weltkrieg als Kontext von Flüchtlingspolitik abzulösen. Bei den Menschen, für die die IRO bis 1952 zuständig werden sollte, handelte es sich nicht mehr nur um Opfer des Nationalsozialismus, sondern auch und in der Mehrzahl um Menschen, die in den Nachkriegsjahren aus Angst vor politischer Verfolgung in der Sowjetunion immer weiter aus Ost- nach Westeuropa flohen.
Während die Sowjetunion zweitens weiter die Repatriierung dieser Menschen verlangte, erkannten die Vereinten Nationen sie im Rahmen des IRO-Programms als Flüchtlinge an und die IRO unterstützte sie durch das Resettlement-Programm dabei, sich an einem sicheren Ort außerhalb der Sowjetunion ein neues Leben aufzubauen. Das 1933 erstmals in der Convention Relating to the International Status of Refugees verankerte Non-Refoulement-Prinzip setzte sich somit in der internationalen Flüchtlingspolitik durch, auch wenn in der Praxis bis in die Gegenwart immer wieder auf schändliche Art und Weise mit ihm gebrochen wird.
Drittens markiert der 30. Juni 1947 den Moment, in dem Individuen zum Subjekt von Flüchtlingspolitik wurden, statt wie zuvor Gruppen. Seit der „Entdeckung“ von Flüchtlingen nach der Russischen Revolution und den geopolitischen Folgen des Ersten Weltkriegs waren immer ganze Gruppen von Menschen – gewollt oder ungewollt – zu Flüchtlingen und damit zum Gegenstand von Flüchtlingspolitik erklärt worden. Griechenland und die Türkei hatten 1923 Gruppen von Menschen aufgrund von Religion und vermeintlicher ethnischer Zugehörigkeit unter Zwang untereinander „ausgetauscht“. Die Aufteilung des Osmanischen Reichs nach dem Ende des Ersten Weltkriegs hatte dazu geführt, dass ganze Gruppen von Menschen zu Flüchtlingen geworden waren. Und auch die UNRRA hatte – wie bereits erwähnt – nicht Individuen zu Flüchtlingen oder Displaced Persons erklärt, sondern ganze Gruppen von Menschen, die real oder vermeintlich eine gemeinsame ethnische, religiöse oder nationale Identität teilten, unabhängig davon, ob diese Menschen Flüchtlinge oder Displaced Persons sein wollten beziehungsweise sich selbst so wahrnahmen und unabhängig davon, ob sie sich der Gruppe, der sie zugeschrieben wurden, überhaupt zugehörig fühlten.
Das Vorgehen der UNRRA beim Labeling von Menschen als Displaced Persons zum Zweck ihrer schnellen Repatriierung wird in vielen Dokumenten deutlich. Hier ein Dokument der UNRRA vom Oktober 1944 mit dem Titel Registration of Displaced Persons in an Assembly Centre: „Speedy and accurate registration of all displaced persons in a certain area is one of the most important requirements for carrying out their quick repatriation and assumed services pending repatriation.” United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: S-1451-0000-0072-00002.
Bei der IRO mussten Menschen nun als Individuen einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling oder Displaced Person stellen, um versorgt und untergebracht zu werden und um optimalerweise im Resettlement-Programm berücksichtigt werden zu können. Ihr subjektives Schicksal und ihre individuelle Angst vor politischer Verfolgung sollten völlig unabhängig von möglichen Gruppenzugehörigkeiten zum Grund für Anerkennung oder Ablehnung als Flüchtlinge oder Displaced Persons durch die IRO werden.
Mit dem Non-Refoulement-Prinzip und einem individualisierten Flüchtlingsverständnis waren zwei zentrale Säulen des modernen Flüchtlingsregimes entstanden. Die UNHCR, die ab 1951 die IRO ersetzen sollte, behielt dieses individuelle Flüchtlingsbild und das Non-Refoulement-Prinzip ebenso bei, wie viele bürokratische Mechanismen zur Anerkennung von Menschen als Flüchtlingen.
Heute vor 75 wurde somit ein Grundstein für das moderne Flüchtlingsregime gelegt.
(Titelbild: Auszug aus einem Brief von Irving Posner an Mr. Orear. United Nations Archives and Records Management Section, Signatur: 1277-0000-0076)
Gewaltinduzierte Mobilität und Fragen der Regulierung von Mobilität prägten das 20. Jahrhundert maßgeblich und sind bis ins gegenwärtige Jahrzehnt von anhaltend großer globaler Bedeutung. Eine der größten historischen Migrationsbewegungen war die Verschleppung und Vertreibung von Millionen Menschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg. Etwa elf bis 14 Millionen Holocaust-Überlebende, Zwangsarbeiter:innen und Geflüchtete befanden sich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland, Österreich, Italien und anderen westeuropäischen Ländern und wurden als sogenannte “Displaced Persons” (DPs) und “Heimatlose Ausländer” unter die Verwaltung der UNRRA, der IRO und später der Bundesrepublik Deutschland gestellt.[1] Nachdem in einer ersten Phase die Repatriierung dieser Menschen das vorrangige Ziel war, verfolgte die IRO ab 1947 in zunehmendem Maße das Resettlement der DPs. Für diejenigen Menschen, die weder repatriiert noch resettelt werden konnten oder wollten und sich nach wie vor in Deutschland aufhielten, musste ab 1951 die Bundesrepublik die Verantwortung übernehmen. Diesen Personengrupppen und dem Umgang mit ihnen widmete sich die internationale Tagung “Labeling and the Management of Displacement”, die fünfte Tagung des Displaced Persons Research Network, die vom 28. bis 30. Oktober 2021 vom Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS)/Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung an der Universität Osnabrück ausgerichtet wurde. Die Tagung richtete in neun Panels (je drei bis vier zwanzigminütige Vorträge plus dreißigminütiger Diskussion) ihren Fokus auf Prozesse des Labelings und des Managements von Migrant:innen bzw. Migration sowie die Agency der unterschiedlichen beteiligten Akteur:innen.
