Alle Beiträge von Annika Heyen, M.A.

„Einige Tausend ungezählte Kleinkinder“ – Gedenken an die Opfer der Deportationen von Ozarichi/Azaryčy in Belarus am 80. Jahrestag.

In der Woche vom 12. bis zum 19. März jährt sich eines der größten Kriegsverbrechen der Wehrmacht zum 80. Mal. Truppen der 9. Armee der Wehrmacht deportierten etwa 50.000 Menschen, die sie als „unnütze Esser“ einstuften – vor allem Alte, Kranke, Personen mit Behinderungen und Frauen mit kleinen Kindern – in Lager nahe der Frontlinie beim Dorf Ozarichi und ließen sie dort als „menschliche Schutzschilde“ beim eigenen Rückzug zurück.

Eetwa 9.000 Menschen starben während der Deportationen oder an ihren Folgen. Den 80. Jahrestag dieser Tragödie nahmen Aliaksandr Dalhouski und Christoph Rass zum Anlass, mit einem öffentlichen Vortrag im Ratssitzungssaal der Stadt Osnabrück an die Opfer dieses Kriegsverbrechens zu erinnern und zugleich sich zugleich mit den Tätern und ihrer Gesellschaft zu befassen, die solche Taten hervorbringen konnte.

Möglich wurde der Vortrag im Rahmen des Projekts „Mapping the Co-Presence of Violence and Memory in Belarus“ durch eine Kooperation mit dem Osnabrücker Friedensbüro.

Ihrem Abschlussbericht an die Heeresgruppe Mitte legte die 9. Armee ausführliches Kartenmaterial zur Dokumentation der Deportationen bei (Quelle: Bundesarchiv).

Kaum einer der Landstriche, die zwischen 1939 und 1945 unter deutsche Besatzung gerieten, erlitt so schwere Verwüstungen wie das Territorium der heutigen Republik Belarus. Insgesamt verloren zwischen 2,2 und 3 Millionen der vormals 10 Millionen Einwohner:innen des Landes ihr Leben. Neben Maly Trascjanec, nach Auschwitz einer der furchtbarsten Tatorte des natonalsozialistischen Völkermordes, waren die Deportationen von Ozarichi ein tiefe Narben im kollektiven Gedächtnis hinterlassendes Ereignis; ein Kriegsverbrechen, das von einer ganzen Armee begangen wurde, mit Tausenden Soldaten, die von der Planung über das Zusammentreiben der Opfer bis zur Bewachung der Lager und bis zum Mord an Tausenden ihre Tatbeiträge leisteten. Nur wenige der Täter wurden nach dem Krieg zur Verantwortung gezogen; ein Bewusstsein für Tat und Täter entwickelte sich in Deutschland nur langsam und spät.

Eine detaillierte Statistik der Wehrmacht zeigt die Bewegung der Opfer zwischen den Lagern (Quelle: Bundesarchiv).

Auch in Belarus haben die Opfer von Ozarichi nur schwer ihren Platz in der Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg und die deutsche Besatzung gefunden. Die Ereignisse des März 1944 passten nicht zur offiziellen sowjetischen Geschichtsschreibung, laut der Belarus ein Mittelpunkt der antifaschistischen Partisanenbewegung gewesen war; ein Mythos der sowohl die Heterogenität des Widerstandes wegwischte als auch wenig Raum ließ für einen differenzierten Umgang mit den Opfern des Krieges. Obwohl die Ozarichi-Überlebenden immer wieder versuchten, auf ihr Schicksal aufmerksam zu machen, bestimmte die Sicht der Veteranen der Roten Armee die Wahrnehmung der Ereignisse.

Die anschließende Diskussion mit den Zuschauer:innen kreiste um aktuelle Ansätze und Herausforderungen für eine bi-nationale Erinnerungskultur an die Verbrechen unter deutscher Besatzung in Belarus im Allgemeinen und an Ozarichi im Speziellen: Wie zugänglich sind die historischen Orte in Belarus angesichts des Krieges Russlands gegen die Ukraine noch für deutsche Reisende?

Eine Lagekarte der Wehrmacht zeigt die Position der Lager bei Ozarichi im Gefechtsgebiet des 56. Panzerkorps (Quelle: Bundesarchiv).

Wie kann die erinnerungskulturelle Arbeit angesichts zunehmenden politischen Drucks auf belarusische Akteure fortgesetzt werden? Antworten darauf, so Christoph Rass und Aliaksandr Dalhouski, sind Projekte wie die Kooperationen zwischen der von dem IBB Dortmund finanzierten Geschichtswerkstatt Minsk und der Universität Osnabrück sowie der Einsatz digitaler Tools, die ein höheres Maß an erinnerungskultureller Partizipation, sowohl im Hinblick auf das Gedenken als auch bezogen auf das Erzählen von Vergangenheit ermöglichen.

Eingebettet war der Vortrag in die von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) finanzierten Workshopwoche „Mapping the Co-Presence of Violence and Memory in Belarus“, in der Wissenschaftler:innen, Studierende und andere Akteur:innen aus der belarusischen Zivilgesellschaft – viele von ihnen im Exil lebend – solche digital public history Formate entwickeln, die von Initiativen für eine reflektierte Erinnerungsarbeit selbstständig eingesetzt werden können. Vor Beginn des Vortrags konnten die belarusischen Gäste unter der Führung des Historikers Thorsten Heese vom Museumsquartier Osnabrück den historischen Friedenssaal, in dem 1648 mit den protestantischen Gesandten über das Ende des Dreißigjährigen Krieges verhandelt worden war, und den Osnabrücker Ratsschatz bewundern. Das Thema der Führung: die Bedeutung und Herstellung von Frieden.

Eröffnung der Fotoausstellung “Orte und Erinnerung” des belarusischen Fotografen und Historikers Alexander Litin

Am Mittwoch, 13. März 2024, wurde die Fotoausstellung “Orte und Erinnerung” des inzwischen in Israel lebenden belarusischen Fotografen und Historikers Alexander Litin im Studierendenzentrum der Universität Osnabrück (Gebäude 53) eröffnet. Die Arbeiten von Alexander Litin zur Shoah werden in Osnabrück erstmals überhaupt öffentlichen gezeigt.

Alexander Litin ist derzeit im Rahmen der Akademiewoche “Mapping the Co-Presence of Violence and memory in Belarus” gemeinsam mit 19 anderen belarusischen (Exil-)Wissenschaftler:innen Gast der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung an der Universität. Gemeinsam mit der Historkerin Ida Schenderowitsch, der stellvertretenden Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde in Mogilev und einer der führenden Expert:innen für die jüdische Geschichte der Region führte er die Besucher:innen in die Ausstellung und ihre Bilder ein, mit denen sie die jüdische Geschichte und die Erinnerungen an die Shoah in der Region Mogilev dokumentieren.

Bei den gezeigten Aufnahmen handelt es sich um Reportageporträts von Befragten – Juden und Nichtjuden –, die das Leben im Ort vor dem Krieg sowie die Ereignisse während der Besatzung, der Evakuierung und der Nachkriegszeit miterlebt haben. Einen besonderen Platz in der Ausstellung nehmen Aufnahmen von Vernichtungsorten der Shoah und Denkmälern für Holocaust-Opfer ein, die in der Nachkriegszeit errichtet wurden. Ergänzt wird das Bildmaterial durch kleine erläuternde Texte mit Auszügen aus Erinnerungsberichten.

Die 20 Bilder in der Ausstellung repräsentieren nur einen kleinen Ausschnitt aus Litins umfangreichen Werk. Eingebettet in die von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) finanzierten Workshopwoche “Mapping the Co-Presence of Violence and Memory in Belarus” verdeutlichen sie die Transformation und Überlagerung von Erinnerungskulturen, die die Workshopteilnehmenden derzeit gemeinsam mit dem NGHM-Team unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass, Mirjam Adam und Dr. Aliaksandr Dalhouski bearbeiten.

Das gezeigte Spekrtum reicht von Bildern von Orten sowjetischer Gedenkkultur bis hin zu Aufnahmen stärker selbstbestimmter Erinnerungsorte jüdischer Gemeinden oder auch von Individuen, die an ihren Lebensorten an die zerstörten jüdischen Gemeinden, die ermordeten Nachbarn und die Erfahrungen von Krieg und Shoah erinnern.

Die Fotografien wurden in der Druckerei der Universität produziert, die Bildplatten haben die Werkstätten der Universitätsbilbiothek hergestellt. Zu sehen ist die Ausstellung noch bis einschließlich Mittwoch, 17. April 2024, im Studierendenzentrum der Universität Osnabrück.

‘In Stein gemeißelt’. Abschlussveranstaltung stellt Ergebnisse eines internationalen Projekts vor.

Am 12. März war das Team der Professur Neueste Geschichte und Historische Migrationsoforschung der Universität Osnabrück gemeinsam mit seinen Projektpartner:innen aus Göttingen, Riga und Minsk mit der Abschlussveranstaltung des vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur finanzierten trinationalen, digitalen Projekts “In Stein gemeißelt? – Digital erfahrbare Erinnerungsdiskurse im Stadtraum von Niedersachsen und Osteuropa” zu Gast in der Universitätsbibliothek auf dem Campus Westerberg.

Ein Jahr lang haben mehr als 40 Studierende und geschichtswissenschaftlich Forschende Gedenkorte an den insgesamt fünf Projektstandorten dreidimensionalen Modelle von Denkmälern digitalisiert, deren Umgebung über 360°-Panoramafotografien eingefangen, die Hintergründe dieser Orte und ihrer Bedeutung recherchiert und ihre Ergebnisse mit Unterstützung des Kulturerbes Niedersachsen auf einer gemeinsamen Website [isg.gvb.de] zusammengetragen, die materielle Erinnerungskultur an vier Standorten in drei Ländern kontextualisiert und in Beziehung setzt.

Beteiligt an “In Stein gemeißelt” waren neben der NGHM das Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte der Universität Göttingen, die Geschichtswerkstatt Minsk, die Fakultät für Geschichte und Philosophie der Universität Lettlands in Riga und das Museum Friedland.

Die Startseite der Website “In Stein Gemeißelt”. Bitte klicken, um die Seite aufzurufen.

“Es braucht ein Dorf, um ein Kind großzuziehen.” Dieses Sprichwort griff Dr. Maria Rhode, Akademische Rätin am Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte der Georg-August-Universität Göttingen und gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Rass Leiterin des Projekts “In Stein gemeißelt”, in ihrem einleitenden Grußwort auf. Das “Kind” in diesem Szenario war die gemeinsam erstellte Website und das “Dorf” die große Gruppe an Menschen, die sich an diesem Arbeitsprozess beteiligt hatten: Von der Entwicklung des Projektantrags im Sommer 2021 über die Erstellung eines groben Konzepts, die Durchführung von thematisch angepassten Lehrveranstaltungen in Göttingen und Riga, die Auswahl und Digitalisierung von Erinnerungsorten durch die Studierenden, das Recherchieren und Verfassen von objektbiografischen und informativen Texten zu Denkmälern und Leerstellen in der Erinnerungskultur bis hin zum Erstellen und Füllen der Website waren es 60 Personen.

43 Gedenkorte bzw. Leerstellen in der Erinnerungskultur haben die Projektbeteiligten für die gemeinsame Website digitalisiert und gesammelt. Bitte klicken, um die Seite aufzurufen.

Projektziele- und Umsetzung

Ziel des Projekts war es ursprünglich, nachzuzeichnen, wie der geteilten Geschichte von begangenem und erfahrenem Unrecht im 20. Jahrhundert an verschiedenen Standorten gedacht und welchen Orten dabei Sinn verliehen bzw. welche Orte dabei unbeachtet bleiben. Dabei sollten Vernetzungen zwischen Niedersachsen als Standort dieser geteilten Geschichte und Osteuropa sichtbar gemacht werden. Die Erkenntnisse dieser ersten beiden Schritte sollten anschließend in niedrigschwelligen Formaten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Diese Projektziele erweiterten sich methodisch im Verlauf des Erarbeitungsprozesses, immer stärker rückte die Idee in den Vordergrund zu erproben, wie Studierende und Akteur:innen aus er Zivilgesellschaft über kostengünstige oder sogar kostenlose digitale Tools Erinnerungsorte und Erzählungen über Vergangenheit einfangen und zusammenführen können.

Drei Länder – drei Erinnerungskulturen?

Wie sich die jeweiligen Erinnerungskulturen in Deutschland, Belarus und Lettland seit Ende des Zweiten Weltkrieges entwickelt hatten, trugen Dr. Maria Rhode, Dr. Aliaksandr Dalhouski, Dr. Katja Wezel und Dr. Mārtiņš Mintaurs, letzterer digital aus Riga zugeschaltet, überblickhaft vor. Die Moderation übernahm Annika Heyen, die zusammen mit Jennifer Frank vom Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte der GAU Göttingen die Koordinatorin des Projekts ist und die Arbeit des Osnabrücker Teams leitet. Maria Rhode aus dem Göttinger Projektteam skizzierte in ihrem Beitrag den Weg deutscher Erinnerungskultur vom “dröhnenden Schweigen”, Selbstviktimisierung hin zum Entstehen erster Gedenkstätten – zunächst in der DDR ab den späten 1950er Jahren, ab den 1980er Jahren auch in der Bundesrepublik – hin zu einer zunehmenden Öffnung des Gedenkens nicht nur für weitere Opfergruppen des NS-Regimes neben den ermordeten Jüdinnen und Juden, sondern auch für Opfer anderer Genozide, wie etwa die Herero und Nama, die Opfer des Holodomor und die verfolgten und ermordeten Armenier.

Aliaksandr Dalhouski, stellvertretender Leiter der Geschichtswerkstatt Minsk, Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück und zuständig für die Erarbeitung der belarusischen Projektbeiträge, zeichnete die Entwicklungslinien der belarusischen Erinnerungskultur von der sowjetischen Zeit über die Phase größerer Demokratisierung in der Gedenkarbeit während der Glasnost und Perestroika hin zu einer re-Sowjetisierung seit Regierungsantritt Aljaksandr Lukaschenkas 1994 und damit verbundenen aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Gedenken an Gewaltereignisse des 20. Jahrhunderts nach.

Dass auch in Lettland öffentliches Gedenken stark vom Staat beeinflusst wird, referierten Katja Wezel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der GAU Göttingen, und Mārtiņš Mintaurs, Assistenzprofessor an der Fakultät für Philosophie und Geschichte an der Universität Lettlands, aus dem Team Riga. Ihnen zufolge lässt sich die lettische Erinnerungskultur an das 20. Jahrhundert vor allem in zwei große Themenbereiche einteilen: in das Erinnern an die Verbrechen nationalsozialistischer Täter:innen und an durch das Sowjetregime begangenes Unrecht. Diese Einteilung spiegle sich auch in der Auswahl der digitalisierten Denkmäler für die Projektwebsite “In Stein gemeißelt” wider.

Im Anschluss an diese inhaltlichen Vorträge entwickelte Prof. Dr. Christoph Rass Perspektiven, Veränderungen und Chancen für das Zusammenwirken von public history, citizen science und digital history durch die aktuelle Phase der digitalen Transformation – dies allerdings auch vor dem Hintergrund von politischen Herausforderungen für die Persistenz einer kritisch reflektierten Erinnerungskultur in Europa.

