Ein fast vergessenes Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Teil 2 von 5.
Simon Hellbaum
Dem im April 1951 verabschiedeten „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ (HAuslG) gingen verschiedene Debatten im ersten deutschen Bundestag voraus, die ein deutliches Licht darauf werfen, wie die Displaced Persons (DPs) in der deutschen Nachkriegsgesellschaft wahrgenommen wurden.
Wie wurde über diese Menschen in der ersten Legislaturperiode von 1949 bis 1953 debattiert, wurden dabei Stereotypen konstruiert oder reproduziert und welche Vorstellungen herrschten im Bundestag darüber vor, wie die die DPs in die bundesdeutsche Gesellschaft zu „integrieren“ seien? Diese Fragen sind vor allem auch vor dem Hintergrund relevant, dass die Westalliierten erhebliche Vorbehalte gegenüber der Bereitschaft und den Möglichkeiten der Bundesrepublik hatten, den Schutz der ehemaligen NS-Opfer und Flüchtlinge aus Osteuropa zu gewährleisten.
Eine Analyse aller Plenarprotokolle der ersten Legislaturperiode des Bundestags verdeutlicht zunächst, dass es insgesamt nur wenige Debatten gab, in denen der Themenkomplex Displaced Persons im Vordergrund stand. In einem Großteil der Debatten ging es primär um andere Gegenstände, die Gruppe der DPs wurde dabei jeweils nur am Rande erwähnt. In den Protokollen können aber trotzdem eindeutige Themenkomplexe identifiziert werden, die sich mit den Schlagworten „Kriminalität“, „‚Belastung‘ aufgrund von Wohnraumbelegung und anderer Kosten, verursacht durch die Anwesenheit der DPs“, „Kollaboration von DPs mit dem Nationalsozialismus“, „Kontextualisierung der DPs in die globalen Flüchtlingssituation sowie der Lage der verschiedenen Opfergruppen des Zweiten Weltkrieges“ und „Motive der bundesdeutschen DP-Politik“ kategorisieren lassen.
Die Erwähnung von DPs im Kontext von Kriminalität findet sich sowohl in Debatten, in denen es auch um DP-Fragen ging, beispielsweise um deren innerdeutsche Verteilung, als auch in Haushaltsdebatten über die Erhebung von Kaffee-, Tee-, oder Tabaksteuern, in denen DPs für Schwarzmarkthandel und Schmuggel verantwortlich gemacht wurden. In den entsprechenden Wortbeiträgen wurden dabei häufig aus der NS-Ideologie stammende Bilder von ‚minderwertigen und kriminellen‘ Osteuropäer*innen genutzt, um diese zu Sündenböcken für die generell grassierende Kriminalität zu machen. Zudem versuchten Parlamentarier, durch nun von ehemaligen Zwangsarbeiter*innen begangene Verbrechen das an ihnen in den Jahren zuvor begangene Unrecht vermeintlich aufzuwägen und so zu relativieren. Besonders deutlich wird dies im Plädoyer von Hermann Etzel (Bayernpartei) zur Wiedereinführung der Todesstrafe 1950, der diese in einem Atemzug sowohl für die „Massenmörder von Buchenwald und anderen Schreckenslagern“ forderte, wie auch für die „ausländische[n], sich aus den Kreisen der sogenannten Verschleppten [den DPs] rekrutierende[n] Mörder“. In den Augen einiger Abgeordneter waren NS-Zwangsarbeit und der Holocaust also schnell wieder vergleichbar mit allen anderen Verbrechen, die in einer Gesellschaft geschahen und die systematischen Verbrechen der Nationalsozialisten wurden mit vereinzelten Racheakten ihrer Opfer in einen Topf geworfen. So wurde im Bundestag aktiv Geschichtsklitterung betrieben.