Trotz der anhaltenden pandemischen Krise konnten an der Tagung unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen über 30 Referent:innen und Gäste in Präsenz teilnehmen. Zudem wurde durch die Organisation der Veranstaltung im hybriden Format weiteren Referent:innen und Interessierten eine digitale Teilnahme ermöglicht.
Nach Grußworten von Martina Blasberg-Kuhnke (Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Universität Osnabrück), Miriam Rürup (Vorsitzende der Wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaft des Leo-Baeck-Instituts) und einleitenden Worten von Christoph Rass (Professor für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung/IMIS, Universität Osnabrück) und Sebastian Huhn (IMIS, Universität Osnabrück) fand das erste Panel unter dem Titel “External Determination and Agency” statt, in dem Handlungsmuster und -optionen von DPs im Kontext der Hilfsmaßnahmen von UNRRA und IRO beleuchtet wurden. Sarah Grandke (KZ-Gedenkstätte Neuengamme) referierte in ihrem Vortrag “‘Imported’ Commemoration? – Early Remembrance Initiatives by Polish DPs on the Move” über die Agency von DPs im Camp Sikorski in Flossenbürg, die in Interaktion mit weiteren Akteur:innen (DPs verschiedener Herkunft, ehemals verfolgte Deutsche, Vertreter:innen verschiedener Behörden) Formen des Gedenkens aushandelten. Dabei entstanden mehrdimensionale Beziehungsnetzwerke, die geprägt waren durch Kooperation, aber auch durch Konflikte. Damit zeigte die Referentin auf, dass die Initiative von DPs eine zentrale Rolle in den frühen Formen transnationaler Erinnerung an Verfolgung und Gewalt im Nationalsozialismus spielten. Sebastian Huhn(Universität Osnabrück) hob unter dem Titel “The Presentation of Self in the Negotiation of Resettlement” die Interaktion zwischen DPs und der IRO in den Aushandlungsprozessen um Versorgung und Zukunftsperspektiven hervor. Er zeigte dabei auf, wie sich DPs gegenüber der IRO präsentierten, dabei gezielt unterschiedliche Ziele des Resettlement-Programms adressierten und wie DPs und IRO-Mitarbeiter:innen so die Zugänge zum Hilfsprogramm der IRO immer wieder aushandelten. Für die Interpretation dieser Aushandlungen schlug er einen Rückgriff auf die soziologische Theorie Erving Goffmans vor. René Bienert (KZ-Gedenkstätte Flossenbürg) sprach in seinem Vortrag “DPs in Disguise” über Kollaborateur:innen, die nach Kriegsende einen DP-Status erlangten. In diesem Zuge richtete er seinen Blick nicht nur auf ukrainische und baltische Kollaborateur:innen, sondern auch auf die in der Forschung bisher weniger beachteten Gruppen südosteuropäischer Kollaborateur:innen und jüdischer Menschen, die in die Judenverfolgung involviert waren. Dabei beleuchtete Bienert insbesondere Simon Wiesenthals Aktivitäten zur Aufspürung ebensolcher Kriegsverbrecher:innen.
René Bienert, Sebastian Huhn, Christoph Rass (Moderation) und Sarah Grandke (v.l.n.r.) diskutierten im ersten Panel zum Thema “External Determination und Ageny”.
Im zweiten Panel “Remembering Displacement” wurden Formen der Erinnerung, des Gedenkens und der Herausbildung von Narrativen über die Erfahrungen gewaltinduzierter Mobilität diskutiert. Serafima Velkovich (Hebräische Universität Jerusalem) beleuchtete in ihrem Beitrag “Negotiations on the Holocaust Memory in the Place of Remembrance: Refugee History in the Local Context – Waldram Badehaus Museum’s Case Study” das heutige Museum “Erinnerungsort Badehaus” in Wolfratshausen-Waldram. Dieses Gebäude diente während des Bestehens des DP-Lagers Föhrenwald (1945 bis 1957) als Badehaus. Heute fungiert das Museum als Ort erinnerungskulturellen Austauschs verschiedener internationaler Gruppen; darunter unter anderem die Nachfahr:innen jüdischer Holocaust-Überlebender, die im Camp Föhrenwald geboren wurden. Nicholas Yantian (Berlin) sprach unter dem Titel “The Activities of My Father, Hyman Yantian as a Jewish Relief Worker in Italy, Austria, Germany and France” über erste Ergebnisse seiner Forschung über seinen Vater. Dabei präsentierte er zahlreiche Bild- und Textquellen aus dem Nachlass seines Vaters, die dessen Arbeit als Relief Worker in unterschiedlichen Verantwortungspositionen zwischen 1944 und 1949 dokumentieren, der aus der Betreuung und Versorgung von jüdischen Holocaust-Überlebenden und organisatorischen Tätigkeiten im Kontext humanitärer Hilfeleistungen bestand. Angelika Laumer (Justus-Liebig-Universität Gießen) befasste sich in ihrem Beitrag “Marginal Men in the Village: How Forced Laborers’ Descendants’ Remember and Forget Forced Labor in Rural Germany” mit Narrativen von Angehörigen und Nachfahr:innen von Zwangsarbeiter:innen, die nach dem Krieg in einer ländlichen bayerischen Region verblieben. Als Ergebnisse ihrer Interviewstudie stellte sie ein weitgreifendes Vergessen oder Verdrängen biografischer Details heraus, wenngleich die Erfahrung der Zwangsarbeit und -migration der Vorfahr:innen in spezifischen Interpretations- und Deutungsmustern wiedergegeben werden.
