Krieg – Psyche – Trauma. Displaced Persons zwischen Elektroschock und Vermittlung ins Resettlement

Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 3 von 5.

Jessica Wehner & Lukas Hennies

“lt was not long before […] the IRO staff, began to realize that a process of selection was taking place among refugees wishing resettlement. The most enterprising among them – those possessing skills, the young and those in the prime of life, those who seemed self-supporting or capable of becoming so […] – such as these seemed to be having little difficulty in attaining resettlement” (Dresden-Lane 1952)

Eines der am stärksten vernachlässigten Themen im Kontext der Übergabe der Displaced Persons (DPs) in die Hand der deutschen Verwaltung 1950/ 1951 und der Verabschiedung des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ war die Frage nach der physischen und psychischen Gesundheit der DPs.

In der Übergangsphase wurde davon ausgegangen, dass letztlich vor allem alte und kranke DPs in Deutschland würden bleiben müssen, während die International Refugee Organisation (IRO) daran arbeitete, noch möglichst vielen Menschen eine Auswanderung aus dem Land der ehemaligen Nationalsozialisten und Kriegsgegner zu ermöglichen. Die IRO, die Alliierten Besatzungsmächte und DP-Organisationen befürchteten, die medizinische und soziale Versorgung würde nach der Übergabe der Verantwortung an die Deutschen nachlassen, während die Bundes- und Landesregierungen darüber stritten, wer nach Verabschiedung des Gesetzes die Kosten für die DPs zu tragen habe. Dieser Beitrag widmet sich im Folgenden anhand eines Beispiels der Vorgeschichte dieser Diskussionen und der Auswirkungen eines Streits über Verantwortung und Kosten für die betroffenen Menschen.  

Der Weg zur Anerkennung psychischer Belastungen durch Krieg und andere traumatisierende Ereignisse war und ist langwierig und wurde unter anderem durch die psychiatrischen und gesellschaftlichen Entwicklungen während und nach dem Zweiten Weltkrieg ermöglicht. Die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus ihren Heimatkontexten entrissenen Menschen wurden im ehemaligen Deutschen Reich ab 1945 von der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) und ab 1947 von ihrer Nachfolgeorganisation IRO unter Anlegung strenger Kriterien mit dem Status der “Displaced Person” versehen, versorgt und betreut. Die Bundesrepublik Deutschland übernahm 1951 die Fürsorgepflicht für die auf ihrem Staatsgebiet verbliebenen DPs, indem sie den Rechtstitel der “Heimatlosen Ausländer” schuf. Viele dieser Personen haben während des Krieges nicht nur ihren Wohnort aufgeben müssen, sondern wurden misshandelt und haben Angehörige und Freunde verloren. Sie waren vielfach nicht nur körperlich, sondern auch psychisch aufgezehrt und traumatisiert, was die Krankenakten dokumentieren, die in der Nachkriegszeit durch die IRO oder psychiatrische Anstalten angelegt wurden. 

In diesem Beitrag soll exemplarisch gezeigt werden, wie DPs in den psychiatrischen Krankenakten der Osnabrücker Heil- und Pflegeanstalt und den IRO-Akten in der Zeit bis zum 30. April 1951 konstruiert wurden, da die Versorgung durch die IRO ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben war. Sowohl die lokalen Einrichtungen der medizinischen Versorgung als auch die IRO verfolgten spezifische Interessen, in deren Rahmen sie die von ihnen betreuten Personen beurteilten. Durch die Betrachtung von Dokumenten derselben Person bei verschiedenen Institutionen lassen sich deren eigene, sich oftmals widersprechende Perspektiven offenlegen. Da die in den Arolsen Archives verwahrten IRO-Akten anderen Schutzfristen unterliegen, als die im NLA archivierten Krankenakten, wurden personenbezogene Daten in diesem Beitrag anonymisiert.

