Teilprojekt A3 des SFB 1604 interessiert sich für die historische Semantik von Begriffen und Konzepten, mit denen Gesellschaften die Bedeutung von “Migration” ausdrücken. Im Mittelpunkt steht für uns die Produktion von Figuren, mit deren Hilfe strukturelle Positionen in der sozialen Ordnung von Migrationsgesellschaften hergestellt und zugewiesen werden.
Inzwischen gilt als gut belegt, dass das deutsche Wort „Gastarbeiter“ eine Wortschöpfung von Max Weber ist. Rekonstruiert ist auch, wie die Vokabel ihre erste Konjunktur in der NS-Zeit durchlief, um dann in den 1960er Jahren in Westdeutschland zu einem Leitbegriff der Aushandlung von sozialer Ordnung in einer sich verleugnenden Migrationsgesellschaft zu avancieren und über mannigfaltige Translationen eine globale Karriere zu durchlaufen.
Im Orbit dieses Prozesses rangiert ein zweiter Begriff, „Gastarbeitnehmer“, der im Englischen vor dem Zweiten Weltkrieg als erste Bedeutung von „guest worker“ eine Entsprechung fand. In Frankreich aber lautete der korrespondierende Begriff “Stagiaire” also “Praktikant”. Auch in Deutschland betonten Politik und Verwaltung Anfang der 1930er Jahre, als erste bilaterale Verträge für diese Art von Arbeitsmarkt- bzw. Bildungsmobilität verhandelt wurden, dass es dabei vor allem um die Möglichkeit zur “beruflichen und sprachlichen” Weiterbildung ging. Die Kategorie “Gastarbeitnehmer” verortet sich damit im Kontext transnationaler Mobilität mit Arbeitsmarktbezug zur Qualifikation bestimmter Berufsgruppen – von Kaufleuten über Hotelpersonal bis zu Wissenschaftler:innen.
Parallel zur Anwerbung von Arbeitskräften auf Grundlage bilateraler Abkommen in Europa seit Ende des Ersten Weltkrieges entwickelte sich daraus ein zweites Vertragsnetz, das den Austausch kleiner Kontingente solcher „Gastarbeitnehmer“ rahmte. Vergleichbare Mobilitätsoptionen haben sich bis in die Gegenwart erhalten.
Als Anfang der 1950er Jahre in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen der deutschen und der französischen Regierung über den Status deutscher Arbeitsmigrant:innen in Frankreich geführt wurden, bediente sich der Bundesminister für Arbeit, Anton Storch, in den Kabinettssitzungen vom 31. August bzw. vom 5. September 1950 – vielleicht ganz intuitiv – allerdings der Vokabel “Gastarbeiter“. Einer Bezeichnung also, die nur wenige Jahre zuvor in Propaganda und Medien des NS-Staates als euphemistische Bezeichnung für Zwangsarbeiter:innen starke Präsenz entfaltet hatte.
Lässt sich diese Wortverwendung als Indiz für die unterschwellige aber kontinuierliche Präsenz des Begriffs im Vokabular der deutschen Politik während der frühen Nachkriegszeit lesen, die indes noch nicht zu einer öffentlichen Wiederbelebung der Kategorie “Gastarbeiter” führte?
Tatsächlich meinten Storch und mit ihm das Kabinett Adenauer natürlich “Gastarbeitenehmer”, also eine gänzlich anders verfasste Kategorie arbeitsmarktbezogener Mobilität. Und selbstverständlich stand im amtlichen Text der entsprechenden Entwürfe und Gesetze, als zwischen 1950 und Anfang der 1960er Jahre entsprechende Abkommen mit einer ganzen Reihe europäischer Staaten unterzeichnet wurden, die den Austausch von “Gastarbeitnehmern” regelten und wenig mit der parallel wieder anlaufenden staatlich regulierten Anwerbung von Arbeitskräften in Europa zu tun hatten, stets die korrekte Bezeichnung; so auch im Entwurf über ein “Gesetz betreffend die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitenehmer vom 10. Juli 1950″, auf den Anton Storch Bezug genommen hatte und über den im Oktober 1950 der deutsche Bundestag beriet.
Als die Regierung Adenauer im Dezember 1955 das erste deutsche Anwerbeabkommen der Nachkriegszeit mit Italien unterzeichnete, fand sich indes weder im Titel noch im Text der “Deutsch-italienischen Vereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung italienischer Arbeitskräfte” ein Kompositum, das den Bestandteil “Gast” enthielt.
Populär wurde die Figur des “Gastarbeiters” erst wieder ab 1961, als Autoren wie Ludwig Kroeber-Keneth oder Werner Höfer den Begriff in westdeutschen Medien aufleben ließen.
Eine Fußnote mag es wert sein, dass die Herausgeber:innen der Kabinettsprotokolle in einer Anmerkung zur Sitzung vom 14. Dezember 1954, in der es um die Vorbereitung des deutsch-italienischen Anwerbeabkommens ging und in der Bundeskanzler Adenauer eine “gemeinsame Sprachregelung wegen des Einsatzes italienischer Arbeitskräfte” forderte, davon sprachen “dass Storch in der Ablehnung der Gastarbeiter mit dem DGB” übereinstimme.
Anfang der 1990er Jahre, als der 1993 publizierte siebte Band der Kabinettsprotokolle vorbereitet wurde, war das Sprechen über Migration und Gesellschaft in Deutschland noch nicht reflektiert genug, um die Reproduktion von migrationspolitischen Figuren wie der des “Gastarbeiters” zu erkennen. So projizierten also die Herausgebenden im Jahr 1993 unbedacht die Begriffsverwendung ins Jahr 1954 zurück und unterstrichen – ganz unbewusst – eine nicht unproblematische Kontinuitätslinie der Produktion von Migration und der Reproduktion ihrer sozialen Ordnung in Politik und Wissenschaft.
The second retreat of SFB 1604 — Production of Migration — took PIs and researchers to one of the more spartan seminar rooms of Osnabrück University on January 22nd 2025 for an intense and productive exchange on how individual projects make the transition from developing a reflexive approach to implementing a reflexive research practice.
Team A3 with critical friend Prof. Dr. Catherine Ramirez during the SFB-inaugural conference in October 2024 (fltr: Catherine Ramirez, Christoph Rass, Ahmet Celikten, Lale Yildirim, Maik Hoops; Foto: Annika Heyen).
Their talk, titled From Critique to Practice: Embedding Reflexivity in Project A3, departed from the observation that migration research has increasingly engaged with reflexivity as a methodological and epistemological tool, aiming to interrogate the ways in which knowledge is produced, categorized, and institutionalized. The presenters then explored paths to implement a reflexivity approach of the first and the second order in a project examining the role of migration-related research in shaping figures such as the Gastarbeiterkind in Germany since the 1960s.
At the core of the reflexive approach lies the acknowledgment that academic categories are not neutral descriptors but rather embedded within broader socio-political and epistemological structures. Drawing on Pierre Bourdieu’s concept of reflexivity, project A3 proposed building a reflexive methodology based on a systematic self-examination of the researcher’s own position, biases, and methodological choices as a tool to scrutinize the disciplinary framework that has long shaped migration research itself.
Doing reflexivity at the SFB 1604 retreat.Maik Hoops, Ahmet Celikten & Christoph Rass (Foto: Annika Heyen)
A Reflexive Methodological Framework
The talk outlined a structured approach to integrating reflexivity into historiographical research on migration. To this end, project A3 proposed a six-step model that combines self-reflexivity with methodological reflexivity:
Clarifying positionality within an interdisciplinary and diverse research team in a way that ensures that reflexivity does not lapse into self-absorption but becomes a tool for epistemic critique.
Tracing conceptual shifts by integrating historical semantics and conceptual history to analyze how migration-related categories have evolved.
Treating migration studies texts published from the 1960s to the 2010s as historical sources, thereby analyzing how academic knowledge about migration has been produced and stabilized.
Developing a theory-based methodology that interrogates dominant epistemological frameworks.
Scaling the approach from a small qualitative to a broader empirical analyses while maintaining reflexive coherence across.
Ensuring sound theoretical grounding as a foundation for critical engagement with historical and contemporary migration discourses in all phases of the project.
This methodological structure reflects A3’s commitment to historicizing the production of migration knowledge by studying the creation of dominant epistemologies, narratives, and categories through the analysis of academic publications in the field where the project reads as process-generated sources.
Knowledge Production and Thought Collectives
The talk linked five theoretical approaches to situate this position: Ludwig Fleck’s Denkkollektiv, Michel-Roplhs Trouillot’s critique of the production of history, Gurminder Bhambra’s demand for alternative epistemologies, Thomas Nail’s concept of the figure of the migrant and post-migrant theory as forwarded by Paul Mecheril and Naika Fourutan.
Ludwik Fleck argued that knowledge is produced within distinct intellectual communities, each with its own thought style, shaping what is considered significant, which methodologies are employed, and which categories become dominant. By applying this framework to migration research, the project looks at how scholars have historically operated within thought collectives that not only shape knowledge, but also constrain alternative epistemologies.
A3’s approach to doing reflexivity from a historicyl migration research perspective [(c) SFB 1604/A3]
This approach aligns with Michel-Rolph Trouillot’s seminal critique of historiography in Silencing the Past, underscoring how history is produced through structured processes of voice and silence. Trouillot’s model — analyzing the making of sources, archives, narratives, and significance — serves as a powerful tool for understanding how migration research has constructed narratives over time and what voices became dominant or were marginalized.
Beyond Deconstruction: Towards a New Epistemology
The reflexive migration research proposed in this talk moves beyond merely deconstructing existing categories to actively construct new epistemological frameworks. Engaging with post-migrant theory, as developed by scholars such as Naika Foroutan and Paul Mecheril, the project seeks to challenge the idea of migration as an exception. Instead, it positions mobility as a constitutive element of social structures, dismantling entrenched binaries and centering marginalized perspectives.
Thomas Nail’s kinetic theory of migration further supports this argument by conceptualizing migration as a fundamental force in shaping political and social orders. The project applies this perspective to analyze how figures such as the migranticized child have been constructed within the educational system, serving to reinforce hierarchical structures of belonging.
Gurminder Bhambra’s critique of dominant epistemologies in Rethinking Modernity: Postcolonialism and the Sociological Imagination (2007) resonates with this project’s approach, as she calls for a reconstitution of core analytical categories rather than merely expanding existing perspectives.
Operationalizing Reflexivity: The Role of Coding and Corpus Analysis
An essential aspect of the project’s reflexive approach is its empirical dimension. The research team compiled a corpus of over 3,000 academic texts from the 1960s to the 2010s on migration and society in Germany with a focus on the educational system, analyzing how migration knowledge has evolved over time. This large-scale textual analysis is structured using a two-level coding process.
Descriptive coding identifies the terms and designations used for migranticized figures and tracing their transformations.
Analytical coding constructs a reflexive framework that is independent of dominant research paradigms, allowing for a critical interrogation of knowledge production.
Experimenting with the dual coding structure [(c) SFB 1604/A3].
While descriptive coding will be performed with the help of text mining tools to map the use of categories in the corpus, the analytical code tree will depart from Paul Mecheril’s use of concepts such as inclusive exclusion into his research on migration and the German educational system.
A3 thereby leans on the concepts developed by Giorgio Agamben and Étienne Balibar, particularly their notions of inclusive exclusion and exclusive inclusion, to examine how migration is simultaneously integrated and marginalized within discourse and policy. By applying these concepts to education and social policies, this study highlights the structural mechanisms that perpetuate migrant marginalization while ostensibly promoting inclusion.
Reflexivity as a Transformative Force in Migration Research
“Second-level reflexivity in A3 means analyzing the formation of long-dominant doxa in migration research from a juxtaposed position by applying a reflexive methodology to our Denkkollektiv.”
Doing reflexivity in A3 @ SFB 1604
The central argument put forward by the A3 project team was that reflexivity in migration research may begin as an intellectual exercise but needs to result in a methodological and epistemological intervention. By systematically historicizing the production of migration knowledge, the project seeks to dismantle entrenched epistemologies and open new spaces for critical engagement. Thus, reflexive migration research functions as both a critique of existing knowledge structures and a constructive effort to develop alternative frameworks.
Ultimately, the talk underscored the transformative potential of reflexivity combined with the historical perspective in migration studies. By revealing the embeddedness of academic knowledge in broader social and political structures, researchers are challenged to rethink the ways in which migration is conceptualized, studied, and governed. Reflexivity, when fully integrated into the research process, is not just a tool for critique, but a pathway toward epistemological emancipation.
Bericht über die historisch-geoarchäologische Prospektion des Projekts Tödliche Zwangsarbeit in Karya der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften der Universität Osnabrück, April 2023 (IAK WP 3, September 2024).
Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften hat als Teil des von der Stiftung EVZ geförderten Projekts Tödliche Zwangsarbeit in Karya. Deutsche Besatzung und der Holocaust in Griechenland im April 2023 eine umfassende systematische Erkundung der Bahnstation Karya in Griechenland durchgeführt. Diese Forschungsprospektion zielte darauf ab, Spuren der Zwangsarbeit jüdischer Männer aus Thessaloniki während des Zweiten Weltkriegs an der Bahnstation Karya zu dokumentieren und zu analysieren.
Der vorliegende Bericht gibt Einblicke in die angewandten Methoden, die erhobenen Befunde und die ersten Erkenntnisse dieser Untersuchung.
Ab dem 5. September 2024 ist die Ausstellung Tödliche Zwangsarbeit in Karya im Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin zu sehen.
Die Erforschung von Tatorten bzw. Schauplätzen von Zwangsarbeit, von Kriegsverbrechen sowie des Holocaust stellt eine besondere Herausforderung dar, da diese oft vergessenen oder verdrängten Aspekte der Geschichte häufig nur wenige sichtbare Spuren hinterlassen haben. Zudem waren viele dieser Orte in den Jahrzehnten seit dem Zweiten Weltkrieg starken Veränderungen unterworfen. Die Bahnstation Karya bietet in diesem Kontext ein exemplarisches Beispiel für die Komplexität der Untersuchung solchermaßen gewaltüberformter Landschaften. An der Bahnstation Karya mussten einige Hundert jüdische Männer aus der Stadt Thessaloniki 1943 Zwangsarbeit leisten, um dort für die deutschen Besatzer ein Ausweichgleis an der Bahnstrecke von Athen nach Thessaloniki zu errichten.
Ziele der Forschungsprospektion des Projekts “Tödliche Zwangsarbeit in Karya” [(c) UOS]
Das erste Ziel der Prospektion bestand darin, ein umfassendes Verständnis für die Komplexität des Ortes Karya in seiner heutigen Erscheinungsform zu entwickeln. Dies umfasste die Dokumentation der verschiedenen Zeitschichten und Transformationen, die der Ort seit seiner Nutzung als Zwangsarbeitslager durchlaufen hat. Das zweite Ziel war die Identifikation und Dokumentation von Spuren der Zwangsarbeit und der Opfer mittels verschiedener methodischer Ansätze. Hierbei ging es sowohl um materielle Hinterlassenschaften als auch um die Dokumentation von Veränderungen in der Landschaft, die auf die Zwangsarbeit zurückzuführen sind. Das dritte Ziel bestand in der Entwicklung von Methoden zur Zugänglichmachung dieses entlegenen Ortes für die Öffentlichkeit und die Forschung. Dies umfasste die Erprobung verschiedener digitaler Techniken zur Dokumentation und Visualisierung des Ortes und seiner Geschichte.
2. Historischer Kontext
Die Geschichte der Bahnstation Karya beginnt Anfang des 20. Jahrhunderts im Rahmen der Modernisierung Griechenlands. Als Teil eines der größten Eisenbahnbauprojekte des Landes wurde die Strecke von Athen nordwärts angelegt. Im Jahr 1907 begannen die Arbeiten an den Tunnelbauten in der Region um Karya. 1908 erreichte die Strecke den Ort, an dem die Bahnstation Karya errichtet wurde.
Verlauf der Bahnstrecke Athen-Thessaloniki und Position der Bahnstation Karya [(c) UOS]
Der Streckenausbau erfolgte zunächst bis an die Grenze des damals noch osmanischen Territoriums im Norden, zu dem auch die StadtThessaloniki gehörte. Während des Ersten Weltkriegs wurde die Strecke dann weiter ausgebaut und schließlich bis nach Thessaloniki verlängert. Diese Bahnlinie stellte eine wichtige Verkehrsader dar, die Athen mit dem Norden Griechenlands verband.
Mit der deutschen Besatzung Griechenlands im Zweiten Weltkrieg gewann die Bahnstrecke enorme strategische Bedeutung. Sie diente sowohl der Extraktion von Rohstoffen als auch für Truppenbewegungen. Die Bahninfrastruktur wurde ebenfalls genutzt, um jüdische Menschen zu deportieren, ganz konkret etwa die jüdische Gemeinde von Athen. Um die Transportkapazität der bis dahin eingleisigen Strecke zu erhöhen, begannen die deutschen Besatzer mit einem schnellen und rücksichtslosen Ausbau der Gleisanlagen.
Die Beedeutung der Bahnstrecke während der deutschen Besatzung Griechenlands [(c) UOS]
Im Zuge dieser Baumaßnahmen wurde die Bahnstation Karya 1943 zu einem Schauplatz von Zwangsarbeit. Jüdische Männer aus Thessaloniki wurden hierher deportiert, um unter der Aufsicht der Organisation Todt ein Ausweichgleis und einen dafür notwendigen Hangschnitt zu errichten. Die Arbeits- und Lebensbedingungen waren von extremer Härte, Gewalt und Entbehrung geprägt. Die Zwangsarbeiter mussten unter primitivsten Bedingungen und mit einfachsten Werkzeugen enorme Erdmassen bewegen.
Der Hangschnitt für das Ausweichgleis 2023 [(c) UOS]
Der resultierende Hangschnitt, eine Schlucht von etwa 140 m Länge und 25 bis 30 m Tiefe, stellt bis heute das sichtbarste Zeugnis dieser Zwangsarbeit dar.
Die Streckenführung im Bereich Karya [(c) UOS]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfuhr die Bahnstrecke durch Karya weitere Veränderungen. In den 1960er Jahren wurde sie im Zuge weiterer Modernisierung zweigleisig ausgebaut. Dies führte zu erheblichen Umgestaltungen des Geländes und überlagerte teilweise die Spuren der Kriegszeit. In den 1990er Jahren begann der Bau einer neuen Trasse für eine Schnellbahnverbindung zwischen Athen und Thessaloniki. In der Folge wurden die alten Streckenabschnitte, darunter auch die Strecke durch Karya, sukzessive stillgelegt. Nach 2009 wurde die Strecke durch Karya endgültig außer Betrieb genommen. Seitdem ist der Bahnhof dem Verfall und teilweise auch der Plünderung ausgesetzt.
Archäologische Horizonte im Bereich der Bahnstation Karya [(c) UOS]
.
3. Methodik
Die Untersuchungen der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften in Karya basierte auf einem multidisziplinären Ansatz, der verschiedene Methoden der Archäologie, Geophysik und digitalen Dokumentation kombinierte. Zur Erfassung der Geländetopografie und zur Erstellung dreidimensionaler Geländemodelle wurden umfangreiche drohnengestützte Luftbildaufnahmen durchgeführt. Diese Methode ermöglichte es, einen Überblick über das gesamte Untersuchungsgebiet zu gewinnen und auch schwer zugängliche Bereiche zu dokumentieren.
Annotiertes Geländemodell des Bahnhofs Karya [(c) UOS]
Die Luftbilder wurden mit einer hochauflösenden Kamera aufgenommen, die an einer Drohne montiert war. Die Flüge wurden so geplant, dass eine vollständige Abdeckung der gewählten Geländeausschnitte mit ausreichender Überlappung der einzelnen Aufnahmen gewährleistet war. Dies ist eine Voraussetzung für die spätere photogrammetrische Verarbeitung der Bilder.
Das Methodenrepertoire der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften [(c) UOS]
Geophysikalische Messungen, hauptsächlich Magnetometrie, wurden eingesetzt, um Informationen über Strukturen und Objekte im Untergrund zu gewinnen, ohne dabei in den Boden eingreifen zu müssen. Diese Methode ist besonders geeignet, um metallische Objekte oder Bereiche mit veränderter Bodenzusammensetzung zu identifizieren. Bei der Magnetometrie wird die Stärke des Erdmagnetfelds an der Oberfläche gemessen. Anomalien in diesem Feld können auf archäologisch relevante Strukturen oder Objekte im Untergrund hinweisen. Die Messungen wurden in einem Raster über das zu untersuchende Gebiet durchgeführt, wobei besonderes Augenmerk auf den Bereich der ehemaligen Baracken und eine Stelle gelegt, die immer wieder als eine Grablage bezeichnet wird, in der Opfer des Zwangsarbeitseinsatzes bestattet worden sein sollen.
In weniger gestörten Geländebereichen, insbesondere im Bereich der ehemaligen Unterkunftsbaracken für die zur Zwangsarbeit eingesetzten Menschen, wurde eine von den griechischen Behörden genehmigte systematische Oberflächenprospektion durchgeführt. Dabei wurde das Gelände intensiv abgesucht, alle an der Oberfläche sichtbaren Artefakte und Strukturen dokumentiert und, wo möglich, geborgen. Diese Methode ermöglichte es, einen ersten Einblick in die materielle Kultur des Ortes zu gewinnen und Bereiche mit besonders hoher Funddichte zu identifizieren. Die geborgenen Objekte wurden katalogisiert, fotografiert und in ausgewählten Fällen durch 3D-Modelle dokumentiert.
Zur Untersuchung der Bodenschichten, insbesondere im Bereich der vermuteten Grablage, wurden nach einem bereits eindeutig negativen Magnetometriebefund auch Pürckhauer-Bohrungen durchgeführt. Diese minimalinvasive Methode erlaubt es, Informationen über die Stratigraphie des Bodens zu gewinnen, ohne großflächige Ausgrabungen vornehmen zu müssen. Bei der Pürckhauer-Bohrung wird ein schmaler Metallstab in den Boden getrieben, der eine Probe des durchbohrten Erdreichs entnimmt. Diese Probe kann dann auf ihre Zusammensetzung und eventuelle Störungen untersucht werden. Mehrere solcher Bohrungen in einem Raster angeordnet ergeben ein detailliertes Bild der jeweiligen Bodenverhältnisse.
3D-Modell einer im Gelände verbleibenen Lore aus dem Jahr 1943 [(c) UOS]
Zur Erstellung virtueller Begehungsmöglichkeiten wurden umfangreiche 360-Grad-Aufnahmen des gesamten Geländes angefertigt. Diese Technik erlaubt es, den Ort in seiner Gesamtheit zu erfassen und für Personen zugänglich zu machen, die nicht physisch vor Ort sein können. Die Aufnahmen wurden mit einer speziellen 360-Grad-Kamera an verschiedenen Standorten im Gelände gemacht. Dabei wurde darauf geachtet, dass alle relevanten Bereiche des Ortes erfasst wurden, von den Überresten der Bahnanlage bis hin zu den Bereichen, in denen sich die Zwangsarbeiterunterkünfte befanden.
Um die Veränderungen des Ortes über die Zeit sichtbar zu machen, wurde daneben die Rephotography-Technik angewandt. Dabei werden historische Aufnahmen mit aktuellen Fotos vom gleichen Standort aus verglichen. Für diese Methode wurden zunächst die genauen Standorte der historischen Aufnahmen im Gelände identifiziert. Anschließend wurden von diesen Punkten aus neue Aufnahmen gemacht, die möglichst genau die Perspektive der historischen Fotos nachahmen. Durch die Überlagerung der alten und neuen Bilder lassen sich die Veränderungen des Ortes eindrücklich visualisieren.
Geländemodell der Bahnstation Karya, Datenerhebung 2021
Basierend auf den Luftbildaufnahmen und ergänzenden terrestrischen Aufnahmen wurden detaillierte 3D-Modelle relevanter Objekte und Geländeabschnitte erstellt. Diese Technik erlaubt es, komplexe räumliche Strukturen zu erfassen und zu analysieren. Für die 3D-Modellierung wurden photogrammetrische Verfahren eingesetzt. Dabei werden aus einer Vielzahl von sich überlappenden Fotografien dreidimensionale Modelle berechnet. Diese Modelle können dann für verschiedene Zwecke genutzt werden, von der detaillierten Dokumentation bis hin zur Erstellung von Virtual-Reality-Anwendungen.