Serafima Velkovich, Nicholas Yantian und Angelika Laumer (v.l.n.r.) sprachen über Formen des Erinnerns und Vergessens.
Im ersten der fünf Panels am Freitag unter dem Namen “Negotiating Options” wurden verschiedene Handlungsmöglichkeiten von DPs im Rahmen der Hilfsprogramme diskutiert. In Sheila Fitzpatricks(Australian Catholic University, Sydney) Vortrag “Soviet DPs in Germany and Their Options (Repatriation, Resettlement and Remaining), 1949-52” sprach sie über Handlungsoptionen sowjetischer DPs vor dem Hintergrund sich verstärkender Konflikte zwischen den Siegermächten im Kontext des Kalten Krieges. In diesem Rahmen veränderte und erweiterte die IRO ihre Perspektive auf mögliche Hilfsmaßnahmen für DPs aus der Sowjetunion. Ruth Balint (Universität Neusüdwales, Sydney) referierte in ihrem Beitrag “Return to Germany: Australia’s Deportation Policy and the DPs Who Returned” über Rückführungen von nach Australien ausgewanderten DPs, die – auf Grundlage des “Aliens Deportation Act” von 1949 – als “unsuitable as migrants” klassifiziert nach Deutschland, Österreich und Italien zurückgeführt wurden, was zu Konflikten zwischen der IRO und australischen Behörden führte. Ebony Nilsson(Australian Catholic University, Sydney) beleuchtete in ihrer Präsentation “From Legionnaire to DPs: A Latvian’s Journey Navigating the IRO, Resettlement, and Identity” das Fallbeispiel des NS-Kollaborateurs Juris Pintans, der nach dem Krieg den DP-Status erlangen und nach Australien migrieren konnte. An diesem Beispiel verdeutlichte Nilsson die Möglichkeiten, durch gezielte Auslassung oder Betonung bestimmter biografischer Informationen die Fremdkategorisierungen im Rahmen des Care-and-Maintenance-Programms zu beeinflussen und einer möglichen Repatriierung zu entgehen.
Durch das hybride Format konnten auch Wissenschaftlerinnen aus Australien an der Tagung teilnehmen: Am Freitag sprachen Ruth Balint, Sheila Fitzpatrick und Ebony Nilsson mit Christoph Rass (Moderation) zum Thema “Negotiating Options”.
Das zweite Panel des Tages widmete sich dem Thema “Building Refugee Subjectivity”. In Milinda Banerjees (Universität St Andrews, Schottland) Beitrag mit dem Titel “From ‘New Jews’ to ‘External Proletariat’: Transnational Horizons of Bengali Refugee Subjectivity” ging es um die infolge der Teilung des von Großbritannien unabhängig gewordenen Indiens entstehenden massiven Migrationsbewegungen zwischen Pakistan und Indien, insbesondere von muslimischen und hinduistischen Geflüchteten in der Region Bengalen. Banerjee zeigte auf, wie Flüchtlinge in diesem Kontext transnational dachten, ihre Erfahrungen mit denen globaler Fluchtkontexte – so eben auch der Europäischen Nachkriegssituation – diskursiv verknüpften und daraus neue Formen demokratisch-politischen Denkens entwickelten. Kerstin von Lingen (Universität Wien) sprach in ihrer Präsentation “Legal and Intellectual Subjectivity: Epistemic Communities in Exile and the Refugee Lawyers From Central Eastern Europe” über die Ausarbeitung des Konzepts “Crimes against Humanity” durch exilierte Intellektuelle und Jurist:innen in der United Nations War Crimes Commission (UNWCC). Dabei stellte von Lingen die Entwicklungslinien des internationalen Rechts sowie die Bedeutung der Erfahrungen von Flucht und massenhafter Gewalt für die Etablierung des Konzepts heraus. Anne Schult (New York University) diskutierte in ihrem Vortrag “Being Counted or Accounted for? Refugees’ Self-Perception as Subjects of Statistical Inquiry, 1940s-1950s” die Agency von Geflüchteten als aktiv handelnden Subjekten unter dem Regime der statistischen Erfassung. Schult zeigte dabei exemplarisch anhand von Dokumenten des Völkerbundes und der IRO sowie zeitgenössischen wissenschaftlichen und von Geflüchteten selbst verfassten Publikationen, wie Individuen quantitative Praktiken beeinflussten, für sich nutzten oder sich ihnen widersetzten.