Ein ebenfalls häufiger im Bundestag diskutierter Aspekt war die Wohnraumbelegung durch DPs (siehe auch) sowie die Haushaltsbelastung durch Sozial- bzw. Unterhaltsleistungen (siehe auch 1, 2, 3) für diese. Vor allem Abgeordnete aus den Bundesländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein plädierten dafür, die ‚Last‘ der DPs sowie der deutschen Flüchtlinge, Heimatvertriebenen und Evakuierten gerecht auf alle Bundesländer zu verteilen. Aber auch andere wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitische Fragen nahmen Raum in den Bundestagsdebatten zur DP-Thematik ein. So wurde unter anderem von verschiedenen Abgeordneten die zahlenmäßig tatsächlich nur in relativ geringem Umfang durchgeführte Beschlagnahmung von Wohnraum durch die Alliierten zur Unterbringung von DPs als mitursächlich für die generelle Wohnraumknappheit erklärt. Durch eine ‚Neiddebatte‘ wurde so Stimmung gegen die ausländischen DPs gemacht; ‚die Anderen‘, ‚Fremden‘ bzw. ‚Ausländer‘ sowie die Besatzungsmächte wurden so für die Wohnraumknappheit verantwortlich gemacht und nicht etwa der durch Deutschland verschuldete Zweite Weltkrieg mit seinen Zerstörungen sowie eine seit vielen Jahrzehnten strukturell defizitäre Wohnungspolitik Deutschlands.
In ihrer Sicht auf die DPs nahmen die Abgeordneten der KPD in den Bundestagsdebatten eine besondere Rolle ein. So zeichneten sich ihre Redner nicht nur durch eine besonders scharfe Rhetorik gegenüber den DPs in puncto Wohnraumbelegung, Unterhaltskosten oder auch Kriminalität aus. Die KPD-Abgeordneten äußerten sich zu einem Aspekt, der von Rednern keiner anderen Partei geteilt wurde: Laut den Parlamentariern der KPD seien die noch in der Bundesrepublik verbliebenen DPs zum Großteil ehemalige Kollaborateur*innen des Nationalsozialismus, die nun in dem sich abzeichnenden Kalten Krieg im Auftrag der Westmächte als fünfte Kolonne des Antikommunismus in Westdeutschland agierten. Dabei wurden drei Argumentationsstränge verfolgt: Erstens handele es sich bei den DPs hauptsächlich um ehemalige NS-Kollaborateur*innen, also Täter*innen, nicht Opfer des Krieges und der NS-Herrschaft. Als solche sollte man sie nicht auch noch mit staatlichen Transferleistungen unterstützen, vielmehr sei ihre Ausweisung anzustreben. Beispielsweise forderte Otto Niebergall (KPD) am 1. Dezember 1949 die Bundesregierung dazu auf, „mit der [Alliierten] Hohen Kommission Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziele, alle sich zur Zeit noch in den Ländern der Bundesrepublik aufhaltenden DPs und Verschleppten aus dem Bundesgebiet zu entfernen.“
Zweitens seien laut der KPD die DPs nicht nur ehemalige NS-Kollaborateur*innen, sondern ständen nun im Dienst der ‚imperialistischen Westmächte‘ bereit, um gegen die UdSSR und die Kommunist*innen in Deutschland ins Feld zu ziehen, die deutsche Arbeiter*innenschaft zu unterdrücken und antikommunistische Propaganda zu verbreiten. Die Abgeordneten der KPD hatten also aus ideologischen Gründen ganz explizite Vorbehalte gegenüber Menschen, die nach dem Krieg nicht freiwillig in die Sowjetunion bzw. ihre nun kommunistisch beherrschten Heimatländer (v.a. Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen) zurückgekehrt waren und zeichneten in Deutschland ein entsprechend negatives Bild von ihnen.
