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Mit dem Wald vergeht das Kulturerbe – Dramatische Zerstörung von Bodendenkmälern aus dem Kontext der “Schlacht im Hürtgenwald”

Seit 2014 führt die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften der Universität Osnabrück regelmäßig Prospektionen und Grabungen im Bereich des “Schlachtfeldes Hürtgenwald” durch.

Nachdem eine umfassende für den April 2020 geplante Kampagne im Rahmen des Projekts “Lernort Schlachtfeld” (gefördert durch den Landschaftsverband Rheinland) aufgrund der Covid-19 Pandemie abgesagt werden musste, konnte im August 2020 ein kleines Team der IAK wieder vor Ort mit Datenerhebungen beginnen.

Die entwaldeten Flanken des westlichen Kall-Tals im Bereich des sogenannten “Kall-Trails” (Foto: Marcel Storch/IAK).

Im Mittelpunkt standen dabei
(1) eine Befliegung des “Kall-Trails” mit einem drohnenbasierten LiDAR-Scanner sowie ergänzend die Digitalisierung von Bodendenkmälern mit Hilfe eines terrestrischen LiDAR-Scanners;
(2) Untersuchungen auf der Kriegsgräberstätte Vossenack mit nicht-invasiven Methoden (Bodenradar/Magnetometrie) sowie
(3) die digitale Dokumentation eines bereits 2019 untersuchten Netzes von Schützengräben der Wehrmacht zwischen Großhau und Gey.

Die inhaltlichen Ziele der Untersuchung gruppieren sich um Fragen anthropogener Zerstörungen durch Raubgrabungen, Re-Enactment sowie Fäll- und Bergungsarbeiten innerhalb des Forstes. Dabei geht es der Osnabrücker Arbeitsgruppe um die Entwicklung von Methoden zur nicht-invasiven Detektion und Dokumentation solcher Eingriffe sowie von Grablagen auf Kriegsgräberstätten bzw. im Bereich von Massengräbern.

Befliegung des Kall-Tals mit einem drohnenbasierten LiDAR System [Foto: Frank Möller].

Im Untersuchungsgebiet werden derzeit besonders die Auswirkungen der Entwaldung infolge des Borkenkäferbefalls immer deutlicher sichtbar. Große Bereiche an den Flanken des Kall-Tals im Bereich des historischen “Kall-Trails” sind bereits gerodet worden, so dass dort vorhandene Bodendenkmäler nun weit intensiver Erosionsprozessen ausgesetzt sind.

Weit dramatischer noch wirken sich Waldsterben und Rodungen aktuell im Bereich zwischen Großhau und Gey aus. Dort ist ein Gebiet betroffen, durch das sich bisher ein Netz von Schützengräben der Wehrmacht zog, das zu den wesentlichen Verteidigungslinien unmittelbar östlich des Westwalls gehörte und 1944 hart umkämpft war.

Bisher waren die im Wald gelegenen Abschnitte dieser Anlage an der Bodenoberfläche noch gut erkennbar und durch den Baumbestand geschützt. Nun haben Rodungsarbeiten einen Abschnitt des Grabensystems vollkommen zerstört. Das Bodendenkmal ist dadurch unwiederbringlich verloren.

Eine Luftaufnahme macht das Ausmaß der Zerstörung des Forstes deutlich
(Aufnahme: Marcel Storch/IAK)

Solche Fallbeispiele machen deutlich, wie dringend notwendig es ist
(1) vor Ort und bei der Waldwirtschaft Sensibilität für den Umgang mit Bodendenkmälern zu wecken und
(2) auf die bereits verfügbaren Methoden und Techniken der digitalen Kartierung und Dokumentation solchen kulturellen Erbes vor dessen Zerstörung zurückzugreifen.

Nur so lassen sich Aufnahmen bedeutender Spuren historischer Ereignisse digital so dokumentieren, dass auch nach deren Zerstörung in Forschung und Vermittlung mit dem Befund weiter gearbeitet werden kann.

Unmittelbar wäre angezeigt, durch ein Notprogramm weitere Verluste kulturellen Erbes im Bereich des “Schlachtfeldes Hürtgenwald” – und anderenorts – zu verhindern. Zugleich gilt es, einen Dialog zwischen Gesellschaft, Wirtschaft, Denkmal- und Kulturlandschaftspflege sowie Wissenschaft und Forschung zu befördern, der nachhaltigere Lösungen für die Bedrohung historischer Landschafen und ihres kulturellen Erbes diskutiert.

Der Short Report Nr. 4 der IAK bietet weitere Informationen zur Prospektion.

LIDAR-PROSPEKTION DER GEDENKSTÄTTE DALUM

Blick auf die Kriegsgräberstätte Dalum im August 2020 [Foto: Universität Osnabrück]

Im August 2020 haben Wissenschaftler/innen der interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften (IAK) ihre Untersuchung der Kriegsgräberstätte Dalum im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Gedenkstätte Esterwegen fortgesetzt.

Ziel des Vorhabens bleibt, die Lage von Grabstellen auf dem Areal zu detektieren und deren Dimension zu dokumentieren. Noch ist unklar, wie viele Opfer der NS-Gewaltherrschaft im Bereich des Friedhofs begraben sind: die Forschung spricht von 8.000 bis 16.000 Menschen.