Zustand und Versorgung der Displaced Persons in der Nachkriegszeit

Obwohl 1945 in den Lagern und Städten die Versorgung der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen und Gefangenen des nationalsozialistischen Deutschlands durch die Alliierten sofort einsetzte, starben z.B. in Bergen-Belsen in den ersten zwölf Wochen nach der Befreiung des Lagers noch über 14.000 Menschen (Rahe 2014). Hungerdurchfall, Auszehrung, Apathie, Typhus und Fleckfieber waren nur einige der Krankheitserscheinungen, die die Überlebenden und Zwangsarbeiter:innen aufwiesen (Geis 2012). Die UNRRA übernahm die Fürsorge für die DPs und bemühte sich an erster Stelle darum, weitere Todesfälle zu vermeiden. Dabei stand die Bekämpfung ansteckender Krankheiten, Seuchen und Epidemien wie Typhus und Fleckfieber z.B. mit Impfungen und Schutzmaßnahmen im Vordergrund (Harding 1997).

In der nordwestdeutschen Stadt Osnabrück, die Anfang April 1945 von britischen Truppen eingenommen wurde, war die Versorgungslage mit den notwendigen Medikamenten aber noch im Sommer angespannt:

„A letter from the Osnabrück health office of July 1945 stated that no medicines existed for the treatment of contagious diseases, while other indispensable drugs were not available in the town. A report from the following year described the medical supply situation as ‚catastrophic‘.“
(Panayi 2007)

Der generelle schlechte Gesundheitszustand in den westlichen Besatzungszonen hielt an, denn die medizinische Versorgung für eine weitere Rehabilitation der DPs konnte durch das spärlich vorhandene medizinische Personal kaum geleistet werden. Über Maßnahmen der UNRRA zur Verbesserung der psychischen Gesundheit ist allerdings nur wenig bekannt (Shepard 2011; Lembeck 1997). 

Als 1947 die IRO die Verantwortung für die DPs übernahm, wurden Emigration und Neuansiedlung (Resettlement) in aufnahmebereiten Drittstaaten zum maßgeblichen Hilfsangebot (International Refugee Organization 1950). Die Aufnahmeländer hatten bei der Auswahl der aufzunehmenden Menschen das Auswahlrecht, weshalb vor allem junge, alleinstehende und gesunde Menschen zur Einwanderung in Länder wie die USA, Kanada oder Australien zugelassen wurden (Pegel 1997). Die Auswahl unterlag also einem Produktivitäts- und Nützlichkeitsparadigma, weswegen DPs unter anderem in “Language und Vocational Training”-Kursen auf ihre Emigration vorbereitet wurden (Cohen 2012). Dem Kriterium der Gesundheit wurde dabei die höchste Wichtigkeit zugesprochen. Die IRO sah die medizinische Versorgung daher als essentiellen Bestandteil, um ein Resettlement überhaupt erst zu ermöglichen (Harding 1997). Bevor das Resettlement ablaufen konnte, musste eine die Emigration anstrebende Person zahlreiche medizinische Untersuchungen durchlaufen und einen guten Gesundheitszustand nachweisen können (Harding 1997; Gregg 1950).

Auch unter der IRO wurden psychische Erkrankungen der DPs nur spärlich in den Blick genommen. Harry Viteles, ein Mitarbeiter des American Jewish Joint Distribution Committee, diagnostizierte 1946 den DPs, denen er auf seinen Reisen begegnete, schwere psychische Schäden, ein geschwächtes Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen und wenig Interesse an ihrer Umgebung. Außerdem sollen sie einen Mangel an emotionaler Kontrolle und Reizbarkeit gezeigt haben (Geis 2012). Unter den 1951 noch ca. 130.000 bis 150.000 in Deutschland verbleibenden Personen, die nicht die Möglichkeit des Resettlement bekommen hatten, waren nicht nur psychisch erkrankte, sondern auch chronisch kranke, erwerbsunfähige oder behinderte Menschen sowie sehr kinderreiche Familien (Jacobmeyer 1985; Pegel 1997). 