Anne Schult, Kerstin von Lingen und Milinda Banerjee (digital) sprachen unter der Moderation von Philipp Strobl (v.l.n.r.) über “Building Refugee Subjectivity”.
Im folgenden Panel wurden Aspekte von “Policies of Displacement” beleuchtet. José Martin (Gedächtniszentrum Camp Westerbork) sprach in ihrem Vortrag “Stateless and Displaced: the Netherlands’ Harsh Attitude Towards Jewish Refugees Before, During and After World War II” über das Schicksal in die Niederlande geflohener deutscher Jüdinnen und Juden am Beispiel des Lagers Westerbork, das den Nazis als “Durchgangslager Westerbork” zur Organisation der Deportationen gen Ostern diente und nach dem Krieg vonseiten der niederländischen Behörden als Internierungslager Verwendung fand, sowohl für Kollaborateur:innen als auch für aus Deutschland geflohenen Jüdinnen und Juden, die gleichermaßen als feindliche Subjekte behandelt wurden. Lukas Hennies (Universität Osnabrück) diskutierte unter dem Titel “Lobby Groups and Negotiating Eligibility with the IRO” die Bedeutung verschiedener Interessenvertretungen im Aushandlungsprozess der ‘Eligibility’ für das Care-and-Maintenance-Programm. Dies zeigte Hennies am Beispiel des Geistlichen Octavian Barlea, der sich als Mitglied der Missione Pontificia und Delegierter der rumänischen Vertretung in Deutschland erfolgreich dafür einsetzte, dass rumänische Staatsangehörige (aufgrund des Königlichen Staatsstreich in Rumänien 1944) nicht als “ex-enemies” kategorisiert werden sollten, um ihnen DP-Status gewähren zu können. Jana Kasíková(Karls-Universität Prag) betrachtete in ihrer Präsentation “The Czechoslovak Network of Institutions and Organizations Managing the Flow of DPs After World War II” die Durchführung und Koordinierung der Repatriierung tschechoslowakischer Bürger:innen sowie des Transits von weiteren DPs, für die die Tschechoslowakei Durchgangsland war. Dabei richtete Kasíková ihren Blick vor allem auf die Netzwerke verschiedener Institutionen wie beispielsweise das tschechoslowakische Repatriation Department und weiterer Akteur:innen, die die Migrationsbewegungen verwalteten.
Im dritten Panel am Freitag disktutierten Jana Kasíková und José Martin digital und Lukas Hennies in Präsenz über “Policies of Displacement”.
Im Panel “DPs and ‘Heimatlose Ausländer’ in Germany” wurden Integrationsprozesse der als ‘Heimatlose Ausländer’ im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbliebenen DPs in den Blick genommen. Stephanie Zloch(Technische Universität Dresden) gab in ihrem Vortrag “‘The Steady Danger of Germanization’? The ‘Law on the Legal Status of Homeless Aliens’ and the School Attendance of DP Children in Germany in the 1950s” einen Einblick in die Aushandlung von Praktiken der Beschulung von DP-Kindern. Dies illustrierte sie anhand von selbstorganisierten DP-Privatschulen, der Integration von DP-Kindern in staatliche Schulen und deren rechtliche Rahmung durch das “Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet” von 1951. Linda Ennen-Lange (Universität Osnabrück) verdeutlichte in ihrem Vortrag “Negotiating Participation in the Local Space – Categorization and Integration of ‘Heimatlose Ausländer’ in Society and Administration” anhand von Verhandlungen lokaler Akteur:innen über die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung “Heimatloser Ausländer”, wie diese als Problem und Bürde für die Mehrheitsgesellschaft konstruiert wurden. Ennen-Lange hob dies als Ausdruck des Fortbestands rassistischer Vorurteile und Ressentiments aus dem Nationalsozialismus hervor.
Der zweite Tagungstag endete mit dem Panel “Lives and Narratives”. Kateryna Kobchenko (Nationale Taras-Schewtschenko-Universität Kiew) beleuchtete in Ihrer Präsentation “‘Homeless’ Ukrainians in Germany: Émigré Community Life in the Time of Cold War” das politische, religiöse und kulturelle Leben der in Deutschland verbliebenen ukrainischen “Heimatlosen Ausländern” bis in die 1980er Jahre. Dabei hob sie die Bedeutung der politischen und institutionellen Organisation ukrainischer Nationalist:innen hervor, die aus der Diaspora heraus einen antikommunistischen Diskurs gestalteten und antisowjetisch agierten. Nathaniel Weston (Seattle Central College) veranschaulichte in seinem Beitrag unter dem Titel “Applications for Assistance to the IRO: Early Holocaust Narratives by Jewish DPs in Vienna” die Care-and-Maintenance-Akten als Quellen zur Rekonstruktion der Lebenswege von Holocaust-Überlebenden, die nach Kriegsende Anträge auf Unterstützung durch die IRO stellten. Weston stellte dabei die untersuchten Dokumente als Quellen zur Erforschung früher Narrative über den Holocaust heraus.
Ausgerichtet wurde die Tagung in der Aula des Osnabrücker Schlosses. Am Morgen des letzten Tagungstages zeigte sich der Himmel über Osnabrück von seiner schönsten Seite.
