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„Foreign-born“ und „Migrationshintergrund“. Zur historischen Bedingtheit von Kategorien der Differenzproduktion.

Christoph Rass

In Januar 2021 hat die Fachkommission Integrationsfähigkeit des BMI die Kategorie „Migrationshintergrund“ in Frage gestellt und als Alternative vorgeschlagen von „Eingewanderten und ihren direkten Nachkommen“ zu sprechen. Damit nähert sich die Kommission Konzepten an, unter anderem der in den USA gebräuchlichen Definition der „foreign-born population”, die international durchaus weiter verbreitet sind, als der um 2005 als statistische Kategorie eingeführte „Migrationshintergrund“. Die Fachkommission selbst verweist in ihrem Abschlussbericht auf solche Bezüge.

Vor rund 15 Jahren hat die Politik in Deutschland auf ein statistisches Defizit reagiert, das wie wenige andere Konstruktionen auf den Punkt gebracht hat, wie Migration gedacht wurde. Stets hatte bis dahin die amtliche Statistik “Ausländer/innen” gezählt und nach Nationalitäten unterschieden. Tatsächlich aber hatte die de-facto Einwanderung schon über Jahrzehnte eine zunehmend diverse Gesellschaft entstehen lassen, in der immer mehr zugewanderte Menschen auch Staatsbürger/innen waren. Die Kategorie “Ausländer” mit ihren Unterteilungen bzw. eine Zählung nach “Staatsbürgerschaft” bildete die Wirklichkeit dieser Migrationsgesellschaft schon lange nicht mehr ab.

Geschaffen wurde der “Migrationshintergrund”. Diese Kategorie definiert das Statistische Bundesamt folgendermaßen:

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Diese Setzung konstruiert Migration vordergründig und noch immer an Staatsangehörigkeiten und nicht notwendiger Weise an die eigentliche Mobilität der Gezählten und Kategorisierten. Zugleich schreibt sie den “Migrationshintergrund” eine Generation über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit fort. Mit den so implizierten In- und Exklusionen hat der “Migrationshintergrund” mancherlei Folgen für die statistische bzw. diskursive Produktion von Migration in Deutschland hervorgebracht und zahlreiche Diskussionen ausgelöst.

Von Bedeutung für diese Betrachtung soll der Umstand sein, dass der “Migrationshintergrund” in einem Land eingeführt wurde, in dem sich der Zugang zur Staatsbürgerschaft bis vor wenigen Jahren für Zugewanderte, die sich nicht auf eine deutsche Abstammung berufen konnten, ausgesprochen schwer gestaltete.

Da sich nun auch der “Migrationshintergrund” über die Staatsbürgerschaft bestimmt – und nicht etwa durch die Geburt “im Ausland” -, ist es nicht selten, dass etwa noch die Urenkel von Migrant/innen, die zum Beispiel im Zuge der Anwerbung so genannter “Gastarbeiter/innen” nach Deutschland gekommen sind, noch einen “Migrationshintergrund” zugeschreiben erhalten – auch wenn diese Urenkel mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Zuwanderung ihrer Urgroßenkel nach Deutschland in Deutschland als Kinder von in Deutschland geborenen Eltern, die ihrerseits bereits Kinder in Deutschland geborener Eltern sind, zur Welt kommen. Die Markierung von Migration über die Staatsbürgerschaft sorgt dafür, dass sich ein “Migrationshintergrund” derzeit über durchaus vier – oder mehr – Generationen einer Familie fortschreibt.

Auf weitere Paradoxien des “Migrationshintergrundes” verweist etwa der Umstand, dass deutsche “Flüchtlinge- und Vertriebene”, auch wenn sie vor 1945 nicht auf dem Territorium des Deutschen Reiches in seinen Vorkriegsgrenzen gelebt und keine deutsche Staatsbürgerschaft besessen hatten, definitorisch aus der Kategorie herausreklamiert werden. Ähnlich wirkt sich der “Migrationshintergrund” auf Menschen aus, die aus der DDR nach Westdeutschland gekommen sind: als Flüchtlinge wurden sie anerkannt, ein “Migrationshintergrund” wurde ihnen nicht zugeschrieben (Wolff 2019). Jana Hensel und Naika Foroutan (2020) greifen aktuell solche Beobachtungen auf, um Identitätskonstruktionen der deutschen Migrationsgesellschaft in der Gegenwart zu hinterfragen.

Ganz so einfach, wie die Referenz auf das Merkmal “nicht deutsche Staatsbürgerschaft” es scheinen lässt, ist die Konstruktion des “Migrationshintergrundes” also nicht. Bleiben wir aber beim Marker “Staatsangehörigkeit”, der für die Bestimmung von “Migrationshintergrund” und “foreing-born” eine gewisse Bedeutung hat.

Heute können in Deutschland Personen im Alter von über 16 Jahren, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und einige weitere Bedingungen erfüllen, die Einbürgerung beantragen. In der Vergangenheit hat die Migrationspolitik in Deutschland indes begünstigt, dass Eingewanderte, die nicht als Personen mit deutscher “Abstammung” gesehen wurden, sowie ihre Kinder und Enkel eher keinen Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erhielten. Generationen von Kindern von Zugewanderten wurden in Deutschland geboren, denen durch das ius sanguinis sowie weitere Einbürgerungshemmnisse die deutsche Staatsbürgerschaft verwehrt blieb. Entsprechend lang wirkt der “Migrationshintergrund” als Kategorisierung.

Nicht von ungefähr ist diese perpetuierte Produktion von Migration in zunehmend in Kritik geraten (Bade 2017; Will 2019; Will 2020). Der “Migrationshintergrund” stellt in einer diversen Migrationsgesellschaft generationenübergreifend eine Form von Differenz her, die den mobilitätsinduzierten gesellschaftlichen Wandel dadurch verzerrt, dass Menschen, die bereits Teil einer diversen Gesellschaft, der der hybride Identitäten und vielfältige Herkünfte normal sind, über den Marker “Migrationshintergrund” eine ambivalente Position zugewiesen wird.

Eine andere Pfadabhängigkeit bei der statistischen Zählung und dem der darin repräsentierten Produktion von Zugehörigkeit hat sich in den USA etabliert.

Die dort vor allem im 19. Jahrhunderte dominierende Idee einer Migrationspolitik der “open door”, das damit einher gehende Modell des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch das ius solis sowie einem vergleichbar schnellen Zugang zur Einbürgerung nach der Zuwanderung nach drei bis fünf Jahren legalen Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika hat für gewisse Teile der Bevölkerung die Staatsangehörigkeit schon früh zur Markierung von Diversität obsolet gemacht.

Gleichwohl verbanden sich solche Ideen scheinbar offener Einwanderungspolitik und einer entsprechend offenen Gesellschaft mit drastischen Ausschlussklauseln – vor allem gegenüber der Native Americans und denjenigen Menschen in den USA, die in Afrika versklavt zu Opfern der transatlantischen Gewaltmigration wurden bzw. deren Nachkommen (Nakano-Glenn 2011) sowie – mit wachsender Vielfalt der US-amerikanischen Gesellschaft – gegenüber der hispanoamerikanischen Bevölkerung, Zuwandernden aus Mexiko (Molina 2014), Lateinamerika oder Asien (Ngai 2006/7).

Von der Konstruktion “Weißer” und “nicht-Weißer” Bevölkerungsanteile über die Hierarchisierung auch von Einwandernden aus Europa unterschiedlicher Herkunft bis zur Idee einer “American race”, die kein stets offener “melting-pot” sei (Fairchild 1926), und die Herausbildung einer Vorstellung über deren Vollendung, nach der durch unerwünschte Zuwanderung der Untergang drohe, führt schließlich eine Linie bis zur restriktiven Migrationsgesetzgebung der Jahre 1917, 1921 und 1924, mit denen in den USA eine Quotenregelung für die Selektion erwünschter Zuwanderer institutionalisiert wurde, die unverhohlen eugenischen und rassistischen Motiven folgte (King 2002).

Entlang dieses Weges wurde in den USA die Einteilung der Bevölkerung nach “Rassen”, deren Konstruktion und Neukonstruktion sowie deren Hierarchisierung vom statistischen System (Lee 1993) bis in die Gesetzgebung (Ngai 1999)und schließlich die soziale Praxis immer wichtiger (Saito 1997). Diese Klassifizierung nach “Rassen” wurde früh und parallel zur Kategorie “foreign-born” eingeführt und beide Markierungen reichen auf ihre jeweils eigene Art und Weise über die Einbürgerung hinaus.

Als “foreign-born” werden in den US-amerikanischen Statistiken selbst Zugewanderte gezählt. Darüber hinaus werden über den Marker “foreign-born parents” in den USA geborene Kinder mit im Ausland geborenen Eltern bzw. einem im Ausland geborenen Elternteil gekennzeichnet. Spätestens aber die Kinder zweier in den USA geborener Eltern verlieren ihre statistische Sichtbarkeit als Migrant/innen – werden dann aber über ihre Kategorisierung nach “Rasse” oder “Ethnie” entlang von daran geknüpften Zugehörigkeitsvorstellungen oder Ausschlussklauseln verortbar (Hochschild 2008; Kraut 2014).

Aus der Kategorie “foreign-born” ergibt sich also, ursprünglich angelehnt an die Idee des “melting-pot”, ein Drei-Generationen-Modell: die erste Generation besteht aus “foreign-born” Zugewanderten – unabhängig von einer möglichen bzw. bei vielen Gruppen von Einwandernden geradezu wahrscheinlichen Einbürgerung. Die zweite Generation ist durch ein oder zwei “foreign-born” Elternteile – und selbst durch ius solis staatsangehörig – als auf dem Weg zur Integration gekennzeichnet (Stella 1924). Die dritte Generation sollen als Kinder von im Land geborenen Staatsbürger/innen jegliche statistische Markierung, die Migration in ihrer Familiengeschichte sichtbar macht, verlieren. Die gesellschaftliche Wirklichkeit lässt sich indes nur sehr unzureichend beschreiben. Vielmehr handelt es sich um eine in der statistischen Kategorisierung abgebildete Vorstellung von Zugehörigkeit.

Dieses spezifisch US-amerikanische Integrationsmodell, das nicht zuletzt die Chicagoer Schule in den 1930er Jahren prominent machte (Hansen 1938), wurde im Übrigen ohne grundlegende Reflexion zunächst auch auf die deutschen Migrationsverhältnisse übertragen. Inzwischen wird nicht nur das Modell, sondern auch diese Form der Aneignung von Konzepten in der Wissenschaft und ihre verallgemeinernde Übertragung kritisch hinterfragt (Aumüller 2010).

“Foreign-born” als Markierung von der ersten bis in die zweite Generation und die Idee, von “Einwanderern und ihren direkten Nachfahren” als Nachfolgekategorie des “Migrationshintergrundes” zu sprechen, die ebenfalls zwei Generationen adressiert, sind sich also in der Tat nicht unähnlich.

Es kann also umgekehrt interessant sein, in die Debatten und Diskurse über die Kategorie “foreign-born”, die sich in den USA bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen lassen, weiter zu verfolgen. Dabei wird rasch deutlich, dass die Kategorisierung nach “parental birthplace”, die dem statistischen Konzept “foreign-born” zugrunde liegt, immer wieder in Richtung einer weiteren oder engeren Erfassung von Herkunft und Abstammung in die Kritik geriet.

Die wissenschaftlich-statistische Produktion von “Fremdheit” – foreignness – entlang dieser statistischen Kategorie nahm in der USA als ein wissenschaftliches Projekt nicht zuletzt mit den “Überfremdungsdebatten” des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts ihren Ausgang.

Die Berechnung etwa des Anteils der “foreign population” unter den “Weißen” in den USA, dessen Anwachsen, so die Überlegungen seinerzeit, durch die Einwanderung in den letzten Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg zur Bedrohung geworden war, machte diese Bedrohung scheinbar sichtbar, in Zahlen fassbar. Die gleichzeitige Berechnung eines Bevölkerungsanteils wirklicher Amerikaner/innen, der von den Weißen “Anglo-Saxon”-Einwanderern der Kolonialzeit abstammte (dazu auf interessante Weise früh kritisch Detweiler 1938), erlaubte es, einen eigentlichen Kern amerikanischer Gesellschaft zu konstruieren (Carpenter 1920). Auf diese Art und Weise statistisch hergestellte “Amerikaner”, Träger einer amerikanischen “Kultur” und “Rasse” konnten so “Fremden”, die als nur bedingt integrationsfähig oder sogar für “Kultur” und “Rasse” gefährlich galten, gegenübergestellt werden, um entsprechende Handlungsbedarfe abzuleiten.

Positionen im Diskus reichten damals von den rassetheoretischen Einlassungen eines Madison Grant bis zu pseudowissenschaftlichen Nachweisen eines “Rassenselbstmordes” (“race suicide”). Erfolgreiche “Assimilation” in der zweiten Generation wurde allenfalls “Weißen” Zuwandernden zugestanden (Butler 1920). Es finden sich aber zeitgleich auch Autoren, die ein deutliches Hinterfragen der Sinnhaftigkeit jeder konstruierten Unterscheidung zwischen “Amerikanern” und “Einwanderern” in den USA anregen (Hart 1930). Durchgesetzt hat sich gleichwohl, spätestens mit dem Johnson Reed Act von 1924, die radikale Position, die einerseits eine Rassenhierarchie aufrecht erhielt, sich andererseits die Möglichkeit verschaffte, auch innerhalb der einwandernden bzw. eingewanderten “Weißen” Europäer/innen zwischen erwünschten und unerwünschten Zuwanderern zu unterscheiden (Ngai 2014).

Der Abbau der damit eingeführten rassistischen Selektivität in der Einwanderungspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika hat erst mit dem Einwanderungsgesetz von 1965 begonnen, das seinerseits mit der Kategorie der “worthyness” deutliche ökonomische Präferenzen im Wettbewerb um die “best and brightest” als Selektionskriterium einführte (Keyes 2014).