Eine Drohne des Typs DJI 600 mit einem Laserscanner.
[Foto: Universität Osnabrück]

Im August konnten nun erstmals umfassend geowissenschaftliche Verfahren und Technologien vor Ort eingesetzt werden: Neben einer geodätischen Vermessung des Geländes kamen zwei Drohnen sowie ein terrestrischer Laserscanner zur (Fern-)Erkundung der Bodenoberfläche zum Einsatz. Der Fokus der Untersuchung lag bei der Detektion kleinster an der Oberfläche noch messbarer  Spuren von Bestattungsstellen, da neben Einzelgräbern auch Massengräber auf dem Gelände vermutet werden.

Der Short Report Nr. 3 der IAK bietet weitere Informationen zur Prospektion.

Mirjam Adam, M.Ed.
Marcel Storch, M. Sc.
Dr. Andreas Stele
Dr. Thomas Jarmer
Prof. Dr. Christoph Rass

Neuer Sammelband zur deutsch-jüdischen Geschichte 1933-1938

Die Frage “Was soll aus uns werden?” einte nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 das heterogene deutsche Judentum. Sie bewegte auch den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (CV), die größte deutsch-jüdische Organisation und organisatorische Stimme des liberalen deutschen Judentums. Mit dem Ziel der vollständigen Gleichberechtigung kämpfte er für die Integration der Juden in die deutsche Gesellschaft. Dieses Projekt stand 1933 vor seiner größten (und letztlich finalen) Krise. In den folgenden Jahren bemühte sich der CV darum, über alle Hindernisse, Gewalt und Verfolgung hinweg jüdisches Leben in Deutschland zu ermöglichen. Diese zu wenig erforschte Geschichte der jüdischen Selbstbehauptungsversuche in einem feindlichen Land nahm sich ein von der Mercator-Stiftung unterstütztes Forschungsprojekt an, dessen Ergebnisse nun im Metropol-Verlag erschienenen Sammelband veröffentlicht wurden.

Die Forscher*innen konnten dabei in Kooperation mit den Central Archives for the History of the Jewish People in Jerusalem auf die im Original in Moskau lagernden Akten des CV zugreifen. Als Teil dieses Projekt widmete sich der Osnabrücker Historiker Frank Wolff der Frage, mit welchen Mitteln der Centralverein versuchte, deutsche Juden und die Idee einer deutsch-jüdischen Kultur angesichts der existentiellen Bedrohung zu retten. Hieraus gingen bereits von ihm organisierte Lehrveranstaltungen, studentische Abschlussarbeiten und Workshops hervor, gefolgt nun von einem Aufsatz, der auch an Wolffs Arbeiten zur Beziehung von Auswanderungsideen und Landwirtschaft anschließt.

Engagierte sich der CV anfangs in der Rechtsberatung und im Kampf gegen die schlimmsten Eingriffe in jüdisches Leben, setzte sich infolge der dramatischen Verschlechterung nach den „Nürnberger Rassegesetzen“ 1935 der Gedanke durch, dass die vorherige Versuche der Selbstbehauptung im feindlichen System scheiterten. Gegen anfangs große interne Widerstände kamen führende Personen des deutschen Judentums wie Max Warburg, Ernst Kantorowicz oder Alfred Hirschberg zusammen, um über das Konzept eines „Kolonialinstituts“ und ein strukturiertes Emigrationsprogramm nachzudenken. Ausgangspunkt war der Gedanke, dass man nicht für alle deutschen Juden, wohl aber für eine klug gewählte Gruppe an Jugendlichen Strukturen für eine geordnete Auswanderung schaffen könne. Aufgrund der Migrationsregulierungen in den meisten potentiellen Einwanderungsstaaten mussten sie in die ihnen allesamt unbekannte Sphäre der landwirtschaftlichen Arbeitswanderung ausweichen. Denn während die die meisten Einwanderungsstaaten in den 1930er Jahren ihre Grenzen für die oft hochgebildeten aber im Arbeitsmarkt nicht benötigten deutschen Juden verschlossen, blieben sie für agrarische Arbeitskräfte offen. Zudem bestand innerhalb des deutschen Judentums bereits eine längere zionistische Tradition der agrarischen Ausbildung zur Auswanderung nach Palästina. Einerseits an solche Projekte anschließend, sich andererseits politisch von ihnen absetzend startete der Centralverein eine Initiative für ein Auswandererlehrgut nach seiner Facon. Das dafür benötigte Gut wurde, wenn auch mit größeren Hindernissen behaftet, im niederschlesischen Groß-Breesen gefunden. Das Programm entwarf der berühmte Pädagoge Curt Bondy, der als Leiter der Einrichtung gewonnen werden konnte. Hier entwickelte sich fortan die sehr besondere Geschichte einer agrarischen Ausbildung mit dem Ziele einer durch den CV organisierten Auswanderung. In diesem Heim wurde nun auch verhandelt, was es denn eigentlich bedeutet innerhalb einer Gesellschaft jüdisch zu sein, die Juden nicht als ihre Bestandteile anerkennt. Was machte nun Judentum aus? Die Religion war vielen Lehrern und Lehrlingen gleichermaßen fern, die deutsch-jüdische Idee zerstört und die rassische Definition des Nationalsozialisten kannte nur das Ziel des Ausschlusses und der Verfolgung. Und wohin konnten oder sollten die Absolventen auswandern? Die Kommunikation mit den großen global operierenden jüdischen Migrationsorganisationen wie ICA oder Emigdirect verlief schleppend, zugesagte Pläne in Brasilien zerschlugen sich und ein eröffneter Zielhof bei Richmond, Virginia scheiterte nach kürzerer Zeit. Von solchen Fragen getrieben und gegen zahlreiche Widerstände kämpfend entstand ein weithin sichtbares Institut welches mehrere Kohorten agrarischer Auswanderer*innen ausbildete. Gerade weil das Auswandererlehrgut Groß-Breesen ideel und praktisch aus den Handlungsrepertoire des CV heraussticht, eignet es sich als ein Prisma, um die Ziele, Wünsche und Selbstbehauptungsstrategien deutscher Juden in den Jahren vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs nachzuvollziehen.