Psychiatrische Standpunkte und Methoden der Nachkriegszeit

Viele der heute gängigen Begriffe wie Trauma, Depression oder posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) waren in den Nachkriegsjahren noch keine bekannten Krankheitsbilder. Soldaten, DPs, aber auch Zivilist:innen waren von den seelischen Folgen des Krieges – z.B. Gewalterfahrungen,  Verlust, Heimatlosigkeit oder Trauma – betroffen. Erkannt und behandelt wurden die entsprechenden Symptome jedoch überwiegend nicht (Bohleber 2017).

Wie kam es dazu, dass die Ärzt:innen und Pfleger:innen der Nachkriegszeit die mentalen Beschwerden der DPs infolge des Krieges nicht anerkannten, obwohl Symptome einer psychischen Beeinträchtigung vorlagen?
Schmitt beschreibt, dass seit Ende des 19. Jahrhunderts vor allem „degenerationstheoretische Vorstellungen“ (Schmitt 2018) den Diskurs über die Entstehung psychischer Erkrankungen bestimmten. Zwar gab bereits die Unterteilung in exogene und endogene Krankheiten, also erstens um solche Erkrankungen, die durch einen äußeren Anlass ausgelöst werden und zweitens solche, die organisch bedingt sind. Kriegserlebnisse, Verschleppung und Zwangsarbeit wurden aber nicht als so schwerwiegend erachtet, als dass sie ein solcher exogener Auslöser hätten sein können (Goltermann 2009).

Wer in Folge des Erlebten an einem Schockerlebnis litt, wurde von den behandelnden Ärzten in der Regel als minderwertig bezeichnet und sei beispielsweise nicht in der Lage die “Schönheit des Krieges zu ertragen”, wie Röder und Kubillus konstatieren (Röder/ Kubillus 1994). Außerdem wurde davon ausgegangen, dass sich die gezeigten Symptome nach kurzer Zeit wieder verflüchtigen und keine längeren Verhaltensstörungen zurückblieben. Bis zur Anerkennung von Traumata und PTBS in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden psychische Leiden in Folge von Kriegserlebnissen als „subjektive Empfindung“, „Willensschwäche“ und „Fehlhaltung gegenüber der Umwelt und dem Leben mit seinen Forderungen und Aufgaben“ betrachtet (Ebd.). Nur wenige Psychiater:innen waren bereits in den 1950er Jahren so aufgeschlossen, dass sie eine gewisse Grenze der menschlichen Belastbarkeit anerkannten, die bei herbeigeführten körperlichen Qualen und entwürdigenden Prozeduren überschritten werde (Thomann/ Rauschmann 2003; Goltermann 2013).

Als ‘Auffangbecken‘ für deviantes Verhalten oder Anzeichen mentaler Krankheit wurde das Krankheitsbild der Schizophrenie genutzt. Die erste Diagnose von Schizophrenie wurde im Jahr 1917 gestellt und setzte sich in den folgenden Jahren in der deutschen Psychiatrie durch (Schmitt 2018). Bis in die 1950er und 1960er Jahre stieg die Verwendung der Diagnose weiterhin an – bis zu einem, laut Remschmidt und Theisen, inflationären Gebrauch (Remschmidt/ Theisen 2011).

Zur Behandlung psychischer Krankheiten kannte die zeitgenössische Psychiatrie vor allem drei gängige Methoden. Dabei handelt es sich erstens um sogenannte Schocktherapien, zweitens um Operationen wie die Lobotomie und drittens um die medikamentöse Behandlung. Weit verbreitet war die Elektroschock- bzw. Elektrokrampftherapie (EKT), die bereits während des Ersten Weltkriegs eingesetzt worden war, um Soldaten mit “Kriegsneurosen” wieder “frontfähig” zu machen (Röder/ Kubillus 1994).

Konstruktion von „Krankheit“ in psychiatrischen Krankenakten der Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück

Über die Anzahl der Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangenen in der Stadt Osnabrück gibt es nur vereinzelt Angaben. Gander und Issmer gehen von 8.709 ausländischen Zwangsarbeiter:innen und 1.662 Kriegsgefangenen aus (Gander/ Issmer 2015). Nach Kriegsende wurden in der Stadt Büros der UNRRA und IRO sowie mehrere Lager für DPs eingerichtet, in denen sich bis Juni 1945 circa 20.000 DPs registrieren ließen (Hennies/ Huhn/ Rass 2018).