Auf einer anderen Ebene finden sich – ebenfalls bereits in der Zwischenkriegszeit – jedoch bereits sozialwissenschaftliche Studien, die ihrerseits Aspekte sozialer Mobilität über Generationen in kleineren samples im Rückblick auf die Herkunft aller vier Großeltern untersuchen (Bloom Wessels 1929) und also unabhängig von den Festlegungen des Zensus Daten erhoben, die differenziertere Betrachtungen zuließen. Einwanderungsstatus und Herkunftskultur der Großeltern wurden in diesem Kontext für einen relevanten Marker gehalten, um die relative Position der Enkel in der US-amerikanischen Gesellschaft zu verstehen. Der Marker “foreign-born” wurde dazu indes nicht als ausreichend erachtet.

In der Tat gab es immer wieder Versuche, die statistische Erfassung der Abstammung mit Blick auf Einwanderung über die Herkunft der Eltern hinaus auszuweiten. Allerdings hat sich in den 1970er Jahren in den Zensuserhebungen in den USA das Gegenteil durchgesetzt, als die Frage nach dem Geburtsort der Eltern durch eine Frage zur ethnischen Abstammung bzw. Selbstidentifikation ersetzt wurde. An dieser kategorialen Veränderung hat sich inzwischen einige Kritik entzündet, die vor allem auf den Wechsel von einer scheinbar objektiven zu einer scheinbar subjektiven Kategorie zielt (Massey 2018).

Daran knüpft Forschung an, die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft der USA nicht mehr vor allem durch unterschiedlichen Ethnien zugeschriebenen Merkmale oder die Erhebung unterschiedlicher Ausstattungen mit Humankapital erklärt (Alba 2001), sondern vielmehr systematisch und über mehrere Generationen auch die Folgen von gesellschaftlicher In- und Exklusion durch Differenzproduktion in den Blick nimmt. Damit geht es um das Erfassen einer Differenzproduktion, die sich nicht zuletzt an Herkunftszuschreibungen sowie deren Perpetuierung festmachen lässt – und zugleich auf die Effekte einer Privilegierung durch die Zugehörigkeit zu dominanten Gruppen verweist (Duncan 2018).

Dabei werden inzwischen Datensätze konstruiert, die es erlauben, Familien über bis zu acht Generationen zu untersuchen, um solchen Langzeiteffekten bzw. Pfadabhängigkeiten gesellschaftlicher Rahmenbedingungen auf die Spur zu kommen, die oft auch auf die Bedingtheit ebenso wie auf die Wirksamkeit der Produktion von Migration als einer Form der Differenzproduktion verweisen (Ferrie 2020).

Wenn wir nach solch notwendigerweise kursorischen Betrachtungen zum “Migrationshintergrund” und den “foreign-born” zurück kehren, blicken wir im ersten Fall auf das lange Sichtbarmachen (“Migrationshintergrund”) von Migration und damit verbundenen gesellschaftlichen Zuweisungen entlang des Zugangs zu “Staatsangehörigkeit”. Das Konzept der “forein-born” scheint mit einem festen Drei-Generationen-Modell eine Zuwanderungsgeschichte in Biografie oder Familie vergleichsweise rasch unsichtbar zu machen, paart sich aber im Fall der USA mit weiteren Markern, die sich wesentlich an “Rasse” knüpfen und scharfe Differenzproduktionen über lange Zeiträume ermöglichen. Bei diesen beiden Ausprägungen handelt es sich letztlich um einen Ausdruck der jeweiligen Selbstkonstruktion dominanter Gruppen einer Gesellschaft mit den zugehörigen Fremdkonstruktionen.

Damit bleibt es ein zentrales gesellschaftliches Anliegen, solchen Politiken der Markierung nicht einfach zu folgen, sondern sie stets reflexiv zu beforschen und kritisch zu hinterfragen. Dies nicht zuletzt auf zwei Ebenen: Einmal, um den Konstruktionscharakter solcher Markierungen von ihrer Hervorbringung über die Praktiken der Zuschreibung bis zu ihrer Wirksamkeit zu dekonstruieren. Hierzu gehört auch die Beobachtung von kategorialer Verknüpfungen bei der Produktion und Hierarchisierung von Zugehörigkeit etwa über “Staatsangehörigkeit” oder “race”. Zum anderen um über die reflektierte Erhebung von Daten, die solche Konstruktionen nicht schlicht reproduzieren, die generationenübergreifenden Effekte solcher Zuschreibungen beforschbar zu machen und so die an die Konstruktion von “Migration” geknüpfte Produktion von gesellschaftlicher Ungleichheit besser zu verstehen (Massey 2020).

Helfen kann uns dabei, Debatten und Diskurse in Politik, Öffentlichkeit und Wissenschaft sowie auch die damit korrespondierenden Institutionalisierungsprozesse gerade vor ihren weiten historischen Horizonten zu beobachten, um die Aushandlung der statistischen Markierung und Erfassung der Abzeichnung von “Migration” in Biografie, Generationen und Gesellschaft zu verstehen. Ein Blick auf die eigene, vor allem aber auch auf andere Gesellschaften in Langzeitbeobachtungen sowie im diachronen und synchronen Vergleich bietet dabei Einblicke in ähnliche und unterschiedliche Entwicklungen sowie die teils langen Pfadabhängigkeiten und Verknüpfungen, über die sich scheinbar stets aktuelle Muster ausprägen. Eine solche Umschau verweist auch auf Transfer- und Translationsprozesse bei der Übertragung oder Aneignung von Konzepten und Ideen, wenn derzeit etwa die Nachfolge des “Migrationshintergrundes” diskutiert wird. Hier und da werden die dabei möglichen Beobachtungen bereits Fragen aufscheinen lassen, die wir auch an die nächste, neue statistische Kategorie richten sollten.

Der Autor dankt für eine kluge
Durchsicht des Beitrages und
hilfreiche Kommentare
PD Dr. Frank Wolff.

Violence Induced Mobility. Special Issue der Zeitschrift “Historical Social Research”

Soeben erschienen ist die Special Issue (45.4/2020) der Zeitschrift “Historical Social Research”, herausgegeben von Ismee Tames (NIOD/Amsterdam) und Christoph Rass (IMIS/Osnabrück) unter dem Titel

Negotiating the Aftermath of Violence Induced Mobility in the Wake of the Second World War. Rethinking Sources, Methods and Approaches from the Intersection of War and Migration Studies in the Digital Age

Mit Beiträgen von Henning Borggräfe, Regine Grüter, Anne von Mourik, Jannis Panagiotidis, Filip Strubbe, Frank Wolff, Peter Romijn, Sebastian Huhn, Edwin Klijn, Olaf Berg, Christian Höschler und einem Epilog von Peter Gatrell.

“The 20th century has been labelled a “century of refugees.” It has not only brought forth mass displacement of humans on an unprecedented scale, but also all those concepts and definitions by which the phenomenon is described, judged, and narrated, and the institutions, politics, and policies that it dealt with. This shaped our perception of “refugees,” “refugee-crisis,” and the “management” of both at the beginning of the 21st century.

The 20th century fused mass displacement, the collective and institutionalized – often international and state sponsored – responses, and the construction of concepts for describing and shaping its realities into an inseparable trinity. Three main perspectives in historical research become visible within the ever broadening field of research on the millions driven into emigration by pogroms and persecution after the First World War, the “refugee-crisis” after the Second World War, and the forced and violence-induced migration of people as a global phenomenon during and after the Cold War: One strand of literature focuses on institutions with their legal, political, organizational, and sometimes even cultural legacies. Another main field of research covers refugees’ experiences, often limiting itself to the dramatic phase when victims of forced migration are perceived as “displaced persons,” “refugees,” or “asylum seekers” respectively. Finally, historical migration research has very much focused on reconstructing flows of forced migrants and displaced persons as specific migration systems.

Inspired by the work of Peter Gatrell, this HSR Special Issue offers to merge these perspectives with regard to mass displacement after the Second World War and broaden the approach both methodologically and chronologically: The contributions in this volume focus on the how and with what consequences mass displacement was handled after the Second World War from a migration regimes perspective. Informed by reflexive migration studies, the authors follow victims of forced migration not only while they are being framed as “refugees” or “displaced persons” but also observe their paths into, in, and beyond those categories. Empirical studies are framed by papers discussing digital methods, archival sources, and analytical approaches drawn from neighboring research on migration and violence as well as migrants coping strategies.”

Vom “Displacement of Populations” über “Displaced Persons” zu “Internally Displaced Persons”. Überlegungen zur Geschichte einer Schlüsselkategorie der Gewaltmigration im 20. Jahrhundert.

Christoph Rass

Die Bezeichnung “displaced person” scheint heute vor allem eine historische Kategorie zu sein. Das Flüchtlingsrecht bzw. Diskurse über Gewaltmigration benennen in der Gegenwart Binnenflüchtlinge oder Binnenvertriebene, die keine internationalen Grenzen überschreiten, als “internally displaced persons”. Darüber hinaus spielt der Begriff “displaced person” derzeit keine Rolle mehr im internationalen Recht. Der Sprachgebrauch des Völker- bzw. Flüchtlingsrechts scheint damit bei der Bezeichnung der Opfer von Gewaltmigration, die keine internationale Grenze überschreiten, die Kategorie “Flüchtling” bzw. “Refugee” zu vermeiden. Diese bleiben solchen Geflüchteten vorbehalten, die das eigene Land verlassen haben und damit Gegenstand völkerrechtlicher Zuständigkeiten und Kategorisierungen sowie – in Asyl- bzw. Aufnahmeverfahren – der Gesetzgebung dritter Staaten werden. Die Ursachen und Folgen dieser sprachlich-kategorialen Unterscheidung, die eben auch Sicht- und Unsichtbarkeit erzeugt, werden in der Migrationsforschung durchaus kritisch diskutiert (Rass 2020).


Internally displaced people (IDPs) have not crossed a border to find safety. Unlike refugees, they are on the run at home. IDPs stay within their own country and remain under the protection of its government, even if that government is the reason for their displacement. They often move to areas where it is difficult for us to deliver humanitarian assistance and as a result, these people are among the most vulnerable in the world.

UNHCR

In der Vergangenheit allerdings hat der Begriff “displaced person” eine erstaunliche Karriere bei der Kategorisierung der Opfer von Gewaltmigration gemacht. Im historischen Kontext der Regulierung der Folgen gewaltinduzierter Mobilität durch den Zweiten Weltkrieg und die NS-Verbrechen im Verlauf der späten 1940er und 1950er Jahre wurde die “displaced person” zunächst erfunden, zu einer rechtlichen Kategorie und omnipräsenten Bezeichnung für diejenigen Überlebenden von Krieg und NS-Verfolgung, die durch Migration auf der Suche nach neuen und stabilen Lebensmöglichkeiten waren, und verschwand dann mit dem vermeintlichen Abschluss dieses Krisen- bzw. Kriegsfolgenmanagements sehr rasch wieder aus dem prozessgenerierten bzw. -begleitenden Sprachgebrauch des “global refugee regime” (Loescher/ Betts/ Milner 2008). Stets latent präsent in zeitgenössischen Publikationen, ist der Begriff seit einigen Jahrzehnten durch die wachsende historiographische Aufarbeitung dieser Periode und retrospektive Erzählungen bzw. Analysen aus der Gewalt- und Flüchtlingsforschung zu neuer Popularität gelangt (Oltmer 2019; Ther 2017; Marrus 1987).

In dieser historischer Perspektive sind “displaced persons” eine Erscheinung der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem Verfolgung, Gewalt, Ausbeutung und Genozid durch Deportation und Vertreibung Millionen von Menschen entwurzelt haben, die nach 1945 – weltweit – versorgt und mit der Chance, ihre zerstörten Leben wieder aufzubauen, versehen werden mussten (Jacobmeyer 1985).

Dabei wird die Kategorie nur selten hinsichtlich ihrer Genese und Geschichte reflektiert. Die Frage ist aber, in welcher Art und Weise, mit welchem Bedeutungsgehalt für die Produktion von Migration hat die Kategorie “displaced person” die Folgen von Gewaltmigration gerahmt, definiert, sichtbar gemacht, regierbar gemacht. “Displaced persons” gibt es in der wissenschaftlichen Literatur eher, als dass die Frage nach der Herstellung solcher Kategorien gestellt würde. Peter Gatrell hat eine reflexive Perspektive auf diesen Gegenstand in historischer Perspektive in seinen Forschungen erstmals stark gemacht (Gatrell 2013).


Der Begriff „Displaced Persons“ (DPs) wurde am Ende des Zweiten Weltkriegs geprägt, um die Millionen von verschleppten oder deportierten Menschen in Mitteleuropa zu bezeichnen, die sich nach der Befreiung durch die Alliierten außerhalb der Grenzen ihrer Heimatländer wiederfanden. Darunter fielen vor allem Zwangsarbeiter, aber auch ausländische Vertragsarbeiter, (meist jüdische) Überlebende der Konzentrationslager sowie politische Gefangene und Kriegsgefangene der Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten.

Online Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa

Dieser Beitrag schlägt vor, die Unterscheidung zwischen dem Zustand des displacement und der letztlich rechtlich-formalen Kategorie displaced person ernst zu nehmen und nach der Bedeutungsproduktion der Kategorie zu fragen (Rass/Tames, im Erscheinen).

  • Warum, wo und wie ist der Begriff der displaced person entstanden?
  • Welche rechtlichen und kulturellen, politischen und historischen Implikationen schwangen für diejenigen mit, die den Begriff prägten, definierten und in der Praxis implementierten?
  • Was hat die Kategorie ermöglicht, was verhindert?
  • Und welche Rolle spielte sie schließlich in dem Migrationsregime (Rass/Wolff 2018; Horvath u.a. 2017), das sich zur Regulierung gewaltinduzierter Mobilität nach dem Zweiten Weltkrieg herausbildete?

