Unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass befasst sich das Forschungsseminar „Osnabrück im ‚Dritten Reich‘: Ereignishorizont und Geschichte, Erinnerung und Aufarbeitung“ im Wintersemester 2023/24 mit der juristischen Aufarbeitung von NS-Gewaltverbrechen.
Ein auch für die Osnabrücker Geschichte besonders einschlägiges Beispiel der in den 1960er Jahren verteilt auf ganz unterschiedliche Gerichtsstandorte stattfindenden Kriegsverbrecherprozesse ist ein Verfahren am Osnabrücker Landgericht gegen den früheren SS-Hauptsturmführer Hans Röhwer sowie weitere Angehörige der “Leibstandarte SS Adolf Hitler”.
Auf der Grundlage der kürzlich freigegebenen Prozessakten in der Osnabrücker Abteilung des Niedersächsischen Landesarchives konnten Studierende nun zu diesem Strafprozess forschen, bei dem es um die juristische Aufarbeitung eines Massakers an jüdischen Zivilisten am norditalienischen Lago Maggiore im Jahr 1943 ging.
Diese Aufarbeitung begann schon in den 1950er Jahren mit (erfolglosen) Prozessen in Österreich und Italien. In Deutschland nahm darauf die “Zentrale Stelle” in Ludwigsburg Vorermittlungen auf, die schließlich zu Ermittlungen, einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück und dann einem Prozess führte.
Dabei konnten nur noch wenige Angehörige dieser Division bzw. der unmittelbar an dem Massaker beteiligten Einheiten ausfindig gemacht werden. Aus diesem Personenkreis wurden im Jahr 1967 fünf ehemalige SS-Männer aufgrund entsprechender Beweislage von der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt. Darunter befanden sich die wegen Mordes beschuldigten Kompanieführer Hans Röhwer, Herbert Schnelle und Hans Krüger sowie die Unteroffiziere Ludwig Leithe und Oskar Schulz, die aufgrund einer mutmaßlichen mittelbaren Tatbeteiligung wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht standen.
Nach ursprünglicher Verurteilung der Angeklagten durch das Landgericht Osnabrück hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Revisionsverfahren auf. Ursache hierfür war eine waghalsige Konstruktion von Verjährungsfristen auf Grundlage der Annahme, ein Gericht der Waffen-SS habe in der Sache bereits ermittelt, die dafür gesorgt hat, dass Kriegsverbrecher auf freien Fuß gesetzt wurden.
Durch unsere Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Osnabrück konnten sich die Studierenden nun ein Semester lang auf Grundlage des knapp 20.000 Seiten umfassenden Aktenbestandes eingehend mit dem Prozess beschäftigen. Im Anschluss an die Einarbeitung in den Ereignishorizont der Tat und den historischen Kontext des Prozesses begannen ab Ende November die Arbeiten im Archiv. Dabei wurden größere Teile der von Staatsanwaltschaft und Landgericht produzierten Akten gesichtet, ausgewertet und eigene Zugänge zum Material entwickelt.
Am Ende dieses Rechercheprozesses stand die Vorstellung erster Ergebnisse aus der Archivarbeit. Anhand von selbst gestalteten Postern stellten die Studierenden des Seminars ihre Konzepte für eine tiefere inhaltliche Auseinandersetzung mit dem gesichteten Material und den von ihnen entwickelten Fragestellungen vor. Ein erstes beachtliches Ergebnis bestand dabei in einer umfangreichen Rekonstruktion der Ereignisse im Kontext der Tat, ersten Versuchen juristischer Aufarbeitung der Massaker in Österreich und Italien in den 1950er-Jahren sowie der Ermittlungen und Gerichtsverhandlung in Osnabrück in Form einer Chronologie. Bezüglich der individuell gewählten Schwerpunkte stieß besonders die öffentliche Wahrnehmung des Prozesses im Sinne eines Indikators für den gesellschaftlichen Umgang mit der NS-Vergangenheit in der jungen Bundesrepublik auf das Interesse der Studierenden. Gleich mehrere Mitwirkende behandelten sowohl die nicht-öffentlichen Reaktionen der Öffentlichkeit mittels privater Zuschriften an das Gericht als auch die öffentliche Reaktion anhand von diskursiven Quellen.
Interessierte aus der Studierendenschaft und Angehörige des Historischen Seminars konnten zusätzlich Präsentationen zu den verschiedenen Akteuren des Prozesses (z.B. Zeugen, Ankläger oder Verteidiger), den Strafverfahren der 1950er-Jahre oder auch dem Revisionsverfahren beim BGH beiwohnen und die von den Studierenden erarbeiteten Fragestellungen mit der Arbeitsgruppe kritisch diskutieren.
In der vorlesungsfreien Zeit werden die Studierenden nun ihre ersten Konzepte weiterentwickeln und sich in Form von wissenschaftlichen Arbeiten tiefergehend mit den eigens gewählten Themen beschäftigen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
jroters (9. Februar 2024). Strafprozess gegen fünf ehemalige SS-Angehörige am Landgericht Osnabrück – Studierende stellten Ergebnisse aus mehrmonatiger Archivarbeit vor. NGHM@UOS. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vshe