Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 4 von 5.
In der im Westmünsterland und nahe der niederländischen Grenze gelegenen Stadt Bocholt befand sich mit dem Stadtwaldlager eine der – historiographisch betrachtet – facettenreichsten Einrichtungen des deutschen Lagerkosmos in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Wie unter einem Brennglas spiegelt sich hier die Gewaltgeschichte dieses Zeitraums.
Das weitläufige Barackenlager befand sich außerhalb des Bocholter Stadtzentrums im Stadtwald, in direkter Nähe einer Bahnlinie. Erbaut wurde es 1935 als einer von mehreren Standorten für Angehörige der „Österreichischen Legion“, einer österreichischen SA-Einheit, die lange vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich einen beständigen Unruhefaktor in den Beziehungen zwischen NS-Deutschland, Österreich und Italien darstellte und aus diesem Grund von der Obersten SA-Führung für einige Jahre nach Nordwestdeutschland verlegt wurde.
Im weiteren Verlauf waren bis 1957 nacheinander und teilweise gleichzeitig Einheiten der Wehrmacht sowie Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Zwangsarbeiter:innen aus ganz Europa im Stadtwaldlager untergebracht. Darüber hinaus diente das Lager als Repatriierungseinrichtung für Frauen, die während des Zweiten Weltkriegs einen Niederländer geheiratet hatten, jetzt mit ihren Ehemännern in deren Heimat gehen wollten und sich um eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande zu bewerben hatten. Hinzu kamen die Nutzung als britisches Kriegsgefangenenlager, als Hauptdurchgangslager für DDR-Flüchtlinge, als Einrichtung für Ungar:innen, die im Zuge des gescheiterten Volksaufstands in ihrer Heimat 1956 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen waren und durch die Bundeswehr. Das Lager existiert heute nicht mehr, jedoch erinnert ein Denkmal an dessen wechselvolle Geschichte.
Von 1945 bis 1951 war das Stadtwaldlager außerdem DP-Camp und Unterbringungsort für „Heimatlose Ausländer“. Dabei gehörte es zu den wenigen Einrichtungen seiner Art in der britischen Besatzungszone, die direkt von den Besatzungsbehörden und nicht durch UNRRA und IRO verwaltet wurden. Nahezu alle DP-Nationalitäten und -Gruppen waren in dieser Zeit vertreten – inklusive jüdischer DPs, für die zwischen 1946 und 1948 Bocholt im Rahmen der „Operation Grand National“ zum Tor nach Palästina wurde.
Im Folgenden interessiert nun besonders der vermeintlich letzte Akt der DP-Geschichte – die Übergabe der Bewohner:innen des DP-Lagers im Bocholter Stadtwald in die Zuständigkeit der westdeutschen Verwaltung. Dieser Vorgang ist in den Beständen des Bocholter Stadtarchivs reichhaltig belegt, sodass sich ein deutliches Bild des Übergangs zeichnen lässt.
Vorbereitungen
Das Land Nordrhein-Westfalen richtete angesichts der bevorstehenden Übergabe mit dem in Münster ansässigen „Sozialamt für Ausländer“ Anfang 1950 eine neue Behörde zur Betreuung der DPs ein. Unterstellt war diese Behörde dem NRW-Sozialministerium/ Abteilung Landesflüchtlingsamt. Die bisherigen DP-Lager in Nordrhein-Westfalen wurden nun zu Außenstellen dieses Sozialamtes und erhielten deutsches Leitungspersonal. Als eine der ersten Maßnahmen sollten die Bewohner:innen der „Außenstellen“ mit neuen Ausweisdokumenten ausgestattet werden, während die Organisation der Lager ansonsten zunächst unangetastet blieb. Hinzu kam noch die Einführung eines Taschengeldes von 24 DM für arbeitende DPs und 12 DM für deren Angehörige. Arbeitslose Bewohner:innen und deren Angehörige erhielten die Hälfte dieser Sätze.
Die Übergabe der DP-Lager in Nordrhein-Westfalen sollte nicht an einem Tag, sondern nach und nach erfolgen – ab April 1950 wurde diese in Angriff genommen. Das Stadtwaldlager Bocholt gehörte dabei mit zu den ersten DP-Einrichtungen, die diesen Schritt vollzogen.
Die Übergabe des Stadtwaldlagers an die deutsche Verwaltung wurde für den 12. April 1950 festgesetzt. Die Bocholter Stadtverwaltung war dabei zunächst nur gerüchteweise über die bevorstehenden Veränderungen informiert. Schon seit Dezember 1949 hatte sich die Stadtverwaltung mit DPs auseinanderzusetzen, die von der britischen Militärverwaltung wegen mangelnder Bereitschaft zur Auswanderung im Rahmen des resettlement des Lagers verwiesen worden waren. Die Betroffenen dieser Maßnahme standen nun ohne jede Unterstützung da und wandten sich an die Stadt Bocholt, mit der Bitte um Aufnahme und Versorgung, wozu die Verwaltung jedoch nicht bereit war. Zwar habe man, so ein Schreiben des Oberstadtdirektors an die Militärverwaltung in Borken vom 31.12.1949, in der Vergangenheit DPs aufgenommen, die in Bocholt heimisch geworden seien sowie eine feste Arbeitsstelle und Familienanschluss hatten. Bei den sich nun meldenden Menschen sei die Situation dagegen eine völlig andere: Diese verfügten weder über Bindungen noch eine Arbeitsstelle und sollten doch – so die Bitte an die Militärregierung – in ein eigens für solche Fälle vorgesehenes Lager bei Bielefeld umgeleitet werden. Begründet wurde dies mit der Befürchtung, die Sicherheitslage der Stadt könnte sich verschlechtern, wenn die aus dem Lager verwiesenen DPs sich selbst überlassen im Stadtgebiet verblieben.
Aber nicht nur um Ruhe und Ordnung sorgte sich die Stadtverwaltung. Auch die städtischen Finanzen schienen durch den Übergang des Stadtwaldlagers in deutsche Zuständigkeit gefährdet zu sein, und zwar insbesondere durch möglicherweise anfallende Sozialkosten für zu betreuende ehemalige DPs. Hier konnte der Oberstadtdirektor beruhigt werden: Von Seiten der Militärbehörden und der übergeordneten deutschen Verwaltungsstellen wurde versichert, dass sämtliche anfallende Kosten vom Land NRW übernommen würden. Lediglich dem Ordnungsamt wurde vorübergehende Mehrarbeit bei der erforderlichen Registrierung der Bewohner:innen des Stadtwaldlagers prognostiziert.
Die Bewohner:innen des Stadtwaldlagers
Die genaue Zahl der Bewohner:innen des Stadtwaldlagers zu DP-Zeiten ließ sich bislang nicht exakt rekonstruieren – um die 2000 bis 3000 Personen wurden dort regelmäßig untergebracht. Immer wieder scheint das Lager auch überbelegt gewesen zu sein. 1948 wurde die Einrichtung offenbar in ein reines Familienlager umgewandelt, wobei Familien aus anderen Einrichtungen ganz gezielt nach Bocholt verlegt wurden.
Zum Zeitpunkt der Umwandlung in ein Lager für „Heimatlose Ausländer“ waren noch ca. 1600 bis 1700 Menschen vor Ort. Die Mehrheit stellten DPs aus Polen und Jugoslawien, gefolgt von Menschen aus der Ukraine und den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen. Est:innen bildeten in dieser Gruppe die Mehrheit. All diese Menschen wurden nun zur Wohnbevölkerung Bocholts hinzugezählt. Nur etwa 150 von ihnen verfügten anscheinend über eine Arbeitsstelle; die Übrigen bezogen Arbeitslosen- oder Sozialhilfe. Viele waren alters- und krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig und litten unter folgenden Erkrankungen:
Frauen | Männer |
allgemeine Nervosität | allgemeine Körperschwäche |
Lähmung der Extremitäten | Lähmungen der Extremitäten |
nicht näher spezifizierte Herz- und Bluterkrankungen | Lähmungen durch Schusswunden |
rheumatische Erkrankungen | rheumatische Erkrankungen |
Tuberkulose | Tuberkulose |
Taubheit | multiple Verletzungen als Folge von Bombenangriffen |
ständiges Taumeln | |
Magengeschwüre | |
Gastritis | |
Lungenschäden als Folge von Bombenexplosionen | |
Herzinfarkt |
Vor allem der Wohlfahrtsausschuss der Stadt Bocholt zeigte sich angesichts des Gesundheitszustandes der Neubürger:innen besorgt. Hinzu kamen noch Verständigungsschwierigkeiten, da viele nur wenig Deutsch sprachen.
Das Bocholter Ordnungsamt sah sich mit der Herausforderung konfrontiert, dass ein Teil der Lagerinsass:innen nur wenig oder gar nicht schreiben konnte – ein bemerkenswerter Befund, da doch in allen DP-Lagern Grund- und weiterführende Schulen eingerichtet worden waren, in denen auf der Basis der Curricula der Herkunftsländer unterrichtet wurde. Auch im Stadtwaldlager hatte es ein allgemeines Lagergymnasium sowie nationenspezifische Kindergärten und Schulen gegeben.
Das Ordnungsamt erfasste nun zunächst die persönlichen Daten der Lagerbewohner:innen mittels Anmeldescheinen, die aufgrund der mangelnden Schreibfähigkeiten oftmals von der Lagerleitung ausgefüllt wurden. Die IRO sollte dann in einem zweiten Schritt die dabei erhobenen Daten mit ihrem Datenbestand abgleichen und Fehler korrigieren, bevor anschließend die bisherigen DP-Ausweispapiere durch die Ausgabe westdeutscher Dokumente ersetzt wurden. Zusätzlich sollten die ehemaligen DPs bei der Bocholter Polizei in einer „Ausländerkartei“ erfasst werden. Hierzu sollten diese bei der Übergabe des Lagers an Mitarbeitenden der Polizei vorbeidefilieren, die Fotos anfertigten und Fingerabdrücke nahmen – eine Prozedur, die viele Betroffene an ihre Zeit als Zwangsarbeitende im NS-Deutschland erinnert haben dürfte. Zusätzlich sollten Vertreter:innen des Bocholter Arbeits- und Wohlfahrtsamtes bereitstehen, die bei Bedarf sofort entsprechende Antragsformulare für Hilfsleistungen mit den jetzt „Heimatlosen Ausländern“ ausfüllen sollten.
Der bisherige britische Lagerkommandant wurde durch einen deutschen Verwalter abgelöst. Während der Übergabephase herrschte zusätzliches munteres Kommen und Gehen im Stadtwaldlager, da Bewohner:innen von bereits geschlossenen Lagern zumindest vorübergehend nach Bocholt verlegt wurden, um von hier aus unter Betreuung der IRO im Rahmen des resettlement in die ganze Welt weiterzuziehen. Dabei war das Stadtwaldlager ein Zentrum für Anwerbungen nach Australien, wie die Stadtchronik zu berichten weiß: Überall im Lager habe es Plakate gegeben, die zur Emigration auf den fünften Kontinent aufriefen.
Schädlingsbekämpfung
In der gesamten Bundesrepublik Deutschland versuchten Schädlingsbekämpfungsfirmen Profit aus der Übergabe der DP-Lager in deutsche Hand zu schlagen. Aus Hamburg erreichte die Stadt Bocholt ein Angebot der Firma M. Pauer und Co., die aus der Tagespresse von der Auflösung der Camps und deren Nutzung für „deutsche Wohnzwecke“ erfahren hatte:
„Da dieselben vorher einer gründlichen Entwesung und Desinfektion gegen Ungeziefer aller Art unterzogen werden, gestatten wir uns darauf aufmerksam zu machen, daß wir diese Arbeiten im neuzeitlichen Spritzverfahren, vor oder auch nach einer Renovierung, ohne Verlegung evtl. vorhandener Bewohner, ausführen. […] Wir möchten noch bemerken, daß der imprägnierende Spritzbelag farb- und geruchslos ist und eine imprägnierende Wirkung bis zu 6 Monaten besitzt, in welchem Zeitraum alles Ungeziefer, einschließlich Larven, welches mit diesem Belag in Berührung kommt, restlos abstirbt.“
Ob die Stadt Bocholt dieses Angebot annahm, ist nicht überliefert. Aus Münster ist in diesem Zusammenhang bekannt, dass eine Firma die Reinigung der dortigen DP-Lager mit Zyklon B anbot –dem gleichen Giftstoff, mit dem unter anderem im deutschen Vernichtungslager Auschwitz der Massenmord im Rahmen des Holocaust vollzogen worden war. Die vor allem aus Osteuropa stammenden neuen Mitbürger:innen wurden also – wie schon in der NS-Zeit – erneut mit Schmutz und Ungeziefer in Verbindung gebracht und es wurde ernsthaft in Erwägung gezogen, deren „Unrat“ mit einem Mittel zu beseitigen, das von Deutschen nur wenige Jahre zuvor noch zum bestialischen Massenmord eingesetzt worden war.
Weitere Betreuung der „Heimatlosen Ausländer“
Ein Erlass vom Juli 1950 legte fest, dass alle „Heimatlosen Ausländer“ bis auf Weiteres in ihren aktuellen „Wohnstätten“, also in den Lagern, verbleiben sollten. Dort wurde ihnen – wie bisher auch – Verpflegung und ein Taschengeld gewährt. Hinzukommen sollten bei Bedarf einmalige Beihilfen für Bekleidung, sofern dieser Bedarf nachgewiesen wurde. Die in den Lagern bestehenden Schulen, Kindergärten und Gotteshäuser sollten vorerst weiterbetrieben werden.
Von ihrem Taschengeld sollten die Bewohner:innen 1 bis 2 DM pro Tag als Beitrag zur Bestreitung der Unterhaltskosten abführen. Arbeitslose erhielten entsprechende finanzielle Unterstützung, die ihnen jedoch nicht persönlich, sondern den Lagerleitungen auszuzahlen war. Wer Arbeit hatte, sollte in vollem Umfang für Unterkunft und Verpflegung in den Lagern aufkommen.
Unruhe und Ängste
Der Übergang in die deutsche Verwaltung löste bei den Bewohner:innen der Lager in NRW Unruhe und Ängste aus. Das Stadtwaldlager in Bocholt entwickelte sich dabei zu einem besonderen Schwerpunkt, wie aus einem Geheimbericht der britischen Besatzungsbehörden hervorgeht. Vor allem die Verpflichtung, für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen, sorgte für Verärgerung. Hinzu kamen immer stärker reduzierte Möglichkeiten zur Auswanderung im Rahmen des resettlement: Viele potentielle Aufnahmeländer hatten ihre Zuwanderungsregeln verschärft und erschwerten den Zuzug kinderreicher Familien, von denen es in Bocholt besonders viele gab. Außerdem gingen Gerüchte um, in anderen Bundesländern sei die Versorgung „Heimatloser Ausländer“ deutlich besser als in NRW. Besondere Unruhe soll dabei unter den polnischen Bewohner:innen geherrscht haben. Vereinzelt, so der Geheimbericht, sei es sogar zu Übergriffen auf diejenigen Lagerbewohner:innen gekommen, die mit der deutschen Leitung zusammenarbeiteten.
Einzelne Bewohner:innen des Stadtwaldlagers wandten sich in ihrer oftmals bedrückenden finanziellen Lage nach Übergabe in die deutsche Verwaltung an das NRW-Sozialministerium, um Hilfe zu erhalten – so auch ein polnischer „Heimatloser Ausländer“, der in einer Eingabe an das Ministerium vom Dezember 1950 mitteilte:
„Herr Minister! Bitte um Prüfung unserer Zustände hier im Lager. Ich bin arbeitslos und bekomme für meine Frau und fünf Kinder in der Woche 23,10 DM. Von diesem Gelde verpflege ich mich und meine Familie selbst. Aber das ist doch zu wenig. Der Direktor des Arbeitsamtes hat Herrn Bellen [dem Leiter des Stadtwaldlagers; MVS] eine Bescheinigung bringen lassen, daß mir noch 53 DM Wohlfahrtsgeld zustehen. Herr Bellen hat es abgelehnt. Würden Sie, Herr Minister, bitte die Sache regeln. Wir sind doch auch freie Menschen und keine Gefangenen mehr.“
Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die Gefühlswelt der „Heimatlosen Ausländer“. Zumindest einzelne fühlten sich immer noch auf Gedeih und Verderb den Deutschen und ihrer Verwaltung ausgeliefert, die im Einzelfall die ihnen aus ihrer Sicht zustehenden Sozialleistungen vorzuenthalten schien und sie weiterhin – trotz Ende des „Dritten Reiches“ – wie Gefangene behandelte. Auch wenn die genauen Hintergründe im hier geschilderten Fall nicht bekannt sind, so ist er doch einer von vielen Belegen, dass es die junge Bundesrepublik Deutschland durchaus an Sensibilität im Umgang mit den „Heimatlosen Ausländern“ fehlen ließ. In den Augen des Bocholter Stadtdirektors war das Stadtwaldlager, wie er es im Dezember 1950 in einem Schreiben an das Wohlfahrt-, das Ordnungs- und das Bauverwaltungsamt formulierte, „ein Problem, das stets überschaut werden muss.“
Begehung des Stadtwaldlagers im September 1950
Im September erfolgte eine Begehung des Stadtwaldlagers durch das Bocholter Gesundheitsamt. Etwa 1560 Menschen lebten zu dieser Zeit noch im Lager, darunter vor allem Frauen und Kinder. Der im Stadtarchiv Bocholt erhalten gebliebene Begehungsbericht macht deutlich, unter welchen Bedingungen ehemalige DPs in der BRD zumindest anfänglich leben mussten.
Die Barracken befanden sich laut Bericht in schlechtem baulichem Zustand und seien verwanzt. In Abhängigkeit von der Nationalität der Bewohner:innen lasse Sauberkeit und Ordnung sehr zu wünschen übrig. Badebarracke und Aborte seien in besonders beklagenswertem baulichem und hygienischem Zustand; in den Duschräumen seien das Holz in Decken und Wänden teilweise verfault und die WC-Spülungen defekt:
„Es fehlt vor allem an genügender Tagesbeleuchtung, die Voraussetzung ist, um den Schmutz, dessen Beseitigung nötig ist, überhaupt sehen zu können. Es darf nicht vorkommen, daß, wie es der Fall war, man bei der Besichtigung Fäkalien an seine Schuhe bekommt.“
Auch die hygienischen Zustände in der Lagerküche wurden beanstandet. Zudem herrschte eine Rattenplage, als deren Verursachende die Lagerbewohner:innen ausgemacht wurden: diese entsorgten den Müll nicht vorschriftsmäßig und hielten zudem Kleinvieh, wodurch die Beseitigung der Rattenplage zusätzlich erschwert werde. Die medizinischen Barracken des Lagers wiesen ebenfalls Mängel auf: Im Medikamentenschrank seien abgelaufene Impfstoffe entdeckt worden, und das Personal sei nur unzureichend geschult im Umgang mit sehr stark wirksamen Medikamenten oder solchen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fielen. Nur der Lagerkindergarten, die Lebensmittelausgabe und die Kantine gaben keinen Anlass zu Beanstandungen.
Wie sind diese Missstände zu erklären? In den Augen des Bocholter Gesundheitsamtes musste sich die Lage doch so darstellen, dass alles, was in der NS-Zeit propagandistisch über die „slawischen Untermenschen“ verbreitet worden war, der Wahrheit entsprach. Offenbar hatte es die britische Lagerverwaltung zuletzt nicht mehr für notwendig gehalten, die erforderlichen Investitionen zum Erhalt des Lagers zu tätigen. Vor dem Hintergrund, dass die Militärbehörden in Westdeutschland bis zuletzt alles daran setzten, die noch verbliebenen DPs zur Auswanderung zu bewegen, scheint es daher nur folgerichtig gewesen zu sein, die Lager so wie in Bocholt verkommen zu lassen.
Der letzte Akt?
Ende August 1951 wurde das „Ausländerlager“ im Bocholter Stadtwald endgültig aufgelöst. Aus den bisherigen „Außenstellen“ des „Sozialamtes für Ausländer“ wurden „Wohnstätten für Ausländer“. In Bocholt blieben lediglich 20 bis 30 Familien zurück, deren Mitglieder Arbeitsstellen in der Stadt hatten und ab sofort als dort lebende Einzelfamilien angesehen wurden. Für die Weiternutzung der Gebäude im Lager zahlten sie nun Miete. Die übrigen Bewohner:innen waren in andere „Wohnstätten“ verlegt worden. Für die noch vor Ort lebenden Familien sollte mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen neuer Wohnraum geschaffen werden. Damit scheinen sich ihre Spuren zu verlieren.
Mit diesem Befund darf sich zukünftige Forschung zu „Heimatlosen Ausländern“ jedoch nicht zufrieden geben. Vielmehr muss sie genau an dieser Stelle ansetzen und nachzeichnen, ob und inwieweit diese sich integrierten und ihr weiteres Leben gestalteten. Die Übergabe der DPs in die Verwaltung der jungen Bundesrepublik kann somit keinesfalls als letzter Akt der DP-Geschichte betrachtet werden.
Dieser Beitrag beruht auf zwei Aufsätzen des Autors zum Stadtwaldlager Bocholt, in denen sich Quellen- und Literaturangaben finden lassen:
Marcus Velke, „Wir sind doch auch freie Menschen und keine Gefangenen mehr.“ Das Stadtwaldlager Bocholt als Displaced Persons-Lager 1945-1951, in: Stadt Bocholt (Hg.), Geschichte des Bocholter Stadtwaldlagers, Neustadt an der Aisch 2015, S. 161-208 (Bocholter Quellen und Beiträge 14). Der Sammelband enthält Aufsätze zu allen im Artikel genannten Epochen der Nutzung des Stadtwaldlagers.
Marcus Velke, „…endlich den Staub Deutschlands von ihren Füßen abschütteln.“ Das Palestine Transit Camp im DP-Lager Bocholt 1946-1948, in: nurinst (2018). Beiträge zur deutschen und jüdischen Geschichte. Schwerpunktthema: Flucht, Vertreibung, neue Heimat, S. 89-104.
—
Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sebastian Huhn (28. April 2021). Der letzte Akt? Aus Displaced Persons im Stadtwaldlager Bocholt werden „Heimatlose Ausländer“. NGHM@UOS. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sbxf