Teilhabe an Erinnerungsprozessen nicht nur als Zuschauer sondern als Geschichte erzählende Akteur:innen durch digitale Methoden; über 40 Studierende beteiligten sich in der Göttinger und der Rigaer Lehrveranstaltung sowie als Studentische Hilfskräfte an diesem Experiment und erstellten mithilfe ihrer mobilen Endgeräte Modelle von 43 Erinnerungsorten. Vier von ihnen – Jannik Meier aus dem Göttinger Projektteam, Jan Otto aus dem Team Riga und Johannes Pufahl sowie Tim Ott aus dem Team Osnabrück – stellten den Erarbeitungsprozess, die fertige Website sowie den digitalen Stadtrundgang – eine mobile Version der Seite für unterwegs – vor.

Dabei reflektierten sie nicht nur die besondere Lernerfahrung, die sie durch das Recherchieren und Verfassen von Texten für ein digitales, öffentliches Produkt sammeln konnten, sondern auch die besondere Bedeutung der Erinnerungsarbeit “von unten” im Gegensatz zur staatlich verordneten und dominierten Erinnerungskultur auch an den beteiligten Standorten Minsk und Riga.

Zum feierlichen Projektabschluss kamen viele Projektbeteiligte in Osnabrück zusammen. V.l.n.r.: Aliaksandr Dalhouski, Philip Knäble, Maria Rhode, Jan Otto, Jannik Meier, Annika Heyen, Christoph Rass, Tim Ott und Johannes Pufahl. Es fehlt: Katja Wezel. Foto: Jessica Wehner

Als trinationales, aber dennoch in Niedersachsen beheimatetes Projekt stellt die Website sämtliche Beiträge zu den erfassten Denkmälern in deutscher und englischer Sprache, die Beiträge aus Riga und Minsk zusätzlich in der jeweiligen Landessprache Lettisch bzw. Belarusisch zur Verfügung. Wer die in Stein gemeißelte Erinnerungskultur dreier Länder lieber vor Ort und mithilfe eines mobilen Endgerätes entdecken möchte, kann in Kürze auf unseren digitalen Stadtrundgang zurückgreifen.

Abschlussveranstaltung ISG

Das digitale, trinationale Ausstellungsprojekt „In Stein gemeißelt? – Digital erfahrbare Erinnerungsdiskurse im Stadtraum von Niedersachsen und Osteuropa“ nähert sich seinem Abschluss. Wir laden Sie herzlich zur Präsentation der Projektergebnisse am Dienstag, 12. März 2024, 18 Uhr, in der Universitätsbibliothek am Westerberg in Osnabrück ein.

„In Stein Gemeißelt“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des Seminars für Mittlere und Neuere Geschichte der Georg-August-Universität Göttingen, der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück, der Fakultät für Philosophie und Geschichte der Universität Lettlands in Riga, der Geschichtswerkstatt Minsk, des Museums Friedland und des Kulturerbes Niedersachsen.

Gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur digitalisierten die sechs Projektpartnerinstitutionen in vier verschiedenen Städten und in drei verschiedenen Ländern Denkmäler als Ausdruck öffentlicher Erinnerungskultur in Form von dreidimensionalen Modellen und recherchierten die Hintergründe sowohl der Erinnerungsorte selbst als auch der Ereignisse, deren Gedenken die Denkmäler gewidmet sind. Das Themenspektrum reicht hierbei von Antisemitismus in den 1920er Jahren über die Verbrechen des Nationalsozialismus bis hin zu Taten des Sowjetregimes in der Nachkriegszeit. Die Ergebnisse dieser Recherchen wurden auf der gemeinsamen Projektwebsite sowie in einem Rundgang für mobile Endgeräte zusammengetragen.

Neben der Präsentation dieser digitalen Produkte dient die Veranstaltung am 12. März der Einbettung des Projekts in die aktuellen erinnerungskulturellen Debatten der drei beteiligten Länder sowie in die sich vor allem in den vergangenen fünf Jahren rasant entwickelnden Methoden der Digital Public History. Im Anschluss an die offizielle Vorstellung der Projektergebnisse haben Sie die Möglichkeit bei einem Getränk miteinander und mit den Projektmitwirkenden ins Gespräch zu kommen und die Website zu erkunden.

Da die Projektpräsentation hybrid durchgeführt wird, ist eine Teilnahme per Webinar möglich. Die Anmeldung hierzu ist unter der Mailadresse aheyen@uni-osnabrueck.de möglich. Die Zugangsdaten zum Meeting werden Ihnen im Vorfeld der Veranstaltung zugesandt.

Ort:
Universitätsbibliothek am Westerberg
Nelson-Mandela-Platz 4
49076 Osnabrück

Ablauf:              
18 Uhr Begrüßung
18.10 Uhr Vorträge:

“Deutschland, Lettland, Belarus: Das Zeitalter der Extreme in der Erinnerungskultur”

“Digitale Transformationen von Erinnerungskultur”

“In Stein gemeißelte Erinnerungskultur digital präsentieren: Projektvorhaben und Projektergebnisse”

19.30 Uhr Empfang

Vier Aufsätze und ein Vortrag: Bei der feierlichen Präsentation der 128. Osnabrücker Mitteilungen präsentierten zwei NGHM-Mitglieder ihre Forschungsergebnisse.

So pünktlich wie nie war im vergangenen Dezember der 128. Band der Osnabrücker Mitteilungen ausgeliefert worden. Am 18. Januar 2024 präsentierten Thorsten Heese und Thomas Brakmann die aktuelle Ausgabe dieses traditionsreichen Jahrbuchs im Rahmen eines feierlichen Empfangs im Museumsquartier Osnabrück. Vier Aufsätze und eine Rezension hatten NGHM-Teammitglieder zu den Osnabrücker Mitteilungen 2023 beigesteuert. Janine Wasmuth und Max Pochadt stellten ihren gemeinsam mit Prof. Christoph Rass verfassten Beitrag “Migraion aus Spanien nach Osnabrück zwischen 1960 und 1980 im Spiegel der Osnabrücker Ausländermeldekartei: Mobilität, Ankunft und Sozialprofil” im Rahmen der Veranstaltung vor.

Der 128. Band der seit 1848 – damals noch als “Mittheilungen des Historischen Vereins zu Osnabrück” – erscheinenden “Osnabrücker Mitteilungen. Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück” umfasst insgesamt zwölf Aufsätze von 16 Autor:innen, einen Beitrag aus der Kategorie “Möseriana”, 15 Buchbesprechungen und vier Jahresberichte. Vier dieser Aufsätze sowie eine Rezension hatten insgesamt sieben NGHM-Teammitglieder verfasst. Annika Heyen widmet sich in ihrem Beitrag “Übergesiedelt. Schlaglichter auf ein System erzwungener Auswanderung aus dem Regierungsbezirk Osnabrück 1832-1866” der Praxis der königlich Hannoverschen Regierung, ihre eigenen verarmten und infolgedessen kleinkriminell gewordenen Untertan:innen in die Vereinigten Staaten von Amerika abzuschieben. Jessica Wehner und Christoph Rass gehen unter dem Titel “‘Schläft, tobt, schreit’. Psychisch versehrte ‘Displaced Persons’ in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück 1945 bis 1952” der Frage nach, wie und wo Dimensionen der physischen oder psychischen Versehrtheit bzw. Erkrankung im Aushandlungsprozess des ‘DP’-Statusses berücksichtigt und welchen Einfluss diese auf das Resettlement Programm bzw. die unmittelbaren Lebenschancen besonders vulnerabler, aber oft unsichtbarer Gruppen unter den ‘DP’s hatten. Jonathan Rothers – der jüngste Autor der 128. Osnabrücker Mitteilungen – untersucht in seinem Aufsatz “Ein Kz.-Ausweis ist kein Freibrief für unerlaubte Machenschaften. Institutionelle Diskriminierung der Sinti im Osnabrück der Nachkriegszeit 1945-1985” die nach Ende des Zweiten Weltkriegs fortgesetzte gesellschaftliche Ausgrenzung von Sinti insbesondere vonseiten der Kommunen. Janine Wasmuth, Max Pochadt und Christoph Rass legen mit “Migration aus Spanien nach Osnabrück zwischen 1960 und 1980 im Spiegel der Osnabrücker Ausländermeldekartei: Mobilität, Ankunft und Sozialprofil” eine Fallstudie zur (innerstädtischen) Mobilität spanischer Arbeitnehmer:innen in der zunehmend diverser werdenden Stadtgesellschaft vor. Lukas Hennies rezensierte den von Michael Hirschfeld herausgegebenen Sammelband “Prominente Vertriebene im Landkreis Vechta nach 1945. Ein Veröffentlichungsprojekt mit Geschichtsstudierenden der Universität Vechta”.

Cover der aktuellen Ausgabe der128. Osnabrücker Mitteilungen (2023).

Drei Beiträge wurden im Rahmen der Präsentation der 128. Osnabrücker Mitteilungen vorgestellt. Der online aus Berlin zu geschaltete Klaus Niehr bot in seinem Aufsatz und dem gleichnamigen Vortrag “Der König auf dem Schachbrett. Notizen zur Ikonographie des Osnabrücker Kaiserpokals” Interpretationsmöglichkeiten an, um wessen Abbild es sich bei der auf dem Boden der Kruppa des Osnabrücker Kaiserpokals angebrachten gekrönten Figur im langen Gewand handeln könnte. Thorsten Heese und Bernd Kruse arbeiteten in ihrem Beitrag “Also diese Angst, die wird man nie wieder los. Überleben der Shoah als ‘U-Boot’ im nationalsozialistischen Osnabrück” die Lebensgeschichte einer anonymisiert “Martha Müller” genannten Jüdin auf, die dank der Courage und Gutherzigkeit von Menschen ihrem Umfeld den Holocaust überlebte.

Max Pochadt und Janine Wasmuth betrachteten in ihrem Vortrag die Migration aus Spanien nach Osnabrück unter vier Gesichtspunkten. Erstens ermittelten sie anhand der Einträge in die Ausländermeldekartei den Verlauf der Zuwanderung. Zweitens verorteten sie die Migration aus Spanien im Gesamtwanderungsgeschehen der 1960er und 1970er Jahre, um die prägende Rolle der Migration aus Spanien in dieser Zeit zu konturieren. In einem dritten Schritt arbeiteten sie die Bedeutung von Firmen- und Sammelunterkünften für Ankunft und Aufenthalt von spanischen Migrant:innen in Osnabrück heraus. Viertens nahmen sie die größte dieser Sammelunterkünfte, die Weidenstraße 15, in den Blick, um die Frage zu diskutieren, wie sich entlang ihrer Wohnbiografien die Integration von jenen Zuwandernden aus Spanien vollzogen hat, die sich längerfristig in Osnabrück niederließen.

Die Osnabrücker Mitteilungen erscheinen im Verlag für Regionalgeschichte und sind im Buchhandel erhältlich.

Von Antikolonialdiskursen und Rechtsextremer Gewalt – 1. Band der “Historia Prima” mit Beiträgen zweier NGHM-Teammitglieder erschienen

Am 12. Januar 2024 wurde im großen Saal der Universitätsbibliotek Hildesheim der erste Band der “Historia Prima. Studentisches historisches Jahrbuch Niedersachsen” vorgestellt. Gleich drei der insgesamt acht Beiträge stammen aus der Feder Osnabrücker Studierender, unter ihnen die ehemaligen NGHM-Teammitglieder Simon Hellbaum und Ron Wilke.

Die “Historia Prima” als “historiographische Fachzeitschrift für Studierende aller geschichtswissenschaftlichen Institute Niedersachsens” soll einerseits Geschichtsstudierenden der Universität Hildesheim unter der Leitung und Betreuung von Philipp Strobl, Severin Cramm und Martin Do die Möglichkeit geben, praxisbezogen redaktionelle Prozesse und das wissenschaftliche peer-review-Verfahren kennenzulernen, andererseits aber auch Studierenden aus ganz Niedersachsen die Chance eröffnen, exzellente Haus- und Abschlussarbeiten in Form eines Aufsatzes zu publizieren.

Das Cover der ersten Ausgabe der “Historia Prima”. Bild: Philipp Strobl, Severin Cramm, Universitätsverlag Hilfesheim.

Gerade letzteren Aspekt hoben die zur Präsentation der “Historia Prima” nach Hildesheim angereisten Autor:innen positiv hervor: Es sei ein gutes Gefühl, dass ihre Ausarbeitungen nicht nur von ihren Prüfenden gelesen, sondern einem größeren wissenschaftlichen Publikum zur Verfügung gestellt und so Teil des wissenschaftlichen Diskurses werden, sagte etwa Nadine Rüdiger, zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Beitrags “Die Medici-Strategie: Katharina von Medici – Die Renaissance-Strategin am französischen Hof” Studierende der Universität Vechta und Gewinnerin des für die erste Ausgabe der Zeitschrift ausgelobten und von der Volksbank gesponserten Preises für den besten Aufsatz, bei ihrer Dankesrede.

Gleich drei Beiträge aus Osnabrück schafften es in die erste Ausgabe. Neben Johannes Eickhorst mit seinem Beitrag “Die Ursachen des Peloponnesischen Krieges aus völkerrechtlicher Perspektive” waren zwei ehemalige NGHM-Teammitglieder mit von der Partie. Simon Hellbaum analysierte in seinem Aufsatz “Der Antikolonialdiskurs im deutschen Reichstag am Beispiel der Debatte um den Nachtragshaushalt 1906” auf Basis der Stenographischen Berichte des Reichstages die Argumentationslinien der parlamentarischen Kolonialgegner. In der geschichtswissenschaftlichen Literatur entstehe häufig der Eindruck, die europäischen Mächte hätten in ihrer Kolonialpolitik als monolithische Einheit gehandelt. Doch bereits vor 1906 habe es vonseiten der Sozialdemokratischen Partei (SPD), des Zentrums sowie der liberalen Parteien immer wieder Kritik an der Kolonialpolitik der Reichsregierung gegeben. Die Debatten um den Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Niederschlagung des sog. “Herero- und Nama-Aufstandes” in Deutsch-Südwestafrika vom 8. November bis zum 13. Dezember 1906 stellten einen Höhe- und Wendepunkt in der parlamentarischen Kolonialkritik dar und dienten Simon Hellbaum deshalb als Fallstudie.

v.l.n.r.: Johannes Eickhorst, Ron Wilke und Simon Hellbaum (Foto: Annika Heyen)

Einem zeitgeschichtlichen Thema widmete sich Ron Wilke in seinem Beitrag “Rechtsextreme Gewalt zu Beginn der 1990er Jahre. Welche Ursachen hatten die rechtsextremen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen?”. Über eine Analyse der öffentlich wie politisch geführten “Asyldebatte” sowie der medialen Berichterstattung über selbige und die rechtsextreme Gewalt gegen die Bewohner:innen des Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAst) in Rostock-Lichtenhagen rekonstruiert er das aus dem Rechtsextremismus in der DDR erwachsenen und durch die Wiedervereinigung und infolge ihrer in den ostdeutschen Bundesländern agierenden westdeutschen rechtsextremen Organisationen beförderten rechtsextremen Potential in der Region. Festgefahrene Positionen in der “Asyldebatte” in Kombination mit regionalpolitisch schwer- bzw. unlösbaren Problemen für Städte wie Rostock – überfüllte Aufnahmekapazitäten und dadurch belastete Anwohner:innen – und einer medialen Berichterstattung, die Asylbewerber:innen die Schuld an den schlechten Verhältnissen in Lichtenhagen zuschob führten seiner Analyse zufolge schließlich zur Eskalation der Situation vom 22. bis zum 26. August 1992, bei der auch die Polizei organisatorisch und personell nicht in der Lage war, die im ZAst lebenden Vietnames:innen und Asylbewerber:innen vor den Angreifer:innen zu schützen.