Eine in Osnabrück ansässige Einrichtung, die sich mit der Betreuung von Personen mit psychischen Erkrankungen befasste, war die Landes Heil- und Pflegeanstalt (LHPA) Osnabrück, die seit 1886 – heute als Teil der Ameos-Gruppe – besteht.  In den ersten Nachkriegsjahren wurde sie vor allem mit psychisch kranken Zwangsarbeiter:innen, Häftlingen und älteren Menschen belegt (Berger/ Weig 1999). Für den Zeitraum 1946-1951 sind aus der LHPA im Niedersächsischen Landesarchiv Osnabrück (NLA Os) 16 Krankenakten überliefert, die aller Voraussicht nach von DPs stammen könnten (NLA Os, Rep 727, Akz. 13/85). 

Die Verhandlung des Janis C. zwischen IRO und LHPA

Im Folgenden soll exemplarisch das Schicksal eines DPs geschildert werden, die einerseits von der IRO zum Resettlement befähigt werden sollte und andererseits mehrere Monate in der Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück behandelt wurde. Dazu wird auf die IRO-Akte und die Krankenakte der Person zurückgegriffen (Arolsen Archives/ Bestand 3.2.1.1/79002804 sowie NLA Os, Rep 727, Akz. 13/85, Nr 10494). 

Janis C. wurde am 30. Juli 1923 geboren und war lettischer Staatsangehöriger. Er lebte 1949 im DP-Lager Eversburg, als er im November seinen Antrag auf Unterstützung durch die IRO stellte. Er gab an, im Zeitraum von 1938 bis November 1943 in Wolmar in Lettland gelebt zu haben. Bis September 1944 war er laut seiner IRO-Akte „Soldier in German Army/ mobilised“. Das Kriegsende verbrachte Janis C. in verschiedenen Krankenhäusern in Litzmannstadt, Celle und Münster und ab Mai 1945 in britischer Kriegsgefangenschaft. Im Dezember 1946 befand er sich erstmals im DP-Camp Oldenburg/Ohmstede. Danach folgten erneut Krankenhausaufenthalte in Oldenburg/Wehnen und im Mental Hospital Ilten, wo er bis August 1949 untergebracht war. Wann genau er nach Osnabrück kam, kann anhand der Akte nicht festgestellt werden. Sein Entnazifizierungsbescheid war negativ, sodass eine Unterstützung durch die IRO möglich wurde. 

Aus dem Antrag auf IRO-Unterstützung lassen sich zwei wichtige Informationen zur Eligibility der Person entnehmen. Am 3. Mai 1949 wurde von einem IRO-Officer Folgendes in der Akte vermerkt: „In my opinion the a/n [above-named] patient is able to give a correct information“. Damit wurde dem Antragsteller ein klarer Geisteszustand attestiert. 

C. war zum Zeitpunkt seiner Antragstellung auf IRO-Hilfe ein junger, alleinstehender Mann lettischer Nationalität und hätte aufgrund dieser Charakteristika gute Chancen auf ein Resettlement haben können. Zu einer Auswanderung ist es aber nicht gekommen, stattdessen finden wir C. etwa zwei Jahre später in der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück wieder.

Der Grund für die Einweisung C.’s in die psychiatrische Anstalt am 9. Januar 1951 wird aus der Krankenakte nicht ersichtlich; der Patient bekam auf seiner Eingangsmeldung die vorläufige Diagnose „Schizophrenie“. Die Aufnahme in die LHPA Osnabrück schien er nur widerwillig über sich ergehen zu lassen:

„Recht widerstrebend bei der Aufnahme will sich nicht ausziehen lassen, will seine Sachen behalten. Macht […]. […] den Hals in würgenden […] zu, bis er ganz blau im Gesicht ist. Läßt sich dann doch zu Bett legen. Vorsicht unter die Decke mit dem Kopf muß sogar zum Essen herausgeholt werden.“

Körperliche oder psychische Befunde wurden nicht dokumentiert und lassen sich auch später nicht in der Krankengeschichte finden. Stattdessen konzentrierten sich die Einträge auf das Verhalten des Patienten. Sie enthalten Hinweise darauf, wie die Diagnose Schizophrenie zustande gekommen ist. Im Eintrag vom 11. Januar 1951 wurde beschrieben, dass der Patient eine Mischung aus Deutsch, Englisch und Lettisch spräche und „unangenehme Erlebnisse“ in seinen Gedanken bereithalte. Die Erfahrungen von Krieg und Gefangenschaft wurden im Zusammenhang mit dem mentalen Zustand des Patienten nicht thematisiert. Es wurde aber geschildert, dass er drohende Bewegungen mache und auf seine Kriegswunden zeige. Er schliefe nur wenig, stände oft auf und gebe „fremdländische Ausdrücke“ von sich.

In den Nachkriegsjahren war bei sehr unruhigen Patienten (Peschke 2005) oder bei der Diagnose „Schizophrenie“ die Elektroschockbehandlung die populärste Behandlungsmethode (Breggin/ Bronder 1980). Am 12. Januar 1951 bekam Janis C. die erste einer solchen “Behandlung”, der eine „[g]ute Verträglichkeit“ attestiert wurde. Nachmittags sei der Patient wieder „wenig verändert“ und es werde „formal […] genauso verfahren wie bisher“. Was danach beschrieben wurde, könnte als Flashback gesehen werden: „Hält sich plötzlich den Mund zu, steht dann auf, […] sein ganzes Bett um. Legt sich schließlich mit den […] an das Fußende.“ Einen Tag später folgte die zweite Schockbehandlung. Diese schien den erhofften Effekt zu haben, denn er sei ruhiger und bliebe im Bett liegen, habe keine Wünsche und würde nur wenig reden. Der dritte Elektroschock erfolgte am 14. Januar 1951 und sorgte dafür, dass der Patient einen „ganz zufriedenstellenden Eindruck“ mache und sofort zu arbeiten begönne. Am 20. Januar dokumentiert die Akte, dass Janis C. nach jedem Behandlungsblock ruhiger sei und sich besser füge. Deshalb „soll [er] mit Elektroschocks weiter behandelt werden.“ Der Eintrag am 27.01. beschreibt hingegen, dass sich der Zustand erneut verschlechtert habe:

„Etwas besser, […] unerfüllbare Wünsche, redet wieder zu[…] und unverständlicher. Erzählt er müsse bald sterben. Dann wiederum verlangt er sofort eine Ziehharmonika zum […]. Später will er Geld haben, 1000.-[…], er brauche unbedingt etwas, er könne sonst nicht leben. Nachts wieder würgende Bewegungen an seinem Hals.“

Erst am 6. März erfolgte ein neuer Eintrag in der Akte. In der Zwischenzeit hatte die IRO bekannt gegeben, dass sie ihre Präsenz in den Städten einstellen und nur noch die zu resettelnden DPs unterstützen würde (Wetzel 2018). Diese Ankündigung führte sofort zu Sorgen bei den Heil- und Pflegeanstalten und den verantwortlichen Bundesländern, da diese nach dem Rückzug der IRO die (finanzielle) Verantwortung für die DPs tragen müssten (Peschke 2005). Erst im April 1951 wurde dann vom 403 IRO Zonal Rehabilitation Centre Osnabrück/ Eversburg ein Schreiben an die DPs selber verschickt. Das Schreiben ist in der Krankenakte des Patienten erhalten. Darin heißt es, dass die Auflösung des Lagers „in kürzester Zeit bevor[stehe]“. Der behandelnde Arzt sollte zu Rate gezogen werden und mit den verbleibenden Patient:innen über die Dauer ihres weiteren Aufenthalts beraten. Die IRO verwies darauf, dass die Insassen von der Lagerliste gestrichen würden, wenn sie über den 30. April in der Anstalt verweilen müssten. Das Krankenhaus müsste sich bei einem längeren Aufenthalt um die Überweisung in ein anderes Lager kümmern. Zuletzt wurde explizit betont, dass die IRO ihre Unterstützung einstelle, darunter: „Verpflegung, Unterkunft, Übernahme von Krankenhauskosten der Patienten die in Krankenhäusern verbleiben, u.s.w.“.