Dies unternimmt Frank Wolffs Beitrag „Der Traum von deutsch-jüdischen Bauern. Das Auswandererlehrgut Groß-Breesen (1935-1938) und die verspätete Emigrationspolitik des Centralvereins“, der den von der Münsteraner Judaistin Regina Grundmann, dem Osnabrücker Rechtshistoriker Bernd Hartmann und dem in Newcastle lehrenden Historiker Daniel Siemens herausgegebenen Sammelband: „‚Was soll aus und werden?‘ Zur Geschichte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im nationalsozialistischen Deutschland“ abschließt. Weitere Beiträge widmen sich der Selbstverortung des CV 1933 bis 1939 (Daniel Siemens), der Wahrnehmung nicht-jüdischer Deutscher im CV (Anna Ulrich), dem anti-antisemitischen Abwehrkampf (Thomas Reuß), der Abwehr nationalsozialischer Angriffe auf den Talmud (Regina Grundmann) und der Jugendpolitik des CV bis 1936 (Martin Herholz).

Wolff, Frank. „Der Traum vom deutsch-jüdischen Bauern: Das Auswandererlehrgut Groß-Breesen (1935-1938) und die verspätete Emigrationspolitik des Centralvereins“. In ‚Was soll aus und werden?‘ Zur Geschichte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im nationalsozialistischen Deutschland, herausgegeben von Regina Grundmann, Bernd Hartmann, und Daniel Siemens, 195–238. Berlin: Metropol, 2020, ISBN 978-3-86331-530-6, 22,- Euro.

Eröffnung zur rechten Zeit – Osnabrücker Gedenkstätten laden in ihre neue Dauerausstellung

Seit 2001 befindet sich im Westflügel des Osnabrücker Schlosses die Gedenkstätte ‚Gestapokeller‘. Zusammen mit der Gedenkstätte ‚Augustaschacht‘, nur wenige Kilometer südlich von Osnabrück, formt sie ein deutschlandweit einmaliges Ensemble. Im ‚Gestapokeller‘ folterte die NS-Geheimpolizei Verdächtige und erzwang auf brutale Weise Geständnisse. Im ‚Augustaschacht‘ richtete sie 1944 ein sog. Arbeitserziehungslager (AEL) ein und deportierte dorthin diejenigen, die sich dem Arbeitszwang zu widersetzen wagten. Um solchen Widerstand zu brechen, schuf die Gestapo im AEL bewusst Bedingungen, die diejenigen in den Konzentrationslagern an Grausamkeit noch übertrafen. Insgesamt 2.000 Menschen waren dort, am Hüggel, inhaftiert, mehr als 100 wurden ermordet oder starben an Entkräftung.

Die historische Verbindung zwischen den beiden Orten hebt die neue Dauerausstellung der beiden Osnabrücker Gedenkstätten hervor. Ab dem 7. Juli 2020 ist sie für den Publikumsverkehr geöffnet.  Unter dem Titel ‚Polizeigewalt und Zwangsarbeit‘ werden dort nun zwei Themen erörtert, die bis heute nichts an ihrer Relevanz verloren haben.
(Weitere Informationen hier)

Die umfassende Um- und Neugestaltung der Gedenkstätten wurde durch intensive wissenschaftliche Recherchen vorbereitet. Dafür kooperierte die Universität Osnabrück (UOS) einmal mehr mit dem Gedenkstättenverein. Befunde und Erkenntnisse aus dem DFG-geförderten Forschungsprojekt ‚Überwachung. Macht. Ordnung. Personen- und Vorgangskarteien als Herrschaftsinstrument der Gestapo‘ der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung flossen, parallel zu ihrer wissenschaftlichen Publikation, ebenso in die Ausstellung ein wie die im Projekt aufwändig und vollständig digitalisierte Osnabrücker Gestapo Kartei.

In Ihrer Kartei speicherte die Gestapo auf knapp 49.000 Karten Informationen zu rund 48.000 Personen und hielt in rund 41.000 sog. Sachverhalten fest, was sie Personen zur Last legte. Nutzen die Wissenschaftler*innen der UOS diesen zentralen Wissens- und Vorratsdatenspeicher der Geheimpolizei im Forschungsprojekt zur umfassenden Erforschung der Gestapo selbst, bietet er den Besucher*innen der Gedenkstätte ‚Gestapokeller‘ die Gelegenheit, Individuen an einer digitalen Station selbstständig zu recherchieren, persönlichen Beziehungen nachzuspüren und darüber den tausenden Opfern der nationalsozialistischen Polizeigewalt im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück einen Namen zu geben.

So ausgestattet bietet die neue Dauerausstellung in den beiden Osnabrücker Gedenkstätten einen hervorragenden Rahmen, um zwei Aspekte der finstersten Zeit deutscher Geschichte eingehend zu reflektieren und diskutieren. Dies ist dringend geboten. Denn der historisch informierte Blick auf die jüngsten Ereignisse in den USA sowie die Reformen in Hongkong gibt Anlass zur Befürchtung, das nichts jemals wirklich vorbei ist. Freiheit war, ist und bliebt ein staatsbürgerliches Projekt.