Die vollständige erste Ausgabe der “Historia Prima” ist als Open Access verfügbar. Weitere Ausgaben sowie die Erweiterung der Perspektive bis ins europäische Ausland sind geplant.

Summer School: Historicizing the Refugee Experience

From July 4 to 7, 2023, Annika Heyen participated in the Third Annual International Seminar in Historical Refugee Studies hosted by Jan C. Jansen and Dane Kennedy at the Centre for Global Cooperation Research in Duisburg. Fifteen advanced Ph.D. students and early postdocs from universities and research institutes in ten countries on four continents gathered and discussed papers on the main topic, “Historicizing the Refugee Experience.” In addition to Jan C. Jansen and Dane Kennedy, they were accompanied and supported by a team of well-known scholars in the field of refugee history: Delphine Diaz, Ilana Feldman, Peter Gatrell, and Susanne Lachenicht.

The participants and organizers of the Third Annual Seminar in Historical Refugee Studies f.l.t.r.: Oladotun Awosi, Ilana Feldman, Victoria Gonzales Maltes, Phoebe Shambaugh, Peter Gatrell, Sophie-Anna Rose, Thomas Mareite, Grecia Chavez Medina, Alba Martínez, Alessandra Vigo, Michele Magri, Stephanie Bode, Jannik Kleindorf, Jan C. Jansen, Sigrid Quack, Annika Heyen, Dane Kennedy, Peter Walker, Al-Khoder Al-Khalifa. © The Third Annual International Seminar in Historical Refugee Studies.

Before the meeting in Duisburg, all participants handed in papers addressing an aspect of their current projects. Instead of being presented, these papers were read by the entire group of scholars and commented on by two participants. They not only summarized the main questions and arguments but expressed their own thoughts on the topic and thus laid the foundation for the discussions with the other participants and the senior scholars. Keynote lectures by Ilana Feldman on “Humanitarian Time and Refugee Presence: On Palestinian Lives in Extended Displacement” and Egemen Özbek on “The Acacemy in Exile” provided further thought-provoking impulses.

Anthropologist Ilana Feldman holding her Keynote lecture. © The Third Annual International Seminar in Historical Refugee Studies.

The paper topics ranged from refugee (self-)perception in the Early Modern period (Stephanie Bode, Peter Walker) to recent resettlement programs in the United Kingdom (Phoebe Shambaugh) and refugee containment policies in South Africa (Oladotun Awosusi), touching questions of utility paradigms (Victoria Gonzales Maltes), gender perspectives (Franziska Maria Lamp, Alba Martínez), refugee policies as part of nation building processes (Rohail Salman), intergenerational trauma (Al-Khoder Al-Khalifa), the importance of migratory networks (Michele Magri, Grecia Chávez Medina) and identity in the case of returnees (Martin-Oleksandr Kisly, Alessandra Vigo). Annika Heyen participated with her paper “The Bermuda Conference on the ‘Refugee Problem’ of 1943 and the term ‘Refugee’ in the early 1940s”.

One observation for the entire Summer School was that the term and status “refugee” always was – and still is – contested ground and that the process of negotiating who is defined as a “refugee” never comes to a definitive end but to new temporary stopovers. These negotiation and categorization processes are shaped by emotions, trauma, humanitarian intentions, security concerns, and ambitions of the different actors involved: the refugees themselves, nongovernmental organizations, and the host states. However, vice versa, refugees – after the loss of certainties and disruption -, through their sometimes long-term presence, shape their environment in the host states and form a new exile identity.

In addition to the many new acquaintances that could be formed during the Summer School, already existing ones could be deepened once again: Annika Heyen and our colleague Franziska Lamp (DACH project) from Vienna . © Al-Khoder Al-Khalifa.

The Call for Applications for the Fourth Annual International Seminar in Historical Refugee Studies taking place in Tübingen next year will be published soon. Advanced Ph.D. candidates and early postdocs from all over the world researching the history or presence of refugees will be invited to apply. Keep your eyes open, for example, by following the seminar’s Twitter profile: https://twitter.com/RefugeeSeminar!

“Millions of unwanted persons”: “Flüchtlinge” vor 80 Jahren – und heute? Gedanken zum Weltflüchtlingstag 2023

Seit 2001 wird am 20. Juni der Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen zu Ehren und zur Erinnerung an geflüchtete Menschen begangen. In diesem Jahr steht das „Recht auf Schutz“ im Fokus des Aktionstages und gibt Anlass, dieses Thema nicht nur aus aktueller, sondern auch aus historischer Perspektive zu betrachten. Bereits vor 80 Jahren wurde im Kontext der Bermuda-Konferenz darüber diskutiert, wer als Flüchtling kategorisiert und in das Mandat der Konferenz aufgenommen werden, wer die Möglichkeit erhalten sollte, Schutz zu suchen.

Seit 1948 bestimmt der 14. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass jeder Mensch das Recht hat, in einem anderen Land Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu genießen. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 definiert darüber hinaus, dass eine Person, die aus Furcht vor Verfolgung ihr Herkunftsland verlässt und damit nicht mehr den Schutz dieses Landes in Anspruch nehmen kann, als Flüchtling dennoch bestimmte Rechte genießt. Sowohl die Allgemeinen Menschenrechte, inklusive das Recht auf Asyl, als auch die Definition grundlegender Rechte für Flüchtlinge im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention sind Lehren, die die Staatengemeinschaft aus den Verbrechen des NS-Regimes zogen: aus der Entrechtung, Entmenschlichung, Entwurzelung und Ermordung von Millionen Menschen, die mangels williger Aufnahmeländer nirgends Schutz suchen konnten (Huhle 2008).

Eleanor Roosevelt hält die Allegemeine Erklärung der Menschenrechte in spanischer Sprache in ihren Händen. Quelle: UN.

Als Beispiel für das Versagen der Staatengemeinschaft, den bedrohten Menschen Schutz zu bieten, diente und dient in der geschichtswissenschaftlichen Forschung zum Nationalsozialismus, zum Zweiten Weltkrieg und zur Shoah oft die Bermuda-Konferenz im April 1943. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass in Kontinentaleuropa täglich tausende Menschen – insbesondere Jüdinnen und Juden – dem systematischen Massenmord der Nationalsozialisten zum Opfer fielen. Der öffentliche Druck auf die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs veranlasste das US State Department und das britische Foreign Office zur Einberufung einer gemeinsamen Konferenz über das – wie sie es nannten – “europäische Flüchtlingsproblem”. Obwohl es bereits vor 1943 internationale Abkommen gegeben hatte, die den Status und die Rechte von Flüchtlingen definierten, existierte zum Zeitpunkt der Bermuda-Konferenz noch keine allgemeine und in internationales Recht eingebettete Definition für den Begriff Flüchtling, eine Lücke, die nur wenige Jahre später durch die GFK gefüllt werden sollte. Vor diesem Hintergrund stellen die auf Bermuda geführten Diskussionen eine Momentaufnahme der Entwicklung des Flüchtlingsregimes der Nachkriegszeit dar und werfen die Frage auf: Wer waren die Flüchtlinge der Bermuda-Konferenz? Wer hatte in den Augen der Delegierten ein “Recht auf Schutz”?

Kein rein jüdisches Problem

Obwohl die Jüdinnen und Juden die Hauptleidtragenden der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik waren und die Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen und einzelnen Politiker:innen in Kongress und Parlament vor allem auf ihre Rettung abzielten, sollte sich die Bermuda-Konferenz nach Meinung der Organisatoren nicht nur mit ihnen beschäftigen, sondern die Diskussionen auf einer allgemeineren Ebene führen (Wyman 2007, S. 105; Schubert 2003, S. 184). Damit verfolgten die Organisatoren der Konferenz den sehr modernen Ansatz, dass der Flüchtlingsbegriff nicht mehr situativ enggeführt wurde, wie es noch in den internationalen Abkommen beispielsweise zu den russischen Revolutionsflüchtlingen der 1920er Jahre der Fall gewesen war (United Kingdom Delegates 1943). Dahinter stand jedoch nicht die Absicht, sich von den starren Flüchtlingsbegriffen der Vergangenheit abzugrenzen, sondern vielmehr pragmatische Gründe. Abgesehen davon, dass auf entscheidenden Positionen des State Departments und das Foreign Offices Antisemiten saßen (vgl. Wasserstein 1999, S. 34; Breitman 1985, S. 148; Marrus 199, S. 322) waren die Organisatoren der Konferenz darauf bedacht, nicht der deutschen antijüdischen Propaganda in die Hände zu spielen, laut der sich die Welt in einem Krieg befand, der vom “Weltjudentum” orchestriert wurde (Musch 2018, S. 577). Gleichzeitig vermerkten sie, dass man befürchtete Proteste und antisemitische Ausschreitungen auszulösen und den Nationalsozialisten in die Hände zu spielen, wenn man kriegswichtige Ressourcen für die Rettung von Juden und Jüdinnen einzusetze anstatt zur Versorgung der eigenen Bevölkerung oder zur schnellen Beendigung des Krieges. (ebd.). Vor allem die britische Regierung hatte darüber hinaus ein Interesse daran, die verfolgten Jüdinnen und Juden nicht pauschal als Flüchtlinge zu deklarieren, um das explosive Thema der jüdischen Einwanderung nach Mandatspalästina nicht anschneiden zu müssen (Sir Bernard Reilly 1943). Die Verfolgung der Jüdinnen und Juden unter dem vermeintlich allgemeineren Begriff “Refugee Problem” zu subsumieren ermöglichte es den Delegierten also, potentiell unbequemen Debatten aus dem Weg zu gehen.

Die Delegierten der Bermuda Konferenz im April 1943, v.l.n.r: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.

Mögliche und tatsächliche Flüchtlinge

Diesen Trend aus der Vorbereitungsphase der Bermuda-Konferenz behielten die Delegierten auch während der Debatten bei. Richard K. Law, der Vorsitzende der britischen Delegation, definierte am 20. April 1943, dem ersten offiziellen Verhandlungstag, das Mandat der Konferenz als

the 15,000 or 20,000 refugees in Spain, about one half of which are Jews and one half non-Jews. There are also children that we are trying to get out of the Balkans. There are the refugees in Persia and Greek refugees in Cyprus.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 77

“Refugees” waren nach dieser Definition Menschen, die bereits hatten aus Nazi-Deutschland und den deutschbesetzten Gebieten hatten fliehen können. Das bereits Ende der 1930er Jahre vorgebrachte Argument jüdischer Organisationen, die in Deutschland und Österreich lebenden Jüdinnen und Juden seien durch ihre Entrechtung und Entmenschlichung durch das Regime bereits zu de facto-Flüchtlingen geworden, fiel hier nicht ins Gewicht. Und in Verhandlungen mit dem NS-Regime über die Entlassung der verfolgten Jüdinnen aus seinem Einflussbereich zu treten, kam für die Delegierten nicht infrage. Richard K. Law äußerte die Befürchtung, dass

… if Hitler accepted a proposal to release perhaps millions of unwanted persons, we might find ourselves in a very difficult position. For one thing, Hitler might send a large number of picket agents which we would be forced to take into our own countries. On the other hand, he might say, ‘Alright, take a million or two million.’ Then because of the shipping problem, we should be made to look exceedingly foolish.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 78.

Ein weiteres Mitglied der britischen Delegation gab zu Bedenken, dass

… the question of potential refugees should be thoroughly discussed. Many of the potential refugees are empty mouths for which Hitler has no use. [T]here must be 20 or 30 million people who are really a liability rather than an advantage to Hitler and whom he would therefore be glad to get rid of.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 20. April 1943, in: Wyman 1990, S. 80.

Die nach Schätzungen der Delegierten 20 oder 30 Millionen “potential refugees” – also die Menschen, die noch immer in den deutschbesetzten Gebieten festsaßen – stellten ein starkes Argument für die Teilnehmer der Bermuda-Konferenz dar, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die Richard K. Law als “refugees” definierte, denn auf diese Weise fielen weitaus weniger Menschen, nämlich etwa 56.100, in ihr Mandat – zynisch gesprochen: eine händelbare Anzahl.

Infobox: Wer sind die 56.100 Flüchtlinge?

Laut den Protokollen der Bermuda-Konferenz sowie dem Abschlussbericht beider Delegationen an ihre Regierungen fallen folgende Gruppen in das Mandat der Bermuda-Konferenz und später in die des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR): ca. 12.300 in Persien gestrandete polnische Zivilist:innen, 16.500 Griech:innen, 4.000 in Bulgarien festsitzende Kinder in Begleitung von 500 Erwachsenen sowie 20.000 bis 22.000 Flüchtlinge in Spanien inklusive 14.000 Französinnen und Franzosen, 800 Angehöriger anderer alliierter Staaten und 6.000 bis 8.000 Zentraleuropäer:innen, von denen die meisten nach Angaben der Delegierten Jüdinnen und Juden waren.

(Vgl. Wyman 1990, S. 77; Delegates to the Bermuda Conference 1943)

Exklusiv Europäisch

So begrenzt die Anzahl der Personen war, die die Konferenz als in ihrem Mandat befindlich ansah, so begrenzt waren auch ihre Lösungsansätze für diese Gruppe. Die einzige handfeste Maßnahme, die die Delegierten nach zehn Verhandlungstagen beschlossen, war die Wiederbelebung des Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR), das bereits 1938 im Rahmen der Konferenz von Évian gegründet worden war, um Verhandlungen mit potentiellen Aufnahmestaaten für Flüchtlinge und zumindest damals auch noch mit Nazi-Deutschland über ein geordnetes Emigrationsverfahren zu führen. Mit erweiterten Kompetenzen sowie vergrößertem Budget und Personalstamm sollte es erneut in Kontakt vor allem mit neutralen Staaten treten, um die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch ihren Transport an Bord neutraler Schiffe sicherzustellen. Anhand der Diskussionen um mögliche Mitgliedstaaten des Komitees bekräftigt eine weitere Facette des im Kontext der Konferenz gebräuchlichen Flüchtlingsbegriffs, auf den der thematische Zuschnitt “the European Refugee Problem” verweist:

The question of inviting China was discussed as well as Spain and Portugal. As regards China the British delegates thought that since the refugee problem was European in so far as regards the point of origin of the refugees that it might complicate the matter and bring refugees from the Far East to the picture if China were invited.

Bermuda Conference Minutes, Morgensitzung am 22. April 1943, in: Wyman 1990, S. 131.

Obwohl es zeitgleich mit dem “European Refugee Problem” vor allem in China zu Fluchtbewegungen kam, die selbst die Zahl der potentiellen Flüchtlinge in Europa überstieg, und obwohl sich die Delegierten dieses Umstandes bewusst waren, wurden außereuropäische Flüchtlinge bewusst vom Mandat der Konferenz und auch des IGCR ausgeschlossen.

Fazit

Ins Mandat der Bermuda-Konferenz fielen aus Europa stammende Menschen, die aus Furcht vor Verfolgung aus den von Nazi-Deutschland kontrollierten Gebieten geflohen waren. Der Flüchtingsbegriff der Konferenz war, anders als noch in den 1920er und 1930er Jahren, nicht an eine bestimmte Nationalität oder andere Form der kollektiven Identität gebunden. Daraus lassen sich zweierlei Schlüsse ableiten. Erstens begegnen uns viele dieser Eigenschaften acht Jahre später in der Genfer Flüchtlingskonvention wieder, deren Begriffe und Kategorien selbstredend nicht einfach vom Himmel fielen, sondern einerseits das Resultat der unmittelbar zuvor gesammelten Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges und der Shoah und andererseits aber auch das Ergebnis bereits jahrzehnte andauernder Aushandlungsprozesse waren. Zweitens führen die Diskussionen im Rahmen der Bermuda-Konferenz vor Augen, dass das Bilden von Kategorien immer auch eine exkludierende Wirkung hat: Die Delegierten suchten nach Lösungen für 56.100 Menschen, die sich bereits in relativer Sicherheit außerhalb des deutschen Einflussbereichs befanden, während nach ihren Schätzungen 20 bis 30 Millionen potentielle Flüchtlinge außerhalb des Mandats standen und keine Hilfe dabei erhielten, in anderen Ländern Schutz zu suchen.