4. Befunde
Die Untersuchungen in Karya offenbarten eine komplexe Schichtung verschiedener Zeithorizonte, die sich überlagern. Der älteste identifizierte Zeithorizont stammt aus der ursprünglichen Bauphase der Bahnstrecke. Hierzu gehören die Tunnelbauten und die ursprünglichen Gleisanlagen. Diese Strukturen bilden die Grundlage für alle späteren Entwicklungen des Ortes. Der für die Untersuchung zentrale Zeithorizont ist der der Zwangsarbeit im Jahr 1943. Zu diesem Horizont gehören der markante Hangschnitt, die Überreste der Zwangsarbeiterunterkünfte und verschiedene Kleinfunde, die direkt mit der Zwangsarbeit in Verbindung gebracht werden können.
Historische Luftaufnahmen im Geoinformationssystem (GIS) [(c) UOS]
In den 1960er Jahren erfuhr die Bahnstrecke durch Karya eine umfassende Modernisierung. Der zweigleisige Ausbau führte zu erheblichen Veränderungen des Geländes und überlagerte teilweise die Spuren der Kriegszeit. Zu diesem Horizont gehören erweiterte Gleisanlagen und Veränderungen an den Bahndämmen. Der jüngste Zeithorizont ist geprägt von der sukzessiven Stilllegung der Bahnstrecke ab den 1990er Jahren. Hierzu gehören Spuren des Verfalls und der Plünderung, aber auch Hinterlassenschaften von gelegentlichen Besuchern des Ortes.
Im Bereich der ehemaligen Zwangsarbeiterunterkünfte wurden bei der Prospektion im Rahmen des Projekts Tödliche Zwangsarbeit in Karya insgesamt 96 Objekte geborgen. Diese Funde lassen sich wie folgt kategorisieren: Der Großteil der geborgenen Objekte steht in direktem Zusammenhang mit den Eisenbahnbauarbeiten. Hierzu gehören Eisenbahnschrauben und -nägel verschiedener Größen, Fragmente von Eisenbahnschwellen, Teile von Signalanlagen und Reste von Elektroinstallationen. Diese Funde belegen die intensive Bautätigkeit im Bereich der Bahnanlage durch alle Horizonte und geben Hinweise auf die Art der durchgeführten Arbeiten.
Sichtbare Überreste der historischen Bebauung und im Luftbild [(c) UOS]
Es wurden außerdem mehrere Fundamente und Mauerreste identifiziert, die den ehemaligen Zwangsarbeiterunterkünften zugeordnet werden können. Diese bestehen hauptsächlich aus einfachen Steinreihen, die als Fundamente für die Holzbaracken dienten. Die Analyse dieser Strukturen erlaubt Rückschlüsse auf die Größe und Anordnung der Baracken.
Gelände des Häftlings-Barackenbereichs im 3D-Modell [(c) UOS]
Besonders bedeutsam sind die wenigen Funde, die direkt mit den Zwangsarbeitern selbst in Verbindung gebracht werden können. Hierzu gehört insbesondere ein Perlmuttknopf von hochwertiger Kleidung. Dieser Fund ist von besonderer Bedeutung, da er ein greifbares Zeugnis der individuellen Schicksale der Zwangsarbeiter darstellt. Er unterstreicht die Tatsache, dass die Deportierten oft mit ihrer besten Kleidung ankamen, ohne zu wissen, was sie erwartete. Weitere persönliche Gegenstände umfassen Fragmente von Schuhsohlen, Reste von Geschirr und Besteck sowie einzelne Münzen. Obwohl diese Funde zahlenmäßig gering sind, bieten sie wichtige Einblicke in den Alltag und die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter.
Ausgewählte Funde im Bereich der Unverkuftsbaracken [(c) UOS]
In geringer Zahl wurden auch militärische Artefakte gefunden, darunter Patronenhülsen deutscher Produktion und Fragmente von Ausrüstungsgegenständen. Diese Funde belegen die militärische Präsenz am Ort und könnten auf Gewalt, Konfliktsituationen oder Bestrafungsaktionen hindeuten.
Die magnetometrischen Messungen im Barackengelände lieferten wichtige Erkenntnisse über die unterirdischen Strukturen des Ortes. Im Bereich der ehemaligen Baracken wurden mehrere magnetische Anomalien festgestellt, die auf tiefer liegende Objekte oder Strukturen hindeuten. Diese Anomalien konzentrieren sich besonders in zwei Bereichen: Im westlichen Barackenbereich wurden lineare Strukturen identifiziert, die möglicherweise auf Fundamente oder Drainagesysteme hindeuten. Im östlichen Barackenbereich wurden punktuelle Anomalien festgestellt, die auf einzelne metallische Objekte oder Abfallgruben hinweisen könnten. Diese tiefer liegenden Befunde konnten bisher nicht näher untersucht werden. Empfehlenswert wäre eine systematische archäologische Untersuchung des Barackenbereichs.
Befunde magnetometrischer Messungen im Bereich der Unverkunftsbaracken [(c) UOS]
Die Interpretation der magnetometrischen Daten wird überall im Baustellenbereich durch die komplexe Schichtung des Geländes erschwert. Da die Baracken auf einem Plateau stehen, das aus dem Aushub des Tunnelbaus von 1907 stammt, ist eine eindeutige zeitliche Zuordnung der Anomalien schwierig. Es besteht die Möglichkeit, dass einige der festgestellten Anomalien auf Aktivitäten oder Objekte aus der Zeit vor oder nach der Zwangsarbeit zurückzuführen sind.
Basierend auf den magnetometrischen Ergebnissen wurden mehrere Bereiche für mögliche zukünftige Ausgrabungen identifiziert. Diese gezielten Ausgrabungen könnten dazu beitragen, die Natur der festgestellten Anomalien genauer zu bestimmen und weitere Erkenntnisse über die Struktur und Organisation des Zwangsarbeiterlagers zu gewinnen.
Ein besonderer Fokus der Untersuchungen lag auf einem Bereich, der in Berichten als möglicher Ort eines Massengrabes benannt wurde. Die Untersuchungen in diesem Bereich umfassten sowohl magnetometrische Messungen als auch Pürckhauer-Bohrungen. Die magnetometrischen Messungen in dem als mögliches Massengrab bezeichneten Bereich ergaben keine signifikanten Anomalien, die auf großflächige Bodenstörungen oder die Anwesenheit einer größeren Anzahl von Objekten hindeuten würden. Das Magnetogramm zeigte ein weitgehend homogenes Bild, das dem natürlichen geologischen Untergrund entspricht.
Magnetometrischer Befund im Bereich einer als Grablage bezeichneten Stelle [(c) UOS]
Zur Verifizierung der deutlich negativen magnetometrischen Ergebnisse wurden insgesamt 12 Pürckhauer-Bohrungen in einem Raster über dem fraglichen Gebiet durchgeführt. Die Bohrkerne zeigten folgende Ergebnisse: Die obere Schicht (0-45 cm) bestand aus Ton, sehr schwach steinig (< 3 Masse-%), rötlich-braun, trocken, mit Rissgefüge. Die mittlere Schicht (45-70 cm) war Ton, schwach steinig (3 bis < 15 Masse-%), gelblich-braun, trocken. Die untere Schicht (ab 70-80 cm) bestand aus anstehenden Tonschichten, die sehr schwer zu durchdringen waren. Diese Bodenprofile zeigten keine Anzeichen für anthropogene Störungen oder Verfüllungen, die auf ein Massengrab hindeuten würden. Die Schichtung erscheint natürlich und ungestört.
Platzierung oberflächennaher Bohrungen im Negativbefund [(c) UOS]
Basierend auf den Ergebnissen der magnetometrischen Untersuchungen und der Pürckhauer-Bohrungen kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass sich an der untersuchten Stelle ein Massengrab befindet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Berichte über Todesfälle und Bestattungen in Karya grundsätzlich angezweifelt werden sollten. Es ist möglich, dass Einzelbestattungen oder kleinere Gräber aufgrund ihrer geringen Größe nicht detektiert wurden, eventuelle Grablagen sich in anderen, nicht untersuchten Bereichen des weitläufigen Geländes befinden, oder die sterblichen Überreste der Opfer an einen anderen Ort verbracht wurden.
Dokumentation der Bohrkerne: Keine Hinweise auf verfüllte Gruben [(c) UOS]
Diese Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit, mündliche Überlieferung stets kritisch zu prüfen und mit archäologischen Methoden zu verifizieren. Dabei gilt es selbstverständlich, jedem überlieferten Hinweis auf unbekannte Grablagen nachzugehen. Gleichzeitig zeigen die Befunde, die Schwierigkeit, in einem so weitläufigen und topografisch komplexen Gelände spezifische Befunde zu lokalisieren.
Die große Abraumhalde, die bei der Anlage des Hangschnitts entstand, wurde ebenfalls genauer untersucht. Die Untersuchungen zeigten, dass die Abraumhalde nicht mehr in ihrem ursprünglichen Zustand von 1943 erhalten ist. Bei den Bauarbeiten in den 1960er Jahren wurden die oberen 10 bis 15 Meter der Halde abgetragen und zur Erweiterung des Bahndamms verwendet. Der heute sichtbare Horizont entspricht also eher dem Zustand während der Mitte der Bauarbeiten 1943.
Magnetometrische Befunde im Bereich der Abraumhalde [(c) UOS]
Entgegen unserer Erwartungen erwies sich die Abraumhalde als weitgehend fundleer. Es konnten keine größeren Eisenobjekte oder Werkzeugteile identifiziert werden, die mit dem Abraum aus dem Hangschnitt dort abgelagert worden sein könnten. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Zwangsarbeiter angehalten waren, Werkzeuge sorgfältig zu verwahren, größere Objekte bereits während der Bauarbeiten oder kurz danach aus dem Abraum entfernt wurden, oder die fundhaltigen oberen Schichten bei den Bauarbeiten in den 1960er Jahren abgetragen wurden.
Die Untersuchung der Abraumhalde lieferte wichtige Erkenntnisse über die geologische Beschaffenheit des Hangschnitts. Die Zusammensetzung des Abraums gibt Aufschluss über die verschiedenen Gesteinsschichten, die bei den Arbeiten durchschnitten wurden, und ermöglicht Rückschlüsse auf die Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeiter.
5. Dokumentation und Visualisierung
Ein wichtiger Aspekt des Projekts war die Entwicklung von Methoden zur Dokumentation und Zugänglichmachung des Ortes für die Öffentlichkeit und die Forschung. Hierfür wurden verschiedene digitale Techniken erprobt und eingesetzt.
Zur Erstellung virtueller Begehungsmöglichkeiten wurden umfangreiche 360-Grad-Aufnahmen des gesamten Geländes angefertigt. Die Aufnahmen wurden mit einer hochauflösenden 360-Grad-Kamera an strategisch wichtigen Punkten im Gelände gemacht. Insgesamt wurden über 50 Standorte dokumentiert, die ein umfassendes Bild des Ortes liefern. Aus den 360-Grad-Aufnahmen wurde eine interaktive virtuelle Tour erstellt. Diese ermöglicht es dem Betrachter, sich frei durch das Gelände zu bewegen und verschiedene Perspektiven einzunehmen. Wichtige Punkte wurden mit zusätzlichen Informationen in Form von Text, Bildern oder Audiokommentaren versehen.
Die virtuelle Tour bietet eine wertvolle Ressource für die historische Bildung. Sie ermöglicht es Schülern, Studierenden und anderen Interessierten, den Ort zu “besuchen” und seine Geschichte zu erkunden, ohne physisch anwesend sein zu müssen. Dies ist besonders wichtig für einen so abgelegenen und schwer zugänglichen Ort wie Karya.
Die durch Drohnen erstellten Luftaufnahmen wurden in die Dokumentation eingebettet, um eine umfassende Perspektive auf das Gelände zu bieten. Die Drohnenaufnahmen ermöglichen einen Überblick über das gesamte Areal und verdeutlichen die räumlichen Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Bereichen des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers. Neben den Überblicksaufnahmen wurden auch Detailaufnahmen von besonders interessanten oder schwer zugänglichen Bereichen gemacht. Dies umfasst beispielsweise den Hangschnitt und die Abraumhalde. Durch wiederholte Drohnenbefliegungen zu verschiedenen Zeitpunkten können auch Veränderungen des Geländes über die Zeit dokumentiert werden. Dies ist besonders wertvoll, um Erosionsprozesse und den fortschreitenden Verfall der Anlagen zu dokumentieren.
Dokumentation der Station durch 360-Grad-Panoramaaufnahmen [(c) UOS]
Zur Erstellung eines pseudo-3D-Abbilds des Ortes wurde die Plattform Panoee genutzt, die es erlaubt, 360-Grad-Panoramaaufnahmen miteinander zu verbinden und mit Informationen bzw. Daten anzureichern. Dieser Zugang erweist sich als nützliches Werkzeug für eine stärker immersive Dokumentation historischer Orte, die auch über VR-Brillen genutzt werden kann.
Mit Hilfe einer speziellen Kamera wurden mehrere Bereiche des Geländes aufgenommen. Aus diesen Aufnahmen wurde eine Art Rundgang über die Bahnstation Karya erstellt und mit Kontextinformationen versehen. An relevanten Punkten wurden Marker platziert, die beim Anklicken zusätzliche Wissenselemente, historische Fotos oder weiterführende Erklärungen bereithalten.
Ansicht aus den 360° Aufnahmen im Gelände [(c) UOS]
Die 360-Grad Aufnahmen sind besonders nützlich, um die räumlichen Zusammenhänge und die Topographie des Ortes auch ortsunabhängig zu vermitteln. Herausforderungen ergaben sich aus der begrenzten Reichweite und begrenzter Detailschärfe der Aufnahmen sowie der aufwändigen Arbeit, zahlreiche Einzelaufnahmen zu einem kohärenten Modell zusammenzufügen.
Rephotographie zur Situierung historischen Bildmaterials [(c) UOS]
Die Rephotography-Technik wurde eingesetzt, um die Veränderungen des Ortes über die Zeit sichtbar zu machen. Dabei wurden mit Hilfe eines von Dr. Axel Schaffland an der Universität Osnabrück entwickelten Werkzeugs historische Aufnahmen mit aktuellen Fotos vom gleichen Standort referenziert. Eine besondere Herausforderung bestand darin, die genauen Standorte der historischen Aufnahmen im Gelände zu identifizieren. Dies erforderte eine genaue Analyse der historischen Fotos und eine sorgfältige Erkundung des Geländes. Von den identifizierten Standorten aus wurden neue Aufnahmen gemacht, die möglichst genau die Perspektive der historischen Fotos nachahmen. Dabei wurde auf vergleichbare Lichtverhältnisse und Jahreszeiten geachtet, um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Methodik der Rephotography [(c) UOS]
Die historischen und aktuellen Aufnahmen wurden digital überlagert. Durch das langsame Überblenden zwischen den Bildern lassen sich die Veränderungen des Ortes eindrücklich visualisieren. Diese Technik macht besonders deutlich, wie stark sich das Gelände seit der Zeit der Zwangsarbeit verändert hat. Die Rephotography-Aufnahmen offenbarten signifikante Veränderungen des Geländes: Das Verschwinden ganzer Geländeabschnitte durch Abtragungen nach dem Krieg, die Verbreiterung des Bahndamms auf das Doppelte seiner ursprünglichen Breite beim zweigleisigen Ausbau, und den fortschreitenden Verfall und die Überwucherung der Anlagen seit der Stilllegung der Bahnstrecke. Diese Veränderungen unterstreichen die Dringlichkeit der Dokumentation und Erforschung solcher Orte, bevor weitere Spuren verloren gehen.
Basierend auf den Luftbildaufnahmen und ergänzenden terrestrischen Aufnahmen wurden detaillierte 3D-Modelle relevanter Objekte und Geländeabschnitte erstellt. Diese Technik erlaubt es, komplexe räumliche Strukturen mit hoher Genauigkeit zu erfassen und zu analysieren. Für Karya wurden sowohl Luftbilder als auch terrestrische Aufnahmen verwendet, um eine möglichst vollständige Abdeckung zu erreichen.
Ein besonderer Fokus lag auf der detaillierten Modellierung des Hangschnitts, der das prägnanteste Überbleibsel der Zwangsarbeit darstellt. Das resultierende 3D-Modell ermöglicht eine genaue Vermessung und Analyse der Struktur: Die Gesamtlänge beträgt ca. 140 m, die maximale Tiefe 25-30 m, und das geschätzte Aushubvolumen über 100.000 m³. Diese Zahlen verdeutlichen das enorme Ausmaß der von den Zwangsarbeitern geleisteten Arbeit.
3D-Modell des Hangschnitts [(c) UOS]
Neben den großräumigen Geländemodellen wurden auch einzelne Objekte von besonderem Interesse detailliert modelliert. Dazu gehören eine erhaltene Lore, deren 3D-Modell eine genaue Dokumentation dieses wichtigen Artefakts ermöglicht, das nicht vom Ort entfernt werden konnte.
3D-Modell eines Weichenstellers aus dem Untersuchungshorizont [(c) UOS]
Auch der Weichenstellhebel, ein Objekt, das schon vor dem Zwangsarbeitseinsatz vorhanden war, konnte durch die 3D-Modellierung präzise dokumentiert werden. Zudem wurden die Fundamente der Zwangsarbeiterunterkünfte modelliert, was eine detaillierte Analyse ihrer Konstruktion und Anordnung ermöglicht.
3D-Modell eines Weichenstellers aus dem Zeithorizont 1943, Datenerhebung 2023, (c) UOS
Die erstellten 3D-Modelle bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten: Sie erlauben präzise Messungen und Analysen, die vor Ort nicht oder nur schwer durchführbar wären, dienen als detaillierte digitale Archive des aktuellen Zustands des Ortes, können für Ausstellungen und Bildungszwecke genutzt werden, um den Ort anschaulich zu präsentieren, und bilden die Grundlage für die Entwicklung immersiver VR-Anwendungen, die ein “Eintauchen” in den Ort ermöglichen.
6. Diskussion der Ergebnisse
Die Untersuchungen in Karya haben eine Fülle von Daten und Erkenntnissen geliefert, die nun im Kontext der Forschung zu Zwangsarbeit und Holocaust sowie der archäologischen Methodik diskutiert werden sollen.
Die Forschungen in Karya verdeutlichen die enorme Komplexität von Orten der Zwangsarbeit als archäologische Untersuchungsobjekte. Diese Komplexität ergibt sich aus mehreren Faktoren:
Der Ort hat seit seiner Nutzung als Zwangsarbeiterlager mehrfache Umgestaltungen erfahren. Die Bauarbeiten der 1960er Jahre, die sukzessive Stilllegung ab den 1990er Jahren und die anschließende Vernachlässigung haben jeweils Spuren hinterlassen, die die Interpretation der Befunde erschweren. Das Zwangsarbeiterlager bestand nur für wenige Monate im Jahr 1943. Diese kurze Nutzungsdauer hat zur Folge, dass die materiellen Hinterlassenschaften vergleichsweise gering sind und leicht von späteren Aktivitäten überlagert werden konnten. Als Bahnbaustelle war Karya von vornherein ein Ort der Veränderung. Die Unterscheidung zwischen Spuren der Zwangsarbeit und Spuren regulärer Bauaktivitäten stellt eine besondere Herausforderung dar.
Materielle Hinterlassenschaften verschiedener Zeitschichten in Karya [(c) UOS]
Die in Karya angewandten Methoden haben sich als effektiv erwiesen, um auch unter schwierigen Bedingungen Erkenntnisse zu gewinnen. Gleichzeitig wurden auch die Grenzen dieser Methoden deutlich. Die Kombination verschiedener Methoden – von geophysikalischen Messungen über Oberflächenprospektionen bis hin zu digitalen Dokumentationstechniken – hat sich als besonders fruchtbar erwiesen. Jede Methode lieferte spezifische Erkenntnisse, die in ihrer Gesamtheit ein umfassendes Bild des Ortes ergeben.
Die magnetometrischen Untersuchungen stießen aufgrund der komplexen Geländestruktur und der mehrfachen Überformung des Ortes an ihre Grenzen. Die Interpretation der Messergebnisse erwies sich als schwierig und unterstreicht die Notwendigkeit, geophysikalische Daten stets im Kontext anderer archäologischer Erkenntnisse zu betrachten.
Die eingesetzten digitalen Techniken zur Dokumentation und Visualisierung haben sich als äußerst wertvoll erwiesen. Sie ermöglichen nicht nur eine detaillierte Erfassung des Ist-Zustands, sondern bieten auch neue Möglichkeiten der Vermittlung und Zugänglichmachung des Ortes.
3D-Modell einer Abraumlore aus dem Zeithorizont 1943, Fahrgestell, Datenerhebung 2023, (c) UOS
3D-Modell einer Abraumlore aus dem Zeithorizotn 1943, Mulde, Datenerhebung 2023, (c) UOS
Die archäologischen Untersuchungen in Karya haben wichtige Beiträge zum Verständnis der Geschichte des Ortes und der Zwangsarbeit in Griechenland während des Zweiten Weltkriegs geliefert. Die geborgenen Funde, insbesondere persönliche Gegenstände wie der Perlmuttknopf, geben Einblicke in die materielle Kultur der Zwangsarbeit. Sie verdeutlichen die Diskrepanz zwischen der Herkunft der Zwangsarbeiter als Stadtbewohner und den harten Bedingungen, denen sie ausgesetzt waren.
Die Vermessung und 3D-Modellierung des Hangschnitts ermöglichen eine präzise Quantifizierung der von den Zwangsarbeitern geleisteten Arbeit. Das enorme Volumen des bewegten Erdreichs unterstreicht die Brutalität und Rücksichtslosigkeit, mit der die deutsche Besatzungsmacht ihre Ziele verfolgte.
Die identifizierten Strukturen und ihre räumliche Anordnung geben Aufschluss über die Organisation des Zwangsarbeiterlagers. Die Trennung zwischen den Bereichen für die Zwangsarbeiter und das deutsche Personal spiegelt die hierarchischen und rassistischen Strukturen wider.
Die Untersuchung der vermuteten Grablage hat wichtige methodische und ethische Fragen aufgeworfen. Die Kombination von geophysikalischen Messungen und minimalinvasiven Bohrungen hat sich als geeigneter Ansatz erwiesen, um mögliche Grablagen zu untersuchen, ohne großflächige Ausgrabungen vornehmen zu müssen. Dennoch bleibt die Identifikation von Einzelgräbern oder kleineren Grabgruppen in einem so weitläufigen und komplexen Gelände eine große Herausforderung.
Veränderungen des Geländes durch die Bauarbeiten [(c) UOS]
Die Diskrepanz zwischen den Zeitzeugenberichten über ein Massengrab und den archäologischen Befunden unterstreicht die Notwendigkeit, mündliche Überlieferungen kritisch zu prüfen und mit anderen Quellen abzugleichen. Gleichzeitig mahnt sie zur Vorsicht bei der Interpretation negativer archäologischer Befunde.
Die Suche nach Grablagen wirft ethische Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des respektvollen Umgangs mit möglichen menschlichen Überresten und der Sensibilität gegenüber den Nachfahren der Opfer. Diese Aspekte müssen bei der Planung und Durchführung archäologischer Untersuchungen an Orten der Zwangsarbeit stets berücksichtigt werden.
Die Untersuchungen in Karya haben wichtige Impulse für die Erinnerungskultur geliefert. Durch die detaillierte Dokumentation und die entwickelten Visualisierungstechniken wird Karya als Ort der Zwangsarbeit sichtbar und erfahrbar gemacht. Dies ist besonders wichtig für einen Ort, der bisher weitgehend vergessen und vernachlässigt wurde.
Fotogrammetrie zur Modellierung des Hangeinschnitts [(c) UOS]
Die erstellten digitalen Modelle und virtuellen Touren bieten neue Möglichkeiten, die Geschichte des Ortes einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Sie können als Grundlage für innovative pädagogische Konzepte dienen.
Die Untersuchungen in Karya ermöglichen es, die lokale Geschichte des Ortes mit dem größeren Kontext der Zwangsarbeit und des Holocaust in Europa zu verknüpfen. Sie tragen dazu bei, das Verständnis für die Weitläufigkeit und Systematik des NS-Zwangsarbeitssystems in Griechenland bzw. den besetzten Gebieten zu vertiefen und den Holocaust in Griechenland sowie insbesondere das Schicksal der jüdischen Gemeinde von Thessaloniki besser zu verstehen.
7. Schlussfolgerungen und Ausblick
Die Forschungsprospektion in Karya hat wichtige erste Erkenntnisse zur Struktur und Geschichte dieses Ortes der Zwangsarbeit und zugleich eines Tatort des Holocausts geliefert. Gleichzeitig hat sie neue Fragen aufgeworfen und Bereiche für zukünftige Forschungen identifiziert.