Und über die Formen moderner Sklaverei haben wir dann noch gar nicht gesprochen…

Dr. Sebastian Bondzio

Jews and the Ends of Theory. Review by Sebastian Musch

… Critical Theory became critical theory and then theory, moved from the old world to the new, and took its long, substantive-filled sentences with it. Theodor Adorno and Max Horkheimer became unfashionable and again fashionable, Jacques Derrida and Michel Foucault filled the void and stayed, and now the “critical” oppositional gist of critical theory inhales its stimulus freely, including from Carl Schmitt and Martin Heidegger. What a journey …

Review of Shai Ginsburg, Martin Land, Jonathan Boyarin, eds. Jews and the Ends of Theory. New York: Fordham University Press, 2019. 

Continue at https://www.h-net.org/reviews/showpdf.php?id=54230

“Gastarbeiter”. Zur Geschichte eines Schlüsselbegriffs der Produktion von Migration

Vor einhundert Jahren, am 14. Juni 1920, ist Max Weber verstorben – an der “Spanischen Grippe”, so wird vermutet. Wenige Wissenschaftler*innen haben die Sozialwissenschaften so stark beeinflusst und geprägt wie Max Weber, dessen Schriften, Thesen und Einstellungen inzwischen allerdings ebenso differenziert wie kritisch diskutiert werden (Torp 1998, Kaseler 2014).

Am 14. Juni 2020 spricht die Vorsitzende der schleswig-hollsteinischen SPD Serpil Midyatli in einem Interview der Lüneburger Nachrichten von dem in der deutschen Gesellschaft noch immer tief eingegrabenen Rassismus und der Diskriminierung nicht-weißer Menschen in Deutschland. Sie verweist dabei auf die Zuwanderung der Eltern und Großeltern von Deutschen mit Migrationsgeschichte als “Gastarbeiter”.

“Gastarbeiter” – handelt es sich dabei um die schlichte Bezeichnung für Arbeitsmigrant*innen, die zwischen 1955 und 1973 nach Westdeutschland gekommen sind oder schwingen in diesem Begriff tiefer liegende Bedeutungen?

Am Todestag Max Webers schließt sich in der Tat ein Kreis, der zum Nachdenken über die Bezeichnungen anregt, mit denen wir Migration konstruieren und durch die Zeit übersetzen. Denn den Begriff “Gastarbeiter” scheint Max Weber vor etwas mehr als einem Jahrhundert ins deutsche Denken eingeführt zu haben. Es lohnt sich, über Bedeutung, Geschichte und Verwendung dieses in Medien und Wissenschaft noch immer viel zu wenig reflektierten – und zugleich global in zahllosen Übersetzungen als ein terminus technikus und wirkmächtige Differenzkategorie präsenten – Konzeptes nachzudenken.

Tatsächlich hat Max Weber in seinen Aufsätzen zur Religionssoziologie, die er während des Ersten Weltkrieges in mehreren Teilen im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik publizierte, und die dann zusammengefasst in mehreren Ausgaben als “Gesammelte Aufsätze” erschienen, den Begriff des “Gastarbeiters” verwendet und definiert, vielleicht geprägt.

” […] ihre spezialistisch geschulten Arbeiter gehen auf die Wanderschaft und siedeln sich weiterhin als Gastarbeiter zeitweise oder schließlich dauernd in fremden Gesellschaften an. In den allerverschiedendsten Erdteilen oder Gebieten – selbstverständlich in sehr erheblichen Spuren auch im antiken wie im mittelalterlichen Occident – finden wir diese interethnische Arbeitsteilung.

(Weber, 1921, 126 f.)

Mit ähnlicher Bedeutung verwendet Max Weber den Begriff “Gastarbeiter”, den er auch zum “Gastvolk” weiter denkt, mit Bezug auf das hinduistisch-indische Gesellschaftsmodell an mehreren Stellen.

Wesentlich beschreibt er zwei Phänomene:
(1) zugewanderte Arbeitskräfte, die außerhalb der “Gemeinschaft” stehen, niedere Arbeiten verrichten und die “unreinen” Kasten bilden – wobei ihnen eine ganz bestimmte Rechtsstellung aber keine eigentliche Zugehörigkeit zugeschrieben wird;
(2) in einem Herrschaftsgebiet in geschlossenen Gruppen angesiedelte “unterworfene Völker” (Weber 1921, S. 13, 127).

Zentral ist für ihn dabei eine auf “Fremdheit” gegründete Unmöglichkeit jedweder Integration:

In den Städten aber hinderte gerade in der breiten Schicht der Gewerbe die rassenmäßige und ethnische Fremdheit der Gasthandwerker gegeneinander die Entwicklung von Verbänden nach Art des occidentalen popolo

(Weber, 1921, S. 127 f.)

Während eine möglicherweise weiter zurück liegende Verwendung des Begriffs noch nicht nachgewiesen ist, gibt die im 19. Jahrhundert durchaus synonyme Verwendung von “Gastrecht” für “Fremdenrecht”, etwa bei Jordans, Hinweise darauf, dass die in der älteren deutschen Rechtsauffassung nachweisbare Vorstellung der Stellung des “Gastes” als einer zwar mit gewissen Rechten – und Pflichten – ausgestatteten Figur, für die es allerdings keine Zugehörigkeitsoptionen gibt, Anknüpfungspunkte bietet (Jordans 1838).

Noch ist ebenfalls nicht nachvollzogen, wie der Begriff in den 1920er und 30er Jahren rezipiert, angeeignet und weiter verwendet wurde. Spätestens ab 1940 etablierte sich “Gastarbeiter” jedenfalls im Vokabular des NS-Arbeitseinsatzes als Bezeichnung für “ausländische Arbeitskräfte”.