Literatur:

  • Breitman, Richard (Jan. 1985): “The Allied War Effort and the Jews, 1942-1943”. In: Journal of Contemporary History 20 (1), pp. 135-156.
  • Huhle, Rainer (2008): Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Online in: Bundeszentrale für Politische Bildung, URL: https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/38643/kurze-geschichte-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte/ [20.06.2023, 11:38].
  • Marrus, Michael (1999): Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse.
  • Musch, Sebastian (2018): Zwischen Bermuda und Palästina. Arieh Tartakowers und Kurt R. Grossmanns Suche nach Rettung für jüdische Flüchtlinge 1944. In: Zeithistorische Forschung/Studies in Contemporary History 15, pp. 576-582, p. 577.
  • Schubert, Günter (2003): Der Fleck auf Uncle Sams weißer Weste. Amerika und die jüdischen Flüchtlinge 1938-1945. Frankfurt a.M.: Campus.
  • Wasserstein, Bernard (1999): Britain and the Jews of Europe, 1939-1945. London: Leicester University Press.
  • Wyman, David (2007): The Abandonment of the Jews. America and the Holocaust, 1941-1945. New York, London: New Press.
  • Wyman, David (1990): America and the Holocaust. A thirteen volume set documenting the editor’s book The Abandonment of the Jews. Volume 3, The Mock Rescue Conference: Bermuda. New York: Garland.

Quellen:

  • Directive to Sir Bernard Reilly: Palestine”, March 30, 1943. The National Archives(U.K.), CO 323/1846/12.
  • United Kingdom Delegates: Bermuda Conference, Final Report, April 29 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.
  • Delegates to the Bermuda Conference. “Internal report on the Bermuda Conference on the Refugee Problem for
    the U.S. and U.K. governments”, May 3, 1943. The National Archives (U.K.), FO 371/36725.

Tagung “The Holocaust and Migration: Beyond Flight and Displacement” in Kochel am See – Dritter Konferenztag und Abschluss

Der dritte Tag der Konferenz “The Holocaust and Migration: Beyond Flight and Displacement” startete mit einem halb digitalen Panel. Moderiert von Jessica Wehner von der Universität Osnabrück trugen Tony Kushner (University of Southampton), Mirjam Rürup (MMZ/Universität Potsdam) und Peter Gatrell (University of Manchester) Paper zum Thema “Reorganization and Displacement” vor.

Tony Kushner zog in seinem Vortrag “From Mauritius to Rwanda via the Kindertransport. Remembering and Forgetting Forced Migration” Parallelen zwischen der aktuellen britischen anti-Flüchtlingsrhetorik und jener der 1930er und 1940er Jahre. Diskurse über eine “Alien Invasion”, die (Rück-)Sendung von Geflüchteten nach Ruanda, das Einsperren vermeintlich illegal Eingereister und Vorwürfe, diese Menschen hätten sich im Einwanderungsverfahren “vorgedrängelt” seien vergleichbar mit in vor 80 Jahren üblichen Praktiken. In der britischen Erinnerungskultur sei diese Anti-Flüchtlingspolitik jedoch kaum verankert und die sogenannten “Kindertransporte” seien beispielsweise als Akt der Großzügigkeit behandelt worden.

Miriam Rürup referierte in ihrem Paper “Finding Refuge in Statelessness? Discussions on Citizenship and Displacement of Jews in Post-war Germany” über die Ambivalenz der Staatslosigkeit, die gemeinhin als nicht wünschenswerter Zustand rezipiert wird, die aber in der unmittelbaren Nachkriegszeit eine gewisse Schutzfunktion innehaben konnte. Sie bewahrte “Displaced Persons” beispielsweise vor einer unerwünschten Repatriierung in die Sowjetunion. Jüd:innen ehemals deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft eröffnete sie hingegen Chancen auf das Resettlement.

Peter Gatrell beschäftigte sich in seinem Vortrag “Points of Departure, Points of Reference: Refugees and Invergovernmental Organisations in the Aftermath of the Second World War” mit den Fallakten jüdischer Flüchtlinge der United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) aus den 1950er bis 1970er Jahren. Anhand dieser Unterlagen zeigte Gatrell die Fortsetzung antisemitischer Diskriminierung von jüdischen Flüchtlingen nach Ende des Zweiten Weltkrieges auf.

Für das erste Panel des dritten Konferenztages schalteten sich Tony Kushner und Peter Gatrell online zu. Unter der Moderation von Jessica Wehner diskutierten sie mit der dritten Panelteilnehmerin Miriam Rürup und dem Plenum. (Copyright: Gero Leege)

Das zweite Panel zu “Re-organization, Internment and Memory” moderierte Jonathan Huener (University of Vermont). Eliana Haddjisavvas (Birbeck College, University of London) referierte in ihrem Paper “Lockdown Empire: Detention, Displacement and Britain’s Colonial Camps for Jewish refugees” über die britischen Internierungspraktiken jüdischer Flüchtlinge. Besonderen Fokus legte sie dabei auf Kenia und verwies darauf, dass diese Internierungspraktiken auch nach Ende des Zweiten Weltkriegs im britischen Empire Anwendung fanden.

Cornelia Wilhelms Vortrag “Building a Future for the Past: German Refugee Rabbis in the United States after 1933” nahm die ab 1933 vor dem NS-Regime in die Vereinigten Staaten von Amerika geflüchteten deutschen Rabbiner und Judaisten als geistige und spirituelle Anführer der deutsch-jüdischen Diaspora in den Blick. Als “letzte Generation der deutschen Rabbiner” sahen sie es nicht nur als ihre Aufgabe an, jüdische Gemeinden im Exil zu betreuen, sondern auch, den seit Ende des 19. Jahrhunderts entwickelten spezifisch deutschen Zugriff auf die jüdische Geschichte und Kultur zu bewahren und nachfolgenden Generationen zu vermitteln.

Eliana Haddjisavvas (links) und Cornelia Wilhelm (rechts) diskutierten unter der Moderation von Jonathan Huener (mitte) über “Re-organization, Internment and Memory”.

Am Nachmittag diskutierten unter der Moderation von Eric Goldstein (Emory University) Susanne Heim (Institut für Zeitgeschichte München-Berlin), Michael Brenner (LMU München), Gaelle Fisher (Center for Holocaust Studies, Institut für Zeitgeschichte München) und Sebastian Musch (Universität Osnabrück) über die Chancen aber auch Herausforderungen bei der Zusammenführung der verschiedenen Felder der Holocaust und der Migration Studies. Chancen sahen die Diskutierenden im theoretischen Austausch und im durch die Interdisziplinarität bedingten Perspektivwechsel. Dabei bestehe aber auch die Gefahr, dass theoretische Konzepte und Terminologien an Trennschärfe verlieren.

Wir bedanken uns bei der Georg-von-Vollmar-Akademie als unseren Gastgeber:innen sowie der Gerda-Henkel-Stiftung und der Alfred-Landecker-Stiftung als unseren Sponsoren. Ein großes Dankeschön geht an unsere Studentische Hilfskraft Gero Leege, der für einen reibungslosen technischen Ablauf gesorgt hat. Nicht zuletzt möchten wir uns bei allen Konferenzteilnehmer:innen für anregende Vorträge und angeregte Diskussionen bedanken. Gemeinsam konnten neue Perspektiven und bisher noch nicht erforschte Aspekte im Themenfeld “Holocaust and Migration” aufgetan werden, die auch bei zukünftigen Treffen den Gesprächsstoff nicht ausgehen lassen werden.

Abschied: Nach drei ereignisreichen Tagen nehmen die Konferenzteilnehmer:innen viele Eindrücke mit nach Hause. Die Zusammenkunft in Kochel wird nicht die letzte gewesen sein.

Über den Großen Teich und den Horizont: Recherchereise nach Washington DC und Bermuda

Vom 12. April bis zum 12. Mai 2023 begab sich Annika Heyen im Rahmen ihres von der Gerda-Henkel-Stiftung geförderten Promotionsprojekts “Die Bermuda-Konferenz 1943. Die Verhandlungen zur Rettung jüdischer Flüchtlinge und ihr Scheitern” auf ihre zweite Archivreise nach Washington DC und Bermuda. Mit zurück brachte sie neben umfangreichem Quellenmaterial auch die eine oder andere Erkenntnis über das Historiker:innendasein im Allgemeinen.

Washington DC: Große, kleine Welt der Historiker:innen

Auf der ersten Etappe der Reise verschlug es Annika Heyen in die US-amerikanische Hauptstadt. In Washington DC standen Besuche in den National Archives and Record Administration (NARA) in College Park – umgangssprachlich auch “Archives II” genannt – und in der Library of Congress auf dem Programm. In den National Archives konnten direkt im Kontext der Bermuda-Konferenz entstandene Unterlagen, wie etwa die “Minutes”, im Vorfeld und Verlauf der Konferenz zwischen den Delegierten und dem State Department verschickte Telegramme und die Abschlussberichte der Veranstaltung, eingesehen werden. Darüber hinaus boten die Aktionsberichte des im Rahmen der Bermuda-Konferenz wiederbelebten Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR) Erkenntnisse bezüglich der Frage, inwieweit die Verhandlungen zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich – entgegen des gängigen Narrativs, die Bermuda-Konferenz wäre gescheitert und habe keine längerfristigen Folgen gehabt – die Entwicklung des Flüchtlingsregimes der Nachkriegszeit beeinflussten.

Immer schön an den Placeholder denken! Bis zu 20 Boxen können Besucher:innen des Archivs an ihrem Platz stehen haben; bei mehr Material ließe sich der Wagen aber auch nicht mehr bewegen.

Die “Breckinridge Long Collection” gehörte zu den wichtigsten Fundstücken in der Manuskriptabteilung der Library of Congress im Madison Building. Die Tagebücher und Korrepsondenzen des damaligen Assistant Secretary of State und Zuständigen für Visaangelegenheiten im State Department offenbarten, welche Prozesse sich hinter den Kulissen der Konferenz abspielten: Wer wurde warum als Delegierter ausgewählt? Welche Sympathien existierten zwischen den Akteuren? Welche persönlichen Ambitionen verfolgten Einzelpersonen wie Breckinridge Long bei diesem internationalen Zusammentreffen?

Der Main Reading Room im Jefferson Building der Library of Congress.

Trotz der etwa 6.000km Abstand zum heimischen Schreibtisch traf Annika Heyen auf ein bekanntes Gesicht: Unsere Wiener Kollegin aus dem DACH-Projekt Franziska Lamp befand sich zeitgleich zu Recherchezwecken in Washington. Wir Historiker:innen leben in einer sehr kleinen Welt!

Ein wenig Sightseeing muss auch sein: Franziska Lamp und Annika Heyen vor dem Lincoln Memorial.

Bermuda: “Lost Yet Found”

Am 1. Mai ging es weiter nach Bermuda, um direkt vor Ort nach Spuren der Bermuda-Konferenz von 1943 zu suchen. Bekamen die Einwohner Bermudas etwas von der Konferenz mit? Interessierten sie sich für die Verhandlungen? Und inwiefern ist die Bermuda-Konferenz in der lokalen Erinnerungskultur verankert? Mit diesen Fragen ging es in die Bermuda Archives in Hamilton. Mit der tatkräftigen Unterstützung der Archivar:innen fand Annika Heyen nicht nur Artikel des “Royal Gazette and Colonial Daily” und “The Recorder” über die Konferenz und die Delegierten, sondern auch allerhand Informationen über den Veranstaltungsort, das ehemalige Hotel “Horizons & Cottages”. Vor 80 Jahren noch relativ abgelegen südlich der Hauptstadt Hamilton gelegen, liegt das “Horizons and Cottages” heute in einem Wohngebiet und wurde zu Apartments umfunktioniert. Dennoch scheint an einigen Stellen auf dem Gelände die Zeit stehen geblieben zu sein: Die Terasse, auf der am 19. April 1943 das offizielle Konferenzfoto geschossen wurde, hat sich in den vergangenen 80 Jahren kaum verändert. Das Inselmotto “Lost Yet Found” lässt sich in Bezug auf diesen historischen Ort durchaus neu interpretieren.

Das ehemalige Hotel “Horizons & Cottages” ist heute ein Apartmentkomplex. An einigen Stellen sieht das Gebäude aber immer noch so aus wie vor 80 Jahren.
Blick von der Spitze des Gibbs Hill Lighthouses über die Insel.

Declaration of December 17, 1942 – ein denkwürdiges Jubiläum

Heute vor 80 Jahren veröffentlichten elf Regierungen und das Französische Nationalkomitee auf Initiative des Vereinigten Königreichs Regierung die “Declaration of December 17, 1942”,[*] in der sie den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas durch das NS-Regime verurteilten. Damit reagierten vor allem die britische und die US-amerikanische Regierung auf den steigenden Druck in der eigenen Bevölkerung und die lauter werdenden Forderungen von Kirchenvertreter:innen, Politiker:innen und vor allem den jüdischen Organisationen nach Maßnahmen zur Rettung der noch überlebenden Jüd:innen in den besetzten Gebieten. Gleichzeitig regte sich aber auch Widerstand gegen eine derartige öffentliche Stellungnahme der Regierungen in den eigenen Reihen. Die “Declaration” steht beispielhaft für die Aushandlung vom Umgang mit Unrecht zwischen den verschiedenen Akteursgruppen – von jüdischen Organisationen bis hin zum State Department – und markiert den Punkt, an dem die Alliierten erstmals öffentlich die bis dahin von offizieller Seite unbestätigten Berichte über die systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas als wahr anerkannten. 80 Jahre “Declaration of December 17, 1942” – ein denkwürdiges Jubiläum.