Die Untersuchungen haben die Vielschichtigkeit von Karya als archäologischer Fundort offenbart. Die mehrfachen Überformungen des Geländes seit 1943 erschweren die Interpretation der Befunde, machen den Ort aber auch zu einem interessanten Fallbeispiel für die Langzeitentwicklung von Orten der Zwangsarbeit.
Die Kombination verschiedener archäologischer, geophysikalischer und digitaler Methoden hat sich als fruchtbar erwiesen. Insbesondere die Anwendung moderner Dokumentations- und Visualisierungstechniken eröffnet neue Möglichkeiten für die Erforschung und Vermittlung solcher Orte.
Zusammenfassung und Ausblick [(c) UOS]
Trotz der schwierigen Ausgangslage konnten wichtige Erkenntnisse über die Organisation des Zwangsarbeiterlagers und die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter gewonnen werden. Die materiellen Spuren ergänzen und konkretisieren das aus schriftlichen Quellen bekannte Bild.
Die bisherigen Untersuchungen haben vielversprechende Bereiche für zukünftige, detailliertere archäologische Grabungen identifiziert. Insbesondere der Bereich der ehemaligen Zwangsarbeiterunterkünfte könnte bei systematischer Ausgrabung weitere wichtige Erkenntnisse liefern.
Die Konzentration auf den unmittelbaren Bereich der Bahnstation und des Hangschnitts lässt Fragen nach möglichen weiteren Strukturen in der Umgebung offen. Eine Ausweitung der Untersuchungen auf das weitere Umfeld könnte zusätzliche Erkenntnisse über die räumliche Organisation des Zwangsarbeitseinsatzes liefern.
Um die Erkenntnisse aus Karya in einen breiteren Kontext zu stellen, wären vergleichende Studien mit anderen Orten der Zwangsarbeit in Griechenland und darüber hinaus wünschenswert. Dies könnte dazu beitragen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Organisation und Durchführung von Zwangsarbeit in den besetzten Gebieten sowie im Kontext des Holocausts herauszuarbeiten.
Die in Karya erprobten digitalen Dokumentations- und Visualisierungstechniken bieten großes Potenzial für die weitere Entwicklung. Insbesondere die Integration von Virtual und Augmented Reality-Technologien könnte neue Wege der Vermittlung und wissenschaftlichen Analyse eröffnen.
Die Untersuchungen haben die Dringlichkeit von Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Ortes deutlich gemacht. Der fortschreitende Verfall und die Gefahr von Plünderungen bedrohen die noch vorhandenen Spuren der Zwangsarbeit. Es sollten Konzepte entwickelt werden, um den Ort vor weiterer Zerstörung zu bewahren.
Die entwickelten digitalen Modelle und virtuellen Touren bieten eine gute Grundlage, um Karya als Ort der Erinnerung zugänglich zu machen. Es sollten Konzepte erarbeitet werden, wie diese digitalen Ressourcen in der historischen Bildungsarbeit und der Erinnerungskultur eingesetzt werden können.
Es sollte nun insbesondere geprüft werden, wie Karya in bestehende oder zu entwickelnde Strukturen des Gedenkens an die Zwangsarbeit und den Holocaust in Griechenland bzw. in Europa integriert werden kann.
Am 23. Januar 2024 konnten die Herausgeber Florian Wieler und Frédéric Bonnesoeur vom Verein kontakte-kontakty Ihren Band “Verbrannte Dörfer. Nationalsozialistische Verbrechen an der ländlichen Bevölkerung in Polen und der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg” im Rahmen einer Buchvorstellung bei der Gedenkstätte Topographie des Terrors in Berlin der Öffentlichkeit präsentieren.
Mit dabei im Programm war auch eine Vortrag zum Beitrag von Aliaxandr Dalhouski, Lukas Hennies und Christoph Rass, die zum Band die Erstveröffentlichung einer Studie beigesteuert haben, in der sie einen Datensatz zu mehr als 9.000 “verbrannten Dörfern” auswerten, die unter deutscher Besatzung in Belarus zwischen 1941 und 1944 zerstört worden sind.
Das Ziel der Studie war es, Muster und Verlaufsformen von Gewalt im Rahmen von Besatzungsherrschaft datengestützt zu modellieren und multiperspektivisch mit Erinnerungen von Überlebenden und Täterperspektiven zu verbinden.
Dieser Blogpost gibt den Redebeitrag von Prof. Dr. Christoph Rass im Rahmen der Veranstaltung wieder, mit dem die Autoren ihr Kapitel im Sammelband “Verbrannte Dörfer” thematisch einordnen und vorstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
heute Abend spreche ich als einer von drei Autoren des Beitrags „Bandenbekämpfung“ und „verbrannte Dörfer“: Perspektiven der digitalen Geschichtswissenschaft auf Vernichtungskrieg und Besatzung in Belarus 1941–1944 in dem heute zu präsentierenden Sammelband von Florian Wieler und Frédéric Bonneseur. Gemeinsam mit Aliaksandr Dalhouski und Lukas Hennies möchte ich natürlich zu allererst den Herausgebern und ihrer Mitarbeiterin Sibylle Suchan-Flöß für dieses Projekt danken.
Das ist wichtige Arbeit, oft aber fragen wir uns, was diese Fälle als Teil größerer Strukturen von Gewalt und Verbrechen bzw. Leid und Verlust bedeuten und wie wir diese Dimension sichtbar und auswertbar machen können?
Fallstudien zu Gewaltorten der NS-Zeit ((c) Universität Osnabrück)
Zugleich unternehmen wir wieder Versuche, die Geschichte der deutschen Kriegführung und Besatzung, des Vernichtungs-krieges und der Shoah datengetrieben zu bearbeiten. In den Archiven sind Listen und Karteien überliefert, die es an vielen Stellen erlauben, so viele Datenpunkte zu bestimmten Kategorien von Gewaltereignissen zu sammeln, dass sich nicht nur sozialstatistische Befunde erarbeiten lassen, sondern auch Raum- und Zeitstrukturen modelliert werden können.
Solche Auswertungen vermitteln eine Idee der größeren Entwicklungslinien und Zusammenhänge, in denen sich dann die in Tiefenbohrungen erforschten einzelnen Fälle einordnen lassen.
Datengestützte Modellierung von Gewaltprozessen ((c) Universität Osnabrück)
Sie bieten Kontext und Verortung. Ein Massaker, ein Vernichtungs-ort, ein Massengrab, ein “verbranntes Dorf” markiert ein Ereignis von bereits unermesslichem Schrecken und unfassbarem Leid – und eine Episode im Leben der barbarischen Täter.
Was, wenn wir hinauszoomen und die Multitue deutscher Verbrechen sehen, die sich zu Genoziden und zum Holocaust sowie zu unbeschreiblicher Gewalt gegen die Zivilbevölkerung besetzter Gebiete im deutschen Machtbereich summieren? Was, wenn wir den Impact von Massensterben bzw. Massenmord auf Gesellschaften auf der Grundlage von Einzelfalldaten über Raum und Zeit beobachten können?
Dieser Anstatz stellt für uns inzwischen eine wichtige Forschungsperspektive dar. Maschinenlesbare Daten werden quasi im Wochentakt neu verfügbar, die Aufbereitung solcher Datensätze lässt sich immer stärker automatisieren und die dazu notwendigen Techniken stehen Historiker/innen immer weiter offen. Lange schon müssen wir nicht mehr Informatiker/innen werden, um die Methoden einer digitalen und datengetriebenen Geschichtswissenschaft in dem wichtigen Forschungsfeld anzuwenden, über das wir heute sprechen.
Gerade die Zusammenarbeit zwischen forschender Geschichtswissenschaft und Gedenkstätten, die unter anderem zentrale Akteure bei der Dokumentation von Opfer-, Täter- und Ereignisdaten sind, ist dabei in meiner Wahrnehmung von großer Bedeutung und noch viel potentialreicher als bisher genutzt.
Das Feld der datengetriebenen Forschung im Berreich Holocaust, Besatzungsverbrechen und Vernichtungskrieg öffnet sich und entwickelt sich dynamisch. Für die dabei von uns vertretene Arbeitsweise an der Schnittstelle zwischen Grundlagenforschung und universitärer Lehre sowie public history und digitaler Geschichtswissenschaft ist die Idee des dual use digitaler Datensätze sehr wichtig: Archive führen Tiefenerschließungen durch und digitalisieren ihre Quellen, Gedenkstätten dokumentieren Tatorte und Opferbiografien, citizen scientists stellen wertvolle Datensätze, etwa in regionalen Kontexten zusammen, Ausstellungsprojekte erarbeiten Grundlagen für ihre Visualisierungen.
Dokumentation und Erschließung, Forschung und Vermittlung können dabei gerade mit Blick auf die oft aufwändige Herstellung und Aufbereitung maschinenlesbarer Massendaten sehr gut Hand in Hand arbeiten, wenn wir rechtzeitig miteinander reden.
Auf diese Art und Weise konnten wir in den vergangenen Jahren über Wehrmacht und Nachrichtendienst, Gestapo und Weltkriegstote, Opfer in Konzentrationslagern und an Vernichtungsorten – oder kurz über die “Produktion des Todes”, um Jens-Christian Wagner zu zitieren, datengestützt forschen und an der ein oder anderen Stelle ein Teil des big picutre zur Aufarbeitung der NS-Geschichte beitragen.
So weit zum Hintergrund des Ansatzes der Fallstudie, die wir zu dem heute präsentierten Band beisteuern konnten. Alexander, Lukas und ich waren gerade dabei, Zugang zu dem Datensatz der “verbrannten Dörfer” in Belarus zu verhandeln, als uns die Anfrage von Frédéric Bonneseur und Florian Wieler erreichte und uns motiviert hat, die geplante Fallstudie unmittelbar für dieses Buch umzusetzen, es handelt sich damit um die Erstpublikation unserer Befunde.
Grundlage des Beitrags ist eine Liste der „Verbrannten Dörfer“ in Belarus, die das Nationalarchiv aus den Berichten von Überleben- den und sowjetischen Untersuchungsakten erarbeitet und in eine Datenbank überführt hat.
Die Liste der “verbrannten Dörfer”, nicht zu verwechseln mit den 600 Dörfern und ihren Bewohner/innen, denen die Gedenkstätte in Chatyn gewidmet ist, geht auf einen Beschluss des Präsidiums des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei von Belarus vom 17. Januar 1966 zurück. Lokale Parteidienststellen begannen damals, Daten über die Zerstörung von Dörfern und die Ermordung von Menschen zusammen zu stellen, um die “Heldentaten sowjetischer Menschen während des Großen Vaterländischen Krieges“ zu dokumentieren.
Der Forschungsdatensatz ((c)Universität Osnabrück)
Seit dem wurde diese erste Sammlung in weiteren Projekten ausgeweitet und immer wieder geprüft und überarbeitet. Diese Listen bleiben aber natürlich stets ungenau und unvollständig. Nach einer jüngsten Überarbeitung durch das Belarusische Nationalarchiv gemeinsam mit Lokalhistoriker:innen liegen heute Quellenbände zu allen Gebieten und Rajons vor. Diese umfassen Angaben zu 9103 „verbrannten Dörfern“.
Natürlich ist nicht davon auszugehen, dass der Datensatz zu den “verbrannten Dörfern” vollständig oder bis ins letzte Detail präzise ist, auch politische Einflüsse und Überformungen im Entstehungsprozess sind denkbar. Zugleich aber bieten die Listen die bisher umfangreichste Datenbasis für eine systematische Betrachtung der Gewalt des Vernichtungskrieges im ländlichen Raum von Belarus zwischen 1941 und 1944, die uns bisher zur Verfügung steht.
Wir haben ein Digitalisat der im Belarusischen Nationalarchiv bearbeiteten Listen erhalten, haben diese Listen einer Transliteration unterzogen, sie in einer relationalen Datenbank organisiert, alle Ortsangaben geocodiert und mit Hilfe eines Geografischen Informationssystems (GIS) sowie herkömmlichen Tabellenkalkulationen ausgewertet.
Dabei ging es uns Annäherungen an das Material als ein Beitrag zur Verbesserung unseres Gesamtbildes des deutschen Gewalthandelns gegen die Zivilbevölkerung kleinerer Städte und Dörfer in Belarus bzw. der deutschen Vernichtungspolitik zwischen 1941 und 1944; zur Rekonstruktion von Täterhandelns und durch eine Verbindung der Daten mit der Perspektive der Opfer.
In diesem kurzen Vortrag möchten wir auf die erste Perspektive scharf stellen.
Beginnen wir gleichwohl auf der Mikroebene: Die „verbrannten Dörfer“ wurden auch in der Chronik Pamjat’ thematisiert, deren Bände mit Quellen und historischen Informationen zu den belarusischen Städten und Rajons von 1985 bis 2015 erschienen sind und ein sehr dichtes, auf Bericht von Zeitzeug/innen gestütztes Bild der Gewalt der Besatzungstruppen zeichnet.
Einer der Berichte betrifft die Erinnerungen eines Überlebenden aus dem Dorf Karaneva:
„Als die Faschisten das Dorf umstellten, wollte ich ins Gebüsch hinter den Gemüsegärten laufen. Ich dachte, so kann ich mich retten. Aber man fand mich. Und man warf mich mit ins Haus der Oma Marfa. Da waren schon meine Mutter Maryja Laŭrenc’eŭna, mein Bruder Miša, meine Schwesterlein Kacja, Halja und Renja drin. Als man das Haus verschloss und auf uns aus dem Maschinengewehr losschoss, spürte ich einen Schmerz im Rücken und fiel gleich hin. Und die anderen fielen dann auf mich. Oh, wie die Menschen geschrien haben! Wie die Kinder heulten! Auch jetzt, wenn ich die Augen zumache, höre ich dieses Schreien und Weinen. Ich kam vor Schmerz wieder zu mir, da brannte meine Kleidung. Alle Menschen lagen herum, man hörte noch Stöhnen und Schreien. Ich kroch, im Blut, irgendwie über die Leichen hinweg und rollte über die Schwelle nach draußen, in den Schnee. Und das ganze Dorf stand in Flammen.“
In dem von uns ausgewerteten Datensatz ist aufgeführt, dass die Deutschen im Sommer 1943 sämtliche Gebäude des Dorfes zerstörten und 39 Menschen ermordeten. Eines von mehr als 9.000 solcher Massaker in Belarus. In der Tat lassen sich viele der Datenpunkte sehr rasch und unmittelbar mit qualitativen Befunden aus Opfer- oder Täterperspektive verbinden.
Welche Erkenntnisse lassen sich also aus einer Analyse dieser Daten gewinnen?
In die Liste der zerstörten Dörfer sollten, so lauteten die Anweisungen schon in den 1960er Jahren, Orte aufgenommen werden, an denen mehr als 25 Prozent der Gebäude bzw. mehr als 20 Häuser im Krieg zerstört worden waren, dazu kommen Angaben über den Gebäudebestand vor Kriegsbeginn, die Bevölkerungszahlen vor dem Krieg und die Anzahl der Todesopfer. In vielen aber bei weitem nicht allen Datensätzen ist die Zerstörung des Dorfes datiert – was natürlich Fragen nach punktueller und latenter Gewalt gegen die Zivilbevölkerung stellt. Unsere Auswertungen basieren stets auf dem Anteil des Datensatzes, für den bestimmte Variablen gegeben sind, die Zahl der berücksichtigten Fälle sehen Sie jeweils als “n” angegeben.
Die Größe der erfassten Siedlungen liegt zwischen einzelnen Gehöften, in denen eine Familie mit wenigen Angehörigen lebten, Dörfern mit wenigen Hundert Bewohnern und Kleinstädten mit mehreren Tausend Gebäuden und Einwohner:innen.
Die größten aufgeführten Gemeinden waren Aharodnja Homel‘skaja im Gebiet Homel, mit 1.773 Gebäuden bzw. 3.970 Einwohner:innen sowie Dzivin im Gebiet Brėst, mit 1.086 Gebäuden und 5.800 Einwohner:innen. Die große Spannbreite der Zerstörungsgrade zeigt sich schon an diesen beiden Fällen: In Aharodnja Homel‘skaja zählte man nach Kriegsende 1.257 zerstörte Gebäude, also knapp 71 Prozent des Bestandes, in Dzivin dagegen 145 zerstörte Häuser, also rund 13 Prozent der Bausubstanz.
Zerstörung und Mord unter deutscher Besatzung in Belarus ((c) Universität Osnabrück)
In 8.798 Fällen ließ sich die Zahl der vor dem Krieg existierenden Gebäude ermitteln, so dass Zerstörungsgrade berechnet werden können. In 8.813 Fällen existieren Angaben zum Bevölkerungsstsand im Krieg und in rund 5.700 Fällen finden sich Angaben zur Zahl der Todesopfer – was im Umkehrschluss nicht heißt, dass in den übrigen Fällen niemand sein Leben verloren hat.
Aus den Daten lassen sich zunächst ganz ungeachtet der Kriegseinwirkungen Informationen zur Besiedlungsstruktur von Belarus bei Kriegsgewinn ziehen: Insgesamt 83,8 Prozent der Dörfer umfassten weniger als 100 Häuser und nur 26 Ortschaften bestanden aus mehr als 500 Häusern. Entsprechend ist es nicht überraschend, dass in 91,6 Prozent der Fälle (n=8.813) die Zahl der zerstörten Gebäude unter 100 lag. Für viele kleine Dörfer bedeutete das bereits die totale Vernichtung.
Das Bild differenziert sich mit dem Wechsel von absoluten Zahlen zu den jeweiligen Anteilen zerstörter Gebäude bzw. getöteter Einwohner:innen. Ein Segment vonrund 49 Prozent der untersuchten Ortschaften wurde vollständig zerstört. In einem Drittel der Fälle rangierte der Zerstörungsgrad der Gebäude zwischen 50 und 100 Prozent und bei weiteren 20 Prozent der Ortschaften waren weniger als die Hälfte aller Bauten beschädigt oder zerstört.
In insgesamt 80 Prozent der Ortschaften also lag bei Kriegsende mindestens die Hälfte der Gebäude in Trümmern, fast die Hälfte aller Orte wurde vollständig vernichtet. Der Zerstörungsgrad der Ortschaften lag im Mittel bei einem Wert von 78,3 Prozent – das entspricht nahezu vier Fünfteln der Bausubstanz.
Der Anteil der Todesopfer unter den Einwohner:innen lässt sich aufgrund fehlender Angaben in den Quellen nur in insgesamt 5.699 von 9.103 Ortschaften bestimmen;
In 81,4 Prozent der vollständig erhobenen Fälle betrug der Anteil der getöteten Einwohner:innen weniger als ein Fünftel der Vorkriegsbevölkerung; in 93,2 Prozent hatten allerdings, wenn wir das Intervall ausweiten, bis zu 50 Prozent der Einwohner:innen ihr Leben verloren; in 4,1 Prozent der Ortschaften wurden gar mehr als mehr als die Hälfte der Einwohner:innen ermordert und in 2,7 Prozent der Fälle bzw. in 154 Dörfern mehr als 90 Prozent der dort lebenden Menschen.
Die Verteilung von Zerstörungsgraden und Bevölkerungsverlusten im Datensatz zeigt Ihnen dieses Diagramm, in dem die Datenpunkte, für die es keine Angaben zu den Todesopfern gibt, auf der X-Achse liegen.
Verteilung von Zerstörung und Bevölkerungsverlusten ((c)Universität Osnabrück)
Gut erkennbar sind die vier Extreme und die gegenüber liegenden Pole geringer sowie extrem starker Betroffenheit durch Gewalt und Zerstörung, der Quadrant mit hohen Zerstörungsgraden und Anteilen von bis zu 50 Prozent Bevölkerungsverlusten sowie der Quadrant stärkster Bevölkerungsverluste und höchster Zerstörungsrade.
Dieser Befund lässt sich durch eine Raum-Zeit-Differenzierung weiter verfeinern.
Eine Verteilung der Fälle über die vier Jahre der Besatzungszeit macht die unterschiedlichen Schwerpunkte und die daraus entstehenden Muster erkennbar; auf der Karte sehen Sie im Hintergrund jeweils alle nicht datierten Datenpunkte, die im jeweiligen Jahr zerstörten Dörfer sind rot markiert.
Kartografische Visualisierung der zerstörten Ortschaften ((c) Universität Osnabrück)
Im Jahr 1941 konzentrierte sich die Gewalt in den westlichen Landesteilen, die als erste von den Deutschen überrannt wurden, und folgte dann den Vormarschwegen der Wehrmacht.
Im Verlauf des Jahres 1942 prägten sich dann in den östlichen Grenzzonen des Rückwärtigen Heeresgebiets Mitte erste Schwerpunkte heraus, die sich vor allem 1943 stark verdichteten.
In diesem Jahr entfaltete sich die Gewalt flächendeckend, wobei sich mehrere deutliche Cluster herausbildeten.
In der ersten Hälfte des Jahres 1944 verlagerten sich die Zonen der Zerstörung mit den Gebietsverlusten der Wehrmacht, die seit Ende 1943 auch schon belarusisches Territorium betrafen, sukzessive weiter nach Westen.
Dabei überlagerte sich die Taktik der „verbrannten Erde“ beim Rückzug deutscher Truppen mit den Mordaktionen im Hinterland im Kontext der „Bandenbekämpfung“. Vor allem 1943 lässt sich schon in der Übersicht das Entstehen großer Zonen der Verwüstung erkennen, die mit den Gebieten korrelieren, in denen Verbände der Besatzungsverwaltung größere Operationen gegen Zivilbevölkerung und Partisanen durchführten.
Akkumuliert über die Zeit wird in dieser Darstellung wie die Wellen der Zerstörung zwischen 1941 und 1944 über Belarus liefen und sich ein immer dichteres Netz zerstörter Ortschaften über das Land legte.
Zwei wichtige Faktoren für die Ausprägung der Gewalt waren neben dem Umstand, welche Verbände sich in einem Gebiet aufhielten und ob eine Region zum Rückwärtigen Heeresgebiet oder zum Generalkommissariat gehörte, die Verkehrsinfrastruktur und der Widerstand.
Infrastruktur und Muster der Zerstörung ((c) Universität Osnabrück)
Eine kartografische Darstellung aller vernichteten Dörfer gemeinsam mit dem Eisenbahnnetz und einer Darstellung der zeitweilig von “Partisanen” kontrollierten Gebiete legt drei Schlüsse nahe:
(1) lagen die Zonen stärkster Zerstörung nahezu alle in den von den Partisanen kontrollierten Gebieten;
(2) ist die Streuung der zerstörten Dörfer entlang der großen Bahntrassen erkennbar weniger dicht.
Das legt (3) nahe, dass eine massive Sicherung entlang der Eisenbahnlinie erfolgte, die dem Widerstand dort weniger Raum ließ.
Die stärksten Verdichtungen der Gewalt finden sich (4) in den Bereichen der großen „Bandenunternehmen“ der deutschen Besatzungstruppen: die Mehrzahl der Dörfer, in denen mehr als 90 Prozent der Einwohner:innen ermordet wurden, lagen in den so genannten “Partisanengebieten”.
Wie lassen sich die nun so nüchtern und knapp vorgetragenen Befunde einordnen? Die Erträge unserer Studie scheinen uns dafür zu sprechen, die Auswertung von Massendaten für die Modellierung von Gewaltereignissen, gerade im Kontext des deutschen Vernichtungskrieges, noch systematischer mit zu berücksichtigen – ohne, dass wir uns von Daten und Zahlen überwältigen lassen. Ein reflektierter Umgang mit diesen Quellen ist schwierig aber unabdingbar, um ihren Aussagewert gut einschätzen zu können.
Unsere strukturierende Analyse der Daten konnte den breiten Streuungsgrad der Zerstörung aufzeigen, der verdeutlicht, wie flächendeckend die Vernichtungspolitik Belarus erfasste und dass sich zugleich Zonen heraus bildeten, in denen sich der impact der Besatzungsgewalt sehr unterschiedlich ausprägte, während sich die Intensität des deutschen Gewalthandelns über die Zeit exponentiell steigerte und 1943/44 ihren Höhepunkt erreichte.
Dies unterstreicht, wie wichtig die Unterscheidung zwischen akkumulierter Zerstörung und dem Gewalthandeln in bestimmten Zeitabschnitten und Räumen für ein differenziertes Verständnis des Geschehens ist. Zugleich wird deutlich, wie wich unterschiedliche Gewaltprozesse in den Daten überlagern und wechselseitig verstärken. Zeitweise prägte sich die deutsche Besatzungsherrschaft im Generalbezirks Weißruthenien un in den von der Wehrmacht kontrollierten Bereichen unterschiedlich aus. Zugleich griffen „Bandenbekämpfung“, Holocaust und frontnahe Verwüstung zur Herstellung „verbrannter Erde“ bzw. „Toter Zonen“ immer wieder ineinander.