Eine Spur auf diesem Weg bietet der Arbeitsrechtler C(K)lemens Nörpel, der zunächst für den ADGB tätig war und in der NS-Zeit ins Arbeitsrechtliche Institut der Deutschen Arbeitsfront (DAF) wechselte. Er führte schon 1940 in seiner Schrift “Zum Problem des Einsatzes ausländischer Arbeiter” die Vorstellung temporär präsenter “Gäste” der “Volksgemeinschaft” ein, die durchaus Ähnlichkeiten zum Argument Webers aufweist (Nörpel 1940).

Bis 1945 rangierte “Gastarbeiter” neben “Fremdarbeiter” und “Ostarbeiter” als Kategorie in Propaganda, Verwaltungsschriftgut und Medien des “Dritten Reiches” zur Bezeichnung bestimmter Kategorien von Zwangsarbeiter*innen. Die Vielzahl der Verwendungskontexte lässt dabei auf eine nicht geringe Verbreitung und Präsenz des Begriffs schließen (Rass 2012 sowie Rass/Amenda 2012).

Die mit ihm assoziierten Bedeutungen bewegten sich einerseits um den Versuch einer Normalisierung der durch den “Arbeitseinsatz” wachsenden Diversität:

„Der Krieg hat mit zahlreichen neuen Notwendigkeiten und Einrichtungen auch neue Begriffe und Wortbildungen gebracht. Zu ihnen gehört das uns heute oft begegnende Wort ‚Gastarbeiter‘. Jedermann weiß, was dieses Wort bezeichnet, denn die ausländischen Arbeiter sind in den Straßen, in den Verkehrsmitteln und Restaurants dem deutschen Publikum längst ein gewohntes und kaum noch als außergewöhnlich betrachtetes Bild geworden”

„Wie lebt der Gastarbeiter?“, in: Die Wirtschaftskurve mit Indexzahlen der Frankfurter Zeitung 23 (1944), S. 55.

Andererseits stand die Nutzung als Differenzkategorie zur Herstellung einer rassistischen Hierarchie, die jede Gleichheit oder Zugehörigkeit der “Gastarbeiter” zur “Volksgemeinschaft” ausschloss klar im Vordergrund – während zugleich auch mit Blick auf die Zeit nach einem Ende des Krieges die Gesellschaft des NS-Staates auf die fortgesetzte Präsenz von “Fremdvölkischen” vorbereitet wurde, um soziale Praktiken der Ab- und Ausgrenzung zu institutionalisieren:

„Die Zahl der Fremdvölkischen, die von uns zur Arbeitsleistung herangezogen, inmitten unseres Volkes leben, ist im Laufe des Krieges zu Millionen angeschwollen. Während wir die germanischen Völker, da in ihnen das nordische Blut überwiegt, als ,stammesgleich‘ bezeichnen, sind uns die slawischen und romanischen, da ihr Kern nicht nordisch ist, ,stammesfremd‘. Die dauernde Berührung mit den Fremdvölkischen, insbesondere mit den Stammesfremden, bringt die ernste Gefahr mit sich, dass der biologische Bestand unseres Volkes durch Einströmen fremden Blutes geschwächt wird. Daher kommt der nationalsozialistischen Fremdvolkpolitik, die das Verhältnis der bei uns lebenden ausländischen ,Gastarbeiter‘ zum deutschen Volk regelt, wachsende Bedeutung zu. Die Fremdvölkischen völlig wieder aus dem Reiche auszusiedeln, wird aus wirtschaftlichen Gründen vielleicht noch lange nach dem Kriege nicht durchführbar sein. Der Kampf gegen eine rassenbiologische Schädigung unseres Volkes richtet sich daher einstweilen vornehmlich gegen unerwünschte fremdvölkische Bluteinschläge

Karl Christoffel, Volk, Bewegung, Reich. Grundlegung für Unterricht und NS-Führung, 2., verb. Aufl., Frankfurt am Main 1944 (nur für den Gebrauch innerhalb der Wehrmacht), S. 34.

Als der Begriff “Gastarbeiter” in Westdeutschland während der späten 1950er Jahren eine Renaissance erlebte und bald auch international Verwendung fand, existierte in der deutschen Gesellschaft also durchaus eine Vertrautheit mit seiner Bedeutung. “Gastarbeiter” als Bezeichnung für Arbeitsmigrant*innen wieder aufzugreifen lässt sich möglicher Weise auch als ein Rückgriff auf die Nomenklatur der NS-Rassenideologie lesen, die sich ihrerseits ein bereits geprägtes und mit Bedeutung aufgeladenes Konzept angeeignet und überformt hatte (Rass 2010).

Dieser Befund wäre sets kritisch mitzudenken, wenn ohne Problematisierung des Begriffs allenthalben mit Bezug auf Migration in unserer Gegenwart, mit Bezug auf die westdeutsche Migrationsgeschichte oder im Diskurs über die Regulierung “temporärer Arbeitsmigration” von “Gastarbeitern” gesprochen wird.

“Gastarbeiter” ist kein unschuldiges Wort, das die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte durch Westdeutschland seit 1955 bezeichnet. “Gastarbeiter” transportiert Bedeutungen, die unserer Vorstellung einer solidarischen Gesellschaft, die nicht als vergemeinschafteter Ethnos strukturell rassistische Ausgrenzung und Diskriminierung hervorbringt, sondern als vergesellschafteter Demos Gleichheit und Zugehörigkeit ermöglicht, diametral entgegen stehen (Wildt 2019).