Gemeinsam mit den Parlamentariern anderer Parteien klang schließlich auch bei der KPD eine nationalistisch gefärbte ‚Neiddebatte‘ oder Klientelpolitik an: anstatt Steuergelder und knappe Ressourcen für die ausländischen DPs auszugeben, solle man sich lieber um unsere deutschen Bedürftigen kümmern (siehe auch 1, 2, 3). Selbst bei den KPD-Abgeordneten als Verfolgten des NS-Regimes (zur DP-Thematik äußerten sich die Abgeordneten Niebergall, Rische, Kohl und Müller, die alle während des Nationalsozialismus verfolgt wurden und zum Teil jahrelang im Zuchthaus bzw. KZ inhaftiert waren) überwogen also offenbar politische Argumente vor dem Hintergrund des Kalten Krieges. Solidarität mit den DPs als ebenfalls Opfern des Nationalsozialismus, wurde von ihnen in den Bundestagsdebatten weniger ausgedrückt.
Die DPs und die deutsche Verantwortung ihnen gegenüber hatten aber auch Fürsprecher. Vor allem vor dem Hintergrund des HAuslG sowie in den Debatten, in denen es um Versorgungs-, Sozial- und Unterbringungsleistungen oder Entschädigungen für DPs ging, wurden von den meisten befürwortenden Rednern ähnliche Begründungen angeführt, warum die Bundesrepublik Deutschland finanzielle Leistungen für diese Personengruppe übernehmen müsse. Neben teilweise geäußerten humanitären Erwägungen standen hier jedoch ebenfalls eigennützig-nationalistische Motive im Vordergrund. Zum einen ging es um die Anerkennung und Wiederaufnahme der jungen Bundesrepublik in die internationale Staatengemeinschaft, zum anderen um den Wunsch nach internationaler Hilfe für die deutschen Vertriebenen. Die Versorgung und Integration der DPs war also primär Mittel zum Zweck, die Bundesrepublik durch eine humanitäre Fassade vom NS-Deutschland abzugrenzen und gleichzeitig selbst mehr humanitäre Hilfsleistungen zu erhalten.
Beispielhaft werden beide Aspekte in einem Statement Josef Trischlers (FDP) vom 19.04.1951 deutlich: „Wir begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes für heimatlose Ausländer, weil uns damit die Möglichkeit geboten war, dem Ausland zu beweisen, wie wir Angehörige anderer Nationen in unserem eigenen Staate zu behandeln gewillt sind, und weil wir uns von der Verabschiedung dieses Gesetzes erhoffen, daß sie wesentlich dazu beitragen wird, die Frage der Internationalisierung unseres Flüchtlingsproblems und des Zuflusses von Mitteln zur Lösung dieses Problems aus dem Ausland zu fördern. Zur Erreichung dieses Zieles hat gerade dieses Gesetz wesentliche Vorarbeit geleistet.“ Die DPs nicht als Gegenstand von ernstgemeinter humanitärer Politik sondern als Mittel zum Zweck zu verstehen, wurde also nicht einmal verschleiert.
Eine besondere Verantwortung Deutschlands für das Schicksal der DPs aufgrund der nationalsozialistischen Vernichtungs-, Kriegs- und Ausbeutungspolitik wurde im Plenarsaal des ersten deutschen Bundestages lediglich von Hermann Brill (SPD) als Berichterstatter in der zweiten und dritten Beratung zum HAuslG indirekt eingestanden. In allen anderen Wortbeiträgen zur DP-Thematik spielte die NS-Vergangenheit und eine daraus erwachsende Schuld und Verantwortung parteiübergreifend ebenso keine Rolle wie humanistische Empathie für Menschen, die nun in Deutschland lebten und deren Wohlergehen entsprechend auch in der Verantwortung des Bundestags lag.
Bei der Bewertung der Auswertung der Protokolle der Sitzungen des ersten deutschen Bundestags sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Insgesamt äußerten sich von den insgesamt 402 Parlamentarier*innen nur 22 überhaupt zur DP-Thematik (vier von der KPD, jeweils drei von BP, CDU, CSU und SPD, zwei von der FDP, jeweils einer von der Fraktion der Föderalistischen Union bzw. der Deutschen Reichspartei/Nationale Rechte), einige davon mehrfach, andere dagegen nur sehr kurz und am Rande. Dementsprechend erlauben die Quellen zwar Rückschlüsse auf Tendenzen im politischen Stimmungsbild, können aber weniger als inhaltlich repräsentativ angesehen werden. Zudem bilden die Bundestagsdebatten natürlich nur einen sehr kleinen Teil des politischen und gesellschaftlichen Diskurses ab.
Es lässt sich aber feststellen, dass die DP-Thematik im parlamentarischen Diskurs bereits ab 1949 keine große Rolle mehr spielte. In den Jahren 1949/ 50 gab es noch einige spezifische Debatten zu diesem Themenkomplex, bei denen es vor allem um ‚praktische Fragen‘ von Verteilung und Versorgung ging. Ansonsten tauchten DPs vor allem in Debatten zu ‚allgemeineren‘ Themen wie Schmuggel, Haushaltsfragen oder Steuern auf und wurden hier gerne als Sündenböcke herangeführt. Größere inhaltliche Kontroversen zwischen den Rednern bezüglich der DPs können dabei kaum identifiziert werden. Vielmehr können die parteiübergreifenden Klagen über die DPs als populistische Stimmungsmache der jeweiligen Abgeordneten gegen eine unliebsame Minderheit interpretiert werden. Das HAuslG wurde 1951 relativ unspektakulär und ohne größere parlamentarische Debatte verabschiedet. Dies stützt die These, dass DP-Politik vor allem als Aufgabe der Exekutive verstanden wurde und dass das Parlament den Menschen, die es nun als „Heimatlose Ausländer“ tituliert hatte, wenig Interesse entgegenbrachte. Nach 1951 traten sie als Gegenstand von Parlamentsdebatten kaum noch in Erscheinung. Hatten die Alliierten dem Wohlergehen der DPs in Deutschland noch eine große Rolle beigemessen, gerieten sie politisch nach Gründung der Bundesrepublik schnell in Vergessenheit.
Dennoch sind in den Debatten sowohl parteipolitische als auch individuelle Unterschiede festzustellen: Vor allem die Abgeordneten der bürgerlich-konservativen Parteien (CDU, CSU, BP) äußerten sich wiederholt negativ über die DPs (wobei es hier deutliche Unterschiede zwischen den Rednern gab: Beispielsweise äußerte sich Franz-Josef Strauß von der CSU besonders negativ und polemisch gegenüber den DPs, während Fritz Schäffer (siehe auch) [ebenfalls CSU] differenziertere Töne anschlug), auch Rechtsaußen Adolf von Thadden sowie die Abgeordneten der KPD machten immer wieder Stimmung gegen die noch verbliebenen DPs in Deutschland.
Die Analysen der Bundestagsprotokolle zeigen also, dass das Bild der DPs in den Bundestagsdebatten überwiegend negativ war. Sie wurden als Hauptverantwortliche für Kriminalität benannt und als Belastung für die (deutsche) Gesellschaft. Bei der empirischen Überprüfung dieser Aussagen lässt sich hingegen feststellen, dass diese Darstellungen stark überzeichnet waren und vor allem die Funktion hatten, DPs für verschiedene Probleme der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft verantwortlich zu machen, deren Ursache vor allem im Nationalsozialismus und dem von Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieg zu suchen gewesen wären (v.a. in Bezug auf die Wohnraumproblematik und die schlechte Wirtschaftslage sowie der daraus resultierenden Finanzknappheit des Staates) bzw. an denen auch die deutsche Bevölkerung einen zentralen Anteil hatte (v.a. in Bezug auf Kriminalität und Schmuggel). Die Anwesenheit der DPs wurde somit insgesamt überwiegend als Ärgernis und Belastung dargestellt; eine Belastung, die die deutsche Gesellschaft nun offensichtlich nicht mehr zu tragen bereit war. Das Reden über DPs im ersten deutschen Bundestag offenbart also bereits eine frühe ‚Schlussstrichdebatte‘. Historisch betrachtet hinterlassen diese Ressentiments und die Feindschaft gegenüber DPs nicht zuletzt auch vor dem NS-Hintergrund einiger der genannten Parlamentarier einen bitteren Beigeschmack.
Neben der technokratischen Sachebene und dem populistischen Wähler*innenfang wurden vor der Projektionsfläche der DPs eigentlich zentrale Fragen der bundesdeutschen Nachkriegspolitik und -öffentlichkeit verhandelt, wie die nach der Souveränität des neuen Staates und Fragen zu Kriegsschuld bzw. deutscher Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus. Letztere wurde weitgehend relativiert. Vielmehr konstruierten die Redner eine deutsche Opferrolle im Kontext des Zweiten Weltkriegs. Diese These wird auch dadurch gestützt, dass verschiedentlich DPs zusammen mit deutschen Betroffenen des Zweiten Weltkriegs, beispielsweise den Vertriebenen und Flüchtlingen sowie den Bombenkriegsevakuierten, in einen Topf geschmissen wurden, die alle „Härten dieser Nachkriegszeit“ teilen müssten, wie u.a. der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte Hans Lukaschek (CDU) in der ersten Beratung zum HAuslG am 18.10.1950 anmerkte. Einer privilegierten Behandlung der DPs aufgrund des von ihnen erlittenen Unrechts im Dritten Reich, wie noch durch die Alliierten, erteilten er wie auch andere Abgeordnete so eine klare Absage.
Die DPs dienten in den Debatten also vor allem als Projektionsfläche. Zu diesem Bild passt auch, dass – bis auf Hermann Brill (SPD) – bei keinem Abgeordneten weder echte Sorge oder Mitgefühl für das Schicksal der DPs zu erkennen war, noch eine historische Verantwortung Deutschlands gegenüber dieser Personengruppe anklang. Brill stellte in der zweiten und dritten Beratung zum HAuslG eine Ausnahme dar, als er feststellte: „[Es] dient dieses Gesetz dazu, eine der schrecklichsten Erscheinungen des Zweiten Weltkrieges zu liquidieren. Diese Erscheinung bestand in der Deportation von rund 9 Millionen ausländischer Arbeiter nach Deutschland und in ihrer völkerrechtswidrigen Verwendung in der deutschen Kriegsindustrie. Man greift im Ausdruck gewiß nicht zu hoch, wenn man sagt, daß diese Maßnahme der Nationalsozialisten ein Versuch zur Wiedereinführung der Sklaverei gewesen ist; denn die Bedingungen, unter denen diese ausländischen Arbeiter in Deutschland tätig gewesen sind, liegen so sehr unter dem niedrigsten sozialen Niveau, das man sich überhaupt vorstellen kann, daß man diese Maßnahme nicht scharf genug verurteilen kann. [Den nun noch in Deutschland verbliebenen Ausländern] eine Rechtsstellung zu geben, die den Grundsätzen der Menschlichkeit und des Rechtes entspricht, ist der Zweck dieses Gesetzentwurfs.“
—
Das siebzigjährige Jubiläum des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet wird auch Aufhänger der Tagung „Labeling and the management of displacement – current research on ‘displaced persons’ and ‘Heimatlose Ausländer’ in the aftermath of World War II“ sein, die wir vom 28. bis 30. Oktober dieses Jahres als fünfte Konferenz des Netzwerks Displaced Persons-Forschung am Historischen Seminar/ IMIS der Universität Osnabrück ausrichten. Der Call for Papers zur Teilnahme an dieser Tagung ist noch bis zum 31. Mai geöffnet. Wir freuen uns über weitere Vorschläge für Vorträge und Panels.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Simon Hellbaum (24. April 2021). Displaced Persons in den Bundestagsdebatten der ersten Legislaturperiode 1949-1953. NGHM@UOS. Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/sbxd