Deutlich wird auch das Potential einer Rückbindung der Daten an Quellen- bzw. Aktenmaterial auf der Täter- und der Opferseite. Auf Täterseite haben sehr schnell erste Verbindungen zwischen dort genannten Orten und der Datenlage herstellen lassen. Es gibt in der Überlieferung vielfach konkrete Beschreibungen nicht nur von Vernichtungsaktionen, sondern auch der Wahrnehmungen und des Gewalthandelns aus Täterperspektive. Die Daten zeigen, dass bei solchen Aktionen mehr Dörfer zerstört wurden, als die Täterakten konkret benennen. Zugleich spielgen die Daten sehr konkret bestimmte Vernichtungsaktionen wieder. Das ermöglicht eine differenziertere raum-zeitliche Musteranalyse.
Auch die Erfahrung der Opfer konnten wir unmittelbar mit dem Datensatz verbinden. Dazu haben wir exemplarisch die Berichte von Überlebenden, die Ales’ Adamovič gesammelt hat, im Datensatz verortet und konnten so verdeutlichen, wie sich die dokumentierten Fälle zur Gesamtzahl der „Verbrannten Dörfer“ verhalten, und wie die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, die in den Berichten und Erzählungen der Überlebenden plastisch wird, unmittelbar und konkret im Gesamtgeschehen verortet werden kann.
Als Experiment in der Anwendung digitaler Methoden datengetriebener Geschichtswissenschaft auf einen neu akquirierten Datensatz war diese Fallstudie für uns ein wichtiger Meilenstein und bestärkt uns in dem Vorhaben, die Geschichte deutscher Besatzungsherrschaft und des Vernichtungskrieges auf diese Art und Weise durch Massendaten angereichert, mulitperspektivisch mit mixed-method Ansätzen weiter voran zu treiben. Unsere Kooperationen mit Partnern in Belarus, wie der Geschichtswerkstatt in Minsk, mit dem Projekt von Valentin Schneider zur Besatzungsgeschichte in Griechenland oder mit dem Projekt von Carlo Gentile zu den deutschen Kriegsverbrechen in Italien lassen an vielen Stellen erkennen, wie viel Datenmaterial noch brach liegt oder noch nicht gleichzeitig Vermittlung, Dokumentation und der digital strukturanalytischen Grundlagenforschung dient. Es bleibt noch viel zu tun.
The German expression ‘Gastarbeiter’ is currently a loanword, transliteration, or claque in about 30 languages. Historically, it refers to migrants who moved through state-run recruitment systems designed to organize a temporary labor transfer between nation-states.
Besides its significance as a process-generated category of past migration regimes and discourses, the concept has morphed into a ubiquitous descriptive and analytical term, frequently used in academic text, policy-making, and the media. It is employed to classify migrants that seemingly fit the temporary labor migration-model far beyond the recruitment systems of the Trentes Glorieuses. ‘Guest worker system’ describes a whole class of migration policies – past, present and future.
Rarely, however, is much attention or consideration given to the complex, troubling layers of meaning inscribed into this word throughout its journey of more than a hundred years. Meanings that allow the term to deliver its core function: the production of social order.
Instead, it often seems to possess a romantic air or the pseudo-neutrality of a seemingly objective technical term. As a contribution to the reflexive turn in migration studies, this paper leverages conceptual history to explore the production, re-production, and co-production of what ‘Gastarbeiter’ or ‘guest worker’ means, and how these meanings were translated between languages and discourses, across time and space.
To this end, we look at the history of the term ‘Gastarbeiter’ since it was coined by Max Weber at the end of the First World War in Germany and then focus on its transfer into American English as ‘guest worker’ from the 1960s to the 1980s.
This translation did not only matter for the re-negotiation of migration between the United States and Mexico during that time. It turned a German word into a global concept that fundamentally changed the production of what migration means to societies.
Seit 2001 wird am 20. Juni der Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen zu Ehren und zur Erinnerung an geflüchtete Menschen begangen. In diesem Jahr steht das „Recht auf Schutz“ im Fokus des Aktionstages und gibt Anlass, dieses Thema nicht nur aus aktueller, sondern auch aus historischer Perspektive zu betrachten. Bereits vor 80 Jahren wurde im Kontext der Bermuda-Konferenz darüber diskutiert, wer als Flüchtling kategorisiert und in das Mandat der Konferenz aufgenommen werden, wer die Möglichkeit erhalten sollte, Schutz zu suchen.
Seit 1948 bestimmt der 14. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass jeder Mensch das Recht hat, in einem anderen Land Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu genießen. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 definiert darüber hinaus, dass eine Person, die aus Furcht vor Verfolgung ihr Herkunftsland verlässt und damit nicht mehr den Schutz dieses Landes in Anspruch nehmen kann, als Flüchtling dennoch bestimmte Rechte genießt. Sowohl die Allgemeinen Menschenrechte, inklusive das Recht auf Asyl, als auch die Definition grundlegender Rechte für Flüchtlinge im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention sind Lehren, die die Staatengemeinschaft aus den Verbrechen des NS-Regimes zogen: aus der Entrechtung, Entmenschlichung, Entwurzelung und Ermordung von Millionen Menschen, die mangels williger Aufnahmeländer nirgends Schutz suchen konnten (Huhle 2008).
Eleanor Roosevelt hält die Allegemeine Erklärung der Menschenrechte in spanischer Sprache in ihren Händen. Quelle: UN.
Als Beispiel für das Versagen der Staatengemeinschaft, den bedrohten Menschen Schutz zu bieten, diente und dient in der geschichtswissenschaftlichen Forschung zum Nationalsozialismus, zum Zweiten Weltkrieg und zur Shoah oft die Bermuda-Konferenz im April 1943. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass in Kontinentaleuropa täglich tausende Menschen – insbesondere Jüdinnen und Juden – dem systematischen Massenmord der Nationalsozialisten zum Opfer fielen. Der öffentliche Druck auf die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs veranlasste das US State Department und das britische Foreign Office zur Einberufung einer gemeinsamen Konferenz über das – wie sie es nannten – “europäische Flüchtlingsproblem”. Obwohl es bereits vor 1943 internationale Abkommen gegeben hatte, die den Status und die Rechte von Flüchtlingen definierten, existierte zum Zeitpunkt der Bermuda-Konferenz noch keine allgemeine und in internationales Recht eingebettete Definition für den Begriff Flüchtling, eine Lücke, die nur wenige Jahre später durch die GFK gefüllt werden sollte. Vor diesem Hintergrund stellen die auf Bermuda geführten Diskussionen eine Momentaufnahme der Entwicklung des Flüchtlingsregimes der Nachkriegszeit dar und werfen die Frage auf: Wer waren die Flüchtlinge der Bermuda-Konferenz? Wer hatte in den Augen der Delegierten ein “Recht auf Schutz”?
Kein rein jüdisches Problem
Obwohl die Jüdinnen und Juden die Hauptleidtragenden der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik waren und die Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen und einzelnen Politiker:innen in Kongress und Parlament vor allem auf ihre Rettung abzielten, sollte sich die Bermuda-Konferenz nach Meinung der Organisatoren nicht nur mit ihnen beschäftigen, sondern die Diskussionen auf einer allgemeineren Ebene führen (Wyman 2007, S. 105; Schubert 2003, S. 184). Damit verfolgten die Organisatoren der Konferenz den sehr modernen Ansatz, dass der Flüchtlingsbegriff nicht mehr situativ enggeführt wurde, wie es noch in den internationalen Abkommen beispielsweise zu den russischen Revolutionsflüchtlingen der 1920er Jahre der Fall gewesen war (United Kingdom Delegates 1943). Dahinter stand jedoch nicht die Absicht, sich von den starren Flüchtlingsbegriffen der Vergangenheit abzugrenzen, sondern vielmehr pragmatische Gründe. Abgesehen davon, dass auf entscheidenden Positionen des State Departments und das Foreign Offices Antisemiten saßen (vgl. Wasserstein 1999, S. 34; Breitman 1985, S. 148; Marrus 199, S. 322) waren die Organisatoren der Konferenz darauf bedacht, nicht der deutschen antijüdischen Propaganda in die Hände zu spielen, laut der sich die Welt in einem Krieg befand, der vom “Weltjudentum” orchestriert wurde (Musch 2018, S. 577). Gleichzeitig vermerkten sie, dass man befürchtete Proteste und antisemitische Ausschreitungen auszulösen und den Nationalsozialisten in die Hände zu spielen, wenn man kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Juden und Jüdinnen einzusetze anstatt zur Versorgung der eigenen Bevölkerung oder zur schnellen Beendigung des Krieges. (ebd.). Vor allem die britische Regierung hatte darüber hinaus ein Interesse daran, die verfolgten Jüdinnen und Juden nicht pauschal als Flüchtlinge zu deklarieren, um das explosive Thema der jüdischen Einwanderung nach Mandatspalästina nicht anschneiden zu müssen (Sir Bernard Reilly 1943). Die Verfolgung der Jüdinnen und Juden unter dem vermeintlich allgemeineren Begriff “Refugee Problem” zu subsumieren ermöglichte es den Delegierten also, potentiell unbequemen Debatten aus dem Weg zu gehen.
Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.
Mögliche und tatsächliche Flüchtlinge
Diesen Trend aus der Vorbereitungsphase der Bermuda-Konferenz behielten die Delegierten auch während der Debatten bei. Richard K. Law, der Vorsitzende der britischen Delegation, definierte am 20. April 1943, dem ersten offiziellen Verhandlungstag, das Mandat der Konferenz als
the 15,000 or 20,000 refugees in Spain, about one half of which are Jews and one half non-Jews. There are also children that we are trying to get out of the Balkans. There are the refugees in Persia and Greek refugees in Cyprus.
Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 77
“Refugees” waren nach dieser Definition Menschen, die bereits hatten aus Nazi-Deutschland und den deutschbesetzten Gebieten hatten fliehen können. Das bereits Ende der 1930er Jahre vorgebrachte Argument jüdischer Organisationen, die in Deutschland und Österreich lebenden Jüdinnen und Juden seien durch ihre Entrechtung und Entmenschlichung durch das Regime bereits zu de facto-Flüchtlingen geworden, fiel hier nicht ins Gewicht. Und in Verhandlungen mit dem NS-Regime über die Entlassung der verfolgten Jüdinnen aus seinem Einflussbereich zu treten, kam für die Delegierten nicht infrage. Richard K. Law äußerte die Befürchtung, dass
… if Hitler accepted a proposal to release perhaps millions of unwanted persons, we might find ourselves in a very difficult position. For one thing, Hitler might send a large number of picket agents which we would be forced to take into our own countries. On the other hand, he might say, ‘Alright, take a million or two million.’ Then because of the shipping problem, we should be made to look exceedingly foolish.
Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 78.
Ein weiteres Mitglied der britischen Delegation gab zu Bedenken, dass
… the question of potential refugees should be thoroughly discussed. Many of the potential refugees are empty mouths for which Hitler has no use. [T]here must be 20 or 30 million people who are really a liability rather than an advantage to Hitler and whom he would therefore be glad to get rid of.
Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 80.
Die nach Schätzungen der Delegierten 20 oder 30 Millionen “potential refugees” – also die Menschen, die noch immer in den deutschbesetzten Gebieten festsaßen – stellten ein starkes Argument für die Teilnehmer der Bermuda-Konferenz dar, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die Richard K. Law als “refugees” definierte, denn auf diese Weise fielen weitaus weniger Menschen, nämlich etwa 56.100, in ihr Mandat – zynisch gesprochen: eine händelbare Anzahl.
Infobox: Wer sind die 56.100 Flüchtlinge?
Laut den Protokollen der Bermuda-Konferenz sowie dem Abschlussbericht beider Delegationen an ihre Regierungen fallen folgende Gruppen in das Mandat der Bermuda-Konferenz und später in die des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR): ca. 12.300 in Persien gestrandete polnische Zivilist:innen, 16.500 Griech:innen, 4.000 in Bulgarien festsitzende Kinder in Begleitung von 500 Erwachsenen sowie 20.000 bis 22.000 Flüchtlinge in Spanien inklusive 14.000 Französinnen und Franzosen, 800 Angehöriger anderer alliierter Staaten und 6.000 bis 8.000 Zentraleuropäer:innen, von denen die meisten nach Angaben der Delegierten Jüdinnen und Juden waren.
(Vgl. Wyman 1990, S. 77; Delegates to the Bermuda Conference 1943)
Exklusiv Europäisch
So begrenzt die Anzahl der Personen war, die die Konferenz als in ihrem Mandat befindlich ansah, so begrenzt waren auch ihre Lösungsansätze für diese Gruppe. Die einzige handfeste Maßnahme, die die Delegierten nach zehn Verhandlungstagen beschlossen, war die Wiederbelebung des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), das bereits 1938 im Rahmen der Konferenz von Évian gegründet worden war, um Verhandlungen mit potentiellen Aufnahmestaaten für Flüchtlinge und zumindest damals auch noch mit Nazi-Deutschland über ein geordnetes Emigrationsverfahren zu führen. Mit erweiterten Kompetenzen sowie vergrößertem Budget und Personalstamm sollte es erneut in Kontakt vor allem mit neutralen Staaten treten, um die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch ihren Transport an Bord neutraler Schiffe sicherzustellen. Anhand der Diskussionen um mögliche Mitgliedstaaten des Komitees bekräftigt eine weitere Facette des im Kontext der Konferenz gebräuchlichen Flüchtlingsbegriffs, auf den der thematische Zuschnitt “the European Refugee Problem” verweist:
The question of inviting China was discussed as well as Spain and Portugal. As regards China the British delegates thought that since the refugee problem was European in so far as regards the point of origin of the refugees that it might complicate the matter and bring refugees from the Far East to the picture if China were invited.
Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 22. April 1943, in: Wyman 1990, S. 131.
Obwohl es zeitgleich mit dem “European Refugee Problem” vor allem in China zu Fluchtbewegungen kam, die selbst die Zahl der potentiellen Flüchtlinge in Europa überstieg, und obwohl sich die Delegierten dieses Umstandes bewusst waren, wurden außereuropäische Flüchtlinge bewusst vom Mandat der Konferenz und auch des IGCR ausgeschlossen.
Fazit
Ins Mandat der Bermuda-Konferenz fielen aus Europa stammende Menschen, die aus Furcht vor Verfolgung aus den von Nazi-Deutschland kontrollierten Gebieten geflohen waren. Der Flüchtingsbegriff der Konferenz war, anders als noch in den 1920er und 1930er Jahren, nicht an eine bestimmte Nationalität oder andere Form der kollektiven Identität gebunden. Daraus lassen sich zweierlei Schlüsse ableiten. Erstens begegnen uns viele dieser Eigenschaften acht Jahre später in der Genfer Flüchtlingskonvention wieder, deren Begriffe und Kategorien selbstredend nicht einfach vom Himmel fielen, sondern einerseits das Resultat der unmittelbar zuvor gesammelten Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und der Shoah und andererseits aber auch das Ergebnis bereits jahrzehnte andauernder Aushandlungsprozesse waren. Zweitens führen die Diskussionen im Rahmen der Bermuda-Konferenz vor Augen, dass das Bilden von Kategorien immer auch eine exkludierende Wirkung hat: Die Delegierten suchten nach Lösungen für 56.100 Menschen, die sich bereits in relativer Sicherheit außerhalb des deutschen Einflussbereichs befanden, während nach ihren Schätzungen 20 bis 30 Millionen potentielle Flüchtlinge außerhalb des Mandats standen und keine Hilfe dabei erhielten, in anderen Ländern Schutz zu suchen.
Literatur:
Breitman, Richard (Jan. 1985): “The Allied War Effort and the Jews, 1942-1943”. In: Journal of Contemporary History 20 (1), pp. 135-156.
Marrus, Michael (1999): Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse.
Musch, Sebastian (2018): Zwischen Bermuda und Palästina. Arieh Tartakowers und Kurt R. Grossmanns Suche nach Rettung für jüdische Flüchtlinge 1944. In: Zeithistorische Forschung/Studies in Contemporary History 15, pp. 576-582, p. 577.
Schubert, Günter (2003): Der Fleck auf Uncle Sams weißer Weste. Amerika und die jüdischen Flüchtlinge 1938-1945. Frankfurt a.M.: Campus.
Wasserstein, Bernard (1999): Britain and the Jews of Europe, 1939-1945. London: Leicester University Press.
Wyman, David (2007): The Abandonment of the Jews. America and the Holocaust, 1941-1945. New York, London: New Press.
Wyman, David (1990): America and the Holocaust. A thirteen volume set documenting the editor’s book The Abandonment of the Jews. Volume 3, The Mock Rescue Conference: Bermuda. New York: Garland.
Quellen:
Directive to Sir Bernard Reilly: Palestine”, March 30, 1943. The National Archives(U.K.), CO 323/1846/12.
United Kingdom Delegates: Bermuda Conference, Final Report, April 29 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.
Delegates to the Bermuda Conference. “Internal report on the Bermuda Conference on the Refugee Problem for the U.S. and U.K. governments”, May 3, 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.
Heute vor achtzig Jahren – am 19. April 1943 – begann die sogenannte Bermuda-Konferenz, die seit einigen Jahren im Fokus unserer Forschung zu Flucht und Verfolgung im Kontext des Zweiten Weltkriegs steht. An diesem Tag trafen sich auf der atlantischen Hochseeinsel Delegierte der USA und Großbritannien, um über Flucht- und Rettungsoptionen für die von dem nationalsozialistischen Regime und seinen Verbündeten verfolgten Juden und Jüdinnen Europas zu verhandeln.
Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.
Die Delegierten diskutieren die nächsten zehn Tage über die Aufnahme von Gesprächen mit Nazi-Deutschland, mögliche Ausreiserouten, Transportmöglichkeiten und Aufnahmeländer, sowie das Freikaufen von Flüchtlingskontingenten durch Devisenzahlungen an das nationalsozialistische Regime. Doch keines der beiden Länder zeigte sich bereit, Änderungen an der eigenen restriktiven Visa- und Einreisepolitik vorzunehmen, oder auch, kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Flüchtlingen einzusetzen. Anstelle eines großen Rettungsplans – wie er in der US-amerikanischen und britischen Öffentlichkeit sowie vor allem auch von jüdischen NGOs gefordert und erwartet wurde – konnten sich die Delegationen beider Länder nur auf kleinteilige Maßnahmen einigen. Alle Ideen für Rettungsaktionen oder Verhandlungen mit Nazi-Deutschland, wie sie vor allem jüdische NGOs im Vorfeld in Form von Pamphleten an das Foreign Office und das State Department herangetragen hatten, wurden begraben und man betonte, dass nur ein schnelles Kriegsende das Leiden der europäischen Juden und Jüdinnen beenden könne. Das eigentliche Ergebnis – dreizehn Empfehlungen an die Regierungen in Washington, D.C. und London, die sich auf eine begrenzte Anzahl an Flüchtlingen – der größte Teil von ihnen war nicht jüdisch – bezogen, die bereits aus dem nationalsozialistischen Machtbereich geflohen waren und nun in neutralen Ländern ausharrten, sowie die Empfehlung, das Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), ein bisher ineffektives Überbleibsel der Évian-Konferenz von 1938, mit erweiterten Befugnissen und erhöhtem Budget zu reaktivieren – wurden vorerst nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und blieben außerdem weit hinter den Erwartungen der Öffentlichkeit an die Konferenz zurück.
Das öffentliche Echo in den USA und Großbritannien war und blieb verheerend. Bis heute steht die Bermuda-Konferenz für das Versagen, den verfolgten Juden und Jüdinnen Europas zu Hilfe zu kommen. Obwohl 1943 ein globales Ereignis, hat die Geschichtswissenschaft bisher der “gescheiterten” Bermuda-Konferenz nur geringe Aufmerksamkeit gewidmet.
Seit Februar 2022 forschen in dem – großzügig von der Gerda Henkel Stiftung geförderten – Forschungsprojekt „Die Bermuda-Konferenz 1943. Die Verhandlungen über die Rettung jüdischer Flüchtlinge und ihr Scheitern” Dr. Sebastian Musch, Alfred Landecker Lecturer am Historischen Seminar und dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) und Annika Heyen, M.A., Stipendiatin der Gerda Henkel Stiftung und Doktorandin an der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung (Prof. Dr. Christoph Rass) zu der Konferenz, ihrer Geschichte, ihrer Wirkung und ihrer Rezeption. Das Projekt ist Teil der Forschungsgruppe Negotiating Migration, die sich mit der Aushandlung von Flucht und (Zwangs-)Migration im Kontext des Zweiten Weltkrieges und Holocausts sowie in der Nachkriegszeit befasst.
Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits in den National Archives des Vereinigten Königreichs Unterlagen zur Bermuda-Konferenz gesichtet hat, ergänzt Annika Heyen die britische Perspektive derzeit um die US-amerikanische: In den National Archives in College Park bei Washington, D.C. konnte sie bereits behördeninterne Nachrichtenverläufe zur Planung der Konferenz, Telegramme und Protokolle direkt aus dem Kontext der Versammlung sowie interne Abschlussberichte von Angehörigen des State Departments einsehen.
Archivrecherchen in College Park: Einblicke in die originalen Protokolle der US-Delegation auf Bermuda. (Foto: Annika Heyen)
Zusätzlich stehen Recherchebesuche in der Library of Congress und dem United States National Holocaust Memorial Museum auf dem Plan. Im Anschluss an den Aufenthalt in Washington D.C. geht es weiter nach Hamilton, Bermuda, um dort im lokalen Archiv und direkt am Ort der Konferenz zu forschen.
(Foto: Annika Heyen)
Auch wenn viele Fragen noch unbeantwortet und weitere Archivrecherchen notwendig sind, können Sebastian Musch und Annika Heyen zum 80. Jahrestag der Bermuda-Konferenz erste Ergebnisse und Einschätzungen präsentieren.
In einem Interview mit L.I.S.A., dem Wissenschaftsportal der Gerda Henkel Stiftung, gibt Sebastian Musch Einblick in das Forschungsprojekt.
Auf den 19. April 1943 fiel nicht nur der Beginn der Bermuda-Konferenz, sondern auch der Aufstand im Warschauer Ghetto, bei dem sich bewaffnete Juden gegen die deutsche Besatzungsmacht erhoben. Der Aufstand im Warschauer Ghetto steht im Zentrum einer dreitägigen internationalen Tagung am Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – “Simon Dubnow” in Leipzig. Am Morgen des 19. April 2023 wird Sebastian Musch in seinem Vortrag „The Warsaw Ghetto Uprising and the Bermuda Conference on Refugees: Global Connections of Two Events in April 1943“ Verbindungen und Parallelen zwischen dem Aufstand im Warschauer Ghetto und der Bermuda-Konferenz erkunden. Das Programm ist hier einsehbar und es ist zudem möglich der Veranstaltung live zu folgen.
Weitere Erkenntnisse wird Annika Heyen in ihrem Vortrag zum Einfluss jüdischer NGOs auf die Ereignisse um und auf Bermuda am Beispiel des World Jewish Congress auf der internationalen Tagung The Holocaust and Migration: Beyond Flight und Displacement, die Sebastian Musch gemeinsam mit Prof. Dr. Cornelia Wilhelm (LMU München) und der Georg-von-Vollmar-Akademie in Kochel am See organisiert. Für Interessierte ist das Programm – mit starker Beteiligung von NGHM – online einsehbar.
Die Arbeitsgruppe Translationen von Migration geht ursprünglich auf die Profillinie “Migrationsgesellschaften“ der Universität Osnabrück zurück. Sie unternimmt den Versuch, über interdisziplinären und internationalen Austausch vor allem kulturwissenschaftliche Perspektiven für die reflexive Migrationsforschung stark zu machen.
Schwerpunkt des Programms war ab 2019 eine vor allem transatlantische Vernetzung mit Wissenschaflter:innen aus den Bereichen Geschichts- und Literaturwissenschaft, Ethnic Studies und Cultural Studies in den USA, die sich aus sehr unterschiedlichen Perspektiven kritisch mit Fragen von Migration und Diversität in Geschichte und Gegenwart auseinander setzen.
