“Gastarbeiter”. Zur Geschichte eines Schlüsselbegriffs der Produktion von Migration

Vor einhundert Jahren, am 14. Juni 1920, ist Max Weber verstorben – an der “Spanischen Grippe”, so wird vermutet. Wenige Wissenschaftler*innen haben die Sozialwissenschaften so stark beeinflusst und geprägt wie Max Weber, dessen Schriften, Thesen und Einstellungen inzwischen allerdings ebenso differenziert wie kritisch diskutiert werden (Torp 1998, Kaseler 2014).

Am 14. Juni 2020 spricht die Vorsitzende der schleswig-hollsteinischen SPD Serpil Midyatli in einem Interview der Lüneburger Nachrichten von dem in der deutschen Gesellschaft noch immer tief eingegrabenen Rassismus und der Diskriminierung nicht-weißer Menschen in Deutschland. Sie verweist dabei auf die Zuwanderung der Eltern und Großeltern von Deutschen mit Migrationsgeschichte als “Gastarbeiter”.

“Gastarbeiter” – handelt es sich dabei um die schlichte Bezeichnung für Arbeitsmigrant*innen, die zwischen 1955 und 1973 nach Westdeutschland gekommen sind oder schwingen in diesem Begriff tiefer liegende Bedeutungen?

Am Todestag Max Webers schließt sich in der Tat ein Kreis, der zum Nachdenken über die Bezeichnungen anregt, mit denen wir Migration konstruieren und durch die Zeit übersetzen. Denn den Begriff “Gastarbeiter” scheint Max Weber vor etwas mehr als einem Jahrhundert ins deutsche Denken eingeführt zu haben. Es lohnt sich, über Bedeutung, Geschichte und Verwendung dieses in Medien und Wissenschaft noch immer viel zu wenig reflektierten – und zugleich global in zahllosen Übersetzungen als ein terminus technikus und wirkmächtige Differenzkategorie präsenten – Konzeptes nachzudenken.

Tatsächlich hat Max Weber in seinen Aufsätzen zur Religionssoziologie, die er während des Ersten Weltkrieges in mehreren Teilen im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik publizierte, und die dann zusammengefasst in mehreren Ausgaben als “Gesammelte Aufsätze” erschienen, den Begriff des “Gastarbeiters” verwendet und definiert, vielleicht geprägt.

” […] ihre spezialistisch geschulten Arbeiter gehen auf die Wanderschaft und siedeln sich weiterhin als Gastarbeiter zeitweise oder schließlich dauernd in fremden Gesellschaften an. In den allerverschiedendsten Erdteilen oder Gebieten – selbstverständlich in sehr erheblichen Spuren auch im antiken wie im mittelalterlichen Occident – finden wir diese interethnische Arbeitsteilung.

(Weber, 1921, 126 f.)

Mit ähnlicher Bedeutung verwendet Max Weber den Begriff “Gastarbeiter”, den er auch zum “Gastvolk” weiter denkt, mit Bezug auf das hinduistisch-indische Gesellschaftsmodell an mehreren Stellen.

Wesentlich beschreibt er zwei Phänomene:
(1) zugewanderte Arbeitskräfte, die außerhalb der “Gemeinschaft” stehen, niedere Arbeiten verrichten und die “unreinen” Kasten bilden – wobei ihnen eine ganz bestimmte Rechtsstellung aber keine eigentliche Zugehörigkeit zugeschrieben wird;
(2) in einem Herrschaftsgebiet in geschlossenen Gruppen angesiedelte “unterworfene Völker” (Weber 1921, S. 13, 127).

Zentral ist für ihn dabei eine auf “Fremdheit” gegründete Unmöglichkeit jedweder Integration:

In den Städten aber hinderte gerade in der breiten Schicht der Gewerbe die rassenmäßige und ethnische Fremdheit der Gasthandwerker gegeneinander die Entwicklung von Verbänden nach Art des occidentalen popolo

(Weber, 1921, S. 127 f.)

Während eine möglicherweise weiter zurück liegende Verwendung des Begriffs noch nicht nachgewiesen ist, gibt die im 19. Jahrhundert durchaus synonyme Verwendung von “Gastrecht” für “Fremdenrecht”, etwa bei Jordans, Hinweise darauf, dass die in der älteren deutschen Rechtsauffassung nachweisbare Vorstellung der Stellung des “Gastes” als einer zwar mit gewissen Rechten – und Pflichten – ausgestatteten Figur, für die es allerdings keine Zugehörigkeitsoptionen gibt, Anknüpfungspunkte bietet (Jordans 1838).