Der letzte Konferenztag begann mit dem Panel “Care and Maintenance and the IRO”. Christiane Weber (Arolsen Archives, Bad Arolsen) hob in ihrem Beitrag “‘The Person is Within the Mandate of the IRO’: DPs, Refugees, and Their Representation in DP Documents Kept by the Arolsen Archives” die Bedeutung der Aktenbestände des Archivs und deren Potenzial als Quellen zur Rekonstruktion der Kategorisierungen im Rahmen des Care-and-Maintenance-Programms und deren Entwicklung hervor. Ramon Wiederkehr (Universität Neuenburg, Schweiz) sprach in seinem Vortrag “The Blurred Boundaries of Humanitarian Solidarity: The Admission of IRO ‘Hard Core’ Refugees to Switzerland, 1950–1952” über den sich im Zuge der Herausbildung eines sogenannten “Hard Cores” zuspitzenden Konflikts zwischen Abwägungen von Nützlichkeit auf der einen und humanitärer Verantwortung auf der anderen Seite. Obwohl die Aufnahme von DPs aus dem “Hard Core” als humanitärer Akt besprochen wurde, kam es dennoch zu weiteren Differenzierungen dieser Gruppe unter Nützlichkeitsaspekten, was zu einer weiteren Marginalisierung weniger erwünschter Menschen (unter anderem chronisch Kranken) führte. Vitalij Fastovskij (Justus-Liebig Universität Giessen) diskutierte unter dem Titel “New Sources on the History of DPs and ‘Homeless Foreigners’ in the Early Federal Republic” die Bedeutung der Tolstoy Foundation, die als international agierende humanitäre Hilfsorganisation sowjetischen DPs half, im “Westen” zu resetteln. Die Akten der Tolstoy Foundation hob Fastovskij als zentrale Quellen in einer transnationalen DP- und Migrationsgeschichte hervor.
Das letzte Panel der Tagung fand unter dem Titel “DPs in the International Migration Regime” statt und legte seinen Fokus auf außerhalb der geografischen Schwerpunkte des westlichen Mitteleuropas liegende Bereiche der DP-Forschung. Jochen Lingelbach (Universität Bayreuth) beleuchtete in seinem Vortrag “The Order of Colonial Refugee Camps – European DPs in Africa Between Self-Organization, Colonial-Racist Social Order, and the International Refugee Regime (Approx. 1942-1950)” Geflüchtete, die im Zuge des Zweiten Weltkriegs in Lager auf dem afrikanischen Kontinent gelangten. In diesen wenig bekannten Lagersystemen entwickelten sich laut Lingelbach Ordnungen, die geprägt waren vom kolonialen Kontext, strategisch-militärischer Logik und Logistik, transnationalen Diaspora-Netzwerken sowie den Institutionen des neu entstehenden UN-Flüchtlingsregimes. Julia Devlin (Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg) sprach in ihrem Vortrag “Polish DPs in Africa During and After World War II” über individuelle Lebenswege ostpolnischer DPs, die nach Deportation ins Innere der Sowjetunion mit der Anders Army in den Iran evakuiert und schließlich in britische Kolonien in Afrika überführt wurden. Devlin rekonstruierte dabei die Wege des Displacements sowie die Aushandlungsprozesse der beteiligten Akteur:innen aus den Care-and-Maintenance-Akten, die sich bedingt durch den sich verschärfenden Kalten Krieg wandelten. Andreas Bouroutis (Aristoteles-Universität Thessaloniki) sprach in seinem Beitrag “A Welcoming Return? The DPs in Greece” über die Rückkehr der wenigen überlebenden griechischen Jüdinnen und Juden nach Griechenland, ihr Ringen mit bürokratischen Hürden sowie der Behandlung vonseiten der griechischen Behörden als “dangerous communists”. Dabei richtete Bouroutis seinen Blick auf Reaktionen und Handlungsmöglichkeiten der Rückkehrer:innen hinsichtlich ihrer prekären und bedrohlichen Situation. Mit ihrem Vortrag “Hungarian Jewish DPs’ and Refugees’ Journey Through the Maze of Administration in Italy After the Holocaust” beendete Ildikó Barna(Eötvös-Loránd-Universität Budapest) die Tagung und sprach über sich in italienischen DP-Camps aufhaltende ungarische Jüdinnen und Juden und deren Screening-Verfahren im Rahmen ihrer Anträge auf Unterstützung durch die IRO. Barna hob die Bedeutung zeitlicher, räumlicher und individueller Unterschiede hinsichtlich der Antragsbescheide hervor, wenngleich diese durch konkrete Vorgaben für die Eligibility Officers gerahmt waren.
Ildikó Barna, Jochen Lingelbach, Julia Devlin, Andreas Bouroutis und Markus Nesselrodt (v.l.n.r.) .
Insgesamt führte die Tagung anhand der Personengruppe der “Displaced Persons” und “Heimatlosen Ausländer” viele verschiedene inter- und transnationale Forschungsperspektiven auf Prozesse des Labelings und Managements von Migration nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zusammen. Der Austausch auf der Konferenz förderte dabei den Blick auf bisher weniger beachtete Personengruppen innerhalb der DPs, neue Perspektiven und weitere Quellenbestände der Migrationsbewegungen der unmittelbaren Nachkriegszeit. So verdeutlichte die Tagung das noch lange nicht erschöpfte Potenzial der Forschung über DPs und die Entstehung des modernen globalen Migrationsregimes nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Vor allem neue theoretische Ansätze und Interpretationen sowie neue Quellen und Quellenzugänge haben das Thema, das in den 1980er Jahren erst spät wissenschaftlich aufgegriffen wurde und sich zunächst schleppend entwickelte, heute zu einem wichtigen Forschungsfeld über Zeitgeschichte, Zwangsmigration und die Herausbildung des modernen Migrationsregimes gemacht.