Wissen – Zweifeln – Glauben

Ende des Jahres 1942 wusste die Welt über den im Rahmen von Hitlers “Endlösung” begangenen Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas Bescheid. Britische Funkaufklärer:innen hatten bereits seit 1941 deutsche Funksprüche aus den besetzten Gebieten in Polen und der Sowjetunion abgefangen, die Schreckliches offenbarten.[1] Augenzeugenberichte von Journalist:innen und Handelsreisenden aus neutralen Staaten sowie Berichte aus der Polnischen Widerstandsbewegung über den Massenmord an den Jüd:innen bestätigten diese Nachrichten und lieferten weitere Details über das schier unvorstellbare Grauen;[2] so unvorstellbar, dass ihnen lange mit Zweifel und Unglauben begegnet wurde.[3] Unsanft war das Erwachen, als im Spätsommer 1942 ein Telegramm aus Genf den Präsidenten des World Jewish Congress (WJC), Rabbi Stephen S. Wise, sowie Sydney Silverman, Mitglied des britischen Parlaments und Chairman des WJC in Großbritannien, erreichte, das bestätigte, dass das NS-Regime tatsächlich das Ziel der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas verfolgte.[4]


Der Historiker David Wyman benennt das Eintreffen des “Riegner-Telegramms” als Wendepunkt in der Wahrnehmung der Geschehnisse in Europa durch die US-Öffentlichkeit.[5] Wise und andere Repräsentant:innen der jüdischen Gemeinschaft – einschließlich radikalerer Fraktionen wie der nach ihrem Anführer benannten “Bergson-Gruppe” – nutzten diese neu aufgeflammte Aufmerksamkeit, um das nun konkretisierte Wissen um den Massenmord an den europäischen Juden weiter zu verbreiten und pochten darauf, dass es das moralische Anliegen der alliierten Mächte als Anführerinnen der freien, demokratischen Welt sein müsse, den bedrängten Jüd:innen nun schnellstens zu helfen. Ihr Engagement rief eine ‚grassroots movement‘ beiderseits des Atlantiks ins Leben, die mit Protestmärschen, öffentlich gesprochenen Gebeten und Schweigeminuten, bei denen sowohl Jüd:innen als auch ihre nicht-jüdischen Kolleg:innen in ihrer Arbeit innehielten, einherging. In Zeitungen, von Kanzeln herunter und auch durch die Exilregierungen von vom NS-Regime besetzten Staaten, wie etwa Polen wurden die Regierungen vor allem der USA und des Vereinigten Königreichs zum Handeln aufgefordert. Gleichzeitig stapelten sich im Weißen Haus und im Außenministerium die Briefe mit nachdrücklichen Forderungen nach Rettungsmaßnahmen für die Jüd:innen.[6]

Quertreiber im State Department

Vor allem im US-amerikanischen Außenministerium saßen allerdings Akteure (in diesem Fall alle männlich), die sich zwar des steigenden Drucks in der Bevölkerung bewusst waren, daraus jedoch nicht unbedingt den Schluss zogen, dass den Forderungen der ’grassroots movement‘ auch nachgekommen werden sollte. Beamte des Außenministeriums hatten sich sogar geweigert, das an Wise gerichtete Telegramm aus Genf überhaupt weiterzuleiten, sodass die Nachricht den Präsidenten des WJC nur über den Umweg über Sydney Silverman in Großbritannien erreicht hatte.[7] Nun stellte man sich taub, was die Rufe nach einem offiziellen Engagement der US-Regierung bei der Rettung der Jüd:innen anging und forderte sogar Rabbi Wise dazu auf, seine Kampagne in dieser Angelegenheit weniger laut und energisch zu führen.[8] Als die britische Regierung – ihrerseits zwar reagierend auf die wachsende Unzufriedenheit in der eigenen Bevölkerung, aber nicht zu viel mehr als einer Geste bereit[9] – die Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung vorschlug, in der die Alliierten den Massenmord an den Jüd:innen Europas durch das NS-Regime verurteilten, reagierte das US-amerikanische Außenministerium abwehrend: Das Schicksal der unterdrückten Völker Europas, so argumentierte etwa der Diplomat Borden Reams, könne nur durch die siegreiche Beendigung des Krieges erleichtert werden. Eine Erklärung der Alliierten zur Verurteilung der Ereignisse in Europa würde nur zu einem noch brutaleren Vorgehen des NS-Regimes gegen die Jüd:innen führen.[10]

Der finale Entwurf der alliierten Erklärung vom 16. Dezember 1942 mit der Anordnung, selbigen erst am nächsten Tag zu veröffentlichen.
Quelle: National Archives & Records Administration

Einem Entwurf der britischen Regierung für eine alliierte Erklärung nahm das State Department seine Schärfe. Seine Mitarbeiter ersetzten beispielsweise die britische Aussage, es bestehe “no room for doubt” an den Verbrechen des NS-Regimes, durch die wesentlich schwammigere Formulierung, es gebe “numerous reports” über selbige. Sie sträubten sich dagegen, die Berichte aus Europa über den Massenmord an den Jüd:innen als wahr anzuerkennen und fürchteten, dass diese Berichte durch eine offizielle Verurteilung der Machenschaften des NS-Regimes als Unrecht in der Öffentlichkeit als bestätigt angesehen werden würden.[11] Trotz dieses von der geschichtswissenschaftlichen Forschung als „antisemitischem Reflex“[12] interpretierten Widerstandes konnten die Beamten des Außenministeriums die Veröffentlichung der Erklärung am 17. Dezember 1942 schließlich jedoch nicht verhindern: Die Regierungen der USA und des Vereinigten Königreichs gaben zumindest in diesem Punkt den Forderungen der grassroots-Bewegung und vor allem auch der polnischen Exilregierung nach.[13]

“Allies” oder “United Nations”?

Die Erklärung, die elf Staaten und das Französische Nationalkomitee unterschrieben, erhielt keinen offiziellen Titel. Bezeichnungen, die heute gebräuchlich sind, lauten beispielsweise „Allied Declaration on the Persecution of the Jews“,[14] „Joint Declaration by Members of the United Nations Against Extermination of the Jews“[15]oder auch neutraler und ohne die Erklärenden mit einem Begriff zu belegen „Declaration on the Persecution of the Jews“.[16] Tatsächlich definierten sich die zeichnenden Nationen in der Erklärung selbst weder als „Allies“ noch als „United Nations“. Eine Erklärung hierfür bietet die Zusammensetzung der beteiligten Staaten: Zwar gehörten alle zwölf mit ihrer Unterschrift zur Deklaration stehenden Staaten zu den Alliierten, doch die Republik China, seit der Arcadia-Konferenz vom 1. Januar 1942 Teil der alliierten Mächte, und andere Verbündete fehlten in diesem Kreis; gleichsam waren nicht alle 26 Unterzeichner der ebenfalls im Rahmen der Arcadia-Konferenz verabschiedeten Deklaration der Vereinten Nationen Teil der Erklärung vom 17. Dezember 1942. Allerdings zählte wiederum das Französische Nationalkomitee zu den Unterzeichnenden der Erklärung vom 17. Dezember 1942, stellte zu diesem Zeitpunkt jedoch keine Regierung eines souveränen Staates dar, der im zurückliegenden Januar seine Bereitschaft zur Mitgründung der „United Nations“ erklärt hätte.[17]

Die Erklärung erschien am 17. Dezember 1942 in 23 Sprachen in den vom NS-Regime besetzten Gebieten und wurde zeitgleich in Washington, Moskau und London verlesen, in letzterem Fall durch Außenminister Anthony Eden. In ihrer Endfassung lautete die Erklärung:[18]

"The attention of the Governments of Belgium, Czechoslovakia, Greece, Luxemberg, the Netherlands, Norway, Poland, the United States of America, the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, the Union of Soviet Socialist Republics and Yugoslavia, and of the French National Committee has been drawn to numerous reports from Europe that the German authorities, not content with denying to persons of Jewish race in all the territories over which their barbarous rule has been extended the most elementary human rights, are now carrying into effect Hitler's oft repeated intention to exterminate the Jewish people in Europe. From all the occupied countries Jews are being transported, in conditions of appalling horror and brutality, to Eastern Europe. In Poland, which has been made the principal Nazi slaughterhouse, the ghettoes established by the German invaders are being systematically emptied of all Jews except a few highly skilled workers required for war industries. None of those taken away are ever heard of again. The able-bodied are slowly worked to death in labour camps. The infirm are left to die of exposure and starvation or are deliberately massacred in mass executions. The number of victims of these bloody cruelties is reckoned in many hundreds of thousands of entirely innocent men, women and children.  

The above mentioned Governments and the French National Committee condemn in the strongest possible terms this bestial policy of cold-blooded extermination. They declare that such events can only strengthen the resolve of all freedom loving peoples to overthrow the barbarous Hitlerite tyranny. They re-affirm their solemn resolution to ensure that those responsible for these crimes shall not escape retribution, and to press on with the necessary practical measures to this end." [19]

Zumindest in den USA erhielt die Veröffentlichung der Erklärung Günter Schubert zufolge nicht viel Aufmerksamkeit in den Medien. Immerhin räumte die New York Times ihr einen Platz auf der Titelseite ein, fand “darin aber wenig Nachahmung draußen in den Weiten des Landes.”[20] Die Erklärung vom 17. Dezember 1942 wurde zwar als Bestätigung der Berichte aus Europa durch die unterzeichnenden Regierungen angesehen – was das State Department unbedingt hatte vermeiden wollen -, löste aber keinen Umschwung in der bis dahin praktizierten Flüchtlingspolitik aus.[21] Umfragen unter der US-amerikanischen Bevölkerung vom Beginn des Jahres 1943 ergaben, dass auch nachdem die eigene Regierung den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung Europas öffentlich und in Gemeinschaft mit anderen Regierungen verurteilt hatte, nur 47 Prozent der US-Amerikaner:innen glaubten, dass diese Meldungen wahr waren. 29 Prozent hielten sie weiterhin für Gerüchte und Kriegspropaganda und 24 Prozent der Befragten gaben an, keine „Meinung zum Thema“ zu haben.[22]

Das bedeutete jedoch nicht, dass sich der Druck auf die US-amerikanische und die britische Regierung nach der Erklärung vom 17. Dezember als einer „Geste des Guten Willens“ verringerte. In Großbritannien forderten Vertreter:innen der jüdischen Gemeinschaften, aber auch der Kirchen und Parlamentsangehörige, immer vehementer alliierte Hilfe für die verfolgten und mit dem Tode bedrohten Jüd:innen.[23] Am 20. Januar 1943 äußerten britische Regierungsvertreter deshalb den Vorschlag zu einer anglo-amerikanischen Konferenz, auf der das “refugee problem” besprochen werden sollte.[24]

Die Bermuda-Konferenz 1943 – eine weitere Enttäuschung

Nach einigem Hin und Her und einer Schrecksekunde für Kanada – die USA hatten Ottawa als Tagungsort ins Gespräch gebracht – einigten sich die Regierungen der USA und Großbritanniens auf Bermuda als Tagungsort dieser Konferenz.[25] Abgesehen von der angenehmen Umgebung bot die abgelegene Insel den Vorteil, dass sich die Konferenzteilnehmer hier die Presse und andere lästige Beobachter:innen – namentlich Vertreter:innen der jüdischen Organisationen – vom Halse halten konnten.[26] Obwohl letztere nicht einmal als Beobachter:innen, geschweige denn als Diskussionsteilnehmer:innen, eingeladen worden waren und entgegen der Warnung des britischen Außenministers Anthony Eden, man solle keine allzu hohen Erwartungen an die Konferenz haben, hofften die Vertreter:innen der jüdischen Organisationen, dass auf Bermuda konkrete Schritte zur Rettung der vom NS-Regime verfolgten Jüd:innen beschlossen würden, der Erklärung vom 17. Dezember 1942 also Taten folgten.[27] Die USA und Großbritannien hatten jedoch andere Pläne für ihre Konferenz, nämlich den Druck in der eigenen Bevölkerung zu reduzieren und dabei möglichst keine Änderungen an der eigenen Flüchtlingspolitik oder eine Einschränkung der Kriegsanstrengungen – etwa durch den Einsatz kriegswichtiger Ressourcen zur Rettung von Zivilpersonen – vornehmen zu müssen.[28]

Die Teilnehmer der Bermuda-Konferenz im April 1943, v.l.n.r.: George Hall, (UK), Dr. Harold W. Dodds (USA), Richard K. Law (UK), Rep. Sol Bloom (USA), Osbert Peake (UK). Es fehlt: Senator Scott Lucas (USA). Quelle: Wikipedia.

Mit ihren spärlichen Ergebnissen – kurz zusammengefasst der Wiederbelebung und Erweiterung des 1938 auf der Konferenz von Évian gegründeten Intergovernmental Committee on Refugees (IGCR) und dessen Aufnahme von Verhandlungen mit neutralen Staaten über die Aufnahme von Flüchtlingen und die Bereitstellung von Transportmöglichkeiten – war die Bermuda-Konferenz eine herbe Enttäuschung für die jüdischen Organisationen und nach der Erklärung vom 17. Dezember 1942 nur eine weitere Geste. Aber: um ein Unrecht beseitigen und bestrafen zu können muss selbiges zunächst als solches anerkannt werden. Wenngleich die “Declaration of December 17, 1942” wie die gesamte Flüchtlingspolitik der Alliierten als “zu spät, zu wenig” beschrieben werden kann, markierte sie dennoch einen Kipppunkt: den, an dem die alliierten Mächte die schrecklichen Berichte aus Europa nicht mehr länger ignorieren konnten und sie durch ihr öffentliches Statement zumindest öffentlich anerkannten.

Das 80-jährige Jubiläum der „Declaration of December 17, 1942“ gibt wenig Anlass zum Feiern, ist aber im wahrsten Sinne des Wortes denkwürdig. Es lädt ein, über Deutungshoheiten und der Anerkennung von Unrecht nachzudenken; nicht nur bezogen auf den Mord des NS-Regimes an 6 Millionen Jüd:innen während des Holocausts, sondern zeit- und gruppenübergreifend.


[*] Die Erklärung erhielt keinen Titel. Wie untenstehend näher beleuchtet wird, kursieren verschiedene Bezeichnungen für die Deklaration. Im vorliegenden Beitrag wird nach Vorbild des United States Holocaust Memorial Museum (USHMM) der Begriff “Declaration of December 17, 1942” verwendet. Siehe https://perspectives.ushmm.org/item/declaration-of-december-17-1942.

[1] Abella, Irving und Troper, Harold: None is too many. Canada and the Jews of Europe. Toronto, 1991, S. 127; Fleming, Michael: Knowledge in Britain of the Holocaust During the Second World War. In: Tom Lawson und Andy Pearce (Hg.): The Palgrave Handbook of Britain and the Holocaust, Cham, 2020, S. 115-133.

[2] Schubert, Günther: Der Fleck auf Uncle Sams weißer Weste. Amerika und die jüdischen Flüchtlinge 1938-1945. Frankfurt a.M., 2003, S. 151-154; Bajohr, Frank und Pohl, Dieter: Der Holocaust als offenes Geheimnis. Die Deutschen, die NS-Führung und die Alliierten. München, 2020, S. 85-87; Kushner, Tony: Refugees in an age of genocide. Global, national and local perspectives during the twentieth century. London, 1999, S. 193, S. 195-196.

[3] Gerste, Roland: Roosevelt und Hitler. Todfeindschaft und totaler Krieg. Paderborn, 2011, S. 219-220.

[4] Schubert 2003, S. 155-172; Wallance, Gregory: The World Jewish Congress druing World War II. In: Menachem Z. Rosensaft (Hg.): The World Jewish Congress, 1936-2016. New York, 2017, S. 25-39, S. 26-30.

[5] Wyman, David: The Abandonment of the Jews. America and the Holocaust, 1941-1945. New York, 2007, S. 61.

[6] Schubert 2003, S. 172.

[7] Wallance 2017, S. 27.

[8] Schubert 2003, S. 173; Erbelding, Rebecca: Rescue Board. The Untold Story of America’s Efforts to save the Jews of Europe. New York, 2018,
S. 23.

[9] Bauer, Yehuda: Jüdische Reaktionen auf den Holocaust. Berlin, 2012, S. 105.

[10] Schubert 2003, S. 174-175.

[11] Erbelding 2018, S. 30; Experiencing History. Holocaust Sources in Context: Declaration of December 17, 1942. Online: https://perspectives.ushmm.org/item/declaration-of-december-17-1942 [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].

[12] Schubert 2003, S. 174-175.

[13] Schubert 2003, S. 173-174

[14] Jewish Virtual Library: Allied Declaration on the Persecution of the Jews (December 17, 1942). Online: https://www.jewishvirtuallibrary.org/allied-declaration-on-persecution-of-the-jews [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].