Die Begriffsbildung selbst – noch weit vor einer formalen Definition des Status einer “displaced person” – lässt sich auf die Jahre 1943/44 eingrenzen. Eugene M. Kulischer, Migrationsforscher und Berater der US-Regierung in Fragen der demographischen Konsequenzen der Gewaltmigration während des Weltkrieges, sprach in seiner 1943 veröffentlichten Studie “The displacement of population in Europe” zunächst von “displacement”, ohne bereits eine Kategorie für die Opfer gewaltinduzierter Mobilität zu bilden (Kulischer 1943).

Wenig später begann die Bezeichnung “displaced person”, meist im Plural verwendet, zu kursieren und sich in Texten vor allem in den USA zu verbreiten, die Pläne für den Umgang mit den Folgen gewaltinduzierter Mobilität in Europa bei Kriegsende bzw. in befreiten Gebieten entwickelten. So sprach bereits das Office of Foreign Relief and Rehabilitation Operations des US-amerikanischen Außenministeriums in einem Planungspapier 1943 von der Versorgung der “displaced persons” als einer der Herausforderungen bei Wiederaufbauhilfen in Europa (Office of Foreign Relief and Rehabilitations Operations, Department of State 1942).

Eine auf die konkrete Situation in Europa oder in anderen Kriegsgebieten gerichtete Definition oder rechtliche Bestimmung dieser neuen Kategorie hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht herausgebildet. Im Diskurs schien vielen Beteiligten unklar, ob es sich bei „displaced persons“ um eine Subkategorie von „refugee“ handelte, ob es umgekehrt ein unspezifischer Sammelbegriff war, oder ob eine völkerrechtliche Kategorie entstehen sollte, die verbindlich definierte, wer eigentlich unter dem Begriff subsummiert werden würde. Auch musste die Frage, welche Folgen eine Anerkennung als „displaced person“ haben könnte bzw. wie sich die Kategorien schließlich zu Konzepten wie „immigrant“ verhalten würde, erst noch ausgehandelt werden (Tartakower/ Grossmann 1944).

„Displaced person“ entstand offenbar zunächst als eine eher unspezifische Bezeichnung für ein Phänomen, das in seinen ungeheuren Dimensionen in der Kriegsendphase immer deutlicher sichtbar wurde, während sich zugleich abzeichnete, dass die Alliierten ein Konzept für die Lösung der „displacement“-Krise brauchten, mit der sie sich nach der Invasion des europäischen Festlandes und der Befreiung Europas von der NS-Herrschaft konfrontiert sehen würden.

Eine Präzisierung und Operationalisierung folgte erst mit den Praktiken der humanitären Hilfen für die Opfer gewaltinduzierter Mobilität bzw. der NS-Verbrechen in Europa. Diese Beobachtung stellt durchaus auch die Frage, an welche Begriffe, Kategorien oder diskursive Formationen die Suche nach einer Bezeichnung für diese Opfergruppen in der Endphase des Zweiten Weltkrieges bzw. nach Kriegsende anknüpfen konnte. Wie lässt sich die Wahl der Bezeichnung “displacement” erklären und welche Vorerfahrungen, welche Bedeutungen schwangen für diejenigen mit, die diese Bestimmung – im US-amerikanischen Kontext – vornahmen?

Rasch lassen sich einige Kontexte identifizieren, in denen “displacement” zur Bezeichnung von Mobilität Verwendung fand, bevor 1943 die Kategorie der “displaced person” erdacht wurde.

Die Formel “displacement of populations” war mit Bezug zu Krieg und Gewaltmigration bereits seit dem Ersten Weltkrieg im Diskurs präsent. Vor allem im Zusammenhang mit dem Konzept des “Bevölkerungsaustausches”, etwa zwischen Griechenland und der Türkei (Ladas 1932). Spätestens mit dem Vertrag von Lausanne (1923) hatte sich die Formel auch im Sprachgebrauch des Völkerbundes verankert und auf diese Weise eine völkerrechtliche Relevanz erhalten. Dabei galten diejenigen, die im Zuge dieses organisierten “Bevölkerungsaustausches” zwangsweise umgesiedelt wurden, gerade nicht als “Flüchtlinge” sondern als durch politischen Willen bzw. (höhere) Gewalt zur Migration gezwungene Personengruppe (Foreign Policy Association 1924). Auch in sozialwissenschaftliche Systematisierungsversuche von Migration/Gewaltmigration hielt die Formel “displacement of populations” bereits in der Zwischenkriegszeit Einzug (House 1929).

Ein zweiter Verwendungskontext aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg wird beim Blick auf englischsprachige Schriften zur Raum- und Stadtplanung deutlich. Das “displacement of populations” wurde in diesem Kontext als eine Konsequenz von Modernisierungsprozessen wahrgenommen, bei denen etwa Bauprojekte, Infrastrukturmaßnahmen oder Veränderungen der Landnutzung bzw. der Wirtschaftsweise direkt oder indirekt eine Verlagerung des Lebensortes erzwangen (United States. National Resources Planning Board 1943). Gerade in diesem Kontext, z.B. in der Diskussion um Entschädigungsansprüche von Personen, die bei städtebaulichen Maßnahmen, Zwangsräumungen oder Vertreibungen durch Baufirmen oder Immobilienentwickler ausgesetzt waren, tauchte in den 1930er Jahren, z.B. in Großbritannien, überhaupt erstmals die Vokabel “displaced person” marginal auf (Atkinson 1933). Auch mit Blick auf die Beschreibung von Arbeitslosigkeit findet sich der Begriff “displaced workers” oder die Formel “displacement of workers” in dieser Zeit und beschreibt die Erzeugung von Arbeitslosigkeit durch Verdrängungseffekte, die durch konjunkturelle Einflüsse oder Produktivitätsfortschritte ausgelöst werden (United States Department of Labor/ Bureau of Labor Statistics 1929).


Die Ngram Datenbank von Google zeigt die Formulierung “displacement of populations” im englischsprachigen Bestand.

In diesen Fällen handelt es sich um die Beschreibung überindividueller Prozesse, die Mobilität erzwingen, Notlagen und schließlich behördliche Zuständigkeiten erzeugen. Eine Auflösung des “displacement” wird dann über eine organisierte Neuansiedlung oder eine Rückführung an den vormaligen Lebensort konzeptionalisiert. Dabei wird das “displacement” stets durch Prozesse induziert, die als höhere Gewalt aufgefasst werden. Die Betroffenen werden als eher passiv wahrgenommen – dies im Unterschied etwa zu “refugees” oder auch zu Migrant*innen, deren Wanderung als aktives Handeln gedeutet wird: beim “displacement” wird bewegt, bei Wanderung oder Flucht bewegt sich Migrant*in oder Flüchtling.

Die Wahl der Kategorien “displaced populations” bzw. “displaced persons” als Bezeichnung von Opfern gewaltinduzierter Mobilität im Kontext des Zweiten Weltkrieges knüpfte also an existierenden Verwendungszusammenhängen an, die einmal aus der Regulierung der Folgewanderungen des Ersten Weltkrieges herrührten, einmal auf die sprachliche Umschreibung von – durchaus gewaltsamen – Verdrängungsprozessen in modernen Gesellschaften zurückgeführt werden können.

Die Einführung einer neuen Kategorie, der “displaced person” zusätzlich zu der bereits etablierten Kategorie des Flüchtlings (“refugee”) bleibt aber über solche Beobachtungen hinaus erklärungsbedürftig.

Es könnte sich dabei um einen bewussten Versuch der Produktion von Differenz zwischen beiden Konzepten gegangen sein. Denn in der Zwischenkriegszeit hatten sich Idee und Praxis einer Zuständigkeit für “refugees” etabliert, die letztlich meist nicht zur Rückkehr dieser Opfer gewaltinduzierter Migration in ihre Herkunftsgebiete geführt hatte, sondern zu einer de facto Einwanderung in Aufnahmegesellschaften, das jedenfalls waren die Erfahrungen mit den “Russischen Flüchtlingen” oder den “Armenischen Flüchtlingen”. In ähnlicher Weise erwarteten viele, dass die “Flüchtlinge aus Deutschland”, die in den 1930er Jahren vor den Nazis geflohen waren, eher in Aufnahmegesellschaften einwandern als rasch nach Deutschland zurückkehren würden (Marrus 1987). Flüchtlinge durchliefen also eher ein “resettlement” als die von den Aufnahmegesellschaften nicht selten erhoffte schnelle Repatriierung. Genau das aber lag am Ende des Zweiten Weltkrieges nicht im Interesse potentieller Aufnahmestaaten, die sich in den Jahrzehnten zuvor meistenteils gegen Einwanderung abgeschirmt hatten und selbst die Aufnahme von Menschen, die vor Nazi-Terror auf der Flucht waren, kaum zugelassen hatten (Bartop 2018).

“Displaced Persons”, das zeigte die Formulierung den zeitgenössischen Akteuren an, sollten also rasch in ihre Herkunftskontexte zurückkehren bzw. zurück gebracht (“repatriiert”) werden, denn mit der Niederlage des “Dritten Reiches” war die Ursache ihres “displacement” beseitigt. Rückführung schien die logische Konsequenz.

“Displaced person” korrespondiert also mit dem Paradigma der Repatriierung und rückt “ressettlement” – die Einwanderung in aufnahmebereite Staaten – in den Hintergrund. Das entsprach auch dem Auftrag der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA), die zur Betreuung der überlebenden Opfer des “Dritten Reiches” 1943 gegründet wurde und bis 1946 die Registrierung, Versorgung und Repatriierung von “displaced persons” in Europa organisierte (Rass/Hennies/Huhn 2018).

Dieser praktische Umgang mit den Folgen gewaltinduzierter Mobilität und die Institutionalisierung der Hilfsmaßnahmen durch Gründung einer ersten UN-Organisation forderte eine Konkretisierung, wer denn in diese sich nun formalisierende Kategorie fallen sollte. Zugleich entstanden ganz praktische Anforderungen an die Alliierten Besatzungsmächte, mit der Bevölkerung und den sozialen Herausforderungen in ihren Besatzungszonen umzugehen.

Noch vor Kriegsende, im Frühjahr 1945, entwickelte das Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF) eine erste formale Definition der Kategorie “displaced person” und legte Kriterien fest, nach denen eine Klassifizierung und Registrierung erfolgen sollte. Als “refugees” wurden “civilians not outside the national boundaries of their country” aufgefasst, die sich kriegsbedingt nicht an ihren üblichen Lebensorten aufhielten – sie hatten also keine internationale Grenze überquert. “Displaced persons” aber wurden definiert als “civilians outside the national boundaries of their country (….) who were desirous but unable to return home or find homes without assistance”. (Flörke 2014) “Refugee” wurde also eher untypisch und eng und entgegen der auch bereits zuvor verbreiteten Auffassung definiert, dass ein Geflüchteter zum Flüchtling wird, wenn er sein Herkunftsland verlässt. Heute entspräche die Definition des “refugee” durch das SHAEF der Kategorie der “internally displaced person”. “Displaced person” geriet in der Lesart des SHAEF dagegen zu einer sehr weit gefassten Kategorie, die eher der schon damals etablierten und heute gültigen Definition des “refugee” entsprach.

Unter dem Paradigma der raschen Repatriierung, das zunächst die Möglichkeit eines Resettlement marginalisierte, schien dies unproblematisch, denn 1945/46 ging es tatsächlich um massive Rückführungsprogramme, die teilweise – etwa in die Sowjetunion – unter Zwang umgesetzt wurden. Mit dem Status einer “displaced person” verband sich zwar die Aussicht auf Unterstützung und Versorgung, allerdings auch die Perspektive der Repatriierung in den Herkunftskontext. “Resettlement” spielte in dieser Phase praktisch keine Rolle.

Während bei “refugees” nach den Erfahrungen der Zwischenkriegszeit und vor der Umdeutung des Begriffs durch SHAEF durchaus die Möglichkeit eines dauerhaften Verbleibs im Ausland und schließlich einer Einwanderung in einen aufnahmebereiten Staat mitschwang, bedeutete der Status der „displaced person“ in den ersten Nachkriegsjahren also, dass eine Rückführung bzw. Repatriierung vorgesehen war; “refugee” war indes nun so neu definiert, dass eine internationale Zuständigkeit bzw. überhaupt die Notwendigkeit von Repatriierung oder Resettlement nicht gegeben war.

Schon nach kurzer Zeit erwies sich indes, dass diese Zielvorstellung nicht radikal durchzuhalten war. Zwar wurde bis 1947 tatsächlich ein übergroßer Teil der “displaced persons” in ihre Heimat zurück gebracht bzw. diese kehrten selbständig dorthin zurück. Zugleich aber wurde deutlich, dass eine nicht kleine Gruppe unter den “displaced persons” kein Interesse an einer Rückkehr in ihre Heimat hatte oder – gerade im Fall vieler Holocaustüberlebender – keine Orte mehr hatte, an die sie zurückkehren konnten (Rass/Huhn/Hennies 2018).

Spätestens mit der Gründung der International Refugee Organization (IRO) veränderte sich auch das Szenario der Regulierungs- oder Ordnungsvorstellungen dieser Situation. Die IRO wurde 1946 aufgebaut und begann 1947 mit der Arbeit im Feld. Zwar spielte im Mandat der IRO die Repatriierung normativ noch immer eine vorherrschende Rolle, nun rückte aber das Paradigma des Resettlement als Option deutlicher in den Vordergrund. In der Charta der IRO blieb die Unterscheidung zwischen “refugee” und “displaced person” zwar verankert. Mit der Verlagerung des operativen Schwerpunkts auf “resettlement” wurde diese Unterscheidung aber weniger wichtig.