Das Organisationsteam der Neuesten Geschichte und Historischen Migrationsforschung (v.l.n.r.: Linda Ennen-Lange, Christoph Rass, Jessica Wehner, Sebastian Huhn, Gero Leege, Nele Wichert, Lukas Hennies, Tatjana Rykov, Maik Hoops und Rukia Soubbotina) bedankt sich für die Teilnahme an der Tagung in Osnabrück und die regen Diskussionen. Es fehlen: Petra Lehmeyer, Sebastian Musch, Simon Hellbaum, Joscha Hollmann, Lea Horstmann und Ron Wilke.
Anmerkungen
[1] Hennies, Lukas; Huhn, Sebastian; Rass, Christoph: Gewaltinduzierte Mobilität und ihre Folgen. „Displaced Persons“ in Osnabrück und die Flüchtlingskrise nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Osnabrücker Mitteilungen, 123 2018, S. 183–231.
Gemeinsam werden Historiker:innen der Universität Wien und der Universität Osnabrück ab Februar 2022 für drei Jahre erforschen, wie nach dem Zweiten Weltkrieg in Österreich und Deutschland mit den Folgen der durch den Zweiten Weltkrieg und die Shoah induzierten Mobilität umgegangen wurde, wie also die „Displacement-Krise“ der späten 1940er und 1950er Jahre verlaufen ist.
In drei Teilprojekten wird das Entstehen eines internationalen Flüchtlingsregimes untersucht. Der Blick richtet sich dabei insbesondere auf die Rolle internationaler Organisationen und Expert:innen, der Interaktion dieser Akteur:innen mit lokalen und staatlichen Akteur:innen, sowie die Agency der Opfer gewaltinduzierter Mobilität selbst in einer Vielzahl von Aushandlungsprozessen. Schwerpunkte bilden bei Fragen nach der Kategorisierung unterschiedlicher Gruppen von „refugees“ oder „displaced persons“ und deren Statusübergängen, nach Aspekten von Gesundheits- und Biopolitik in den Lagern für Flüchtlinge und Displaced Persons, sowie nach dem Umgang mit marginalen Gruppen unter ihnen.
Möglich wird dieses internationale Forschungsprojekt, das gezielt Ansätze der Migrationsforschung und Perspektiven der Geschichtswissenschaft zusammen führt aufgrund der Bewilligung des DACH-Projekts „Normen, Flucht, Agency: Aushandlung eines Migrationsregimes“ durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung (FWF).
Das Osnabrücker Teilprojekt „Norms and Marginality: Practices of recognition as a DP” thematisiert unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass und PD Dr. Frank Wolff den Zugang von Personen zu den Bahnen des Flüchtlingsregimes und die damit verbundene Statusaushandlung.
Das am IMIS angesiedelte Teilprojekt ist in die Arbeitsgruppe Negotiating Migrationder Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung eingebettet. Diese befasst sich in nun sechs Forschungsprojekten mit Folgemigrationen des Zweiten Weltkrieges. Das durch den neuen Verbund hinzukommende Vorhaben vergleicht die Muster der Statusaushandlung einerseits bei Gruppen von „Displaced Persons“, die durch die bei ihnen geltenden standardisierten Anerkennungsverfahren zu norm cases wurden, mit andererseits dem Umgang mit marginalisierten Gruppen unter den Opfern gewaltinduzierter Mobilität , die sich um die Zuerkennung des Status einer „displaced person“ bemühten. Solche fringe cases entstanden durch die Wahrnehmung, Konstruktion und Normativierung von Merkmalen wir gender, class, age oder race, denen in der Praxis der Statusaushandlung entscheidende Bedeutung zugeschrieben werden konnte.
Eng verbunden mit dieser Perspektive wenden sich die Wiener Teilprojekte unter Leitung von Prof. Dr. Kerstin von Lingen erstens den Aushandlungsprozessen zwischen Institutionen und Individuen im Flüchtlingsregime und zweitens dem Übergang dieser Personen in die aufnehmenden Gesellschaften zu. Im Verbund bildet das Gesamtprojekt damit Aushandlungsprozesse beim Zugang zu einem Migrationsregime ab, in dessen Bahnen und an der Schnittstelle zwischen Migrationsregime und Aufnahmegesellschaften.
Between October 28th and 30th, the Department of Modern History and Historical Migration Research/ Institute for Migration Research and Intercultural Studies (IMIS) will host the international conference “Labeling and the Management of Displacement. Current Research on ‘Displaced Persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the Aftermath of World War II” at Osnabrück University. The conference is the 5th Conference of the Displaced Persons Research Network.