Noch ist ebenfalls nicht nachvollzogen, wie der Begriff in den 1920er und 30er Jahren rezipiert, angeeignet und weiter verwendet wurde. Spätestens ab 1940 etablierte sich “Gastarbeiter” jedenfalls im Vokabular des NS-Arbeitseinsatzes als Bezeichnung für “ausländische Arbeitskräfte”.

Eine Spur auf diesem Weg bietet der Arbeitsrechtler C(K)lemens Nörpel, der zunächst für den ADGB tätig war und in der NS-Zeit ins Arbeitsrechtliche Institut der Deutschen Arbeitsfront (DAF) wechselte. Er führte schon 1940 in seiner Schrift “Zum Problem des Einsatzes ausländischer Arbeiter” die Vorstellung temporär präsenter “Gäste” der “Volksgemeinschaft” ein, die durchaus Ähnlichkeiten zum Argument Webers aufweist (Nörpel 1940).

Bis 1945 rangierte “Gastarbeiter” neben “Fremdarbeiter” und “Ostarbeiter” als Kategorie in Propaganda, Verwaltungsschriftgut und Medien des “Dritten Reiches” zur Bezeichnung bestimmter Kategorien von Zwangsarbeiter*innen. Die Vielzahl der Verwendungskontexte lässt dabei auf eine nicht geringe Verbreitung und Präsenz des Begriffs schließen (Rass 2012 sowie Rass/Amenda 2012).

Die mit ihm assoziierten Bedeutungen bewegten sich einerseits um den Versuch einer Normalisierung der durch den “Arbeitseinsatz” wachsenden Diversität:

„Der Krieg hat mit zahlreichen neuen Notwendigkeiten und Einrichtungen auch neue Begriffe und Wortbildungen gebracht. Zu ihnen gehört das uns heute oft begegnende Wort ‚Gastarbeiter‘. Jedermann weiß, was dieses Wort bezeichnet, denn die ausländischen Arbeiter sind in den Straßen, in den Verkehrsmitteln und Restaurants dem deutschen Publikum längst ein gewohntes und kaum noch als außergewöhnlich betrachtetes Bild geworden”

„Wie lebt der Gastarbeiter?“, in: Die Wirtschaftskurve mit Indexzahlen der Frankfurter Zeitung 23 (1944), S. 55.

Andererseits stand die Nutzung als Differenzkategorie zur Herstellung einer rassistischen Hierarchie, die jede Gleichheit oder Zugehörigkeit der “Gastarbeiter” zur “Volksgemeinschaft” ausschloss klar im Vordergrund – während zugleich auch mit Blick auf die Zeit nach einem Ende des Krieges die Gesellschaft des NS-Staates auf die fortgesetzte Präsenz von “Fremdvölkischen” vorbereitet wurde, um soziale Praktiken der Ab- und Ausgrenzung zu institutionalisieren:

„Die Zahl der Fremdvölkischen, die von uns zur Arbeitsleistung herangezogen, inmitten unseres Volkes leben, ist im Laufe des Krieges zu Millionen angeschwollen. Während wir die germanischen Völker, da in ihnen das nordische Blut überwiegt, als ,stammesgleich‘ bezeichnen, sind uns die slawischen und romanischen, da ihr Kern nicht nordisch ist, ,stammesfremd‘. Die dauernde Berührung mit den Fremdvölkischen, insbesondere mit den Stammesfremden, bringt die ernste Gefahr mit sich, dass der biologische Bestand unseres Volkes durch Einströmen fremden Blutes geschwächt wird. Daher kommt der nationalsozialistischen Fremdvolkpolitik, die das Verhältnis der bei uns lebenden ausländischen ,Gastarbeiter‘ zum deutschen Volk regelt, wachsende Bedeutung zu. Die Fremdvölkischen völlig wieder aus dem Reiche auszusiedeln, wird aus wirtschaftlichen Gründen vielleicht noch lange nach dem Kriege nicht durchführbar sein. Der Kampf gegen eine rassenbiologische Schädigung unseres Volkes richtet sich daher einstweilen vornehmlich gegen unerwünschte fremdvölkische Bluteinschläge

Karl Christoffel, Volk, Bewegung, Reich. Grundlegung für Unterricht und NS-Führung, 2., verb. Aufl., Frankfurt am Main 1944 (nur für den Gebrauch innerhalb der Wehrmacht), S. 34.

Als der Begriff “Gastarbeiter” in Westdeutschland während der späten 1950er Jahren eine Renaissance erlebte und bald auch international Verwendung fand, existierte in der deutschen Gesellschaft also durchaus eine Vertrautheit mit seiner Bedeutung. “Gastarbeiter” als Bezeichnung für Arbeitsmigrant*innen wieder aufzugreifen lässt sich möglicher Weise auch als ein Rückgriff auf die Nomenklatur der NS-Rassenideologie lesen, die sich ihrerseits ein bereits geprägtes und mit Bedeutung aufgeladenes Konzept angeeignet und überformt hatte (Rass 2010).

Dieser Befund wäre sets kritisch mitzudenken, wenn ohne Problematisierung des Begriffs allenthalben mit Bezug auf Migration in unserer Gegenwart, mit Bezug auf die westdeutsche Migrationsgeschichte oder im Diskurs über die Regulierung “temporärer Arbeitsmigration” von “Gastarbeitern” gesprochen wird.

“Gastarbeiter” ist kein unschuldiges Wort, das die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte durch Westdeutschland seit 1955 bezeichnet. “Gastarbeiter” transportiert Bedeutungen, die unserer Vorstellung einer solidarischen Gesellschaft, die nicht als vergemeinschafteter Ethnos strukturell rassistische Ausgrenzung und Diskriminierung hervorbringt, sondern als vergesellschafteter Demos Gleichheit und Zugehörigkeit ermöglicht, diametral entgegen stehen (Wildt 2019).

Die im Wort “Gastarbeiter” transportierten Ideen lassen sich im Denken über Migration und Gesellschaft durchaus noch weiter zurück verfolgen. Auch die Schriften Max Webers sind dabei nur eine Station (Rass 2020).

Literatur

Lars Amenda/Christoph Rass, Fremdarbeiter, Ostarbeiter, Gastarbeiter. Semantiken der Ungleichheit und ihre Praxis im “Ausländereinsatz”, in: , Ungleichheiten im “Dritten Reich” : Semantiken, Praktiken, Erfahrungen. Göttingen 2012, 90–117.
Sylvester Jordans, Gastrecht (Fremdenrecht), in: Carl von Rotteck/Karl Theodor Welcker (Hrsg.), Staats-Lexicon oder Encyklopädie der Staatswissenschaften, Band 6. Altona 1838, 291–317.
Dirk Kaesler, Max Weber. Preuße, Denker, Muttersohn. 1. Aufl. München 2014.
Klemens Nörpel, Zum Problem des Einsatzes ausländischer Arbeiter. Berlin 1940.
Christoph Rass, Institutionalisierungsprozesse auf einem internationalen Arbeitsmarkt. Bilaterale Wanderungsverträge in Europa zwischen 1919 und 1974. Paderborn 2010.
Christoph Rass, Staatsverträge und “Gastarbeiter” im Migrationsregime des “Dritten Reiches”. Motive, Intentionen und Kontinuitäten, in: Jochen Oltmber (Hsg.), Nationalsozialistisches Migrationsregime und “Volksgemeinschaft”. Paderborn 2012, 159–183.
Christoph Rass, Bewegung in einer kleinen Welt. Justus Möser als Denker eines frühneuzeitlichen Migrationsregimes, in: Ulrich Winzer/Susanne Tauss (Hrsg.), “Es hat also jede Sache ihren Gesichtspunct …”. Neue Blicke auf Justus Möser (1720-1794). Münster 2020, 85–100.
Cornelius Torp, Max Weber und die preußischen Junker. Tübingen 1998.
Max Weber, Hinduismus und Buddhismus. (Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie). Tübingen 1921.
Michael Wildt, Die Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte. Berlin 2019.


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Christoph Rass (14. Juni 2020). “Gastarbeiter”. Zur Geschichte eines Schlüsselbegriffs der Produktion von Migration. NGHM@UOS. Abgerufen am 11. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/sbwd


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