Im internen Sprachgebrauch der IRO findet „refugee“ ebenso Verwendung wie „displaced person“. In der internen Kommunikation der Organisation überwog zum Ende der 1940er Jahre sogar der anders akzentuierte Begriff des „refugee“, während es in der praktischen Arbeit der IRO vor allem um die Einstufung der Opfer gewaltinduzierter Mobilität als “displaced persons” ging. Eine praktisch synonyme Verwendung von “refugee” und “displaced person” intern, verbunden mit der Erfindung zahlreicher Komposita und Neologismen wie „neo-refugees“, „no-refugee persons“ oder „specimen-case refugees“, und das gleichzeitige Vermeiden der formalen Einstufung der Opfer von Gewaltmigration als “refugee” durch die IRO ist eine weitere beachtenswerte Beobachtung, welche die Frage aufwirft, welche Rolle dabei die für die beteiligten Akteure mitschwingenden Implikationen beider Begriffe hatten (Siehe Bestände der IRO in den Archives Nationales, Paris; insbesondere AJ/43/1273 sowie AJ/43/579).


SECTION A-DEFINITION OF REFUGEES
(…) the term “refugee” applies to a person who has left, or who is outside of, his country of nationality or of former habitual residence, and who, whether or not he had retained his nationality, belongs to one of the following categories:
(a) victims of the nazi or fascist regimes or of regimes which took part on their side in the second world war, or of the quisling or similar regimes which assisted them against the United Nations, whether enjoying international status as refugees or not;
(b) Spanish Republicans and other victims of the Falangist regime in
Spain, whether enjoying international status as refugees or not;
(c) persons who were considered refugees before the outbreak of the second world war, for reasons of race, religion, nationality or political opinion

IRO Constitution, Annex I. (The United Nations 1946)

The tern “displaced person” applies to a person who, as a result of the actions of the authorities of the regimes mentioned in Part I, section A, paragraph 1 (a) of this Annex has been deported from, or has been obliged to leave his country of nationality or of former habitual residence, such as persons who were compelled to undertake forced labour or who were deported for racial, religious or political reasons. Displaced persons will only fall within
the mandate of the Organization subject to the provisions of sections C and D of Part I and to the provisions of Part II of this Annex. If the reasons for their displacement have ceased to exist, they should be repatriated as soon as possible (…)

IRO Constitution, Annex I (The United Nations 1946)

Zugleich wurde nicht nur für die regulierenden Institutionen und Akteure, sondern gerade auch für die Migrant*innen selbst immer wichtiger, wer als “displaced person” anerkannt wurde und wer nicht. Denn mit Beginn der Arbeit der IRO trat neben die Möglichkeit der Versorgung und der Repatriierung die Option des Resettlement – als Einwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat, während sich die Zeitspanne, in der “displaced persons” betreut und versorgt wurden im Vergleich zu den raschen Rückführungen der unmittelbaren Nachkriegszeit deutlich verlängerte (Salomon 1991).

Aus einer Sammelkategorie der Repatriierung wurde eine Kategorie, die Rechte und Möglichkeiten für diejenigen barg, die den formellen Status einer “displaced person” zuerkannt erhielten. Ebenso erwuchsen all jenen Organisationen, die mit der Betreuung der “displaced persons” betraut waren, mit jedem anerkannten Fall neue Verpflichtungen.

Wer sich unter diesen Bedingungen bei der IRO registrieren ließ und die Anerkennung als “displaced person” beantragte, der durchlief ein Prüfverfahren, in dem die “elitigility officer” der International Refugee Organization biographische Daten aufnahmen und beurteilten, ob die Kriterien der IRO-Definitionen erfüllt waren; die Person also als “within the mandate” anerkannt wurde und in eine der drei DP-Klassen eingeordnet werden konnte: “legal and political protection only”, “legal and political protection including repatriation” oder “legal and political protection including repatriation of resettlement”. Dazu wurden den Fallbearbeiter*innen nicht nur die Normen und Vorschriften der IRO an die Hand gegeben, sondern auch ein eigens entwickeltes Handbuch, dass diese Regeln auslegte und anhand von Beispielfällen praxistauglich erläuterte (Rass/Bondzio/Tames 2016).

Dokumentiert wurde die Prüfung der Anträge auf Anerkennung als “displaced person” in den so genannten Care and Maintenance Akten (CM/1). Die erhaltenen Akten werden heute in den Arolsen Archives verwahrt und sind online zugänglich; eine Auswertung dieser bestände, etwa mit den Methoden der Digital History, bietet beträchtliches Potential zur Modellierung der kriegsbedingten Gewaltmigration und ihrer Folgewanderungen, nicht zuletzt aber auch der damit verbundenen Ordnungsversuche und Aushandlungsprozesse über Migration.

In den aufwändigen und für all jene, die sich um die Anerkennung als “displaced person” bemühten, tatsächlich lebensentscheidenden Prüfverfahren wurden die Bewerber*innen zum Teil der Aushandlung, was unter einer “displaced person” zu verstehen wäre, wer in die Kategorie aufgenommen wurde und welche Chancen ihm oder ihr damit eröffnet oder verwehrt wurden. Denn nun ging es für die Bewerber*innen auch darum, das System und die IRO lesen zu können, Zugang zu ihrem “eligibility officer” zu finden und die eigene Lebensgeschichte passend zu erzählen (Rass/Tames, im Erscheinen). Der Anspruch der IRO sowie anderer Organisation auf eine Regulierung oder die “governance” (Betts 2016) der Folgewanderungen des kriegsbedingten “displacement” traf auf das Interesse der Migrant*innen selbst, Entscheidungen und Möglichkeiten herbeizuführen, die ihnen aus ihrer eigenen Sicht möglichst gute Chancen auf den Neuaufbau ihrer Existenzen bieten konnten. In der Migrationsforschung wird dieser Anspruch etwa als die “Autonomie der Migration” bezeichnet. Migrant*innen haben demnach vor allem das Interesse, ihre Agency und Lebenschancen zu verbessern, nicht aber notwendigerweise ideale Objekte migrationspolitischer Szenarien zu sein (Hess/ Tsianos 2010; Schwenken 2018).

Relevant blieb die Kategorie der “displaced person” bis Anfang der 1950er Jahre. 1951 gab die Genfer Flüchtlingskonvention den Begriff auf und sprach nur noch von “refugees”.


For the purposes of the present Convention, the term “refugee” shall
apply to any person who: (…) As a result of events occurring before 1 January 1951 and owing to wellfounded fear of being persecuted for reasons of race, religion, nationality, membership of a particular social group or political opinion, is outside the country of his nationality and is unable or, owing to such fear, is unwilling to avail himself of the protection of that country; or who, not having a nationality and being outside the country of his former habitual residence as a result of such events, is unable or, owing to such
fear, is unwilling to return to it.

United Nations High Commissioner for Refugees, “Convention and Protocol Relating to the Status of Refugees.

Dabei galt übrigens die Ablehnung eines Antrages auf den Status einer “displaced person” durch die IRO nicht als Grund für den Ausschluss vom Status eines “refugees”. So wurden etwa die durch die Statuten der IRO vom Status der “displaced person” ausgeschlossenen “Angehörige ehemaliger Feindstaaten der Alliierten” intern von der IRO als “refugees” bezeichnet (Archives Nationales, AJ/43/1273, 32/2, Part II).


Die Ngram Datenbank von Google zeigt die zeitbegrenzte Relevanz von “displaced person” im englischsprachigen Korpus.

Nahezu zeitgleich änderte sich der Status der noch in Deutschland verbliebenen “displaced persons”, die bei Auflösung der IRO 1951 auf Druck der Alliierten in die Obhut der Bundesrepublik Deutschland entlassen wurden. Diese stattete die ehemaligen “displaced persons” mit dem neuen Rechtsstatus des “Heimatlosen Ausländers” aus, einem Begriff, der zurecht wegen seiner Funktion zur Verschleierung der deutschen Verantwortung für die Not dieser “Heimatlosen Ausländer” kritisiert worden ist.


Die Ngram-Datenbank von Google zeigt im deutschsprachigen Korpus die Abfolge von “displaced person” und “Heimatlose Ausländer”.

Schon diese knappen Überlegungen verdeutlichen, dass es im Sinne einer reflexiven Migrationsforschung geboten ist, das Begriffsgebäude, mit dem in öffentlichen und wissenschaftlichen Diskursen aber auch im Völkerrecht die Opfer von Gewaltmigration bzw. gewaltinduzierter Mobilität beschrieben bzw. konstruiert und damit produziert werden, kritisch und vor allem in historischer Perspektive zu durchdenken.

Dazu gehört ein Blick auf die Erfindung solcher Kategorien und auf ihren sich wandelnden Bedeutungsgehalt und wie Überlegungen zur deren Formung durch die Praktiken der Aushandlung von Mobilität bzw. Migration selbst. Solche Überlegungen berühren schließlich die Begriffsgebäude und narrativen Techniken der (Migrations)Forschung selbst und damit Fragen der sprachlichen und kulturellen Übersetzung – oder Translation – sowie einen kritischen Blick auf die Hegemonie Westlicher Konzepte, die das Völkerrecht globalisiert hat.

Es liegt damit auf der Hand, dass die geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Folgen des Zweiten Weltkrieges und dem Umgang mit der großen humanitären Krise der durch Krieg, Kriegsverbrechen sowie Genozid induzierten Mobilitäten (der überlebenden Opfer) von Anschlüssen an die Perspektiven der reflexiven Migrationsforschung sowie die Ansätze gegenwartsorientierter Perspektiven auf forced migration profitieren kann.

Anregend sind etwa Überlegungen zur Überwindung des methodischen Nationalismus und zur Dekonstruktion nationalistischer und ethnozentristischer Epistemologien (Glick-Schiller 2018). Diese wurden inzwischen von Janine Dahinden, Boris Nieswand, Heike Drotbohm und anderen mit der Forderung aufgegriffen, Begriffe, Benennungen und Kategorien zu hinterfragen, um nicht letztlich auch in der Forschung das migrantische Andere zu reproduzieren (Dahinden 2016; Nieswand/ Drotbohm 2014). Anna Amelina hat solche Ansätze mit Hilfe einer dekonstruierenden Beobachtung von Bedeutungsproduktion durch praxeologische Zugänge operationalisiert (Amelina 2017; 2012).

Solche Zugriffe auf die Geschichte von “displacement” als Kategorie zur Ordnung gewaltinduzierter Mobilität lassen sich wiederum gut verbinden mit dem analytischen Konzept des Migrationsregimes (Rass/Wolff 2018), das versucht, die in kulturellen und institutionellen Rahmungen zwischen komplexen Akteurskonstellationen in asymmetrischen Machtverhältnissen stattfindende Aushandlung von Migrationsverhältnissen fassbar zu machen.

Dabei bieten sich nicht zuletzt produktive Schnittstellen zu aktuellen Diskussionen in den forced migration studies, etwa über die räumliche Ordnung von Gewaltmigration zwischen den Herkunftsregionen, möglichen Aufnahmegesellschaften und dem “Dazwischen”, durch das sich Flüchtlinge bewegen und in dem sie oft demobilisiert und festgehalten werden, während staatliche und nichtstaatliche Akteure Gewaltmigration regulieren und ordnen wollen (Jacobsen 2014). Auch aktuelle Überlegungen über die unterschiedlichen Rechtssphären, die von der Regulierung von Gewaltmigration adressiert werden, bieten Modelle zur Analyse der Displacement-Krise nach dem Zweiten Weltkrieg; etwa hinsichtlich des Eintritts der Opfer in die Rechtssphäre des humanitären Völkerrechts, wenn es jenen gelang, als “refugee” oder “displaced person” anerkannt zu werden – oder der Folgen, wenn ihnen dieser Status verwehrt blieb. Ein anderer neuralgischer Punkt wäre der Übergang in die Sphäre des Migrations- oder Einwanderungsrechts sobald “displaced persons” in Resettlement-Programme aufgenommen wurden, wobei sie nun vorwiegend nicht mehr nach humanitären Kriterien, sondern nach der utilitaristischen Produktivitätslogik oder den rassistischen Kriterien Weißer Gesellschaften von Einwanderungsgesetzen selektiert wurden (Goodwin-Gill 2014; van Selm 2014).

Schließlich kann auch eine Weitung der zeitlichen Perspektive helfen, einen reflexiven Zugang zu finden. Sie ermöglicht, neben die Krisenszenarien einer Gegenwart die unterschiedlichen Zeitachsen biographischer Erfahrungen oder säkularer Pfadabhängigkeiten der Wahrnehmung, kulturellen Kodierung oder Erzählung von Migration zu setzen. Sie erlaubt es, aktuelle Krisenerfahrungen mit der longue durée von Kategorisierungen und Institutionalisierungsprozessen oder der Sinnbildung über historische bzw. historisierte Erfahrungen zusammen zu denken. Sie ruft dazu auf, die langen Schatten von Zuschreibungen und Kategorisierungen – mit ihren nicht zuletzt ganz lebenspraktischen Folgen über Generationen – als Teil der Produktion Produktion dessen, was Migration für Gesellschaft und damit die unterschiedlich zu ihr Positionierten Akteure bedeutet, kritisch zu reflektieren.

Dann würden wir “displaced persons” erzählerisch nicht mehr auf dieses Label verkürzen, sondern Menschen sehen, die in eine Kategorie geworfen werden, oder sich in sie hineinreklamieren, sie sich aneignen, um eigensinnig ihr Leben neu aufzubauen und Chancen zu gewinnen. Dann würden wir das Wechselspiel aus Kontingenz und Pfadabhängigkeiten sehen, das sich in Versuchen der Ordnung von Migration spiegelt, die erst improvisiert, dann institutionalisiert mit Gewaltmigration umgehen und dabei ihre Politiken und Praktiken – natürlich – auf Grundlage kultureller Konstruktionen und asymmetrischer Machtverhältnisse entwerfen. Dann würden wir auf Akteure treffen, die vor allem ihre Eigeninteressen wahren, während jede humanitäre Öffnung erkämpft werden muss.