The year 2021 marks the 70th anniversary of the „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ (“Law on the Legal Status of Homeless Aliens in the Federal Territory”), with which the Federal German legislature “relabeled” those “Displaced Persons” in 1951 who had not previously been repatriated or resettled abroad, stayed in Germany and eventually had to be integrated into German society as “Heimatlose Ausländer”. While the new law caused heated debates in German society and in the just established German Bundestag in the early 1950s, the story of the so-called “Heimatlose Ausländer” has since largely disappeared from public consciousness. To revisit this consequence of forced migration, the conference is put under the theme “Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II”.
The event will be streamed online. Guests are very welcome and can take part in the panels and in the discussion using the following link:
The so-called ‘Book of the Dead’ of the Mittelbau-Dora Concentration Camp Memorial opens up a unique window into the logistical structures and processes behind the production of death through forced labor and mass murder in the Third Reich. This database contains information on a total of 11,320 people who died directly or indirectly as a result of the working and living conditions in the Mittelbau-Dora camp system. Employees of the Buchenwald and Mittelbau-Dora Memorials have compiled personal information and made it available to the public. Historical research now has access to rudimentary data on about half of the people who died in the Mittelbau-Dora camp system in the Kohnstein near Nordhausen.[1] In addition to personal information such as surname, first name, and date of birth, the dataset also contains three different types of location information: 1) The place of death, which corresponds to one of the camp locations of the Mittelbau-Dora camp system. 2) The location from which the prisoners were deported to Mittelbau-Dora concentration camp, e.g., the offices of the Gestapo, the Criminal Police, the Security Police, or the Security Service of the Reichsführer-SS, as well as other concentration camps. 3) The birthplace of the victims.
Places of death are known for all 11,320 persons in the dataset, also the birthplaces for 8,903 persons and places of deportation for only 4,207. However, due to the mechanisms of the National Socialist disciplinary system, consisting of a series of institutions that organized Nazi terror based on a division of labor, it can be assumed that each person was taken to the Mittelbau-Dora concentration camp via at least one other station.
A visualization of places of death, places of deportation, and places of birth already indicates the immense scope of the Mittelbau-Dora camp system and shows where death in the camp had its social and emotional relevance.[2] If the places of birth are analyzed in a chronologically differentiated manner, new insights into the operation and functioning of the Mittelbau-Dora camp system will emerge. (More here)[3]
Places of death, Places of Deportation and Places of Birth in the Book of the Dead of the CC Mittelbau-Dora
These initial findings immediately raise questions about the logistical system the Germans set up to deport their millions of victims. People died far from their homes. The distances over which they were deported were immense. Until lately these have either been determined in individual cases or simply estimated. The location data of the so-called death book, however, now make it possible to calculate the distances automatically for all 11,320 victims in the Book of Death. This reveals the extent of the spatial impact of the concentration camp system, and thus makes a very important dimension of forced mobility tangible.
With the help of the data of the Book of the Dead, where the information is available, four distances[4] can be determined: 1) the distance between the birthplace and the place of death. 2) The distance between the birthplace and the place of deportation. 3) The distance between the place of deportation and the place of death. 4) The sum of 2) and 3) as distance, which provides a more tangible impression of the total distance traveled by the victims until their arrival at Mittelbau-Dora. Further, non-spatial attributes in the Book of the Dead allow for the differentiation of these findings.
The greatest distance between the birthplace, the place of deportation, and the camp at Kohnstein was covered by Ivan Karpenko. He was born on June 25th, 1927 in the Russian town of Aim, in the Ayano-Maysky District in the Khabarovsk Krai, 13,684 km from Mittelbau-Dora. We have no further information about his life. We also do not know what caused him to be sent to Flossenbürg concentration camp and from there to Mittelbau-Dora on December 6th, 1944. The only thing we do know is that he died two and a half months later, on March 18th, 1945, in the ” SS-Arbeitslager Hans”, a subcamp in Harzungen. Artur Wenkel, in contrast, covered the shortest distance. His birthplace, Gerterode, was only 36 km from his place of death in Nordhausen, the location of the main camp. About his life, we only know when it ended, too. He died of the consequences of his internment on May 3rd, 1945, already a few weeks after the liberation of Mittelbau-Dora and only five days before the end of the Second World War.
The average distance between the birthplace and place of death of all victims was much closer to that of Artur Wenkel than to that of Ivan Karpenko. Each person covered an average of 1,268 km. This results in a circle around the main location of the Mittelbau-Dora concentration camp, which includes Dublin in the west, Minsk in the east, Naples in the south, and almost reaches Trondheim in the north. Large parts of Southern, Northern, Central, Eastern and Western Europe are included. The immense sphere of the concentration camps becomes visible.
These general findings can be further differentiated. For example, the distance between the birthplace and the place from which a person was deported to Mittelbau-Dora was on average 1,020 km, the average distance between the place of deportation and the place of death was 585 km, and the average sum of the two distances was 1,319 km. From the cases where information on the place of deportation is available, we can thus determine that distances were considerably longer.