[15] Wikisource: Joint Declaration by Members of the United Nations Against Extermination of the Jews. Online: https://en.wikisource.org/wiki/Joint_Declaration_by_Members_of_the_United_Nations_Against_Extermination_of_the_Jews [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].

[16] Holocaust Memorial Day Trust: 17 December 1942: Declaration on the Persecution of the Jews. Online: https://www.hmd.org.uk/resource/17-december-1942-declaration-on-the-persecution-of-the-jews/ [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].

[17] UK Parliament: United Nations Declaration. HC Deb 17 December 1942 vol 385 cc2082-7. Online: https://api.parliament.uk/historic-hansard/commons/1942/dec/17/united-nations-declaration [zuletzt aufgerufen am 16.12.2022].gl.

[18] Marrus, Michael: Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin, 1999, S. 319.

[19] UK Parliament: United Nations Declaration.

[20] Schubert 2003, S. 177.

[21] Bauer 2012, S. 174-175.

[22] Medoff, Rafael: The Jews should keep quiet. Franklin D. Roosevelt, Rabbi Stephen Wise, and the Holocaust. Lincoln, 2019, S. 148.

[23] Abella und Irving 1991, S. 127.

[24] Patt, Avinoam: No Place for the Displaced: The Jewish Refugee Crisis Before, During and After the Second World War. In. Stephen T. Katz und Juliane Wetzel (Hg.): Refugee Policies from 1933 until today. Challenges and responsibilities. Berlin, 2018, S. 97-121, S. 111-112.

[25] Abella und Irving 1991, S. 130ff..

[26] Medoff 2019, S. 153-154.

[27] Newman, Joanna: Nearly the New World. The British West Indies and the flight from Nazism, 1933-1945. New York, 2019, S. 233, 240.

[28] Marrus 1999, S. 321-322

Maly Trascjanec Digital Erinnern: Neue mediale Elemente

Seit dem 10. Mai 2022 stehen unsere digitalen Ausstellungen zum Vernichtungsort Maly Trascjanec in Belarus online. Seit dem haben über 10.000 Besucher:innen dieses Angebot genutzt, um sich mit der Geschichte des Gewaltortes zu befassen. Wie schon bei der digitalen Vernissage angekündigt erweitern wir das mediale Angebot der Ausstellung kontinuierlich: Inzwischen stehen Besucher:innen der Seiten auch 3D-Modelle von Gedenksteinen sowie ein 360°-StreetviewRundgang zur Verfügung, um die Gedenkstätte auch ohne die Gelegenheit zum Besuch vor Ort erkunden zu können.

3D-Modelle von Gelände und Denkmälern

Mithilfe sogenannter LiDAR (Ligth Detection and Ranging) Daten konnten hochauflösende dreidimensionale Oberflächenmodelle der Gedenkstätten auf dem Gelände des ehemaligen Lagers und auf der Waldlichtung Blahaǔščyna erstellt werden. Diese Modelle dienen normalerweise der Erforschung von Transformationsprozessen einer Landschaft oder auch den Vorbereitungen (archäologischer) Bodenuntersuchungen. Eingebettet in die digitale Ausstellung “Maly Trascjanec: Transformation eines Vernichtungsortes” bieten sie den Seitenbesucher:innen die Möglichkeit, aus der Ferne einen Eindruck von der Beschaffenheit und Gestaltung der Gedenkanlagen zu gewinnen. Mittels 3D-Scans erstellte Modelle einzelner Denkmäler unterstützen als Detailaufnahmen dieses Erlebnis.

360°-Streetviews

Zusätzlich wurden hochauflösende 360°-Panoramafotos der Gedenkanlagen aufgenommen und zu einem sogenannten “Streetview” zusammengefügt. Aus der Vorgelperspektive und vom Boden aus führt dieser Rundgang über das Gelände des ehemaligen Lagers und vorbei an den dort von 1961 bis 2019 errichteten Denkmälern bis zur etwa vier Kilometer entfernt liegenden Waldlichtung Blahaǔščyna und dem dort 2017 errichteten Gedenkfriedhof. Der 360°-Streetview ist in der Ausstellung verlinkt und über eine externe Seite aufrufbar.

Maly Trascjanec Digital Erinnern

Maly Trascjanec war zwischen Frühjahr 1942 und Sommer 1944 einer der größten Vernichtungsorte der Nationalsozialisten auf dem Gebiet der besetzten Sowjetunion. Die deutschen Täter und ihre Kollaborateure ermordeten hier viele Tausend zivile Geiseln, Insass:innen der Minsker Gefängnisse, Untergrund- und Widerstandskämpfer:innen und Jüd:innen, viele von ihnen aus Deutschland und Österreich deportiert. Dennoch spielt Maly Trascjanec in der deutschen und österreichischen Erinnerungskultur bislang kaum eine Rolle. Das seit dem Sommersemester 2021 laufende trinationale Ausstellungsprojekt “Virtueller Rundgang zur multiperspektivischen Erschließung des Gedenkortes Maly Trascjanec” der Universität Osnabrück, der Universität Wien und der Geschichtswerkstatt “Leonid Levin” in Minsk versucht zum Schließen dieser Lücke beizutragen. Unter studentischer Mitarbeit entstanden insgesamt sechs digitale Ausstellungen und zwei Rundgänge für mobile Endgeräte über das Lagergelände.

The Unwanted. Social cleansing through forced emigration in the Kingdom of Hanover 1832–1866

The term “Übersiedelung” (“relocation”) was used by the officials of the Kingdom of Hanover to describe the practice, employed by the kingdom and other German states, of enforcing the emigration of their own subjects to the United States of America. Between 1832 and 1866, approximately 3.000 people were removed from Hanover in this manner by representatives of their own state. The forced emigration of these individuals—most of whom were impoverished and considered to be petty criminals—served as an alternative to imprisonment and was, therefore, even seen as a philanthropic and mutually beneficial solution at the time. Conversely, it could be said that the threat of imprisonment provided leverage for the government to ensure these people’s removal from the kingdom. Thus, while—according to the principle of “crimmigration”, as described by Christoph Rass—criminal law is often instrumentalized to prevent immigration, the Kingdom of Hanover and other German states used criminal law to enforce emigration. However, the fact that Hanoverian authorities used criminal law to enforce the emigration of its subjects should in no way lead to the conclusion that the “Übergesiedelten” were actually criminals and thus reinforce the persistent image of migrants as criminals. On the contrary, embedded in the theoretical framework of the migration regime, this paper argues that the criminalization of human behavior to enforce emigration is as much about shifting agency away from the (potential) migrants and towards the state as the criminalization of migration itself.

This essay will begin with a brief outline of sparse existing research and the historical sources available as well as the origins and patterns of the “Übersiedelungs” practice in the Kingdom of Hanover between 1832 and 1866. We will then focus on how those subjected to forced emigration were criminalized by the authorities to better understand the link between the production of social exclusion and forced relocation.

(Forced) emigration as a solution to social problems:

While “shoveling out the pauper”[1] in the context of the (forced) emigrations from Ireland, especially during the “Great Famine” of the 1840s, has not figured prominently in Irish and Anglo-American studies[2], it has still received considerably more attention from scholars than very similar practices in German states during the mid-19th century, which have been largely ignored. With respect to the Kingdom Hanover, the few studies that exist tell the history of the “Übersiedelungen” as a narrative of a local curiosity, exception, or idiosyncrasy of the German “mass emigration” to the United States in the 19th century.[3] Both the practice’s entanglement with transregional, transatlantic, and even global developments and the timeless character of the methods used to produce social exclusion have so far not been the subject of systematic study. Consequently, every approach to the subject is still heavily dependent on archival sources in the local archives on former Hanoverian territory, such as the Niedersächsisches Landesarchiv at Osnabrück (NLA).

Homeless people in a workhouse: Unemployment as a result of industrialization and rapid population growth ensured the impoverishment of broad sections of the population.
Original Source: “Obdachlose im Arbeitshause”, Die Gartenlaube 1857.

Based on preserved orders issued by the Hanoverian ministry of the interior, as well as authorities in the governmental district of Osnabrück to local offices and municipalities in rural areas surrounding the city of Osnabrück, the beginning of the “Übersiedelungen” can be dated back to the year 1832.[4] The population growth since the end of the 18th century paired with increasing unemployment in the wake of the disruptive early stages of the Industrial Revolution had led to the impoverishment of large groups of the population.[5] As a result of this phenomenon, also known as “pauperism”, which strained public and private budgets for poor relief, officials—especially in the Kingdom of Hanover—secretly began to select convicted petty criminals and paupers to force them into emigration to the USA.[6] Of course, US authorities and the public, as well as officials in the free city of Bremenwith Bremerhaven as the soon-to-be most important port of embarkation for emigrants—resented this practice. In the USA, a growing anti-immigration sentiment fuelled resistance against accepting convicts as immigrants.[7] Bremen and Bremerhaven, on the other hand, feared negative consequences for their emigration business, which was the foundation of the city’s profitable transatlantic trade.[8] But whatever countermeasures the senate in Bremen brought up, Hanover managed to circumvent them. Bremen introduced a system to record every emigrant who spent 24 hours or more in its territory in 1835[9] and forbade the admission of convicted criminals to lodgings in 1838.[10] Hanover, in return, sent the emigrants in question to the town of Lehe, a direct neighbor of Bremerhaven, to avoid their registration.[11] With Bremen authorities unable to differentiate between regular emigrants and former “criminals” forced into emigration[12] the Hanoverian strategy of secrecy and silent complicity with non-state actors such as emigration agents, ship captains, and merchants on Bremen’s side of the border proved to be successful: For almost two decades, Hanover was able to practice “Übersiedelungen” without having to fear any effective restraints. The system worked until 1850 when a man named Tönjes, whose emigration had been sponsored—or, rather, enforced—by the Hanoverian state, got arrested in New York and not only admitted to being a convicted criminal from Celle but also openly called out the officials in Lehe for their role as a local base for this kind of human trafficking.[13] A massive public outcry in the United States over this scandal led Bremen to announce a general ban on the transportation of convicted criminals to the “New World”. In doing so, Bremen forced Hanover to reinvent its system of forced emigration, and the officials at Lehe, now fearing consequences for its economic relations with Bremerhaven, abandoned their part in the forced emigration scheme entirely.[14] Hanoverian officials in and around Osnabrück then adapted their strategy and turned to private actors—in particular, emigration agents.[15]

By the same time, railroads and steam ships began to change the emigration business as a whole, and “Übersiedelungen” changed with it: the railway speeded up transportation of regular emigrants and former convicts to the coast,[16] and steamships accelerated crossings of the Atlantic Ocean.[17] Large steamship companies replaced traditional owner-managed merchant shipping companies.[18] This, in turn, made it increasingly difficult to negotiate “Übersiedelungen” via an agent with individual ship captains. Despite these new obstacles, Hanover continued to force its paupers to emigrate to the USA until the end of its independence in 1866 and beyond. As the Prussian civil administration took over Hanover, they continued the practice of forced emigration from the province of Hanover to the USA until 1868. Anne-Kathrin Henkel argues that even after Prussia officially abolished the “Übersiedelungs” practice in 1868, there were further cases of the forced emigration of unwanted subjects.[19]

At the core of the system of forced emigration ranged mechanisms of social exclusion and criminalization that allowed the state of Hanover to eventually remove its own subjects from its territory. The production of exclusion was not only key to the acceptance of the practice—and its costs—by both Hanoverian officials and society, but it also secured the cooperation of the victims themselves.[20] The production of exclusion can be reconstructed from case files preserved in the NLA. These archival, unprinted, and hand-transcribed documents contain correspondences between various branches of the administration and the ministry of the interior, the governorate, and local officials about the comparative costs of social care, incarceration, or removal by emigration as well as how these costs would be met, depending on the alternative chosen. Most importantly, the key actors discussed how to spot and select “suitable candidates” and put them in a position in which they would comply with their “Übersiedlung” to the USA.

Criminalized unemployment –
The case of Franz Heinrich Muthert 1845:

Regarding the social profile of the victims, their most striking characteristic was their belonging to the lowest social classes in 19th-century Hanoverian society: hirelings, journeymen, and servants were the social groups that were most affected by pauperism. Many of them either were unable to make a living from their trade due to low wages or lost their source of income entirely.

Excerpt from Franz Heinrich Muthert’s first workbook. The entry at the bottom left reads in translation: “The owner has worked here with good behavior since the last visa.” Only three out of 59 entries were certificates of employment.
Original source: NLA OS Rep 350 Ibg. Nr. 4971.

Franz Heinrich Muthert—relocated to the USA in 1845—was born into a well-established family in 1796: His parents, Franz Muthert and Regina Maria Stapelberg, worked a mill in the town of Bramsche as tenants but lost their tenancy, most likely due to the closing down of small mills in favor of more effective machinery in larger facilities. They “died in poverty”.[21] Their son became a tanner and wandered between jobs for about 20 years until he got arrested for “vagabondage” and “begging” in Hameln, in September 1844, at age 48.[22] The officials confiscated two workbooks, one already used up and one currently in use. Workbooks in the mid 19th century served as collections of certificates of employment as well as a passport for mobile members of lower classes. Whenever they stayed in one place for longer than 24 hours, they had to register themselves with the local authorities and have an entry added to their itinerary. If they were able to find employment within the next day, their certificate of employment was entered into the document as soon as they left again; if they were unable to secure a job right away, then they had to leave after 24 hours.[23] Muthert’s first workbook reveals his struggle to find employment in his profession. Only three out of 59 entries in the workbook were certificates of employment, documenting a desperately unsuccessful quest for employment.[24] Muthert knew that, as he had only held three short-term jobs during an entire year, he was now considered unreliable and would never get another travel permit.[25] This would force him to stay in Dissen, where the chances of finding employment as a tanner were minimal. So, in growing desperation, he took the workbook of “a friend” who had settled and no longer need the travel papers.[26]

In growing desperation, Muthert used someone else’s workbook after he had used up his own. In Hameln (entry begins at the bottom right), however, it was noticed that the “owner, who had used up his last workbook in six months, i.e. had done little work, does not yet have a work certificate even in the current workbook and is apparently a burden on the foreign public by collecting travel gifts.” Stripped of all means of travel, he was sent to his home town of Dissen.
Original source: NLA OS Rep 350 Ibg. Nr. 4971.

Still unable to provide for himself, Muthert was sent back to his birthplace, Dissen. There, his situation got worse when town officials discovered that his second workbook was not in his name and that several entries had been forged. This constituted passport fraud, which was no trivial offense. Back in Dissen, not being allowed to leave without travel papers, Muthert’s despair ignited a downward spiral. Unable to find employment in his profession, officials began to force him into lesser services, such as mending roads side by side with hirelings.[27] For a skilled craftsman, even an unemployed journeyman like Muthert, this meant a drastic social degradation.