Kurz: wir könnten versuchen, die Reproduktion dominanter Narrative und die Reproduktion dominanter Strukturen, die letztlich Migrant*innen zu Objekten einer Migrationspolitik machen und als solche erzählen, hinter uns zu lassen und über die Reflexion solcher Verhältnisse – und der Rolle der Migrationsforschung in ihnen – unsere Sichtweisen verändern.

Das Nachdenken über Kategorien, die so sehr zum Teil unseres kulturellen und historischen Bezugsrahmens geworden sind, dass wir sie meist unhinterfragt für Wirklichkeit halten, wäre ein Anfang.

Christoph Rass


Die Arbeitsgruppe ‘Translations of Migration‘ befasst sich in internationaler Kooperation mit Fragen der kulturellen Kodierung und des intermodalen sowie interkulturellen Transfers von Konzepten der (Bedeutungs-)Produktion von Migration. Im Kern besteht die Arbeitsgruppe aus Prof. Dr. Julie Weise (University of Oregon), Prof. Dr. Eiichiro Azuma (University of Pennsylvania), Prof. Dr. Peter Schneck (Universität Osnabrück), Prof. Dr. Christoph Rass (Universität Osnabrück) & Dr. Thilo Neidhöfer (Universität Osnabrück).

An der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung der Universität Osnabrück bearbeiten mehrere Projekte Fragen der Aushandlung von Statuskategorien, Mobilitätschancen und Zugehörigkeit im Zusammenhang mit Folgewanderungen gewaltinduzierter Mobilität im Kontext des Zweiten Weltkrieges bzw. der NS-Verbrechen; zur Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Rass gehören Dr. Sebastian Huhn, Dr. Sebastian Musch, Linda Ennen sowie Lukas Hennies.

Verschränkt sind beide Forschungslinien mit dem internationalen Konsortium ‘People on the Move‘, in dem das NIOD/Amsterdam (Prof. Ismee Tames); die Arolsen Archives (Dr. Henning Borggräfe), das Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien (Prof. Dr. Kerstin von Lingen) sowie das IMIS der Universität Osnabrück (Prof. Dr. Christoph Rass) zu Gewaltmigration im Kontext des Zweiten Weltkrieges arbeiten.




Literatur und Quellen

  • Amelina, Anna: After the Reflexive Turn in Migration Studies. Towards the Doing Migration Approach, in: Working Paper Series “Gender, Diversity and Migration”, 13. 2017.
  • Anna Amelina & Thomas Faist: De-naturalizing the national in research methodologies: key concepts of transnational studies in migration, Ethnic and Racial Studies, 35. 2012, S. 1707-1724.
  • Atkinson, C. J. F.: Handbook of Local Government Law (Outside London). For the Use of Rateplayers, Councillors, And Officials, London: Sir Isaac & Sons, LTD 1933.
  • Bartrop, Paul R.: The Evian Conference of 1938 and the Jewish Refugee Crisis, Cham: Springer International Publishing 2018.
  • Betts, Alexander: Global Governance and Forced Migration, in: Anna Triandaphyllidu (Hrsg.): Routledge Handbook of Immigration and Refugee Studies, London: Routledge 2016, S. 312-319.
  • Dahinden, Janine: A Plea for the ‘De-Migranticization’ of Research on Migration and Integration, in: Ethnic and Racial Studies, 39. 2016, H. 13, S. 2207-2225.
  • Die Vereinten Nationen (Hrsg.): Constitution of the International Refugee Organization, New York 1946, Annex I.
  • Divisions of Public Information: The Office of Foreign Relief and Rehabilitation Operations, Department of State, Washington D. C. 1943).
  • Ennen, Linda: Das Gesetz über die Rechtsstellung Heimatloser Ausländer im Bundesgebiet. Beitrag zum NGHM-Blog vom 27.04.2020.
  • Flörke, Susanne: Das DP-Camp Inventory des International Tracing Services (ITS), Bad Arolsen. 2014.
  • Foreign Policy Association: The Turco-American Treaty of Amity and Commerce signed at Lausanne, August 6, 1923. A Report of the F.P.A. Committee on the Lausanne treaty, presented May, 1924, to the Executive Committee of the Foreign Policy Association, New York: 1924.
  • Gatrell, Peter: The Making of the Modern Refugee, Oxford u.a.: Oxford University Press 2013.
  • Glick-Schiller, Nina: Theorising About and Beyond Transnational Processes, in: John E. Fossum/ Riva Kastoryano/ Birte Siim (Hrsg.): Diversity and Contestations over Nationalism in Europe and Canada, London: Palgrave Macmillan 2018, S. 31-62
  • Goodwin-Gill, Guy S.: The International Law of Refugee Protection, in: Elena Fiddian-Qasmiyeh et al. (Hrsg.): The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies, Oxford: Oxford University Press 2014, S. 36-47.
  • Hess, Sabine/ Tasianos, Vassilis: Ethnographische Grenzregimeanalyse, in: Bernd Kasparek/ Sabine Hess (Hrgs.): Grenzregime. Teil 1: Diskurse, Praktiken, Institutionen in Europa, Berlin u.a.: Assoziation A 2010, S. 243-264.
  • House, Floyd Nelson: The Range of Social Theory. A Survey of the Development, Literature, Tendencies and Fundamental Problems of the Social Sciences, New York: H. Holt 1929.
  • Horvath, Kenneth; Anna Amelina, Karin Peters: Re-thinking the politics of migration. On the uses and challenges of regime perspectives for migration research, in: Migration Studies 5.2017, S. 301–314.
  • Jacobmeyer, Wolfgang: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer. Die Displaced Persons in Westdeutschland 1945-1951, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1985.
  • Jacobsen, Karen: Geographies of Forced Migration, in: Elena Fiddian-Qasmiyeh et al. (Hrsg.): The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies, Oxford: Oxford University Press 2014, S. 99-111.
  • Kulischer, Eugene M.: The Displacement of Population in Europe, Montreal Can: International Labour Office 1943.
  • Ladas, Stephen Pericles: The Exchange of Minorities. Bulgaria, Greece and Turkey, New York: Macmillan 1932.
  • Loescher, Gil/ Betts, Alexander/ Milner, James: The United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR). The Politics and Practice of Refugee Protection into the Twenty-First Century, London: Routledge 2008.
  • Marrus, Michael R.: The Unwanted. European Refugees in the Twentieth Century, Oxford: Oxford University Press 1987.
  • Nieswand, Boris/ Drotbohm, Heike: Einleitung. Die reflexive Wende in der Migrationsforschung, in: Dies. (Hrsg.): Kultur, Gesellschaft, Migration. Die reflexive Wende in der Migrationsforschung, Wiesbaden: Springer VS. 2014, S. 1-37.
  • Oltmer, Jochen: Die Epoche der Gewaltmigration. Flucht und Vertreibung im 20. und frühen 21. Jahrhundert, Göttingen: V&R 2019.
  • Ther, Philip: Die Außenseiter. Flucht, Flüchtlinge und Integration im modernen Europa, Berlin: Surkamp 2017.
  • Rass, Christoph/ Hennies, Lukas/ Huhn, Sebastian: Gewaltinduzierte Mobilität und ihre Folgen. ‘Displaced Persons’ in Osnabrück und die Flüchtlingskrise nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Osnabrücker Mitteilungen, 123. 2018, S. 183-232.
  • Rass, Christoph/ Tames, Ismee/ Bondzio, Sebastian: People on the Move. Revisiting Events and Narratives of the European Refugee Crisis (1930-1950s), in: Henning Borggräfe (Hrsg.): Freilegungen. Wege, orte und Räume der NS-Verfolgung, Göttingen: Wallstein-Verlag 2016, S. 36-55.
  • Rass, Christoph/ Tames, Ismee: Negotiating the Aftermath of Forced Migration. A View from the Intersection of War and Migration Studies in the Digital Age, in: Historical Social Research [im Erscheinen].
  • Rass, Christoph/ Wolff, Frank: What Is in a Migration Regime? Genealogical Approach and Methodological Proposal, in: Andreas Pott/ Christoph Rass/ Frank Wolff (Hrsg.): Was ist ein Migrationsregime? Wiesbaden: Springer VS 2018., S. 19-64.
  • Rass, Christoph: “Gastarbeiter“. Zur Geschichte eines Schlüsselbegriffs der Produktion von Migration, Beitrag zum NGHM-Blog vom 14.06.2020.
  • Rass, Christoph: International Migration, in: Dirk Berg-Schlosser/ Bertrand Badie/ Leonardo Morlino (Hrgs.): The Sage Handbook of Political Science, Los Angeles u.a.: SAGE Publications 2020, S. 1474-1489.
  • Salomon, Kim: Refugees in the Cold War. Towards a New International Refugee Regome in the Early Postwar Era, Lund: Lund University Press 1991.
  • Schnellbach, Christoph: Displaced Persons (DPs), in: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2015.
  • Schwenken, Helen: Globale Migration zur Einführung, Hamburg: Junius 2018.
  • Tartakower, Arieh/ Grossmann, Kurt R.: The Jewish Refugee, New York: Institute of Jewish Afdair of the American Jewish Congress and World Jewish Congress 1944.
  • United Nations High Commissioner for Refugees, “Convention and Protocol Relating to the Status of Refugees”.
  • United States Department of Labor; Bureau of Labor Statistics: Monthly Labor Review, 29. 1929, H. 5.
  • United States. National Ressources Planning Board: Rural Population Distribution with References to Public Works Projects and Programs, Washington D. C. 1943.
  • van Selm, Joanne: Refugee Resettlement, in: Elena Fiddian-Qasmiyeh et al. (Hrsg.): The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies, Oxford: Oxford University Press 2014, S. 512-524.

Überlegungen zum Modell der Pfadabhängigkeiten in der reflexiven Migrationsforschung.

Christoph Rass

Das Modell der Pfadabhängigkeit evolutionärer Prozesse stammt aus den 1980er Jahren und ist zunächst von den Ökonomen Paul A. David und Brian Arthur ausformuliert worden; die grundlegende Idee reicht, nach Dafürhalten einiger Autor*innen in der Wirtschaftstheorie zurück bis zu Kindleberger oder Schumpeter. 

Path dependence geht, verkürzt gesagt, davon aus, dass der Output eines Prozesses nicht allein von augenblicklichen Bedingungen abhängt, sondern von vorgelagerten Prozessen, Entscheidungen und Ergebnissen bedingt wird, wobei die Bedingungen, die zu vorgelagerten Entscheidungen geführt haben, schon unsichtbar geworden sein können während die Folgen dieser Entscheidungen noch prozessrelevant sind. Das Modell beschäftigt sich also mit der Transformation von Kontingenz in ein sich verengendes Set von Strukturen, die nur noch unter bestimmten Bedingungen grundlegend verändert werden können – und, implizit, auch mit den Mechanismen, die für eine solche Veränderung sorgen können. Grundlegend ist die Idee, dass nicht jederzeit, jede denkbare Option/Entwicklung gleich wahrscheinlich ist, weil Entscheidungen, Praktiken und Strukturierungen zur Ausformung dominanter Entwicklungspfade führen.  

Das Modell der Pfadabhängigkeiten erfordert daher Langzeitbeobachtungen – das Modell leitete den “historical turn” in einer Reihe von Disziplinen ein – und hilft so, Entwicklungslinien differenziert zu analysieren und zu strukturieren. Es erlaubt aber auch punktuelle Betrachtungen bzw. Die Untersuchung kürzerer Abschnitte, die in längerfristige Entwicklungen hineingedacht werden können. In den vergangenen 50 Jahren ist das Modell der Pfadabhängigkeit in den Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Politikwissenschaft, der Geschichtswissenschaft, der Geographie sowie der Technik- und Innovationsforschung usw. adaptiert und eingesetzt worden. Es gilt als verwandt mit der Institutionentheorie, wird aber inzwischen auch in akteurszentrierten Ansätzen wahrgenommen. 

Pfadabhängigkeiten, so die Annahme, entstehen, wenn sich ein Phänomen formiert, wobei aus zunächst unterschiedlichen Variationen durch Rahmenbedingungen und Entscheidungsprozesse ein schrumpfendes Set sich verdichtender Varianten entsteht, das dann zu einem über längere Zeiträume stabilen Muster führt. Das Modell spricht dann von einem “lock-in” in einen Pfad/Paradigma, in dem weitere Entscheidungen, Praktiken, Outcomes eher dazu beitragen, den Pfad zu reproduzieren, als ihn aufzulösen. 

Alternative Pfade/Paradigmen haben es entsprechend schwer, sich zu formieren und durchzusetzen. Allerdings kommt es immer wieder zu unterschiedlich stark ausgeprägten endogenen oder exogenen Destabilisierungen eines solchen Pfades durch sich wandelnde Rahmenbedingungen oder die Agency von Akteuren, die Outputs erzeugen, die eine Reproduktion konterkarieren. Es entscheidet sich dann, ob es zu einer Restabilisierung bzw. fortgesetzter Reproduktion des Pfades kommt, oder zu einem Bruch, der zu einem neuen, abweichenden Pfad weiterer Entwicklung führt. Pfadabhängigkeit wird also meist in drei oder vier Phasen gedacht, die zu Zyklen zusammengefasst werden können. Während in den Wirtschaftswissenschaften inzwischen auch stark formalisierte, stochastische Varianten der Pfadabhängigkeit diskutiert werden, haben die Sozialwissenschaften das Modell eher als orientierenden Ansatz bei der Analyse heterogener Daten und komplexer Prozesse adaptiert. 

Kritik und Weiterentwicklung

In der Kritik steht die Pfadabhängigkeit, da sie eher geeignet scheint, die Verfestigung eingetretener, dominanter Ergebnisse zu erklären, als Wandel oder unerwartete Ergebnisse. Zugleich scheint dem Modell das Risiko einer teleologisch vereindeutigenden Herleitung von Erklärungen dominierender Zustände innezuwohnen, die vor allem Stabilität und Kontinuität betont. 

Anhänger*innen des Modells haben darauf reagiert, indem inzwischen die Möglichkeit multipler aufeinander bezogener Pfade (path interdependence) einbezogen wird und zugleich die Agency von Akteuren der Reproduktion und der Dekonstruktion von Pfadabhängigkeiten bzw. Eines lock-in stärker berücksichtigt werden. Der lock-in wird daher inzwischen häufig von vorneherein aus der Perspektive eines life-cycles untersucht und also nicht mehr automatisch für dauerhaft gehalten, sobald etabliert. Insbesondere auch die stärkere Berücksichtigung von Agency in neueren Varianten der Pfadabhängigkeit hilft, Brüche und das entstehen radikal neuer Pfade bzw. deren Herbeiführung besser zu verstehen. 

Auch die von Anthony Giddens vertretene Theorie der wechselseitigen Strukturation von Idee und Handeln wird inzwischen in Varianten der Pfadabhängigkeit eingebaut, dies ebenfalls, um Akteure und Agency sowie zugleich die Bedeutung von kultureller Sinnproduktion stärker zu berücksichtigen. Solche Varianten können durchaus als eng mit den jüngeren am IMIS entwickelten Konzepten von Migrationsregimen korrespondierend gelesen werden.      

Anwendung in der Migrationsforschung

In Forschungen zu Migration und gesellschaftlichem Wandel wird das Modell der Pfadabhängigkeiten bereits seit den 1990er Jahren  eingesetzt, es liegen also ganz aktuelle und schon ältere Arbeiten vor. Schwerpunkte liegen bei der Untersuchung von Wanderungsprozessen auf statistischer Grundlage, Zusammenhängen zwischen sozioökonomischen Bedingugen in Ausgangs- und Zielräumen und Wanderungsverhalten, dem Einfluss von (ökonomischen) Migrationsgewinnen auf Migrationsentscheidungen, institutionellem Wandel in Migrationsregimen oder den räumlichen Strukturen von Migrationsprozessen bzw. den Dimensionen von migrationsinduziertem gesellschaftlichen Wandel. Daneben hat sich die Analyse von Migrationspolitiken mit Hilfe der path dependence zu einer festen Größe entwickelt. Gleiches gilt für die Befassung mit den langfristigen Politikfolgen von Migration. 

Aktuell erfolgt das Zusammendenken von path dependence und migration governance. Die Nutzung des Modells wird ferner auch seit rund einem Jahrzehnt bei der Untersuchung von Rechtsnormen im Migrationsbereich sowie im Zusammenhang mit der Bedeutung von Vorurteilen, dominanten Kulturen oder Diskriminierung, zB bei räumlichen Segregationsprozessen, oder mit Blick auf die Entwicklung von Migrationsgesellschaften verwendet. Länger zurückreichen ebenfalls Versuche, mit Hilfe der path dependence theory migrationsbedingten kulturellen Wandel zu erklären. 

Es lässt sich also durchaus argumentieren, path dependence sei in der Migrationsforschung bereits etabliert, gut erprobt und würde durch seine interdisziplinäre und vielschichtige Anwendung in einer ganzen Reihe miteinander verwobener Fragestellungen innovativ eingesetzt. 

Argumente für den Einsatz der Pfadabhängigkeiten als Denkmodell in der Migrationsforschung wären (1) dass das Modell erlaubt, den Schwerpunkt von einer empirischen oder gar positivistischen Betrachtung (Zahlen, Statistik, Rechtsnormen) auf die Herstellung von Bedeutungszuschreibungen und deren Handlungsrelevanz verschieben, um die Herausbildung oder den Bruch von Entwicklungspfaden zu erklären; (2) dass die Kombination von longue durée mit stärker punktuellen Betrachtungen systematisiert werden kann, da das Modell der Pfadabhängigkeite durchaus die Möglichkeit bietet, unterschiedliche Studien aufeinander zu beziehen; (3) dass sich das Feld interdisziplinärer Analysen von Pfadabhängigkeiten, dass bisher weniger stark entwickelt ist, auf diese Weise gestärkt werden kann. 

Schließlich hilft das Modell der Pfadabhängigkeiten, spezifische und unmittelbare Aushandlungsprozesse, Institutionalisierungen oder Praktiken in übergeordnete, gesellschaftliche Prozesse einzuordnen. Das Modell der Pfadabhängigkeiten kann also helfen, eine mehrdimensionale Skalierung und Integration disziplinär zunächst heterogener Betrachtungen in der Migrationsforschung zu leisten. Eine explizite Anwendung kann also dazu beitragen, dass Pfadabhängigkeiten als Phänomen nicht mehr eher angenommen bzw. vorausgesetzt als unmittelbar beforscht werden.  

Ableitungen 

So kann, abhängig vom individuellen Standpunkt in der jeweiligen Disziplin, das Konzept der Pfadabhängigkeit als etablierter Ansatz gelten. Dieser hat sich als disziplinär übergreifend anschlussfähig erwiesen, indem er auf die Herausbildung, Stabilisierung, Reproduktion sowie Dekonstruktion von Phänomenen sehr unterschiedlicher Natur angewendet werden kann. Dabei bietet das Modell eine Matrix, in die eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren analytisch eingeordnet werden kann. Verstanden eher als ein strukturierendes Modell als gelesen in der Orthodoxie strenger ökonomischer Anwendung können sich Pfadabhängigkeiten für die Migrationsforschung also durchaus als weiterführend erweisen. Dies auch, wenn Aushandlungsprozesse im Kontext von Migration und migrationsinduziertem gesellschaftlichen Wandel aus politikwissenschaftlicher, geographischer, soziologischer, rechtswissenschaftlicher, erziehungswissenschaftlicher oder psychologischer Perspektive untersucht werden und die Befunde einzelner Betrachtungen skaliert in der Logik eines übergeordneten Modells anordnen und aufeinander bezogen werden. Ebenso nützlich kann die Anwendung als Phasenmodell (Formierung – Stabilisierung/Lock-in – Destablisierung – Bruch oder Fortsetzung) sein, wenn Studien, die sich auf Langzeitbeobachtungen konzentrieren mit anderen zusammengedacht werden sollen, die auf Ausschnitte einer Entwicklungslinie scharfstellen – oder wenn auf unterschiedliche Gegenstände wie Konzepte, Begriffe oder Normen und Institutionen bzw. Politikmuster, Trends oder Akteure integriert werden. Schließlich kann auch das Hervorbringen von Einstellungen oder Vorurteilen mit der Idee der Pfadabhängigkeit – gerade in ihrer aktuellen Erweiterung um multiple Pfade und Akteure/Agency – in Beziehung gesetzt werden, denn diese wären als wesentliche Faktoren der Herausbildung von Pfadabhängigkeiten zu verstehen, und folgen womöglich auf der individuellen wie kollektiven Ebene Mechanismen, die sich über und als Teil von Pfadabhängigkeiten beschreiben lassen.     

Literatur

Bartram, David (2004): Labor Migration Policy and the Governance of the Construction Industry in Israel and Japan. In: Politics & Society 32 (2), S. 131–170. 

Bechmann, Gotthard; Stehr, Nico; Gorochov, Vitalij G. (Hg.) (2009): The social integration of science. Institutional and epistemological aspects of the transformation of knowledge in modern society. Berlin: Edition Sigma (Gesellschaft, Technik, Umwelt, Neue Folge, 12).

Bennett, Andrew; Elman, Colin (2006): Complex Causal Relations and Case Study Methods: The Example of Path Dependence. In: Political Analysis 14 (3), S. 250–267. 

Bergek, Anna; Onufrey, Ksenia (2014): Is one path enough? Multiple paths and path interaction as an extension of path dependency theory. In: Industrial and Corporate Change 23 (5), S. 1261–1297.

Borjas, George J.; Crisp, Jeff (Hg.) (2005): Poverty, International Migration and Asylum. World Institute for Development Economics Research. Houndmills, Basingstoke, Hampshire, New York, N.Y: Palgrave Macmillan (Studies in Development Economics and Policy).

Cannon, Brendon J.; Fujibayashi, Hirotaka (2018): Security, structural factors and sovereignty: Analysing reactions to Kenya’s decision to close the Dadaab refugee camp complex. In: African Security Review 27 (1), S. 20–41. 

Castles, Stephen (2004): The Factors that Make and Unmake Migration Policies. In: International Migration Review 38 (3), S. 852–884. 

David, Paul A. (2007): Path dependence: a foundational concept for historical social science. In: Cliometrica 1 (2), S. 91–114. 

David, Paul (2007): Path Dependence, its Critics, and the Quest for ‘Historical Economics’. Edward Elgar Publishing; Edward Elgar Publishing.

Diebolt, Claude; Haupert, Michael (2019): Handbook of cliometrics. Second edition. Cham, Switzerland: Springer.

Dobusch, Leonhard; Kapeller, Jakob (2013): Breaking New Paths: Theory and Method in Path Dependence Research. In: Schmalenbach Bus Rev 65 (3), S. 288–311.

Ellermann, Antje (2015): Do policy legacies matter? Past and present guest worker recruitment in Germany. In: Journal of Ethnic and Migration Studies 41 (8), S. 1235–1253. 

Faist, Thomas; Gerdes, Jürgen; Rieple, Beate (2004): Dual Citizenship as a Path-Dependent Process1. In: International Migration Review 38 (3), S. 913–944. 

Fioretos, Karl-Orfeo; Falleti, Tulia G.; Sheingate, Adam D. (Hg.) (2016): The Oxford handbook of historical institutionalism. First edition. Oxford, New York: Oxford University Press.

Fiřtová, Magdalena (2019): Framing Canadian Immigration Discourse Under the Conservative Government (2006–2015): Breaking Path Dependence? In: Int. Migration & Integration. 

Fischer, Manfred M.; Nijkamp, Peter (Hg.) (2019): Handbook of regional science. Living reference work. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg.

Freeman, Gary P.; Kessler, Alan K. (2008): Political Economy and Migration Policy. In: Journal of Ethnic and Migration Studies 34 (4), S. 655–678..

Garud, Raghu; Kumaraswamy, Arun; Karnøe, Peter (2010): Path Dependence or Path Creation? In: Journal of Management Studies 47 (4), S. 760–774. 

Geddes, Andrew; Espinoza, Marcia Vera; Hadji Abdou, Leila (2019): The dynamics of regional migration governance.

Glynn, Irial (2016): Boat People and Migration Theory. In: Irial Glynn (Hg.): Asylum Policy, Boat People and Political Discourse. Boats, Votes and Asylum in Australia and Italy. London: Palgrave Macmillan UK, S. 17–48.

Gonzalez, Benjamin: Immigration Enforcement’s Discontents: The Creation and Endurance of the American Sanctuary City.

Goodin, Robert E.; Tilly, Charles (Hg.) (2009): The Oxford handbook of contextual political analysis. Oxford: Oxford University Press (Oxford handbooks of political science).

Greener, Ian (2005): The Potential of Path Dependence in Political Studies. In: Politics 25 (1), S. 62–72. 

Guiraudon, Virginie (2000): European Integration and Migration Policy: Vertical Policy‐making as Venue Shopping. In: JCMS: Journal of Common Market Studies 38 (2), S. 251–271. 

Hansen, Randall (2002): Globalization, Embedded Realism, and Path Dependence. In: Comparative Political Studies 35 (3), S. 259–283.

Hébert, Guillaume Arnoux; Perez, Liliana; Harati, Saeed (2018): An Agent-Based Model to Identify Migration Pathways of Refugees: The Case of Syria. In: Liliana Perez, Eun-Kyeong Kim und Raja Sengupta (Hg.): Agent-based models and complexity science in the age of geospatial big data. Selected papers from a workshop on Agent-Based Models and Complexity Science (GIScience 2016). Cham: Springer (Advances in Geographic Information Science), S. 45–58.

Hegmon, Michelle (2017): Path Dependence. In: Barbara J. Mills und Severin M. Fowles (Hg.): The Oxford handbook of Southwest archaeology. New York: Oxford University Press (/Oxford handbooks]).

Hess, Sebastian; Kleinschmit, Daniela; Theuvsen, Ludwig; Cramon-Taubadel, Stephan von; Zschache, Ulrike (2010): Explaininig path dependence through discourse analysis. The case of seasonal farm workers in Germany. In: The hidden dynamics of path dependence : institutions and organizations. Basingstoke [u.a.]: Palgrave Macmillan, S. 197–216.

Howlett, Michael; Rayner, Jeremy (2006): Understanding the historical turn in the policy sciences: A critique of stochastic, narrative, path dependency and process-sequencing models of policy-making over time. In: Policy Sci 39 (1), S. 1–18. 

Joppke, Christian (2006): Transformation of Immigrant Integration: Civic Integration and Antidiscrimination in the Netherlands, France, and Germany. In: World Pol. 59, S. 243. 

Kindleberger, Charles P (1964): Economic Growth in France and Britain, 1851-1950. Cambridge, Mass: Harvard University Press.

Koopmans, Ruud; Michalowski, Ines; Waibel, Stine (2012): Citizenship rights for immigrants: national political processes and cross-national convergence in western Europe, 1980-2008. In: AJS; American journal of sociology 117 (4), S. 1202–1245. 

Lehtonen, Olli; Tykkyläinen, Markku (2018): Path dependence in net migration during the ICT boom and two other growth periods. The case of Finland, 1980-2013. In: Journal of evolutionary economics : JEE 28 (3), S. 547–564.

Mahoney, James (2000): Path dependence in historical sociology. In: Theory and Society 29 (4), S. 507–548. 

Mahoney, James; Schensul, Daniel (2009): Historical Context and Path Dependence: Oxford University Press.

Martin, Ron (2014): Path Dependence and the Spatial Economy: A Key Concept in Retrospect and Prospect. In: Manfred M. Fischer und Peter Nijkamp (Hg.): Handbook of regional science. Berlin, Heidelberg, s.l.: Springer Berlin Heidelberg, S. 609–629.

Martin, Ron (2019): Path Dependence and the Spatial Economy: Putting History in Its Place. In: Manfred M. Fischer und Peter Nijkamp (Hg.): Handbook of regional science. Living reference work. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, S. 1–23.

Mills, Barbara J.; Fowles, Severin M. (Hg.) (2017): The Oxford handbook of Southwest archaeology. New York: Oxford University Press (/Oxford handbooks]).

Mills, Barbara; Fowles, Severin; Cameron, Catherine M.; Ortman, Scott G.: Movement and Migration. In:, The Oxford handbook of Southwest archaeology.

Motomura, Hiroshi (2019): The New Migration Law: Migrants, Refugees, and Citizens in an Anxious Age. In: Cornell L. Rev. 105, S. 457. 

Oleinikova, Olga (2020): Life Strategy, Migration and Regime Transition. In: Olga Oleinikova (Hg.): Life strategies of migrants from crisis regimes. Achiever or survivor? Cham: Palgrave Macmillan, S. 3–38.

Ottosson, Jan; Magnusson, Lars (2009): The evolution of path dependence. Cheltenham, U.K, Northampton, Mass: Edward Elgar (New horizons in institutional and evolutionary economics). Perez, Liliana; Kim, Eun-Kyeong; Sengupta, Raja (Hg.) (2018): Agent-based models and complexity science in the age of geospatial big data. Selected papers from a workshop on Agent-Based Models and Complexity Science (GIScience 2016). Cham: Springer (Advances in Geographic Information Science).

Puffert, Douglas (2020): Path Dependence. https://eh.net/encyclopedia/path-dependence/, zuletzt aktualisiert am 31.08.2020, zuletzt geprüft am 31.08.2020.

Ramji-Nogales, Jaya (2016): Migration Emergencies. In: Hastings L.J. 68, S. 609. https://heinonline.org/HOL/Page?handle=hein.journals/hastlj68&id=642&div=22&collection=journals.

Rhodes, Roderick A. W.; Binder, Sarah A.; Rockman, Bert A. (Hg.) (2008): The Oxford handbook of political institutions. Oxford: Oxford Univ. Pr (The Oxford handbooks of political science).

Rodri­guez-Pose, Andreas; Berlepsch, Viola von: Migration-prone and migration-averse places. Path dependence in long-term migration to the US. In: Papers in Evolutionary Economic Geography (PEEG) (2022).

Schienstock, Gerd (2009): Path Dependency and Path Creation – Some Theoretical Reflections. In: Gotthard Bechmann, Nico Stehr und Vitalij G. Gorochov (Hg.): The social integration of science. Institutional and epistemological aspects of the transformation of knowledge in modern society. Berlin: Edition Sigma (Gesellschaft, Technik, Umwelt, Neue Folge, 12), S. 85–100.

Schneiberg, Marc (2007): What’s on the path? Path dependence, organizational diversity and the problem of institutional change in the US economy, 1900–1950. In: Socio-Economic Review 5 (1), S. 47–80. 

Schreyögg, Georg;  Sydow, Jörg (2010): The hidden dynamics of path dependence : institutions and organizations. Basingstoke [u.a.]: Palgrave Macmillan.

Schumpeter, J. A. (1942): Capitalism, socialism and democracy. New York: Harper & Row.

Seilonen, Josi: Fortress Europe – a brief history of the European migration and asylum policy : A historical institutionalist analysis of the migration and asylum policy, and the impacts of the current migration crisis. Helsingfors universitet; University of Helsinki; Helsingin yliopisto. 

Simon, Miranda (2019): Path Dependency and Adaptation: The Effects of Policy on Migration Systems. In: JASSS 22 (2). 

Solimano, Andrés (2005): Development Cycles, Political Regimes and International Migration: Argentina in the Twentieth Century. In: George J. Borjas und Jeff Crisp (Hg.): Poverty, International Migration and Asylum. Houndmills, Basingstoke, Hampshire, New York, N.Y: Palgrave Macmillan (Studies in Development Economics and Policy), S. 251–275.

Szkudlarek, Betina; Nardon, Luciara; Osland, Joyce; Adler, Nancy; Lee, Eun Su (2019): When context matters. What happens to international theory when reserachers study refugees? In: AMP. 

Taylor, Alan M.; Williamson, Jeffrey G.; O’Rourke, Kevin H.; Hatton, T. J. (2007): The new comparative economic history. Essays in honor of Jeffrey G. Williamson. Cambridge, Mass: MIT Press. 

Witzel de Souza, Bruno Gabriel (2016): Immigration and the path-dependence of education. German-speaking immigrants, on-the-job skills, and ethnic schools in São Paulo, Brazil (1840-1920). Göttingen: Ibero-Amerika Institut für Wirtschaftsforschung (Diskussionsbeiträge / Ibero-Amerika Institut für Wirtschaftsforschung, Nr. 234).

Jews and the Ends of Theory. Review by Sebastian Musch

… Critical Theory became critical theory and then theory, moved from the old world to the new, and took its long, substantive-filled sentences with it. Theodor Adorno and Max Horkheimer became unfashionable and again fashionable, Jacques Derrida and Michel Foucault filled the void and stayed, and now the “critical” oppositional gist of critical theory inhales its stimulus freely, including from Carl Schmitt and Martin Heidegger. What a journey …

Review of Shai Ginsburg, Martin Land, Jonathan Boyarin, eds. Jews and the Ends of Theory. New York: Fordham University Press, 2019. 

Continue at https://www.h-net.org/reviews/showpdf.php?id=54230

“Gastarbeiter”. Zur Geschichte eines Schlüsselbegriffs der Produktion von Migration

Vor einhundert Jahren, am 14. Juni 1920, ist Max Weber verstorben – an der “Spanischen Grippe”, so wird vermutet. Wenige Wissenschaftler*innen haben die Sozialwissenschaften so stark beeinflusst und geprägt wie Max Weber, dessen Schriften, Thesen und Einstellungen inzwischen allerdings ebenso differenziert wie kritisch diskutiert werden (Torp 1998, Kaseler 2014).

Am 14. Juni 2020 spricht die Vorsitzende der schleswig-hollsteinischen SPD Serpil Midyatli in einem Interview der Lüneburger Nachrichten von dem in der deutschen Gesellschaft noch immer tief eingegrabenen Rassismus und der Diskriminierung nicht-weißer Menschen in Deutschland. Sie verweist dabei auf die Zuwanderung der Eltern und Großeltern von Deutschen mit Migrationsgeschichte als “Gastarbeiter”.

“Gastarbeiter” – handelt es sich dabei um die schlichte Bezeichnung für Arbeitsmigrant*innen, die zwischen 1955 und 1973 nach Westdeutschland gekommen sind oder schwingen in diesem Begriff tiefer liegende Bedeutungen?

Am Todestag Max Webers schließt sich in der Tat ein Kreis, der zum Nachdenken über die Bezeichnungen anregt, mit denen wir Migration konstruieren und durch die Zeit übersetzen. Denn den Begriff “Gastarbeiter” scheint Max Weber vor etwas mehr als einem Jahrhundert ins deutsche Denken eingeführt zu haben. Es lohnt sich, über Bedeutung, Geschichte und Verwendung dieses in Medien und Wissenschaft noch immer viel zu wenig reflektierten – und zugleich global in zahllosen Übersetzungen als ein terminus technikus und wirkmächtige Differenzkategorie präsenten – Konzeptes nachzudenken.

Tatsächlich hat Max Weber in seinen Aufsätzen zur Religionssoziologie, die er während des Ersten Weltkrieges in mehreren Teilen im Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik publizierte, und die dann zusammengefasst in mehreren Ausgaben als “Gesammelte Aufsätze” erschienen, den Begriff des “Gastarbeiters” verwendet und definiert, vielleicht geprägt.

” […] ihre spezialistisch geschulten Arbeiter gehen auf die Wanderschaft und siedeln sich weiterhin als Gastarbeiter zeitweise oder schließlich dauernd in fremden Gesellschaften an. In den allerverschiedendsten Erdteilen oder Gebieten – selbstverständlich in sehr erheblichen Spuren auch im antiken wie im mittelalterlichen Occident – finden wir diese interethnische Arbeitsteilung.

(Weber, 1921, 126 f.)

Mit ähnlicher Bedeutung verwendet Max Weber den Begriff “Gastarbeiter”, den er auch zum “Gastvolk” weiter denkt, mit Bezug auf das hinduistisch-indische Gesellschaftsmodell an mehreren Stellen.

Wesentlich beschreibt er zwei Phänomene:
(1) zugewanderte Arbeitskräfte, die außerhalb der “Gemeinschaft” stehen, niedere Arbeiten verrichten und die “unreinen” Kasten bilden – wobei ihnen eine ganz bestimmte Rechtsstellung aber keine eigentliche Zugehörigkeit zugeschrieben wird;
(2) in einem Herrschaftsgebiet in geschlossenen Gruppen angesiedelte “unterworfene Völker” (Weber 1921, S. 13, 127).

Zentral ist für ihn dabei eine auf “Fremdheit” gegründete Unmöglichkeit jedweder Integration:

In den Städten aber hinderte gerade in der breiten Schicht der Gewerbe die rassenmäßige und ethnische Fremdheit der Gasthandwerker gegeneinander die Entwicklung von Verbänden nach Art des occidentalen popolo

(Weber, 1921, S. 127 f.)

Während eine möglicherweise weiter zurück liegende Verwendung des Begriffs noch nicht nachgewiesen ist, gibt die im 19. Jahrhundert durchaus synonyme Verwendung von “Gastrecht” für “Fremdenrecht”, etwa bei Jordans, Hinweise darauf, dass die in der älteren deutschen Rechtsauffassung nachweisbare Vorstellung der Stellung des “Gastes” als einer zwar mit gewissen Rechten – und Pflichten – ausgestatteten Figur, für die es allerdings keine Zugehörigkeitsoptionen gibt, Anknüpfungspunkte bietet (Jordans 1838).

Noch ist ebenfalls nicht nachvollzogen, wie der Begriff in den 1920er und 30er Jahren rezipiert, angeeignet und weiter verwendet wurde. Spätestens ab 1940 etablierte sich “Gastarbeiter” jedenfalls im Vokabular des NS-Arbeitseinsatzes als Bezeichnung für “ausländische Arbeitskräfte”.

Eine Spur auf diesem Weg bietet der Arbeitsrechtler C(K)lemens Nörpel, der zunächst für den ADGB tätig war und in der NS-Zeit ins Arbeitsrechtliche Institut der Deutschen Arbeitsfront (DAF) wechselte. Er führte schon 1940 in seiner Schrift “Zum Problem des Einsatzes ausländischer Arbeiter” die Vorstellung temporär präsenter “Gäste” der “Volksgemeinschaft” ein, die durchaus Ähnlichkeiten zum Argument Webers aufweist (Nörpel 1940).

Bis 1945 rangierte “Gastarbeiter” neben “Fremdarbeiter” und “Ostarbeiter” als Kategorie in Propaganda, Verwaltungsschriftgut und Medien des “Dritten Reiches” zur Bezeichnung bestimmter Kategorien von Zwangsarbeiter*innen. Die Vielzahl der Verwendungskontexte lässt dabei auf eine nicht geringe Verbreitung und Präsenz des Begriffs schließen (Rass 2012 sowie Rass/Amenda 2012).

Die mit ihm assoziierten Bedeutungen bewegten sich einerseits um den Versuch einer Normalisierung der durch den “Arbeitseinsatz” wachsenden Diversität:

„Der Krieg hat mit zahlreichen neuen Notwendigkeiten und Einrichtungen auch neue Begriffe und Wortbildungen gebracht. Zu ihnen gehört das uns heute oft begegnende Wort ‚Gastarbeiter‘. Jedermann weiß, was dieses Wort bezeichnet, denn die ausländischen Arbeiter sind in den Straßen, in den Verkehrsmitteln und Restaurants dem deutschen Publikum längst ein gewohntes und kaum noch als außergewöhnlich betrachtetes Bild geworden”

„Wie lebt der Gastarbeiter?“, in: Die Wirtschaftskurve mit Indexzahlen der Frankfurter Zeitung 23 (1944), S. 55.

Andererseits stand die Nutzung als Differenzkategorie zur Herstellung einer rassistischen Hierarchie, die jede Gleichheit oder Zugehörigkeit der “Gastarbeiter” zur “Volksgemeinschaft” ausschloss klar im Vordergrund – während zugleich auch mit Blick auf die Zeit nach einem Ende des Krieges die Gesellschaft des NS-Staates auf die fortgesetzte Präsenz von “Fremdvölkischen” vorbereitet wurde, um soziale Praktiken der Ab- und Ausgrenzung zu institutionalisieren:

„Die Zahl der Fremdvölkischen, die von uns zur Arbeitsleistung herangezogen, inmitten unseres Volkes leben, ist im Laufe des Krieges zu Millionen angeschwollen. Während wir die germanischen Völker, da in ihnen das nordische Blut überwiegt, als ,stammesgleich‘ bezeichnen, sind uns die slawischen und romanischen, da ihr Kern nicht nordisch ist, ,stammesfremd‘. Die dauernde Berührung mit den Fremdvölkischen, insbesondere mit den Stammesfremden, bringt die ernste Gefahr mit sich, dass der biologische Bestand unseres Volkes durch Einströmen fremden Blutes geschwächt wird. Daher kommt der nationalsozialistischen Fremdvolkpolitik, die das Verhältnis der bei uns lebenden ausländischen ,Gastarbeiter‘ zum deutschen Volk regelt, wachsende Bedeutung zu. Die Fremdvölkischen völlig wieder aus dem Reiche auszusiedeln, wird aus wirtschaftlichen Gründen vielleicht noch lange nach dem Kriege nicht durchführbar sein. Der Kampf gegen eine rassenbiologische Schädigung unseres Volkes richtet sich daher einstweilen vornehmlich gegen unerwünschte fremdvölkische Bluteinschläge

Karl Christoffel, Volk, Bewegung, Reich. Grundlegung für Unterricht und NS-Führung, 2., verb. Aufl., Frankfurt am Main 1944 (nur für den Gebrauch innerhalb der Wehrmacht), S. 34.

Als der Begriff “Gastarbeiter” in Westdeutschland während der späten 1950er Jahren eine Renaissance erlebte und bald auch international Verwendung fand, existierte in der deutschen Gesellschaft also durchaus eine Vertrautheit mit seiner Bedeutung. “Gastarbeiter” als Bezeichnung für Arbeitsmigrant*innen wieder aufzugreifen lässt sich möglicher Weise auch als ein Rückgriff auf die Nomenklatur der NS-Rassenideologie lesen, die sich ihrerseits ein bereits geprägtes und mit Bedeutung aufgeladenes Konzept angeeignet und überformt hatte (Rass 2010).

Dieser Befund wäre sets kritisch mitzudenken, wenn ohne Problematisierung des Begriffs allenthalben mit Bezug auf Migration in unserer Gegenwart, mit Bezug auf die westdeutsche Migrationsgeschichte oder im Diskurs über die Regulierung “temporärer Arbeitsmigration” von “Gastarbeitern” gesprochen wird.

“Gastarbeiter” ist kein unschuldiges Wort, das die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte durch Westdeutschland seit 1955 bezeichnet. “Gastarbeiter” transportiert Bedeutungen, die unserer Vorstellung einer solidarischen Gesellschaft, die nicht als vergemeinschafteter Ethnos strukturell rassistische Ausgrenzung und Diskriminierung hervorbringt, sondern als vergesellschafteter Demos Gleichheit und Zugehörigkeit ermöglicht, diametral entgegen stehen (Wildt 2019).

Die im Wort “Gastarbeiter” transportierten Ideen lassen sich im Denken über Migration und Gesellschaft durchaus noch weiter zurück verfolgen. Auch die Schriften Max Webers sind dabei nur eine Station (Rass 2020).

Literatur

Lars Amenda/Christoph Rass, Fremdarbeiter, Ostarbeiter, Gastarbeiter. Semantiken der Ungleichheit und ihre Praxis im “Ausländereinsatz”, in: , Ungleichheiten im “Dritten Reich” : Semantiken, Praktiken, Erfahrungen. Göttingen 2012, 90–117.
Sylvester Jordans, Gastrecht (Fremdenrecht), in: Carl von Rotteck/Karl Theodor Welcker (Hrsg.), Staats-Lexicon oder Encyklopädie der Staatswissenschaften, Band 6. Altona 1838, 291–317.
Dirk Kaesler, Max Weber. Preuße, Denker, Muttersohn. 1. Aufl. München 2014.
Klemens Nörpel, Zum Problem des Einsatzes ausländischer Arbeiter. Berlin 1940.
Christoph Rass, Institutionalisierungsprozesse auf einem internationalen Arbeitsmarkt. Bilaterale Wanderungsverträge in Europa zwischen 1919 und 1974. Paderborn 2010.
Christoph Rass, Staatsverträge und “Gastarbeiter” im Migrationsregime des “Dritten Reiches”. Motive, Intentionen und Kontinuitäten, in: Jochen Oltmber (Hsg.), Nationalsozialistisches Migrationsregime und “Volksgemeinschaft”. Paderborn 2012, 159–183.
Christoph Rass, Bewegung in einer kleinen Welt. Justus Möser als Denker eines frühneuzeitlichen Migrationsregimes, in: Ulrich Winzer/Susanne Tauss (Hrsg.), “Es hat also jede Sache ihren Gesichtspunct …”. Neue Blicke auf Justus Möser (1720-1794). Münster 2020, 85–100.
Cornelius Torp, Max Weber und die preußischen Junker. Tübingen 1998.
Max Weber, Hinduismus und Buddhismus. (Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie). Tübingen 1921.
Michael Wildt, Die Ambivalenz des Volkes. Der Nationalsozialismus als Gesellschaftsgeschichte. Berlin 2019.

Justus Möser und das Denken über Migration

Ein neuer Sammelband fasst anlässlich des 300. Geburtstags von Justus Möser aktuelle Forschungen zum Publizisten, Juristen und Staatsmann aus Osnabrück zusammen.

Mit dabei auch ein Aufsatz von Christoph Rass zu den migrationspolitischen Ideen Justus Mösers:

Bewegung in einer kleinen Welt. Justus Möser als Denker eines frühneuzeitlichen Migrationsregimes, in: ‘Es hat also jede Sache ihren Gesichtspunct …’. Neue Blicke auf Justus Möser, hrsg. von Ulrich Winzer und Susanne Tauss, Münster 2020. 

Aus dem Fazit:

Dem von Möser entworfenen Modell eines rein utilitaristischen Migrationsregimes ist Deutschland, so würde es eine kritische Migrationsforschung formulieren, tatsächlich durch die Moderne und bis vor wenigen Jahren gefolgt. Mit bis heute fatalen Konsequenzen für Entwicklung und die Verteilung von Chancen in unserer Migrationsgesellschaft sowie auch für unser Denken über Migration, Integration und Zugehörigkeit, das über lange Zeiträume hinweg so rückwärtsgewandt geblieben ist wie Mösers Entwurf aus dem 18. Jahrhundert. Auch in diesem Handlungsfeld hat Justus Möser also weit vorgedacht und ist zugleich Überkommenem verhaftet geblieben.

Viele der bei ihm aufscheinenden Ideen haben sich durchaus als wirkmächtig erwiesen: Die Ökonomisierung von Migrationspolitik, die auch bei scheinbarem laissez-faire über den Rückgriff auf unterschiedliche Rechtsverhältnisse für In- und Ausländer drakonische Regulierungsinstrumente bereithält, die eher auf dauerhafte Exklusion setzt anstelle gleichberechtigter, partizipativer Integration, die über eine Perpetuierung rechtlicher und ökonomischer Abhängigkeitsverhältnisse wirkt und sich ganz wesentlich auf die Deportabilität von Migrantinnen und Migranten stützt.  

Justus Möser indes hat eine solche Politik gleichwohl nie als kohärentes Modell entworfen. Er hat auch die von ihm angedachten Maßnahmen nie konsequent umgesetzt. Bemerkenswert aber bleibt nach dieser Zusammenschau und Ausdeutung bei ihm aufscheinender Ideen über Mobilität und Migration, über Zugehörigkeit und Integration sowie über deren kulturellen, sozialen und ökonomischen Bedingtheiten und Folgen, über die Regulierungsrechte und -möglichkeiten von Staat oder staatstragenden Eliten, über Gleichheit und Ungleichheit, wie sehr diese mit den eigentlichen Rahmungen der Migrationsregime korrespondieren, die sich in Deutschland während der kommenden beiden Jahrhunderte entfalten sollten.”   

German Migrants and the Circulation of Buddhist Knowledge between Germany and British Ceylon

Sebastian Musch writes about migrants and Buddhist knowledge circulation between British Ceylon and Germany at the GHI Washington blog https://migrantknowledge.org

“During the first half of the twentieth century, a few Germans migrated to British Ceylon (present-day Sri Lanka) and changed the local understanding of Buddhism. This translation process started in Germany…”

Continue at https://migrantknowledge.org/2020/04/18/circulation-of-buddhist-knowledge-between-germany-and-british-ceylon/

Geoinformationssysteme in der historischen Datenanalyse –Hands-on Workshop

Am 17. und 18. Februar 2020 findet an der Universität Osnabrück der erst GIS Worhsop von ‘People on the Move’ statt – organisiert von der SocialGIS Arbeitsgruppe der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung @ UOS. Zu Gast sind unsere Kolleg*innen vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien – Arbeitsgruppe Prof*in Dr. Kerstin von Lingen.

Ziel des Workshops ist ein skill transfer im Bereich der GIS-gestützten Analyse und Visualisierung biografischer Massendaten.

Organisatoren sind Sebastian Bondzio, Lukas Hennies, Malte Schwickert & Christoph Rass @ NGHM.

Clarice Lispector über das Judentum nach der Shoah

Clarice Lispector (1920-1977) stammte ursprünglich aus der UdSSR und wurde nach ihrer Emigration nach Brasilien zu einer der bekanntesten Schriftstellerinnen des Landes. Ein auf portugiesisch erschienener Aufsatz von Dr. Sebastian Musch und Dr. Bieke Willem (Universität Stockholm) befasst sich mit der Frage, welches Verhältnis Lispector zu ihrer jüdischen Herkunft und der Shoah hatte. Der Aufsatz ist nun in der brasilianischen Zeitschrift Revista da Anpoll erschienen (https://revistadaanpoll.emnuvens.com.br/revista/article/view/1352). Eine englische Version des Aufsatzes wurde bereits 2018 unter dem Titel “Clarice Lispector on Jewishness after the Shoah: A Reading of Perdoando Deus” in der Zeitschrift Partial Answers – Journal of Literature and the History of Ideas publiziert. https://muse.jhu.edu/article/696169/summary

Zum Verhältnis von Judentum und Buddhismus – NGHM an internationalem Forschungsprojekt an der Universität Oxford beteiligt

Dr. Sebastian Musch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Historischen Seminar der Universität Osnabrück, übernimmt die Co-Leitung eines internationalen Forschungsprojektes an der Universität Oxford, welches das Verhältnis von jüdischer und buddhistischer Geschichte untersucht. Gemeinsam mit Prof. Boaz Huss von der Ben-Gurion University of the Negev (Israel) und Prof. Lionel Obadia von der Agence nationale de la recherche (Frankreich) leitet Dr. Musch ein Oxford Seminar for Advanced Jewish Studies.

 „Gerade stellen wir ein 16-köpfiges Forschungsteam zusammen, das sich 2021 in Oxford treffen wird und dort ein halbes Jahr intensiv zu dem Thema forscht. Dies ist das erste Mal, dass sich eine Forschungsgruppe systematisch mit der historischen Interaktion zwischen Judentum und Buddhismus beschäftigt. Obwohl beide Weltreligionen eine lange Geschichte verbindet, hat die Forschung bisher nur punktuell das Verhältnis von Judentum und Buddhismus untersucht“, berichtet Musch.

Das Projekt knüpft an die Arbeit der Forschungsgruppe Translationen von Migration im Rahmen der Profillinie Migrationsgesellschaften der Universität Osnabrück an. Musch sieht das Projekt als Beitrag zur Internationalisierung der Universität: „Dies ist ein schöner Erfolg, und ich freue mich als Vertreter der Osnabrücker Geschichtswissenschaften mit Europas führendem Forschungszentrum für jüdische Studien, dem Oxford Centre for Hebrew and Jewish Studies, an diesem spannenden Projekt zusammen arbeiten zu können.“

Zur Pressemeldung.

Neuerscheinung: Jewish Encounters with Buddhism in German Culture Between Moses and Buddha, 1890–1940

In his new book with Palgrave Macmillan Dr. Sebastian Musch traces the entanglement of Buddhism and Judaism in German culture from the turn of the century up to World War II.

In Germany at the turn of the century, Buddhism transformed from an obscure topic, of interest to only a few misfit scholars, into a cultural phenomenon. Many of the foremost authors of the period were profoundly influenced by this rapid rise of Buddhism—among them, some of the best-known names in the German-Jewish canon. Sebastian Musch excavates this neglected dimension of German-Jewish identity, drawing on philosophical treatises, novels, essays, diaries, and letters to trace the history of Jewish-Buddhist encounters up to the start of the Second World War. Franz Rosenzweig, Martin Buber, Leo Baeck, Theodor Lessing, Jakob Wassermann, Walter Hasenclever, and Lion Feuchtwanger are featured alongside other, lesser known figures like Paul Cohen-Portheim and Walter Tausk. As Musch shows, when these thinkers wrote about Buddhism, they were also negotiating their own Jewishness.

The book contributes  to the emerging field of Asian-German Studies and appeals to scholars of Jewish Studies, German Studies, Orientalism, and Postcolonial Studies.

“In this highly original and exciting study, Sebastian Musch calls attention to the German-Jewish fascination with Buddhism. His book is a superb work of scholarship that revises our conventional views of modern Jewish thought, Orientalism, and the importance of Buddhism for Europeans.” (Susannah Heschel, Eli Black Professor of Jewish Studies, Dartmouth College, USA)

“This exciting new work sheds light on key German-Jewish writers interested in Buddhism, placing them well within existing Asian German, Orientalist, colonial, and postcolonial scholarship. It is a superb book, a welcome addition to the field of Asian German Studies, and an excellent way to gain familiarity with the field.”( Douglas T. McGetchin, Associate Professor of History, Florida Atlantic University, USA)

https://www.palgrave.com/gp/book/9783030274689

Dr Milinda Banerjee zu Gast am IMIS

Am 4. und 5. Dezember 2019 ist Dr. Milinda Banerjee, Lecturer in Modern History an der St. Andrews University, an der Professur für Neueste Geschichte und Historische Migrationsforschung zu Gast.

Am 5.12. trägt er im Kolloquium über Wissensproduktion und Erinnerung in Flucht- und Vertreibungskontexten aus der Perspektive der Intellectual History vor:

Der Titel seines Vortrages lautet: The Refugee Political: Intellectual Histories of Postcolonial West Bengal (14:00 Uhr, Raum 03/226)

Am 5.12 diskutiert Dr. Banerjee mit der Fachschaft des IMIB Studiengangs zum Thema Subaltern Knowledge at a Western Academy – What’s subaltern knowledge and how can it be integrated in studies and research at IMIS? (16:00 Uhr, Raum 03/226)