A radius of about 1,000 km seems to have been the median impact radius of a concentration camp. This can be assumed on the basis of the averaged distances between the birthplace and the place of deportation, which can be calculated from those cases in which victims were deported to Mittelbau-Dora from other concentration camps: For the eleven victims e.g. who came from the Mauthausen concentration camp, this distance was lowest at 872 km, and for the 102 victims who came from the Flossenbürg concentration camp, it was highest at 1,077 km. The 118 prisoners, who were deported from Auschwitz concentration camp to Mittelbau-Dora, were born within a radius of 928 km. The spheres of influence of the concentration camps thus overlapped, although a more detailed analysis does reveal different regional focal points.[5]
Regional impact of different Concentration Camps based on data from the Book of the Dead of the CC Mittelbau-Dora
A first differentiation also reveals that distances were far greater when a person was deported directly from the Gestapo to Mittelbau-Dora concentration camp. The four victims who came from the Gestapo in Halle/Saale had been born an average of 2,681 km from the place of their deportation; persons who came from the Criminal Police in Kassel, an average of 2,340 km. In both cases, they probably were forced laborers from the occupied territories of the USSR who had already been abducted and forced to work in the German Reich before their imprisonment and death in the Harz Mountains.
Method and Scripting
The calculation of distances in more than 11,000 datasets is an example of the advantages of automated data processing. Its results open up new perspectives for research on the concentration camp system in the German Reich, on forced labor and mass murder.
To determine the distances, we have developed a script that calculates distances automatically and en masse using the so-called Haversine formula. The Haversine formula is part of spherical trigonometry and calculates the distance between two points on a sphere. After geocoding the locations in the dataset of the Mittelbau-Dora Book of the Dead, the location data can not only be visualized cartographically. It also becomes possible to compute the location data through x and y-coordinates.
For the use of the Haversine formula, a Python library already exists, which can be accessed under the name ‘haversine‘. To calculate the distance between two points, the geocoordinates of the respective locations must be read in. Furthermore, the function expects a unit for the output of the distances that are being calculated: in this case kilometers, rounded to two decimal places.
Preparatively, we have transferred the coordinates of the points as well as the necessary personal unique identifier (ID) from a relational database into a .csv file, which is read by the script (input file). For this purpose, we also use a Python library that provides certain functions for reading and writing .csv files. Using the ID, this data can be enriched with information from the Book of the Dead and other sources. This later allows differentiated analyses according to time or other personal information.
For each Person in the Book of the Dead the .csv file contains a row that consists of the ID and the geocoordinates for the birthplace, the place of deportation to Mittelbau-Dora, and the place of death. If there is no place given by the Book of the Dead, the coordinates fields are ‘NULL’ – ‘NULL’ describes a state that represents the absence of a value.
In general, historical records of mass data are not complete – in this case, we know the place of death for every person listed in the book of the dead, but not always the birthplace and even more rarely the place of deportation. So, in order not to cause an error message and the abortion of the script for the entire dataset with the first missing coordinate, when calculating the distances, conditions for data processing have to be defined.
This is part of the script:
# read xy-coordinates
with open(INPUTFILE,encoding='utf-8',newline='') as md_xy_list:
next(md_xy_list)
md_xy_list_reader = csv.reader(md_xy_list, delimiter=';')
for row in md_xy_list_reader:
id = row[0]
# distance birthplace - place of death
if row[1] != "NULL":
xy_go=(float(row[1]),float(row[2]))
xy_to=(float(row[5]),float(row[6]))
dist_go_to=round(haversine.haversine(xy_go,xy_to,unit=Unit.KILOMETERS),2)
else:
dist_go_to = "NULL"
For each row in the dataset, the script checks whether the necessary coordinates for calculating the partial distances described above are available. This creates a sequence of if-else conditions for the partial distances, the result of which is either the output of the distance in kilometers or the entry ‘NULL’. The latter is the case if no information is available in a location category of the death book.
Finally, the script writes a new .csv file (output file), which now no longer consists of the coordinates, but instead contains the IDs with the distances between birthplace and place of death, the two partial distances (birthplace to place of deportation, place of deportation to place of death) as well as the sum of the two partial distances. This information can be import into the database for further analysis of the entire dataset or manually selected samples.
The entire script including input and output files can be viewed and executed here. If you want to try the procedure with your own data, you are welcome to clone and edit the script on deepnote.com, a free online notebook.
[1] Approximately 20,000 people died in the Mittelbau-Dora camp complex. See: https://www.buchenwald.de/347. Also: Jens-Christian Wagner, Produktion des Todes. Das KZ Mittelbau-Dora, Göttingen 2015; Wolfgang Benz/Barbara Distel/Angelika Königseder (Hg.), Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 3: Sachsenhausen, Buchenwald, München 2006; dies. (Hg.), Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 7: Niederhagen/ Wewelsburg, Lublin-Majdanek, Arbeitsdorf, Herzogenbuch (Vught), Bergen-Belsen, Mittelbau-Dora, München 2008.
[2] Information on the places of residence and life of the victims is not known. The place of birth is the only information that allows us to narrow down the context of origin. We are aware of the imprecision of this information.
[3] Siehe: Christoph Rass/Ismee Thames/Sebastan Bondzio, People on the Move. Revisiting Events and Narratives of the European Refugee Crisis (1930s-1950s), in: Jahrbuch des Internationalen Tracing Service 5 (2016), S. 36-55; Henning Borggräfe/Lukas Hennies/Christoph Rass, Geoinformationssysteme in der historischen Forschung. Praxisbeispiele aus der Untersuchung von Flucht, Verfolgung und Migration in den 1930er- bis 1950er-Jahren, in: Zeithistorische Forschung, forthcoming.
[4] The term “distance” in this context means the direct distance between two places – independent of e.g. transport infrastructure. It follows the calculation of so-called orthodromes, the shortest distance between two points on a sphere.