Die im Wort “Gastarbeiter” transportierten Ideen lassen sich im Denken über Migration und Gesellschaft durchaus noch weiter zurück verfolgen. Auch die Schriften Max Webers sind dabei nur eine Station (Rass 2020).

Literatur

Lars Amenda/Christoph Rass, Fremdarbeiter, Ostarbeiter, Gastarbeiter. Semantiken der Ungleichheit und ihre Praxis im “Ausländereinsatz”, in: , Ungleichheiten im “Dritten Reich” : Semantiken, Praktiken, Erfahrungen. Göttingen 2012, 90–117.
Sylvester Jordans, Gastrecht (Fremdenrecht), in: Carl von Rotteck/Karl Theodor Welcker (Hrsg.), Staats-Lexicon oder Encyklopädie der Staatswissenschaften, Band 6. Altona 1838, 291–317.
Dirk Kaesler, Max Weber. Preuße, Denker, Muttersohn. 1. Aufl. München 2014.
Klemens Nörpel, Zum Problem des Einsatzes ausländischer Arbeiter. Berlin 1940.
Christoph Rass, Institutionalisierungsprozesse auf einem internationalen Arbeitsmarkt. Bilaterale Wanderungsverträge in Europa zwischen 1919 und 1974. Paderborn 2010.
Christoph Rass, Staatsverträge und “Gastarbeiter” im Migrationsregime des “Dritten Reiches”. Motive, Intentionen und Kontinuitäten, in: Jochen Oltmber (Hsg.), Nationalsozialistisches Migrationsregime und “Volksgemeinschaft”. Paderborn 2012, 159–183.
Christoph Rass, Bewegung in einer kleinen Welt. Justus Möser als Denker eines frühneuzeitlichen Migrationsregimes, in: Ulrich Winzer/Susanne Tauss (Hrsg.), “Es hat also jede Sache ihren Gesichtspunct …”. Neue Blicke auf Justus Möser (1720-1794). Münster 2020, 85–100.
Cornelius Torp, Max Weber und die preußischen Junker. Tübingen 1998.
Max Weber, Hinduismus und Buddhismus. (Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie). Tübingen 1921.
Michael Wildt, Die Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte. Berlin 2019.

Justus Möser und das Denken über Migration

Ein neuer Sammelband fasst anlässlich des 300. Geburtstags von Justus Möser aktuelle Forschungen zum Publizisten, Juristen und Staatsmann aus Osnabrück zusammen.

Mit dabei auch ein Aufsatz von Christoph Rass zu den migrationspolitischen Ideen Justus Mösers:

Bewegung in einer kleinen Welt. Justus Möser als Denker eines frühneuzeitlichen Migrationsregimes, in: ‘Es hat also jede Sache ihren Gesichtspunct …’. Neue Blicke auf Justus Möser, hrsg. von Ulrich Winzer und Susanne Tauss, Münster 2020. 

Aus dem Fazit:

Dem von Möser entworfenen Modell eines rein utilitaristischen Migrationsregimes ist Deutschland, so würde es eine kritische Migrationsforschung formulieren, tatsächlich durch die Moderne und bis vor wenigen Jahren gefolgt. Mit bis heute fatalen Konsequenzen für Entwicklung und die Verteilung von Chancen in unserer Migrationsgesellschaft sowie auch für unser Denken über Migration, Integration und Zugehörigkeit, das über lange Zeiträume hinweg so rückwärtsgewandt geblieben ist wie Mösers Entwurf aus dem 18. Jahrhundert. Auch in diesem Handlungsfeld hat Justus Möser also weit vorgedacht und ist zugleich Überkommenem verhaftet geblieben.

Viele der bei ihm aufscheinenden Ideen haben sich durchaus als wirkmächtig erwiesen: Die Ökonomisierung von Migrationspolitik, die auch bei scheinbarem laissez-faire über den Rückgriff auf unterschiedliche Rechtsverhältnisse für In- und Ausländer drakonische Regulierungsinstrumente bereithält, die eher auf dauerhafte Exklusion setzt anstelle gleichberechtigter, partizipativer Integration, die über eine Perpetuierung rechtlicher und ökonomischer Abhängigkeitsverhältnisse wirkt und sich ganz wesentlich auf die Deportabilität von Migrantinnen und Migranten stützt.  

Justus Möser indes hat eine solche Politik gleichwohl nie als kohärentes Modell entworfen. Er hat auch die von ihm angedachten Maßnahmen nie konsequent umgesetzt. Bemerkenswert aber bleibt nach dieser Zusammenschau und Ausdeutung bei ihm aufscheinender Ideen über Mobilität und Migration, über Zugehörigkeit und Integration sowie über deren kulturellen, sozialen und ökonomischen Bedingtheiten und Folgen, über die Regulierungsrechte und -möglichkeiten von Staat oder staatstragenden Eliten, über Gleichheit und Ungleichheit, wie sehr diese mit den eigentlichen Rahmungen der Migrationsregime korrespondieren, die sich in Deutschland während der kommenden beiden Jahrhunderte entfalten sollten.”   

Neuerscheinung: Soldatentod und Durchhaltebereitschaft. Eine Stadtgesellschaft im Ersten Weltkrieg

Der Erste Weltkrieg dauerte mehr als vier Jahre. Am Ende waren 2 Millionen deutsche Soldaten tot. Sebastian Bondzio fragt in seinem neuen Buch, was dies für eine Gesellschaft bedeutete und wie es ihr möglich war, den Krieg unter dem Eindruck des Sterbens so lange zu führen.