2020 konnte – bereits eingeschränkt durch die beginnende Covid-19 Pandemie – Prof. Dr. Julie Weise, Historikerin von der University of Oregon, Eugene, als IMIS-Fellow an der Universität Osnabrück gewonnen werden, um diese Internationalisierung weiter auszubauen. Sie befasst sich vor allem mit der migrationsbedingten Verflochtenheit der Geschichte Mexikos und der USA sowie der Geschichte von Migrant:innen aus Mexiko in den Südstaaten der Vereinigten Staaten. Derzeit forscht Julie Weise als Gastprofessorin an der Universität von Marseille zur Globalisierung von Ideen staatliche regulierter Arbeitsmigration mit Blick auf Afrika, Europa und die Amerikas. 2022 hat Prof. Dr. Christoph Rass als visiting professor an der University of Orgeon die Kooperation weiter ausgebaut. Im Fokus seiner Arbeit standen dabei die Übersetzung des Begriffs “Gastarbeiter” aus Diskursen über temporäre gedachte Arbeitsmigration in Deutschland in die Aushandlung von Migrationspolitiken zwischen den USA und Mexiko nach dem Zweiten Weltkrieg und eine kritische Reflexion der Verwendung des Begriffs “guest worker” in historischer Forschung, die das Konzept retrospektiv auf vergangene Ereignishorizonte projiziert.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Peter Schneck (Anglistik/IMIS) und Prof. Dr. Christoph Rass (Neueste Geschichte/IMIS) hat die Gruppe bereits im Frühjahr 2020 das online-Format der Tiny Desk Conferences entwickelt, um die gemeinsame Arbeit über Distanz – aber auch unter den Bedingungen einer Pandemie – fortführen zu können. Seit inzwischen fast drei Jahren laufen in einer zweiten Arbeitsphase der Gruppe in vier- bis sechswöchigem Rhythmus solche Tiny Desk Conferences, in denen sich eine kleine Runde von Wissenschaftler:innen aus Österreich, Deutschland und den USA versammelt, um über kulturelle Repräsentationen und Kodierungen der gesellschaftlichen Bedeutung von “Migration“ zu diskutieren.
Derzeit arbeitet die Gruppe in interdisziplinären Autor:innen-Teams an der Vorbereitung einer Textsammlung zu Translationen von Migration, die im online-Format “Periscope“ des Social Text Collective erscheinen soll (proposal submitted).
In Osnabrück planen Sebastian Huhn, Peter Schneck und Christoph Rass die Herausgabe eines Sammelbandes, der ältere Texte der Arbeitsgruppe zur kulturellen Kodierung der gesellschaftlichen Bedeutung von “Migration” zusammenführt, deren Publikation sich durch die Pandemie verzögert hat, und zugleich aktuelle Forschungsergebnisse vorlegt.
Anfang April schließlich haben Julie Weise und Christoph Rass die gute Nachricht erhalten, dass die American Historical Revieweinen Artikel zur Veröffentlichung angenommen hat, den die beiden Autor:innen bei der Konferenz in Eugene 2022 erstmals zur Diskussion gestellt haben.
Unter dem Titel „Migrating Concepts: The transatlantic Origins of the Bracero Program, 1919-42“ befasst sich der Text mit internationalen Rahmungen, Vernetzungen und Prozessen, die zeigen, dass die Aushandlung eines “Anwerbeabkommens” zwischen den USA und Mexiko kurz nach dem Eintritt der Vereinigten Staaten in den Zweiten Weltkrieg (1942) keineswegs rein situativ gerahmt erfolgte. Vielmehr handelten die wesentlichen Akteure auf beiden Seiten vor dem Hintergrund ihrer spezifischen und zeitlich lange zurückreichenden Wahrnehmungen und Übersetzungen von Diskussionen und Prozessen, die sich in Europa im Kontext der Organisation staatliche regulierter Arbeitsmigration sowie insbesondere der Bemühungen der International Labor Organizationzur Implementierung von Standards für solche Politiken in der Zwischenkriegszeit entspannen. Zeigen kann der Beitrag auch, dass es sich dabei nicht allein um ein passives Lesen solcher Prozesse handelte. Ganz im Gegenteil, Akteure aus beiden Staaten brachten sich in der Zwischenkriegszeit – geleitet von sehr unterschiedlichen Interessen – auf internationaler Ebene aktiv in Aushandlungsprozesse im Kontext der Regulierung temporär gedachter (Arbeits-)Migration ein und transportierten ihre Erfahrungen und Erkenntnisse in Diskurse in ihren Heimatländern, wobei vor allem Mexiko eine weit deutlich ausgeprägtere Agency entfaltetet, als bisher in der Forschung wahrgenommen.
Dreidimensionalen Darstellungstechniken ermöglichen vollkommen neue Wege der Dokumentation von Innenräumen, wie beispielsweise von historischen Gebäuden und Ausstellungen. Klassische Fotodokumentation und Kataloge stoßen jedoch schnell an ihre Grenzen, wenn es über den Primärinhalt hinaus um den Raumeindruck geht. Doch die Anordnung von Elementen im Raum, die Positionierung von Aussagen und die Präsentationsart sind entscheidende Elemente einer jeden Ausstellung. Während sich hierüber Architekt*innen, Ausstellungsmacher*innen und Bildungsarbeiter*innen im Vorfeld die Köpfe zerbrechen, geht dies in der Dokumentation zwischen zwei Buchdeckeln verloren. Diese räumliche Kompenente kann in dreidimensionaler Art deutlich besser dokumentiert werden. Mehr noch, der virtuelle Raum schafft durch seine Hybridität Möglichkeiten, sogar die Dokumentation von Veranstaltungen, die in diesen Räumen stattfinden, in die räumliche Darstellung einzubetten. Der folgende Beitrag stellt dies vor und verbindet dies mit einigen Gedanken über das Potenziale für die Lehre.
Screenshot des virtualisierten Veranstaltungsraums mit vergrößertem Poster
An der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung erkunden wir derzeit unterschiedliche Varianten, diese Technologien für geschichtswissenschaftliche Darstellungen einzusetzen und damit historische Vermittlungen neu zu denken. Auf der einen Seite nutzen wir, wie beispielsweise bei der Digitalisierung des Osnabrücker Friedenssaals, aufwändige Methoden und Geräte zur besonders akkuraten Virtualisierung physischer Räume. Diese erlauben eine präzise Raumaufnahme in hoher Auflösung zur flexiblen Nutzung in Simulationen und anderen Bereichen der Virtual Reality. Auf der anderen Seite stehen dabei unsere Bemühungen, solche Methoden mit möglichst geringem Aufwand von Material und Zeit umzusetzen. Hierbei geht es weniger um absolute Präzision, sondern vielmehr um gangbare Dokumentationsarten, ohne die entsprechenden Räume langfristig vorzubereiten oder für das Publikum zu sperren. Im Gegenteil: Es geht darum, einen möglichst direkten Eindruck eines zeitlich begrenzten Events zu bekommen, an dem Geschichtsvermittlung stattfindet.
Dies eignet sich nicht nur für Forschung und Public History, sondern auch für die Lehre. Einen weiteren Schritt haben wir dahingehend im Proseminar Neueste Geschichte Wider Weimar: Völkisches Denken vor 1933 unternommen, welches PD Dr. Frank Wolff im Wintersemester 2022/23 an der Universität Osnabrück angeboten hat. Hier konnten wir diese Ansätze anhand der abschließenden Posterpräsentation der Studierenden testen, um nicht nur eine eintägige Ausstellung in 3D zu dokumentieren, sondern dies auch niederschwellig zugänglich zu machen und über eingebettete Materialien und Stimmungsaufnahmen von der Live-Präsentation zu vertiefen. So fand im Proseminar letztlich die übliche Einführung in die Geschichtswissenschaft mit anspruchsvoller Lehre und neuen Methoden der Virtualisierung von Geschichtsvermittlung zusammen. Im Folgenden stellen wir kurz das Vorhaben und die methodischen Zielsetzungen des Proseminars vor, führen in die Technik ein und reflektieren einige der Potenziale und Herausforderungen, die sich in der finalen Betrachtung ergeben.1
Endlich wieder voll besetzt und in Präsenz: Der Sitzungsraum des Proseminars “Wider Weimar”, in zu Semesterende auch die Präsentation stattfand
Poster im Proseminar
Das Proseminar vermittelt neuen Studierenden der Geschichtswissenschaften in erster Linie grundlegendes Wissen und handwerkliche Fähigkeiten für das weitere Studium der Geschichte. Es führt in Methoden und Techniken ebenso ein, wie es den Raum gibt, diese anzuwenden und zu reflektieren. Hierfür haben wir in den letzten Jahren ein Programm entwickelt, das lebendige Sitzungen, eine enge Betreuung der Studierenden durch Dozent*innen und studentische Tutor*innen sowie kreative und sichtbare Studienprojekte zum Ziel hat. Bereits unsere Proseminare sind darum auf die individuelle Förderung der Student*innen und den Dialog ausgerichtet. Dem stehen von Referaten geprägte Sitzungspläne nur entgegen. In den von mir angebotenen Proseminaren gibt es darum keine klassischen Referate. Vielmehr erprobe ich seit Jahren andere Formen adäquater Studienleistungen, von mehreren schriftlichen Reflexionen bis zur gemeinsamen Sitzungsgestaltung mit Studierenden zu entsprechenden Themen. Solche Elemente waren allerdings weniger geeignet, als wir im Sommersemester 2020 schlagartig auf Online-Lehre umstellen mussten. Seitdem setzen wir auf abschließende Posterpräsentationen, sei es digital (wie zur Zeiten der Lehre aus dem Home Office), sei es hybrid mit Power-Point-Präsentationen (wie letztes Jahr in meinem Proseminar zur Geschichte des ‘Grünen Bands’), oder sei es mit großformatig ausgedruckten Postern, wie im nun zu Ende gehenden Wintersemester. Hierbei präsentieren die Teilnehmer*innen in abschließenden Seminarsitzung oder studentischen Workshops ihre Poster zu Themen und Fragen des Seminars, die sie zuvor in enger Betreuung durch Dozent*in und Tutor*in eigenständig und in Posterworkshops erarbeitet haben.
Eine exemplarische Auswahl der präsentierten Poster der Seminarteilnehmer*innen, hier von Gil Beckers, Michell Minor, Julia Hartmann, Nele Breder und Tim Kobilke
Dies hat ein didaktisches Ziel. Im Vordergrund der Proseminare Geschichte steht es, Studierende zu ermutigen, eigene Fragestellungen zu verfolgen und ihnen gleichzeitig das Handwerkszeug mitzugeben, diese auch wissenschaftlich zu bearbeiten. In meinen Proseminaren, welche die Studierenden der Prüfungsordnung nach mit klassischen Hausarbeiten abschließen, vergebe ich darum keine vorgefertigten Referats- oder Hausarbeitsthemen. Diese müssen die Seminarteilnehmer*innen im Laufe des Semesters selbst entwickeln und meine Rolle als Dozent ist es, ihnen auf dem Weg inhaltliche und methodische Hilfestellungen zu geben. Dabei betone ich insbesondere, dass jedem Erfolg eine sauber formulierte und begrifflich geklärte Fragestellung zugrunde liegt.
Eine Fragestellung selbst zu erarbeiten stellt aber gerade Student*innen in den ersten Semestern oft vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass sie sich dieser Aufgabe vom Proseminar an stellen und dass sie dabei Unterstützung bekommen. Dies unternehmen wir in zahlreichen abgestimmten Sitzungen von der moderierten Lektüre bis zum Tutorium. Die Poster sind dabei ein weiteres Werkzeug. In positiver Form “zwingt” es dazu, eine Idee so konkret zu durchdenken, dass man sie visualisieren und mit anderen Personen diskutieren kann. Dieser Prozess verdeutlicht ihnen auch, wo noch Klärungsbedarf besteht, wo weitere Recherchen oder weiteres Nachdenken nötig ist. Die präsentierten Poster sind damit Ergebnis und Zwischenschritt zugleich. Sie halten den Arbeitsstand der Studierenden zum Zeitpunkt der Präsentation fest und weisen sie die auf Baustellen hin, die auf dem Weg zur fertigen Hausarbeit noch vor ihnen liegen.
Universitätsöffentliche Posterpräsentationen
Nachdem wir in den letzten Semestern eher darauf setzten, dass die Poster von Gruppen gestaltet werden, habe ich sie dieses Semester enger mit der Erarbeitung der Hausarbeiten selbst verknüpft. Die Teilnehmer*innen erarbeiten sich im Laufe des Semester in Lektüresitzungen, Zwischenleistungen und Gruppenarbeiten erst die notwendigen Grundlagen, um dann ein Thema einkreisen zu können, mit dem sie sich in der Hausarbeit beschäftigen wollen. Auf dieser Basis war es dann die Aufgabe, mit einem Poster die Signifikanz des Themas zu verdeutlichen, eine Fragestellung zu präsentieren und diese dann, live vor dem Poster stehend, mit anderen Studierenden zu diskutieren. Sie sollten die Poster als Einladungen verstehen, die sie an interessierte Besucher*innen aussprechen: “Bleibt stehen! Sprecht mich an! Löchert mich mit Fragen, denn meine Fragestellung ist wirklich interessant!” Warum das so ist, das sollten sie auf dem Poster und in der Präsentation erläutern, die darum jeweils immer zusammen gedacht werden müssen. Gestalterisch hatten die Studierenden freie Hand, außer dass die Poster am Ende auf Din-A2 gedruckt würden. Ich stand als Dozent vor allem für Fragen der Umsetzung und der Präzision der Ansätze zur Seite. Die Seminarteilnehmer*innen arbeiteten so im Laufe des Semester in Sitzungen und Sprechstunden auf das Poster hin und in der Sitzung vor dem Präsentationstermin setzten sie ihre Ideen in betreuten Kleingruppen miteinander um. Um die Präsentation möglichst effektiv zu gestalten, haben wir in der letzten Sitzung des Proseminars den gesamten Raum von einem typischen Seminarraum voller Sitzreihen in einen Workshop-Raum voller Präsentationsflächen verwandelt. Und wir haben universitätsöffentlich eingeladen, diese Poster zu diskutieren. Diese anderthalbstündige universitätsöffentliche Präsentation, bei der alle Interessierten kommen und frei durch den Raum gehen konnten, kostete die Studierenden einiges an Mut. Immerhin waren alle am Anfang des Studium und viele noch im ersten Semester. Aber die Ergebnisse waren beeindruckend.
Die Studierenden zeigten Engagement, Kreativität und Selbstbewusstsein in der Gestaltung der Poster. Mit kleineren, von mir zusätzlich vorbereiteten Diskussionsaufgaben an der Hand verwandelte sich der Raum schnell in einen lebendigen Basar der Ideen, auf dem sie untereinander ihre Projekte gegenseitig kritisch hinterfragen, Literaturhinweise austauschten, ähnliche Themen und Ansätze erkannten und Lösungen diskutierten. Dies steigerte sich durch das Interesse von außen. Andere Geschichtsstudent*innen, Doktorand*innen und Lehrkräfte mischten sich unter die Besucher*innen und diskutierten angeregt die Projekte der Seminarteilnehmer*innen. Im Gesamten wurde so erneut eindrücklich sichtbar, dass vom Proseminar an das Bieten von Plattformen eine der wichtigsten Elemente kreativer universitärer Lehre ist.
Digitalisierung der Ergebnisse
Dies wollten wir über den Tag hinaus weiterdenken. Die eingangs erwähnten Dokumentationstechniken erlauben nicht nur innovative Forschung, sie sind auch direkt in die Lehre übertragbar. Anstatt virtuelle Lehre als das Zusammenkommen im Internet zu verstehen, wollten wir Präsenzlehre so mit virtuellen Methoden verschneiden, dass das eine das andere nicht punktuell ersetzt, sondern dass die Präsenzlehre ihre Stärken ausspielen kann und sie dann virtuell grundlegend erweitert wird. Hierfür erprobten wir – immer unter der Maxime des Einsatzes von möglichst leicht zugänglichen und einsetzbaren Werkzeugen – Ansätze der digitalen Dokumentation von Ausstellungen. Die lebendigen Präsenzverstaltung sollte gewissermaßen virtuell nachhallen und die Poster so dokumentieren, wie sie tatsächlich gezeigt wurden. Das heißt, wir wollten nicht nur die Dateien der Poster zugänglich machen, sondern den gesamten Raum und die Stimmung einfangen.
Draufsicht auf den virtualisierten Veranstaltungsraum inkl. der Markierungen der eingebetteten Elemente
Um dies zu erreichen, setzten wir auf einen virtuellen Rundgang und in diesen eingebettete Elemente. Diese stehen für die Ebenen, auf denen wir die Dokumentation ansetzen können. Auf der ersten Ebene ist dies der Raum selbst. Ihn scannten wir per Lidar-Abtastung und Fototechniken in 3D und exportierten dies in einen “digital twin”, ein virtuelles Modell des Raums im Internet. In diesem können sich Besucher*innen nun frei bewegen und die Poster betrachten. Es entsteht ein realistischer Raumeindruck von Bedingungen, Platzerungen und Objektbeziehungen. Die Poster selbst, die man hier auch exemplarisch stellvertretend für alle anderen möglichen Ausstellungsobjekte denken kann, sind allerdings oft nicht gut genug lesbar. Zudem entstanden durch die Scan-Methode einige Darstellungsfehler, die wir nun mit den Wissen im Gepäck in Zukunft vermeiden können. In diesem Sinne war dieser Scan auch ein Versuch der Arbeit unter Zeitdruck und mit leicht verfügbaren “Bordmitteln”. Zum Einsatz kamen ausgedruckte Poster, Stellwände, ein IPad und eine handelsübliche 360° Kamera, sowie leicht verfügbare Software und Online-Tools. Diese Methoden kommt den technischen Möglichkeiten zum Beispiel auf Exkursionen, während der Feldforschung oder in volatilen Situationen wie bei Wanderausstellungen deutlich näher, als aufwändige Scans mit großen Geräten, massivem Personaleinsatz und langen Rechenzeiten.
Dieser digitale Zwilling des Raumes ist dann erweiterbar. So haben wir auf der der zweiten Ebene die Poster selbst erneut eingebaut. Diese sind zur Verbesserung der Lesbarkeit als Dateien in den 3D-Raum eingebettet und können ganz einfach per Klick geöffnet werden. Dies löst die Darstellung der Poster von der Qualität des Raumscans oder des Online-Betrachtungswinkels , ohne sie aus dem Kontext der Ausstellung zu isolieren.
Als dritte Ebene habe ich die Teilnehmer*innen eingeladen, ihre Motivationen oder gestalterischen Ideen für das Poster in einem kurzen einführenden Absatz frei selbst zu formulieren. Hier könnte freilich auch jede andere Art einer Beschreibung stehen, aber mir war es wichtig, diese dritte Ebene zu nutzen, um den Studierenden über das Poster hinaus noch einmal eine Stimme zu geben, um es ihren Wünschen entsprechend einzuordnen.
Als vierte Ebene sind zudem mit unserer 360°-Kamera erstellte Foto-Aufnahmen und ein einfaches Video von der Präsentationssession eingebettet. Auch hier kommt neben unkomplizierter Hardware über externe Portale und Dienste nur handelsübliche Software zum Einsatz, die es dennoch erlaubt, diese Aufnahmen fest in den digitalen Raum zu integrieren. So können wir über den Raumeindruck der Ausstellung hinaus mit Live-Einblicken die Stimmung der Diskussion einfangen. Betrachter*innen können sich zudem zurücklehnen und dies alles in einem kurzen animierten Rundgang durch die visuellen Eckpunkte betrachten.
Oben erhalten Sie einen ersten Einblick in die Virtualisierung der Posterpräsentation. Klicken Sie auf das “Play”-Symbol, um eine erste “Highlight-Tour” durch die Ausstellung zu sehen. Aufgrund der Einbettung in WordPress ist die Darstellung treten hier allerdings teilweise Darstellungsfehler auf. Sie können sich unter diesem Link frei im Modell bewegen und hierbei können Sie ganz nach Belieben, ihren Computerbildschirm, ihr mobiles Endgerät oder auch eine VR-Brille verwenden. Viel Spaß bei Ihrem Besuch in unserem Proseminar!2
Virtuelle Dokumentation als ein Blick nach vorn
Dieses Modell ist selbstverständlich nur eine kleine Demonstration um zu zeigen, in welche Richtung wir die Schnittstelle zwischen Digital History, Public History und akademischer Lehre entwickeln wollen und wohin es uns zieht. Denn zuvorderst können wir so in vollkommen neuer Art die Ergebnisse eines studentischen Workshops dokumentieren und zugänglich machen. Hieran könnten in Zukunft weitere Projekte anschließen, die dann zum Beispiel die derart dokumentierten Ergebnisse zurück in den Seminarraum holen. Dies transformiert die Beziehung zwischen digitalen und virtuellen Räumen in der Lehre von der oft diskutierten Ersatz- oder Konkurrenzsituation zur gegenseitigen Bereicherung.
Dies werden wir aktiv weiterentwickeln. Im Sommersemester 2023 arbeiten Studierende der Geschichtswissenschaft und der Informatik gemeinsam an der Digitalisierung von Denkmälern im öffentlichen Raum und dem Bau einer VR-basierten Ausstellung. Diese rückt die sonst räumlich getrennte materielle Repräsentationen von Geschichte zusammen, kontextualisiert sie und macht sie in dreidimensionalen Räumen immersiv erfahrbar. Den Rahmen dazu bietet eine Veranstaltung, die im Programm UOS-LehrZeit der Universität Osnabrück gefördert wird. Unter dem Titel “Forschen, Vermitteln, Ausstellen: VR-Lernräume in der Geschichtswissenschaft” befassen sich dabei Prof. Dr. Lale Yildirim (Didaktik der Geschichte), Prof. Dr. Michael Brinkmeier (Didaktik der Informatik) und Prof. Dr. Christoph Rass (NGHM) mit den Potentialen von VR-Anwendungen in Lehre und Forschung sowie den Möglichkeiten interdisziplinär verschränkter Lehre.
Darüber hinaus erachten wir dies aber auch als einen Ansatz, den wir auf viele andere Situationen übertragen können, in denen sich die Beschäftigung mit Geschichte räumlich abbildet. So eignet sich diese Methode eignet auch hervorragend, um die Praxis der Vermittlung von Geschichte – von Workshops bis Ausstellungen – festzuhalten und für weiterführende Diskussionen zu öffnen. Mit ihr können wir zugleich Formen der Geschichtsvermittlung dokumentieren und neue Wege der Geschichtsvermittlung beschreiten. In diese Richtung weiterdenkend wird Prof. Dr. Rass das Seminar Public History and Virtual Reality: Osnabrücker Denkmäler zu Krieg, Gewalt und Frieden anbieten, so wie PD Dr. Frank Wolff dies bei einer Forschungsexkursion zum Areal des ehemaligen Konzentrationslagers Juliushütte einzusetzen plant. Diese und andere Umsetzungen im Bereich historischer Ausstellungen und außerakademischer Bildungsarbeit werden wir auch hier auf unserem Blog vorstellen.
Anmerkungen
1 Wie allgemein unsere Arbeit in der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften, mit der diese Dokumentation in enger Verbindung steht, liegt diesem Ergebnis Teamwork zugrunde. Die ursprüngliche Idee der Posterpräsentationen im Proseminar geht auf Dr. Sebastian Bondzio und die damalige Tutorin Jessica Wehner zurück. Für die weitere Ausgestaltung und die Inhalte dieses Proseminars zeichnen sich PD Dr. Frank Wolff und Tutor Gero Leege verantwortlich, sowie insbesondere auch die Studierenden des aktuellen Proseminars, deren Namen sämtlich der Ausstellung zu entnehmen sind. Die Umsetzung in Matterport erfolgte in Zusammenarbeit des Autors mit Prof. Dr. Christoph Rass und die 360° Aufnahmen machte Lea Horstmann.
2 Dies ist eine temporäre Demonstration unserer gegenwärtigen Ansätze der virtuellen Dokumentation von Geschichtsvermittlung. Ohne ein konkretes Verfallsdatum angeben zu können, weisen wir darauf hin, dass die hier hinterlegten Links erwartbar nicht dauerhaft zur Verfügung stehen werden.
Index cards and card-file indices have shaped data collection and management in modern societies throughout the 20th century. They turned into a key innovation during the 1920s; massive card-based data engines became omnipresent during the first half of the century and grew into integral parts of data management systems with vastly increased efficiency. The power of card-file systems was used in business and manufacturing to administer populations, raise armies, and organize mass murder, genocide, and the Holocaust.
In Germany, card-based knowledge machines had their breakthrough – in business and administration – during the interwar years. They soon became a most powerful tool to record and track people and things and for data-driven decision-making and process control on a hitherto unseen level.
What happened during the 1920s when the “Kartei” turned into an ubicuos tool of knowledge? Card-file systems did not appear out of the blue, of course. Library catalogs had been around for centuries. Still, they were seen as relatively simple applications even though the more complex “Sachkatalog”, which organized books not by names but by subject classifications, proliferated.
The police had also been thinking about index systems as they modernized the “Erkennungsdienst” (or “police records department”). During the 1920s, police officials in Germany discussed science-based innovations: identification through fingerprints, the introduction of typewriters and photography, and using card-file indices in their everyday work – referring back to the legendary index on Berlin’s inhabitants kept in the police headquarters of the capital which originated in 1836 and boasted 14 million index cards – allegedly –, as Franz Feldhaus pointed out in “Police and Technology” in 1926.
Data-flows in production managed with card-file systems as proposed by Grupp in 1914..
But the main drive to make the index an everyday tool to organize knowledge in practice gained momentum in the business world first. In 1914, Werner Grull argued in his handbook on the organization of production facilities that interlinked card indices should be introduced to all departments to organize information from production to sales, from personnel to advertising.
He also mentioned that a new class of office workers would emerge: the card-file operators, the “Karteiführer” was born, the information management specialist of the pre-digital age, and his boss, the “Karteibeamte” as head of all the indices in the company. In Grull’s mind, the index was a fast and efficient tool for handling a multidimensional organization of data by topic and time, markers, color codes, etc., with the entirety of the indices being a living data double of all processes in a company.
During the last years before the war, many publications, some by academics and some by practitioners, argued for modernization, progress, efficiency, and ultimately success through total datafication. Everything needed to be on an index card, and everyone required indexes, and new index card and index system designs emerged in a steady flow. Handbook articles taught card-file design. A few years later, suppliers offered ready-to-use “Karteimöbel” and custom-designed cards for every conceivable purpose.
The Hinze-System desk with integrated card-file drawers advertised in 1920.
But the innovation faced an uphill battle. W. Porstmann published an essay in “Prometheus. The weekly Journal on progress in the trade, industry and science” in 1920. He railed against the dismissal of index cards as “stacks of paper” and thus their description as the primitive sibling of the book. In his mind, the enormous flexibility and speed of organizing material by cards would be a game changer on many levels. He thought that only the card-file index could match the complexity of modern life and production and keep pace with a world that changed faster and faster. The book and even the” American Journal”-format in bookkeeping were yesterday’s tools to the pionieer of the card-based knowledge machine.
The age of the card-file index had begun. Of course, Mr. Porstmann, of Hinze & Co., was himself in the business of promoting the Hinze card-file system for bookkeeping and an integrated workplace tailored to a multidimensional tool for information management.
But of course, this was hardly new. What publications advocated and what businesses adopted at the time was the translation of Taylor’s system of business organization. The economist Rudolf Seubert delivered one of the more detailed German-language descriptions of how Taylor Manufacturing in Philadelphia used index-file systems in 1920 to his readership.
Add for a card-file system printed in 1919.
But the Germans, of course, would overdo it a bit. As documented in a growing number of handbooks and ready-to-go card-file systems available during the 1920s, their drive for “Karteien” surpassed what Taylor had in mind by far.
One part of this drive was practical considerations; another was an intellectual debate.
Some authors looked back, like Carl Breuer in 1921, who referred to an early modern “knowledge machine” he compared to the first steam engines and argued that the streamlined and simplified grandchildren of these machines were now unleashing their full potential in the hands of everyone. The same would happen to the new information technology.
Some authors looked ahead, like Professor Friedrich Kuntze from Berlin University, who published his monograph “Technik der geistigen Arbeit” in 1923. He adapted multidimensional business card-file systems, like those discussed above, to academic purposes, arguing that the card-file systems introduced the latest business innovations to practical research in the humanities. As a philosopher, he developed a Dewey classification system combined with a 10-dimensional index card system to organize the entirety of philosophical knowledge.
While these debates and experiments went on in Germany, the state also discovered the card-file system. And not before long, the introduction of the tool to all branches of the administration became the most significant consequence of this modernization drive. At the end of the 1920s citizen registers, foreigner registers, taxpayer registers, and police registers were all converted to card-file based systems. During the Nazi period tracking and policing populations from labor extraction to organizing the German war machine, to creating a “Volksgemeinschaft” and organizing the Holocaust was all based on massive decentralized and centralized card systems at some point. The Nazi Party organized its members based on a complex series of index card systems as early as the 1920s.
The card-file register of NSDAP Members in Germany’s Federal Archives.
Organizations and individuals began to learn how to use this tool enthusiastically during the 1920s, the German state adopted the tool as a backbone of its information management, Nazi Germany based its rule on modern information technology.
When the Allies began to study the structure of German administration during the war, they were shocked by the number of indexes, their dimensions, and the efficiency of datafication combined with the ability of bureaucracies to base almost “real-time” decisions on the use of index card systems.
Many of the index card systems survived 1945. They were continued until they transitioned into digital form in the late 1970s when databases were built like index card systems, and a tool that had dominated large-scale data processing for half a century structured the early stages of the digital age.
This essay grew out of a broader research project at NGHM focussed on card-file based information storage in Germany from the 1920s to the 1980s based on digital data models of the “Gestapokartei” and the “Ausländermeldekartei” for the city of Osnabrück, both of which have been preserved in the State Archives of Lower Saxony; an earlier version was presented at the workshop “Little tools of knowledge“, organized by Prof. Vera Keller at the University of Oregon in May 2022.
See also:
Rass, Christoph, Sebastian Bondzio und Wiebke Wellnitz: Machtkampf. Raumbezogene Strategien von NSDAP und KPD in Osnabrück (1928-1933), in: Osnabrücker Mitteilungen 127 (2022).
Rass, Christoph, Henning Borggräfe und Lukas Hennies: GEOINFORMATIONSSYSTEME IN DER HISTORISCHEN FORSCHUNG. Praxisbeispiele aus der Untersuchung von Flucht, Verfolgung und Migration in den 1930er- bis 1950er-Jahren, in: Zeithistorische Forschungen (1/2022), S. 148-169.
Rass, Christoph, Sebastian Huhn, Sebastian Bonzido u.a.: Die Osnabrücker Ausländermeldekartei 1930-1980. Potenziale als Quelle der Stadt- und Migrationsgeschichte, in: Osnabrücker Mitteilungen (126/2021), S. 137-194.
Rass, Christoph, Sebastian Bondzio: Next Stop Big Data? Erfahrungen mit der Digitalisierung von Geschichte und Geschichtswissenschaft, in: Vergangenheit analysieren – Zukunft gestalten, herausgegeben von Paul Thomes und Tobias Dewes (Aachener Studien zur Wirtschafts- Sozial- und Technologiegeschichte Band 20), Aachen 2020.
Rass, Christoph, Sebastian Bondzio: Allmächtig, allwissend und allgegenwärtig? Die Osnabrücker Gestapo-Kartei als Massendatenspeicher und Weltmodell, in: Osnabrücker Mitteilungen (124/2019).
Heute vor 80 Jahren veröffentlichten elf Regierungen und das Französische Nationalkomitee auf Initiative des Vereinigten Königreichs Regierung die “Declaration of December 17, 1942”,[*] in der sie den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas durch das NS-Regime verurteilten. Damit reagierten vor allem die britische und die US-amerikanische Regierung auf den steigenden Druck in der eigenen Bevölkerung und die lauter werdenden Forderungen von Kirchenvertreter:innen, Politiker:innen und vor allem den jüdischen Organisationen nach Maßnahmen zur Rettung der noch überlebenden Jüd:innen in den besetzten Gebieten. Gleichzeitig regte sich aber auch Widerstand gegen eine derartige öffentliche Stellungnahme der Regierungen in den eigenen Reihen. Die “Declaration” steht beispielhaft für die Aushandlung vom Umgang mit Unrecht zwischen den verschiedenen Akteursgruppen – von jüdischen Organisationen bis hin zum State Department – und markiert den Punkt, an dem die Alliierten erstmals öffentlich die bis dahin von offizieller Seite unbestätigten Berichte über die systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas als wahr anerkannten. 80 Jahre “Declaration of December 17, 1942” – ein denkwürdiges Jubiläum.
Wissen – Zweifeln – Glauben
Ende des Jahres 1942 wusste die Welt über den im Rahmen von Hitlers “Endlösung” begangenen Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas Bescheid. Britische Funkaufklärer:innen hatten bereits seit 1941 deutsche Funksprüche aus den besetzten Gebieten in Polen und der Sowjetunion abgefangen, die Schreckliches offenbarten.[1] Augenzeugenberichte von Journalist:innen und Handelsreisenden aus neutralen Staaten sowie Berichte aus der Polnischen Widerstandsbewegung über den Massenmord an den Jüd:innen bestätigten diese Nachrichten und lieferten weitere Details über das schier unvorstellbare Grauen;[2] so unvorstellbar, dass ihnen lange mit Zweifel und Unglauben begegnet wurde.[3] Unsanft war das Erwachen, als im Spätsommer 1942 ein Telegramm aus Genf den Präsidenten des World Jewish Congress (WJC), Rabbi Stephen S. Wise, sowie Sydney Silverman, Mitglied des britischen Parlaments und Chairman des WJC in Großbritannien, erreichte, das bestätigte, dass das NS-Regime tatsächlich das Ziel der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas verfolgte.[4]
Links: Rabbi Stephen S. Wise, hier aufgenommen im Jahr 1920, Mitbegründer des World Jewish Congress (WJC) und Präsident der Organisation von seiner Gründung 1936 bis zu Wises Tod 1949. Quelle: Wikipedia. Rechts: Das Telegramm, in dem der WJC-Vertreter in Genf, Gerhart Riegner, die WJC-Spitzen in den USA und in Großbritannien über den Massenmord an den Jüd:innen Europas informierte und bestätigte, was bis dahin nur als Gerücht abgetan worden war. Quelle: Wikipedia.
Der Historiker David Wyman benennt das Eintreffen des “Riegner-Telegramms” als Wendepunkt in der Wahrnehmung der Geschehnisse in Europa durch die US-Öffentlichkeit.[5] Wise und andere Repräsentant:innen der jüdischen Gemeinschaft – einschließlich radikalerer Fraktionen wie der nach ihrem Anführer benannten “Bergson-Gruppe” – nutzten diese neu aufgeflammte Aufmerksamkeit, um das nun konkretisierte Wissen um den Massenmord an den europäischen Juden weiter zu verbreiten und pochten darauf, dass es das moralische Anliegen der alliierten Mächte als Anführerinnen der freien, demokratischen Welt sein müsse, den bedrängten Jüd:innen nun schnellstens zu helfen. Ihr Engagement rief eine ‚grassroots movement‘ beiderseits des Atlantiks ins Leben, die mit Protestmärschen, öffentlich gesprochenen Gebeten und Schweigeminuten, bei denen sowohl Jüd:innen als auch ihre nicht-jüdischen Kolleg:innen in ihrer Arbeit innehielten, einherging. In Zeitungen, von Kanzeln herunter und auch durch die Exilregierungen von vom NS-Regime besetzten Staaten, wie etwa Polen wurden die Regierungen vor allem der USA und des Vereinigten Königreichs zum Handeln aufgefordert. Gleichzeitig stapelten sich im Weißen Haus und im Außenministerium die Briefe mit nachdrücklichen Forderungen nach Rettungsmaßnahmen für die Jüd:innen.[6]
Quertreiber im State Department
Vor allem im US-amerikanischen Außenministerium saßen allerdings Akteure (in diesem Fall alle männlich), die sich zwar des steigenden Drucks in der Bevölkerung bewusst waren, daraus jedoch nicht unbedingt den Schluss zogen, dass den Forderungen der ’grassroots movement‘ auch nachgekommen werden sollte. Beamte des Außenministeriums hatten sich sogar geweigert, das an Wise gerichtete Telegramm aus Genf überhaupt weiterzuleiten, sodass die Nachricht den Präsidenten des WJC nur über den Umweg über Sydney Silverman in Großbritannien erreicht hatte.[7] Nun stellte man sich taub, was die Rufe nach einem offiziellen Engagement der US-Regierung bei der Rettung der Jüd:innen anging und forderte sogar Rabbi Wise dazu auf, seine Kampagne in dieser Angelegenheit weniger laut und energisch zu führen.[8] Als die britische Regierung – ihrerseits zwar reagierend auf die wachsende Unzufriedenheit in der eigenen Bevölkerung, aber nicht zu viel mehr als einer Geste bereit[9] – die Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung vorschlug, in der die Alliierten den Massenmord an den Jüd:innen Europas durch das NS-Regime verurteilten, reagierte das US-amerikanische Außenministerium abwehrend: Das Schicksal der unterdrückten Völker Europas, so argumentierte etwa der Diplomat Borden Reams, könne nur durch die siegreiche Beendigung des Krieges erleichtert werden. Eine Erklärung der Alliierten zur Verurteilung der Ereignisse in Europa würde nur zu einem noch brutaleren Vorgehen des NS-Regimes gegen die Jüd:innen führen.[10]
Der finale Entwurf der alliierten Erklärung vom 16. Dezember 1942 mit der Anordnung, selbigen erst am nächsten Tag zu veröffentlichen. Quelle: National Archives & Records Administration
Einem Entwurf der britischen Regierung für eine alliierte Erklärung nahm das State Department seine Schärfe. Seine Mitarbeiter ersetzten beispielsweise die britische Aussage, es bestehe “no room for doubt” an den Verbrechen des NS-Regimes, durch die wesentlich schwammigere Formulierung, es gebe “numerous reports” über selbige. Sie sträubten sich dagegen, die Berichte aus Europa über den Massenmord an den Jüd:innen als wahr anzuerkennen und fürchteten, dass diese Berichte durch eine offizielle Verurteilung der Machenschaften des NS-Regimes als Unrecht in der Öffentlichkeit als bestätigt angesehen werden würden.[11] Trotz dieses von der geschichtswissenschaftlichen Forschung als „antisemitischem Reflex“[12] interpretierten Widerstandes konnten die Beamten des Außenministeriums die Veröffentlichung der Erklärung am 17. Dezember 1942 schließlich jedoch nicht verhindern: Die Regierungen der USA und des Vereinigten Königreichs gaben zumindest in diesem Punkt den Forderungen der grassroots-Bewegung und vor allem auch der polnischen Exilregierung nach.[13]
“Allies” oder “United Nations”?
Die Erklärung, die elf Staaten und das Französische Nationalkomitee unterschrieben, erhielt keinen offiziellen Titel. Bezeichnungen, die heute gebräuchlich sind, lauten beispielsweise „Allied Declaration on the Persecution of the Jews“,[14] „Joint Declaration by Members of the United Nations Against Extermination of the Jews“[15]oder auch neutraler und ohne die Erklärenden mit einem Begriff zu belegen „Declaration on the Persecution of the Jews“.[16] Tatsächlich definierten sich die zeichnenden Nationen in der Erklärung selbst weder als „Allies“ noch als „United Nations“. Eine Erklärung hierfür bietet die Zusammensetzung der beteiligten Staaten: Zwar gehörten alle zwölf mit ihrer Unterschrift zur Deklaration stehenden Staaten zu den Alliierten, doch die Republik China, seit der Arcadia-Konferenz vom 1. Januar 1942 Teil der alliierten Mächte, und andere Verbündete fehlten in diesem Kreis; gleichsam waren nicht alle 26 Unterzeichner der ebenfalls im Rahmen der Arcadia-Konferenz verabschiedeten Deklaration der Vereinten Nationen Teil der Erklärung vom 17. Dezember 1942. Allerdings zählte wiederum das Französische Nationalkomitee zu den Unterzeichnenden der Erklärung vom 17. Dezember 1942, stellte zu diesem Zeitpunkt jedoch keine Regierung eines souveränen Staates dar, der im zurückliegenden Januar seine Bereitschaft zur Mitgründung der „United Nations“ erklärt hätte.[17]
Die Erklärung erschien am 17. Dezember 1942 in 23 Sprachen in den vom NS-Regime besetzten Gebieten und wurde zeitgleich in Washington, Moskau und London verlesen, in letzterem Fall durch Außenminister Anthony Eden. In ihrer Endfassung lautete die Erklärung:[18]
"The attention of the Governments of Belgium, Czechoslovakia, Greece, Luxemberg, the Netherlands, Norway, Poland, the United States of America, the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, the Union of Soviet Socialist Republics and Yugoslavia, and of the French National Committee has been drawn to numerous reports from Europe that the German authorities, not content with denying to persons of Jewish race in all the territories over which their barbarous rule has been extended the most elementary human rights, are now carrying into effect Hitler's oft repeated intention to exterminate the Jewish people in Europe. From all the occupied countries Jews are being transported, in conditions of appalling horror and brutality, to Eastern Europe. In Poland, which has been made the principal Nazi slaughterhouse, the ghettoes established by the German invaders are being systematically emptied of all Jews except a few highly skilled workers required for war industries. None of those taken away are ever heard of again. The able-bodied are slowly worked to death in labour camps. The infirm are left to die of exposure and starvation or are deliberately massacred in mass executions. The number of victims of these bloody cruelties is reckoned in many hundreds of thousands of entirely innocent men, women and children.
The above mentioned Governments and the French National Committee condemn in the strongest possible terms this bestial policy of cold-blooded extermination. They declare that such events can only strengthen the resolve of all freedom loving peoples to overthrow the barbarous Hitlerite tyranny. They re-affirm their solemn resolution to ensure that those responsible for these crimes shall not escape retribution, and to press on with the necessary practical measures to this end." [19]
Zumindest in den USA erhielt die Veröffentlichung der Erklärung Günter Schubert zufolge nicht viel Aufmerksamkeit in den Medien. Immerhin räumte die New York Times ihr einen Platz auf der Titelseite ein, fand “darin aber wenig Nachahmung draußen in den Weiten des Landes.”[20] Die Erklärung vom 17. Dezember 1942 wurde zwar als Bestätigung der Berichte aus Europa durch die unterzeichnenden Regierungen angesehen – was das State Department unbedingt hatte vermeiden wollen -, löste aber keinen Umschwung in der bis dahin praktizierten Flüchtlingspolitik aus.[21] Umfragen unter der US-amerikanischen Bevölkerung vom Beginn des Jahres 1943 ergaben, dass auch nachdem die eigene Regierung den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas öffentlich und in Gemeinschaft mit anderen Regierungen verurteilt hatte, nur 47 Prozent der US-Amerikaner:innen glaubten, dass diese Meldungen wahr waren. 29 Prozent hielten sie weiterhin für Gerüchte und Kriegspropaganda und 24 Prozent der Befragten gaben an, keine „Meinung zum Thema“ zu haben.[22]
Das bedeutete jedoch nicht, dass sich der Druck auf die US-amerikanische und die britische Regierung nach der Erklärung vom 17. Dezember als einer „Geste des Guten Willens“ verringerte. In Großbritannien forderten Vertreter:innen der jüdischen Gemeinschaften, aber auch der Kirchen und Parlamentsangehörige, immer vehementer alliierte Hilfe für die verfolgten und mit dem Tode bedrohten Jüd:innen.[23] Am 20. Januar 1943 äußerten britische Regierungsvertreter deshalb den Vorschlag zu einer anglo-amerikanischen Konferenz, auf der das “refugee problem” besprochen werden sollte.[24]
Die Bermuda-Konferenz 1943 – eine weitere Enttäuschung
Nach einigem Hin und Her und einer Schrecksekunde für Kanada – die USA hatten Ottawa als Tagungsort ins Gespräch gebracht – einigten sich die Regierungen der USA und Großbritanniens auf Bermuda als Tagungsort dieser Konferenz.[25] Abgesehen von der angenehmen Umgebung bot die abgelegene Insel den Vorteil, dass sich die Konferenzteilnehmer hier die Presse und andere lästige Beobachter:innen – namentlich Vertreter:innen der jüdischen Organisationen – vom Halse halten konnten.[26] Obwohl letztere nicht einmal als Beobachter:innen, geschweige denn als Diskussionsteilnehmer:innen, eingeladen worden waren und entgegen der Warnung des britischen Außenministers Anthony Eden, man solle keine allzu hohen Erwartungen an die Konferenz haben, hofften die Vertreter:innen der jüdischen Organisationen, dass auf Bermuda konkrete Schritte zur Rettung der vom NS-Regime verfolgten Jüd:innen beschlossen würden, der Erklärung vom 17. Dezember 1942 also Taten folgten.[27] Die USA und Großbritannien hatten jedoch andere Pläne für ihre Konferenz, nämlich den Druck in der eigenen Bevölkerung zu reduzieren und dabei möglichst keine Änderungen an der eigenen Flüchtlingspolitik oder eine Einschränkung der Kriegsanstrengungen – etwa durch den Einsatz kriegswichtiger Ressourcen zur Rettung von Zivilpersonen – vornehmen zu müssen.[28]
Die Teilnehmer der Bermuda-Konferenz im April 1943, v.l.n.r.: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.
Mit ihren spärlichen Ergebnissen – kurz zusammengefasst der Wiederbelebung und Erweiterung des 1938 auf der Konferenz von Évian gegründeten Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR) und dessen Aufnahme von Verhandlungen mit neutralen Staaten über die Aufnahme von Flüchtlingen und die Bereitstellung von Transportmöglichkeiten – war die Bermuda-Konferenz eine herbe Enttäuschung für die jüdischen Organisationen und nach der Erklärung vom 17. Dezember 1942 nur eine weitere Geste. Aber: um ein Unrecht beseitigen und bestrafen zu können muss selbiges zunächst als solches anerkannt werden. Wenngleich die “Declaration of December 17, 1942” wie die gesamte Flüchtlingspolitik der Alliierten als “zu spät, zu wenig” beschrieben werden kann, markierte sie dennoch einen Kipppunkt: den, an dem die alliierten Mächte die schrecklichen Berichte aus Europa nicht mehr länger ignorieren konnten und sie durch ihr öffentliches Statement zumindest öffentlich anerkannten.
Das 80-jährige Jubiläum der „Declaration of December 17, 1942“ gibt wenig Anlass zum Feiern, ist aber im wahrsten Sinne des Wortes denkwürdig. Es lädt ein, über Deutungshoheiten und der Anerkennung von Unrecht nachzudenken; nicht nur bezogen auf den Mord des NS-Regimes an 6 Millionen Jüd:innen während des Holocausts, sondern zeit- und gruppenübergreifend.
[*] Die Erklärung erhielt keinen Titel. Wie untenstehend näher beleuchtet wird, kursieren verschiedene Bezeichnungen für die Deklaration. Im vorliegenden Beitrag wird nach Vorbild des United States Holocaust Memorial Museum (USHMM) der Begriff “Declaration of December 17, 1942” verwendet. Siehe https://perspectives.ushmm.org/item/declaration-of-december-17-1942.
[1] Abella, Irving und Troper, Harold: None is too many. Canada and the Jews of Europe. Toronto, 1991, S. 127; Fleming, Michael: Knowledge in Britain of the Holocaust During the Second World War. In: Tom Lawson und Andy Pearce (Hg.): The Palgrave Handbook of Britain and the Holocaust, Cham, 2020, S. 115-133.
[2] Schubert, Günther: Der Fleck auf Uncle Sams weißer Weste. Amerika und die jüdischen Flüchtlinge 1938-1945. Frankfurt a.M., 2003, S. 151-154; Bajohr, Frank und Pohl, Dieter: Der Holocaust als offenes Geheimnis. Die Deutschen, die NS-Führung und die Alliierten. München, 2020, S. 85-87; Kushner, Tony: Refugees in an age of genocide. Global, national and local perspectives during the twentieth century. London, 1999, S. 193, S. 195-196.
[3] Gerste, Roland: Roosevelt und Hitler. Todfeindschaft und totaler Krieg. Paderborn, 2011, S. 219-220.
[4] Schubert2003, S. 155-172; Wallance, Gregory: The World Jewish Congress druing World War II. In: Menachem Z. Rosensaft (Hg.): The World Jewish Congress, 1936-2016. New York, 2017, S. 25-39, S. 26-30.
[5] Wyman, David: The Abandonment of the Jews. America and the Holocaust, 1941-1945. New York, 2007, S. 61.
[11] Erbelding 2018, S. 30; Experiencing History. Holocaust Sources in Context: Declaration of December 17, 1942. Online: https://perspectives.ushmm.org/item/declaration-of-december-17-1942 [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].
[14] Jewish Virtual Library: Allied Declaration on the Persecution of the Jews (December 17, 1942). Online: https://www.jewishvirtuallibrary.org/allied-declaration-on-persecution-of-the-jews [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].
[15] Wikisource: Joint Declaration by Members of the United Nations Against Extermination of the Jews. Online: https://en.wikisource.org/wiki/Joint_Declaration_by_Members_of_the_United_Nations_Against_Extermination_of_the_Jews [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].
[16] Holocaust Memorial Day Trust: 17 December 1942: Declaration on the Persecution of the Jews. Online: https://www.hmd.org.uk/resource/17-december-1942-declaration-on-the-persecution-of-the-jews/ [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].
[17] UK Parliament: United Nations Declaration. HC Deb 17 December 1942 vol 385 cc2082-7. Online: https://api.parliament.uk/historic-hansard/commons/1942/dec/17/united-nations-declaration [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].gl.
[18] Marrus, Michael: Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin, 1999, S. 319.
[24] Patt, Avinoam: No Place for the Displaced: The Jewish Refugee Crisis Before, During and After the Second World War. In. Stephen T. Katz und Juliane Wetzel (Hg.): Refugee Policies from 1933 until today. Challenges and responsibilities. Berlin, 2018, S. 97-121, S. 111-112.
In der niedersächsischen Kleinstadt Varel gab es in den 1950er Jahren das größte „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und „Refugees“. Fast 1.000 Menschen aus mindestens dreizehn Ländern lebten hier. Dieser geschichtswissenschaftlich bislang kaum beachtete und in der öffentlichen Erinnerung weitgehend vergessene Ort in der niedersächsischen Provinz ist aus lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Perspektive geschichtswissenschaftlich bedeutsam für die Flüchtlingspolitik in Deutschland und Niedersachsen nach Ende des Zweiten Weltkriegs, für den Umgang mit Flüchtlingen – und hier vor allem auch mit älteren Flüchtlingen – in der frühen bundesrepublikanischen Geschichte und für die heutige Erinnerung an die ersten nach dem Krieg in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Viele Fragen sind jedoch offen.
Am 30. Juni 1950 übergaben die USA, Großbritannien und Frankreich die Verantwortung für die sich noch in Westdeutschland aufhaltenden sogenannten „Displaced Persons“ (DPs) und „Refugees“ an die Bundesrepublik Deutschland. Etwa 100.000 bis 200.000 von ihnen würden, so die damaligen Schätzungen der Alliierten und der International Refugee Organization (IRO), in Westdeutschland verbleiben müssen, wenn die IRO im darauffolgenden Jahr das Resettlement-Programm einstellen würde, durch das DPs und „Refugees“ zwischen 1946 und 1951/ 1952 weltweit ein sicheres zukünftiges Zuhause vermittelt wurde.
„Displaced Persons“ und „Refugees“ nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
Gerald Daniel Cohen zufolge hatten sich nach dem Sieg der Alliierten über das NS-Regime zunächst noch über acht Millionen nicht-deutsche vertriebene, verschleppte und geflohene Menschen in Westeuropa aufgehalten (Cohen 2011: 5), unter ihnen Überlebende der Shoah, befreite Zwangsarbeiter*innen, aber auch eine immer weiter wachsende Zahl osteuropäischer Flüchtlinge, die in den letzten Kriegs- und den ersten Nachkriegsjahren – häufig aus Angst vor politischer Verfolgung – aus der Sowjetunion nach Westeuropa flohen. Diese Menschen wurden von den Alliierten, der 1943 gegründeten United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und ab 1946/ 47 von der IRO als „Displaced Persons“ und „Refugees“ bezeichnet beziehungsweise gelabelt. Obwohl UNRRA, IRO und Alliierte definitorisch zwischen „Displaced Persons“ und „Refugees“ unterschieden, wurden beide Gruppen für gewöhnlich – und dem schließt sich dieser Beitrag der Einfachheit halber an – unter dem Titel DPs subsummiert (zur Definition und der Genese und politischen Problematik dieser Kategorien siehe Huhn/ Rass 2022).
Die Alliierten verfolgten zunächst eine strikte Politik der Repatriierung. Bis Ende 1946 wurden rund sieben Millionen Menschen in ihre osteuropäischen Ursprungskontexte repatriiert, häufig auch unter Zwang und gegen ihren expliziten Willen. Auf der Konferenz von Jalta war – gefordert von Stalin – verabredet worden, dass NS-Opfer und Flüchtlinge mit Nationalität oder Staatsbürgerschaft eines mittlerweile zur Sowjetunion gehörenden Landes auf jeden Fall in die Sowjetunion zurückzukehren hätten, ob sie wollten oder nicht (siehe z.B. Reinisch 2017). Die UNRRA betreute und versorgte die Menschen bis zu ihrer Repatriierung durch das alliierte Militär.
Verschiedene Diskussionen zwischen Humanismus und Kaltem Krieg führten bei den Westalliierten zu zunehmenden Skrupeln gegenüber der (Zwangs-)Repatriierungen (siehe dazu Salomon 1991 und Cohen 2011). Gegen den Einspruch der Sowjetunion wurde daher 1946 im Rahmen der Vereinten Nationen die IRO gegründet, mit dem Ziel, den DPs von nun an zu helfen, in einem anderen Land ein sicheres zukünftiges Zuhause zu finden. Zwischen 1947 und 1951/ 1952 vermittelte die IRO rund einer Million Menschen weltweit einen neuen Ort zum Leben (siehe z.B. Huhn 2022).
Da die Aufnahmestaaten des Resettlement-Programms DPs vor allem nach „Nützlichkeitskriterien“ als Einwanderer auswählten, in der Regel als Arbeitsmigrant*innen, schafften es bis zur Einstellung des IRO-Programms Ende 1951/ Anfang 1952 nicht zuletzt kranke und alte Menschen häufig nicht, Westdeutschland beziehungsweise Westeuropa mit Hilfe der IRO zu verlassen; zehntausende kranke und alte DPs würden so in Deutschland bleiben müssen. Ab dem 30. Juni 1950 sollte nun die BRD die Verantwortung für diese Menschen übernehmen und ein Jahr später, im April 1951, verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“, das den rechtlichen Status der nun also als „Heimatlose Ausländer“ erneut mit einem neuen Namen beziehungsweise Label versehenen Menschen in Westdeutschland regelte.
Lageeinschätzung und Planungen in Niedersachsen
Die Alliierten und die IRO hatten den 30. Juni 1950 jedoch nicht einfach kommen lassen, im Vertrauen, dass Westdeutschland die unter ihrem Schutz stehenden DPs zukünftig ebenso engagiert und wohlwollend versorgen würde, wie bisher UNRRA und IRO. Im Gegenteil: zwar wollten die Alliierten die Verantwortung langsam übergeben, die IRO auflösen und sich mittelfristig aus Deutschland zurückziehen, den deutschen staatlichen Akteur*innen vertrauten sie dabei aber kaum. So wurde zum Beispiel älteren DPs noch Wochen vor der Übergabe der Verantwortung an Deutschland geraten, das Land – wenn möglich – noch zu verlassen. „We are using all our powers to remind the old people”, schrieb das Department of Care and Maintenance der IRO am 10.5.1950 über ihr Werben für ein französisches Aufnahmeprogramm für ältere DPs, “that we have no guarantee of what will happen in Germany after we have left, whereas we do know that France has a fine record with regard to its treatment of refugees.”[1]
Niedersachsen galt dabei in den Augen der IRO als besonders strukturschwach. „Land Niedersachsen“, stellte ein IRO-Bericht vom Juli 1950 fest, „may be regarded as one of the distressed or ‚underdeveloped‘ areas of Germany.”[2] Gemeinsam mit den nichtstaatlichen Partner*innen – wie etwa der Inneren Mission und dem Caritasverband – würde man die Situation auch zukünftig im Auge behalten müssen um eventuellen Tendenzen einer schlechten Behandlung der DPs durch die deutsche Administration entgegenwirken zu können:
„The system of supervision outlined allows us to counteract where necessary any tendency of the German Administration to discriminate against the DPs. […] The plans made are considered good and we will do our utmost to cope with the situation in Land Niedersachsen, which is the least satisfactory.”[3]
Quelle: IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
Ende Juni lebten in Niedersachsen rund 30.000 DPs dauerhaft und fast 16.000 zusätzliche Personen hielten sich zudem temporär im Land auf. Den alliierten Planungen zufolge sollten am Ende 25.000 DPs in Niedersachsen unter deutscher Verantwortung verbleiben, die übrigen Menschen würden in andere Bundesländer umgesiedelt werden.[4]
Die britische Control Commission for Germany (CCG) und die IRO schufen nun – wenige Monate vor dem 30. Juni 1950 – in Niedersachsen (wie auch anderenorts) Fakten, unter anderem, indem sie Wohneinrichtungen für kranke und ältere DPs errichteten, die die deutsche Verwaltung dann zu übernehmen hätte. Dadurch sollte zumindest sichergestellt werden, dass ein guter Grundstein für das Weiterleben der DPs unter deutscher Verwaltung gelegt war.
In Niedersachsen gründeten die britische CCG und die IRO drei „Altersheime“ für DPs: das Bodenteich Old People’s Home bei Uelzen mit einer Kapazität für 240 Menschen, das Adrian Marshall Home in Goslar mit Platz für 119 Personen und schließlich das Varel Old People’s Home in der friesischen Kleinstadt Varel, dass zukünftig fast 1.000 DPs höheren Alters ein Zuhause bieten sollte. Die Leitung der Heime in Uelzen und Goslar wurde mit der evangelischen Inneren Mission verabredet, das Vareler Heim sollte von der Inneren Mission und dem katholischen Caritasverband gemeinsam geleitet werden.[5] Auch hier vertrauten die Alliierten und die IRO kirchlichen Akteur*innen mehr als dem deutschen Staat.
Quelle: IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
Das „Altersheim“ für DPs und Refugees in Varel
Das „Altersheim“ in Varel gründeten CCG und IRO als Provisorium und Übergangslösung:
„In earlier discussions with you we indicated that we were all concerned about the size of the Varel Home. Including staff, it will accommodate 1,000 persons. Both the Caritas and Innere Mission have stated that they hope in the course of time to transfer the old people in this home into smaller homes now operated by them as vacancies become available.”[6]
Entgegen dieser Vorstellung blieb das Vareler Heim jedoch die gesamten 1950er Jahre lang Europas größtes „Altersheim“ für DPs. Das kleinere Heim in Uelzen wurde hingegen bereits 1951 aufgelöst, die Bewohner*innen nach Varel verlegt (Grabe 2016: 178). Auch in den Folgejahren fanden ältere DPs nach Schließungen von DP-Lagern und -Einrichtungen immer wieder in Varel ein neues Zuhause (Grabe 2016: 179). Viele Bewohner*innen des großen Vareler Heims lebten Indizien zufolge dabei sogar gerne dort. Bereits im Mai 1950 hatte die IRO eine entsprechende Zufriedenheit beobachtet:
“In the meantime, however, Varel is in excellent condition and will be reasonably well suited for the purpose. All reports from the old people transferred to these installations state that the old people are happy in their new surroundings.”[7]
Die Zusammensetzung der Bewohner*innenschaft änderte sich im allerdings Laufe der 1950er Jahre: Menschen zogen weg, starben und neue Bewohner*innen kamen hinzu. Die Altersgrenze, um als Erwachsene*r im Heim leben zu dürfen, lag bei 60 Jahren.[8]
Am Ende waren es nicht Bemühungen der Caritas und der Inneren Mission, den Menschen ein Zuhause in kleineren Einrichtungen zu ermöglichen, die zur Auflösung des Heims führten. Die im November 1955 gegründete Bundeswehr bekundete bereits 1956 Interesse am ehemaligen SS-Kasernenkomplex, der nun das „Altersheim“ für DPs war. Im Frühjahr 1960 wurde das Heim daher letztlich aufgelöst, um auf dem Gelände ein Panzergrenadierbataillon der Bundeswehr zu stationieren. Die Zahl der Bewohner*innen lag Ende 1959 noch bei 460 Menschen, die nun auf andere Heime verteilt werden sollten.[9]
In den 1950er Jahren war Varel somit ein Ort, an dem circa jeder fünfzehnte dort lebende Mensch DP war. Die Einwohner*innenzahl der friesischen Kleinstadt lag 1950 bei etwa 14.000-16.000 Menschen[10], die fast 1.000 DPs im „Altersheim“ machten also einen durchaus signifikanten Bevölkerungsanteil aus.
Das Zusammenleben der Menschen im Varel der 1950er Jahre ist bisher weitgehend unerforscht. Indizien sprechen aber dafür, dass es diverser war, als die Forschung über DPs in Deutschland häufig impliziert. Im Anschluss an Wolfgang Jacobmeyers Pionierstudie „Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer“ (1985) hat die Geschichtswissenschaft bei diesem Thema erstens immer sehr stark auf Konflikte zwischen „deutscher Bevölkerung“ und DPs geschaut und Akteursgruppen dabei zweitens teils sehr holzschnittartig gezeichnet. Noch 2022 stellten Markus Nesselrodt und Marcus Velke-Schmidt in einer Bestandsaufnahme über die DP-Forschung in Deutschland fest: „Insgesamt ist eine deutliche Dominanz und Nachwirkung der Pionierstudie von Jacobmeyer festzustellen und damit verbunden die Weitertradierung seines einseitig-negativen DP-Bildes.“ (Nesselrodt/ Velke-Schmidt 2022).
Varel kann nicht zuletzt wegen der hohen Zahl der dort in den 1950er Jahren lebenden ausländischen Menschen als ein frühes und lokales Beispiel des Aushandelns einer „Migrationsgesellschaft“ beziehungsweise als ein lokales Migrationsregime (Oltmer 2018) betrachtet werden. Inwiefern Varel zu dieser Zeit primär von Konflikten zwischen den dort lebenden Menschen aus unterschiedlichen Herkunftskontexten geprägt war oder gleichzeitig auch von einem weniger konfliktbeladenen Zusammenleben, bedarf künftig eines genaueren Blicks, der die Gesellschaft nicht leichtfertig in „Deutsche“ und „Ausländer*innen“, in ein „Wir“ und „die Anderen“ teilt. Wenn wir davon ausgehen, dass sich zwei Bevölkerungsgruppen gegenüberstanden – die Vareler „Mehrheitsgesellschaft“ und die DPs – greift diese Vorstellung zu kurz. Angesichts herrschender Ressentiments und Rassismen sowie der erst kurz zurückliegenden NS-Herrschaft wurde DPs aus dem Baltikum in Varel zum Beispiel vielleicht positiver begegnet als denen aus Polen oder Russland und lokale Händler, die das Heim mit Lebensmitteln belieferten beziehungsweise zu deren Kund*innen die bis zu 1.000 DPs zählten oder die zahlreichen Vareler*innen, die im Heim arbeiteten, sahen dessen Bewohner*innen vermutlich mit anderen Augen als andere Menschen in Varel.
Bereits ein explorativer Blick in die Ausgaben der lokalen Nordwest-Zeitung (NWZ) deutet auf eine Gleichzeitigkeit von einerseits Ressentiments und Klischees und andererseits empathischeren Betrachtungen und Kontakten in Varel hin. Am 30. Juni 1951 veröffentlichte die NWZ einen Artikel mit dem Titel „DP-Problem auch ein deutsches Problem“, der die Geschichtsvergessenheit sechs Jahre nach dem Sieg über NS-Deutschland und genau ein Jahr nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an Deutschland auf regelrecht bedrückende Weise offenbart. Die Schuld an der Feindschaft zwischen „Deutschen“ und den in Deutschland lebenden „Heimatlosen Ausländern“ liege – so die Autorin oder der Autor – „fraglos auf beiden Seiten“. Eine „egoistische, gewinnsüchtige Haltung manches heimatlosen Ausländers trennte die Menschen der osteuropäischen Völker von denen der Bundesrepublik. […] Der DP – einst ‚Terrorist, Schwarzhändler und Bettler‘ in den Augen vorschnell Urteilender – wurde zum Schicksalsgenossen, der, gleich zahllosen Deutschen, alles verloren hat.“[11] NS-Terror, die Konzentrationslager, der Holocaust, Zwangsarbeit und der deutsche Krieg in Osteuropa blieben in diesem larmoyanten, selbstgerechten und alle Schuld ignorierenden Text unerwähnt. Die oben erwähnten Sorgen und Befürchtungen der IRO und der Alliierten über die Zukunft der DPs in Deutschland sind mit Blick auf solche Aussagen aus heutiger Sicht mehr als angemessen.
Gleichwohl wäre es eine voreilige Interpretation, die Gruppenkonstruktionen solcher Quellen einfach mit umgekehrter Interpretation oder Empathie zu reproduzieren. Artikel der NWZ aus den 1950er Jahren zeugen auch von differenzierteren Kontakten. So gab es offensichtlich ökumenische Arbeitskreise an denen Bewohner*innen des „Altersheims“ ebenso beteiligt waren, wie andere in Varel und Umgebung lebende Menschen[12], wenn Schüler*innen des lokalen Gymnasiums in der Weihnachtszeit Lieder eingeübt hatten, gestalteten sie auch einen Adventsnachmittag im „Altersheim“ für DPs[13] und die NWZ nahm auch durchaus positiv Kenntnis von den zahlreichen kulturellen Events, die es während der gesamten 1950er Jahre an diesem sicherlich trans- und internationalsten Ort in der friesischen Provinz gab, wie zum Beispiel einem „internationalen Schallplattenkonzert“ im Juni 1957 (eine aus heutiger Sicht sehr schöne Formulierung dafür, dass ein DJ aufgelegt hatte).[14]
Ob und inwiefern sich heute noch Stimmen und Sichtweisen der damaligen Bewohner*innen des Heims rekonstruieren lassen, bleibt offen. So wichtig es ist, auch sie als Akteur*innen mit agency und voice geschichtswissenschaftlich in den Blick zu nehmen, so unklar ist, ob sie Quellen hinterlassen haben beziehungsweise solche Quellen in Varel irgendwo aufbewahrt wurden. Dass sich die Bewohner*innen des „Altersheims“ nicht immer als eine Einheit betrachteten, sondern es zu „nationalen ‚Differenzen‘“ kam, ist in Quellen belegbar (siehe dazu Grabe 2016: 271). Möglich ist angesichts der europäischen (Vor-)Geschichte auch, dass einzelne Heimbewohner*innen sich ihrerseits wegen Ressentiments und Rassismus Vareler*innen außerhalb des Heims verbundener fühlten als ihren Mitbewohner*innen. All diese Facetten gilt es möglichst differenziert zu erforschen, ohne dabei einer reflexartigen Vorstellung von zwei „natürlichen“ Gruppen zu verfallen: deutschen Vareler*innen und Vareler DPs.
In gewisser Weise war das Heim sicherlich eine Art Enklave, seine Bewohner*innen waren aber freie und vielfach vermutlich auch sehr mobile Menschen, die in Varel einkauften, ins Kino oder zum Friseur gingen, vielleicht in die Kirche oder zu Ärzt*innen. Vielleicht waren DPs auch mit anderen Vareler Einwohner*innen befreundet oder man teilte Hobbies. Mit seinen bis zu 1.000 Bewohner*innen war das Heim schließlich sicherlich ein lokaler Wirtschaftsfaktor.
Ein wichtiger Ort für die Flüchtlingspolitik der 1950er Jahre
Das Vareler „Altersheim“ für DPs ist aus mindestens drei geschichtswissenschaftlichen Perspektiven ein wichtiger historischer Ort. Aus der Perspektive der Forschung über die Gruppe der „Displaced Persons“ und „Refugees“ im Niedersachsen, Deutschland beziehungsweise sogar Europa der Nachkriegszeit kann das Vareler Heim eine besondere Fallstudie sein, die unser Bild dieser immer noch sehr untererforschten und öffentlich vielerorts vergessenen Vergangenheit zu vervollständigen hilft, auch mit Blick auf eine bisher wenig beachtete Gruppe unter den DPs: ältere Menschen. Im Gegensatz zu anderen historischen Orten, die in der Forschung bislang Beachtung erhielten, wie den DP-Lagern in Bergen-Belsen oder dem DP-Lager im Bayrischen Wildflecken, befand sich das Vareler Heim beispielsweise in einer anderen Region Deutschlands und beheimatete nicht nur Menschen einer nationalen Herkunftsregion, wie es beispielsweise im polnischen Camp in Bergen-Belsen der Fall war, sondern aus den unterschiedlichsten Ländern. Ältere DPs und Flüchtlinge stellen zudem eine besonders vulnerable Gruppe dar, für die die Gesellschaft dauerhaft Verantwortung übernehmen musste, weil sie im Gegensatz zu vielen jüngeren Flüchtlingen nicht durch Auswanderung oder Arbeitsaufnahme als Gegenstand von Politik und Fürsorge einfach verschwanden. Die Aushandlung ihrer Anerkennung und Teilhabe ist daher eine Besonderheit.
Aus der Perspektive niedersächsischer Regionalgeschichte und deutscher Nachkriegsgeschichte kann das Vareler Heim daher sowohl auf der politisch-administrativen als auch der alltagsgeschichtlichen Ebene viel über die Verfasstheit der niedersächsischen und der deutschen Gesellschaft in den 1950er Jahren aussagen.
Aus migrationshistorischer Perspektive handelte es sich bei den DPs schließlich um die ersten Flüchtlinge im Nachkriegsdeutschland, Varel war somit ein früher Fall eines lokalen Migrationsregimes (Oltmer 2018) nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Debatten über Flucht werden auch in Deutschland immer wieder von vorne, meist geschichtsvergessen und ideologisch höchst aufgeladen beziehungsweise instrumentalisiert geführt. Dies war in den Jahren 2014/15 so und gilt gegenwärtig für die Diskussionen über die Aufnahme und den Schutz ukrainischer Flüchtlinge. Der geschichtswissenschaftliche Blick auf die ersten in Deutschland lebenden Flüchtlinge, die Anfänge deutscher Flüchtlingspolitik und auf die Geschichte des Umgangs mit Flüchtlingen in den 1950er Jahren ist daher hoch aktuell und wichtig.
Der 30. Juni 1950 markierte dabei zwar einen Bruch in der Verantwortung für die DPs, die 1950er Jahre sollten aber als eine Übergangsphase verstanden werden, die es zu untersuchen gilt. Das Vareler „Altersheim“ zum Beispiel wurde vor diesem Datum von den Alliierten und der IRO errichtet, um den Bruch des 30. Juni zu überdauern und internationale Akteur*innen behielten es auch nach der Übergabe der Verantwortung für die DPs an Deutschland weiter im Blick. Das Heim war somit in den 1950er Jahren ein Ort, an dem lokale, regionale, nationale und internationale Akteur*innen über den Umgang mit Flüchtlingen, oder, je nach Sichtweise, auch mit NS-Opfern oder ganz allgemein mit Ausländer*innen verhandelten. Diese multiplen Akteurskonstellationen und die gleichzeitig lokale, regionale, nationale und internationale Bedeutung von Europas größtem „Altersheims“ für DPs sollte zukünftig geschichtswissenschaftliche Aufmerksamkeit erhalten.
In Varel und in der niedersächsischen Landesgeschichte geriet das Varel Old People’s Home nach den 1950er Jahren anscheinend immer mehr in Vergessenheit. Erst seit kurzem bemühen sich Vareler*innen, öffentlich an den Ort und die Zeit zu erinnern, als Varel das größte „Altersheim“ für NS-Opfer und osteuropäische Flüchtlinge beheimatete. Der Lokalhistoriker Holger Frerichs veröffentlicht demnächst eine einhundertseitige Dokumentation über das Heim und eine Initiative hat sich jüngst für die Restaurierung der noch auf dem Vareler Friedhof übrigen 63 Gräber ehemaliger Heimbewohner*innen eingesetzt. Dort entsteht derzeit ein „Erinnerungspark“.[15]
Auch mit Blick auf Public History gilt es aber, Europas größtes „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und osteuropäische Flüchtlinge wieder mehr ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, auch über Varel und die lokale Erinnerung hinaus.
—
In der Arbeitsgruppe Negotiating Migration der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung an der Universität Osnabrück wird aktuell in sechs Forschungsprojekten zum Flüchtlingsregime während und nach dem Zweiten Weltkrieg geforscht. Der Autor plant im Rahmen dieser Arbeitsgruppe, zukünftig auch zu Varel und dem dortigen „Altersheim“ für „Displaced Persons“ und Flüchtlinge zu forschen. Das Projektvorhaben soll Landes- und Lokalgeschichte mit internationaler Geschichte verbinden, um die multiplen Akteurskonstellationen der Aushandlungen einer Migrationsgesellschaft zu erfassen. Mit Blick auf das Vareler Heim soll dabei zudem der Umgang mit vulnerablen Flüchtlingen jenseits von Diskussionen über „Nützlichkeit“ in den Blick genommen werden. Auch die Geschichtsvermittlung durch Public History soll wichtiger Bestandteil des Projektvorhabens sein.
Literatur:
Cohen, Gerald Daniel: In War’s Wake. Europe’s Displaced Persons in the Postwar Order. New York 2011.
Grabe, Nina: Grabe: Die stationäre Versorgung alter Menschen in Niedersachsen 1945-1975, Stuttgart 2016.
Huhn, Sebastian/ Rass, Christoph: Displacement und Displaced Persons, in: Bannasch, Bettina/ Bischoff, Doerte/ Dogramaci, Burcu (Hrsg.): Exil, Flucht, Migration. Konfligierende Begriffe, vernetzte Diskurse? Band 40 der Reihe Exilforschung, Berlin/ Boston 2022, S. 38-49.
Huhn, Sebastian: Rethinking the Post-War International Migration Regime from the Global South: Venezuela in a Global History of White Immigration, in: Itinerario 46:2 (2022), S. 214-232.
Jacobmeyer, Wolfgang: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer, Göttingen 1985.
Nesselrodt, Markus / Velke-Schmidt, Marcus: Vergessene Jubiläen, neue Perspektiven – Displaced Persons-Forschung in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in: Hagen, Nikolaus/ Nesselrodt, Markus/ Strobl, Philipp/ Velke-Schmidt, Marcus (Hrsg.): Displaced Persons-Forschung in Deutschland und Österreich: Eine Bestandsaufnahme zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Berlin 2022, S. 11-34.
Oltmer, Jochen: Einführung: Migrationsregime vor Ort und lokales Aushandeln von Migration, in: Oltmer, Jochen (Hrsg.): Migrationsregime vor Ort und lokales Aushandeln von Migration, Wiesbaden 2018, S. 1-12.
Reinisch, Jessica: Old wine in new bottles? UNRRA and the midcentury world of refugees, in: Reinisch, Jessica/ Frank, Matthew (Hrsg.): Refugees in Europe, 1919-1959: A Forty Years’ Crisis?, London, S. 147-175.
Salomon, Kim: Refugees in the Cold War. Towards a New International Refugee Regime in the Early Postwar Era, Lund 1991.
Beim Titel dieses Beitrags handelt es sich um ein Zitat aus einer „Niederschrift über die Aussprache mit den Vertretern der Länder der britischen Zone über Fragen der Betreuung der heimatlosen Ausländer in Düsseldorf am 20.11.1951“, Bundearchiv, Koblenz, B/106/9918.
Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus einer Akte des IRO-Bestands in den Archives nationales in Paris, AJ43/792.
[1] IRO/ Department of Care and Maintenance: Institutional Cases. British Zone of Germany, Lemgo, 10.5.1950, S. 2, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
[2] IRO: Statement outlining the plans made for the transfer of responsibility from the IRO/CCG to the German authorities…, Lemgo, 19.7.1950, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
[6] IRO/ Department of Care and Maintenance: Institutional Cases. British Zone of Germany, Lemgo, 10.5.1950, S. 2, Archives nationales, Paris, AJ 43/583.
Research on the merger of criminal law and migration law continues to fuel current debates that are both new and old to historians specializing in migration and migration control (de Koster & Reinke 2017; García Hernández 2017; Graebsch 2019; van der Woude et al. 2017; Walburg 2016). Crimmigration can be described as an act of migrating in illegal(ized) settings, and as a research method that focuses on the nexus between criminal law and migration law. As the latter, it highlights linkages between norms and policies installed to sanction behavior deemed as delinquent and the policing of “foreigners” and “migrants”, thus regulating their mobility across space and time.
This essay reflects on migration control and the production of the delinquent other and argues that one can interpret these dynamics over time as cycles of crimmigration. Informed by my research on migration regimes and pejorative ascriptions concomitant with regulating mobility, I will engage with this topic in three steps: I will lay out my theoretical argument, then I will continue with an empirical case study before offering a critical appraisal and some concluding remarks.
[1] How does crimmigration look like through the lens of Migration Regime Analysis (Rass/Wolff 2018)? Migration Regime Analysis aims at understanding how sets of individual and collective actors engage in the negotiation of migration framed by norms, institutions, beliefs, practices, and so forth, interwoven in complex and asymmetrical relations. Our reading of the concept Migration Regime is not one of a consciously constructed mechanism to control migration or a policy that has been planned and implementedstrategically beforehand. We use it as a mode to observe how migration is negotiated in complex scenarios in which no single actor is totally in control. That, for instance, allows us to factor migrant’s agency into this conceptual model rather than reproducing ideas of a top-down execution of policies. The way we see it, some actors that are usually connected to nation-states and their bureaucracies try to regulate migration and build structures accordingly. Other actors, usually migrants and their stakeholders, try to navigate and change such systems, driven mainly by aspirations aiming at some sort of improvement. Migration Regimes evolve in path dependencies that tend to amplify and reproduce dominant choices rather than producing radical change.
What is in a Migration Regime by Christoph Rass & Frank Wolff, 2018.
Nation-states seem to manage the ever-same scenarios regarding migration: the entry of non-nationals into the territory, the terms and conditions of their presence, and their removal if expedient. Through this modus operandi, migrants are constructed as “guestworkers,” “refugees,” “illegal migrants,” etc.. Migration is produced as something “good” or something “bad,” as beneficial or detrimental to the dominant order. At the same time, nation-states have developed structures to regulate deviant behavior and exercise social control. These structures are usually older than institutions in charge of the regulation of migration.
When nation-states began to recognize migration as a phenomenon deserving regulation and started to develop internal and external migration control, they had to choose which of their agents and institutions should be taking responsibility. The police seemed to be a good choice. Specialized administrations and norms targeting migration emerged much later. In German states during the nineteenth century, having the police deal with the regulation of mobility seemed an obvious choice given the broader understanding of policey and the conceptualization of the intruding foreigner as a potential threat. Building on that tradition, criminal law seemed an appropriate place to codify certain aspects concerning the regulation of migration.
We could thus argue that parts of migration law, particularly those parts which do not originate from international relations but from the policing of entry, presence, and removal of “strangers” (‘Fremde’) or “foreigners” (‘Ausländer’) by the nation-state and its agencies, often grew out of police matters and was codified in criminal law.
Migration Regime analysis would support that, indeed, one could expect one of the more longstanding and stable relationships between regime elements like migration law and criminal law because they are kin from a historical perspective –such as administrations charged with policing criminals and those charged with policing migrants. Path dependencies in Migration Regimes tend to maintain such connections that were probably the historical normal in many places. It is the emancipation of migration law from criminal law – not just as a retreat into specialized laws targeting foreigners or (im)migration but as a form of turning away from regulating migration through criminal law – and this should indeed surprise us. If so, studying the relative position of both spheres longitudinally and comparatively – across time and space – could indicate how societies conceptualize migration and its regulation.
This refers to migration control gravitating around conventional betterment or economically-driven mobility. Refugee law took a different path but ended up with tight links to criminal law as well. This might hot have been written into its DNA from the very beginning. But the culturally embedded drive to use crime control for migration control might have contributed to an eventual merger. A cultural history of ideas or an intellectual history of migration control could help us to address this question.
[2] In an earlier study, I looked at where deportation laws originated in the German Federation and in the German Empire (Rass 2018). We know about the connection between becoming a public charge and the production of deportability. During the first half of the nineteenth century, practices of local and statewide expulsions of foreigners were common in the German Federation. After the split of 1866/67, the North German Federation codified the main reasons for the expulsion of foreigners in its newly written criminal law, which was based on the Prussian criminal law and became the criminal code of the German Empire after the unification of German states in 1871. This process introduced banning non-nationals from the entire territory (aka “Reich”) for selected felonies but mainly when they became a public charge. Consequences of social distress were classified as felonies to be treated by criminal courts, and, as a result, deportations were applied as a logical consequence of the sentencing. In time, this became part of the German Ausländergesetz (Aliens Act) but the production of deportability in modern Germany based on an actual law has its roots in the inscription of deportation as Reichsverweisung into criminal law.
Was that a new idea in the 1870s? I was recently looking at Justus Möser, an Early Modern thinker of the German enlightenment from Osnabrück who published – among many other topics – on how to regulate migration in the late eighteenth century – an entire century earlier (Rass 2020).
Christoph Rass, Bewegung in einer kleinen Welt, 2020.
Möser argued that landowners constituted the state while all other inhabitants – to him, all immigrants of some sort – were only to be temporarily tolerated no matter how long they had lived in the territory. If they violated a norm or if they became a social burden, the community of landowners should be allowed to summarily sentence them to expulsion as criminals. His point was that this form of policing administered by the community of landowners and their courts would procure a well-disciplined labor force tailored to the needs of the elites. Justus Möser came up with a model migration policy that predated what would later be written into the criminal code of the German Empire and haunted us well into the post-1945 era. We could probably trace the underlying ideas even further back and find that merging migration control and criminal law is – in fact – deeply embedded in German, European or Western culture.
[3] A critical appraisal of crimmigration begins with this question: Why should we limit the study of mergers between different spheres of law in forming migration policies at the intersection of the criminal code and migration law? The control of migrants seems to be drawing input from almost every part of the ever-differentiating body of modern law, whether centralized in a body of foreigner law or decentralized across different branches.
For example, the production of unfree labor and discriminatory labor market positions of migrants makes use of the law across several fields. An obvious case is the links between labor law, migration law, and criminal law in Canadian temporary work programs during the 1980s, to name one prominent example (Rass 2014). As is often the case in temporary work programs, state-regulated controls of working conditions were suspended, the power to initiate deportation by reporting norm violations was handed to employers, and permanent residence became dependent on a migrant’s clean record and on the ability to stay with one employer for a minimum period. Understanding such systems requires turning from scrutinizing bilateral links – between migration law and criminal law or between migration law and labor law – to analyzing triple or multilateral mergers (Rass 2010).
This brief essay yields three observations:
[1] Using migration regimes as a historically informed analytical framework helps us to understand long-standing connections between criminal law and migration law produced by path dependencies. A growing distance between both of these areas of law should rather surprise us than their merger. Their relative position and the characteristics of their entangledness – as they change over time – are worth studying from a longitudinal and a comparative perspective.
[2] Tracing back ideas of how criminal law and its institutions and the policing of foreigners were conceptualized not only by practitioners, police officers, jurists, and lawmakers but also by intellectuals, philosophers, and academics can broaden our perspective on how crimmigration became culturally embedded and normalized.
[3] Connections between different areas of law in migration control go beyond crimmigration and become more critical as other sections of law differentiate and grow apart. The production of migration, migration control, and its place in the body of law – tending to disguise its sometimes highly discriminatory and abusive character – might strongly depend on such connections, which needs to be pointed out by critical and reflexive migration research.
References:
Cuauhtémoc García Hernández, César: What is Crimmigration Law?, in: Insights on Law and Society, 17. 2017, H. 3, 22 – 25.
De Koster,Margo/Herbert Reinke: Migration as Crime, Migration and Crime, in: Crime, History & Societies, 21. 2017, H. 2, S. 63 – 76.
Graebsch, Christine M.: Krimmigration. Die Verwobenheit strafrechtlicher mit migrationsrechtlicher Kontrolle unter besonderer Berücksichtigung des Pre-Crime-Rechts für „Gefährder“, in: Kriminologie. Das Online-Journal, 1. 2019, H. 1, S. 75 – 103.
Rass, Christoph: Institutionalisierungsprozesse auf einem internationalen Arbeitsmarkt. Bilaterale Wanderungsverträge in Europa zwischen 1919 und 1974 (Studien zur Historischen Migrationsforschung), Paderborn: Brill 2010.
Rass, Christoph: Unfreie Arbeit und globale Mobilität vom 19. ins 21. Jahrhundert, in: Arbeit und Recht seit 1800. Historisch und vergleichend, europäisch und global, Köln: Vandenhoeck & Ruprecht 2014, S. 229 – 257.
Rass, Christoph: Praktiken der Exklusion. Die Reichsverweisung im Migrationsregime des Deutschen Kaiserreichs 1871/75-1914/18, in: IMIS-Beiträge, 52. 2018, S. 97 – 138.
Rass, Christoph: Bewegung in einer kleinen Welt. Justus Möser als Denker eines frühneuzeitlichen Migrationsregimes, in: Winzer, Ulrich/Tauss, Susanne (Hrsg.): Es hat also jede Sache ihren Gesichtspunct …’. Neue Blicke auf Justus Möser, Münster: Waxmann 2020, S. 85 – 100.
Rass, Christoph/Wolff, Frank: What Is in a Migration Regime? Genealogical Approach and Methodological Proposal Migrationsregime, in: Pott, Andreas/ Rass, Christoph/ Wolff, Frank (Hrsg.): What is a Migration Regime?, Wiesbaden: Springer 2018, S. 19 – 64.
Van der Woude, Maartje, Barker, Vanessa, van der Leun, Joanne: Crimmigration in Europe, in: European Journal of Criminology, 14. 2017, H. 1, S. 3 – 6.
Walburg, Christian: „Crimmigration“. Die Ausweisung als Mittel der Migrations- und Kriminalitätskontrolle, in: Neue Kriminalpolitik, 28. 2016, H. 4, S. 378 – 88.
*This essay originates form a talk given at the conference: CRIMMIGRATION. ON THE MERGER OF CRIME CONTROL AND MIGRATION CONTROL @ ZIF, February 2021
Als vor wenigen Tagen die alljährliche Urlaubswelle die deutschen Flughäfen überlastete, schilderten die Medien ausführlich das Leid der vielen Reisenden, die nun ihre Urlaubspläne ändern mussten. Zeitgleich aber von deutlich weniger Aufmerksamkeit begleitet berichteten einige Medien über neue Recherchen, wie insbesondere Charteranbieter ihre Umsätze auch in weniger reiseintensiven Zeiten hoch halten: Der Staat heuert sie als Abschiebeunternehmer an.
Die taz berichtete über Millionenumsätze des zweitgrößten deutschen Reiseunternehmens DER dank Abschiebungen in Krisengebiete. Den Recherchen nach habe der Konzern zwischen 2017-2019 bei jeder zweiten Abschiebung aus Deutschland mitverdient. Die Initiative Deportation Alarm listet weitere Unternehmen auf, die allein im Jahre 2021 in mindestens 206 Massenabschiebeflügen knapp 5.500 Personen für Gebühren von ungefähr 22 Millionen Euro deportiert haben. Diese Unternehmen operieren dabei auch mit Schutz des Staates möglichst verdeckt, um ihren Ruf als Anbieter von Urlaubsfreuden nicht durch die Realität eines gemischten Geschäftsplans von freiwilliger und erzwungener Mobilität zu besudeln. Solche Meldungen und Initiativen schließen implizit an Initiativen an, die wie die auf die Lufthansa ausgerichtete Deportation Class bereits um die Jahrtausendwende durch Public Shaming das Verhalten von Unternehmen – und das Bewusstsein von Pilot*innen – beeinflussten. Dabei zeigen die Initiativen vor allem eines: Es gibt Gewinner im Abschiebe-Business.
Protestaktion der Intiative Deporation Class bei der Lufthansa Hauptversammlung 2002
Diese Gewinner wollen aber möglichst unsichtbar bleiben, denn sie operieren oft nicht nur in moralischen, sondern auch in normativen Grauzonen. Dies gilt keineswegs nur für Abschiebungen in Krisengebiete. Während NRW und Niedersachsen innereuropäische Dublin-Abschiebungen nach Griechenland aufgrund einer langen Kette entsprechender Gerichtsentscheidungen bis zum Europäischen Gerichtshof ablehnen, setzt Bayern sie derzeit erneut durch. Und immer wieder stellt sich nach verhinderten Abschiebungen heraus, dass sie rechtlich fragwürdig gewesen wären. 2017 fasste die Rechtswissenschaftlerin Dana Schmalz darum die Forderung des Bundesverfassungsgerichts mit “genauer hinschauen” zusammen. Dies gilt Initiativen wie Deportation Alarm folgend nicht nur für die rechtlichen Prozesse, sondern auch für die Praxis der Abschiebung im Gesamten.
Der heutige Begriff der Abschiebung oder Rückschiebung ist dabei eng mit dem modernen Flüchtlingsbegriff verbunden. Im allgemeinen Verständnis wird eine Abschiebung dann möglich, wenn ein Schutzersuchen scheitert. Die Realität ist komplizierter. Der Begriff der Abschiebung – oder noch mehr der der Rückschiebung – ist darum nicht nur ein Euphemismus für einen oft unvermittelt eintreffenden staatlichen Gewaltakt. Er sondert das Spezifische der Deportation von Flüchtlingen auch künstlich von einer wesentlich breiteren Geschichte staatlicher Deportationsakte ab. Denn letztlich gehen den numerisch abbildbaren Gewinnen der Abschiebeunternehmen die erhofften Gewinne von Staaten voraus, die Deportationen nicht nur für ökonomische, sondern auch für andere Zwecke einsetzen. Um die ökonomische Seite zu verstehen, müssen wir also diese anderen Zwecke betrachten.
Ehrlicher ist es deswegen wohl der in der Schweiz gebräuchliche Ausdruck der Ausschaffung. Es geht nicht darum, dass für einen jeden Menschen nach dem Ablehnen eines Schutzersuchens automatisch die die Rückführung in die “Heimat” anstünde. Es geht um ein staatliches Interesse, gewisse Menschen in Akten von ganz spezifischer Sichtbarkeit außer Landes zu schaffen. Dies ist moralisch problematisch und wird rechtlich nach nationalen und internationalen Standards letztlich nur bei Menschen möglich, die einen besonders prekären Status haben – also heutzutage insbesondere nicht anerkannte Flüchtlinge.
Der Blick in die Geschichte zeigt allerdings, dass dies ein Ergebnis eines langen Prozesses ist, in dem Staaten immer wieder neue schwache Gruppen definierten und mit der Ausschaffung bedrohten. Von Armut über spezifische Ethnizität bis zu oppositionellem Verhalten: In der historischen Praxis der Ausschaffung treffen im Migrationsrecht juristische Prozesse auf externe Wertemuster, die sich oft aus rassistischen, klassistischen oder politisch-normativen Vorstellungen speisen. Berüchtigt sind hierbei insbesondere antisemitische Ausbürgerungen und Vertreibungen.
Sie dienten in Kaiserreich und Weimarer Republik und bekanntermaßen vor allem im nationalsozialistischen Deutschland nicht allein der Vertreibung von Juden, sondern auch zur Konstruktion der nationalen bzw. völkischen Gesellschaft.[1] Während diese Praxis aufgrund ihres expliziten und programmatischen Charakters in der Forschung viel Aufmerksamkeit auf sich zieht, steht eine breitere Forschung zu Deportationen als gesellschaftsformende Zwangspraxis noch aus. Denn während es vordergründig darum geht, Staat und Bevölkerung von angeblichen sozialen “Kostenfaktoren” zu entlasten, stehen im Hintergrund recht konkrete Konzepte darüber, wie Land und Gesellschaft auszusehen hätten – und warum diese Menschen nicht dazugehören.[2] Ausschaffungen sind also keineswegs nur Zwangsmaßnahmen gegen die Betroffenen, sondern auch zur Schaffung von Gesellschaftsvorstellungen. Dies zu analysieren ist komplex und bedarf einer deutlich gesteigerten Aufmerksamkeit sowohl der Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften als auch ganz spezifisch der Migrationsforschung. Denn nicht nur die seit Langem im Zentrum der Migrationsforschung stehende Frage der Integration macht Migration zu einem gesellschaftlichen Querschnittsthema, sondern auch die Praktiken (und Akzeptanz) von Desintegration.
Der Liedermacher Wolf Biermann mit Kind 1977 kurz nach seiner Ausbürgerung aus der DDR (Quelle Wikipedia)
Die Beschäftigung mit diesem Thema nimmt in den letzten Jahren deutlich zu und sie macht auch einen Schwerpunkt der historischen Migrationsforschung der Arbeitsgruppe der Neuesten Geschichte an der Universität Osnabrück aus. Im Laufe der kommenden Woche stellt diese Blogreihe in drei nacheinander erscheinenden Beiträgen einige unserer Gedanken und Arbeiten zum Thema vor. Mit Blick auf Forschungen zu Ausweisungen seit dem 19. Jahrhundert schlägt Christoph Rass in seinem am Montag (1/8/22) erscheinenden Beitrag vor, neuere Ansätze der Forschung zu Migrationsregimen[3] zu nutzen, um unser Verständnis darüber zu verfeinern, wie sich im Ausweisungswesen und der Kriminalisierung von Migrationsformen diverse rechtliche Hintergründe jenseits des Migrationsrechts mit spezifischen Migrationsnormen verschneiden, um das auszuschaffende “delinquent other” überhaupt erst zu produzieren. Die folgenden beiden Essays verdeutlichen dies empirisch. Kommenden Mittwoch (3/8/22) präsentiert Annika Heyen ihre Forschungen zur Ausweisungspraktik des Königreichs Hannover um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Anhand intensiver Archivarbeit kann sie zeigen, welch ungemeine Kreativität das Königreich an den Tag legte, um verarmte Untertanen rechtswidrig in die USA auszuschaffen. Anschließend an den Begriff der crimmigration[4] skizziert sie darum den Begriff der cremigration – die rechtswidrig erzwungene Emigration eigener Staatsangehöriger. Auf diese Praxis blickt am Freitag (5/8/22) abschließend auch Anne Reuther. Sie beleuchtet am Fall der Friedensgemeinschaft Jena, wie die DDR Ausweisungen – oft durch erzwungene Ausreiseersuchen als angeblich freiwillige Akte getarnt – zur Herstellung innerer Ruhe und Ordnung nutzte. In beiden Fällen zeigt sich dabei, wie Staaten mittels Rechtsbeugung und Zwang selbst jene Praktiken an den Tag legen, die sie an anderer Stelle als Schleusung brandmarken.
Die Reihe möchte Deportationen als historisches Forschungsthema, als einen zentralen Ausdruck staatlicher Hoheitsgewalt gegen die eigene Bevölkerung sichtbarer machen. Die Beiträge deuten die Vielfalt der Praktiken und Betroffenen vom 19. Jahrhundert bis in die Zeitgeschichte ebenso an, wie sie sich mit der Verschwiegenheit der Praxis beschäftigen. Denn einerseits besitzen Staaten ein prononciertes Interesse an der Vertraulichkeit der Maßnahmen, während sie andererseits mit deren Durchführung auch eine Botschaft an einen jeweils spezifischen Kreis von Adressaten senden. Die Beiträge beleuchten einige unserer Arbeitsschwerpunkte und wollen weitere Forschung zum Thema inspirieren. Darüber hinaus möchte die Reihe mittels drei kleiner Schlaglichter anregen, intensiver über verbindende Elemente von Deportationen als staatliche Praxis nachzudenken. Sie verdeutlicht einerseits die Bandbreite teils rechtswidriger staatlicher Zwangsmaßnahmen der Deportation. Andererseits reißt sie die Frage nach jenen gesellschaftlichen Konstellationen an, aufgrund derer solche Praktiken möglich sind oder für Staaten als wünschenswert erscheinen – und warum letztere den Protest gegen diese Maßnahmen so zu fürchten scheinen.
[1] Dieter Gosewinkel, Einbürgern und Ausschließen: Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2001); Jochen Oltmer, Migration und Politik in der Weimarer Republik (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2005).
[3] Christoph Rass und Frank Wolff, „What Is In a Migration Regime?“, in Was ist ein Migrationsregime? What Is a Migration Regime?, hg. von Andreas Pott, Christoph Rass, und Frank Wolff (Wiesbaden: Springer VS, 2018), 19–64.
[4] César Cuauhtémoc García Hernández, Deconstructing Crimmigration, UC Davis Law Review 51, Nr. 1 (2018): 197–253.
Auf Einladung der Referentin für Forschungsunterstützende Dienstleistungen und Digital Humanities der Universiätsbibliothek der Universität Osnabrück sprach Dr. Sebastian Bondzio am 17. Juni 2022 über die Potenziale der gegenwärtigen Phase der Digitalisierung für die Geschichtswissenschaft.
In seinem Vortrag ging er auf zwei Aspekte ein: 1. Der Workflow zur Erstellung der digitalen Replikate der beiden an der Professur NGHM erforschten historischen Großkarteien ein, der Osnabrücker ‘Gestapo-Kartei’ und der Osnabrücker ‘Ausländermeldekartei’. 2. Die gedanklichen Grundlagen der Auswertung durch Digitalisierung und Extraktion erzeugten historischen Massendaten mithilfe explorativer Analysen sowie die historiografischen Perspektiven, die auf diese Weise ermöglicht werden.
Der Vortrag und Präsentation stehen nun online zur Verfügung: