Hürtgenwald Newsletter Nr. 14

Soeben erschienen ist der Hürtgenwald Newsletter Nr. 14 von Frank Möller. Darin, neben aktuellen Nachrichten über NS-Symbole im Schnee in Roetgen, auf die der Gymnasiallehrer Benedikt Schöller aufmerksam macht, auch ein Interview mit Studierenden der Universität Osnabrück, die sich in einem Seminar mit der Erinnerungskultur im Kontext der “Schlacht im Hürtgenwald” sowie kritischen Gegenentwürfen auseinander setzen.

100 Jahre “der Kicker”

Die Zeitschrift “Der Kicker” ist aus dem deutschen Sportleben nicht mehr wegzudenken. Seit nunmehr 100 Jahren berichtet er über die Ergebnisse, das Vereinsleben und die kulturellen Entwicklungen des deutschen und internationalen Fußballs. Weniger bekannt als das Blatt ist allerdings die Geschichte seines Gründers. Walther Bensemann hob den “Kicker” 1920 nicht allein als sportliches Nachrichtenblatt aus der Taufe. Er verfolgte die Vision des Fußballsports als Ausdruck der Verständigung unter Europäern über alle nationalen Grenzen hinweg. Bereits 1899 organisierte Bensemann das erste Fußballländerspiel – und erfand dabei eine damals revolutionäre und heute gar nicht mehr wegzudenkende Art des sportlichen Austauschs. Doch Bensemann ging es dabei nicht allein ums Kräftemessen. Für ihn war Fußball und insbesondere der internationale Fußball ein pazifistisches Projekt.

Das erste Heft des “Kicker” (14. Juli 1920)

Wie andere kritische Zeitgenossen erachtete Bensemann den Nationalismus als die Wurzel jenes Übels, das in den Ersten Weltkrieg führte. Nach dessen Ende suchte er nach einer neuen Plattform, um den Ballsport als Möglichkeit und Ausdruck des aufeinander Zugehens und sich Kennenlernens einem breiteren Publikm bekannt zu machen. Fussball sollte gelebten Pazifismus ermöglichen. Um diese Botschaft in die Welt zu bringen, gründete er 1920 den “Kicker”. Es begann ein kometenhafter Aufstieg und 1932 lobte der damalige FIFA-Verbandpräsident das Blatt als das beste Sportmagazin Europas.

Eine der lange Zeit seltenen Erinnerungen an Bensemann (links im Bild) im Kicker (12. Januar 1953)

Nur wenige Monate später fiel Walther Bensemann und sein Werk allerdings doppelt in Ungnade. Mit dem Aufstieg der Nationalsozialisten wurde der jüdische Walther Bensemann erst als Kosmopolit und Pazifist angefeindet und dann aus der Redaktion geworfen und verfolgt. Er rettete sich 1933 in die Schweiz, wo er bereits 1934 verarmt verstarb. Zudem erfuhr der Fußball eine Umdeutung vom pazifistischen Miteinander zur Schule kampfbereiter Männlichkeit und des nationalen Stolzes. “Der Kicker” erschien auch in den Zeiten der nationalsozialistischen Herrschaft und wurde nun zu einem der vielen Sprachrohre der gleichgeschalteten Sport und Kulturlandschaft. Für Bensemann und seinen Ideen war nun kein Platz mehr. Nachdem Bensemann und sein Erbe von den Nationalsozialisten aktiv aus der Erinnerung nicht nur der Zeitschrift sondern insgesamt des Deutschen Sportlebens verdrängt worden waren, blieb dies auch im Nachkriegsdeutschland lange Zeit so. Sowohl der “Kicker” als auch der Fußball taten sich nicht nur schwer mit ihrer Vergangenheit, sie waren auch von ihr geprägt. Doch einige Autoren im “Kicker” kamen nun wieder auf Bensemann zu sprechen.

Welche Rollen Bensemann dabei zugeschrieben wurden, wie er erinnert und was dabei vergessen wurde, erforscht nun ein Team der Neuesten Geschichte Osnabrück. Unter der Leitung von PD Dr. Frank Wolff und der Mitarbeit von Lewis Wellbrock, der auch eine Masterarbeit zum Thema verfasst, widmet es sich der postumen Darstellung und Wahrnehmung Walther Bensemanns in der von ihm gegründeten Zeitschrift. Denn während seine Biografie in letzter Zeit vermehrt Aufmerksamkeit erfährt, ist der Umgang mit ihm und damit auch der Umgang des “Kickers” mit seiner eigenen Vergangenheit im Nationalsozialismus eine offene Frage. Dabei erlaubt dies nicht nur Einblicke in die Ausschlussdynamiken des Nationalsozialismus, sondern auch in deren memorisches Fortleben in der Bundesrepublik.

Anlässlich seines 100. Geburtstags geht “Der Kicker” seiner Geschichte in einem umfangreichen Sonderheft nach. Zahlreiche Autoren aus Journalismus, Sport- und Geschichtswissenschaft blicken dabei ebenso auf die Erfolge wie die kritischen Stellen seiner Vergangenheit. In dieses Vorhaben bringt die Neueste Geschichte der Universität Osnabrück einen Beitrag zum memorischen Umgang des “Kickers” mit seinem Gründer nach 1945 bis heute ein. Das Projekt erfreut sich dabei der Kooperation mit den Herausgebern des Sonderhefts, Dr. Henry Wahlig (Bochum) und Prof. Dr. Lorenz Pfeiffer (Universität Hannover) und dem “Kicker”. Diese Zusammenarbeit schließt an vorhergehende Kooperationen zwischen PD Dr. Frank Wolff und Dr. Henry Wahlig (Fußballmuseum) an. Diese erneute gemeinsame Arbeit ist für das Team der NGHM der Universität Osnabrück auch deswegen interessant, weil es neben dem spannenden Thema auch der immer wieder neu zu beantwortenden methodischen Frage nachgeht, wie sich eine kritische Aufarbeitung der Geschichte und Public History miteinander verbinden lassen.

Die Beiträge werden im Jahr 2021 veröffentlicht. Bei weitergehendem Interesse oder bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an PD Dr. Frank Wolff.

Herbstschule Boden | Spuren im Programm ‘Jugend erinnert’.

Im Frühjahr 2020 ist das Projekt Boden | Spuren. Gewaltorte als Konfliktlandschaften in der Geschichtskultur angelaufen. Das Projekt ist eine Kooperation der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften der Universität Osnabrück [Prof. Dr. Christoph Rass] mit der Stiftung Gedenkstätte Esterwegen und wird im Programm “Jugend erinnert” durch die Kulturstiftung des Bundes gefördert.

Ausschnitt der Präsentation zum Abschlussworkshop im Februar 2021

Im Rahmen eines pandemiegerechten Hygienekonzepts konnte die erste Prospektionskampagne des Projekts mit Studierenden noch im Oktober 2020 stattfinden. Eine Woche lang untersuchten die Teilnehmer/innen gemeinsam mit den Wissenschaftler/innen der UOS sowie Mitarbeiter/innen der Gedenkstätte Esterwegen den ehemaligen Lagerstandort “Lager II” im Aschendorfermoor. Neben einer vollständigen Kartierung der untertägig erhaltenen Spuren des Lagers ging es dabei um den Versuch, die im Lagergelände verorteten Massengräber sowie die bei der Exhumierung der Opfer in der Nachkriegszeit angelegten Gräber zu lokalisieren und zu dokumentieren.

Lesefunde vom Gelände des ehemaligen “Lagers II”: Knöpfe von der Sträflingskleidung der Gefangenen.

Nun beschäftigten sich vom 24. bis zum 26. Februar 2021 die Teilnehmer/innen in einem online-Workshop mit den Funden und Befunden, um Ideen zu Rekonstruktion, Dokumentation und kritischer Vermittlung der Ereignisse am Standort “Lager II” zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen in eine analoge/digitale Ausstellung und Vermittlungsformate (Apps/ Media Wikis) sowie neue mobile Rundgänge vor Ort einfließen.

Die nächste Kampagne des Projekts findet im Verlauf des Jahres 2022 mit Blick auf die “Kriegsgräberstätte Dalum” statt. Die Möglichkeit zur Teilnahme steht deutschen und internationalen Studierenden offen. Weitere Auskunft dazu gibt es bei der Gedenkstätte Esterwegen.

Prof. Dr. Christoph Rass
Mirjam Adam, M. Ed.

„Konfliktlandschaften – Besuch in Plaszów“

EIN AUSSTELLUNGSPROJEKT DES INSTITUTS FÜR KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK IM FLANDERNBUNKER / MAHNMAL KILIAN

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar zeigt der Verein Mahnmal Kilian im und rund um den Flandernbunker künstlerische Installationen von Studierenden und Lehrenden der Universität Osnabrück, die im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsprojekt entwickelt wurden.

Ruppe Koselleck mit seiner Konfliktlandschaften-Installation (Foto: Jens Rönnau)

2019 besuchte die Arbeitsgruppe „Konfliktlandschaften“ bestehend aus Vertreter*innen der Neusten Geschichte und Kunst/ Kunstpädagogik unter Leitung von Dr. Frank Wolff, Ruppe Koselleck und Prof. Dr. Andreas Brenne die Gedenkstätten Auschwitz/Birkenau sowie das Areal des vormaligen Arbeits- und Konzentrationslagers Płaszów bei Krakau. Kooperationspartner waren das Museum für  Gegenwartskunst in Krakau MOCAK und das Zentrum für verfolgte Künste in Solingen.

Als ein erstes Arbeitsergebnis wird nun in Kooperation mit dem Verein Mahnmal Kilian die von Ruppe Koselleck Ausstellung – virtuell – eröffnet, die Arbeiten von beteiligten Studierenden zeigt.

-> Weitere Informationen auf der Website der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften

-> Hier geht es zum Blog von Ruppe Koselleck mit weiteren Texten zum Projekt und zu seiner Arbeit.

Interdisziplinäre Annäherungen an gewaltüberformte Orte

Ergebnisse der Feldforschung der Interdisziplinären Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften der Universität Osnabrück im Kontext der “Schlacht im Hürtgenwald” im Winter 1944/45 in der Nordeifel sind soeben in der Zeitschrift Antiquity erschienen.

Andreas Stele, Malte Schwickert, Christoph Rass: The battle of Vossenack Ridge: exploring interdisciplinary approaches for the detection of U.S. Army field positions on a Second World War battlefield, in Antiquity (2021), https://doi.org/10.15184/aqy.2020.104

In unserer Forschung argumentieren wir für eine interdisziplinäre Erweiterung der geschichtswissenschaftlichen Betrachtung gewaltüberformter Orte des 20. Jahrhunderts um archäologische, vor allem aber auch naturwissenschaftliche Methoden.

Bei der Untersuchung der Gefechte zwischen Einheiten der US-Army und der Wehrmacht am Ortsausgang von Vossenack im November 1944 haben wir eine solche Methodenkette, die die Auswertung konventioneller Quellen, nicht-invasive Herangehensweise der Geophysik und schließlich den archäologischen Zugriff kombiniert, exemplarisch in Ansatz gebracht.

Die Untersuchungsergebnisse differenzieren wesentlich die bisher in der Literatur vertretenen Annahmen über die Verortung US-amerikanischer Infanteriestellungen im Bereich “Vossenack Ridge” und unterstreichen das Potential einer interdisziplinären Beforschung von Konfliktlandschaften, bei der die beteiligten Disziplinen auf Augenhöhe zueinander agieren.

Zur Anwendung bringt die IAK ihre Methodenkette nicht nur in militärgeschichtlichen Zusammenhängen, sondern insbesondere auch bei der Untersuchung von Lagerstandorten aus der NS-Zeit und bei der Detektion und Dokumentation von Grablagen aus Gewaltkontexten.

Christoph Rass

Den Gedenkort Malyj Trostenez digital erschließen.

NEU: Der videographierte Rundgang über die Gedenkstätte der Geschichtswerkstatt Minsk ist nun mit deutschen Untertiteln verfügbar!

Im Januar 2021 beginnt ein internationales Projekt zur multiperspektivischen Erschließung des Gedenkortes Malyj Trostenez bei Minsk unter Federführung der Geschichtswerkstatt Leonid Levin (Dr. Aliaksandr Dalhouski). Als Kooperationspartner mit dabei ist die Arbeitsgruppe Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück (Prof. Dr. Christoph Rass).

1942 richteten die deutschen Besatzer südöstlich von Minsk in einer vormaligen Kolchose ein Zwangsarbeitslager ein, nahezu gleichzeitig begannen im nahen Wald von Blagowschtschina die ersten Erschießungen, später wurden weitere Opfer auch in einem Waldstück unmittelbar beim Lager ermordet.

Markierte Massengräber der Gedenkstätte Blagowschtschina [(c) Geschichtswerkstatt Minsk]

Zwischen 1942 und 1944 wurden an der Vernichtungsstätte Malyj Trostenez zwischen 40.000 und 60.000 Menschen getötet. Die Opfer waren Juden aus Belarus, Österreich und Deutschland sowie sowjetische Kriegsgefangene und so genannte “partisanenverdächtige” Zivilist*innen.

Malyj Trostenz ist damit der größte Vernichtungsort der Shoah bzw. des Vernichtungskrieges in Belarus bzw. auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.

Seit einigen Jahren entsteht ein internationaler Gedenkort auf dem ehemaligen Lagerareal Malyj Trostenez und der benachbarten Tötungsstätte Blagowschtschina.

Im Rahmen des Projekts, an dem neben der Geschichtswerkstatt in Minsk und der Universität Osnabrück auch Wissenschaftler*innen der Universität Wien beteiligt sind (Prof*in Dr. Claudia Theune, Prof*in Dr. Kerstin von Lingen), entwickeln internationale studentische Arbeitsgruppen aus Belarus, Österreich und Deutschland multiperspektivische Zugänge zu den Ereignissen und ihrer Erinnerungskultur, zum Tatort und seinen Transformationen und legen ihre Ergebnisse als digitale Rundgänge mehrsprachig vor.

Gefördert wird das Vorhaben von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft im Programm Jugend erinnert (2021-22).

Erinnerungszeichen an der Gedenkanlage Blagowschtschina [(c) Geschichtswerkstatt Minsk]

Am Historischen Seminar der Universität Osnabrück findet das Projektseminar im Sommersemester 2021 statt (“Vernichtungsort Malyj Trostenez. Von der Erschließung zur Vermittlung gewaltüberformter Orte der Shoah und des Vernichtungskrieges”). Im Wintersemester 2021/22 treffen sich die studentischen Arbeitsgruppen zu einem gemeinsamen Seminar in Minsk.

Christoph Rass

Literaturhinweis: 
Vernichtungsort Malyj Trostenez. Geschichte und Erinnerung, Herausgegeben von IBB Dortmund, IBB Minsk, Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Hamburg 2016.

„More people in the United States have died this year from Covid-19 than were killed in four years of fighting on the battlefields during World War II”.

KRIEGSTOTE ALS MASSSTAB FÜR DAS STERBEN WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE

Am 11. Dezember 2020 meldete NBC auf seiner Webseite, dass nun mehr Menschen in den USA an der Covid-19 Pandemie gestorben seien, als Amerikaner während „vier Jahren des Kampfes auf den Schlachtfeldern des Zweiten Weltkrieges getötet wurden”.

Was bedeutet dieser Vergleich und welche Rolle nimmt die Bezugnahme zu “Krieg” und “Kriegstoten” bei der prozessbegleitenden Deutung der Covid-19 Pandemie ein?

Vergleich der Anzahl der in verschiedenen Kriegen der USA getöteten US-amerikanischen Soldaten und der Zahl der Todesopfer der Covid-19 Pandemie in den USA vom März bis November 2020 – dargestellt wie etwa auf der Website des National Geographic.

In einem jüngst erschienenen Text wies Eckhard Frick darauf hin, wie Diskursverschiebungen im Kontext der Covid-19 Pandemie und die zu deren Eindämmung verordneten sozialen Einschränkungen das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft zu Trauer und zum Abschied von Menschen verändern, die der Krankheit zum Opfer gefallen sind. In der Süddeutschen Zeitung fragte Mitte Dezember 2020 Kurt Kister danach, in welcher Art und Weise die Pandemie sich in unser Kollektives Gedächtnis einschreibt und also zu Geschichte werden wird. Als Bezugspunkte wählt er dabei den „Mauerfall“ im Jahr 1989 und die Terroranschläge des Jahres 2001.

Während die Covid-19 Pandemie noch wütet, handeln wir als Gesellschaft bereits unser Verhältnis zu den Verlusten und der Trauer aus, die das Sterben von Menschen in dieser Zeit hervorruft – und der Griff in die Geschichte scheint naheliegend, um Perspektive und Maßstab in diesem Sinnbildungsprozess zu finden.

Bis zum 29. Dezember 2020 sind nach Angaben der Johns Hopkins University von weltweit rund 81,5 Millionen infizierten Menschen etwa 1.77 Millionen verstorben. In Deutschland sind bisher rund 31.200 Todesopfer zu beklagen, in den Vereinigten Staaten von Amerika sind es etwa 335.000.

Wie gehen Gesellschaften mit dem durch die Covid-Pandemie verursachten Sterbegeschehen um, wie finden sie Positionen zu dem furchtbaren Verlust an Menschenleben und welche Bedeutungen wird dem Tod durch die Pandemie, etwa über Vergleiche im Rückgriff auf historische Verlusterfahrungen zugeschrieben? Wie suchen Gesellschaften über historische Bezüge eine Perspektive auf die Dimension des Sterbens während einer globalen Pandemie?

Beim Blick auf den medialen Diskurs fällt auf, dass Vorstellungen über die Erfahrungen von Menschen im „Krieg“ bei diesen Sinnbildungsprozessen an ganz unterschiedlichen Stellen zu Metaphern werden.

In Deutschland finden sich zwar Vergleiche zur Grippepandemie, die vor rund 100 Jahren – in und nach dem Ersten Weltkrieg – die Welt mit Tod und Schrecken überzog. Nur ausnahmsweise aber erscheinen unmittelbare Vergleiche mit Kriegstoten – und wenn, dann mit Blick auf andere Länder, nicht auf Deutschland selbst. So etwa in der Berliner Zeitung, die, wie einige andere Medien, am 15. Dezember 2020 meldete, dass in Italien nun mehr Menschen an Covid-19 gestorben seien, als während des Zweiten Weltkrieges. Mit Blick auf die Erfahrungen des medizinischen Personals zitierte die Deutsche Welle am 22. Dezember 2020 einen spanischen Arzt mit den Worten: „Es fühlte sich an wie ein Krieg.“

Insgesamt aber bleiben in Deutschland Versuche selten, die augenblickliche Situation durch Vergleiche mit Kriegserfahrungen des 20. Jahrhunderts einzuordnen. Es dominieren die nüchternen Bilanzen des Robert Koch Instituts und statistische Untersuchungen zur Übersterblichkeit durch die Pandemie.  Kriegsmetaphern bleiben im politisch-medialen Diskurs in Deutschland über Deutschland zugleich beschränkt auf die Deutung wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die metaphorisch als “Bazooka” oder aber “stotterndes Maschinengewehr” beschrieben werden. Auf andere Art und Weise befremdlich wirkt die Einführung von kriegerischen bzw. militärischen Metaphern in der Kampagne #besonderehelden der deutschen Bundesregierung. In denen dort produzierten Filmen verbindet sich ein in unseren Sehgewohnheiten verankertes visuelles Format der public history mit Anknüpfungen an Erzählmuster von Zeitzeug:innen. Das Ergebnis lässt ohne Not mit Zitaten wie “unsere Couch war die Front” oder “unsere Geduld war die Waffe” die Überlebenden eines vermeintlichen Krieges zu Wort kommen – und schweigt über die Todesopfer. Die Ironisierung dieser Aussagen scheitert. Gleichwohl fehlt in Deutschland eine offene Rhetorik mit starken Bezügen zu einer Mobilisierung für einen Krieg, wie sie in Frankreich schon im Frühjahr 2020 von der Regierung eingesetzt wurde.

Anders gelagert scheint die Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort findet sich im öffentlichen Diskurs neben einer wissenschaftlichen Sicht auf die Vermessung des Sterbegeschehens bereits seit einigen Monaten auch ein Trend zur Gleichsetzung der Zahl der Corona-Todesopfer mit den Zahlen der in verschiedenen Kriegen getöteten US-amerikanischen Soldat:innen.

Dabei geht es nicht nur um eine quantitative Einordnung. Zumindest implizit bewegen sich solche Vergleiche auch im Kontext der Frage, wie Tod gedeutet werden soll und wie in der Folge mit Trauer und Trauma durch die gegenwärtigen Verluste an Menschenleben umgegangen werden kann.

Mit der wachsenden Anzahl der Todesopfer arbeiten sich Autor:innen von Kriegen, etwa auf der Website des National Public Radio, des Time Magazine oder der Zeitung USA Today, mit vergleichsweise wenigen getöteten Kombatant:innen zu den größeren Kriegen der USA vor, von den Militäraktionen der vergangenen Jahre im Irak und in Afghanistan, zum Vietnam-Krieg, zum Korea-Krieg, zum Ersten und nun zum Zweiten Weltkrieg. Schließlich, so steht zu befürchten, wird 2022 der amerikanische Bürgerkrieg folgen, der noch immer als der verlustreichste Krieg der USA gilt (siehe Abb. 1).  

Die Vergleichsperspektive ist dabei in der Regel eine bilanzierende, bei der die aggregierten, absoluten Sterbezahlen für ein Kriegsereignis und der Covid-19 Pandemie bis zum jeweiligen Stichtag verglichen werden. Kontextualisierungen oder auch eine Einordnung der jeweiligen Zahlen nach statistischen, demographischen oder gar historischen Kategorien unterbleibt ebenso, wie eine Diskussion der komplexen Kategorien dieser und jener Verluststatistik. Dieser Perspektive lässt sich, hier nur skizziert, der Verlauf des Sterbegeschehens über die Zeit hinzufügen, um mit Blick auf die oben angesprochenen Verschiebungen im Diskurs, in der Trauerbewältigung und hinsichtlich der Frage, was, wie miteinander verknüpft wird, eine differenziertere Sicht als Ausgangspunkt für weitere Überlegungen zu gewinnen. Darüber hinaus aber wird der durch solche Zuschreibungen, die Bedeutungen aus dem historischen Denken über Kriegstote im kollektiven Gedächtnis der USA implizit oder explizit auf die Opfer der Covid-19 Pandemie projizieren, erzeugte Deutungsraum beim Umgang mit den langfristigen individuellen und kollektiven psychisch/ emotionalen Folgen des Corona-Sterbens relevant werden.

So naheliegend die numerischen Vergleiche zu den Toten vergangener Kriege zunächst erscheinen, so wichtig ist es also, sich zu verdeutlichen, dass dieser Rückgriff auf Verluste an Menschenleben, die mit starken Sinnzuschreibungen versehen sind, auch Teil eines Mobilisierungs- oder Durchhaltediskurses gedeutet werden kann. Spezifische Rituale und Praktiken entwickeln sich erst, die aktuelle Krisen- und Verlusterfahrung der Pandemie verarbeitbar machen, verfügbar sind allerdings bereits die im kollektiven Gedächtnis gespeicherten Muster des Umgangs mit Kriegstoten. Wir treffen gegenwärtig noch nicht auf eine reflektierte und differenzierte kulturelle Praxis der Verarbeitung von Angst, Verlust und Trauma im Kontext der noch laufenden Corona-Krise, sondern auf einen reflexartigen Rückgriff auf „Krieg“ als Metapher für gegenwärtige Verlusterfahrungen.

Welche Assoziationen werden hier geweckt? Assoziationen an ein unbeherrschbares Geschehen, an die größte für uns vorstellbare Katastrophe, an gemeinsames Durchhalten, an Heldentum im Kampf? Macht das Aufrufen der Toten des Zweiten Weltkrieges die schier undenkbare Zahl der Pandemieopfer fassbar und deutbar?

Wie werden sich mögliche Zuschreibungen und Assoziationen auf Verarbeitungs- und Heilungsprozesse auswirken und auf die Frage nach der Verantwortung für staatliches, institutionelles und privates Handeln während und nach der Pandemie? Entstehen hier bereits Pfadabhängigkeiten einer Deutung, die über historische Bezüge zu vergangenen Kriegen und ihre Opfer gesellschaftliche Diskurs- und Handlungsfelder sowie mögliche Bewältigungsstrategien vorgeben?

Wir gehen in unserer knappen Betrachtung zunächst nicht auf die Frage ein, warum die Opfer der Pandemie in diesem Diskurs vor allem auf getötete Soldaten bezogen werden. Dies mag an guten statistischen Daten liegen oder daran, dass Kriege als traumatische Verlusterfahrungen eine Folie für die Verarbeitung von Verlusterfahrungen zu bieten scheinen. Vielleicht ist das Phänomen aber bereits eine Auswirkung des sich verschiebenden Diskurses, der Bilder für die Dramatik der Situation sucht und zugleich Deutungsmuster für den Umgang mit Verlust und Trauer evoziert.

Bemerkenswert jedenfalls ist, dass sich etwa ein Vergleich zwischen täglich durchschnittlich rund 6.000 registrierten Todesopfern weltweit durch die Pandemie und täglich im Durchschnitt 24.000 Hungertoten bisher nicht etabliert hat.

Bleiben wir beim schlichten statistischen Vergleich zwischen Kriegstoten und Pandemietoten, gilt es zunächst die gewählte Perspektive kritisch zu befragen: herangezogen werden stets aggregierte Zahlen, um die Toten eines Krieges den Todesopfern der Covid-19 Pandemie zu dem Zeitpunkt, an dem die Zahl der Pandemietoten die Zahl der Kriegstoten übersteigt, gegenüber zu stellen. Eine einzige Zahl scheint als Symbol geeignet. Sie wird ermittelt, kommuniziert, interpretiert und dient dann als verdichteter Ausdruck einer Katastrophenerfahrung.

Gegenüberstellung der Kriegstoten unter Militärangehörigen in den USA (blau) während des Zweiten Weltkrieges und der in den Vereinigten Staaten registrierten Sterbefälle in Verbindung mit der Covid-19 Pandemie (rot).

Eine Betrachtung des Verlaufs des Sterbegeschehens über die Zeit kann dazu beitragen, die auf diese Weise im Diskurs eingenommene Position zu hinterfragen.

In diesen Tagen wird erwartet, dass die Zahl der Todesopfer durch die Pandemie in den USA die Zahl der „gefallenen“ Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika im Zweiten Weltkrieg übersteigt. Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist, hängt von der Zählart ab: geht es um die „combat deaths“ oder die Kriegstoten ungeachtet der unmittelbaren Todesursache durch Gewalteinwirkung oder andere Faktoren? Etwa 340.000 Menschen, ganz überwiegend junge Männer, verloren – nach offizieller Statistik – als Soldaten in den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika zwischen Dezember 1941 und Dezember 1946 – also in 61 Monaten – ihr Leben durch unmittelbare Gewalt in Kampfhandlungen, weitere 92.000 Kriegstote werden als “non battle deaths” gezählt. Solche Zahlen werden in diesen Tagen der etwa ebenso hohen Zahl derjenigen Menschen gegenübergestellt, die in den USA in weniger als einem Jahr der Covid-19 Pandemie zum Opfer gefallen sind.

Blicken wir allerdings auf das Sterbegeschehen in seiner Verteilung über den jeweiligen Zeitraum, wird rasch deutlich, wie sehr solche Vergleiche den Blick verzerren – und wie wichtig es wäre, über solche Gleichsetzungen einerseits, andererseits über die Frage, wie in der Tat Trauer, Verlust und Trauma durch das akute Sterbegeschehen einzuschätzen sind und welche Funktion die Verbindung von Kriegsopfern und Pandemieopfern diskursiv erfüllt, zu sprechen.

Denn die Angst vor dem eigenen Tod oder dem Sterben von Freunden oder Angehörigen, die unmittelbare Betroffenheit durch den Verlust von Menschenleben im eigenen Umfeld und ebenso die Trauerprozesse, die Traumata und schließlich die sozialen und ökonomischen Folgen des Sterbegeschehens sind in den USA schon um ein vielfaches höher, dichter und vollkommen anders verteilt als während des Zweiten Weltkrieges.

Das Diagramm (Abb. 2) zeigt die Zahl aller monatlich verzeichneten Todesfälle in den Streitkräften der USA während des Zweiten Weltkrieges und der monatlich in den Vereinigten Staaten von Amerika zu beklagenden Todesfälle durch Covid-19. Es verdeutlicht, um wie viel dramatischer sich die Pandemie im Sterbegeschehen niederschlägt. Selbst verglichen mit der Kriegsphase ab Mitte 1944, als die Verluste der USA nach der alliierten Landung in der Normandie und dem Höhepunkt des Krieges im Pazifik für einige Monate um ein Mehrfaches anstiegen, übersteigt die Covid-19 Pandemie die Intensität des kriegsbedingten Sterbegeschehens unter Militärangehörigen in den USA während des Zweiten Weltkrieges.

Retrospektiv mögen einfache Vergleiche dazu dienen, ein akutes Trauma einzuordnen. Die wichtigeren Fragen bleiben allerdings ungestellt.

Zu diesen zählt die Frage, warum in einem gesellschaftlichen Diskurs der Vergleich mit Kriegstoten geeignet scheint, in einem anderen nicht. Es wäre auch zu fragen, wie sich Gesellschaften überhaupt in die Lage versetzen, mit einem solch drastischen Sterbegeschehen umzugehen und funktionsfähig zu bleiben, und warum eine so hohe Zahl von Todesopfern in so kurzer Zeit nicht zu deutlicheren Reaktionen führt?

Dann wäre zu klären, welche Dynamiken, Handlungsmuster und Regeln sich im Umgang zwischen Menschen, die Angehörige verlieren und solchen, die noch in der Angst vor der Pandemie und vor einem Verlust leben, entwickeln? Und es ließe sich fragen, ob Verlust und Trauer ohne Begleitung und Abschied vom Verstorbenen eine eigentliche Parallele zwischen Krieg und Pandemie ist, die es näher zu untersuchen gilt?   

Schließlich produziert, um im Bild zu bleiben, die Pandemie nicht nur Tote, sondern auch “Veteran:innen”. Millionen Menschen werden mit Erfahrungen zurück bleiben, die sie für den Rest ihres Lebens begleiten und prägen werden, die Bewältigungsstrategien und Unterstützung bei der Verarbeitung erfordern. Als Gesellschaften werden wir die Pandemie erzählen, deuten und schließlich historisieren, um ihr einen Platz im kollektiven Gedächtnis zuzuweisen.

Das eher unkritische Heranziehen von Zahlen zu Kriegstoten als Maßstab für das Sterben während der Covid-19 Pandemie gilt derzeit in den USA offenbar als eine geeignete medial-politische Strategie der diskursiven Rahmung und Einordnung der augenblicklichen Lage.

Jede dieser Strategien, Kriegsmetaphern wie der Rückzug ins Wissenschaftliche oder auch das verschwörungstheoretisierende Leugnen gilt es kritisch zu reflektieren. Historiker:innen sind aufgerufen, die Nutzung von Geschichte in solchen Sinnbildungsprozessen zu untersuchen und ihre Rolle in der Herstellung der Erzählung der Pandemie als eine Vergangenheit in der Geschichte zu verdeutlichen.

Die eingehende Diskussion der Frage nach massenhafter Angst vor Verlust in einer Gesellschaft, nach dem Umgang von Betroffenen mit ihren Traumata und dem Umgang des jeweiligen gesellschaftlichen Umfeldes mit den Betroffenen steht also ebenso noch aus, wie eine genaue Betrachtung des medial hergestellten Verhältnisses zwischen den Erfahrungen einer Gesellschaft im Krieg mit dem Sterben von Menschen als Soldaten in einem räumlich entfernten Kriegsgeschehen und den Erfahrungen von Individuen, Familien, Gemeinschaften und schließlich Gesellschaften während einer globalen Pandemie.

Es mag sein, dass Erfahrungen auf kollektiver und individueller Ebene miteinander korrespondieren, es mag auch sein, dass uns die Verknüpfung von Krieg und Pandemie in die Irre führt. Sicher ist, dass die diskursive Suchbewegung nach geeigneten Deutungsmustern zur Bewältigung der gegenwärtig allerorts spürbaren Kontingenz sich weiter fortsetzen wird.

Verwunderlich scheint es jedenfalls nicht, dass bei der Einordnung der Pandemie in Deutschland Vergleiche mit den Opfern eines Krieges, zumal mit getöteten Soldaten ausbleiben. Das sicher nicht nur vor dem Hintergrund eines kritischen historischen Denkens über die Rolle Deutschlands im 20. Jahrhundert, den Weltkriegen sowie mit Blick auf Vernichtungskrieg und Shoah. Auch die Zahlen selbst bieten sich nicht an, wie ein Seitenblick auf die Verluste des deutschen Feldheeres im Ersten Weltkrieg im Vergleich mit den Todesopfern der Corona-Pandemie zeigt.

Vergleich der Verluste des deutschen Feldheeres im Ersten Weltkrieg (blau) nach amtlicher Statistik sowie der Zahl der Todesfälle durch die Covid-19 Pandemie von März bis November 2020.

Indes ist uns Kriegsrhetorik im Umgang mit der Pandemie auch in Deutschland jenseits der Beschreibung wirtschaftspolitischer Maßnahmen durch Waffenwirkung weniger fern, als es zunächst scheint. Denn mit der vielerorts drohenden und mancherorts bereits eingetretenen Überlastung der Krankenhäuser ist der Begriff der „Triage“ in den Diskurs eingezogen, der die Entscheidung darüber ausdrückt, welche Verwundeten – oder Erkrankten – bei verknappten Versorgungsmöglichkeiten behandelt werden und welche nicht. Der Begriff hat seinen Ursprung in der Kriegsmedizin des 19. Jahrhunderts und bringt, so etwa in einem Beitrag auf der Website des MDR vom 22. Dezember 2020, also seinen ganz eigenen Haushalt an Bedeutungen und Assoziationen mit.

Zum Umgang von Gesellschaften mit Sterben und Tod, wenn in einem Krieg eingeübte Sinngebungsstrategien scheitern, ist Anfang 2020 die Studie von Sebastian Bondzio Soldatentod und Durchhaltebereitschaft. Eine Stadtgesellschaft im Ersten Weltkrieg (=Krieg in der Geschichte, Bd. 113) erschienen.

Wir befinden uns inmitten eines Sinnbildungsprozess über die schrecklichen und traumatisierenden Erfahrungen einer globalen Pandemie, die noch nicht überwunden ist. Kontingenzbewältigung durch Rückgriff auf historische Erfahrungen bzw. Wissensbestände des kollektiven Gedächtnisses ist eine der verfügbaren Kulturtechniken zur Beschreibung und Einordnung dessen, was gegenwärtig mit uns geschieht. Gleichwohl gilt es stets kritisch zu reflektieren, welche Angebote von Sinngebungen durch historische Vergleiche herbeigerufen werden und welche Modi der Verarbeitung und des Verständnisses gegenwärtiger Erfahrungen der geschichtliche Rahmen begünstigt.

Christoph Rass & Sebastian Bondzio

Für seine Durchsicht des Textes und wichtige Anregungen danken die Autoren Dr. Thilo Neidhöfer.

Verlängerung bis Ende 2021: Griechisch-Deutsche Kooperation an der UOS zur Erforschung der deutschen Besatzung in Griechenland (1941-45) wird fortgesetzt

Die Kooperation mit dem am National Hellenic Research Foundation (Athen) angesiedelten Projekt „Database of German Military and Paramilitary Units in Greece 1941-1944/45“ wurde bis Ende 2021 verlängert. Im Projekt werden alle deutschen Militäreinheiten erfasst, die während des Untersuchungszeitraums an der Besatzung Griechenlands beteiligt waren.

Seit Anfang 2020 werden die Orte und Zeiträume der Stationierung von Verbänden der Wehrmacht sowie der (Waffen-)SS aus Dokumenten und Akten, die im Militärarchiv, dem Bildarchiv oder den Beständen der ‚Deutschen Dienststelle‘ / WASt im Bundesarchiv verwahrt sind, von den Kolleg.innen in Griechenland extrahiert. Für die Digitalisierung der Informationen haben die Osnabrücker Historiker eine relationale Datenbank entwickelt. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die gesammelten Daten der Öffentlichkeit auf einer webbasierten, interaktiven Karte zur Verfügung zu stellen und darüber neue, differenzierte Perspektiven auf die deutsche Besatzung Griechenlands und ihre Konfliktlandschaften zu ermöglichen.

Auszug aus den digitalisierten Informationen zur deutschen Besatzung in Griechenland während des Zweiten Weltkriegs.

Die Wissenschaftler der Professur NGHM an der Universität Osnabrück, Prof. Dr. Christoph Rass, Dr. Sebastian Bondzio und Lukas Hennies beraten den Projektleiter Dr. Valentin Schneider bereits seit 2019 in Fragen der Datenerfassung und -speicherung sowie ihrer späteren Weiterverarbeitung, Visualisierung und Analyse mithilfe digitaler Geoinformationssysteme. Das Osnabrücker Team hat dafür einen Workflow zur Transformation historischer Dokumente in computerlesbare Daten erarbeitet und darüber hinaus jüngst einen Weg geschaffen, die Effizienz des sog. record matching historischer, griechischer Verwaltungseinheiten mit modernen Geodaten durch ein probabilistisches Verfahren erheblich zu erhöhen. Das maßgeblich von Lukas Hennies entwickelte Verfahren wird zukünftig auch in anderen Arbeitszusammenhängen der Abteilung NGHM Anwendung finden.

Sebastian Bondzio & Lukas Hennies

Zur Homepage der Arbeitsgruppe Data Driven History der Universität Osnabrück gelangen sie hier.

Wiedergänger: Wahlerfolge rechtsextremer Parteien in Niedersachsen 1951-1967-2017

Ein Aufsatz von Lukas Hennies und Christoph Rass, soeben erschienen in der Festschrift für Thomas Vogtherr:

Perspektiven der Landesgeschichte, hrsg. von Christine van den Heuvel u.a., Göttingen 2020.

Die Existenz rechter und rechtsextremer Parteien bereits in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg war in den westlichen Besatzungszonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland nichts Ungewöhnliches. Warum sollten faschistische oder nationalsozialistische Einstellungen mit der Niederlage des »Dritten Reiches« und im Angesicht eines unverstellten Blicks auf die deutschen Menschheitsverbrechen, die Shoah und den Vernichtungskrieg, schlagartig verschwunden sein? Was sollte Akteure, die vor 1945 überzeugte Nationalsozialisten und Antisemiten, Rassisten und autoritätshörige Gefolgsleute gewesen waren, die liberale Demokratie ablehnten und sich »Volksgemeinschaft« und »Führerstaat« zurückwünschten, daran hindern, die Möglichkeitsräume einer Demokratie zu nutzen, um solchen Albträumen nachzuhängen?

[…]

“Als sich die Nationaldemokratische Partei Deutschlands auf den Höhepunkt ihres Wahlkampfes in Niedersachsen vorbereitete, hielt am 6. April 1967 Theodor W. Adorno einen Vortrag an der Universität Wien, um sich mit den »Aspekten des neuen Rechtsradikalismus« auseinanderzusetzen. Seine Analyse, vorgelegt in einem Jahr, in dem der Rechtsradikalismus – wieder einmal – unaufhaltsam aufzusteigen schien, hat nur wenig von ihrer bereits damals beängstigenden Aktualität und Schärfe verloren.

Als Adorno in Wien über Persistenz und Potenzial rechtsextremer Ideologien als Hinterlassenschaften des NS-Staates über Generationen hinweg sprach, war die NPD schon in die Parlamente von Bayern und Hessen eingezogen; Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sollten noch im selben Jahr folgen. Von der SRP zieht sich bis heute eine Linie der rechtsextremen Parteien und Gruppierungen und ihrer Wahlerfolge – und damit der bedauerliche Befund, dass ihre Ideologien in einem Teil der Bevölkerung stets verfangen – bis in unsere Gegenwart.

So scheint es angemessen, mit einer Bemerkung von Theodor W. Adorno aus seinem Vortrag von 1967 zu schließen:

‘In dieser Art des Denkens, die solche Dinge von vorneherein ansieht wie Naturkatastrophen, über die man Voraussagen macht wie über Wirbelwinde oder über Wetterkatastrophen, da steckt bereits eine Art von Resignation drin, durch die man sich selbst als politisches Subjekt eigentlich ausschaltete, es steckt darin ein schlechtes zuschauerhaftes Verhältnis zur Wirklichkeit. Wie diese Dinge weitergehen und die Verantwortung dafür, wie sie weitergehen, das ist in letzter Instanz an uns.’

Ein Plädoyer, das auch nach der kritischen und kämpferischen Geschichtswissenschaft einer liberalen Demokratie ruft, die stets an der schonungslosen Analyse von Vergangenheit und Geschichte arbeitet, um Gegenwart zu verstehen.

Violence Induced Mobility. Special Issue der Zeitschrift “Historical Social Research”

Soeben erschienen ist die Special Issue (45.4/2020) der Zeitschrift “Historical Social Research”, herausgegeben von Ismee Tames (NIOD/Amsterdam) und Christoph Rass (IMIS/Osnabrück) unter dem Titel

Negotiating the Aftermath of Violence Induced Mobility in the Wake of the Second World War. Rethinking Sources, Methods and Approaches from the Intersection of War and Migration Studies in the Digital Age

Mit Beiträgen von Henning Borggräfe, Regine Grüter, Anne von Mourik, Jannis Panagiotidis, Filip Strubbe, Frank Wolff, Peter Romijn, Sebastian Huhn, Edwin Klijn, Olaf Berg, Christian Höschler und einem Epilog von Peter Gatrell.

“The 20th century has been labelled a “century of refugees.” It has not only brought forth mass displacement of humans on an unprecedented scale, but also all those concepts and definitions by which the phenomenon is described, judged, and narrated, and the institutions, politics, and policies that it dealt with. This shaped our perception of “refugees,” “refugee-crisis,” and the “management” of both at the beginning of the 21st century.

The 20th century fused mass displacement, the collective and institutionalized – often international and state sponsored – responses, and the construction of concepts for describing and shaping its realities into an inseparable trinity. Three main perspectives in historical research become visible within the ever broadening field of research on the millions driven into emigration by pogroms and persecution after the First World War, the “refugee-crisis” after the Second World War, and the forced and violence-induced migration of people as a global phenomenon during and after the Cold War: One strand of literature focuses on institutions with their legal, political, organizational, and sometimes even cultural legacies. Another main field of research covers refugees’ experiences, often limiting itself to the dramatic phase when victims of forced migration are perceived as “displaced persons,” “refugees,” or “asylum seekers” respectively. Finally, historical migration research has very much focused on reconstructing flows of forced migrants and displaced persons as specific migration systems.

Inspired by the work of Peter Gatrell, this HSR Special Issue offers to merge these perspectives with regard to mass displacement after the Second World War and broaden the approach both methodologically and chronologically: The contributions in this volume focus on the how and with what consequences mass displacement was handled after the Second World War from a migration regimes perspective. Informed by reflexive migration studies, the authors follow victims of forced migration not only while they are being framed as “refugees” or “displaced persons” but also observe their paths into, in, and beyond those categories. Empirical studies are framed by papers discussing digital methods, archival sources, and analytical approaches drawn from neighboring research on migration and violence as well as migrants coping strategies.”

Widersprüchlich. Was ist Antisemitismus?

Im Rahmen des 13. Wissensforums an der Universität Osnabrück am 13. November 2020 nimmt Professor Dr. Christoph Rass Stellung zu der Publikumsfrage: Was ist Antisemitismus?

Ältere Beiträge in diesem Format haben die Fragen adressiert, ob eine wissenschaftliche Ausgabe von “Mein Kampf” sinnvoll ist oder, warum sich Hass und Gewalt im Internet so rasch verbreiten.

Wolfsburger Stadtgeschichte als Migrationsgeschichte

Oft gilt Wolfsburg als die “Wirtschaftswunderstadt” und als Vorzeigestadt des bundesdeutschen Wiederaufbaus schlechthin. Dieses Bild wird dadurch verstärkt, dass Wolfsburg als Neugründung der NS-Zeit sich nach Kriegsende in großer Geschwindigkeit von der “Barackenstadt” zur modernen Großstadt mauserte.

In dieser Erzählung fehlt allerdings oft die Reflexion dessen, dass diese Stadtgeschichte durch und durch von Migration geprägt ist. Letztlich geht fast jede Wolfsburger Biographie auf eine Zuwanderungsgeschichte zurück – von Deutschen, die im zerbombten Nachkriegsdeutschland auf eine Chance in Wolfsburg hofften, über aus dem Ausland angeworbene Arbeitskräfte oder den familiären Zuzug, bis zu gegenwärtigen Einwanderern aus dem Schengen-Raum.

Dieser Diversität widmet sich das Wolfsburger Institut für Zeitgeschichte seit einigen Jahren, um einerseits den Migrationscharakter der Stadt stärker zu reflektieren und um andererseits Raum für Erzählungen der Zugewanderten zu schaffen. Das Kernstück dieser Auseinandersetzung mit „der anderen Stadtgeschichte“ ist der nun vorgelegte Sammelband „Mitgebracht: Eine Zuwanderungsgeschichte Wolfsburgs“. Im von Alexander Kraus und Aleksandar Nedelkovski herausgegeben Band schreiben erstens mehr als achtzig nach Wolfsburg Zugewanderte anhand persönlicher Objekte über ihre Perspektive auf ihre alte und neue Heimat. Diese persönlichen Einblicke in die Einwanderungsstadt werden zweitens flankiert mit wissenschaftlichen Texten, die mit unterschiedlichen Fragestellungen den dünnen Forschungsstand zur Wolfsburger Einwanderungsgeschichte erweitern.

Dazu gehört unter anderem ein Beitrag des Münsteraner Historikers Christoph Lorke über „Binationale Eheschließungen in Wolfsburg“, dessen Band zur Geschichte grenzübergreifender Ehen jüngst in der Reihe Studien zur Historischen Migrationsforschung des IMIS erschien. Auch der Osnabrücker Historiker Frank Wolff ist unter den Autor*innen. Er nähert sich der besonderen Lage Wolfsburgs im Kalten Krieg. Als „Zonengrenzstadt“ war hier die deutsch-deutsche Teilung schon aufgrund der Nähe der Grenze stets spürbar, zudem wurden in der Stadt viele Flüchtlinge aus den ehemaligen „Ostgebieten“ ebenso sesshaft, wie aus der DDR Geflohene. Um sich diesem ungeschriebenen Teil der Stadt- und Teilungsgeschichte zu nähern, konnte Wolff in Kooperation mit dem Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation der Stadt Wolfsburg zahlreiche zuvor nicht ausgewertete Quellen aus dem Wolfsburger Stadtarchiv nutzen. In seinem Beitrag „Aus der ‚Zone‘ in die ‚Wirtschaftswunderstadt‘: Flüchtlingspolitik und gesamtdeutsches Denken in Wolfsburg“ untersucht er, welche Dynamiken die co-ethnische Zuwanderung prägten, wie in der Stadtpolitik bundespolitische Unterscheidungen zwischen „echten“ Flüchtlingen aus den „Ostgebieten“ und DDR-Auswanderern reproduziert und administrativ umgesetzt wurden und wie spezifische Wohnbauprogramme den Stadtraum prägten. Dabei geht es im Kern erstens um die Frage, wie in der Stadt das Bild des Flüchtlings konstruiert und variiert wurde. Zweitens untersucht Wolff, was die damals prägende aber oft abstrakt klingende „gesamtdeutsche Politik“ ganz konkret in der Stadtverwaltung, der lokalen Gedenkpolitik oder der Wohnraumförderung bedeutete. Die nun publizierten Ergebnisse dieses Forschungsprojekts schließen an Wolffs Arbeiten zur “Mauergesellschaft” an und sind ein weiterer Beitrag zur Entwicklung einer integrierten deutsch-deutschen Geschichte, indem sie die Bedeutung der deutschen Teilung aus der Perspektive einer entstehenden westdeutschen Großstadt in direkter Grenznähe genauer beleuchtet.

Jetzt erschienen:

Wolff, Frank: Aus der „Zone“ in die „Wirtschaftswunderstadt“: Flüchtlingspolitik und gesamtdeutsches Denken in Wolfsburg, in: Mitgebracht: Eine Zuwanderungsgeschichte Wolfsburgs, hg. von Alexander Kraus und Aleksandar Nedelkovski (Hannover, Wolfsburg: Escrivir, Institut für Zeitgeschichte Wolfsburg, 2020), S. 71-100; ISBN 978-3-938769-33-1.

Models Knochen – Models Grab?

Soeben erschienen ist unter diesem Titel der Beitrag von Frank Möller im Jahrbuch des Kreises Düren 2021 über das Grab auf der Kriegsgräberstätte Vossenack, das Walter Model zugeschrieben wird.

Frank Möller stellt damit die Frage, ob die sterblichen Überreste des NS-Generals Walter Model wirklich auf die Kriegsgräberstätte Vossenack umbebettet worden sind – oder ob es sich um ein bewußt angelegtes symbolisches Grab handelt. Er hinterfragt damit einen Erinnerungsort, der auf ungute Art und Weise zu einem Anziehungspunkt für revisionistische, militaristische und rechtsradikale Besucher/innen des „Schlachtfeldes Hürtgenwald“ geworden ist.

Mitgewirkt bei den Untersuchungen vor Ort hat die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Konfliktlandschaften, die mit einem Team im August 2020 das Grab in Vossenack nicht-invasiv untersucht hat.

Erste Befunde lassen sich auch im Working Paper 2 der IAK nachlesen.

Die IAK führt in der Nordeifel von 2020 bis 2022 das Projekt „Lernort Schlachtfeld“ durch, das neue Zugänge zum „Schlachtfeld Hürtgenwald“ entwirft. Korrespondierend läuft im Kontext der Emslandlager das Projekt Boden.Spuren, das neue Annäherungen an Täterorte des NS-Regimes entwickelt.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der IAK.

Vom “Displacement of Populations” über “Displaced Persons” zu “Internally Displaced Persons”. Überlegungen zur Geschichte einer Schlüsselkategorie der Gewaltmigration im 20. Jahrhundert.

Christoph Rass

Die Bezeichnung “displaced person” scheint heute vor allem eine historische Kategorie zu sein. Das Flüchtlingsrecht bzw. Diskurse über Gewaltmigration benennen in der Gegenwart Binnenflüchtlinge oder Binnenvertriebene, die keine internationalen Grenzen überschreiten, als “internally displaced persons”. Darüber hinaus spielt der Begriff “displaced person” derzeit keine Rolle mehr im internationalen Recht. Der Sprachgebrauch des Völker- bzw. Flüchtlingsrechts scheint damit bei der Bezeichnung der Opfer von Gewaltmigration, die keine internationale Grenze überschreiten, die Kategorie “Flüchtling” bzw. “Refugee” zu vermeiden. Diese bleiben solchen Geflüchteten vorbehalten, die das eigene Land verlassen haben und damit Gegenstand völkerrechtlicher Zuständigkeiten und Kategorisierungen sowie – in Asyl- bzw. Aufnahmeverfahren – der Gesetzgebung dritter Staaten werden. Die Ursachen und Folgen dieser sprachlich-kategorialen Unterscheidung, die eben auch Sicht- und Unsichtbarkeit erzeugt, werden in der Migrationsforschung durchaus kritisch diskutiert (Rass 2020).


Internally displaced people (IDPs) have not crossed a border to find safety. Unlike refugees, they are on the run at home. IDPs stay within their own country and remain under the protection of its government, even if that government is the reason for their displacement. They often move to areas where it is difficult for us to deliver humanitarian assistance and as a result, these people are among the most vulnerable in the world.

UNHCR

In der Vergangenheit allerdings hat der Begriff “displaced person” eine erstaunliche Karriere bei der Kategorisierung der Opfer von Gewaltmigration gemacht. Im historischen Kontext der Regulierung der Folgen gewaltinduzierter Mobilität durch den Zweiten Weltkrieg und die NS-Verbrechen im Verlauf der späten 1940er und 1950er Jahre wurde die “displaced person” zunächst erfunden, zu einer rechtlichen Kategorie und omnipräsenten Bezeichnung für diejenigen Überlebenden von Krieg und NS-Verfolgung, die durch Migration auf der Suche nach neuen und stabilen Lebensmöglichkeiten waren, und verschwand dann mit dem vermeintlichen Abschluss dieses Krisen- bzw. Kriegsfolgenmanagements sehr rasch wieder aus dem prozessgenerierten bzw. -begleitenden Sprachgebrauch des “global refugee regime” (Loescher/ Betts/ Milner 2008). Stets latent präsent in zeitgenössischen Publikationen, ist der Begriff seit einigen Jahrzehnten durch die wachsende historiographische Aufarbeitung dieser Periode und retrospektive Erzählungen bzw. Analysen aus der Gewalt- und Flüchtlingsforschung zu neuer Popularität gelangt (Oltmer 2019; Ther 2017; Marrus 1987).

In dieser historischer Perspektive sind “displaced persons” eine Erscheinung der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem Verfolgung, Gewalt, Ausbeutung und Genozid durch Deportation und Vertreibung Millionen von Menschen entwurzelt haben, die nach 1945 – weltweit – versorgt und mit der Chance, ihre zerstörten Leben wieder aufzubauen, versehen werden mussten (Jacobmeyer 1985).

Dabei wird die Kategorie nur selten hinsichtlich ihrer Genese und Geschichte reflektiert. Die Frage ist aber, in welcher Art und Weise, mit welchem Bedeutungsgehalt für die Produktion von Migration hat die Kategorie “displaced person” die Folgen von Gewaltmigration gerahmt, definiert, sichtbar gemacht, regierbar gemacht. “Displaced persons” gibt es in der wissenschaftlichen Literatur eher, als dass die Frage nach der Herstellung solcher Kategorien gestellt würde. Peter Gatrell hat eine reflexive Perspektive auf diesen Gegenstand in historischer Perspektive in seinen Forschungen erstmals stark gemacht (Gatrell 2013).


Der Begriff „Displaced Persons“ (DPs) wurde am Ende des Zweiten Weltkriegs geprägt, um die Millionen von verschleppten oder deportierten Menschen in Mitteleuropa zu bezeichnen, die sich nach der Befreiung durch die Alliierten außerhalb der Grenzen ihrer Heimatländer wiederfanden. Darunter fielen vor allem Zwangsarbeiter, aber auch ausländische Vertragsarbeiter, (meist jüdische) Überlebende der Konzentrationslager sowie politische Gefangene und Kriegsgefangene der Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten.

Online Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa

Dieser Beitrag schlägt vor, die Unterscheidung zwischen dem Zustand des displacement und der letztlich rechtlich-formalen Kategorie displaced person ernst zu nehmen und nach der Bedeutungsproduktion der Kategorie zu fragen (Rass/Tames, im Erscheinen).

  • Warum, wo und wie ist der Begriff der displaced person entstanden?
  • Welche rechtlichen und kulturellen, politischen und historischen Implikationen schwangen für diejenigen mit, die den Begriff prägten, definierten und in der Praxis implementierten?
  • Was hat die Kategorie ermöglicht, was verhindert?
  • Und welche Rolle spielte sie schließlich in dem Migrationsregime (Rass/Wolff 2018; Horvath u.a. 2017), das sich zur Regulierung gewaltinduzierter Mobilität nach dem Zweiten Weltkrieg herausbildete?

Die Begriffsbildung selbst – noch weit vor einer formalen Definition des Status einer “displaced person” – lässt sich auf die Jahre 1943/44 eingrenzen. Eugene M. Kulischer, Migrationsforscher und Berater der US-Regierung in Fragen der demographischen Konsequenzen der Gewaltmigration während des Weltkrieges, sprach in seiner 1943 veröffentlichten Studie “The displacement of population in Europe” zunächst von “displacement”, ohne bereits eine Kategorie für die Opfer gewaltinduzierter Mobilität zu bilden (Kulischer 1943).

Wenig später begann die Bezeichnung “displaced person”, meist im Plural verwendet, zu kursieren und sich in Texten vor allem in den USA zu verbreiten, die Pläne für den Umgang mit den Folgen gewaltinduzierter Mobilität in Europa bei Kriegsende bzw. in befreiten Gebieten entwickelten. So sprach bereits das Office of Foreign Relief and Rehabilitation Operations des US-amerikanischen Außenministeriums in einem Planungspapier 1943 von der Versorgung der “displaced persons” als einer der Herausforderungen bei Wiederaufbauhilfen in Europa (Office of Foreign Relief and Rehabilitations Operations, Department of State 1942).

Eine auf die konkrete Situation in Europa oder in anderen Kriegsgebieten gerichtete Definition oder rechtliche Bestimmung dieser neuen Kategorie hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht herausgebildet. Im Diskurs schien vielen Beteiligten unklar, ob es sich bei „displaced persons“ um eine Subkategorie von „refugee“ handelte, ob es umgekehrt ein unspezifischer Sammelbegriff war, oder ob eine völkerrechtliche Kategorie entstehen sollte, die verbindlich definierte, wer eigentlich unter dem Begriff subsummiert werden würde. Auch musste die Frage, welche Folgen eine Anerkennung als „displaced person“ haben könnte bzw. wie sich die Kategorien schließlich zu Konzepten wie „immigrant“ verhalten würde, erst noch ausgehandelt werden (Tartakower/ Grossmann 1944).

„Displaced person“ entstand offenbar zunächst als eine eher unspezifische Bezeichnung für ein Phänomen, das in seinen ungeheuren Dimensionen in der Kriegsendphase immer deutlicher sichtbar wurde, während sich zugleich abzeichnete, dass die Alliierten ein Konzept für die Lösung der „displacement“-Krise brauchten, mit der sie sich nach der Invasion des europäischen Festlandes und der Befreiung Europas von der NS-Herrschaft konfrontiert sehen würden.

Eine Präzisierung und Operationalisierung folgte erst mit den Praktiken der humanitären Hilfen für die Opfer gewaltinduzierter Mobilität bzw. der NS-Verbrechen in Europa. Diese Beobachtung stellt durchaus auch die Frage, an welche Begriffe, Kategorien oder diskursive Formationen die Suche nach einer Bezeichnung für diese Opfergruppen in der Endphase des Zweiten Weltkrieges bzw. nach Kriegsende anknüpfen konnte. Wie lässt sich die Wahl der Bezeichnung “displacement” erklären und welche Vorerfahrungen, welche Bedeutungen schwangen für diejenigen mit, die diese Bestimmung – im US-amerikanischen Kontext – vornahmen?

Rasch lassen sich einige Kontexte identifizieren, in denen “displacement” zur Bezeichnung von Mobilität Verwendung fand, bevor 1943 die Kategorie der “displaced person” erdacht wurde.

Die Formel “displacement of populations” war mit Bezug zu Krieg und Gewaltmigration bereits seit dem Ersten Weltkrieg im Diskurs präsent. Vor allem im Zusammenhang mit dem Konzept des “Bevölkerungsaustausches”, etwa zwischen Griechenland und der Türkei (Ladas 1932). Spätestens mit dem Vertrag von Lausanne (1923) hatte sich die Formel auch im Sprachgebrauch des Völkerbundes verankert und auf diese Weise eine völkerrechtliche Relevanz erhalten. Dabei galten diejenigen, die im Zuge dieses organisierten “Bevölkerungsaustausches” zwangsweise umgesiedelt wurden, gerade nicht als “Flüchtlinge” sondern als durch politischen Willen bzw. (höhere) Gewalt zur Migration gezwungene Personengruppe (Foreign Policy Association 1924). Auch in sozialwissenschaftliche Systematisierungsversuche von Migration/Gewaltmigration hielt die Formel “displacement of populations” bereits in der Zwischenkriegszeit Einzug (House 1929).

Ein zweiter Verwendungskontext aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg wird beim Blick auf englischsprachige Schriften zur Raum- und Stadtplanung deutlich. Das “displacement of populations” wurde in diesem Kontext als eine Konsequenz von Modernisierungsprozessen wahrgenommen, bei denen etwa Bauprojekte, Infrastrukturmaßnahmen oder Veränderungen der Landnutzung bzw. der Wirtschaftsweise direkt oder indirekt eine Verlagerung des Lebensortes erzwangen (United States. National Resources Planning Board 1943). Gerade in diesem Kontext, z.B. in der Diskussion um Entschädigungsansprüche von Personen, die bei städtebaulichen Maßnahmen, Zwangsräumungen oder Vertreibungen durch Baufirmen oder Immobilienentwickler ausgesetzt waren, tauchte in den 1930er Jahren, z.B. in Großbritannien, überhaupt erstmals die Vokabel “displaced person” marginal auf (Atkinson 1933). Auch mit Blick auf die Beschreibung von Arbeitslosigkeit findet sich der Begriff “displaced workers” oder die Formel “displacement of workers” in dieser Zeit und beschreibt die Erzeugung von Arbeitslosigkeit durch Verdrängungseffekte, die durch konjunkturelle Einflüsse oder Produktivitätsfortschritte ausgelöst werden (United States Department of Labor/ Bureau of Labor Statistics 1929).


Die Ngram Datenbank von Google zeigt die Formulierung “displacement of populations” im englischsprachigen Bestand.

In diesen Fällen handelt es sich um die Beschreibung überindividueller Prozesse, die Mobilität erzwingen, Notlagen und schließlich behördliche Zuständigkeiten erzeugen. Eine Auflösung des “displacement” wird dann über eine organisierte Neuansiedlung oder eine Rückführung an den vormaligen Lebensort konzeptionalisiert. Dabei wird das “displacement” stets durch Prozesse induziert, die als höhere Gewalt aufgefasst werden. Die Betroffenen werden als eher passiv wahrgenommen – dies im Unterschied etwa zu “refugees” oder auch zu Migrant*innen, deren Wanderung als aktives Handeln gedeutet wird: beim “displacement” wird bewegt, bei Wanderung oder Flucht bewegt sich Migrant*in oder Flüchtling.

Die Wahl der Kategorien “displaced populations” bzw. “displaced persons” als Bezeichnung von Opfern gewaltinduzierter Mobilität im Kontext des Zweiten Weltkrieges knüpfte also an existierenden Verwendungszusammenhängen an, die einmal aus der Regulierung der Folgewanderungen des Ersten Weltkrieges herrührten, einmal auf die sprachliche Umschreibung von – durchaus gewaltsamen – Verdrängungsprozessen in modernen Gesellschaften zurückgeführt werden können.

Die Einführung einer neuen Kategorie, der “displaced person” zusätzlich zu der bereits etablierten Kategorie des Flüchtlings (“refugee”) bleibt aber über solche Beobachtungen hinaus erklärungsbedürftig.

Es könnte sich dabei um einen bewussten Versuch der Produktion von Differenz zwischen beiden Konzepten gegangen sein. Denn in der Zwischenkriegszeit hatten sich Idee und Praxis einer Zuständigkeit für “refugees” etabliert, die letztlich meist nicht zur Rückkehr dieser Opfer gewaltinduzierter Migration in ihre Herkunftsgebiete geführt hatte, sondern zu einer de facto Einwanderung in Aufnahmegesellschaften, das jedenfalls waren die Erfahrungen mit den “Russischen Flüchtlingen” oder den “Armenischen Flüchtlingen”. In ähnlicher Weise erwarteten viele, dass die “Flüchtlinge aus Deutschland”, die in den 1930er Jahren vor den Nazis geflohen waren, eher in Aufnahmegesellschaften einwandern als rasch nach Deutschland zurückkehren würden (Marrus 1987). Flüchtlinge durchliefen also eher ein “resettlement” als die von den Aufnahmegesellschaften nicht selten erhoffte schnelle Repatriierung. Genau das aber lag am Ende des Zweiten Weltkrieges nicht im Interesse potentieller Aufnahmestaaten, die sich in den Jahrzehnten zuvor meistenteils gegen Einwanderung abgeschirmt hatten und selbst die Aufnahme von Menschen, die vor Nazi-Terror auf der Flucht waren, kaum zugelassen hatten (Bartop 2018).

“Displaced Persons”, das zeigte die Formulierung den zeitgenössischen Akteuren an, sollten also rasch in ihre Herkunftskontexte zurückkehren bzw. zurück gebracht (“repatriiert”) werden, denn mit der Niederlage des “Dritten Reiches” war die Ursache ihres “displacement” beseitigt. Rückführung schien die logische Konsequenz.

“Displaced person” korrespondiert also mit dem Paradigma der Repatriierung und rückt “ressettlement” – die Einwanderung in aufnahmebereite Staaten – in den Hintergrund. Das entsprach auch dem Auftrag der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA), die zur Betreuung der überlebenden Opfer des “Dritten Reiches” 1943 gegründet wurde und bis 1946 die Registrierung, Versorgung und Repatriierung von “displaced persons” in Europa organisierte (Rass/Hennies/Huhn 2018).

Dieser praktische Umgang mit den Folgen gewaltinduzierter Mobilität und die Institutionalisierung der Hilfsmaßnahmen durch Gründung einer ersten UN-Organisation forderte eine Konkretisierung, wer denn in diese sich nun formalisierende Kategorie fallen sollte. Zugleich entstanden ganz praktische Anforderungen an die Alliierten Besatzungsmächte, mit der Bevölkerung und den sozialen Herausforderungen in ihren Besatzungszonen umzugehen.

Noch vor Kriegsende, im Frühjahr 1945, entwickelte das Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF) eine erste formale Definition der Kategorie “displaced person” und legte Kriterien fest, nach denen eine Klassifizierung und Registrierung erfolgen sollte. Als “refugees” wurden “civilians not outside the national boundaries of their country” aufgefasst, die sich kriegsbedingt nicht an ihren üblichen Lebensorten aufhielten – sie hatten also keine internationale Grenze überquert. “Displaced persons” aber wurden definiert als “civilians outside the national boundaries of their country (….) who were desirous but unable to return home or find homes without assistance”. (Flörke 2014) “Refugee” wurde also eher untypisch und eng und entgegen der auch bereits zuvor verbreiteten Auffassung definiert, dass ein Geflüchteter zum Flüchtling wird, wenn er sein Herkunftsland verlässt. Heute entspräche die Definition des “refugee” durch das SHAEF der Kategorie der “internally displaced person”. “Displaced person” geriet in der Lesart des SHAEF dagegen zu einer sehr weit gefassten Kategorie, die eher der schon damals etablierten und heute gültigen Definition des “refugee” entsprach.

Unter dem Paradigma der raschen Repatriierung, das zunächst die Möglichkeit eines Resettlement marginalisierte, schien dies unproblematisch, denn 1945/46 ging es tatsächlich um massive Rückführungsprogramme, die teilweise – etwa in die Sowjetunion – unter Zwang umgesetzt wurden. Mit dem Status einer “displaced person” verband sich zwar die Aussicht auf Unterstützung und Versorgung, allerdings auch die Perspektive der Repatriierung in den Herkunftskontext. “Resettlement” spielte in dieser Phase praktisch keine Rolle.

Während bei “refugees” nach den Erfahrungen der Zwischenkriegszeit und vor der Umdeutung des Begriffs durch SHAEF durchaus die Möglichkeit eines dauerhaften Verbleibs im Ausland und schließlich einer Einwanderung in einen aufnahmebereiten Staat mitschwang, bedeutete der Status der „displaced person“ in den ersten Nachkriegsjahren also, dass eine Rückführung bzw. Repatriierung vorgesehen war; “refugee” war indes nun so neu definiert, dass eine internationale Zuständigkeit bzw. überhaupt die Notwendigkeit von Repatriierung oder Resettlement nicht gegeben war.

Schon nach kurzer Zeit erwies sich indes, dass diese Zielvorstellung nicht radikal durchzuhalten war. Zwar wurde bis 1947 tatsächlich ein übergroßer Teil der “displaced persons” in ihre Heimat zurück gebracht bzw. diese kehrten selbständig dorthin zurück. Zugleich aber wurde deutlich, dass eine nicht kleine Gruppe unter den “displaced persons” kein Interesse an einer Rückkehr in ihre Heimat hatte oder – gerade im Fall vieler Holocaustüberlebender – keine Orte mehr hatte, an die sie zurückkehren konnten (Rass/Huhn/Hennies 2018).

Spätestens mit der Gründung der International Refugee Organization (IRO) veränderte sich auch das Szenario der Regulierungs- oder Ordnungsvorstellungen dieser Situation. Die IRO wurde 1946 aufgebaut und begann 1947 mit der Arbeit im Feld. Zwar spielte im Mandat der IRO die Repatriierung normativ noch immer eine vorherrschende Rolle, nun rückte aber das Paradigma des Resettlement als Option deutlicher in den Vordergrund. In der Charta der IRO blieb die Unterscheidung zwischen “refugee” und “displaced person” zwar verankert. Mit der Verlagerung des operativen Schwerpunkts auf “resettlement” wurde diese Unterscheidung aber weniger wichtig.

Im internen Sprachgebrauch der IRO findet „refugee“ ebenso Verwendung wie „displaced person“. In der internen Kommunikation der Organisation überwog zum Ende der 1940er Jahre sogar der anders akzentuierte Begriff des „refugee“, während es in der praktischen Arbeit der IRO vor allem um die Einstufung der Opfer gewaltinduzierter Mobilität als “displaced persons” ging. Eine praktisch synonyme Verwendung von “refugee” und “displaced person” intern, verbunden mit der Erfindung zahlreicher Komposita und Neologismen wie „neo-refugees“, „no-refugee persons“ oder „specimen-case refugees“, und das gleichzeitige Vermeiden der formalen Einstufung der Opfer von Gewaltmigration als “refugee” durch die IRO ist eine weitere beachtenswerte Beobachtung, welche die Frage aufwirft, welche Rolle dabei die für die beteiligten Akteure mitschwingenden Implikationen beider Begriffe hatten (Siehe Bestände der IRO in den Archives Nationales, Paris; insbesondere AJ/43/1273 sowie AJ/43/579).


SECTION A-DEFINITION OF REFUGEES
(…) the term “refugee” applies to a person who has left, or who is outside of, his country of nationality or of former habitual residence, and who, whether or not he had retained his nationality, belongs to one of the following categories:
(a) victims of the nazi or fascist regimes or of regimes which took part on their side in the second world war, or of the quisling or similar regimes which assisted them against the United Nations, whether enjoying international status as refugees or not;
(b) Spanish Republicans and other victims of the Falangist regime in
Spain, whether enjoying international status as refugees or not;
(c) persons who were considered refugees before the outbreak of the second world war, for reasons of race, religion, nationality or political opinion

IRO Constitution, Annex I. (The United Nations 1946)

The tern “displaced person” applies to a person who, as a result of the actions of the authorities of the regimes mentioned in Part I, section A, paragraph 1 (a) of this Annex has been deported from, or has been obliged to leave his country of nationality or of former habitual residence, such as persons who were compelled to undertake forced labour or who were deported for racial, religious or political reasons. Displaced persons will only fall within
the mandate of the Organization subject to the provisions of sections C and D of Part I and to the provisions of Part II of this Annex. If the reasons for their displacement have ceased to exist, they should be repatriated as soon as possible (…)

IRO Constitution, Annex I (The United Nations 1946)

Zugleich wurde nicht nur für die regulierenden Institutionen und Akteure, sondern gerade auch für die Migrant*innen selbst immer wichtiger, wer als “displaced person” anerkannt wurde und wer nicht. Denn mit Beginn der Arbeit der IRO trat neben die Möglichkeit der Versorgung und der Repatriierung die Option des Resettlement – als Einwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat, während sich die Zeitspanne, in der “displaced persons” betreut und versorgt wurden im Vergleich zu den raschen Rückführungen der unmittelbaren Nachkriegszeit deutlich verlängerte (Salomon 1991).

Aus einer Sammelkategorie der Repatriierung wurde eine Kategorie, die Rechte und Möglichkeiten für diejenigen barg, die den formellen Status einer “displaced person” zuerkannt erhielten. Ebenso erwuchsen all jenen Organisationen, die mit der Betreuung der “displaced persons” betraut waren, mit jedem anerkannten Fall neue Verpflichtungen.

Wer sich unter diesen Bedingungen bei der IRO registrieren ließ und die Anerkennung als “displaced person” beantragte, der durchlief ein Prüfverfahren, in dem die “elitigility officer” der International Refugee Organization biographische Daten aufnahmen und beurteilten, ob die Kriterien der IRO-Definitionen erfüllt waren; die Person also als “within the mandate” anerkannt wurde und in eine der drei DP-Klassen eingeordnet werden konnte: “legal and political protection only”, “legal and political protection including repatriation” oder “legal and political protection including repatriation of resettlement”. Dazu wurden den Fallbearbeiter*innen nicht nur die Normen und Vorschriften der IRO an die Hand gegeben, sondern auch ein eigens entwickeltes Handbuch, dass diese Regeln auslegte und anhand von Beispielfällen praxistauglich erläuterte (Rass/Bondzio/Tames 2016).

Dokumentiert wurde die Prüfung der Anträge auf Anerkennung als “displaced person” in den so genannten Care and Maintenance Akten (CM/1). Die erhaltenen Akten werden heute in den Arolsen Archives verwahrt und sind online zugänglich; eine Auswertung dieser bestände, etwa mit den Methoden der Digital History, bietet beträchtliches Potential zur Modellierung der kriegsbedingten Gewaltmigration und ihrer Folgewanderungen, nicht zuletzt aber auch der damit verbundenen Ordnungsversuche und Aushandlungsprozesse über Migration.

In den aufwändigen und für all jene, die sich um die Anerkennung als “displaced person” bemühten, tatsächlich lebensentscheidenden Prüfverfahren wurden die Bewerber*innen zum Teil der Aushandlung, was unter einer “displaced person” zu verstehen wäre, wer in die Kategorie aufgenommen wurde und welche Chancen ihm oder ihr damit eröffnet oder verwehrt wurden. Denn nun ging es für die Bewerber*innen auch darum, das System und die IRO lesen zu können, Zugang zu ihrem “eligibility officer” zu finden und die eigene Lebensgeschichte passend zu erzählen (Rass/Tames, im Erscheinen). Der Anspruch der IRO sowie anderer Organisation auf eine Regulierung oder die “governance” (Betts 2016) der Folgewanderungen des kriegsbedingten “displacement” traf auf das Interesse der Migrant*innen selbst, Entscheidungen und Möglichkeiten herbeizuführen, die ihnen aus ihrer eigenen Sicht möglichst gute Chancen auf den Neuaufbau ihrer Existenzen bieten konnten. In der Migrationsforschung wird dieser Anspruch etwa als die “Autonomie der Migration” bezeichnet. Migrant*innen haben demnach vor allem das Interesse, ihre Agency und Lebenschancen zu verbessern, nicht aber notwendigerweise ideale Objekte migrationspolitischer Szenarien zu sein (Hess/ Tsianos 2010; Schwenken 2018).

Relevant blieb die Kategorie der “displaced person” bis Anfang der 1950er Jahre. 1951 gab die Genfer Flüchtlingskonvention den Begriff auf und sprach nur noch von “refugees”.


For the purposes of the present Convention, the term “refugee” shall
apply to any person who: (…) As a result of events occurring before 1 January 1951 and owing to wellfounded fear of being persecuted for reasons of race, religion, nationality, membership of a particular social group or political opinion, is outside the country of his nationality and is unable or, owing to such fear, is unwilling to avail himself of the protection of that country; or who, not having a nationality and being outside the country of his former habitual residence as a result of such events, is unable or, owing to such
fear, is unwilling to return to it.

United Nations High Commissioner for Refugees, “Convention and Protocol Relating to the Status of Refugees.

Dabei galt übrigens die Ablehnung eines Antrages auf den Status einer “displaced person” durch die IRO nicht als Grund für den Ausschluss vom Status eines “refugees”. So wurden etwa die durch die Statuten der IRO vom Status der “displaced person” ausgeschlossenen “Angehörige ehemaliger Feindstaaten der Alliierten” intern von der IRO als “refugees” bezeichnet (Archives Nationales, AJ/43/1273, 32/2, Part II).


Die Ngram Datenbank von Google zeigt die zeitbegrenzte Relevanz von “displaced person” im englischsprachigen Korpus.

Nahezu zeitgleich änderte sich der Status der noch in Deutschland verbliebenen “displaced persons”, die bei Auflösung der IRO 1951 auf Druck der Alliierten in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland entlassen wurden. Diese stattete die ehemaligen “displaced persons” mit dem neuen Rechtsstatus des “Heimatlosen Ausländers” aus, einem Begriff, der zurecht wegen seiner Funktion zur Verschleierung der deutschen Verantwortung für die Not dieser “Heimatlosen Ausländer” kritisiert worden ist.


Die Ngram-Datenbank von Google zeigt im deutschsprachigen Korpus die Abfolge von “displaced person” und “Heimatlose Ausländer”.

Schon diese knappen Überlegungen verdeutlichen, dass es im Sinne einer reflexiven Migrationsforschung geboten ist, das Begriffsgebäude, mit dem in öffentlichen und wissenschaftlichen Diskursen aber auch im Völkerrecht die Opfer von Gewaltmigration bzw. gewaltinduzierter Mobilität beschrieben bzw. konstruiert und damit produziert werden, kritisch und vor allem in historischer Perspektive zu durchdenken.

Dazu gehört ein Blick auf die Erfindung solcher Kategorien und auf ihren sich wandelnden Bedeutungsgehalt und wie Überlegungen zur deren Formung durch die Praktiken der Aushandlung von Mobilität bzw. Migration selbst. Solche Überlegungen berühren schließlich die Begriffsgebäude und narrativen Techniken der (Migrations)Forschung selbst und damit Fragen der sprachlichen und kulturellen Übersetzung – oder Translation – sowie einen kritischen Blick auf die Hegemonie Westlicher Konzepte, die das Völkerrecht globalisiert hat.

Es liegt damit auf der Hand, dass die geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Folgen des Zweiten Weltkrieges und dem Umgang mit der großen humanitären Krise der durch Krieg, Kriegsverbrechen sowie Genozid induzierten Mobilitäten (der überlebenden Opfer) von Anschlüssen an die Perspektiven der reflexiven Migrationsforschung sowie die Ansätze gegenwartsorientierter Perspektiven auf forced migration profitieren kann.

Anregend sind etwa Überlegungen zur Überwindung des methodischen Nationalismus und zur Dekonstruktion nationalistischer und ethnozentristischer Epistemologien (Glick-Schiller 2018). Diese wurden inzwischen von Janine Dahinden, Boris Nieswand, Heike Drotbohm und anderen mit der Forderung aufgegriffen, Begriffe, Benennungen und Kategorien zu hinterfragen, um nicht letztlich auch in der Forschung das migrantische Andere zu reproduzieren (Dahinden 2016; Nieswand/ Drotbohm 2014). Anna Amelina hat solche Ansätze mit Hilfe einer dekonstruierenden Beobachtung von Bedeutungsproduktion durch praxeologische Zugänge operationalisiert (Amelina 2017; 2012).

Solche Zugriffe auf die Geschichte von “displacement” als Kategorie zur Ordnung gewaltinduzierter Mobilität lassen sich wiederum gut verbinden mit dem analytischen Konzept des Migrationsregimes (Rass/Wolff 2018), das versucht, die in kulturellen und institutionellen Rahmungen zwischen komplexen Akteurskonstellationen in asymmetrischen Machtverhältnissen stattfindende Aushandlung von Migrationsverhältnissen fassbar zu machen.

Dabei bieten sich nicht zuletzt produktive Schnittstellen zu aktuellen Diskussionen in den forced migration studies, etwa über die räumliche Ordnung von Gewaltmigration zwischen den Herkunftsregionen, möglichen Aufnahmegesellschaften und dem “Dazwischen”, durch das sich Flüchtlinge bewegen und in dem sie oft demobilisiert und festgehalten werden, während staatliche und nichtstaatliche Akteure Gewaltmigration regulieren und ordnen wollen (Jacobsen 2014). Auch aktuelle Überlegungen über die unterschiedlichen Rechtssphären, die von der Regulierung von Gewaltmigration adressiert werden, bieten Modelle zur Analyse der Displacement-Krise nach dem Zweiten Weltkrieg; etwa hinsichtlich des Eintritts der Opfer in die Rechtssphäre des humanitären Völkerrechts, wenn es jenen gelang, als “refugee” oder “displaced person” anerkannt zu werden – oder der Folgen, wenn ihnen dieser Status verwehrt blieb. Ein anderer neuralgischer Punkt wäre der Übergang in die Sphäre des Migrations- oder Einwanderungsrechts sobald “displaced persons” in Resettlement-Programme aufgenommen wurden, wobei sie nun vorwiegend nicht mehr nach humanitären Kriterien, sondern nach der utilitaristischen Produktivitätslogik oder den rassistischen Kriterien Weißer Gesellschaften von Einwanderungsgesetzen selektiert wurden (Goodwin-Gill 2014; van Selm 2014).

Schließlich kann auch eine Weitung der zeitlichen Perspektive helfen, einen reflexiven Zugang zu finden. Sie ermöglicht, neben die Krisenszenarien einer Gegenwart die unterschiedlichen Zeitachsen biographischer Erfahrungen oder säkularer Pfadabhängigkeiten der Wahrnehmung, kulturellen Kodierung oder Erzählung von Migration zu setzen. Sie erlaubt es, aktuelle Krisenerfahrungen mit der longue durée von Kategorisierungen und Institutionalisierungsprozessen oder der Sinnbildung über historische bzw. historisierte Erfahrungen zusammen zu denken. Sie ruft dazu auf, die langen Schatten von Zuschreibungen und Kategorisierungen – mit ihren nicht zuletzt ganz lebenspraktischen Folgen über Generationen – als Teil der Produktion Produktion dessen, was Migration für Gesellschaft und damit die unterschiedlich zu ihr Positionierten Akteure bedeutet, kritisch zu reflektieren.

Dann würden wir “displaced persons” erzählerisch nicht mehr auf dieses Label verkürzen, sondern Menschen sehen, die in eine Kategorie geworfen werden, oder sich in sie hineinreklamieren, sie sich aneignen, um eigensinnig ihr Leben neu aufzubauen und Chancen zu gewinnen. Dann würden wir das Wechselspiel aus Kontingenz und Pfadabhängigkeiten sehen, das sich in Versuchen der Ordnung von Migration spiegelt, die erst improvisiert, dann institutionalisiert mit Gewaltmigration umgehen und dabei ihre Politiken und Praktiken – natürlich – auf Grundlage kultureller Konstruktionen und asymmetrischer Machtverhältnisse entwerfen. Dann würden wir auf Akteure treffen, die vor allem ihre Eigeninteressen wahren, während jede humanitäre Öffnung erkämpft werden muss.

Kurz: wir könnten versuchen, die Reproduktion dominanter Narrative und die Reproduktion dominanter Strukturen, die letztlich Migrant*innen zu Objekten einer Migrationspolitik machen und als solche erzählen, hinter uns zu lassen und über die Reflexion solcher Verhältnisse – und der Rolle der Migrationsforschung in ihnen – unsere Sichtweisen verändern.

Das Nachdenken über Kategorien, die so sehr zum Teil unseres kulturellen und historischen Bezugsrahmens geworden sind, dass wir sie meist unhinterfragt für Wirklichkeit halten, wäre ein Anfang.

Christoph Rass


Die Arbeitsgruppe ‘Translations of Migration‘ befasst sich in internationaler Kooperation mit Fragen der kulturellen Kodierung und des intermodalen sowie interkulturellen Transfers von Konzepten der (Bedeutungs-)Produktion von Migration. Im Kern besteht die Arbeitsgruppe aus Prof. Dr. Julie Weise (University of Oregon), Prof. Dr. Eiichiro Azuma (University of Pennsylvania), Prof. Dr. Peter Schneck (Universität Osnabrück), Prof. Dr. Christoph Rass (Universität Osnabrück) & Dr. Thilo Neidhöfer (Universität Osnabrück).

An der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück bearbeiten mehrere Projekte Fragen der Aushandlung von Statuskategorien, Mobilitätschancen und Zugehörigkeit im Zusammenhang mit Folgewanderungen gewaltinduzierter Mobilität im Kontext des Zweiten Weltkrieges bzw. der NS-Verbrechen; zur Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass gehören Dr. Sebastian Huhn, Dr. Sebastian Musch, Linda Ennen sowie Lukas Hennies.

Verschränkt sind beide Forschungslinien mit dem internationalen Konsortium ‘People on the Move‘, in dem das NIOD/Amsterdam (Prof. Ismee Tames); die Arolsen Archives (Dr. Henning Borggräfe), das Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien (Prof. Dr. Kerstin von Lingen) sowie das IMIS der Universität Osnabrück (Prof. Dr. Christoph Rass) zu Gewaltmigration im Kontext des Zweiten Weltkrieges arbeiten.




Literatur und Quellen

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