In the face of this, it becomes understandable—from our perspective—that he revolted against these circumstances with all the resources available to him: He drank, he refused to work and, when a bailiff’s assistant called Brünjes threatened to lock him into a workhouse at Moringen (near Göttingen), Muthert filed a complaint against him.[28] Brünjes did not possess the authority to order this punishment, and Muthert knew this. Furthermore, Muthert frequently left Dissen without permission from local authorities or travel papers.[29] Although the accusations of theft against Muthert raised by the officials proved to be unjustified—they could even be interpreted as being fabricated—in consequence, he was finally taken to Moringen, where he was promptly considered as incorrigible and, therefore, classified as a suitable candidate for removal to the United States.[30] According to his case file, which contains no further signs of resistance against the authorities after the decision was made, Muthert accepted this fate, which—considering his past and his social context—must have felt like his only chance to improve his living conditions. He left Europe on December 4th, 1845.[31]

The Lot of Single Mothers
The case of Hermine Snöing 1859:

In contrast to Muthert’s decent starting conditions in life as an only child of mill tenants, Hermine Snöing from the town of Neuenhaus had to cope with rather difficult circumstances from a young age. By the year 1859, when she and her sister Fenna were “übergesiedelt”, the whole family had a reputation of being a “bunch of beggars” who were straining the public budget. Hermine Snöing was sentenced to detention for the first time at the age of 16 in 1844.[32] At roughly the same time, her father, Jan Hindrik Snöing, started to come into regular contact with the law,[33] which indicates that the family was struck hard by the radical structural changes of the industrial revolution and pauperism. The women of the family, however, had to face some gendered risks of further impoverishment. Despite her criminal record, Hermine Snöing must have found employment since, from 1846 on, there were no more entries into her file—that is, not until 1854.[34] But in 1852, giving birth to her daughter Johanna[35] not only challenged her with caring for a baby but also jeopardized her work as a maid. Moreover, as an unmarried mother, she was branded as being “wanton” by society and had, therefore, almost no chance of finding any employment. The mention of a procurer in a report by the office of Neuenhaus in 1854 provides strong suggestions of how Hermine Snöing tried to provide for herself and her daughter in the following years.[36] On July 18th, 1854, she applied for travel papers in order to search for employment in Bremen as she wasn’t able to find any work around Neuenhaus.[37] She was initially granted the privilege to move[38] but, only two weeks later, officials suspected that she had turned to prostitution again and summoned her for interrogation.[39] The accusations proved to be unjustified: Hermine Snöing had found employment as a maid with the merchant Carl von Rieden in Aschendorf.[40]

Hermine Snöing served thirteen prison sentences for begging, vagabondage, theft, and insulting the honor of an official between 1846 and 1859. They testify to a downward spiral that spun ever faster.
Original source: [33] Amtsvogt Rattweg zu Nordhorn: Bericht an das Amt Neuenhaus die Übersiedelung der verbliebenen Familie Snöing nach Nordamerika betreffend vom 21.04.1864, in: NLA OS Rep 350 Neuhs Nr. 864.

This employment, however, did not last long. Although exactly when and why it came to an end is not specified in her case file, her being punished for theft and trespassing in the very same year indicates another bad turn.[41] And the situation got worse: Having one child born out of wedlock had already made it difficult for Hermine Snöing to find employment, but it became impossible when her second child, a son, was born to the still-unmarried mother in 1856.[42] Until 1859, twelve prison terms for begging, vagabondage, theft, and insulting an official were recorded in her file,[43] representing a downward spiral that got faster by the day. Finally, officials suggested sending her and her younger sister Fenna to the United States. Both sisters agreed, even if that meant that Hermine must be separated from her children.

In the end, Hermine and Fenna Snöing had a bit of luck—at least in comparison to others who shared their fate. According to Anne-Kathrin Henkel, only a few among those who were removed via clandestine immigration by the authorities of Hanover actually managed to improve their lives after arriving in the USA. Yet, for the Snöing sisters, things did come around: In 1864, five years after their forced emigration, they were both married,[44] which would have been most unlikely back in the kingdom of Hanover, particularly for a woman like Hermine, with two children born out of wedlock and who was accused of being a prostitute.

Her new status even allowed her to request that her remaining family would be sent over in the same fashion that she was moved to America. Eventually, she would be reunited with her two children and, thus, gained back some of the agency that was stripped away from her when she was first criminalized and then removed from her home state.

“Cremigration” as a tool to punish unregulated and unwanted mobility:

Both Hermine Snöing and Franz Heinrich Muthert’s cases point out how people arrived at a point where they seemed to have no alternative but to accept their removal by the state. To arrive at this point, they endured cycles of dire poverty, criminalized begging, punishment, and social exclusion without any chance for betterment. The main reasons for this lack of options were the social circumstances the affected were born, or rather—as in Muthert’s case—forced into by external factors such as the social upheaval resulting from the industrial revolution, and this lack of options was both desired and brought about by the authorities while being simultaneously criminalized by the very same actors.

This leads back to the core characteristic of crimmigration as a tool for controlling or preventing migration or regulating mobility. The removal, by the authorities, of socially marginalized subjects from the kingdom of Hanover by forcing delinquents into emigration demonstrates that cremigration needs to be considered as a variant: Criminalization to deport one’s own subjects/citizens is the flipside of using criminal law in the regulation of immigration.

Poverty as a result of structural disadvantages throughout most of the 19th century, aggravated by fundamental disruptions of labor markets and societies during the industrial revolution, left many paupers with few alternatives but to become mobile. Yet, precisely this kind of unwanted mobility was criminalized by the authorities as “vagabondage” and punished accordingly. Thus, a social need was criminalized in the absence of social remedies or policies as a means to control the lowest social classes. The surge of transatlantic migration provided an opportunity for Hanover and other German states to conduct social cleansing by getting rid of unruly, unproductive, and unwanted subjects.

This mechanism—of criminalizing the behavior of the social groups that authorities want to get rid of—is not unique to the “Übersiedelungen” practiced by the kingdom of Hanover. Similar forms of social or political exclusion existed long before the era of “mass migration” to the United States and can also be noticed in more recent eras, for example, as practiced by the German Democratic Republic, recently researched by Anne Reuter (TU Dresden) for her doctoral thesis (article in German).


Sources:

*Beitragsbild: A woman begging with three children, one of them a naked infant, under the arch of a town-wall, CC-BY 4.0

[1] Moran, Gerard (2016): ‘Shovelling out the paupers’. The Irish Poor Law and assisted emigration during the Great Famine. In The Famine Irish. Emigration and the Great Hunger, edited by Ciaran Reilly, pp. 22-40. Dublin: The History Press Ireland.

[2] Moran (2016) and Hirota, Hidetaka (2021): Limits of intolerance. Nativism and immigration control in nineteenthcentury New York. In Journal of Ethnic and Migration Studies 47 (16), pp. 3771-3787. Hirota, Hidetaka (2017): Expelling the Poor. Atlantic Seaboard States and the Nineteenth-Century Origins of American Immigration Policy. Oxford: Oxford University Press. Hirota, Hidetaka (2014): “The Great Entrepot for Mendicants”. Foreign Poverty and Immigration Control in New York State to 1882. In Journal of American Ethnic History 33 (2), S. 5-32. Moran, Gerard (2004): Sending out Ireland’s Poor. Assisted Emigration to North America in the Nineteenth Century. Dublin: Four Courts Press. Duffy, Patrick J. (2004): To and From Ireland: Planned Migration Schemes c. 1600-2000. Dublin: Geography Publications. Murdoch, Alexander (2004): British Emigration 1603-1914. London: Palgrave Macmillan. Grigsby Franzen, Mary (1996): Free to Leave. Government Assisted Emigration Under the 1834 Poor Law. PhD diss., University of Virginia. Flaherty, Sandra and Lavelle, Catherine (1995): The State-Aided Emigration from the Crown Estates of Broughill and Irvilloughter, 1848-1849. In Galway Roots, Journal of the Galway Family History Society 3, pp. 77-86. Ellis, Eilish (1978): Emigrants from Ireland, 1847-1852. State-aided Emigration Schemes from Crown Estates in Ireland. Baltimore: Genealogical Publ. Co.. Klebaner, Benjamin J. (1961): The Myth of Foreign Pauper Dumping in the United States. In Social Service Review 35 (3), pp. 302-309. Haines, Robin (1997): ‘The idle and the drunken won’t do there’. Poverty, the new poor law and nineteenth-century government-assisted emigration to Australia from the United Kingdom. In Australian Historical Studies 27 (108), pp. 1-21.

[3] Plaß, Uwe (2016): Überseeische Massenmigration zwischen politischem Desinteresse und Staatsintervention. In Handbuch Staat und Migration in Deutschland seit dem 17. Jahrhundert, edited by Jochen Oltmer, pp. 291-315. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg. Holtmann, Antonius (2008): Einiges Grundlegende und Verlässliche zur frühen Auswanderung aus der Landdrostei Osnabrück des Königreichs Hannover im 19. Jahrhundert. In Die Auswanderung von Norddeutschland nach Amerika im Spiegel der Literatur, edited by Bunners, Christian Brunners et al., pp. 11-24. Rostock: Hinstorff. Holtmann, Antonius (2001): “Den müssen wir nach Amerika schicken”. In Schöne Neue Welt. Rheinländer erobern Amerika – Aufsatzteil, edited by Kornelia Panek, pp. 185-189. Kommern: Galunder. Holtmann, Antonius (2001): Die Auswanderungs- und Übersiedelungspolitik im Königreich Hannover 1832-1866. In Schöne Neue Welt. Rheinländer erobern Amerika – Aufsatzteil, edited by Kornelia Panek, pp. 190-214. Kommern: Galunder. Rössler, Horst (2004): Bemerkungen zur deutschen überseeischen Massenauswanderung. In Über die trockene Grenze und über das offene Meer. Binneneuropäische und transatlantische Migrationen im 18. und 19. Jahrhundert, edited by Mathias Beer, pp. 345-361. Essen: Klartext. Rössler, Horst (2000): Hollandgänger, Sträflinge und Migranten. Bremen und Bremerhaven als Wanderungsraum. Bremen: Edition Temmen. Henkel, Anne-Katrin (1996): “Ein besseres Loos zu erringen, als das bisherige war”. Ursachen, Verlauf und Folgewirkungen der hannoverschen Auswanderungsbewegung im 18. und 19. Jahrhundert. Hameln: Niemeyer. Vollmer, Renate (1995): Auswanderungspolitik und soziale Frage im 19. Jahrhundert. Staatlich geförderte Auswanderung aus der Berghauptmannschaft Clausthal nach Südaustralien, Nord- und Südamerika 1848-1854. Frankfurt a.M.: Lang. Klemke, Ulrich (1994): “Eine Anzahl überflüssiger Menschen”. Die Exilierung politischer Straftäter nach Übersee. Vormärz und Revolution 1848/1849. Frankfurt a.M.: Lang. Moltmann, Günter (1978): Nordamerikanische “Frontier” und deutsche Auswanderung – soziale “Sicherheitsventile” im 19. Jahrhundert. In Industrielle Gesellschaft und politisches System. Beiträge zur politischen Sozialgeschichte. Festschrift für Fritz Fischer zum 70. Geburtstag, edited by Dirk Stegmann et al., pp. 279-296. Bonn: Ver. Neue Ges.. Moltmann, Günter (1976): Die Transportationen von Sträflingen im Rahmen der deutschen Amerikaauswanderung des 19. Jahrhunderts. In Deutsche Amerikaauswanderung im 19. Jahrhundert. Sozialgeschichtliche Beiträge, edited by Günther Moltmann, pp. 147-196. Stuttgart: Metzler.

[4] Königlich Hannoversches Innenministerium: Kopie der an die Stockhaus-Direction zu Hameln gerichteten

Verfügung an die Zuchthaus-Inspection zu Osnabrück vom 28.12.1832, in: NLA OS Rep 947 Osn Nr. 11.

[5] Schäfer, Gerhard K. (2018): Geschichte der Armut im abendländischen Kulturkreis. In Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung, edited by Ernst-Ulrich Huster, pp. 315-339. Wiesbaden: Springer, pp. 333-334.

[6] Rössler 2000, pp. 229, Plaß 2016, pp. 307. Similarly at: Pohlmann, Cornelia (2002): Die Auswanderung aus dem Herzogtum Braunschweig im Kräftespiel staatlicher Einflußnahme und öffentlicher Resonanz 1720-1897. Stuttgart: Steiner, pp. 81.

[7] Rössler 2000, pp. 203-204, pp. 208-209. Hirota 2017, pp. 101.

[8] Logge, Thorsten (2017): Migration als Geschäft. Auswanderung über Bremen und Bremerhaven im 19. Jahrhundert. In Die hanseatisch-amerikanischen Beziehungen seit 1790, edited by Rolf Hammel-Kiesow et al., pp. 285-307. Trier: Porta Alba, pp. 292.

[9] Rössler 2000, pp. 195-197.

[10] Rössler 2000, pp. 197-204.

[11] Rössler 2000, pp. 206-207. See also Henkel 1996, pp. 170.

[12] Rössler 2000, pp. 204.

[13] Rössler 2000, pp. 209-211.

[14] Königliche Landdrostei zu Osnabrück: Anweisung an die Direktion des Strafarbeitshauses zu Osnabrück die

vorläufige Einstellung von Übersiedelungen mithilfe des Amtes Lehe betreffend vom 23.08.1851, in: NLA OS Rep. 947 Osn. Nr. 11.

[15] Nolte-Schuster, Birgit (1999): Schiffe und Agenten. In Von Heuerleuten und Farmern. Die Auswanderung aus dem Osnabrücker Land nach Nordamerika im 19. Jahrhundert, edited by Walter D. Kamphoefner et al., pp. 27-52. Bramsche: Rasch, pp. 35-39.

[16] Gabcke, Harry et al. (1989): Bremerhaven in zwei Jahrhunderten. Band 1 1827-1918. Bremerhaven: Nordwestdt. Verlagsges., pp. 87 and 93. Bickelmann, Hartmut (2010): “…den Vorzügen, welche Bremen als Verschiffungshafen darbietet, einen neuen hinzuzufügen”. Bremen und die deutsch-amerikanische Auswanderung. Verlauf – Strukturen – Hintergründe. In Bremen und Amerika. Die Verbindung der Hansestadt mit den Vereinigten Staaten, edited by Lars U. Scholl, pp. 116-137. Bremen: Wittheit zu Bremen, pp. 126. Fittkau, Tanja (2010): In die neue Welt – Von Bremerhaven nach Amerika. Atlantiküberquerung im 19. Jahrhundert und die Bedingungen an Bord der Schiffe. Stuttgart: Ibidem, pp. 59. Berking, Hartmut; Schwenk, Jochen (2011): Hafenstädte. Bremerhaven und Rostock im Wandel. Frankfurt: Campus, pp. 91.

[17] Logge 2017, pp. 303; Bickelman 2010, pp. 119; Fittkau 2010, pp. 44.

[18] Logge 2017, pp. 292 and pp. 303-304; Roder, Hartmut (2010): Bremens “schönere Sonne”. Zur Exklusivität der bremisch-nordamerikanischen Handelsbeziehungen. In Bremen und Amerika. Die Verbindung der Hansestadt mit den Vereinigten Staaten, edited by Lars U. Scholl, pp. 20-34. Bremen: Die Wittheit zu Bremen, pp. 26.

[19] Henkel 1996, pp. 176.

[20] Holtmann: Auwanderungs- und Übersiedelungspolitik, 2001, pp. 203

[21] Königliches Amt Iburg: Charakteristik Franz Heinrich Mutherts vom 11.06.1845, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971.

[22] Policeicommission zu Hameln: Bescheid an das Amt Vörden den in die Heimat gewiesenen Franz Heinrich Muthert betreffend vom 01.09.1844, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971.

[23] Wanderbuch Franz Heinrich Mutherts, Laufzeit 17.11.1843 bis 06.07.1844, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971.

[24] Wanderbuch Franz Heinrich Mutherts 1843-1844.

[25] Torpey, John (2000): The Invention of the Passport. Surveillance, Citizenship and the State. Cambridge: Cambridge University Press, pp. 76.

[26] Königliches Amt Vörden: Protokoll der Vernehmung Franz Heinrich Mutherts wegen Vagabondage und Passfälschung vom 16.09.1844, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971.

[27] Vogtgehilfe Brünjes zu Hilter und Dissen: Bericht an das Amt Iburg die Unterbringung Franz Heinrich Mutherts im Werkhaus zu Moringen betreffend vom 14.12.1844 in NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971.

[28] Vogtgehilfe Brünjes zu Hilter und Dissen: Bericht an den Amtsvogt die Unterbringung Franz Heinrich Mutherts betreffend vom 08.11.1844 in NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971.

[29] Vogtsgehilfe Brünjes zu Dissen und Hilter: Protokoll der Vernehmung Franz Heinrich Mutherts wegen heimlichen Entfernens vom 19.01.1845, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971. Königliches Amt Iburg: Protokoll der Vernehmung Franz Heinrich Mutherts wegen unerlaubten Entfernens vom 09.05.1845, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971. Königliche Landgendarmerie zu Dissen: Anzeige Franz Heinrich Mutherts wegen Vagabondage und Diebstahls vom 04.06.1845, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971.

[30] Königliche Landdrostei zu Osnabrück: Schreiben an das Amt Iburg die Aufnahme des Franz Heinrich Muthert in das Werkhaus zu Moringen betreffend vom 17.06.1845, in: NLA OS Rep 350 Ibg. Nr. 4971.

      Charakteristik Franz Heinrich Mutherts 1845. Königliche Landdrostei zu Osnabrück: Schreiben an das Amt Iburg die Übernahme der Übersiedlungskosten für Franz Heinrich Muthert durch die Gemeinde Dissen betreffend vom 17.10.1845, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971.

[31] Königliches Amt Iburg: Protokoll der Vernehmung Franz Heinrich Mutherts vom 11.06.1845, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971; Königliche Landdrostei Osnabrück: Schreiben an das Amt Iburg die Überweisung der Kosten für die Übersiedlung Franz Heinrich Mutherts an das Werkhaus zu Moringen betreffend vom 07.01.1846, in: NLA OS Rep 350 Ibg Nr. 4971; Plaß 2016, pp. 302; Henkel 1996, pp. 177-178.

[32] Amtsgehilfe Fiene zu Neuenhaus: Auflistung der Vergehen und Gefängnisstrafen der Schwestern Hermine und Fenna Snöing vom 11.05.1859, in: NLA OS Rep 350 Neuhs Nr. 864.

[33] Amtsvogt Rattweg zu Nordhorn: Bericht an das Amt Neuenhaus die Übersiedelung der verbliebenen Familie Snöing nach Nordamerika betreffend vom 21.04.1864, in: NLA OS Rep 350 Neuhs Nr. 864.

[34] Gefängnisstrafen Hermine und Fenna Snöings vom 11.05.1859.

[35] Amtsgehilfe Becker zu Neuenhaus: Schreiben an den Bürgermeister zu Neuenhaus die Übersiedelung der verbliebenen Familie Snöing nach Nordamerika betreffend vom 04.04.1864, in: NLA OS Rep 350 Neuhs Nr. 864.

[36] Königliches Amt Neuenhaus: Schreiben an das Amt Lingen die mutmaßliche Vagabondage Hermine Snöings betreffend vom 01.08.1854, in: NLA OS Rep 350 Neuhs Nr. 864.

[37] Königliches Amt Neuenhaus: Bericht die Ausgabe von Legitimationspapieren bis Bremen zwecks Arbeitssuche an Hermine Snöing vom 18.07.1854, in: NLA OS Rep 350 Neuhs Nr. 864.

[38] Ibid.

[39] Königliches Amt Neuenhaus: Schreiben an das Amt Lingen die mutmaßliche Vagabondage Hermine Snöings betreffend vom 01.08.1854, in: NLA OS Rep 350 Neuhs Nr. 864.

[40] Königliches Amt Neuenhaus: Protokoll der Vernehmung Hermine Snöings und Frau von Riedens vom 05.08.1854, in: NLA OS Rep 350 Neuhs Nr. 864.

[41] Gefängnisstrafen Hermine und Fenna Snöings vom 11.05.1859.

[42] Bericht des Amtsvogts Rattweg vom 21.04.1864.

[43] Gefängnisstrafen Hermine und Fenna Snöings vom 11.05.1859.

[44] Bericht des Amtsvogts Rattweg vom 21.04.1864.


Maly Trascjanec digital Erinnern: Projektpräsentation

Obwohl es sich bei Maly Trascjanec zwischen Frühjahr 1942 und Sommer 1944 um eine der größten Vernichtungsstätten der Nationalsozialisten auf dem Gebiet der besetzten Sowjetunion handelte, spielte der kleine Ort – heute ein Vorort von Minsk – in der deutschen und österreichischen Erinnerungskultur an den Holocaust lange keine Rolle. Erst seit den 2000er Jahren begann auch außerhalb von Belarus die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Vernichtungsort. In jüngster Zeit wird zunehmend der Versuch unternommen, diesen lange vernachlässigten Schauplatz des Holocausts zusätzlich im öffentlichen Bewusstsein und Gedenken zu verankern. Das trinationale Projekt der Universitäten Wien und Osnabrück sowie der Geschichtswerkstatt „Leonid Levin“ in Minsk entstand aus eben dieser Motivation heraus und hatte die digitale Erschließung Maly Trascjanecs für internationale Besucherinnen und Besucher zum Ziel.

Insgesamt sechs digitale Ausstellungen und zwei digitale Rundgänge gingen am vergangenen Dienstag an den Start. Diese Produkte sind jedoch nicht in Stein gemeißelt sondern werden nach und nach erweitert und durch neue mediale Tools ergänzt.

Unter Anleitung der HistorikerInnen Dr. Aliaksandr Dalhouski (Geschichtswerkstatt “Leonid Levin” Minsk), sowie Prof. Dr. Christoph Rass (Universität Osnabrück), Prof. Dr. Kerstin von Lingen und der historischen Archäologin Prof. Dr. Claudia Theune (beide Universität Wien) erschlossen im Sommersemester 2021 Studierende aus Deutschland, Österreich und Belarus in Form von sechs digitalen Ausstellungen den Ort Maly Trascjanec. Die thematische Vielfalt der erarbeiteten Angebote reicht von der Geschichte und Veränderung des Ortes, über die Erinnerungskultur der drei beteiligten Länder, bis hin zu einzelnen Opfer- und Täterbiographien. Hierbei kam das Content Management System „Omeka“ zum Einsatz. In einem zweiten Schritt übersetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der drei Institutionen die Online-Ausstellungen der Studierenden in zwei sogenannte „Digiwalks“. Mit der App „Digiwalk“ können interessierte BesucherInnen das Gelände des ehemaligen Vernichtungsortes Maly Trascjanec – heute in Teilen eine Gedenkstätte – selbständig erkunden.

Link zu den Projekten: https://malytrostinec.nghm-uos.de/

Diese im Projekt entstandenen digitalen Produkte wurden am Dienstag, 10. Mai 2022, der Öffentlichkeit präsentiert; ein Meilenstein in der gemeinsamen Arbeit an der Sichtbarmachung Maly Trascjanecs als Schauplatz der Shoah, kein Abschluss, wie Christoph Rass im Verlaufe der Veranstaltung betonte.

Zugeschaltet aus vier Ländern: 1. Reihe v.l.n.r.: Prof. Dr. Claudia Theune (Universtität Wien), das Team der Geschichtswerkstatt Minsk inklusive Dr. Aliaksandr Dalhousi und Siarhei Andushkevich, Vorsitzender der Direktion IBB Minsk, Michael Nowak (Ständiger Vertreter des Leiters der deutschen Botschaft Minsk, Prof. Dr. Kerstin von Lingen (Universität Wien); 2. Reihe v.l.n.r.: Judith Alberth (Universtität Wien), Dr. Astrid Sahm (IBB Dortmund), Prof. Dr. Christoph Rass (Universität Osnabrück, derzeit zugeschaltet aus Eugene, Oregon), Sophie Wenkel (Universität Wien); 3. Reihe v.l.n.r.: Johanna Schweppe (Universität Osnabrück), Konstantin Schischka (Universität Wien), Peter Hinterndorfer (Universität Wien), Tatjana Rykov (Universität Osnabrück); 4. Reihe v.l.n.r.: Annika Heyen (Universität Osnabrück), Franziska Lamp (Universität Wien).

Nach einer kurzen inhaltlichen Einführung in das Thema Maly Trascjanec durch Aliaksandr Dalhouski konnten die zwischenzeitlich bis zu 85 im Webinar zugeschalteten Zuhörenden den Grußworten von VertreterInnen aus Politik und Wissenschaft lauschen. Laut Michael Nowak, Ständiger Vertreter des Leiters der deutschen Botschaft in Minsk, stehe das vorgestellte Projekt für eine differenzierte und wissenschaftlich fundierte Vergangenheitsaufarbeitung. Seine Aussage: „Das können wir in diesen Tagen gar nicht genug schätzen“, verband Nowak mit einem „Dank für diese wichtige Arbeit“. Auch Dr. Monika Sommer, Direktorin des Hauses der Geschichte Österreich, betonte, dass hier eine „in Zeiten wie diesen umso wichtigere europäische Erinnerungsarbeit“ geleistet worden und ein „Erinnerungsort im Digitalen geschaffen wurde, auf den wir alle gemeinsam Zugriff haben.“ Der Vorsitzende des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerks (IBB) Minsk, Siarhei Andrushkevich, zeigte sich froh darüber, dass im Hinblick auf die aktuell eingeschränkten Möglichkeiten, Maly Trascjanec zu besuchen, Schritte unternommen und auch aus der Ferne nutzbare Produkte erschaffen worden seien, die dem Zeitgeist entsprächen und ein Erinnern an die „traurigen Seiten unserer Geschichte“ nach wie vor ermöglichen. Seine Dortmunder IBB-Kollegin Dr. Astrid Sahm bezeichnete das in trinationaler Zusammenarbeit durchgeführte Projekt als „Höhepunkt der vieljährigen Arbeit“ und dem Bestreben, den „weißen Fleck Maly Trascjanec“ mit Inhalten zu füllen. Die Initiativen der Studierenden ermögliche es, mit „neuen gemeinsamen Produkten auf neue und anschauliche Weise den Ort Maly Trascjanec zu erkunden.“

Nach Einspielen eines kurzen Video-Clips über den Test der entstandenen digitalen Rundgänge vor Ort durch die Minsker Studierenden, kamen die ProjektleiterInnen zu Wort. Kerstin von Lingen, die aus technischen Gründen auch für ihre Kollegin Claudia Theune sprach, betonte, dass vonseiten der ProjektteilnehmerInnen aus Wien der Versuch unternommen wurde, die menschliche Seite der Tragödie in den Mittelpunkt zu stellen. Die von Wiener Studierenden erstellten digitalen „Weg[e] der Erinnerung“ sollten ein vielschichtiges Bild vom Leben der Verschleppten und Ermordeten vor dem NS und ihrem Weg in den Tod vermitteln. Christoph Rass verband seinen Redebeitrag mit einem Dank an die beteiligten Institutionen „und vor allem an die Studierenden aus Belarus, Österreich und Deutschland, die unter nicht einfachen Bedingungen beachtliches geleistet haben.“ Als direkte Begegnungen plötzlich nicht mehr möglich waren, hätten sie gemeinsam Plattformen – „Lebenslinien“ – der Zusammenarbeit geschaffen, „während um uns Brücken abgerissen werden“. Von Anfang an, so Aliaksandr Dalhouski, habe es gewisse Risiken für das Projekt gegeben: „Wir starteten zu Pandemiezeiten – und nun, zum Abschluss, haben wir Krieg in der Ukraine.“ Dennoch sei es gelungen, vor Ort Material für die KollegInnen in Wien und Osnabrück sammeln und für die gemeinsame Arbeit zur Verfügung zu stellen; eine gemeinsame Arbeit, die Dank der Förderung durch die Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft (EVZ) fortgesetzt werden wird.

Abschließend nutzten acht VertreterInnen der am Projekt beteiligten Studierenden die Möglichkeit, dem Publikum Einblicke in ihre Arbeit an den digitalen Produkten zu gewähren. Peter Hinderndorfer und Sophie Wenkel von der Universität Wien berichteten von ihrer Arbeit mit Archivalien und den von ihnen durchgeführten Interviews mit den Hinterbliebenen der österreichischen Opfer von Maly Trascjanec. Johanna Schweppe aus Osnabrück erläuterte anhand von Beispielen aus den Ausstellungen die Funktionsweise des verwendeten Source-Management-Systems „Omeka“. Wie die insgesamt sechs digitalen Ausstellungen in „Digiwalks“ übersetzt werden konnten, zeigten Judith Alberth (Wien) und Tatjana Rykov (Osnabrück). Die Minsker Studierenden Maria Ivanova, Darya Ilyankova und Natalja Holubeva teilten ihre Erfahrungen, die sei beim Test der Rundgänge im Feld sammeln konnten, mit dem Publikum. Die digitalen Tools, so ihr Fazit, ermögliche das Betrachten des Erinnerungsortes Maly Trascjanec aus einer neuen Perspektive und auch aus großer Entfernung: Der Ort werde auf eine neue Art „zum Sprechen gebracht“. Und obwohl eine App natürlich nicht die kundigen FremdenführerInnen beispielsweise der Geschichtswerkstatt Minsk ersetzen könne, seien die Rundgänge doch eine gute Alternative für spontane Besuche.

Obwohl sowohl die digitalen Ausstellungen als auch die beiden „Digiwalks“ bereits einsatzbereit und online zugänglich sind, ist die Arbeit an ihnen noch nicht beendet. Christoph Rass verwies in seinem Schlusswort auf die „vielen Materialien, die noch bereit liegen“ und darauf warten, in die schon bestehenden oder auch neue Produkte eingebaut zu werden: „Multimediainhalte und dreidimensionale Modelle, Streetview-Elemente und methodische Reflexionen werden das jetzt vorliegende Material ergänzen und erweitern.“

Konkret werden hierfür in der nahen Zukunft LiDAR-Geländemodelle, wie sie bereits in der Ausstellung „Maly Trascjanec: Transformationen eines Vernichtungsortes“ verwendet werden, auch für die anderen Produkte erstellt. Gleichzeitig wird aber auch schon hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Ausstellungen und Digiwalks weitergedacht: „Unmittelbar beginnt zwischen Geschichtswerkstatt und Uni Osnabrück mit unserer Kollegin Lale Yildirim die Arbeit an Konzepten für die Nutzung der Projektergebnisse im Schulunterricht“, verriet Christoph Rass über die nächste Entwicklungsstufe der Produkte. Außerdem stünden neue Unternehmungen mit der Geschichtswerkstatt Minsk zum Mapping des Vernichtungskrieges in Belarus vor der Türe. In Vorbereitung befinde sich außerdem der Versuch, gemeinsam mit dem „Netzwerk Erinnerung“ ein trinationales Projekt mit ukrainischen Partner/innen – sogar und gerade jetzt – auf den Weg zu bringen. Außerdem laufe ein Vorhaben mit der Universität Göttingen zu Erinnerungskulturen in West-, Mittel- und Osteuropa an, das, so Rass, „uns wieder ganz konkret zusammenbringen [wird].“

Auf LiDAR-Daten basierende 3D-Modelle der Gedenkanlagen in Maly Trascjanec sollen die nun bereits online zur Verfügung stehenden Ausstellungen ergänzen. Hier zu sehen: Das Gelände der Gedenkanlage mit der “Pforte er Erinnerung” im Zentrum.