Am 6. März 1951 – in der Zwischenzeit erhielt C. noch mehrere Schock-Behandlungen – wurde in der Krankengeschichte zunächst eine Besserung beschrieben: Der Patient werde konstanter und gebe sich zufrieden. Außerdem helfe er bei der Arbeit, füge sich und sei leicht zu leiten. Mitte März war jedoch erneut eine Verschlechterung festzustellen, denn der Patient sei „still und verschlossen“ und äußere „allerhand unerfüllbare Wünsche“. Einen Tag später, am 17. März, sei die Lage weiterhin recht unverändert und es wurde der Beginn einer erneuten Schockbehandlung vermerkt. Ab dem 22. März setzte dann aus Sicht des Pflegepersonals eine stetige Verbesserung ein: Es sei erneut ein “Dreierblock” beendet worden und der Patient trete nun „wesentlich freier und gelöster“ auf. Auch am 31. März wurde eingetragen, dass C. sich weiter zufrieden zeige. Im April wurde die Krankengeschichte des Patienten nur noch zwei Mal ergänzt: Am 15. April notierte man, dass der Patient nicht auffalle und am letzten Tag des Aprils wurde vermerkt: „Wird nach Rücksprache mit dem Lagerarzt heute ins Lager Eversburg abgeholt.“ Der Gesundheitszustand von Janis C. hatte sich also – gerade passend zum Ende der Kostenübernahme durch die IRO – soweit verbessert, dass er aus der Einrichtung entlassen werden konnte

Am Ende der Krankengeschichte folgt eine Zusammenfassung. An der Diagnose „Schizophrenie“, die das Mental Hospital Ilten gestellt hat, habe man „[a]uch keinen Zweifel.“ Durch die wiederholte Behandlung mit Elektrokrämpfen sei der Zustand aber gebessert worden. Der Patient wirke zwar affektiv etwas flach, stelle aber im jetzigen Zustand keine Bedrohung dar, weswegen er aus der Behandlung entlassen werden könne. Dies steht der letztendlichen Prognose „zweifelhaft“ widersprüchlich gegenüber. Janis C. war über einen Zeitraum von vier Monate in der LHPA Osnabrück in Behandlung. Er wurde insgesamt 18 mal mit der Elektroschocktherapie behandelt und zusätzlich mit Arbeit “therapiert”. Auf die Geschichte und die Erlebnisse des Patienten gingen die Ärzt:innen bei der Diagnose eines Krankheitsbildes nicht weiter ein. Weder seine Zeit als Teil der deutschen Streitkräfte noch die Erfahrung als Kriegsgefangener der Briten spielten in der Krankengeschichte eine signifikante Rolle. Die Beschreibung des Patienten blieb auf einer oberflächlichen, deskriptiven Ebene, hauptsächlich wurden dessen Verhalten und die Reaktion auf die Behandlung mit Elektroschocks geschildert. Obwohl in der Krankengeschichte häufige Rückfälle im Verhaltensmuster beschrieben wurden, wich das Personal der Heil- und Pflegeanstalt nicht von ihrer Behandlung und ihrer letztendlichen Diagnose „Schizophrenie“ ab. 

Trotz verschiedener Krankenhausaufenthalte in den Nachkriegsjahren, versuchte die IRO Janis C. ins  Resettlement zu vermitteln. Nur wenige Monate vor seinem Aufenthalt in der Osnabrücker Anstalt im Juni 1950 wurde im zertifiziert, dass er in „metal working and sales occup.“ getestet und damit als „Locksmith/ Seller“ qualifiziert sei. Sein ursprünglicher Beruf wurde von der IRO als “Kaufmann” angegeben, die Weiterbildung zum Schlosser sollte die Nützlichkeit des DPs für Aufnahmeländer steigern.

Ausschnitt aus der CM1-Akte von Janis C.

Über den weiteren Werdegang von Janis C. wissen wir nur wenig. Da er nicht in der Osnabrücker Ausländermeldekartei geführt ist, kann davon ausgegangen werden, dass er nicht dauerhaft in Osnabrück lebte. Seiner IRO-Akte ist ein Schreiben beigefügt, welches seine Verlegung nach Oldenburg in das nun “Heimatlose Ausländer” beherbergende Lager Ohmstede zum 12. Oktober 1951 durch die Lutherian World Federation angibt.

Aus den untersuchten Akten ist deutlich geworden, dass die IRO trotz mehrerer vorheriger Krankenhausaufenthalte bemüht war, dem jungen Letten die Emigration zu ermöglichen. Sie bescheinigte ihm, dass er durchaus klare Gedanken fassen und korrekte Informationen geben könne und gab ihm die Möglichkeit einer handwerklichen Weiterbildung, um die Chancen für die Aufnahme in eines der Resettlement-Programme zu steigern. In den Akten der Heil- und Pflegeanstalt hingegen wurde Janis C. als widerstrebender Patient beschrieben, der in seinem Verhalten durch Selbststrangulation oder das Umschmeißen des Bettes besonders auffällig sei. Durch die Elektroschockbehandlung wurde er letztlich ruhiger und passte sich schließlich an. Obwohl man an der Diagnose “Schizophrenie” festhielt, wurde er pünktlich zum 30. April 1951 – also mit Beendigung der Kostenübernahme durch die IRO – in das Lager Eversburg überstellt. Weitere Krankenakten aus dem Bestand der Krankenakten belegen, dass auch andere Patienten mit Beendigung  der Unterstützung durch die IRO aus der LHPA Osnabrück entlassen wurden. 

Krieg – Psyche – Trauma. Ein Epilog

C’s Geschichte verweist im Kontext der Betreuung der DPs und der Übergabe der Verantwortung für die dann als „Heimatlose Ausländer“ bezeichneten Menschen an die deutsche Verwaltung auf zwei wichtige Aspekte; je nachdem, wie man das Geschehene liest. Erstens haben deutsche Krankenhäuser – nehmen wir an, die Interpretation der IRO stimmte und C. war nicht maßgeblich erkrankt – in der Nachkriegszeit auf zynische Art und Weise versucht, mit den DPs Geld zu verdienen. Dass C. genau zu dem Zeitpunkt nicht mehr ärztlich versorgt wurde, als dem Krankenhaus die Behandlung nicht mehr bezahlt wurde, spricht eine deutliche Sprache. Zweitens steht C’s Geschichte aber – in diesem Fall vorausgesetzt, dass er unter einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung litt – auch für den Umgang mit psychischen Erkrankungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. 

Der Kampf um Akzeptanz psychischer Krankheiten, die durch Gewalterfahrungen und gewaltbedingte Migration ausgelöst wurden, dauerte noch Jahrzehnte an. Die Anerkennung der Posttraumatischen Belastungsstörung dauerte noch einige Jahrzehnte, denn erst 1980 wurde diese in den USA im Diagnostic Statistical Manual of Mental Disorders und 1992 im Diagnostic and Statistical Classification of Diseases, Injuries and Causes of Death der Weltgesundheitsorganisation aufgenommen (Cohon 1981; Thomann/ Rauschmann 2003). Die Breite an anerkannten mentalen Krankheiten nahm von 1952 bis 2010 stark zu und deutet damit auf ein wachsendes Bewusstsein und ein immer relevanter werdendes gesellschaftliches Thema hin.

Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.


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Lukas Hennies (26. April 2021). Krieg – Psyche – Trauma. Displaced Persons zwischen Elektroschock und Vermittlung ins Resettlement. NGHM@UOS. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/sbxe


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