Zur Beantwortung unternimmt seine historische Analyse am Fallbeispiel der Stadt Osnabrück drei Schritte: Erstens vermisst sie das Sterbegeschehen in den Operationsgebieten des Ersten Weltkriegs und zeigt darüber die komplexen Verknüpfungen zwischen den beiden Sphären »Front« und »Heimat« auf.
Zweitens verortet sie die Toten in der Stadtgesellschaft und macht die Übersetzung des Sterbens auf eine Stadtgesellschaft sichtbar. Beide Schritte verdeutlichen die quantitativen Dimensionen des Sterbens im Krieg und rufen dazu auf, das historische Narrativ einer »Massentrauer« zu hinterfragen.
Der dritte Teil nimmt dies zum Ausgangspunkt und arbeitet heraus, wie eine Gesellschaft, die Trauer zunehmend als Bedrohung wahrnahm, sich selbst disziplinierte und zum Zwecke der Kriegsführung eine neue Kriegskultur gab.

https://www.schoeningh.de/view/title/56001

Das “Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet”

Am 25. April jährte sich das Inkrafttreten des „Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ im Jahr 1951. Als „Heimatlose Ausländer“ kategorisierte der Gesetzgeber Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg als sogenannte „Displaced Persons“ von der International Refugee Organization (IRO) betreut worden waren, aber weder in ihre Heimatländer repatriiert werden konnten noch für das Resettlement in aufnahmebereiten Drittstaaten in Frage kamen.

Die Verantwortung für die Anfang der 1950er Jahre in Westdeutschland verbliebenen „Displaced Persons“ und ihre Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland ging zum 30. Juni 1950 von der IRO auf die bundesdeutschen Behörden über. Verbunden damit war die Forderung der Alliierten nach Einführung eines Gesetzes, das diesen Menschen – unter ihnen vor allem Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, Deportation und Verschleppung – Schutz vor erneuter Diskriminierung und umfassende Rechte zusicherte.

Mit dem 1951 verabschiedeten Gesetz erhielten diese Menschen den neuen Rechts- und Aufenthaltstitel „Heimatlose Ausländer“. Dieser hierzu in der Ministerialbürokratie eigens erfundene Begriff sollte eine inhaltliche Abgrenzung herbeiführen und keine Verbindung zur nationalsozialistischen Terrorherrschaft sowie zu der damit verbundenen deutschen Verantwortung für die Situation dieser Menschen signalisieren. Rechtlich wurden „Heimatlose Ausländer“ in den meisten Bereichen mit deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, womit das Gesetz über das internationale Flüchtlingsrecht hinausging und somit die Forderungen der Alliierten widerspiegelte. Die Regelungen schlossen die „Heimatlosen Ausländer“ im Gegensatz zu Flüchtlingen oder Vertriebenen aber gleichzeitig von möglichen Entschädigungsleistungen oder einem Lastenausgleich seitens des Westdeutschen Staates aus.

Hans Lukaschek (CDU), seinerzeit Bundesminister für Vertriebene, lobte den Gesetzesentwurf in einer ersten Beratung im Bundestag am 18. Oktober 1950 als „den ersten formalen Schritt in die Völkergemeinschaft“ sowie als „Dokument der Bereitschaft zu einer völkerverbundenen Humanität mit dem Ziel, die Freiheit und die materielle Existenz aller derjenigen zu sichern, die eines der wertvollsten irdischen Güter hergeben mussten, nämlich ihre Heimat“ und erntete lebhaften Beifall.

Der negierte Bezug zu den NS-Verbrechen in der Terminologie des Gesetzes, die damalige Betrachtung der „Displaced Persons“ als gesellschaftliches und finanzielles Problem sowie das Fortbestehen von Stereotypen und Ressentiments aus der NS-Zeit in der Nachkriegszeit blieben indes gesellschaftliche Realität. Entsprechend langwierig gestaltete sich die Integration der sich nun in Deutschland niederlassenden „Heimatlosen Ausländer“. Auch Jahrzehnte nach Ende des Krieges sahen sie sich vielfach mit Diskriminierung und schlechten Lebensbedingungen konfrontiert.

Die Kategorisierung der „Displaced Persons“ als „Heimatlose Ausländer“, ihre Aufnahme und Integration in die deutsche Gesellschaft untersuchen wir in einem Projekt an der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück. Linda Ennen arbeitet im Forschungsprojekt „Prozesse gewaltinduzierter Mobilität. ‚Displaced Persons‘ zwischen Repatriierung, Resettlement und Integration in niedersächsischen Kommunen nach dem Zweiten Weltkrieg“ an einer Fallstudie zur Stadt Osnabrück, in der neben Fallakten der International Refugee Organization aus den Arolsen Archives, Dokumenten der IRO aus Archiven in Genf, Paris und New York sowie zahlreichen Verwaltungsakten aus den Beständen des Niedersächsischen Landesarchivs, erstmals auch die Daten der (historischen) Osnabrücker „Ausländermeldekartei“ Berücksichtigung finden können. Diese wird parallel im Forschungsprojekt „Massendatenbasierte Langzeitmodelle migrationsinduziert wachsender Diversität im urbanen Kontext: Ausländermeldekarteien als Kulturgut und Grundlage reflexiver Migrationsforschung“ digitalisiert und ausgewertet.

Gleichzeitig ist das Forschungsvorhaben zu „Heimatlosen Ausländern“ Bestandteil eines Forschungsprogramms zum Umgang mit mass-displacement im Kontext des Zweiten Weltkrieges, mit dem das Team der Professur Beiträge zum Verständnis von Gewaltmigration und ihrer Folgen leisten möchte.

German Migrants and the Circulation of Buddhist Knowledge between Germany and British Ceylon

Sebastian Musch writes about migrants and Buddhist knowledge circulation between British Ceylon and Germany at the GHI Washington blog https://migrantknowledge.org

“During the first half of the twentieth century, a few Germans migrated to British Ceylon (present-day Sri Lanka) and changed the local understanding of Buddhism. This translation process started in Germany…”

Continue at https://migrantknowledge.org/2020/04/18/circulation-of-buddhist-knowledge-between-germany-and-british-ceylon/

Bericht zur Prospektion des Lagers II (Aschendorfermoor) online.

Vor 75 Jahren entfesselte das “Sonderkommando Herold” im Lager II (Aschendorfermoor) eine Orgie der Gewalt.

Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Konfliktlandschaftsforschung (IAK) der Universität Osnabrück untersucht die Schauplätze dieser Verbrechen seit September 2019 und veröffentlicht nun einen ersten Bericht als IAK Working Paper online.

Die “Herold”-Massaker im Lager II (Aschendorfermoor): Eine interdisziplinäre Annäherung der Konfliktlandschaftsforschung an ‘unsichtbare’ Tatorte.

Ein Bericht von Andreas Stele, Mirjam Adam, Jacqueline Meurisch, Marie-Christin Wolffgang, David Krull & Christoph Rass

In den letzten Tagen vor der Befreiung kommt es im Lager II (Aschendorfermoor) der Emslandlager zu einem Massaker. Ein Soldat der Wehrmacht, der den Anschluss an seine Truppe verloren hat, gibt sich mit einer fremden Uniform als Offizier aus, schart eine Gruppe von Marodeuren um sich und ermordet zwischen dem 12. und dem 18. April 1945 mindestens 150 Gefangene des Lagers.

Die Taten des “Hauptmann Herold” sind Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen und Filme geworden. Die Gedenkstätte Esterwegen widmet sich heute der Dokumentation, Erforschung und Vermittlung der Geschichte dieser Ereignisse, der Tatorte und der Schicksale der Opfer.

Am Schauplatz des ehemaligen Lagers II findet sich heute eine Kriegsgräberstätte, die dem Gedenken an die Toten gewidmet ist.

Allerdings sind die genauen Tatorte und Schauplätze dieser Verbrechen bisher kaum erforscht. Obwohl zahlreiche Beschreibungen der Ereignisse in unterschiedlichen Quellen und Darstellungsformen vorliegen, sind der Ort der Erschießungen, die Lage der ursprünglichen Massengräber und die genaue Verortung der Gräber, die bei der Exhumierung der Opfer 1946 angelegt wurden, bisher unbekannt […].

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Thomas Großbölting / Sabine Kittel: Welche “Wirklichkeit” und wessen “Wahrheit”. Das Geheimdienstarchiv als Quelle und Medium der Wissensproduktion, eine Rezenzion von sebastian Bondzio

In den vergangenen Dekaden wurden zahlreiche, ursprünglich verborgene Vorgänge durch die (Teil-)Öffnung von Geheimdienstarchiven in diversen Ländern für die historische Forschung zugänglich. Dies nehmen Thomas Großbölting und Sabine Kittel in dem Sammelband Welche „Wirklichkeit“ und wessen „Wahrheit“? Das Geheimdienstarchiv als Quelle und Medium der Wissensproduktion zum Anlass, nach den Möglichkeiten historischer Erkenntnis aus geheimdienstlichen Überlieferungen zu fragen.
Folgerichtig überwinden Großbölting und Kittel dafür…

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Wissenschaft in Zeiten der COVID-19 Pandemie.

Mitarbeiter*innen der Professur NGHM im Video-Meeting.

Das NGHM-Team ist am 19. März 2020 mit der Schließung der Universität Osnabrück ins Home Office umgezogen. Eigene Veranstaltungen, Tagungsbesuche, Vorträge, Feldforschung und Archivreisen haben wir abgesagt oder verschoben, die Arbeitsgruppen einzelner Projekte haben sich digital vernetzt und arbeiten so gut es geht weiter. Zugleich bereiten wir uns auf online-Lehrveranstaltungen im Sommersemester vor und betreuen unsere Studierenden bereits jetzt “digital”.

Forschung und Lehre gehen auch unter diesen Bedingungen weiter.

Während die augenblickliche Lage viele Dinge relativiert und neue Anforderungen an alle stellt, lassen wir unsere zuvor gefassten Forschungsfragen, Themenfelder und Projekte natürlich nicht ruhen.

Der NGHM-Blog berichtet weiter über unsere Arbeit im Bereich der Historischen Migrationsforschung, der Digital History und der Konfliktlandschaften. Wir dokumentieren damit auch, wie Wissenschaft sich an radikal veränderte Rahmenbedingungen anpasst, auf neue Herausforderungen reagiert und zur kontinuierlichen kritischen Auseinandersetzung unserer Gesellschaft mit Geschichte und Gegenwart beiträgt, ohne sich zu verengen.

Atlas of the Near East: State Formation and the Arab-Israeli Conflict, 1918-2010. Review by Sebastian Musch

Rashomonic Rhapsodies in the Near East 

The Near East or Middle East, and especially the Israeli–Arab conflict, is rashomonic to its core, a web of contradictory narratives that are, more often than not, mutually exclusive. Too many justified claims populate the area – too many for a peaceful understanding and certainly too many to do justice to in one book….

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Der Wissenschaftsblog der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück